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TToG II § 38

John Locke: Two Treatises of Government

§ 38. The same measures governed the possession of land too: Whatsoever he tilled and reaped, laid up and made use of, before it spoiled, that was his peculiar right; whatsoever he enclosed, and could feed, and make use of, the cattle9 and product was also his. But if either the grass of his enclosure rotted on the ground, or the fruit of his planting perished without gathering, and laying up, this part of the earth, notwithstanding his enclosure, was still to be looked on as waste, and might be the possession of any other.

Thus, at the beginning, Cain might take as much ground as he could till, and make it his own land, and yet leave enough to Abel’s sheep to feed on; a few acres38 would serve for both their possessions. But as families increased, and industry enlarged their stocks, their possessions enlarged with the need of them; but yet it was commonly without any fixed property in the ground they made use of, till they incorporated, settled themselves together, and built cities; and then, by consent, they came in time, to set out the bounds of their distinct territories, and agree on limits between them and their neighbors and by laws within themselves, settled the properties of those of the same society:

For we see, that in that part of the world which was first inhabited, and therefore like to be best peopled, even as low down as Abrahams time, they wandered with their flocks, and their herds, which was their substance, freely up and down; and this Abraham did, in a country where he was a stranger. Whence it is plain, that at least a great part of the land lay in common; that the inhabitants valued it not, nor claimed property in any more than they made use of. But when there was not room enough in the same place, for their herds to feed together, they by consent, as Abraham and Lot did, Gen.XIII.5, separated and enlarged their pasture, where it best liked them. And for the same reason Esau went from his father, and his brother, and planted in mount Seir, Gen.XXXVI.6.

§ 38. Dieses Maß galt auch für den Besitz von Land:

Wie viel jemand anbaute und erntete, aufbewahrte und verbrauchte, bevor es verdarb, war sein eigenes Recht. Wie viel er einzäunte, ernähren und nutzen konnte, Vieh und Erzeugnisse ebenfalls. Sobald aber das Gras seines eingezäunten Landes auf dem Boden verfaulte oder die Früchte seiner Pflanzung zugrunde gingen, statt gesammelt und aufbewahrt zu werden, so war dieser Teil des Landes, ungeachtet der Abgrenzung als herrenlos zu betrachten und konnte von einem anderen in Besitz genommen werden.

Anfangs konnte Kain so viel Grund und Boden nehmen, als er bebauen konnte, um es zu seinem Landbesitz zu machen und dennoch genug für Abels Schafe als Weide übriglassen. Einige wenige Acre38 genügten für den Besitz beider. Als sich aber die Clans wuchsen, Fleiß ihren Viehbestand vergrößerte, erweiterte sich mit den Bedürfnissen auch ihr Besitz. Das geschah in Form von Gemeinbesitz ohne fest bestimmten Privatbesitz an dem Boden, von dem sie Gebrauch machten, bis sie sich zu einer Gemeinschaft zusammenschlossen, sich zusammen ansiedelten und Städte bauten.

Ab da entwickelten sie sich allmählich dahin, durch Übereinkunft ihre Territorien abzugrenzen und sich über die Grenzen zwischen ihnen und ihren Nachbarn zu verständigen, während sie durch eigene Gesetze den Privatbesitz derjenigen regelten, die zur gleichen Gemeinschaft gehörten. Wir sehen, in jenem Teil der Welt, der zuerst bewohnt und deshalb wahrscheinlich am stärksten bevölkert war, zurück bis zu Abrahams Zeit, zogen sie mit ihren Herden, die ihr Vermögen waren, frei hin und her. Abraham tat das sogar in einem Land, in welchem er ein Fremder war.

Daraus geht klar hervor, wenigstens ein großer Teil des Landes war Gemeinbesitz. Dessen Bewohner schätzten es nicht als Wertobjekt und beanspruchten kein Recht auf mehr, als sie wirklich nutzten. War aber an selbigen Stellen nicht mehr genug Raum für ihre Herden um zusammen zu weiden, gingen sie nach Absprache getrennte Wege, wie es Abraham und Lot taten Gen.XIII.5 und dehnten ihre Weidegründe dort aus, wo es ihnen am besten gefiel. aus ebendiesem Grund zog Esau von Vater und Bruder fort und siedelte sich im Seirgebirge an Gen.XXXVI.6.

9 Cattle / Catalla: Term in old English Law. Even named chattels. Originally used by the Normand for any kind of tamed animal in human use. It remains today in cattle, used for cows. In a transitive sense even a medieval term for everything a person possesses in mobile things, not directly bound to a fief or feud.

9 Cattle / Catalla: Begriff aus dem alten Englischen Recht. Auch als chattels bezeichnet. Von den Normannen ursprünglich für jegliches Nutzvieh im Haushalt genutzt. Heute fortlebend in dem Begriff Cattle für Rinder. Im erweiterten Sinn alles was an beweglicher Habe einer Familie vorhanden war und nicht ausdrücklich zu einem fief (rückfälliges Lehen) oder feud (erbliches Lehen) gehörte.

38https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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TToG II § 11

John Locke: Two Treatises of Government

§ 11. From these two distinct rights, the one of punishing the crime for restraint, and preventing the like offence, which right of punishing is in everybody; the other of taking reparation, which belongs only to the injured party, comes it to pass that the magistrate, who by being magistrate hath the common right of punishing put into his hands, can often, where the public good demands not the execution of the law, remit the punishment of criminal offences by his own authority, but yet cannot remit the satisfaction due to any private man for the damage he has received.

That, he who has suffered the damage has a right to demand in his own name, and he alone can remit: The damnified person has this power of appropriating to himself the goods or service of the offender, by right of self-preservation, as every man has a power to punish the crime, to prevent it being committed again, by the right he has of preserving all mankind, and doing all reasonable things he can in order to that end: And thus it is, that every man, in the state of nature, has a power to kill a murderer, both to deter others from doing the like injury, which no reparation can compensate, by the example of the punishment that attends it from everybody, and also to secure men from the attempts of a criminal, who having renounced reason, the common rule and measure God hath given to mankind, hath, by the unjust violence and slaughter he hath committed upon one, declared war against all mankind, and therefore may be destroyed as a Lion or a Tiger, one of those wild savage beasts, with whom men can have no society nor security:

And upon this is grounded that great law of nature, Who so sheddeth man’s blood, by man shall his blood be shed. And Cain was so fully convinced, that everyone had a right to destroy such a criminal, that after the murder of his brother, he cries out, Everyone that findeth me shall slay me; so plain was it writ in the hearts of all mankind.

§ 11. Hier liegen zwei unterschiedlich Rechte vor. Eines, Verbrechen zu bestrafen um abzuschrecken und gleichen Verbrechen vorzubeugen. Ein Recht, das einem jeden zusteht. Ein anderes, Entschädigung zu fordern, steht nur dem Geschädigten zu. Es kommt oft vor, dass bei kriminellen Handlungen die Obrigkeit, in ihrer Eigenschaft als Obrigkeit für Strafen zuständig zu sein, aus eigener Befugnis auf die Bestrafung verzichtet, wenn das öffentliche Wohl die Vollstreckung des Gesetzes nicht erfordert.

Von der Entschädigung zu Gunsten eines privaten Geschädigten kann sie allerdings nicht freisprechen.
Der Geschädigte hat das Recht diese in seinem eigenen Namen zu fordern und er allein kann sie erlassen. Diese Befugnis, sich Güter oder Dienste des Schädigers anzueignen, hat der Geschädigte auf Grund des Rechts zum Selbsterhalt. Gleichermaßen wie jeder Mensch durch das Recht, die Menschheit zu erhalten und alles zu tun, was vernünftigerweise zu diesem Ziel führt, die Macht hat, das Verbrechen zu bestrafen, und dessen Wiederholung zu verhüten. Darauf beruht im Naturzustand die Macht jedes Menschen, einen Mörder zu töten.

Einerseits um durch das Beispiel der Bestrafung, die jedem von jedem droht, andere von der Begehung dieses durch keine Entschädigung wieder gut zu machenden Verbrechens abzuschrecken. Andererseits um die Menschen vor weitere Angriffen eines Verbrechers zu schützen, der die Vernunft, die gottgegebene gemeinsame Regel und Richtschnur der Menschheit, verleugnet hat. Der durch seine unrechtmäßige Gewalt- und Bluttat, die er an einem Menschen beging, der gesamten Menschheit den Krieg erklärt hat und deshalb getötet werden darf wie Löwe oder Tiger, wilde, reißende Tiere, mit denen Menschen weder in Gemeinschaft noch Sicherheit leben können.

Das große Gesetz der Natur gründet sich darauf:

Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden.

Kain war so vollkommen überzeugt, dass jeder ein Recht habe, einen solchen Verbrecher zu töten, dass er nach der Ermordung seines Bruders laut klagt: Wer mich findet, wird mich totschlagen.

So klar war dies den Menschen ins Herz geschrieben.

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TToG I § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. He that reads the story of Jacob and Esau, will find there was never any jurisdiction or authority, that either of them had over the other after their father’s death: They lived with the friendship and equality of brethren, neither Lord, neither slave to his brother; but independent each of other, were both heads of their distinct families, where they received no laws from one another, but lived separately, and were the roots out of which sprang two distinct people under two distinct governments.

This blessing then of Isaac, whereon our author would build the dominion of the elder brother, signifies no more, but what Rebecca had been told from God, Gen.XXV.23. Two nations are in thy womb, and two manner of people shall be separated from thy bowels, and the one people shall be stronger than the other people, and the elder shall serve the younger; and so Jacob blessed Judah, Gen.XLIX and gave him the scepter and dominion, from whence our author might have argued as well, that jurisdiction and dominion belongs to the third son over his brethren, as well as from this blessing of Isaac, that it belonged to Jacob:

Both these places contain only predictions of what should long after happen to their posterities, and not any declaration of the right of inheritance to dominion in either. And thus we have our author’s two great and only arguments to prove, that heirs are Lords over their brethren.

1. Because God tells Cain, Gen.IV., that however sin might set upon him, he ought or might be master of it: For the most learned interpreters understood the words of sin, and not of Abel, and give so strong reasons for it, that nothing can convincingly be inferred from so doubtful a text, to our author’s purpose.

2. Because in this of Gen.XXVII. Isaac foretells that the Israelites, the posterity of Jacob, should have dominion over the Edomites, the posterity of Esau; therefore says our author, heirs are lords of their brethren: I leave any one to judge of the conclusion.

§ 118. Wer die Erzählung von Jakob und Esau liest stellt fest, es hat nie eine Befugnis zur Rechtsprechung oder Autorität gegeben, die einer der beiden nach dem Tod des Vaters über den anderen gehabt haben könnte. Sie lebten in der Freundschaft und Gleichheit unter Brüdern, weder Herr noch Sklave des Bruders, sondern unabhängig voneinander. Beide Häupter ihrer unterschiedlichen Familien nahmen sie keine Gesetze voneinander an, sondern wohnten getrennt und wurden Wurzeln, aus denen zwei verschiedene Völker
mit zwei unterschiedlichen Regierungen hervorgingen.

Der Segen Isaaks, auf dem unser Autor zu gern die Herrschaft des älteren Bruders errichten würde, bestimmt nichts anderes als was Rebekka von Gott mitgeteilt worden war, Gen.XXV.28: Zwei Nationen sind in Deinem Leib und zweierlei Volksstämme werden hervorgehen aus Deinem Leib. Einer wird dem anderen überlegen sein und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. So segnete Jakob Juda Gen.XLIX und gewährte ihm Zepter und Herrschaft. Woraus unser Autor ebenso gut hatte schließen können, Befugnis zur Rechtsprechung und Herrschaft über seine Geschwister gehörten dem dritten Sohn, wie er aus diesem Segen Isaaks schließt, sie gehörten Jakob. Beide Stellen enthalten lediglich Vorhersagen darüber, was sich lange nachher bei ihren Nachkommen ereignen würde. Keine von beiden enthielt die Festlegung eines Rechts, die Herrschaft zu erben. Die beiden bedeutenden und einzigen Argumente unseres Autors, einen Beweis für die Herrschaft von Erben über ihre Brüder zu liefern, sehen also so aus:

1. weil Gott in Gen.IV. von Kain verlangt, so sehr die Sünde ihn auch locke, er müsse sie meistern. Die Mehrheit der gelehrtesten Interpreten beziehen die Worte auf Sünde und nicht auf Abel. Sie liefern dafür so einleuchtende Gründe, dass für unseres Autors Zweck nichts Überzeugenderes aus einem so zweifelhaften Text geschlossen werden kann.

2. weil Isaak in Gen.XXVII voraussagt, die Israeliten als Nachkommen Jakobs würden über die Edomiter als Nachkommen Esaus herrschen. Deshalb, so schlussfolgert unser Autor, seien Erben Herren ihrer Brüder. Ich überlasse es jedem selbst über diesen Schluss zu urteilen.

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TToG I § 112

John Locke: Two Treatises of Government

§ 112. His words are in the forecited place: And therefore we find God told Cain of his brother Abel: His desire shall be subject unto thee, and thou shall rule over him. To which I answer:

1. These words of God to Cain, are by many interpreters, with great reason, understood in a quite different sense than what our author uses them in.

2. Whatever was meant by them, it could not be, that Cain, as elder, had a natural dominion over Abel; for the words are conditional, If thou dost well: And so personal to Cain: And whatever was signified by them, did depend on his carriage and not follow his birthright; and therefore could by no means be an establishment of dominion in the first-born in general: For before this Abel had his distinct territories by right of private dominion, as our author himself confesses, Observations, 210, which he could not have had to the prejudice of the heirs title, if by divine institution, Cain as heir were to inherit all his father’s dominion.

3. If this were intended by God as the charter of primogeniture, and the grant of dominion to elder brothers in general as such, by right of inheritance, we might expect it should have included all his brethren:

For we may well suppose, Adam, from whom the world was to be peopled, had by this time, that these were grown up to be men, more sons than these two: Whereas Abel himself is not so much as named; and the words in the original can scarce, with any good construction, be applied to him.

4. It is too much to build a doctrine of so mighty consequence upon so doubtful and obscure a place of scripture, which may be well, nay better, understood in a quite different sense, and so can be but an ill proof, being as doubtful as the thing to be proved by it; especially when there is nothing else in scripture or reason to be found, that favors or supports it.

§ 112. Seine Worte an zitiertet Stelle lauten: Wir stellen fest, Gott teilte Kain über dessen Bruder Abel mit: Sein Wille soll Deinem untergeordnet sein und Du sollst über ihn herrschen. Darauf antworte ich:

1. Diese Worte Gottes an Kain werden von vielen Interpreten aus gutem Grund in ganz anderem Sinn aufgefasst als unser Autor sie anwendet.

2. Was auch damit gemeint war, jedenfalls legen sie keine natürliche Herrschaft des Kain als dem Älteren über Abel fest. Sie hängen an einer Bedingung: Solange Du fromm bist. Sie waren an Kain persönlich gerichtet. Egal was sie bedeuten, es hing von seinem Benehmen ab
und folgte keinem Geburtsrecht, konnte deshalb keineswegs eine Einsetzung in Herrschaft zugunsten des Erstgeborenen im Allgemeinen mit sich bringen. Denn bereits vorher verfügte Abel, wie unser Autor O. 210 selbst zugesteht, über abgesonderte Gebiete durch das Recht privater Herrschaft“, welche er, ohne den Anspruch des Erben zu schmälern nicht hatte haben können, sofern durch göttliche Institution Kain als Erbe der gesamten Herrschaft seines Vaters alles zu erben bestimmt gewesen wäre.

3. Sollte Gott damit ein Privileg des Erstgeborenen und eine Gewähr von Herrschaft durch Erbfolgerecht an den älteren Bruder ganz allgemein beabsichtigt haben, hätte das erwartungshalber alle seine Brüder eingeschlossen. Wir dürfen wohl annehmen, das Adam, von dem die Welt bevölkert werden sollte, um die Zeit als Kain und Abel zu Männern herangewachsen waren, mehr Söhne hatte, als diese beiden, während Abel selbst nicht einmal erwähnt wird. Die Worte Auslegung im Originaltext können bei richtiger kaum auf ihn angewendet werden.

4. Es geht zu weit, eine Lehre von weitreichender Bedeutung auf eine so dubiose und ominöse Schriftstelle zu gründen, die sehr wohl und sogar besser in einem ganz anderen Sinn ausgelegt werden kann. Sie kann nur einen schlechten Beweis liefern, da sie ebenso zweifelhaft ist wie die Sache selbst, die durch sie bewiesen werden soll. Vor allem weil sich weder in der Bibel noch mittels Vernunft nichts anderes finden lässt, was sie begünstigt oder stützt.

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TToG I § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. How else is it possible, that laying so much stress, as he does, upon descent, and Adam’s heir, next heir, true heir, he should never tell us what heir means, nor the way to know who the next or true heir is? This, I do not remember, he does anywhere expressly handle; but, where it comes in his way, very warily and doubtfully touches; though it be so necessary, that without it all discourses of government and obedience upon his principles would be to no purpose, and fatherly power, never so well made out, will be of no use to anybody.

Hence he tells us, Observations, 244., that not only the constitution of power in general, but the limitation of it to one kind, (i. e.) monarchy, and the determination of it to the individual person and line of Adam, are all three ordinances of God; neither Eve nor her children could either limit Adam’s power, or join others with him; and what was given unto Adam was given in his person to his posterity. Here again our author informs us, that the divine ordinance hath limited the descent of Adam’s monarchical power.

To whom? To Adam’s line and posterity, says our author. A notable limitation, a limitation to all mankind: For if our author can find anyone amongst mankind that is not of the line and posterity of Adam, he may perhaps tell him, who this next heir of Adam is: But for us, I despair how this limitation of Adam’s empire to his line and posterity will help us to find out one heir.

This limitation indeed of our author will save those the labour, who would look for him amongst the race of brutes, if any such there were; but will very little contribute to the discovery of one next heir amongst men, though it make a short and easy determination of the question about the descent of Adam’s regal power, by telling us, that the line and posterity of Adam is to have it, that is, in plain English, anyone may have it, since there is no person living that hath not the title of being of the line and posterity of Adam; and while it keeps there, it keeps within our author’s limitation by God’s ordinance.

Indeed, p. 19. he tells us, that such heirs are not only Lords of their own children, but of their brethren; whereby, and by the words following, which we shall consider anon, he seems to insinuate, that the eldest son is heir; but he nowhere, that I know, says it in direct words, but by the instances of Cain and Jacob, that there follow, we may allow this to be so far his opinion concerning heirs, that where there are divers children, the eldest son has the right to be heir.

That primogeniture cannot give any title to paternal power, we have already showed. That a father may have a natural right to some kind of power over his children, is easily granted; but that an elder brother has so over his brethren, remains to be proved: God or nature has not anywhere, that I know, placed such jurisdiction in the first-born; nor can reason find any such natural superiority amongst brethren.

The law of Moses gave a double portion of the goods and possessions to the eldest; but we find not anywhere that naturally, or by God’s institution, superiority or dominion belonged to him, and the instances there brought by our author are but slender proofs of a right to civil power and dominion in the first-born, and do rather show the contrary.

§ 111. Wie wäre es ihm denn möglich, einerseits so viel Gewicht auf Erbfolge, Adams Erbe, nächster Erbe und wahrer Erbe legt, uns aber nie sagt, was genau Erbe bedeutet oder den Weg zeigt wie der nächste oder wahre Erbe feststellbar ist? Diesen Aspekt hat er in meiner Erinnerung nirgends explizit behandelt.

Er streift diese Frage, wo sie ihm in die Quere kommt, überaus vorsichtig und zweifelhaft, obwohl eine Antwort notwendig wäre. Ohne diese Antwort wären alle seine Diskurse über Regierung und Gehorsam nach seinen Grundsätzen sinnlos und väterliche Macht, wäre sie noch so gut bewiesen, für niemand von Nutzen. Daher verkündet er uns, O. 244, nicht allein die Einsetzung von Macht ganz allgemein, sondern ihre Beschränkung auf einen Typ, also die Monarchie, ihre Verortung in der individuellen Person und Linie Adams, alle drei Elemente sind Anordnungen Gottes.

Weder Eva noch ihre Kinder konnten Adams Macht einschränken, noch andere mit ihm vereinigen. Was Adam gewährt worden war, war durch seine Person auch seinen Nachkommen gewährt. Hier informiert unser Autor uns, die göttliche Anordnung habe die Erbschaft von Adams königlicher Macht beschränkt.

Aha, auf wen denn? Seine Antwort: Auf Adams Linie und Nachkommen. Eine wahrhaft bemerkenswerte Beschränkung. Eine Beschränkung auf die ganze Menschheit! Falls unser Autor innerhalb der gesamten Menschheit jemanden finden kann, der kein Mitglied der Linie und Nachkommen Adams ist, wird er diesem vielleicht sagen können, wer dieser nächste Erbe Adams sein soll. Soweit es uns betrifft, habe ich vollständig Zweifel, dass diese Beschränkung von Adams Herrschaft auf seine Linie und Nachkommen uns dabei voranbringt, den ominösen einzigen Erben Adams ausfindig zu machen. Diese vortreffliche Beschränkung unseres Autors wird allerdings allen eine Menge Arbeit sparen, die unter dem Vieh nachsehen wollen, ob es dort einen gäbe.

Zur Entdeckung des einzigen nächsten Erben unter allen Menschen wird sie wenig beitragen, auch wenn es eine wunderbar kurze und bequeme Antwort darstellt, auf die Frage nach der Vererbung von Adams königlicher Macht zu antworten, Linie und Nachkommen Adams seien bestimmt sie zu besitzen. Auf gut Englisch: Jeder kann sie erben, da es keinen Menschen gibt, der nicht Anspruch hätte, zu Linie und Nachkommen Adams zu gehören. Solange sie dort bleibt, bleibt sie auch innerhalb der Beschränkung durch Gottes Anordnung.

Allerdings sagt er uns S. 19: Solche Erben sind nicht nur Herren über die eigenen Kinder, sondern auch über ihre Brüder. Durch diese und die folgenden Worte, die wir uns gleich vornehmen wollen, scheint er andeuten zu wollen, der älteste Sohn sei Erbe. Soviel ich weiß äußert er dies nirgends mit klaren Worten. Lediglich anhand der darauf folgenden Beispiele von Kain und Jakob lässt sich seine Ansicht über Erben beschreiben: Wo es verschiedene Kinder gibt, hat der älteste Sohn das Recht Erbe zu sein.

Wir haben aber bereits nachgewiesen: Es besteht kein Anspruch auf väterliche Macht durch die Eigenschaft Erstgeborener zu sein. Einem Vater gestehen wir gern zu, ein natürliches Recht auf eine bestimmte Art von Macht über seine Kinder haben zu können. Die Macht eines älterer Bruders auch über seine Brüder, muss aber erst noch bewiesen werden.

Soweit mir bekannt, haben Gott oder die Natur den Erstgeborenen nirgends eine solche Befugnis zur Rechtsprechung zugestanden und auch die Vernunft kann keinerlei natürliche Überordnung dieser Art unter Brüdern entdecken. Das mosaische Erbrecht billigte dem Ältesten einen doppelten Teil der Güter und Besitztümer zu. Wir finden aber keinerlei Hinweis, Natur oder durch Gottes Institution hätten ihm Überordnung oder Herrschaft beschert. Alle von unserem Autor gelieferten Beispiele sind nur schwache Beweise eines Rechts des Erstgeborenen auf staatliche Macht und Herrschaft. Sie beweisen in der Tat eher das Gegenteil.

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TToG I § 99

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Which makes it a reasonable question to ask, whether Adam, dying before Eve, his heir, (suppose Cain or Seth) should have by right of inheriting Adams fatherhood, sovereign power over Eve his mother:

For Adams fatherhood being nothing but a right he had to govern his children, because he begot them, he that inherits Adams fatherhood, inherits nothing, even in our author’s sense, but the right Adam had to govern his children, because he begot them: So that the monarchy of the heir would not have taken in Eve; or if it did, it being nothing but the fatherhood of Adam descended by inheritance, the heir must have right to govern Eve, because Adam begot her; for fatherhood is nothing else.

§ 99. Hier stellt sich eine berechtigte Frage: Wäre Adam vor Eva gestorben, hätte dann sein Erbe (nehmen wir an Kain oder Seth), durch das Recht Adams Vaterschaft zu erben, souveräne Macht über Eva, seine Mutter erhalten? Adams Vaterschaft ist nichts weiter, als ein Recht, über seine Kinder zu herrschen, weil er sie gezeugt hat.

So erbt auch der Erbe von Adams Vaterschaft, selbst in unseres Autors Sinn, nichts weiter als das Recht, das Adam hatte, über seine Kinder zu herrschen, weil er sie gezeugt hatte. Das Königtum des Erben kann sich nicht auf Eva erstreckt haben. Falls dies doch der Fall war, so müsste, da diese Monarchie nichts anderes umfasste als die durch Erbschaft übertragene Vaterschaft Adams, der Erbe das Recht über Eva zu herrschen erhalten haben, weil Adam diese zeugte. Vaterschaft bedeutet ja nichts anderes.

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TToG I § 76

John Locke: Two Treatises of Government

§ 76. Let us take the account of it, as he himself gives it us. He tells us out of Grotius7, that Adams children by donation, assignation, or some kind of cession13 before he was dead, had their distinct territories by right of private dominion; Abel had his flocks and pastures for them: Cain had his fields for corn, and the land of Nod, where he built him a city, Observations, 210.

Here it is obvious to demand, which of these two after Adams death was sovereign? Cain, says our author, p. 19.

By what title? As heir; for heirs to progenitors, who were natural parents of their people, are not only Lords of their own children, but also of their brethren, says our author, p. 19. What was Cain heir to? Not the entire possessions, not all that which Adam had private dominion in; for our author allows that Abel by a title derived from his father, had his distinct territory for pasture by right of private dominion.

What then Abel had by private dominion, was exempt from Cain’s dominion: For he could not have private dominion over that which was under the private dominion of another; and therefore his sovereignty over his brother is gone with this private dominion, and so there are presently two sovereigns, and his imaginary title of fatherhood is out of doors, and Cain is no prince over his brother:

Or else, if Cain retain his sovereignty over Abel, notwithstanding his private dominion, it will follow, that the first grounds and principles of government have nothing to do with property, whatever our author says to the contrary.

It is true, Abel did not outlive his father Adam; but that makes nothing to the argument, which will hold good against Sir Robert in Abels issue, or in Seth, or any of the posterity of Adam not descended from Cain.

§ 76. Nehmen wir ihn hier bei seinen Worten. Er folgt Grotius7: „Adams Kinder besaßen durch Schenkung, Übertragung oder irgendeine Art von Zession13 vor dessen Tod ihre gesonderten Gebiete als Recht alleiniger Herrschaft. Abel hatte Herden und Weiden für diese, Kain Getreidefelder und das Land Nod, wo er sich eine Stadt baute. O. 210.

Die Frage ist offensichtlich: Wer von beiden war nach Adams Tod Souverän? Kain, sagt unser Autor. Durch welchen Rechtsanspruch? Als Erbe! sagt unser Autor S. 19, denn Erben von Vorfahren, die natürliche Eltern ihres Volks waren, sind nicht nur Herren über ihre Kinder, sondern auch über ihre Brüder S. 19.

Kain war also Erbe von was genau? Jedenfalls kaum vom ganzen Besitz oder von allem, was zur alleinigen Herrschaft Adams gehörte. Schließlich gibt unser Autor zu, Abel besäße durch einen von seinem Vater stammenden Anspruch sein gesondertes Gebiet für Weiden durch alleinige Herrschaft. Was Abel also als alleinige Herrschaft besaß, war von Kains Herrschaft ausgeschlossen. Er konnte ja schlecht alleinige Herrschaft über das haben, was sich unter der alleinigen Herrschaft eines anderen befand.

Deshalb endet die Souveränität über seinen Bruder an dieser alleinigen Herrschaft. Und wir haben zweifache Souveränität. Der imaginäre Anspruch der Vaterschaft bleibt außen vor und Kain ist kein Fürst für seinen Bruder. Sollte Kain ungeachtet der alleinigen Herrschaft Abels seine Souveränität über ihn behalten, folgt daraus: Die ursprünglichen Grundlagen und Elemente der Regierung haben mit Besitz nichts zu tun. Was auch immer unser Autor dagegen vortragen mag.

Es trifft zwar zu: Abel überlebte seinen Vater Adam nicht. Das ist allerdings von keinerlei Belang für das Argument, sie würde sich, im Gegensatz zu Sir Roberts Ansicht über Abels Nachkommen, bei Seth oder sonst einem Nachfahren Adams, der nicht von direkt Kain abstammt, bestätigen.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

13Cession = Forderungsabtretung = Zession

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TToG I § 75

John Locke: Two Treatises of Government

§ 75. If then the private dominion of Adam, i. e. his property in the creatures, descended at his death all entirely to his eldest son, his heir; (for, if it did not, there is presently an end of all Sir Robert’s monarchy) and his natural dominion, the dominion a father has over his children by begetting them, belonged immediately, upon Adams decease, equally to all his sons who had children, by the same title their father had it, the sovereignty founded upon property, and the sovereignty founded upon fatherhood, come to be divided; since Cain, as heir, had that or property alone;

Seth and the other sons that of fatherhood are equally with him. This is the best that can be made of our author’s doctrine and of the two titles of sovereignty he sets up in Adam: One of them will either signify nothing; or, if they both must stand, they can serve only to confound the rights of princes, and disorder government in his posterity: For by building upon two titles to dominion, which cannot descend together, and which he allows may be separated, (for he yields that Adam’s children had their distinct territories by right of
private dominion, Observations, 210, p. 40.) he makes it perpetually a doubt upon his principles where the sovereignty is, or to whom we owe our obedience, since fatherhood and property are distinct titles, and began presently upon Adams death to be in distinct persons.
And which then was to give way to the other?

§ 75. Setzen wir also voraus, die alleinige Herrschaft Adams, d. h. sein Besitz an den Geschöpfen, ging bei seinem Tod ganz und gar auf den ältesten Sohn, seinen Erben, über (soweit dies nicht der Fall ist, ist es mit der ganzen Monarchie Sir Roberts sofort zu Ende). Setzen wir weiter voraus seine natürliche Herrschaft, d. h. die Herrschaft, die ein Vater wegen der Zeugung über seine Kinder besitzt, gehörte unmittelbar nach Adams Tod allen seinen Söhnen, soweit sie Kinder hatten, gleichermaßen. Und beide Zustände durch dieselben Rechtsansprüche, die ihr Vater hatte, so muss die Souveränität, die auf Besitz beruht, von der Souveränität, die auf Vaterschaft beruht, getrennt sein.

Schlicht weil Kain, als Erbe, die Hoheit über den Besitz allein, Seth und die übrigen Söhne jene der Vaterschaft gleichermaßen mit ihm hatten. Das ist noch das Beste, was man aus der Lehre unseres Autors herstellen kann. Von zwei Souveränitätsansprüchen, die er für Adam aufstellt, bedeutet entweder der eine gar nichts, oder, sollen beide bestehen sollen, taugen sie bestenfalls Verwirrung bezüglich der Rechte der Fürsten zu stiften oder allenfalls die Regierungsordnung unter seinen Nachkommen durcheinander zu bringen.

Indem er auf zwei Herrschaftselementen aufbaut, die zwar nicht gemeinsam vererbt werden können aber, wie er selbst zugibt, getrennt werden dürfen, — (er räumt selbst ein, Adams Kinder besäßen durch das Recht alleiniger Herrschaft gesonderte Gebiete O. 210, S. 40), verursacht er durch seine Grundsätze ewige Zweifel, wo eigentlich die Souveränität liegt und wem wir unsern Gehorsam schulden. Vaterschaft und Besitz sind völlig verschiedene Grundlagen die unmittelbar nach Adams Tod an verschiedene Personen gingen.

Welche von beiden hatte der anderen den Weg freizugeben?

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TToG I § 68

John Locke: Two Treatises of Government

§ 68. But to save others the pains, were there any need, he is not sparing himself to show, by his own contradictions, the weakness of his own doctrine. Adams absolute and sole dominion is that, which he is everywhere full of, and all along builds on, and yet he tells us, p.12., that as Adam was Lord of his children, so his children under him had a command and power over their own children.

The unlimited and undivided sovereignty of Adams fatherhood, by our author’s computation, stood but a little while, only during the first generation, but as soon as he had grandchildren, Sir Robert could give but a very ill account of it. Adam, as father of his children, saith he, hath an absolute, unlimited royal power over them, and by virtue thereof over those that they begot, and so to all generations; and yet his children, viz. Cain and Seth, have a paternal power over their children at the same time; so that they are at the same time absolute Lords, and yet vassals and slaves;

Adam has all the authority, as grandfather of the people, and they have a part of it as fathers of a part of them: He is absolute over them and their posterity, by having begotten them, and yet they are absolute over their own children by the same title. No, says our author, Adams children under him had power over their own children, but still with subordination to the first parent. A good distinction that sounds well and it is pity it signifies nothing, nor can be reconciled with our author’s words. I readily grant, that supposing Adams absolute power over his posterity, any of his children might have from him a delegated, and so a subordinate power over a part, or all the rest: But that cannot be the power our author speaks of here; it is not a power by grant and commission, but the natural paternal power he supposes a father to have over his children.

For 1. he says, as Adam was Lord of his children, so his children under him had a power over their own children: They were then lords over their own children after the same manner, and by the same title, that Adam was, i. e. by right of generation, by right of fatherhood.

2. It is plain he means the natural power of fathers, because he limits it to be only over their own children; a delegated power has no such limitation, as only over their own children, it might be over others, as well as their own children.

3. If it were a delegated power, it must appear in scripture; but there is no ground in scripture to affirm, that Adams children had any other power over theirs, than what they naturally had as fathers.

§ 68. Falls es wirklich noch nötig wäre, anderen jede Mühe zu ersparen, ist er durchaus nicht bescheiden, die Schwäche seiner Lehre durch eigene Widersprüche zu offenbaren. Adams absolute und alleinige Herrschaft erfüllt ihn allenthalben und dient ihm als konstante Grundlage. Trotzdem sagt er S.12, „denn wie Adam Herr war über seine Kinder, so hatten unter ihm seine Kinder Macht über ihre eigenen Kinder“.

Die unbeschränkte und ungeteilte Souveränität durch Vaterschaft Adams hatte nach unseres Autors Berechnung nur kurze Zeit Bestand. Nur für eine einer Generation. Sobald Adam Enkel hatte, konnte Sir Robert ihr nur noch äußerst wenig zugestehen. „Adam als Vater seiner Kinder“, sagt er, „hatte eine absolute, unbeschränkte königliche Macht über sie, und kraft dieser auch über diejenigen, welche sie zeugten und so fort durch alle Generationen“.

Ungeachtet dessen haben seine Söhne Kain und Seth zur gleichen Zeit gleichwertige väterliche Macht über ihre Kinder und waren dadurch gleichzeitig absolute Herren, Vasallen und Sklaven in je einer Person. Adam hat die ganze Autorität als „Großvater des Volks“. Die Söhne haben einen Teil davon als Väter eines Teils.

Adam ist ihnen und ihren Nachkommen absolut übergeordnet, da er Erstere gezeugt hat und sie sind absolut über ihre Kinder auf Grund desselben Titels. „Nein“, sagt unser Autor, „Adams Kinder hatten zwar zu seinen Lebzeiten Macht über ihre eigenen Kinder, aber immer mit Unterordnung unter ihn als den ersten Vater“.

Eine vortreffliche Unterscheidung, die auch gut klingt. Nur schade, dass sie auch Nichts bedeutet und
auch mit der Behauptung unseres Autors nicht in Einklang gebracht werden kann. Adams absolute Herrschaft über seine Nachkommen unterstellt, gebe Ich gern zu: Eines seiner Kinder konnte eine von ihm übertragene und deshalb untergeordnete Macht über einen Teil oder alle Übrigen haben. Das kann aber immer noch nicht die Macht sein, von der unser Autor spricht: Es handelt sich weder um eine auf Verleihung noch auf besonderem Auftrag beruhende Macht, sondern die natürliche väterliche Macht, die nach seiner Annahme ein Vater über seine Kinder besitzt.

Denn 1. behauptet er: „Wie Adam Herr seiner Kinder war, so hatten unter ihm seine Kinder Macht über ihre eigenen Kinder“. Sie waren also Herren über ihre eigenen Kinder nach derselben Art und auf Grund desselben Rechts wie es Adam war: Durch das Recht der Zeugung, durch das Recht der Vaterschaft.

2. Es ist klar, er meint das natürliche Recht der Väter, da er es nur auf ihre eigenen Kinder beschränkt. Eine übertragene Macht hat keine Einschränkung wie nur „über ihre eigenen Kinder“. Sie kann sich ebenso gut auf Fremde erstrecken wie auf die eigenen.

3. Wäre es eine übertragene Macht, wäre sie auch in der Bibel nachweisbar. Die heilige Schrift aber liefert keinen Grund zu der Behauptung, Adams Kinder hätten über ihre eine andere Macht besessen, als ihnen naturgemäß zustand.

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