Schlagwort-Archive: wife

TToG II § 86

John Locke: Two Treatises of Government

§ 86. Let us therefore consider a master of a family with all these subordinate relations of wife, children, servants, and slaves, united under the domestic rule of a family; which, what resemblance so ever it may have in its order, offices, and number too, with a little commonwealth, yet is very far from it, both in its constitution, power and end:

Or if it must be thought a monarchy, and the paterfamilias the absolute monarch in it, absolute monarchy will have but a very shattered and short power, when it is plain, by what has been said before, that the master of the family has a very distinct and differently limited power, both as to time and extent, over those several persons that are in it; for excepting the slave (and the family is as much a family, and his power as paterfamilias as great, whether there be any slaves in his family or no) he has no legislative power of life and death over any of them, and none too but what a mistress of a family may have as well as he.

And he certainly can have no absolute power over the whole family, who has but a very limited one over every individual in it. But how a family, or any other society of men, differ from that which is properly political society, we shall best see, by considering wherein political society itself consists.

§ 86. Betrachten wir daher den Herrn einer Familie mit allen diesen untergeordneten Beziehungen von Frau, Kindern, Dienern und Sklaven, alle vereinigt unter den häuslichen Regeln einer Sippe: Wie groß bezüglich Ordnung, Ämter und auch Anzahl ihre Ähnlichkeit mit einem kleinen Staatswesen sein mag, so ist sie doch betreffend Verfassung, Macht und ihren Zweck sehr deutlich verschieden zu einem solchen. Soll sie wie eine Monarchie und der Paterfamilias wie ein absoluter Monarch aufgefasst werden, so wird diese absolute Monarchie nur eine sehr zerbrechliche, geringe Macht haben.

Denn wie aus dem oben Gesagten deutlich wird, besitzt der Herr in der Sippe bezüglich Zeit und Reichweite eine sehr klar und unterschiedlich begrenzte Macht über die einzelnen Personen aus denen die Angehörigen seines Clans. Abgesehen von den Sklaven, (der Clan ist genauso sehr Familie und seine Macht als Paterfamilias gleich groß, egal ob es Sklaven im Verband gibt oder nicht), hat er keine gesetzliche Macht über Leben und Tod auch nur eines einzigen von ihnen, und keine andere als die, welche die Herrin einer Sippe ebenso gut haben kann wie er.

Niemand kann absolute Macht über den gesamten Clan haben, wer nur eine deutlich beschränkte Macht über jedes Individuum in ihr besitzt. Wie aber eine Sippe oder jede andere menschliche Gemeinschaft sich von dem unterscheidet, was wir im eigentlichen Sinn politische Gesellschaft nennen, werden wir am besten sehen, wenn wir betrachten, worin eine politische Gesellschaft selbst besteht.

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TToG II § 83

John Locke: Two Treatises of Government

§ 83. For all the ends of marriage being to be obtained under politic government, as well as in the state of nature, the civil magistrate doth not abridge the right or power of either naturally necessary to those ends, viz. procreation and mutual support and assistance whilst they are together; but only decides any controversy that may arise between man and wife about them. If it were otherwise, and that absolute sovereignty and power of life and death naturally belonged to the husband, and were necessary to the society between man and wife, there could be no matrimony in any of those countries where the husband is allowed no such absolute authority.

But the ends of matrimony requiring no such power in the husband, the condition of conjugal society put it not in him, it being not at all necessary to that state. Conjugal society could subsist and attain its ends without it; nay, community of goods, and the power over them, mutual assistance and maintenance, and other things belonging to conjugal society, might be varied and regulated by that contract which unites man and wife in that society, as far as may consist with procreation and the bringing up of children till they could shift for themselves; nothing being necessary to any society, that is not necessary to the ends for which it is made.

§ 83. Da alle Zwecke einer Ehe unter politischer Regierung ebenso erreichbar sein müssen wie im Naturzustand, verkürzt die staatliche Verwaltung keinem von beiden das Recht oder die Macht, die für diese Zwecke von Natur notwendig sind: Ich rede von Vermehrung, Erhalt und Beistand auf Gegenseitigkeit. Sie entscheidet nur die Streitfälle, die zwischen Mann und Frau darüber entstehen könnten. Wäre es anders, gehörten absolute Souveränität und Macht über Leben und Tod von Natur aus dem Gatten und wären für die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau notwendig, könnte es in keinem der Länder eine Ehe geben, in denen dem Gatten eine solche absolute Autorität nicht zugestanden wird.

Da aber die Zwecke der Ehe keineswegs solche Macht beim Gatten erfordern, wird sie im Stand ehelicher Gemeinschaft nicht gewährt. Sie ist für diesen Stand überhaupt nicht notwendig. Eheliche Gemeinschaft kann ohne sie bestehen und ihre Zwecke erreichen. Noch besser: Gemeinschaft der Güter und Verfügung über sie, gegenseitige Hilfe und Erhalt und andere zur ehelichen Gemeinschaft gehörende Dinge, können durch einen Vertrag, der Mann und Frau in dieser Gemeinschaft verbindet, soweit verändert und geregelt werden, wie es zur Zeugung von Kindern und ihrer Ausbildung passt, bis sie für sich selbst zu sorgen imstande sind. Nichts ist für eine Gesellschaft notwendig, was nicht für die Zwecke notwendig ist, für die sie gebildet wird.

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TToG II § 82

John Locke: Two Treatises of Government

§ 82. But the husband and wife, though they have but one common concern yet having different understandings, will unavoidably sometimes have different wills too; it therefore being necessary that the last determination, I. e. the rule, should be placed somewhere; it naturally falls to the man’s share, as the abler and the stronger. But this reaching but to the things of their common interest and property, leaves the wife in the full and free possession of what by contract is her peculiar right, and gives the husband no more power over her life than she has over his; the power of the husband being so far from that of an absolute monarch that the wife has in many cases a liberty to separate from him, where natural right, or their contract allows it: Whether that contract be made by themselves in the state of nature, or by the customs or laws of the country they live in; and the children upon such separation fall to the father or mother’s lot, as such contract does determine.

§ 82. Selbst wenn Mann und Frau nur ein gemeinsames Interesse haben, so haben sie unvermeidlicherweise, da jeder von ihnen unterschiedliche Auffassungen hat manchmal auch unterschiedlichen Willen. Das erfordert notwendigerweise, meine ich die Existenz einer letzten Instanz. Diese Aufgabe fällt naturgemäß dem Mann als dem Fähigeren und Stärkeren zu, erstreckt sich aber nur auf die Dinge des gemeinsamen Interesses und Besitzes. Der Frau lässt sie vollen und freien Besitz alles dessen, was durch Vertrag ihr besonderes Recht ist, und gewährt dem Gatten keine größere Macht über ihr Leben, als sie über das seinige besitzt. Die Macht des Gatten ist weit entfernt von der Macht eines absoluten Monarchen. Die Frau hat in vielen Fällen die Freiheit sich vom Mann zu trennen, wenn natürliches Recht oder ihr Vertrag es gestatten. Sei der Vertrag durch sie selbst im Naturzustand oder nach den Sitten oder Gesetzen des Landes in dem sie leben geschlossen sein. Die Kinder fallen bei einer solchen Trennung entweder dem Vater oder der Mutter zu, je nachdem der Vertrag es vorsieht.

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TToG II § 80

John Locke: Two Treatises of Government

§ 80. And herein I think lies the chief, if not the only reason, why the male and female in mankind are tied to a longer conjunction than other creatures, viz. because the female is capable of conceiving, and de facto is commonly with child again, and brings forth to a new birth, long before the former is out of a dependency for support on his parents help, and able to shift for himself, and has all the assistance that is due to him from his parents: Whereby the father, who is bound to take care for those he hath begot, is under an obligation to continue in conjugal society with the same woman longer than other creatures, whose young being able to subsist of themselves, before the time of procreation returns again, the conjugal bond dissolves of itself, and they are at liberty, till Hymen41 at his usual anniversary season summons them again to choose new mates.

Wherein one cannot but admire the wisdom of the great Creator, who having given to man foresight, and an ability to lay up for the future, as well as to supply the present necessity, hath made it necessary, that society of man and wife should be more lasting, than of male and female among other creatures; that so their industry might be encouraged, and their interest better united, to make provision and lay up goods for their common issue, with uncertain mixture, or easy and frequent solutions of conjugal society would mightily disturb.

§ 80. Ich denke hier liegt der wichtigste, wenn nicht einzige Grund, weshalb Mann und Frau der Menschheit eine längere Verbindung eingehen als andere Geschöpfe: Weil die Frau fähig ist zu empfangen, und de facto in der Regel von neuem schwanger wird und niederkommt, lange bevor das vorherige Kind für seinen Erhalt auf elterliche Hilfe verzichten kann oder imstande ist sich selbst zu helfen und deshalb noch den Beistand nötig hat, den es von den Eltern erhält.

Das drängt den Vater, der verpflichtet ist für die zu sorgen die er gezeugt hat, mit derselben Frau länger in ehelicher Gemeinschaft zu bleiben als andere Geschöpfe. Da ihre Jungen rasch die Fähigkeit haben, sich selbst zu erhalten sind jene gehalten, sich neue Partner zu suchen, weil das eheliche Band, noch ehe die Zeit der Zeugung wiederkehrt, sich von selbst löst und sie deshalb frei sind, bis Hymenaios41 sie zur meist jährlich wiederkehrenden Brunftzeit einlädt.

Man kann die Weisheit des großen Schöpfers nur bewundern. Mit Verleihung den Fähigkeiten des Vorausschauens, des Bevorratens für die Zukunft und des Befriedigens aktueller Bedürfnisse, hat er den Menschen in die Notwendigkeit einer länger dauernden Gemeinschaft von Mann und Frau versetzt als andere Spezies. Er hat auf diese Weise ihre Aktivität angeregt und ihr Interesse, den gemeinsamen Nachwuchs zu versorgen und Güter für ihn zurückzulegen besser vereinigt. Das würde durch wechselhaftes Paarungsverhalten, unsichere Vaterschaft oder leichtfertige und häufige Auflösung der ehelichen Gesellschaft erheblich gestört werde.

41https://en.wikipedia.org/wiki/Hymen_(god)
41http://www.enzyklo.de/Begriff/Hymenaios%20(Hymen)

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TToG II § 2

John Locke: Two Treatises of Government

§ 2. To this purpose, I think it may not be amiss, to set down what I take to be political power; that the power of a magistrate over a subject may be distinguished from that of a father over his children, a master over his servant, a husband over his wife, and a Lord over his slave. All which distinct powers happening sometimes together in the same man, if he be considered under these different relations, it may help us to distinguish these powers one from another, and show the difference betwixt a ruler of a commonwealth, a father of a family, and a captain of a galley.

§ 2. Der Zweckbestimmung halber denke ich, wird es wohl kaum verkehrt sein, festzustellen, was ich unter politischer Macht verstehe. Es ist wichtig dass die Macht einer Obrigkeit über einen Untergeordneten von der eines Vaters über seine Kinder, eines Herrn über seinen Knecht, eines Ehemanns über seine Ehefrau, eines Herrschers über seinen Sklaven unterschieden werden kann. Da alle diese unterschiedlichen Machtstrukturen in ein und demselben Menschen zusammentreffen, wenn er in seinen sozialen Rollen betrachtet wird, so wird es uns leichter, diese Typen von Macht voneinander zu unterscheiden, die Unterschiede zwischen dem Oberhaupt eines Gemeinwesens, dem Vater einer Familie und dem Kapitän einer Galeere zu zeigen.

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TToG I § 123

John Locke: Two Treatises of Government

§ 123. I go on then to ask, whether in the inheriting of this paternal power, this supreme fatherhood, the grandson by a daughter hath a right before a nephew by a brother? Whether the grandson by the eldest son, being an infant, before the younger son, a man and able? Whether the daughter before the uncle? Or any other man, descended by a male line?

Whether a grandson by a young daughter, before a grand-daughter by an elder daughter? Whether the elder son by a concubine, before a younger son by a wife?

From whence also will arise many questions of legitimation, and what in nature is the difference betwixt a wife and a concubine? For as to the municipal or positive laws of men, they can signify nothing here.

It may farther be asked, whether the eldest son, being a fool, shall inherit this paternal power, before the younger, a wise man? And what degree of folly it must be that shall exclude him? And who shall be judge of it? Whether the son of a fool, excluded for his folly, before the son of his wise brother who reigned? Who has the paternal power whilst the widow-queen is with child by the deceased King, and nobody knows whether it will be a son or a daughter? Which shall be heir of the two male-twins, who by the dissection of the mother were laid open to the world? Whether a sister by the half blood, before a brother’s daughter by the whole blood ?

§ 123. Weitere Fragen tauchen auf: Geht bei der Erbschaft dieser väterlichen Macht, dieser höchsten Vaterschaft, das Recht des Enkels dem des Neffen vor?

Ist der Sohn des Erstgeborenen, solange er noch Kind ist, vor seinem erwachsenen Onkel erbberechtigt? Ob die Tochter vor dem Onkel oder einem anderen, der männlichen Linie entstammenden Mann? Ob der Sohn einer jüngeren Tochter vor der Tochter einer älteren Tochter? Ob der ältere, uneheliche Sohn vor dem jüngeren, ehelichen?

Es ergeben sich weiter viele Fragen der Legitimität ergeben: Worin besteht von der Natur aus gesehen der Unterschied zwischen einer Ehefrau und einer Konkubine? Die staatlichen und positiven Gesetze der Menschen geben in Bezug darauf nichts her.

Ferner kann man fragen: Wenn der älteste Sohn schwachsinnig ist, soll er diese väterliche Macht vor dem Jüngeren erben, wenn der ein vernünftiger Mensch ist? Bei welchem Grad von Schwachsinn ist er auszuschließen und wer darf darüber entscheiden? Erbt der Sohn eines Schwachsinnigen, der deswegen außen vor war, vor dem Sohn des vernünftigen Bruders, der regierte? Wer hat die väterliche Macht, solange die Königin Witwe von dem verstorbenen König schwanger ist und niemand weiß, ob sie mit einem Sohn oder einer Tochter niederkommen wird? Wer von zwei männlichen Zwillingen soll der Erbe sein, wenn diese durch Sektion (Section = Kaiserschnitt) zur Welt kamen?
Geht eine Stiefschwester der vollblütigen Tochter eines Bruders voraus?

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TToG I § 62

John Locke: Two Treatises of Government

§ 62. One would wonder then how our author infers from the fifth commandment, that all power was originally in the father; how he finds monarchical power of government settled and fixed by the commandment, honor thy father and thy mother.

If all the honor due by the commandment, be it what it will, be the only right of the father because he, as our author says, has the sovereignty over the woman, as being the nobler and principaler agent in generation, why did God afterwards all along join the mother with him, to share in his honor? Can the father, by this sovereignty of his, discharge the child from paying this honor to his mother?

The scripture gave no such license to the Jews, and yet there were often breaches wide enough betwixt husband and wife, even to divorce and separation: And, I think, nobody will say a child may withhold honor from his mother, or, as the scripture terms it, set light by her, though his father should command him to do so; no more than the mother could dispense with him for neglecting to honor his father: Whereby it is plain, that this command of God gives the father no sovereignty, no supremacy.

§ 62. Man darf sich ernsthaft fragen, wie unser Autor aus dem fünften Gebot schließt, „dass alle macht ursprünglich beim Vater lag“. Wie er darauf kommt, die monarchische Regierungsmacht, sei durch das Gebot: „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“, errichtet und festgelegt worden.

Soweit alle nach dem Gebot schuldige Ehre, mag sie bestehen, worin sie wolle, das alleinige Recht des Vaters ist, weil er, wie unser Autor sagt, „als der edlere und hauptsächlich bei der Zeugung Aktive der Frau übergeordnet wurde“, warum hat Gott ihm anschließend ohne Unterlass die Mutter an die Seite gestellt, um diese Ehre mit ihm zu teilen?

Kann ein Vater mittels solcher Souveränität ein Kind von der Verpflichtung lossprechen, diese Ehre seiner Mutter zu erweisen? Die Bibel hat den Juden keine derartige Erlaubnis gegeben, selbst wenn es an Zwietracht zwischen Ehegatten bis hin zu Trennung und Scheidung nicht gemangelt hat:

Ich bin überzeugt, niemand wird behaupten, ein Kind würde seiner Mutter die Ehre vorenthalten oder wie die Heilige Schrift es nennt, „sie verachten“, selbst wenn sein Vater es befiehlt. Ebensowenig darf die Mutter zulassen, dass es die dem Vater schuldige Ehre vernachlässigt. Damit ist klar: Dieses Gebot Gottes verleiht dem Vater weder Souveränität noch Oberhoheit.

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