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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 18, Absatz 18,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 18, Absatz 18,

V. That supposing man naturally owner of an entire liberty, and so much master of himself as to owe no subjection to any other but God alone (which is the freest condition we can fancy him in), it is yet the unalterable condition of society and government that every particular man must unavoidably part with this right to his liberty and entrust the magistrate* with as full a power over all his actions as he himself hath, it being otherwise impossible that anyone should be subject to the commands of another who retains the free disposure of himself, and is master of an equal liberty.

Nor do men, as some fondly conceive, enjoy any greater share of this freedom in a pure commonwealth, if anywhere to be found, than in an absolute monarchy, the same arbitrary power being there in the assembly (which acts like one person) as in a monarch, wherein each particular man hath no more power (bating the inconsiderable addition of his single vote) of himself to make new or dispute old laws than in a monarchy; all he can do (which is no more than Kings allow petitioners) is to persuade the majority which is the monarch.

V. Vorauszusetzen, der Mensch sei Inhaber einer umfassenden Freiheit und dabei so sehr Herr seiner selbst, dass er niemandem sonst Unterordnung schuldet als Gott allein (worin der allfreieste Zustand besteht, den wir uns für ihn vorstellen können), ist dabei die unabänderliche Vorbedingung von Gesellschaft und Regentschaft, dass jeder einzelne Mensch sich unvermeidbar dieses Rechts auf seine Freiheit begeben musste und die Obrigkeit vollumfänglich mit all der Macht über seinen Handlungsweise ausstatten musste, die er selbst hatte. Ansonsten wäre es geradewegs unmöglich, dass irgendjemand den Anordnungen eines anderen untergeordnet wäre, solange er die freie Verfügung über sich selbst zurückbehält und Herr einer ebenso umfassenden Freiheit bleibt. Genauso wenig genießen Menschen, wie manche sich inniglich vorstellen, keineswegs ein größeres Maß an verbleibender Freiheit in einer reinen Republik, sofern überhaupt irgendwo eine solche existiert, als in einer absoluten Monarchie. Die identische willkürliche Macht liegt dort bei der Versammlung (die nach außen wie eine Person handelt), wie hier bei einem Monarchen. Innerhalb dieses Gebildes hat kein einzelner Mensch (bereinigt um die unbedeutende Anrechnung seiner einzelnen Stimme) noch irgendwelche verbliebene Macht aus sich selbst heraus, neue Vorschriften und Gesetze zu erlassen oder alte zu abzustreiten, als er sie in einer Monarchie hätte. Alles was er tun kann (was weitaus mehr ist, als Könige Petenten zugestehen) besteht darin, die Mehrheit davon zu überzeugen, die in diesem Fall der Monarch ist.

*By magistrate I understand the supreme legislative power of any society not considering the form of government or number of persons wherein it is placed. Only give me leave to say that the indelible memory of our late miseries and the happy return of our ancient freedom and felicity, are proofs sufficient to convince us where the supreme power of these nations is most advantageously placed, without the assistance of any other arguments.

* Unter Obrigkeit verstehe ich die oberste legislative Macht in einer jeden Gesellschaft, ungeachtet der Regierungsform oder der Anzahl an Personen, denen sie anvertraut wurde. Gewährt mir an dieser Stelle Raum für die Anmerkung, dass die unauslöschliche Erinnerung an unsere jüngsten Qualen und die glücklicherweise erfolgte Rückkehr unserer alten Freiheiten und Glücksumstände ein hinreichender Beweis sind, um uns zu überzeugen, wo diese oberste Macht dieser Nationen am chancenreichsten anzusiedeln ist. Dazu bedarf es dann keiner weiteren Hilfe durch irgendwelche zusätzlichen Argumente mehr.

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TToG II § 91

John Locke: Two Treatises of Government

§ 91. For he being supposed to have all, both legislative and executive power in himself alone, there is no judge to be found, no appeal lies open to anyone, who may fairly, and indifferently, and with authority decide, and from whose decision relief and redress may be expected of any injury or inconveniency, that may be suffered from the Prince, or by his order: So that such a man, however entitled, Czar, Grand Seignior, or how you please, is as much in the state of nature, with all under his dominion, as he is with the rest of mankind:

For wherever any two men are, who have no standing rule, and common judge to appeal to on earth, for the determination of controversies of right betwixt them, there they are still in the state of nature43, and under all the inconveniencies of it, with only this woeful difference to the subject, or rather slave of an absolute Prince: That whereas, in the ordinary state of nature, he has a liberty to judge of his right, and according to the best of his power, to maintain it; now, whenever his property39 is invaded by the will and order of his monarch, he has not only to appeal, as those in society ought to have, but as if he were degraded from the common state of rational creatures, is denied a liberty to judge of, or to defend his right; and so is exposed to all the misery and inconveniencies, that a man can fear from one, who being in the unrestrained state of nature, is yet corrupted with flattery, and armed with power.

§ 91. Da man bei ihm unterstellt, er besäße alle Macht, legislative wie exekutive, ausschließlich und aus sich selbst heraus, ist kein Richter auffindbar, keine Berufung steht offen, niemand der ehrlich, unparteiisch und mit Machtbefugnis entscheidet, und von dessen Entscheidung Hilfe und Befreiung von Unrecht und Entschädigung für Unannehmbarkeit erwartet werden kann, die seitens des Fürsten oder auf seine Anordnung zu hinzunehmen wären. So eine Person, egal unter welchem Titel, ob Zar, Grandseigneur oder sonst wie, ist gegenüber allen, die unter seiner Herrschaft stehen, genauso im Naturzustand wie in Bezug auf den Rest Menschheit.

Überall, wo zwei Menschen existieren, die kein stehendes Gesetz und keinen gemeinsamen Richter auf Erden haben, den sie zur Entscheidung ihrer Rechtsstreitigkeiten anrufen können, befinden sich diese Menschen im Naturzustand. Mit all dessen Unannehmbarkeiten, nur mit dem bedauerlichen Unterschied für den Untertan oder vielmehr den
Sklaven eines absoluten Fürsten:

Während dieser nämlich im normalen Naturzustand die Freiheit hat über sein Recht zu urteilen und soweit seine Macht reicht, es zu durchzusetzen, hat er jetzt, sooft durch Willen oder auf Befehl des Monarchen sein Eigentum39 beeinträchtigt wird, weder keinerlei Berufung, wie sie die Mitglieder einer Gesellschaft hätten. Stattdessen wird ihm, als wäre er aus dem allgemeinen Zustand vernünftiger Wesen erniedrigt, die Freiheit verweigert, nach seinem Recht zu urteilen und es zu verteidigen.

Er wird selbst all dem Elend, allen den Nachteilen ausgesetzt, die der Mensch von einem anderen nur befürchten kann, welcher im unbeschränkten Naturzustand mit Macht ausgestattet und obendrein durch Schleimerei verdorben ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

43To take away all such mutual grievances, injuries and wrongs, I. e. such as attend men in the state of nature, there was no way but only by growing into composition and agreement amongst themselves, by ordaining some kind of government public, and by yielding themselves subject thereunto, that unto whom they granted authority to rule and govern, by them the peace, tranquility, and happy estate of the rest might be procured. Men always knew that where force and injury was offered, they might be defenders of themselves; they knew that however men may seek their own commodity, yet if this were done with injury unto others, it was not to be suffered, but by all men, and all good means to be withstood. Finally, they knew that no man might in reason take upon him to determine his own right, and according to his own determination proceed in maintenance thereof, in as much as every man is towards himself, and them whom he greatly affects partial; and therefore that strifes and troubles would be endless, except they gave their common consent, all to be ordered by some, whom they should agree upon, without which consent there would be no reason that one man should take upon him to be lord or judge over another, Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

43Um all diese gegenseitigen Beschwerden, Fehler und Schädigungen zu beseitigen, ich meine solche, die den Menschen im Naturzustand erwarten, gab es keinen anderen Weg, als untereinander zu einem Vertrag und Einigung zu gelangen, eine Art Regierung einzusetzen und sich dieser unterzuordnen, damit durch diejenigen, welchen sie Autorität verliehen zu herrschen und zu regieren, der Friede, die Ruhe und das Glück der Übrigen gesichert werden könnte. Die Menschen wussten immer: Wo Gewalt gebraucht und Unrecht verübt wurde, durften sie ihre eigenen Verteidiger sein. Allen war bewusst: So sehr Menschen auch berechtigt sind, ihr eigenes Wohlergehen anzustreben, es darf dennoch nicht akzeptiert werden, wenn das durch Schädigung anderer geschieht. Stattdessen müssen sich alle Menschen dem mit allen guten Mitteln widersetzen. Endlich wurde klar, vernünftigerweise dürfe sich kein Mensch anmaßen, nach seinem eigenen Recht zu entscheiden und gemäß seiner eigenen Entscheidung zu dessen Behauptung verfahren zu wollen, weil der Mensch für sich selbst und diejenigen, welche er sehr liebt, parteiisch ist. Streit und Unruhe wären deshalb endlos, sofern sie nicht gemeinschaftlich ihre Zustimmung gäben, alle durch einen regiert zu werden, über den sie sich verständigen würden. Ohne diese Zustimmung ist es schlicht unvernünftig, dass ein Mensch auf sich nähme, Herr oder Richter über einen anderen zu sein. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 86

John Locke: Two Treatises of Government

§ 86. Let us therefore consider a master of a family with all these subordinate relations of wife, children, servants, and slaves, united under the domestic rule of a family; which, what resemblance so ever it may have in its order, offices, and number too, with a little commonwealth, yet is very far from it, both in its constitution, power and end:

Or if it must be thought a monarchy, and the paterfamilias the absolute monarch in it, absolute monarchy will have but a very shattered and short power, when it is plain, by what has been said before, that the master of the family has a very distinct and differently limited power, both as to time and extent, over those several persons that are in it; for excepting the slave (and the family is as much a family, and his power as paterfamilias as great, whether there be any slaves in his family or no) he has no legislative power of life and death over any of them, and none too but what a mistress of a family may have as well as he.

And he certainly can have no absolute power over the whole family, who has but a very limited one over every individual in it. But how a family, or any other society of men, differ from that which is properly political society, we shall best see, by considering wherein political society itself consists.

§ 86. Betrachten wir daher den Herrn einer Familie mit allen diesen untergeordneten Beziehungen von Frau, Kindern, Dienern und Sklaven, alle vereinigt unter den häuslichen Regeln einer Sippe: Wie groß bezüglich Ordnung, Ämter und auch Anzahl ihre Ähnlichkeit mit einem kleinen Staatswesen sein mag, so ist sie doch betreffend Verfassung, Macht und ihren Zweck sehr deutlich verschieden zu einem solchen. Soll sie wie eine Monarchie und der Paterfamilias wie ein absoluter Monarch aufgefasst werden, so wird diese absolute Monarchie nur eine sehr zerbrechliche, geringe Macht haben.

Denn wie aus dem oben Gesagten deutlich wird, besitzt der Herr in der Sippe bezüglich Zeit und Reichweite eine sehr klar und unterschiedlich begrenzte Macht über die einzelnen Personen aus denen die Angehörigen seines Clans. Abgesehen von den Sklaven, (der Clan ist genauso sehr Familie und seine Macht als Paterfamilias gleich groß, egal ob es Sklaven im Verband gibt oder nicht), hat er keine gesetzliche Macht über Leben und Tod auch nur eines einzigen von ihnen, und keine andere als die, welche die Herrin einer Sippe ebenso gut haben kann wie er.

Niemand kann absolute Macht über den gesamten Clan haben, wer nur eine deutlich beschränkte Macht über jedes Individuum in ihr besitzt. Wie aber eine Sippe oder jede andere menschliche Gemeinschaft sich von dem unterscheidet, was wir im eigentlichen Sinn politische Gesellschaft nennen, werden wir am besten sehen, wenn wir betrachten, worin eine politische Gesellschaft selbst besteht.

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TToG II § 82

John Locke: Two Treatises of Government

§ 82. But the husband and wife, though they have but one common concern yet having different understandings, will unavoidably sometimes have different wills too; it therefore being necessary that the last determination, I. e. the rule, should be placed somewhere; it naturally falls to the man’s share, as the abler and the stronger. But this reaching but to the things of their common interest and property, leaves the wife in the full and free possession of what by contract is her peculiar right, and gives the husband no more power over her life than she has over his; the power of the husband being so far from that of an absolute monarch that the wife has in many cases a liberty to separate from him, where natural right, or their contract allows it: Whether that contract be made by themselves in the state of nature, or by the customs or laws of the country they live in; and the children upon such separation fall to the father or mother’s lot, as such contract does determine.

§ 82. Selbst wenn Mann und Frau nur ein gemeinsames Interesse haben, so haben sie unvermeidlicherweise, da jeder von ihnen unterschiedliche Auffassungen hat manchmal auch unterschiedlichen Willen. Das erfordert notwendigerweise, meine ich die Existenz einer letzten Instanz. Diese Aufgabe fällt naturgemäß dem Mann als dem Fähigeren und Stärkeren zu, erstreckt sich aber nur auf die Dinge des gemeinsamen Interesses und Besitzes. Der Frau lässt sie vollen und freien Besitz alles dessen, was durch Vertrag ihr besonderes Recht ist, und gewährt dem Gatten keine größere Macht über ihr Leben, als sie über das seinige besitzt. Die Macht des Gatten ist weit entfernt von der Macht eines absoluten Monarchen. Die Frau hat in vielen Fällen die Freiheit sich vom Mann zu trennen, wenn natürliches Recht oder ihr Vertrag es gestatten. Sei der Vertrag durch sie selbst im Naturzustand oder nach den Sitten oder Gesetzen des Landes in dem sie leben geschlossen sein. Die Kinder fallen bei einer solchen Trennung entweder dem Vater oder der Mutter zu, je nachdem der Vertrag es vorsieht.

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TToG II § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. But though there be a time when a child comes to be as free from subjection to the will and command of his father, as the father himself is free from subjection to the will of anybody else, and they are each under no other restraint, but that which is common to them both, whether it be the law of nature, or municipal law of their country; yet this freedom exempts not a son from that honor which he ought, by the law of God and nature, to pay his parents. God having made the parents instruments in his great design of continuing the race of mankind, and the occasions of life to their children:

As he hath laid on them an obligation to nourish, preserve, and bring up their offspring; so he has laid on the children a perpetual obligation of honoring their parents, which containing in it an inward esteem and reverence to be shown by all outward expressions, ties up the child from anything that may ever injure or affront, disturb or endanger, the happiness or life of those from whom he received his; and engages him in all actions of defense, relief, assistance and comfort of those, by whose means he entered into being, and has been made capable of any enjoyments of life:

From this obligation no state, no freedom can absolve children. But this is very far from giving parents a power of command over their children, or an authority to make laws and dispose as they please of their lives or liberties. It is one thing to owe honor, respect, gratitude and assistance; another to require an absolute obedience and submission. The honor due to parents, a monarch in his throne owes his mother; and yet this lessens not his authority, nor subjects him to her government.

§ 66. Auch wenn eine Zeit kommt, zu der ein Kind von der Unterordnung unter Willen und Anordnungen seines Vaters ebenso frei wird, wie der Vater selbst frei ist von Unterordnung unter den Willen eines anderen, und beide unter keiner anderen Beschränkung stehen als den gemeinsamen, seien Naturgesetze oder Gesetz ihres Landes, so befreit diese Unabhängigkeit einen Sohn nicht von gottgewollter und naturgesetzlicher Ehrerbietung, die er seinen Eltern zu erweisen verpflichtet ist.

Gott hat die Eltern als Werkzeuge seines großen Plans, die Menschheit fortzuführen, geschaffen, hat ihnen die Pflicht auferlegt, ihre Nachkommen zu ernähren, zu erhalten und aufzuziehen. Ebenso hat er die Kinder auf ewig verpflichtet, ihre Eltern zu ehren. Was innere Wertschätzung und Verehrung beinhaltet, die in allen Äußerungen gezeigt werden soll. Die ein Kind abhält irgendetwas zu tun, was das Glück oder das Leben jener schädigen, verletzen, stören oder gefährden könnte, von welchen es das eigene Leben empfangen hat. Sowie es zu allen Handlungen verpflichtet, die zum Schutz, zur Unterstützung, Hilfe und Behaglichkeit des Lebens derjenigen dienen, durch deren Mittel es selbst ins Dasein getreten und befähigt worden ist, sich des Lebens zu erfreuen.

Von dieser Verpflichtung kann kein Stand, keine Freiheit die Kinder lossprechen. Allerdings ist das meilenweit davon entfernt, den Eltern Macht und Herrschaft über ihre Kinder zu verleihen, geschweige denn die Autorität, Gesetze zu erlassen und nach Gutdünken über ihr Leben und ihre Freiheiten zu verfügen. Ehrerbietung, Achtung, Dankbarkeit, Hilfe zu schulden ist eine Sache. Absoluten Gehorsam und Unterordnung fordern, eine andere. Die den Eltern gebührende Ehrerbietung schuldet seiner Mutter auch der Monarch auf dem Thron, ohne dadurch seine Autorität zu mindern oder gar ihrer Herrschaft untertan zu werden.

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TToG II § 61

John Locke: Two Treatises of Government

§ 61. Thus we are born free, as we are born rational; not that we have actually the exercise of either: Age, that brings one, brings with it the other too. And thus we see how natural freedom and subjection to parents may consist together, and are both founded on the same principle. A child is free by his father’s title, by his father’s understanding, which is to govern him till he hath it of his own. The freedom of a man at years of discretion, and the subjection of a child to his parents whilst yet short of that age, are so consistent, and so distinguishable, that the most blinded contenders for monarchy, by right of fatherhood, cannot miss this difference; the most obstinate cannot but allow their consistency:

For were their doctrine all true, were the right heir of Adam now known, and by that title settled a monarch in his throne, invested with all the absolute unlimited power Sir Robert Filmer talks of; if he should die as soon as his heir were born, must not the child, notwithstanding he were never so free, never so much sovereign, be in subjection to his mother and nurse, to tutors and governors, till age and education brought him reason and ability to govern himself and others?

The necessities of his life, the health of his body, and the information of his mind, would require him to be directed by the will of others, and not his own; and yet will anyone think, that this restraint and subjection were inconsistent with, or spoiled him of that liberty or sovereignty he had a right to, or gave away his empire to those who had the government of his non-age?

This government over him only prepared him the better and sooner for it. If anybody should ask me, when my son is of age to be free? I shall answer, just when his monarch is of age to govern. But at that time, says the judicious Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, a man may be said to have attained so far forth the use of reason, as sufficeth to make him capable of those laws whereby he is then bound to guide his actions: This is a great deal more easy for sense to discern, than for any one by skill and learning to determine.

§ 61. Wir werden genauso frei geboren, wie wir auch vernünftig geboren werden, nicht aber, dass wir sofort Beides anwenden könnten: Das Alter bringt das eine wie das Andere mit sich. So erkennen wir, wie gut sich natürliche Freiheit und Unterordnung unter die Eltern miteinander vertragen und beide auf demselben Prinzip beruhen. Ein Kind ist frei durch seines Vaters Recht, durch seines Vaters Verstand, der es leitet, bis es genug eigenen Verstand hat. Die Freiheit eines Menschen bei Volljährigkeit und die Unterordnung eines Kindes zu den Eltern, bis es jenes Alter erreicht, sind perfekt vereinbar und klar unterscheidbar.

Selbst dem verblendetsten Verfechter der Monarchie auf Basis des Rechts der Vaterschaft kann der Unterschied nicht entgehen. Sogar der Hartnäckigste kommt nicht darum herum, die Folgerichtigkeit anzuerkennen. Wäre ihre Lehre richtig, wäre der wahre Erbe Adams jetzt bekannt und wegen seines Anspruchs als Monarch auf seinen Thron gesetzt. Eingekleidet mit aller der absoluten, unbeschränkten Macht, von der Sir Robert Filmer spricht.

Nun, falls er in dem Moment sterben sollte, indem sein Erbe geboren wird: Wäre nicht das Kind, und wäre es noch so frei, noch so souverän, seiner Mutter und Amme, seinen Vormündern und Regenten, untergeordnet, bis Alter und Erziehung ihm genug Vernunft und Fähigkeit verleihen, sich selbst und andere zu regieren? Die Notwendigkeiten seiner Existenz, die Gesundheit seines Körpers, und die Bildung seines Verstandes erfordern, sich von dem Willen anderer und nicht dem eigenen leiten zu lassen.

Will tatsächlich jemand behaupten, diese Beschränkung und Unterordnung wären mit der Freiheit und Souveränität, auf die es Anspruch hat, unvereinbar? Oder gar sie raubten ihm diese oder lieferten sein Reich an jene aus, welche es während der Unmündigkeit zu leiten hätten? Diese Leitung, unter der ein solches Kind stehen müsste, bereitete es nur umso besser und schneller darauf vor. Wenn mich jemand fragen sollte, wann mein Sohn das Alter hat, frei zu sein, werde ich antworten: Genau dann, wenn Filmers Monarch das Alter hat zu regieren.

Zu welcher Zeit, schreibt der umsichtige Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, von einem Menschen gesagt werden kann, er habe den Gebrauch der Vernunft soweit erlernt als genügt, um die Gesetze zu verstehen, durch die er dann gehalten ist, seine Handlungen zu bemessen, — das ist viel leichter für das Gefühl zu erkennen, als nach Erfahrung und Wissen zu bestimmen.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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TToG II § 25

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CHAPTER V

Of PROPERTY

§ 25. Whether we consider natural reason, which tells us, that men, being once born, have a right to their preservation, and consequently to eat and drink, and such other things as nature affords for their subsistence: Or revelation, which gives us an account of those grants God made of the world to Adam, and to Noah, and his sons, it is very clear, that God, as King David says, Psal.CXV.16., has given the earth to the children of men; given it to mankind in common. But this being supposed, it seems to some a very great difficulty, how any one should ever come to have a property in any thing: I will not content myself to answer, that if it be difficult to make out property upon a supposition that God gave the world to Adam, and his supposition in common, it is impossible that any man, but one universal monarch, should have any property upon a supposition, that God gave the world to Adam, and his heirs in succession, exclusive of all the rest of his posterity. But I shall endeavor to show, how men might come to have a property in several parts of that which God gave to mankind in common, and that without any express compact of all the commoners.

Kapitel 5

Besitz

§ 25. Ob wir die natürliche Vernunft heranziehen, die uns sagt, dass die Menschen, sobald sie geboren sind, das Recht auf Erhalt haben und deshalb auf Speise und Trank und andere notwendige Dinge, wie sie die Natur für die Versorgung bereit stellt. Oder den Glauben an eine Offenbarung, die von den bedeutenden Gewährungen der Welt berichtet, die Gott Adam und Noah und seinen Söhnen gemacht haben soll. Eines ist klar: Gott hat, wie König David Psal.CXV.16. sagt, die Erde den Menschenkindern, also der Menschheit in Gemeinschaft gegeben. Setzen wir das voraus, scheint es für manchen ein sehr schwieriges Problem zu sein, wie denn dann je ein Mensch irgendeinen Gegenstand zum Besitz nehmen könnte. Mir reicht es nicht aus zu antworten, es sei schwierig Besitz zu erklären.

Wenn es auf Grund der Unterstellung, Gott habe die Welt Adam und seinen Nachkommen in Gemeinschaft gegeben, unmöglich sein muss, auf Grund einer anderen Unterstellung, Gott habe die Welt Adam und seinen berechtigten Erben unter Ausschluss der gesamten übrigen Nachkommen gegeben, dann ist es unmöglich, dass überhaupt irgendein Mensch außer einem einzigen universalen Monarch irgend einen Besitz haben kann. Stattdessen ich werde mich bemühen nachzuweisen, wie die Menschen in den Besitz verschiedener Bestandteile von dem gelangen konnten, was Gott der Menschheit gemeinschaftlich gegeben hatte. Und dies obwohl kein ausdrücklicher Vertrag mit allen Bürgern vorliegt.

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TToG I § 147

John Locke: Two Treatises of Government

§ 147. But if being, as God says, Gen. XI.6. one people, they had one ruler, one King by natural right, absolute and supreme over them, what care had God to preserve the paternal authority of the supreme fatherhood, if on a sudden he suffer seventy-two for so many our author talks of distinct nations to be erected out of it, under distinct governors, and at once to withdraw themselves from the obedience of their sovereign? This is to entitle God’s care how, and to what we please.

Can it be sense to say, that God was careful to preserve the fatherly authority in those who had it not? For if these were subjects under a supreme prince, what authority had they? Was it an instance of God’s care to preserve the fatherly authority, when he took away the true supreme fatherhood of the natural monarch?

Can it be reason to say, that God, for the preservation of fatherly authority, lets several new governments with their governors start up, who could not all have fatherly authority? And is it not as much reason to say, that God is careful to destroy fatherly authority, when he suffers one, who is in possession of it, to have his government torn in pieces, and shared by several of his subjects?

Would it not be an argument just like this, for monarchical government to say, when any monarchy was shattered to pieces, and divided amongst revolted subjects, that God was careful to preserve monarchical power, by rending a settled empire into a multitude of little governments? If anyone will say, that what happens in providence to be preserved, God is careful to preserve as a thing therefore to be esteemed by men as necessary or useful, it is a peculiar propriety of speech, which everyone will not think fit to imitate:

But this I am sure is impossible to be either proper, or true speaking, that Shem, for example, (for he was then alive,) should have fatherly authority, or sovereignty by right of fatherhood, over that, one people at Babel, and that the next moment, Shem yet living, seventy-two others should have fatherly authority, or sovereignty by right of fatherhood, over the same people, divided into so many distinct governments: Either these seventy-two fathers actually were rulers, just before the confusion, and then they were not one people, but that God himself says they were; or else they were a commonwealth, and then where was monarchy?

Or else these seventy-two fathers had fatherly authority, but knew it not. Strange! That fatherly authority should be the only original of government amongst men, and yet all mankind not know it; and stranger yet, that the confusion of tongues should reveal it to them all of a sudden, that in an instant these seventy-two should know that they had fatherly power, and all others know that they were to obey it in them, and everyone know that particular fatherly authority to which he was a subject. He that can think this arguing from scripture, may from thence make out what model of an Utopia will best suit with his fancy or interest; and this fatherhood, thus disposed of, will justify both a prince who claims an universal monarchy and his subjects, who being fathers of families, shall quit all subjection to him, and canton his empire into less governments for themselves;

for it will always remain a doubt in which of these the fatherly authority resided, till our author resolves us, whether Shem, who was then alive, or these seventy-two new princes, beginning so many new empires in his dominions, and over his subjects, had right to govern, since our author tells us, that both one and the other had fatherly which is supreme authority, and are brought in by him as instances of those who did enjoy the lordships of Adam by right descending to them, which was as large and ample as the absolutest dominion of any monarch.

This at least is unavoidable, that if God was careful to preserve the fatherly authority, in the seventy-two new erected nations, it necessarily follows, that he was as careful to destroy all pretences of Adam’s heir; since he took care, and therefore did preserve the fatherly authority in so many, at least seventy-one, that could not possibly be Adams heirs, when the right heir (if God had ever ordained any such inheritance) could not but be known, Shem then living, and they being all one people.

§ 147. Wenn sie, wie Gott in Gen.XI.6 sagt, ein gemeinsames Volk waren und einen einzigen Herrscher, einen einzigen, durch Naturgesetz absoluten und obersten König über sich hatten, wie hat dann Gott dafür gesorgt, die väterliche Autorität der obersten Vaterschaft aufrecht zu erhalten?

Wenn er plötzlich 72 verschiedene Völker zulässt, (denn von so vielen spricht unser Autor), die mit jeweils unterschiedlichen Herrschern aus dem einen gebildet werden und sich sofort dem Gehorsam gegen ihren Souverän entziehen?

Das hieße der Fürsorge Gottes zuschreiben, was immer wir wollen. Kann die Vorstellung Sinn ergeben, Gott wäre darauf bedacht, väterliche Autorität in solchen zu bestätigen, die sie nicht besaßen?

Wenn diese Untertanen eines allerhöchstens Fürsten waren, welche Autorität hatten sie?

Ist es beispielhaft für Gottes Sorge, die väterliche Autorität aufrechtzuerhalten, wenn er die wahre oberste Vaterschaft dem natürlichen Monarchen nahm? Ist die Annahme sinnvoll, Gott ließ, um die väterliche Autorität zu bewahren, verschiedene neue Regierungen mit ihren Herrschern entstehen, die alle keine väterliche Autorität haben konnten?

Könnte man nicht ebenso gut behaupten, Gott wäre darauf aus, väterliche Macht zu vernichten, indem er die Zerstückelung des Reiches eines Inhabers dieser Macht und die Verteilung an verschiedene dessen Untertanen zulässt?

Könnte denn eine monarchische Regierung ein Argument genau wie dieses nicht missbrauchen zu behaupten, die Zertrümmerung und Verteilung einer Monarchie unter aufrührerische Untertanen sei gleichbedeutend mit Gottes Vorsorge, monarchische Macht zu erhalten, indem er ein geordnetes Reich in eine Menge kleiner Regierungen auflöste?

Sollte jemand verkünden, was durch die Vorsehung erhalten bleibt, existiere tatsächlich durch Gottes Streben, es zu erhalten, weil es eine von den Menschen als notwendig oder nützlich zu schätzende Sache sei, so handelt es sich um eine eigenartige Eigentümlichkeit eines Sprachgebrauchs, den Niemand der Nachahmung für angemessen halten wird.

Indessen bin ich sicher, es kann unmöglich eine schickliche oder richtige Ausdrucksweise sein zu behaupten, Sem z. B. (denn er lebte damals
noch) habe väterliche Autorität oder Souveränität durch das Recht der Vaterschaft über jenes gemeinsame Volk zu Babel gehabt, und das im nächsten Moment, noch während Sem lebte, 72 andere väterliche Autorität oder Souveränität durch das Recht der Vaterschaft über das zusammengenommen identische, an so viele Regenten aufgeteilte Volk haben sollten. Entweder waren diese 72 Väter bereits vor der Zerstreuung wirkliche Herrscher, dann gab es kein gemeinsames Volk, obwohl Gott selbst sagt, es habe dieses gegeben.

Oder sie bildeten ein republikanisches Gemeinwesen, wo war dann die Monarchie abgeblieben?

Oder schließlich, diese 72 Väter hatten väterliche Autorität, aber wussten nichts davon.

Sehr merkwürdig, dass väterliche Autorität der einzige Ursprung der Macht unter Menschen war, und die gesamte Menschheit es dennoch nicht wusste: Noch merkwürdiger, dass die Sprachverwirrung ihnen das ganz plötzlich offenbarte. Von einem Augenblick zum anderen erkannten diese 72, sie besäßen väterliche Macht und alle anderen, sie hätten ihnen wegen dieser Macht zu gehorchen. Und jeder einzelne erkannte jene besondere väterliche Autorität, der er untertan war!

Wer dieses Argument für bibelgerecht halten kann, wird sich von dorther auch das Modell von Utopien heraussaugen können, so wie es seiner Phantasie oder seinem Interesse am besten gefällt.

Jede so angewandte Vaterschaft wird sowohl jeden Fürsten rechtfertigen, der auf eine universale Monarchie Anspruch erhebt, als auch alle Untertanen, die als Familienväter von alle Unterordnung gegen ihn abstreifen und sein Reich in kleinere Herrschaften für sich selbst zerteilen.

Schließlich werden weiterhin Zweifel bestehen, wem von allen väterliche Autorität innewohnte, bis unser Autor entscheidet, ob Sem, der damals noch lebte, das Recht zu regieren hatte, oder diese 72 neuen Fürsten, die in ihren Herrschaftsbereichen und über ihre Untertanen ebenso viele neue Herrschaften antraten. Vor allem weil, nach unseres Autors Worten, sowohl der eine wie alle anderen väterliche, d. h. höchste Autorität besaßen und von ihm für diejenigen als Beispiele angeführt werden, welche die Herrschaft Adams durch von ihm stammendes Recht ausübten, die so groß und weitreichend war wie die absoluteste Herrschaft eines Monarchen jemals. Eines wenigstens ist unabweisbar:

Sollte Gott darauf aus gewesen sein, die väterliche Autorität in den 72 neu gebildeten Völkern aufrecht zu erhalten, muss notwendigerweise daraus folgen, er war ebenso darauf bedacht, alle Ansprüche von Adams Erben zu vernichten. Er sorgte dafür, die väterliche Autorität in so vielen, mindestens 71 die unmöglich Adams Erben sein konnten, aufrecht zu erhalten. Und zwar zu einer Zeit, als der richtige Erbe, (wenn Gott eine solche Erbschaft je eingesetzt hatte), bekannt sein musste, da Sem noch lebte und alle noch ein gemeinsames Volk bildeten.

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TToG I § 146

John Locke: Two Treatises of Government

§ 146. For I demand, when mankind were all yet of one language, all congregated in the plain of Shinar, were they then all under one monarch, who enjoyed the lordship of Adam by right descending to him? If they were not, there were then no thoughts, it is plain, of
Adam’s heir no right of government known then upon that title; no care taken, by God or man, of Adam’s fatherly authority. If when mankind were but one people, dwelt all together, and were of one language, and were upon building a city together; and when it was plain, they could not but know the right heir, for Shem lived till Isaacs time, a long while after the division at Babel;

if then, I say, they were not under the monarchical government of Adams fatherhood, by right descending to the heir, it is plain there was no regard had to the fatherhood, no monarchy acknowledged due to Adam’s heir, no empire of Shem’s in Asia, and consequently no such division of the world by Noah, as our author has talked of.

As far as we can conclude anything from scripture in this matter, it seems from this place, that if they had any government, it was rather a commonwealth than an absolute monarchy: For the scripture tells us, Gen.XI, they said: It was not a prince commanded the building of this city and tower, it was not by the command of one monarch, but by the consultation of many, a free people; let us build us a city: They built it for themselves as free men, not as slaves for their Lord and master:

That we be not scattered abroad; having a city once built, and fixed habitations to settle our abodes and families. This was the consultation and design of a people, that were at liberty to part asunder, but desired to keep in one body, and could not have been either
necessary or likely in men tied together under the government of one monarch, who if they had been, as our author tells us, all slaves under the absolute dominion of a monarch, needed not have taken such care to hinder themselves from wandering out of the reach of his dominion. I demand whether this be not plainer in scripture than anything of Adams heir or fatherly authority?

§ 146. Ich aber frage: Als die Menschen noch alle einer Sprache, alle in der Ebene von Shinar vereinigt waren, befanden sie sich damals alle unter einem einzigen Monarchen, der die Herrschaft Adams durch auf ihn übergegangenes Recht ausübte? Falls nicht, erklärt das, warum man damals nicht an Adams Erben dachte, kein Herrscherrecht aus diesem Titel bekannt war und warum niemand, weder Gott noch Menschen für Adams väterliche Autorität sorgte.

Falls die Menschheit sich anschickte, als sie noch ein Volk bildete, zusammenwohnte, die gleiche Sprache sprach, gemeinschaftlich eine Stadt zu bauen. Als ihnen offenbar noch bekannt war, wer der rechtmäßige Erbe war, Sem lebte schließlich bis in die Zeit Isaaks, lange nach der Zerstreuung von Babel, wenn sie damals also sage ich, nicht unter dem Regiment der rechtmäßig auf den Erben übergehenden Vaterschaft Adams stand, steht klar: Niemand nahm auf Vaterschaft Rücksicht, keine dem Erben Adams zukommende Monarchie, kein Reich Sems in Asien und folglich auch keine solche Teilung der Welt durch Noah wurde anerkannt, wie unser Autor uns weismachen wollte.

Falls wir darüber irgendetwas aus der Bibel schließen können, hört sich das an der betreffenden Stelle eher so an, als hätte es sich, wenn überhaupt eine Regierung, um ein republikanisches Gemeinwesen als eine absolute Monarchie gehandelt, denn die Bibel berichtet Gen.XI: Sie sprachen: Wohlauf! Lasst uns eine Stadt bauen. Es gab keinen Fürst, der ihnen befahl, die Stadt und den Turm zu bauen. Es geschah nicht auf den Befehl eines einzigen Monarchen, sondern auf Beratung vieler, eines freien Volks. Sie bauten für sich selbst, als freie Menschen, nicht als Sklaven für Herren und Meister. Weiter: Damit wir nicht in alle Länder zerstreut werden, nachdem wir erst eine Stadt gebaut und Wohnstätten errichtet haben, unsern Herd und unsere Familien anzusiedeln.

Dies war die Beratung und das Vorhaben eines Volks, das frei war auseinanderzugehen, aber in einem politischen Körper vereinigt zu bleiben wünschte. Dieser Aufwand war unter Menschen, die durch die Herrschaft eines einzigen Monarchen aneinander gefesselt waren weder nötig noch wahrscheinlich. Wären sie, wie unser Autor sagt, sämtlich Sklaven unter der absoluten Herrschaft eines Monarchen gewesen, hätten sie kaum solche Vorkehrungen zu ergreifen brauchen, um sich eine Auswanderung aus dem Bereich seiner Herrschaft zu erschweren. Ich frage, ob diese Erläuterungen aus der Heiligen Schrift nicht mehr einleuchten, als alles Geschwätz von Adams Erbe oder väterlicher Autorität.

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TToG I § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. The three sons of Noah had the world, says our author, divided amongst them by their father, for of them was the whole world overspread, p. 14. The world might be overspread by the offspring of Noah’s sons, though he never divided the world amongst them; for the earth might be replenished without being divided:

So that all our author’s argument here proves no such division. However, I allow it to him, and then ask, the world being divided amongst them, which of the three was Adams heir of Adams lordship, Adam’s monarchy, by right descended only to the eldest, then the other two could be but his subjects, his slaves: If by right it descended to all three brothers, by the same right, it will descend to all mankind; and then it will be impossible what he says, p. 19, that heirs are Lords of their brethren, should be true;

but all brothers, and consequently all men, will be equal and independent, all heirs to Adam’s monarchy, and consequently all monarchs too, one as much as another. But it will be said, Noah their father divided the world amongst them; so that our author will allow more to Noah, than he will to God Almighty, for Observations, 211, he thought it hard, that God himself should give the world to Noah and his sons, to the prejudice of Noah’s birthright:

His words are, Noah was left sole heir to the world: Why should it be thought that God would disinherit him of his birth-right, and make him, of all men in the world, the only tenant in common with his children? And yet here he thinks it fit that Noah should disinherit Shem of his birth-right, and divide the world betwixt him and his brethren; so that this birth-right, when our author pleases, must, and when he pleases must not, be sacred and inviolable.

§ 139. Unser Autor behauptet: Die ganze Welt wurde von Noah an seine drei Söhne, denn über die ganze Welt breiteten sie sich aus. S.14. Noahs Nachkommen hätten sich auch über die Welt verbreiten können, wenn er sie nicht an seine Söhne verteilt hätte. Die gesamte
Erde konnte ohne Aufteilung bevölkert werden. Dieses Argument unseres Autors beweist keine solche Teilung.

Aber lassen wir ihm das zugestanden und fragen: Wenn also die Welt unter sie geteilt wurde, wer von den dreien war der Erbe Adams? Wenn Adams Herrschaft, Adams Monarchie rechtmäßig nur auf den Ältesten überginge, könnten die beiden anderen nur seine
Untertanen, seine Sklaven sein.

Wenn sie aber rechtmäßig auf alle drei Brüder überging, muss sie nach demselben Recht auch auf die ganze Menschheit übergehen. Dann kann seine Aussage von S. 19, Erben seien Herren ihrer Brüder unmöglich wahr sein. Im Gegenteil müssen alle Brüder und folglich alle Menschen gleich und unabhängig, sämtlich Erben der Monarchie Adams und folglich sämtlich Monarchen sein. Einer so gut wie der andere. Trotzdem wird der Einwand auftauchen: Noah, ihr Vater, teilte die Welt unter sie!

Dann gesteht unser Autor Noah mehr als dem Allmächtigen zu, denn in O. 211 hielt er es für ungerecht, das Gott selbst die Welt, zum Nachteil von Noahs Erstgeburtsrecht, Noah und seinen Söhnen gäbe. Seine Worte lauten: Noah blieb einziger Erbe der Welt.

Weshalb soll man annehmen, dass Gott ihm sein Erstgeburtsrecht nehmen und ihn allein von allen Menschen der Welt zu einem Besitzer machen wollte, der das Land in Gemeinschaft mit seinen Kindern besäße? Nichtsdestotrotz hält er es für passend, dass Noah Shem seines Erstgeburtsrechts beraubt und die Welt zwischen ihm und seinen Brüdern aufteilt. Dieses Geburtsrecht ist also immer heilig und unverletzlich. Je nachdem ob es unserem Autors gefällt, zwingend heilig und unverletzlich, und falls es ihm nicht gefällt, keinesfalls heilig und unverletzlich.

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