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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 87, Absatz 87,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 87, Absatz 87,

His second answer is no more but an affirmation that things indifferent cannot be determined which is the question between us and no proofs of it.

“Lastly it is much more suited to the nature of the Gospel that Christian Princes should reform religion rather by the example of their life than the severity of their laws.” (Quotation Bagshaw)

1. I answer that it is not easy to be guessed what our author means here by “reformation of religion”. The outward moral acts of virtue and obedience to the second table he makes no part of religion, at least in the sense we dispute of, which is the worship of God. Or if he will grant them to be religion and within the compass of our question he will not, I believe, deny the magistrate a power of making laws concerning them, unless instead of pleading for render consciences he become a patron of hardened and deboshed offenders.

And as for the observance of outward ceremonies in the worship (they being in his opinion either unlawful or useless), he will readily exclude them from reformation, and how the magistrate’s example of life can any way reform except in one of these two is beyond my apprehension.

Since true religion, i.e. the internal acts of faith and dependence on God, love of him and sorrow for sin, etc. are (as our author says) “like the spirits of wine or subtle essences” I’m sure in this that they cannot be seen and therefore cannot be an example to others.

Seine zweite Antwort besteht lediglich darin, zu bekräftigen, dass unbestimmte Gegebenheiten nicht bestimmt werden dürfen. Genau darin besteht allerdings die Frage zwischen uns und ist deshalb kein Beweis.

“Schlussendlich passt es wesentlich besser zur Natur des Evangeliums, dass christliche Fürsten die Religion eher durch das Beispiel vorzüglicher Lebensführung reformieren, als durch die Strenge ihrer Gesetze.“ (Zitat Bagshaw)

1. Darauf antworte ich, dass es alles andere als einfach ist zu erraten, was unser Autor unter „Reformation der Religion“ versteht. Sämtliche äußerlichen moralgebundenen Akte von Tugend und Gehorsam der zweiten Kategorie lässt er nicht als Bestandteil der Religion gelten. Zumindest nicht in dem Sinne, dem unsere Auseinandersetzung folgt, nämlich zur Huldigung Gottes. Will er aber dennoch zugestehen, sie gehörten zur Religionsausübung, was er nun einmal im Rahmen unserer Fragestellung nicht tun wird, dann, so glaube ich, wandelt er sich, indem er der Obrigkeit die Macht verweigert, diese betreffende Gesetze zu erlassen, zu einem Schutzherrn hartgesottener und geschwätziger Sünder, anstatt sich für reine und offene Gewissen einzusetzen.

Soweit es die Einhaltung äußerlicher Zeremonien der Huldigung betrifft (die seiner Meinung nach sowieso entweder unrechtmäßig oder nutzlos sind) ist er bereit diese eilfertig aus der Reformation auszuschließen. Wie nun aber die Lebensführung der Obrigkeit eigentlich irgendwie ein Beispiel für religiöse Reformen liefern kann, abgesehen durch eben diese beiden Möglichkeiten, liegt außerhalb meiner Verständigkeit.

Seit wahre Religionsausübung, damit sind alle innerlichen Handlungen der Gläubigkeit und Hingabe an Gott gemeint, die Liebe zu ihm und die Reue über die eigenen Sünden, in, (wie unser Autor es beschreibt) „dem Geist des Weines und dem Aroma feiner Essenzen gleich“, besteht, bin ich mir dessen sicher, dass man sie nicht sehen kann und deshalb kann sie nicht als Beispiel für Andere dienen.

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TToG II § 211

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIX

Of the Dissolution of Government

§ 211. He that will with any clearness speak of the dissolution of government, ought in the first place to distinguish between the dissolution of the society and the dissolution of the government. That which makes the community, and brings men out of the loose state of nature, into one politic society, is the agreement which everyone has with the rest to incorporate, and act as one body, and so be one distinct commonwealth.

The usual, and almost only way whereby this union is dissolved, is the inroad of foreign force making a conquest upon them: For in that case, (not being able to maintain and support themselves, as one entire and independent body) the union belonging to that body which consisted therein, must necessarily cease, and so everyone return to the state he was in before, with a liberty to shift for himself, and provide for his own safety, as he thinks fit, in some other society.

Whenever the society is dissolved, it is certain the government of that society cannot remain. Thus conquerors swords often cut up governments by the roots, and mangle societies to pieces, separating the subdued or scattered multitude from the protection of and dependence on that society, which ought to have preserved them from violence.

The world is too well instructed in and too forward to allow of, this way of dissolving of governments, to need any more to be said of it; and there wants not much argument to prove, that where the society is dissolved, the government cannot remain; that being as impossible, as for the frame of an house to subsist when the materials of it are scattered and dissipated by a whirlwind, or jumbled into a confused heap by an earthquake.

Kapitel 19

Auflösung der Regierung

§ 211. Wer einigermaßen klar über die Auflösung der Regierung sprechen will, hat an erster Stelle einen Unterschied zwischen der Auflösung der Gesellschaft und der Auflösung der Regierung klar zu machen.

Was das Gemeinwesen bildet, und Menschen aus dem losen Naturzustand in politische Gesellschaft bringt, ist die Übereinkunft, die jeder einzelne mit allen Übrigen getroffen hat, sich zu einem Körper zu vereinigen, wie ein Körper zu handeln und so ein eigenständiges Gemeinwesen zu bilden.

Der gewöhnliche und fast einzige Weg, wie diese Vereinigung aufgelöst wird, ist der Einmarsch einer fremden Macht, die sie unterwirft. In diesem Fall ist sie nicht im Stande, sich länger als vollständiger und unabhängiger Körper zu behaupten und zu erhalten. Daher endet die zu diesem Körper gehörende Vereinigung notwendigerweise und jeder kehrt in den Zustand zurück, in dem er vorher war: In die Freiheit, sich selbst zu helfen und nach eigenem Dafürhalten für seine Sicherheit in einer anderen Gesellschaft zu sorgen.

Wird die Gesellschaft aufgelöst, kann die Regierung dieser Gesellschaft kaum bestehen bleiben. So schlägt das Schwert des Eroberers häufig die Regierungen an der Wurzel ab und zerstückelt Gesellschaften, indem es die unterworfene und zerstreute Menge vom Schutz und der Abhängigkeit der Gesellschaft trennt, die sie
vor Gewalt schützen sollte. Die Welt ist mit dieser Art Regierungen aufzulösen zu gut vertraut und allzu bereit, sie zuzulassen, als dass mehr darüber gesagt werden müsste. Es bedarf weniger Argumente um zu beweisen, wo eine Gesellschaft aufgelöst ist, kann Regierung nicht weiter bestehen. Das wäre ebenso unmöglich, wie der Rohbau eines Hauses stehen bliebe, wenn die Materialien durch einen Wirbelwind zerstreut, oder durch ein Erdbeben in einen chaotischen Haufen zusammengeworfen werden.

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TToG I § 94

John Locke: Two Treatises of Government

§ 94. We must know how the first ruler, from whom any one claims, came by his authority, upon what ground any one has empire, what his title is to it, before we can know who has a right to succeed him in it, and inherit it from him: If the agreement and consent of men first gave a scepter into any one’s hand, or put a crown on his head, that also must direct its descent and conveyance; for the same authority, that made the first a lawful ruler, must make the second too, and so give right of succession: In this case inheritance, or primogeniture, can in itself have no pretence to it, any farther than that consent, which established the form of the government, hath so settled the succession. And thus we see, the succession of crowns, in several countries, places it on different heads, and he comes by right of succession to be a prince in one place, who would be a subject in another.

§ 94. Wir müssen wissen, wie der erste Herrscher, von dem jemand seine Ansprüche herleitet, zu seiner Autorität gelangt, auf welcher Grundlage überhaupt jemand Herrschaft hat, und was seinen Anspruch darauf bildet, bevor wir wissen können, wer ein Recht hat ihm nachzufolgen und zu beerben. Waren es Übereinkunft und Einvernehmen, der Menschen die erstmalig ein Zepter in jemandes Hand legte oder eine Krone auf sein Haupt setzte, so ist das notwendig die Richtschnur für die Erbfolge und Machtübertragung.

Denn dieselbe Autorität, die den ersten zu einem rechtmäßigen Herrscher beförderte, muss auch den zweiten dazu erheben und so eine Erbfolge schaffen.

In diesem Fall können Erbschaft oder Erstgeborenenrecht an sich kein weiteres Recht und keinen weiteren Anspruch darauf beinhalten, als zuvor durch die ursprüngliche Übereinkunft, welche die Form der Regierung festsetzte, bestimmt worden ist. Wir sehen: In verschiedenen Ländern werden Kronen durch Erbfolge auf verschiedene Häupter gesetzt. Wer durch Erbfolge in einem Lande zum Fürsten wird, der wäre in einem anderen Untertan.

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TToG I § 93

John Locke: Two Treatises of Government

§ 93. Children therefore, as has been showed, by the dependence they have on their parents for subsistence, have a right of inheritance to their fathers property, as that which belongs to them for their proper good and behoof, and therefore are fitly termed goods, wherein the first-born has not a sole or peculiar right by any law of God and nature, the younger children having an equal title with him, founded on that right they all have to maintenance, support, and comfort from their parents, and on nothing else.

But government being for the benefit of the governed, and not the sole advantage of the governors, (but only for theirs with the rest, as they make a part of that politic body, each of whose parts and members are taken care of, and directed in its peculiar functions for the good of the whole, by the laws of society) cannot be inherited by the same title, that children have to the goods of their father.

The right a son has to be maintained and provided with the necessaries and conveniences of life out of his father’s stock, gives him a right to succeed to his father’s property for his own good; but this can give him no right to succeed also to the rule, which his father had over other men. All that a child has right to claim from his father is nourishment and education, and the things nature furnishes for the support of life:

But he has no right to demand rule or dominion from him: He can subsist and receive from him (the portion of good things, and advantages of education naturally due to him, without empire and dominion. That (if his father hath any) was vested in him, for the good and behoof of others: And therefore the son cannot claim or inherit it by a title, which is founded wholly on his own private good and advantage.

§ 93. Da Kinder über den Lebensunterhalt von den Eltern abhängig sind, haben sie, wie gezeigt worden ist, ein Recht den väterliche Besitz zu erben. Es steht ihnen zum eigenen Besten und Nutzen zu und wird deshalb auch passend Güter genannt. Der Erstgeborene hat darauf durch kein Gesetz Gottes oder der Natur ein alleiniges oder besonderes Recht, denn die jüngeren Kinder besitzen den gleichen Anspruch. Dieser gründet auf ihr gemeinsames Recht auf Unterhalt, Versorgung
und Lebensgenuss seitens der Eltern und auf nichts anderes.

Da die Regierung für das Wohl der Regierten zu sorgen hat und nicht für den alleinigen Vorteil der Regenten, (sondern nur für das ihre und nur in Verbindung mit dem Gesamtwohl insofern, als sie einen Teil jenes politischen Körpers bilden, von welchem nach den Gesetzen der Gesellschaft jeder einzelne Teil, jedes Glied gepflegt und mit seinen besonderen Fähigkeiten zum Wohl der Gesamtheit geführt wird) kann sie nicht durch demselben Rechtsanspruch vererbt werden den Kinder auf den Besitz ihres Vaters haben.

Das Recht eines Sohnes, Bedürfnisse und Annehmbarkeiten des Lebens aus dem Vermögen des Vaters zu unterhalten und versorgt zu werden, gibt ihm ein Recht, zum eigenen Wohl im Besitz seines Vaters zu folgen. Doch das kann ihm nie einen Anspruch verschaffen, auch in der Herrschaft zu folgen, die sein Vater über andere Menschen besaß. Alles was ein Kind berechtigt von seinem Vater beanspruchen kann sind Ernährung und Ausbildung, sowie alle die Dinge, die die Natur für den Lebensunterhalt liefert. Es hat kein Recht, Macht oder Herrschaft von ihm zu fordern.

Es kann leben, den ihm zukommenden Teil nützlicher Gegebenheiten der Natur und die Vorzüge einer Ausbildung von ihm empfangen. Aber ohne Macht oder Herrschaft die, wenn der Vater sie überhaupt innehatte, ihm zum Nutzen und Besten anderer übertragen worden waren. Der Sohn hat weder Anspruch noch Erbtitel, die sich ganz und gar auf seinen eigenen, alleinigen Nutzen und Vorteil gründen.

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TToG I § 41

John Locke: Two Treatises of Government

§ 41. But yet, if after all, anyone will needs have it so, that by this donation of God, Adam was made sole proprietor of the whole earth, what will this be to his sovereignty? And how will it appear, that propriety in land gives a man power over the life of another? Or how will the possession even of the whole earth, give any one a sovereign arbitrary authority over the persons of men? The most specious thing to be said, is, that he that is proprietor of the whole world, may deny all the rest of mankind food, and so at his pleasure starve them, if they will not acknowledge his sovereignty, and obey his will.

If this were true, it would be a good argument to prove, that there never was any such property, that God never gave any such private dominion; since it is more reasonable to think that God, who bid mankind increase and multiply, should rather himself give them all a right to make use of the food and raiment, and other conveniences of life, the materials whereof he had so plentifully provided for them; than to make them depend upon the will of a man for their subsistence, who should have power to destroy them all when he pleased, and who, being no better than other men, was in succession likelier, by want and the dependence of a scanty fortune, to tie them to hard service, than by liberal allowance of the conveniences of life to promote the great design of God, increase and multiply: he that doubts this, let him look into the absolute monarchies of the world, and see what becomes of the conveniences of life, and the multitudes of people.

§ 41. Sollte nach all dem noch immer jemand daran festhalten, Gott habe durch diese Schenkung Adam zum alleinigen Besitzer der ganzen Erde gemacht, welche Auswirkung ergibt sich daraus für seine Souveränität? Wie soll aus Besitz von Land Macht über das Leben eines anderen Menschen entstehen?

Oder wie will selbst der Besitz des ganzen Erdballs zu unabhängiger, willkürlicher Autorität eines Einzigen über die Persönlichkeiten der Menschen verschaffen?

Welcher Einwand könnte am ehesten einleuchten? Der Besitzer der ganzen Welt könnte dem Rest der Menschheit Nahrung verweigern, sie nach seinem Belieben verhungern lassen, falls sie seine Souveränität nicht respektieren und seinem Willen gehorchen.

Wäre dies wahr, so wäre es ein hervorragendes Argument für den Beweis, dass es einen solchen Besitz nie gegeben, dass Gott nie derartige private Herrschaft verliehen hat. Vernünftiger ist der Gedanke, Gott, der der Menschheit auftrug fruchtbar zu sein und sich zu vermehren, habe ihnen wohl eher ein eigenes Recht gegeben von Nahrung, Kleidung und anderen Annehmlichkeiten des Lebens Gebrauch zu machen, hatte er diese Ressourcen doch ausreichend erschaffen, als ihre Existenz von dem Willen eines einzigen Menschen abhängig zu machen, ausgestattet mit der Macht, sie alle nach Belieben zu vernichten.

Er wäre kaum besser als andere Menschen.

Wahrscheinlicher ist, er wird sie umgehend über Armut und Abhängigkeit von dürftigen Mitteln in ein hartes Joch spannen, als durch freizügigen Zugang zu den Annehmlichkeiten des Lebens den großen Plan Gottes „seid fruchtbar und mehret euch“ zu fördern. Wer daran zweifelt, ist aufgefordert einen Blick auf die absoluten Monarchien der Welt zu werfen und zu sehen, was dort aus dem angenehmen Leben und der Bevölkerungszahl geworden ist.

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