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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 68, Absatz 68,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 68, Absatz 68,

These are inconveniences whose speculation following from the constitution of polities may often fright but their practice seldom hurt the people. Nor will the largeness of the governor’s power appear dangerous or more than necessary if we consider that as occasion requires it is employed upon the multitude that are as impatient of restraint as the sea, and whose tempests and over­flows cannot be too well provided against. Would it be thought dangerous or inconvenient that anyone should be allowed to make banks and fences against the waves for fear he should too much encroach upon and straighten the ocean?

The magistrate’s concernments will always teach him to use no more rigor than the temper of the people and the necessity of the age shall call for, knowing that too great checks as well as too loose a rein may make this untamed beast to cast his rider.

Who would decline embarking himself because the pilot hath the sole guiding of the ship, out of fear lest he should be too busy and impertinently troublesome at the helm, and disturb the voyage with the ill management of his place, who would rather be content to steer the vessel with a gentle than a stiff hand would the winds and waves permit him; he increases his forces and violence only with the increase of the storm and tumult; the tossings and several turns of the ship are from without and not begotten in the steerage or at the helm?

Whence is most danger to be rationally feared, from ignorant or knowing heads? From an orderly council or a confused multitude? To whom are we most like to become a prey, to those whom the Scripture calls gods, or those whom knowing men have always found and therefore called beasts?131

Who knows but that since the multitude is always craving, never satisfied, that there can be nothing set over them which they will not always be reaching at and endeavoring to pull down, those constitutions in indifferent things may be erected as the outward fences to secure the more substantial parts of religion which experience tells us they will be sure to be tampering with when these are gone which are therefore fit to be set up, because they may be with least danger assaulted and shaken and that there may be always something in a readiness to be parted with to their importunity without injuring the indispensable and more sacred parts of religion when their fury and impatience shall make such an indulgence necessary.

But I too forwardly intrude myself into the council chamber, and like an impertinent traveler, which am concerned only which way the hand of the dial points, lose time in searching after the spring and wheels that give it motion. It being our duty not curiously to examine the counsels but cheerfully to obey the commands of the magistrate in all things that God hath left us free.

Hier handelt es sich um Unannehmbarkeiten, über deren auf Grund der politischen Verfassung erfolgende Spekulationen die Bevölkerung wohl oft erschrickt, die sie aber selten in der Praxis beeinträchtigen. Entsprechend kann die Ausdehnung der Macht des Regenten genauswenig als gefährlich oder übertrieben groß erscheinen, wenn wir bedenken, dass er sie bei Bedarf ja auch gegen die Menge ausüben muss, die Beschränkungen gegenüber genauso unduldsam ist, wie das Meer, gegen dessen Stürme und Springfluten gar nicht gut genug vorgesorgt werden kann. Könnte es als gefährlich und unannehmbar beurteilt werden, irgendjemandem zu erlauben, Wellenbrecher und Deiche gegen dessen Wogen zu errichten, nur aus Angst, er würde dabei zu weit gehen, in es einzugreifen und den Ozean zu glätten?

Die Bedenken der Obrigkeit werden diese stets lehren, nicht mehr Strenge anzuwenden, als das Gemüt der Bevölkerung und der aktuelle Bedarf erfordern. In dem Wissen, dass zu große Hemmungen genau wie zu laxe Regierungsführung nur dazu führen, dass dieses unbezähmbare Biest seinen Reiter abwirft.

Wer würde es ablehnen, an Bord zu gehen, weil ein Steuermann das Schiff allein steuert, nur wegen der Befürchtung, jener könnte am Ruder allzu betriebsam und unerträglich für ständige Unruhe sorgen und durch schlechte Ausübung seiner Position die Reise unharmonisch verlaufen lassen, wenn er tatsächlich doch viel zufriedener wäre, das Schiff mit ruhiger Hand als mit übermäßigem Krafteinsatz steuern zu können, wenn Wind und Wellen ihn nur ließen. Er steigert seinen Einsatz an Kraft und Gewalt nur gemäß dem Anwachsen des Sturms und der Unruhe. Kommen Schlingern, Rollen und Stampfen des Schiffes nicht von außen und sind sie nicht etwa kein Ergebnis der Steuerkunst oder des Rudergangs?

Von wem ist die meiste Gefahr zu befürchten: Von den Unwissenden oder den Wissenden Köpfen? Von einer geordneten Ratsversammlung oder einer chaotischen Menge? Wessen Beute und Opfer werden wir wohl am ehesten? Deren, die die heilige Schrift als Götter bezeichnet oder deren, die die Menschen stets durchschaut und folglich als Bestien131 bezeichnet haben?

Wem wäre unbekannt, dass die Menge seit je her immer begierig fordert, niemals zufrieden ist, es nichts gibt, was ihnen übergeordnet sein könnte und was sie nicht angehen und versuchen würden, es niederzureißen? Die fraglichen Verfassungen betreffend die unbestimmten Dinge könnten als äußere Palisaden errichtet werden, um die substantielleren Bestandteile der Religion zu schützen. Während die Erfahrung uns lehrt, die Menge wird sie mit Sicherheit abändern, sobald alles vergangen ist, was geeignet wäre, solche Palisaden zu errichten. Denn dann könnten sie ohne viel Gefahr angegriffen und ins Wanken gebracht werden. Dadurch könnte stets ein Puffer bereit gehalten werden, den man der Aufdringlichkeit der Menge zum Fraß vorwerfen könnte, ohne die unverzichtbaren und wirklich heiligen Elemente der Religion zu beeinträchtigen, falls Furor und Unduldsamkeit der Meute ein solches Opfer notwendig machen.

Doch hier dringe ich zu vorwitzig in die Angelegenheiten der Ratsversammlung ein, und einem unverfrorenen Reisenden gleich, den eigentlich nur die Richtung der Spitze des Uhrzeigers zu bekümmern hat, vergeude ich Zeit bei der Suche nach Unruh und Zahnrädern, die deren Bewegung besorgen. Es sollte unsere Pflicht sein, statt neugierig die Amtsführung der Räte zu untersuchen, lieber mit positiver Einstellung die Anordnungen der Obrigkeit zu befolgen, soweit diese alle die Gegebenheiten betreffen, die Gott uns zur freien Verfügung überlassen hat.

Upon the law thy judgement always ground;
And not on man; for that’s affectionless;
But man in passions strangely doth abound;
Th’one all like God: t’other like to Beasts.
(Du Bartas, Quadrains of Pibrac)

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

Möge stets Dein Urteil gründen auf dem Recht;
Und nie auf aller Menschen Sinn, der nur Gefühle liest;
Der Mensch in Eifer nennt meist ungerecht;
Den einen Gott, den andren wildes Biest.
(Thomas Blechschmidt, 21.02.2017)

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 61, Absatz 61,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 61, Absatz 61,

“Secondly from the things they impose:

1. They call them a weight which is not necessarily to be laid on the shoulders of any.” But the magistrate is the sole judge of that necessity.

2. “They forbid only those very necessary things, to show that necessary things only and not indifferent should be the matter of our imposition”

I answer:

1. That things may be necessary, (I) in their own nature and so are all comprehended within the law of God;

2. (II) ex suppositione, as being the means to some requisite end, so meat is necessary to him that would live etc., such were the things necessary here – and so things indifferent may become necessary before they are enjoined and oblige the Prince before they are commanded the people, and such a necessity (which I say still the magistrate is judge of) is sufficient for their imposition.

“An zweiter Stelle betreffend die Gegebenheiten, die sie bestimmen:

1. Sie nennen sie eine Last, die nicht unbedingt auf irgendjemandes Schultern gelegt werden sollte.“ Allerdings ist die Obrigkeit die einzig zuständige Stelle, das zu beurteilen.

2. „Sie verbieten lediglich gewisse, spezifisch notwendige Angelegenheiten, um klar zu demonstrieren, dass dies wirklich nur im Falle notwendiger Gegebenheiten geschieht und unbestimmte Angelegenheiten kein allgemeiner Gegenstand ihrer tatsächlichen Verfügung sind.“

Darauf bleibt mir zu antworten:

Einerseits mögen Gegebenheiten ihrer eigenen Natur nach notwendig erscheinen und dahingehend allesamt als Bestanteil von Gottes Gesetz gelten.

Andererseits, ex suppositione, (unter einer Voraussetzung), insoweit sie Mittel zu irgendeinem unabdingbar erforderlichen Zweck sind, so wie Essen lebensnotwendig ist, usw., uns um diese Art notwendiger Gegebenheiten ging es an dieser Stelle.

Auf diesem Weg werden unbestimmte Angelegenheiten zu notwendigen Angelegenheiten, noch bevor sie angeordnet werden, und sie verpflichten den Fürsten, noch bevor sie der Bevölkerung vorgeschrieben werden und diese Art von Notwendigkeit (von der ich nach wie vor behaupte, dies zu bewerten steht der Obrigkeit zu) genügt völlig, um sie verfügen zu dürfen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 19, Absatz 19,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 19, Absatz 19,

Having laid down these things, which I think my author will not deny me, I shall content myself with one only argument rising from thence, sufficient to persuade me that the magistrate may lawfully determine the use of indifferent things relating to religion, viz., because it is lawful for the magistrate to command whatever it is lawful for any subject to do. For, I. whether you suppose him immediately commissioned by God and by him entrusted with the care of the society, it is impossible to set any other bounds to his commands than what God himself by a superior law (to which with other men he owes an equal obedience) hath already prescribed him, all other things having an equal indifference being left to the free determination of his will to be enjoined or forbidden, as he shall think most conducing to the good and peace of his people whereof he alone is the sole judge, else could there be no law made which could not be disputed, and all magistracy would have only an opportunity to persuade, not an authority to command obedience.

Nachdem ich nun diese Zusammenhänge festgelegt habe, von denen ich annehme, mein Autor wird sie nicht bestreiten, gebe ich mich damit zufrieden, mit lediglich einem daraus gewonnenen Argument, welches meiner Überzeugung genügt, die Obrigkeit dürfe rechtmäßig die äußeren religiösen Ausübungsformen unbestimmter Gegebenheiten vorschreiben: Denn für die Obrigkeit ist jede Handlung rechtmäßig, die für jedes Individuum rechtmäßig wäre. Wenn, zum Ersten, Ihr sie als unmittelbar von Gott beauftragt und von jenem mit der Fürsorge um die Gesellschaft betraut betrachtet, dann ist es unmöglich ihren Anordnungen irgendwelche anderen Grenzen zu setzen als Gott selbst durch seine übergeordnete Rechtssetzung (der sie gemeinsam mit anderen Menschen den gleichen Gehorsam schuldet) ihr bereits vorgeschrieben hatte. Alle anderen Angelegenheiten weisen gleichermaßen jene Unbestimmtheit auf, die der freien Bestimmung durch ihren Willen zur Gestattung oder Verbot überlassen sind. Gerade so wie sie es als besten Beitrag für Wohlstand und Frieden ihrer Bevölkerung, deren einziger und eigenständiger Richter sie ist, erkennt. Andernfalls gäbe es keine Gesetzgebung, deren Vorschriften nicht in Frage gestellt und bestritten werden könnten und alle Aktivität der Obrigkeit bestünde in nichts als einer Möglichkeit zu überzeugen und keinerlei Autorität, die Gehorsam einfordern könnte.

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TToG I § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. The three sons of Noah had the world, says our author, divided amongst them by their father, for of them was the whole world overspread, p. 14. The world might be overspread by the offspring of Noah’s sons, though he never divided the world amongst them; for the earth might be replenished without being divided:

So that all our author’s argument here proves no such division. However, I allow it to him, and then ask, the world being divided amongst them, which of the three was Adams heir of Adams lordship, Adam’s monarchy, by right descended only to the eldest, then the other two could be but his subjects, his slaves: If by right it descended to all three brothers, by the same right, it will descend to all mankind; and then it will be impossible what he says, p. 19, that heirs are Lords of their brethren, should be true;

but all brothers, and consequently all men, will be equal and independent, all heirs to Adam’s monarchy, and consequently all monarchs too, one as much as another. But it will be said, Noah their father divided the world amongst them; so that our author will allow more to Noah, than he will to God Almighty, for Observations, 211, he thought it hard, that God himself should give the world to Noah and his sons, to the prejudice of Noah’s birthright:

His words are, Noah was left sole heir to the world: Why should it be thought that God would disinherit him of his birth-right, and make him, of all men in the world, the only tenant in common with his children? And yet here he thinks it fit that Noah should disinherit Shem of his birth-right, and divide the world betwixt him and his brethren; so that this birth-right, when our author pleases, must, and when he pleases must not, be sacred and inviolable.

§ 139. Unser Autor behauptet: Die ganze Welt wurde von Noah an seine drei Söhne, denn über die ganze Welt breiteten sie sich aus. S.14. Noahs Nachkommen hätten sich auch über die Welt verbreiten können, wenn er sie nicht an seine Söhne verteilt hätte. Die gesamte
Erde konnte ohne Aufteilung bevölkert werden. Dieses Argument unseres Autors beweist keine solche Teilung.

Aber lassen wir ihm das zugestanden und fragen: Wenn also die Welt unter sie geteilt wurde, wer von den dreien war der Erbe Adams? Wenn Adams Herrschaft, Adams Monarchie rechtmäßig nur auf den Ältesten überginge, könnten die beiden anderen nur seine
Untertanen, seine Sklaven sein.

Wenn sie aber rechtmäßig auf alle drei Brüder überging, muss sie nach demselben Recht auch auf die ganze Menschheit übergehen. Dann kann seine Aussage von S. 19, Erben seien Herren ihrer Brüder unmöglich wahr sein. Im Gegenteil müssen alle Brüder und folglich alle Menschen gleich und unabhängig, sämtlich Erben der Monarchie Adams und folglich sämtlich Monarchen sein. Einer so gut wie der andere. Trotzdem wird der Einwand auftauchen: Noah, ihr Vater, teilte die Welt unter sie!

Dann gesteht unser Autor Noah mehr als dem Allmächtigen zu, denn in O. 211 hielt er es für ungerecht, das Gott selbst die Welt, zum Nachteil von Noahs Erstgeburtsrecht, Noah und seinen Söhnen gäbe. Seine Worte lauten: Noah blieb einziger Erbe der Welt.

Weshalb soll man annehmen, dass Gott ihm sein Erstgeburtsrecht nehmen und ihn allein von allen Menschen der Welt zu einem Besitzer machen wollte, der das Land in Gemeinschaft mit seinen Kindern besäße? Nichtsdestotrotz hält er es für passend, dass Noah Shem seines Erstgeburtsrechts beraubt und die Welt zwischen ihm und seinen Brüdern aufteilt. Dieses Geburtsrecht ist also immer heilig und unverletzlich. Je nachdem ob es unserem Autors gefällt, zwingend heilig und unverletzlich, und falls es ihm nicht gefällt, keinesfalls heilig und unverletzlich.

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TToG I § 107

John Locke: Two Treatises of Government

§ 107. This designation of the person our author is more than ordinary obliged to take care of, because he, affirming that the assignment of civil power is by divine institution, hath made the conveyance as well as the power itself sacred: So that no consideration, no act or art of man, can divert it from that person, to whom, by this divine right, it is assigned; no necessity or contrivance can substitute another person in his room:

For if the assignment of civil power be by divine institution, and Adams heir be he to whom it is thus assigned, as in the foregoing chapter our author tells us, it would be as much sacrilege for anyone to be King, who was not Adams heir, as it would have been amongst the Jews, for anyone to have been priest, who had not been of Aarons posterity: For not only the priesthood in general being by divine institution, but the assignment of it to the sole line and posterity of Aaron, made it impossible to be enjoyed or exercised
by any one, but those persons who were the offspring of Aaron: Whose succession therefore was carefully observed, and by that the persons who had a right to the priesthood certainly known.

§ 107. Für Bestimmung der rechtmäßigen Person ist unser Autor über die Maßen verpflichtet, weil er mit seiner Behauptung, die Übertragung staatlicher Macht geschehe durch göttliche Institution, sowohl die Übertragung als die Macht selbst geheiligt hat. Keine Bedenken, keine Handlung oder List eines Menschen dürfen sie demjenigen nehmen, dem sie durch göttliches Recht übertragen wurde. Keine Not, kein menschlicher Scharfsinn kann einen anderen an seine Stelle setzen.

Wäre die Einsetzung staatlicher Macht ein Akt göttlicher Institution, wobei sie Adams Erbe auf diese Weise übertragen wird, wie unser Autor im vorigen Kapitel behauptet, wäre es für einen, der kein Erbe Adams ist, ein ebenso großes Sakrileg, König zu sein, wie es unter den Juden ein Sakrileg war, Priester zu sein, ohne zu Aarons Nachkommen zu gehören. Schon allein der Umstand, dass das Priesteramt im Allgemeinen durch göttliche Einsetzung besetzt wurde, und insbesondere dessen Übertragung allein auf Linie und Nachkommen Aarons verhinderte mit Sicherheit, dass jemand das Priesteramt besitzen und ausüben konnte, außer allen, die von Aaron abstammten. Dessen Erbfolge wurde deshalb sorgfältig beachtet wurde und war denjenigen, die ein Recht auf das Priesteramt hatten, genau bekannt.

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TToG I § 93

John Locke: Two Treatises of Government

§ 93. Children therefore, as has been showed, by the dependence they have on their parents for subsistence, have a right of inheritance to their fathers property, as that which belongs to them for their proper good and behoof, and therefore are fitly termed goods, wherein the first-born has not a sole or peculiar right by any law of God and nature, the younger children having an equal title with him, founded on that right they all have to maintenance, support, and comfort from their parents, and on nothing else.

But government being for the benefit of the governed, and not the sole advantage of the governors, (but only for theirs with the rest, as they make a part of that politic body, each of whose parts and members are taken care of, and directed in its peculiar functions for the good of the whole, by the laws of society) cannot be inherited by the same title, that children have to the goods of their father.

The right a son has to be maintained and provided with the necessaries and conveniences of life out of his father’s stock, gives him a right to succeed to his father’s property for his own good; but this can give him no right to succeed also to the rule, which his father had over other men. All that a child has right to claim from his father is nourishment and education, and the things nature furnishes for the support of life:

But he has no right to demand rule or dominion from him: He can subsist and receive from him (the portion of good things, and advantages of education naturally due to him, without empire and dominion. That (if his father hath any) was vested in him, for the good and behoof of others: And therefore the son cannot claim or inherit it by a title, which is founded wholly on his own private good and advantage.

§ 93. Da Kinder über den Lebensunterhalt von den Eltern abhängig sind, haben sie, wie gezeigt worden ist, ein Recht den väterliche Besitz zu erben. Es steht ihnen zum eigenen Besten und Nutzen zu und wird deshalb auch passend Güter genannt. Der Erstgeborene hat darauf durch kein Gesetz Gottes oder der Natur ein alleiniges oder besonderes Recht, denn die jüngeren Kinder besitzen den gleichen Anspruch. Dieser gründet auf ihr gemeinsames Recht auf Unterhalt, Versorgung
und Lebensgenuss seitens der Eltern und auf nichts anderes.

Da die Regierung für das Wohl der Regierten zu sorgen hat und nicht für den alleinigen Vorteil der Regenten, (sondern nur für das ihre und nur in Verbindung mit dem Gesamtwohl insofern, als sie einen Teil jenes politischen Körpers bilden, von welchem nach den Gesetzen der Gesellschaft jeder einzelne Teil, jedes Glied gepflegt und mit seinen besonderen Fähigkeiten zum Wohl der Gesamtheit geführt wird) kann sie nicht durch demselben Rechtsanspruch vererbt werden den Kinder auf den Besitz ihres Vaters haben.

Das Recht eines Sohnes, Bedürfnisse und Annehmbarkeiten des Lebens aus dem Vermögen des Vaters zu unterhalten und versorgt zu werden, gibt ihm ein Recht, zum eigenen Wohl im Besitz seines Vaters zu folgen. Doch das kann ihm nie einen Anspruch verschaffen, auch in der Herrschaft zu folgen, die sein Vater über andere Menschen besaß. Alles was ein Kind berechtigt von seinem Vater beanspruchen kann sind Ernährung und Ausbildung, sowie alle die Dinge, die die Natur für den Lebensunterhalt liefert. Es hat kein Recht, Macht oder Herrschaft von ihm zu fordern.

Es kann leben, den ihm zukommenden Teil nützlicher Gegebenheiten der Natur und die Vorzüge einer Ausbildung von ihm empfangen. Aber ohne Macht oder Herrschaft die, wenn der Vater sie überhaupt innehatte, ihm zum Nutzen und Besten anderer übertragen worden waren. Der Sohn hat weder Anspruch noch Erbtitel, die sich ganz und gar auf seinen eigenen, alleinigen Nutzen und Vorteil gründen.

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TToG I § 68

John Locke: Two Treatises of Government

§ 68. But to save others the pains, were there any need, he is not sparing himself to show, by his own contradictions, the weakness of his own doctrine. Adams absolute and sole dominion is that, which he is everywhere full of, and all along builds on, and yet he tells us, p.12., that as Adam was Lord of his children, so his children under him had a command and power over their own children.

The unlimited and undivided sovereignty of Adams fatherhood, by our author’s computation, stood but a little while, only during the first generation, but as soon as he had grandchildren, Sir Robert could give but a very ill account of it. Adam, as father of his children, saith he, hath an absolute, unlimited royal power over them, and by virtue thereof over those that they begot, and so to all generations; and yet his children, viz. Cain and Seth, have a paternal power over their children at the same time; so that they are at the same time absolute Lords, and yet vassals and slaves;

Adam has all the authority, as grandfather of the people, and they have a part of it as fathers of a part of them: He is absolute over them and their posterity, by having begotten them, and yet they are absolute over their own children by the same title. No, says our author, Adams children under him had power over their own children, but still with subordination to the first parent. A good distinction that sounds well and it is pity it signifies nothing, nor can be reconciled with our author’s words. I readily grant, that supposing Adams absolute power over his posterity, any of his children might have from him a delegated, and so a subordinate power over a part, or all the rest: But that cannot be the power our author speaks of here; it is not a power by grant and commission, but the natural paternal power he supposes a father to have over his children.

For 1. he says, as Adam was Lord of his children, so his children under him had a power over their own children: They were then lords over their own children after the same manner, and by the same title, that Adam was, i. e. by right of generation, by right of fatherhood.

2. It is plain he means the natural power of fathers, because he limits it to be only over their own children; a delegated power has no such limitation, as only over their own children, it might be over others, as well as their own children.

3. If it were a delegated power, it must appear in scripture; but there is no ground in scripture to affirm, that Adams children had any other power over theirs, than what they naturally had as fathers.

§ 68. Falls es wirklich noch nötig wäre, anderen jede Mühe zu ersparen, ist er durchaus nicht bescheiden, die Schwäche seiner Lehre durch eigene Widersprüche zu offenbaren. Adams absolute und alleinige Herrschaft erfüllt ihn allenthalben und dient ihm als konstante Grundlage. Trotzdem sagt er S.12, „denn wie Adam Herr war über seine Kinder, so hatten unter ihm seine Kinder Macht über ihre eigenen Kinder“.

Die unbeschränkte und ungeteilte Souveränität durch Vaterschaft Adams hatte nach unseres Autors Berechnung nur kurze Zeit Bestand. Nur für eine einer Generation. Sobald Adam Enkel hatte, konnte Sir Robert ihr nur noch äußerst wenig zugestehen. „Adam als Vater seiner Kinder“, sagt er, „hatte eine absolute, unbeschränkte königliche Macht über sie, und kraft dieser auch über diejenigen, welche sie zeugten und so fort durch alle Generationen“.

Ungeachtet dessen haben seine Söhne Kain und Seth zur gleichen Zeit gleichwertige väterliche Macht über ihre Kinder und waren dadurch gleichzeitig absolute Herren, Vasallen und Sklaven in je einer Person. Adam hat die ganze Autorität als „Großvater des Volks“. Die Söhne haben einen Teil davon als Väter eines Teils.

Adam ist ihnen und ihren Nachkommen absolut übergeordnet, da er Erstere gezeugt hat und sie sind absolut über ihre Kinder auf Grund desselben Titels. „Nein“, sagt unser Autor, „Adams Kinder hatten zwar zu seinen Lebzeiten Macht über ihre eigenen Kinder, aber immer mit Unterordnung unter ihn als den ersten Vater“.

Eine vortreffliche Unterscheidung, die auch gut klingt. Nur schade, dass sie auch Nichts bedeutet und
auch mit der Behauptung unseres Autors nicht in Einklang gebracht werden kann. Adams absolute Herrschaft über seine Nachkommen unterstellt, gebe Ich gern zu: Eines seiner Kinder konnte eine von ihm übertragene und deshalb untergeordnete Macht über einen Teil oder alle Übrigen haben. Das kann aber immer noch nicht die Macht sein, von der unser Autor spricht: Es handelt sich weder um eine auf Verleihung noch auf besonderem Auftrag beruhende Macht, sondern die natürliche väterliche Macht, die nach seiner Annahme ein Vater über seine Kinder besitzt.

Denn 1. behauptet er: „Wie Adam Herr seiner Kinder war, so hatten unter ihm seine Kinder Macht über ihre eigenen Kinder“. Sie waren also Herren über ihre eigenen Kinder nach derselben Art und auf Grund desselben Rechts wie es Adam war: Durch das Recht der Zeugung, durch das Recht der Vaterschaft.

2. Es ist klar, er meint das natürliche Recht der Väter, da er es nur auf ihre eigenen Kinder beschränkt. Eine übertragene Macht hat keine Einschränkung wie nur „über ihre eigenen Kinder“. Sie kann sich ebenso gut auf Fremde erstrecken wie auf die eigenen.

3. Wäre es eine übertragene Macht, wäre sie auch in der Bibel nachweisbar. Die heilige Schrift aber liefert keinen Grund zu der Behauptung, Adams Kinder hätten über ihre eine andere Macht besessen, als ihnen naturgemäß zustand.

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