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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 87, Absatz 87,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 87, Absatz 87,

His second answer is no more but an affirmation that things indifferent cannot be determined which is the question between us and no proofs of it.

“Lastly it is much more suited to the nature of the Gospel that Christian Princes should reform religion rather by the example of their life than the severity of their laws.” (Quotation Bagshaw)

1. I answer that it is not easy to be guessed what our author means here by “reformation of religion”. The outward moral acts of virtue and obedience to the second table he makes no part of religion, at least in the sense we dispute of, which is the worship of God. Or if he will grant them to be religion and within the compass of our question he will not, I believe, deny the magistrate a power of making laws concerning them, unless instead of pleading for render consciences he become a patron of hardened and deboshed offenders.

And as for the observance of outward ceremonies in the worship (they being in his opinion either unlawful or useless), he will readily exclude them from reformation, and how the magistrate’s example of life can any way reform except in one of these two is beyond my apprehension.

Since true religion, i.e. the internal acts of faith and dependence on God, love of him and sorrow for sin, etc. are (as our author says) “like the spirits of wine or subtle essences” I’m sure in this that they cannot be seen and therefore cannot be an example to others.

Seine zweite Antwort besteht lediglich darin, zu bekräftigen, dass unbestimmte Gegebenheiten nicht bestimmt werden dürfen. Genau darin besteht allerdings die Frage zwischen uns und ist deshalb kein Beweis.

“Schlussendlich passt es wesentlich besser zur Natur des Evangeliums, dass christliche Fürsten die Religion eher durch das Beispiel vorzüglicher Lebensführung reformieren, als durch die Strenge ihrer Gesetze.“ (Zitat Bagshaw)

1. Darauf antworte ich, dass es alles andere als einfach ist zu erraten, was unser Autor unter „Reformation der Religion“ versteht. Sämtliche äußerlichen moralgebundenen Akte von Tugend und Gehorsam der zweiten Kategorie lässt er nicht als Bestandteil der Religion gelten. Zumindest nicht in dem Sinne, dem unsere Auseinandersetzung folgt, nämlich zur Huldigung Gottes. Will er aber dennoch zugestehen, sie gehörten zur Religionsausübung, was er nun einmal im Rahmen unserer Fragestellung nicht tun wird, dann, so glaube ich, wandelt er sich, indem er der Obrigkeit die Macht verweigert, diese betreffende Gesetze zu erlassen, zu einem Schutzherrn hartgesottener und geschwätziger Sünder, anstatt sich für reine und offene Gewissen einzusetzen.

Soweit es die Einhaltung äußerlicher Zeremonien der Huldigung betrifft (die seiner Meinung nach sowieso entweder unrechtmäßig oder nutzlos sind) ist er bereit diese eilfertig aus der Reformation auszuschließen. Wie nun aber die Lebensführung der Obrigkeit eigentlich irgendwie ein Beispiel für religiöse Reformen liefern kann, abgesehen durch eben diese beiden Möglichkeiten, liegt außerhalb meiner Verständigkeit.

Seit wahre Religionsausübung, damit sind alle innerlichen Handlungen der Gläubigkeit und Hingabe an Gott gemeint, die Liebe zu ihm und die Reue über die eigenen Sünden, in, (wie unser Autor es beschreibt) „dem Geist des Weines und dem Aroma feiner Essenzen gleich“, besteht, bin ich mir dessen sicher, dass man sie nicht sehen kann und deshalb kann sie nicht als Beispiel für Andere dienen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 84, Absatz 84,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 84, Absatz 84,

Another reason why the magistrate possibly doth more severely tie up the liberty of those of his own profession, and exercise his power in indifferent things especially over them may be because they are most likely to disturb the public peace, the state religion being usually the state trouble, which is not seldom found to arm the subjects against the Prince but when he is of the same profession, either because men generally when their fears are removed and have a free exercise of their religion allowed, are apt to grow wanton and know not how to set bounds to their restless spirits if persecution hang not over their heads; they will be ready to advance them too high, and if the fear of losing divert not their thoughts, they will employ them in getting; where nothing checks them, they will be sure to mount still and not stop so long as anything is above them, and those perhaps who under the Turks would be well content to be subjects so they might be Christians will in England scarce digest that condition but be ready to think if the magistrate be their fellow Christian he is their brother too and will hence expect as our author pleads, p. 4, to be used rather as brethren than subjects, equals than inferiors.

Nor is the subtlety of malicious men wanting to make the magistrate’s religion troublesome to him, wherein they will be sure to search out those arguments and spin those consequences (which a different profession could never afford them) which shall lay hold on the actions and, as they will represent them, mal-administrations of the Prince.

They will offer proofs from Scripture that he is not true to his own profession, that he either superstitiously innovates the worship, or is supinely careless of reformation or tyrannically abridges them of that liberty, which the law of their God, and that doctrine which he cannot deny freely and equally bestows on them, and pretend him as disobedient to the law of God as they will hence take leave to be to his, and at last will arrive at this, if he will not reform what they think amiss, they themselves may, or at last conclude that he cannot be a Christian and a magistrate at once.

Thus are the public religions of countries apt by the badness of the professors to become troublesome to the magistrate and dangerous to the peace, if not carefully eyed and directed by a strong and steady hand, whilst underling and tolerated professions are quiet, and the professors content themselves to commend their doctrine by the strictness and sobriety of their lives and are careful not to rend their unity by needless disputes about circumstances and so lay themselves open to the reproach of their enemies; or if any difference creep in, mutual consent closes it, without appealing to force or endeavoring to carve out a reformation with the sword, an argument never made use of but when there are hands enough prepared to wield it.

Ein anderer Grund, warum eine Obrigkeit eventuell die Freiheit derer, die desselben Glaubens sind, strenger bindet und ihre Macht betreffend die unbestimmten Dinge speziell gegenüber jenen ausübt, mag darin bestehen, dass eben diese wesentlich leichtfertiger bereit sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Religion einer Nation ist meist die Quelle allen inneren Ärgers einer Nation. Dabei ist es nicht selten anzutreffen, dass die Untertanen gegen den Fürsten bewaffnet werden, selbst wenn er ihr Bekenntnis teilt. Entweder weil Menschen ganz grundsätzlich, sobald ihre Befürchtungen entfallen und absolut freie Ausübung der eigenen Religion gestattet ist, stets fähig sind, sich mit zunehmender Gier zu entwickeln und einfach nicht erkennen, wie, wo und wann ihrem unsteten Geist Grenzen zu setzen sind, solange keine Strafverfolgung droht. Sie sind jederzeit bereit, sich selbst zu weit zu erhöhen und falls keinerlei Furcht vor einer Niederlage ihre Gedanken umlenkt, werden sie diese nutzen, um alles raffgierig an sich zu reißen. Wo sie rein gar nichts aufhält, werden sie stets immer höher hinaus wollen und nicht einhalten, so lange noch irgendetwas Höheres über ihnen ist. Sogar solche, die unter Herrschaft der Türken als Untertanen sehr zufrieden wären, solange man sie Christen sein ließe, würden in England diese Bedingung kaum ertragen, sondern sofort denken, da ja die Obrigkeit aus Glaubensgenossen bestehe, seien deren Mitglieder zugleich auch ihre Brüder und deshalb würden sie selbstverständlich erwarten, wie unser Autor fordert, Seite 4, gleichgestellt statt untergeordnet zu sein.

Und zielt die Finesse böswilliger Menschen auch nicht begierig darauf ab, die Religion der Obrigkeit für diese zum Problem zu machen, dessentwegen sie mit Sicherheit jene Argumente heraussuchen und jene Teufel an die Wand malen, (was ihnen kein anderes Bekenntnis gestatten würde), mittels derer sie Hand an die umstrittenen Handlungen legen könnten, um sie wunschgemäß als schlechte Regentschaft des Fürsten darzustellen.

Sie werden Beweise aus der Heiligen Schrift anbieten, dass er seinem eigenen Bekenntnis untreu sei, dass er entweder in abergläubischer Form die Huldigung erneuern wolle, oder aber gleichgültig und unverantwortlich gegenüber der Reformation sei, oder gar wie ein Tyrann alle Freiheit beschneidet, die das Recht nach ihrer Interpretation Gottes, was er nicht verneinen kann, ihnen freizügig und gleichermaßen verlieh. Sie werden seinen Ungehorsam gegen Gottes Gesetz behaupten, geradeso wie sie daher unterlassen des Fürsten Gesetz zu gehorchen und zum Schluss wird alles dahin kommen, dass er, sollte er nicht dahingehend reformieren, worin sie Bedarf sehen, sie selbst das entsprechende vornehmen werden. Oder aber sie beschließen, er könne nicht Christ und Obrigkeit auf einmal sein.

Auf diese Weise eignet sich die offizielle Religion eines Landes bestens, durch die Böswilligkeit der Bekenner, für die Obrigkeit ein Herd ewiger Unruhe und für den Frieden gefährlich zu werden. Daher soll sie sorgsam beobachtet und durch eine starke und solide Hand geleitet werden, während untergeordnete und geduldete Bekenntnisse sich ruhig verhalten, während die Bekennenden sich damit zufrieden geben, ihren Lehren durch Geradlinigkeit und Schlichtheit ihrer Lebensführung Ehre und Lob zu erweisen und sie sorgfältig darauf achten, ihre Eintracht nicht durch nutzlose Auseinandersetzungen über religiöse Begleitumstände zu zerreißen und dadurch sich selbst Vorwürfen und Attacken ihrer Feinde offen auszusetzen. Wenn dann irgendeine Streitigkeit hereinbricht, soll gegenseitiges Einvernehmen sie schließen, ohne Anwendung von physischer Gewalt oder dem Versuch, eine Reformation mit dem Schwert herauszuschneiden. Das Argument, welches nie benutzt wird, außer es gibt genug bereitwillige Hände, das Schwert zu schwingen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 69, Absatz 69,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 69, Absatz 69,

But to my author’s inconvenience I shall oppose another I think greater, I’m sure more to be provided against because more pressing and oftener occurring. Grant the people once free and unlimited in the exercise of their religion and where will they stop, where will they themselves bound it, and will it not be religion to destroy all that are not of their profession?

And will they not think they do God good service to take vengeance on those that they have voted his enemies? Shall not this be the land of promise, and those that join not with them be the Canaanites to be rooted out? Must not Christ reign and they prepare for his coming by cutting off the wicked? Shall we not be all taught of God and the ministry cast off as needless?

They that have got the right use of Scripture and the knack of applying it with advantage, who can bring God’s word in defense of those practices which his soul abhors and do already tell us we are returning to Egypt, would, were they permitted, as easily find us Egyptians and think it their right to despoil us.

Though I can believe that our author would not make this large use of his liberty; yet if he thinks others would not so far improve his principles, let him look some years back he will find that a liberty for render consciences was the first inlet to all those confusions and unheard of and destructive opinions that overspread this nation.

The same hearts are still in men as liable to zealous mistakes and religious furies, there wants but leave for crafty men to inspirit and fire them with such doctrines.

I cannot deny but that the sincere and tender-hearted Christians should be gently dealt with and much might be indulged them, but who shall be able to distinguish them, and if a toleration be allowed as their right who shall hinder others who shall be ready enough to lay hold on the same plea?

Doch zusätzlich zu meines Autors Unannehmbarkeit werde ich eine weitere und wie ich denke größere anführen, von der ich überzeugt bin, ihr muss entschiedener begegnet werden, da sie dringlicher ist und auch deutlich öfter auftritt. Gesetzt den Fall der Bevölkerung wäre erst einmal beliebig freie und unbeschränkte Religionsausübung gestattet, ja wo würden sie dann selbst einhalten, an welche Grenze würde sie sich selbst binden, ja wäre das dann nicht umgehend eine Religionsausübung mit dem Recht, alle anderen zu vernichten, die ihr Bekenntnis nicht teilen?

Würden sie nicht denken, sie dienten Gott, indem sie Rache an allen nähmen, die sie als dessen Feinde betrachten? Wäre dann nicht unser Land das Versprochene Land und diejenigen, die sich ihnen nicht beigesellen wären die Kanaaniter, die es auszurotten gälte? Ginge es nicht um ihre Vorbereitung des Reichs Christi und sie müssten für sein Kommen das Böse mit Stumpf und Stiel ausreißen? Wären wir nicht alle durch Gott alleinzu belehren und die Geistlichkeit als nutzlos zu entsorgen sein?

Gerade die, die den korrekten Gebrauch der Heiligen Schrift zu haben behaupten und die Tricks beherrschen, sie vorteilhaft auszulegen, jene, die das Wort Gottes zur Rechtfertigung all der Machenschaften zu verwenden wissen, die dessen Seele zutiefst verabscheut, und die uns gerade weismachen wollen, wir kehrten in die Knechtschaft nach Ägypten zurück, würden, sofern man sie gewähren ließe, uns als die Ägypter bezeichnen und es für ihr Recht halten, uns auszuplündern.

Ich will gern glauben, dass unser Autor keinen derart großzügigen Gebrauch von seiner Freiheit zu machen beabsichtigt. Wenn er jedoch tatsächlich glaubt, dass andere wohl kaum seine Prinzipen soweit entfalten würden, dann lasst ihn einige Jahre zurückblicken und er wird feststellen, dass es ausgerechnet eine Freiheit des offenen Gewissens war, die die Initialzündung zu all dem Chaos, den bis dahin nie gehörten und zerstörerischen Meinungen gab, die diese Nation überrannten.

Keine anderen Herzen schlagen heute in der Menschen Brust, noch genauso anfällig für eifernde Täuschung und religiöse Raserei. Es bedarf nur ein paar übrig gebliebener starker Männer, um sie zu inspirieren und sie mit derlei Lehren anzuheizen.

Natürlich kann ich nicht bestreiten, dass alle ernsthaften und zartbesaiteten Christen respektvoll und höflich zu behandeln sind und man in vielem mit ihnen nachsichtig sein sollte, aber wer wäre in der Lage, sie zu unterscheiden und falls ihnen eine solche Toleranz als Recht zugestanden wird, wer könnte andere daran hindern, die mehr als nur darauf vorbereitet sind, auf der gleichen Forderung zu bestehen?

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 47, Absatz 47,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 47, Absatz 47,

„To those Scriptures which deny all imposition may be added all those texts which consequently do it, such as are ‚do to others as you would have others do to you‘. And who is there would have his conscience imposed upon?” (Quotation Bagshaw). If private men’s judgments were the moulds wherein laws were to be cast ‚tis a question whether we should have any at all.

If this be the rule that must measure the equity and obligation of all edicts I doubt whether any can challenge an universal obedience, when it is impossible that any law should be by human prudence so contrived which whilst it minds the good of the whole will not be inconvenient to several of the members, and wherein many will not think themselves hardly and unequally dealt with. The magistrate in his constitutions regards the public concernment and not private opinions which, biased by their own interest, or misled by their ignorance and indiscretion, are like to make them but ill judges of reasons of state or the equity of laws; and when we find the greatest part of men usually complaining, we may easily conclude, that they think that precept of ‚do as thou wouldst be done unto‘ but ill observed by their superiors. Were magistrates to gratify the desires of men in all things to which by a partial interpretation they would extend this rule, they would quickly stand in need of a power not to make laws but worlds, and provide enlargements not restraints for the liberty of their subjects. And hence rises one of those necessities of government that since men were not like (being favorable judges in their own cause131) to be well satisfied with the equity of others, and would be ready to judge that others made use of their liberty, to their prejudice with neglect of this rule of equity, it was requisite to settle a peace and society amongst men that they should mutually agree to give up the exercise of their native liberty to the disposure and prudence of some select person or number of men who should make laws for them which should be the rule of their actions one towards another and the measure of their enjoyments; but this by the by.

„Allen Sequenzen der Heiligen Schrift, die jegliche Form der Verfügung verneinen, seien alle Texte hinzugefügt, die sich konsequent so ausdrücken, wie beispielsweise: ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘. Und wer möchte schon seinem Gewissen Vorschriften gemacht wissen?“ (Zitat Bagshaw). Wären die Beurteilungen einzelner Privatleute die Gussformen, in denen Gesetze zu gießen wären, sollten wir uns fragen ob wir überhaupt welche haben sollten.
Wäre das die Regel, nach der die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit aller Erlasse zu bewerten wäre hätte ich Zweifel ob überhaupt irgendeiner zu erwartbarem Gehorsam führen würde, wo sie es doch verunmöglicht, dass irgendein Gesetz auf Basis menschlicher Klugheit so aufstellbar wäre, welches, während es das Wohl aller im Sinn hätte, dennoch für verschiedene Mitglieder kein bisschen unpassend wäre und durch welches viele sich selbst nicht zu hart und ungleich behandelt sehen. Die Obrigkeit berücksichtigt bei ihrer Rechtssetzung die öffentlichen Belange und keine privaten Meinungen, die, vereinnahmt durch das eigene Interesse oder durch Mangel an Bildung und Unreife, zu nicht mehr taugen, als die Menschen zu sehr schlechten Beurteilern der Vernunft, des Staates oder der Rechtmäßigkeit von Gesetzen machen. Wenn wir also den Großteil der Menschen so wahrnehmen, dass sie sich gewöhnlich nur beschweren, dann können wir dabei leicht erkennen, dass sie denken, der Vorsatz ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘ würde durch ihre Übergeordneten ausschließlich schlecht beachtet.

Wären Vertreter der Obrigkeit dazu da, den Begehren der Menschen in allen Angelegenheiten zu genügen, die deren spezifischer Interpretation entsprechen, fänden sie sich umgehend der Notwendigkeit ausgesetzt eine Macht zu benötigen, um Welten statt Gesetze zu erschaffen und für Ausweitungen statt Beschränkungen der Freiheit ihrer Untergeordneten zu sorgen. Und daraus entsteht eine dieser Notwendigkeiten für eine Regierung, zumal Menschen leider nicht derart beschaffen sind (da sie am liebsten in eigener Sache urteilen131), in gutem Einvernehmen mit der Rechtmäßigkeit anderer zufrieden zu sein, sondern stets bereit zu urteilen, andere hätten Gebrauch von der eigentlich ihnen selbst zustehenden Freiheit gemacht. Daher bestand das Erfordernis, für Frieden und Gesellschaft zwischen den Menschen zu sorgen, damit sie auf Gegenseitigkeit Einvernehmen darüber erzielen, die Ausübung ihrer angeborenen Freiheit der Verfügung und Klugheit einiger ausgewählter Personen abzutreten oder einer Anzahl Menschen, die Gesetze für sie schaffen würden, welche wiederum das Regelwerk ihrer Handlungen bildeten, des einen gegenüber dem anderen, sowie den Maßstab ihrer Genussrechte. Davon aber nach und nach mehr.

131Locke mentions here a little vers

131Locke zitiert hier einen kleinen Vers

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

“Never give sentence in thy proper cause,
In our own cause we all err easily,
Our interest our proper judgment draws,
And ever makes the balance hang awry.”

Niemals fälle in eigener Sache Dein Urteil,
In eigener Sache zu irren ist wohlfeil,
Unser Begehr das eigene Urteil meist lenkt,
Und schon ist Justitias Waage schief aufgehängt.“

Deutsch: Thomas Blechschmidt, 17.02.2017

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 43, Absatz 43,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 43, Absatz 43,

I confess they had their original from divine authority, but ‚tis as true that they had their end, too, from the same divine appointment, and it was as sinful to urge them as obliging after God had abolished them, as it was to neglect them whilst he enjoined their observation; they were a law till Christ, not after, types and promises of the Messiah’s coming and kingdom, but not to be rules of obedience under it; those shadows vanished upon the rising of our Sun of Righteousness, and therefore, though their use were indifferent afterwards and lawful and their practice allowed both by the permission of the Apostles and their example too when it would any way advantage the gospel, or be any means of gaining converts or securing the peace of the church, but to allow their imposition and to acknowledge that law still in force which was to be abrogated by the coming of the Messiah was to contradict their own doctrine, and deny that Christ was come which was their great design to establish, so that the things were left but the law that formerly made them necessary removed, and for a man to think himself under the obligation of the ceremonial law and at the same time entertain the doctrine of the Gospel, was as impossible as to be a Jew and a Christian at once which St. Paul, makes inconsistent. So that it is no wonder he should so vigorously oppose the doctrine of subjection to the ceremonial law, which would ruin and undermine the very foundations of that religion he was then building; and so smartly handle St. Peter his fellow Apostle when by his carriage he seemed to confirm it.

Ich will gern zugestehen, dass dies seinen Ursprung in göttlicher Autorität hatte, aber es trifft ebenso zu, dass es auch durch diese göttliche Festlegung beendet wurde. Daher ist es ebenso sündhaft, es als dringend verbindlich zu vertreten, nachdem Gott es beseitigt hatte, als es zu missachten, solange man an Beachtung gebunden war. Es war geltendes Recht bis zu Christus, nicht nach ihm. Es war Vorgabe und Versprechen zum Erscheinen unseres Messias und seines Königreiches, nicht aber Regelwerk des Gehorsams unter ihm. Diese Schatten wurden durch den Aufgang unserer Sonne der Aufrichtigkeit vertrieben und deshalb, da ihr Gebrauch anschließend unbestimmt und rechtmäßig war und ihre Ausübung sowohl durch die Gestattung der Apostel und auch deren Beispiel erlaubt, solange es in irgendeiner Weise das Evangelium förderte, oder ein Mittel zur Gewinnung von Konvertiten war, oder den Frieden der Kirche sicherte. Indessen aber deren Verfügung weiterhin zu gestatten und dieses Recht als nach wie vor in Kraft anzuerkennen, welches durch die Ankunft des Messias außer Kraft gesetzt wurde, bedeutete der eigenen Lehre zu widersprechen und abzuleugnen, Jesus Christus sei gekommen. Und zwar genau das, dessen Etablierung Absicht für sie war. Womit nun die betreffenden Angelegenheiten sich selbst überlassen blieben, während das Recht, welches sie formal gestaltet hatte, notwendigerweise hinfällig wurde. Diese Konstellation, sich selbst als durch das Zeremonialrecht verpflichtet zu sehen und gleichzeitig die Lehre des Evangeliums zu verbreiten, war derart unmöglich, als gleichzeitig Jude und Christ zu sein, was der heilige Paulus als unvereinbar bezeichnet hat. Auf Grund dessen ist es alles andere als ein Wunder, wenn Paulus diese Lehre der Unterordnung unter das zeremonielle Recht so energisch bestreitet, die sämtliche originären Fundamente der Religion, die er dabei war aufzubauen, ruinierte und untergrub und wenn er dabei so gewitzt mit dem heiligen Petrus umging, seinem Mit-Apostel, sobald dieser durch sein Verhalten diese Lehre zu bestätigen schien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 40, Absatz 40,

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Tract I, Section 40, Absatz 40,

I. That where the Pharisees enjoin things as magistrates and make laws as men, there Christ commands obedience though it were burdensome, as Math. 23.

II. That where they urge their traditions as the laws of God, denies the obligation of such traditions as traditions and proves it by the opposition of some of those traditions to the law of God, Math. 15, but yet doth not even there deny washing of hands to be lawful because they commanded it, though it seems his disciples neglected it in their practice that they might not seem to countenance irregular injunctions of pretended divine traditions, which were contrary to the law of God which prohibited all additions.

I. Dass erstens dort, wo die Pharisäer als Oberste über religiöse Gegebenheiten bestimmen und die Gesetzgebung als Menschen ausüben, Christus Gehorsam anordnet, selbst wenn daran schwer zu tragen wäre, laut Math. 23.

II. Dass er dort, wo sie ihre Traditionen als Gesetze Gottes durchdrücken, die gesetzliche Verpflichtung solcher Traditionen verneint, eben weil es nur Traditionen sind, und dies durch den Gegensatz einiger dieser Traditionen zum Gesetz Gottes beweist, siehe Math. 15. Selbst wenn er nicht einmal dort das Waschen der Hände ablehnt, nur weil jene es angeordnet hatten. Dahingehend scheint es eher so zu sein, dass seine Schüler dies in der Praxis verweigerten, um nicht den Eindruck zu erwecken, widerrechtliche Verfügungen vorgeschoben göttlicher Traditionen zu dulden, die faktisch dem Gesetz Gottes zuwiderliefen, der ja jegliche Aufblähung und Hinzufügung verboten hatte.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 19, Absatz 19,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 19, Absatz 19,

Having laid down these things, which I think my author will not deny me, I shall content myself with one only argument rising from thence, sufficient to persuade me that the magistrate may lawfully determine the use of indifferent things relating to religion, viz., because it is lawful for the magistrate to command whatever it is lawful for any subject to do. For, I. whether you suppose him immediately commissioned by God and by him entrusted with the care of the society, it is impossible to set any other bounds to his commands than what God himself by a superior law (to which with other men he owes an equal obedience) hath already prescribed him, all other things having an equal indifference being left to the free determination of his will to be enjoined or forbidden, as he shall think most conducing to the good and peace of his people whereof he alone is the sole judge, else could there be no law made which could not be disputed, and all magistracy would have only an opportunity to persuade, not an authority to command obedience.

Nachdem ich nun diese Zusammenhänge festgelegt habe, von denen ich annehme, mein Autor wird sie nicht bestreiten, gebe ich mich damit zufrieden, mit lediglich einem daraus gewonnenen Argument, welches meiner Überzeugung genügt, die Obrigkeit dürfe rechtmäßig die äußeren religiösen Ausübungsformen unbestimmter Gegebenheiten vorschreiben: Denn für die Obrigkeit ist jede Handlung rechtmäßig, die für jedes Individuum rechtmäßig wäre. Wenn, zum Ersten, Ihr sie als unmittelbar von Gott beauftragt und von jenem mit der Fürsorge um die Gesellschaft betraut betrachtet, dann ist es unmöglich ihren Anordnungen irgendwelche anderen Grenzen zu setzen als Gott selbst durch seine übergeordnete Rechtssetzung (der sie gemeinsam mit anderen Menschen den gleichen Gehorsam schuldet) ihr bereits vorgeschrieben hatte. Alle anderen Angelegenheiten weisen gleichermaßen jene Unbestimmtheit auf, die der freien Bestimmung durch ihren Willen zur Gestattung oder Verbot überlassen sind. Gerade so wie sie es als besten Beitrag für Wohlstand und Frieden ihrer Bevölkerung, deren einziger und eigenständiger Richter sie ist, erkennt. Andernfalls gäbe es keine Gesetzgebung, deren Vorschriften nicht in Frage gestellt und bestritten werden könnten und alle Aktivität der Obrigkeit bestünde in nichts als einer Möglichkeit zu überzeugen und keinerlei Autorität, die Gehorsam einfordern könnte.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 10, Absatz 10

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Tract I, Section 10, Absatz 10,

‚Tis therefore in defense of the authority of these laws that against many reasons I am drawn to appear in public, the preservation whereof as the only security I can yet find of this nation’s settlement I think myself concerned in, till I can find other reasons than I have yet met with to show their non-obligation as long as unrepealed, and dispense with my obedience. After this I hope I need not assure thee that neither vanity nor any pique against the author put the pen into my hand, the concealment we both lie under having sufficiently provided against that suspicion. l dare say could his opinion have ever won upon me, it would have been in that handsome dress and many ornaments his pen hath bestowed upon it with all the advantages it was capable of. But I cannot relinquish the contrary persuasion whilst truth (at least in my apprehension) so strongly declares for it, and I believe he cannot take it ill that whilst he pleads so earnestly for liberty in actions I should be unwilling to have my understanding, the noblest part, imposed on, and will nor be so forgetful of his own principles as to deny me the liberty of dissenting and if he will permit himself to peruse these answers with the same desire of satisfaction where with he professes himself to have proposed his doubts, and I assure him I read them, it may be hoped he will be persuaded if not to alter his judgment yet at least not to think them blind who cannot see in his spectacles or cannot find themselves by his arguments freed from that obedience to the civil magistrate in all things indifferent, which obedience God in his infinite wisdom hath made necessary and therefore not left free.

Da mich nun die Verteidigung der Autorität gerade von diesem bestehenden Recht und Gesetz entgegen einiger Vernunft in die Öffentlichkeit treibt, in deren Aufrechterhaltung ich derzeit die einzige Sicherheit für die Stabilität dieser Nation entdecken kann, werde ich mich weiter darauf berufen, als bis ich endlich vernünftigere Gründe wahrnehme als die, die mir bislang bekannt gemacht wurden und die deren Ungültigkeit zeigen sollen: Solange sie nicht aufgehoben werden und ich von meinem Gehorsam entbunden wurde. Nunmehr so hoffe ich, ist es nicht notwendig Euch zu versichern, dass mich weder Eitelkeit noch Groll auf den Verfasser zur Feder greifen ließen, wo doch unsere beiderseitige Anonymität ausreichend deutlich gegen derartigen Verdacht spricht. Vielmehr möchte ich erwähnen, falls mich etwas von seiner Meinung hätte überzeugen können, so wäre dies nicht zuletzt dem schönen Maßanzug und dem schmucken, blumenreichen Stil geschuldet, den seine Feder seiner Mühe hat zu Teil werden lassen. Allerdings kann ich unmöglich meine gegenteilige Überzeugung verwerfen, solange die Wahrheit (zumindest gemäß meiner Erkenntnis) so unvermindert deutlich für sie spricht. Indessen glaube ich, er kann es mir unmöglich übelnehmen, solange er so ernsthaft für diese Art Handlungsfreiheit plädiert, wenn ich mich als unwillig erweise, meinem Verstand, meiner nobelsten Fähigkeit, dies aufzwingen zu lassen. Ebenso möge er nicht so selbstvergessen gegenüber seinen eigenen Prinzipien sein, mir die Freiheit abweichenden Denkens zu verweigern, sondern möge er sich selbst erlauben, meine Antworten mit dem gleichen Verlangen nach Befriedigung zu verarbeiten, mit dem er seine Zweifel vorgetragen zu haben verkündet. So will ich ihm versichern: Ich werde sie lesen. Es bleibt zu hoffen, er werde dann, wenn schon nicht davon überzeugt, sein Urteil zu ändern, zumindest nicht jene als verblendet zu betrachten, die seinen Blickwinkel nicht einnehmen und die sich durch seine Argumente ebenfalls nicht von jeglichem Gehorsam gegenüber der bürgerlichen Regierung befreit fühlen, soweit es sich um Dinge nachrangiger Bedeutung geht. Eben diesen Gehorsam hat Gott in seiner unendlichen Weisheit als unabweisbar geschaffen und diesen Punkt nicht offen gelassen.

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TToG II § 239

John Locke: Two Treatises of Government

§ 239. In these cases Barclay, the great champion of absolute monarchy, is forced to allow, that a King may be resisted and ceases to be a King. That is in short not to multiply cases in whatsoever he has no authority, there he is no King, and may be resisted: For wheresoever the authority ceases, the King ceases too and becomes like other men who have no authority.

And these two cases he instances in differ little from those above mentioned, to be destructive to governments, only that he has omitted the principle from which his doctrine flows; and that is, the breach of trust, in not preserving the form of government agreed on and in not intending the end of government itself, which is the public good and preservation of property39.

When a King has dethroned himself and put himself in a state of war with his people, what shall hinder them from prosecuting him who is no King, as they would any other man, who has put himself into a state of war with them; Barclay, and those of his opinion, would do well to tell us. This farther I desire may be taken notice of out of Barclay, that he says: The mischief that is designed them, the people may prevent before it be done:

Whereby he allows resistance when tyranny is but in design. Such designs as these (says he) when any King harbors in his thoughts and seriously promotes, he immediately gives up all care and thought of the commonwealth; so that, according to him, the neglect of the public good is to be taken as an evidence of such design, or at least for a sufficient cause of resistance.

And the reason of all he gives in these words, because he betrayed or forced his people whose liberty he ought carefully to have preserved. What he adds into the power and dominion of a foreign nation signifies nothing, the fault and forfeiture lying in the loss of their liberty, which he ought to have preserved and not in any distinction of the persons to whose dominion they were subjected. The people’s right is equally invaded and their liberty lost, whether they are made slaves to any of their own, or a foreign nation; and in this lies the injury and against this only they have the right of defense. And there are instances to be found in all countries, which show, that it is not the change of nations in the persons of their governors, but the change of government, that gives the offence.

Bilson76, a bishop of our church and a great stickler for the power and prerogative of Princes, does, if I mistake not in his treatise of Christian subjection acknowledge, that Princes may forfeit their power and their title to the obedience of their subjects; and if there needed authority in a case where reason is so plain, I could send my reader to Bracton77, Fortescue78 and the author of the Mirror and others, writers that cannot be suspected to be ignorant of our government or enemies to it.

But I thought Hooker alone might be enough to satisfy those men, who relying on him for their ecclesiastical polity, are by a strange fate carried to deny those principles upon which he builds it.

Whether they are herein made the tools of cunninger workmen, to pull down their own fabric, they were best look. This I am sure, their civil policy is so new, so dangerous and so destructive to both rulers and people, that as former ages never could bear the broaching of it; so it may be hoped, those to come, redeemed from the impositions of these Egyptian under-task-masters, will abhor the memory of such servile flatterers, who, whilst it seemed to serve their turn, resolved all government into absolute tyranny, and would have all men born to, what their mean souls fitted them for: Slavery.

§ 239. In diesen Fällen ist Barclay, der Großmeister absoluter Monarchie, genötigt zuzugeben: Einem König darf Widerstand geleistet werden und er hört auf König zu sein. Das heißt in Kürze, um die Fälle nicht zu vermehren: Wo und wann auch immer er keinerlei Autorität hat, ist er kein König und man darf sich ihm widersetzen.

Wo die Autorität aufhört, hört auch der König auf und wird anderen Menschen gleich, die keine Autorität haben. Die beiden Fälle, die er als Beispiel anführt, unterscheiden sich in ihrer Verderblichkeit für die Regierung nur wenig von den oben erwähnten. Nur hat er das Prinzip übersehen, aus dem seine Lehre entspringt. Darin besteht der Vertrauensbruch. Die vereinbarte Form der Regierung nicht zu bewahren, und nicht nach dem Ziel der Regierung selbst zu streben, der im Erhalt des öffentlichen Wohls und des Eigentums39 besteht.

Wenn ein König sich selbst entthront und sich in einen Kriegszustand mit seiner Bevölkerung gesetzt hat, was soll diese daran hindern, denjenigen zu verfolgen, der kein König ist, wie es jeden anderen verfolgen würde, der sich in einen Kriegszustand mit ihm gesetzt hat?

Barclay und diejenigen, welche seiner Meinung sind, täten gut daran uns das zu verraten. Weiter wünschte ich, von dem, was Barclay sagt, werde das folgende klar beachtet: Dem Unheil, das man gegen die Bevölkerung im Schilde führt, darf vorgebeugt werden, bevor es geschieht. Dadurch billigt er den Widerstand bereits wenn Tyrannei erst noch ein Vorsatz ist. Mit Absichten wie dieser, sagt er, gibt ein König, wenn er sie in seine Gedanken aufnimmt und ernsthaft betreibt, sofort alle Sorge und alles Denken an den Staat auf.

Damit ist nach Barclay die Vernachlässigung des öffentlichen Wohls als Beweis eines solchen Vorhabens oder mindestens als ein hinreichender Anlass des Widerstands anzusehen. Den Grund für alles liefert er mit folgenden Worten:

Weil er sein Volk, dessen Freiheit er sorgfältig hätte bewahren müssen, verraten oder ausgeliefert hat…

Was er hinzufügt: Unter Macht und Herrschaft einer fremden Nation, ist ohne Bedeutung. Das Verbrechen und die Verwirkung liegen in dem Verlust der Freiheit, die er hätte bewahren sollen und nicht im Unterschied der Personen deren Herrschaft sie unterworfen wurden.

Das Recht des Volkes wird auf gleiche Weise angegriffen und seine Freiheit geht ebenso verloren, ob es zu Sklaven eines aus seiner Mitte oder einer fremden Nation gemacht wird. Darin liegt das Unrecht und gegen dieses allein hat es das Recht der Verteidigung. In allen Ländern sind Beispiele zu finden, die zeigen: Bei den Nationen ist es nicht der Wechsel bei der Person ihrer Regenten, was den Anstoß erregt, sondern der Wechsel der Regierung.

Bilson76, ein Bischof unserer Kirche und großer Eiferer für Macht und Prärogative – Vorbehaltsrecht – der Fürsten, bekennt, wenn ich mich nicht irre, in seiner Abhandlung über Christliche Untertänigkeit: Fürsten können Macht und Anspruch auf den Gehorsam ihrer Untertanen verwirken.

Wenn es weiterer Autorität bedarf in einem Fall, in dem die Vernunft so klar ist, könnte ich meine Leser auf Bracton77, Fortescue78, den Autor des „Mirror“ u. a. verweisen. Schriftsteller, die nicht in Verdacht geraten können unsere Regierung nicht anzuerkennen oder ihr feindlich zu sein. Ich glaubte Hooker würde ausreichen, diejenigen zu überzeugen, die sich mit Kirchenpolitik auf ihn stützen und durch ein merkwürdiges Schicksal dahin gebracht werden, die Prinzipien zu verneinen, auf die sie aufbauen. Ob sie dabei Werkzeugen gerissener Handwerker gemacht worden sind, ihren eigenen Bau niederzureißen, dass sollen sie selber herausfinden.

Dessen bin ich sicher: Ihre staatliche Politik ist so neu, so gefährlich und so verderblich für beide, Herrscher und Volk. So wie frühere Zeitalter niemals deren Aufkommen ertragen konnten, darf gehofft werden, die kommenden, erlöst von den Betrügereien dieser ägyptischen Unter-Arbeitsvögte, werden das Andenken an diese kriecherischen Schleimer verabscheuen.

Jene die, solange es ihren Zwecken zu dienen schien, alle Regierung auf absolute Tyrannei zurückführten und alle Menschen dazu geboren sehen wollten, worauf ihre wertlosen Seelen sie selbst vorbereiteten:

Auf Sklaverei!

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

76https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Bilson
77https://en.wikipedia.org/wiki/Henry_de_Bracton
78https://en.wikipedia.org/wiki/John_Fortescue_(judge)
78https://de.wikipedia.org/wiki/John_Fortescue_(Jurist)

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