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TToG II § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. Political power, then, I take to be a right of making laws with penalties of death, and consequently all less penalties, for the regulating and preserving of property, and of employing the force of the community, in the execution of such laws, and in the defense of the commonwealth from foreign injury; and all this only for the public good.

§ 3. Deshalb verstehe ich unter politischer Macht das Recht, Gesetze für Regelung und Erhalt des Eigentums zu erlassen, einschließlich der Todesstrafe, und folglich allen geringeren Strafen und die Macht der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollziehen sowie das Gemeinwesen gegen jeglichen Schaden von außen zu schützen, jedoch alles dies einzig und allein für das öffentliche Wohl.

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TToG II § 2

John Locke: Two Treatises of Government

§ 2. To this purpose, I think it may not be amiss, to set down what I take to be political power; that the power of a magistrate over a subject may be distinguished from that of a father over his children, a master over his servant, a husband over his wife, and a Lord over his slave. All which distinct powers happening sometimes together in the same man, if he be considered under these different relations, it may help us to distinguish these powers one from another, and show the difference betwixt a ruler of a commonwealth, a father of a family, and a captain of a galley.

§ 2. Der Zweckbestimmung halber denke ich, wird es wohl kaum verkehrt sein, festzustellen, was ich unter politischer Macht verstehe. Es ist wichtig dass die Macht einer Obrigkeit über einen Untergeordneten von der eines Vaters über seine Kinder, eines Herrn über seinen Knecht, eines Ehemanns über seine Ehefrau, eines Herrschers über seinen Sklaven unterschieden werden kann. Da alle diese unterschiedlichen Machtstrukturen in ein und demselben Menschen zusammentreffen, wenn er in seinen sozialen Rollen betrachtet wird, so wird es uns leichter, diese Typen von Macht voneinander zu unterscheiden, die Unterschiede zwischen dem Oberhaupt eines Gemeinwesens, dem Vater einer Familie und dem Kapitän einer Galeere zu zeigen.

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TToG II § 1

John Locke: Two Treatises of Government

OF CIVIL GOVERNMENT

BOOK II

CHAPTER I

§ 1. It having been shown in the foregoing discourse,

1. That Adam had not, either by natural right of fatherhood, or by positive donation from God, any such authority over his children, or dominion over the world, as is pretended;

2. That if he had, his heirs, yet, had no right to it;

3. That if his heirs had, there being no law of nature nor positive law of God that determines which is the right heir in all cases that may arise, the right of succession, and consequently of bearing rule, could not have been certainly determined;

4. That if even that had been determined, yet the knowledge of which is the eldest line of Adams posterity, being so long since utterly lost, that in the races of mankind and families of the world, there remains not to one above another, the least pretence to be the eldest house, and to have the right of inheritance.

All these premises having, as I think, been clearly made out, it is impossible that the rulers now on earth should make any benefit, or derive any the least shadow of authority from that, which is held to be the fountain of all power, Adams private dominion and paternal jurisdiction. So that he that will not give just occasion to think that all government in the world is the product only of force and violence, and that men live together by no other rules but that of beasts, where the strongest carries it, and so lay a foundation for perpetual disorder and mischief, tumult, sedition and rebellion, (things that the followers of that hypothesis so loudly cry out against) must of necessity find out another rise of government, another original of political power, and another way of designing and knowing the persons that have it, than what Sir Robert Filmer hath taught us.

JOHN LOCKE

Von der bürgerlichen Regierung

Dies ist ein Aufsatz über den wahren Ursprung, die Ausdehnung und das Ziel der Staatlichen Regierung

Zweites Buch

Kapitel 1

§ 1. Nachdem in der vorhergehenden Abhandlung gezeigt worden ist,

1. dass Adam weder durch ein natürliches Recht durch Vaterschaft, noch durch rechtsetzende Schenkung Gottes eine solche Autorität über seine Kinder oder eine Herrschaft über die Welt besessen hat, wie behauptet wird;

2. dass selbst, wenn er es gehabt hätte, dennoch seine Erben kein Recht darauf hatten;

3. dass, wenn seine Erben es gehabt hätten, dennoch das Recht der Sukzession, folglich auch das zu Regieren, nicht mit Sicherheit hätte bestimmt werden können, weil es kein Natur- oder positives Gesetz Gottes gibt, das festlegt, wer in allen etwa vorkommenden Fällen der richtige Erbe ist;

4. dass, selbst wenn dies festgestellt worden wäre, dennoch das Wissen, welches die älteste Linie der Nachkommenschaft Adams ist, seit so langer Zeit gänzlich verloren gegangen ist, dass unter den Ethnien der Menschen und den Familien der Welt keiner ein minimaler Anspruch zusteht, das älteste Haus zu sein und das Recht der Erbschaft zu besitzen;

Nachdem alle Ausgangsbedingungen, meiner Überzeugung nach, klar bewiesen worden sind, ist es unmöglich, dass die jetzt lebenden Herrscher aus dem, was für die Quelle aller Macht gehalten wird, d. i. Adams private Herrschaft und väterliche Rechtsprechung, irgendwelchen Nutzen ziehen oder den mindesten Schatten von Autorität ableiten können.

Jeder, der nicht berechtigten Anlass geben will den Glauben zu verbreiten, alle rechtmäßigen Herrschaftsstrukturen weltweit seien nur das Produkt von Stärke und Macht sowie Menschen lebten nach keinen anderen Regeln zusammen als die Tiere, unter denen das jeweils Stärkste die Führungsrolle einnimmt und auf diese Weise für ewige Verwirrung, Unheil, Aufruhr, Empörung und Rebellion Anlass gibt, – Zustände, die gerade die Anhänger jener Herrschaftsidee so lauthals beklagen und deshalb Recht und Ordnung fordern – muss deshalb eine andere Entstehung von Regierung, einen anderen Ursprung politischer Macht und einen anderen Weg ausfindig machen, die Personen, welche diese besitzen sollen, zu bestimmen und zu erkennen, als Sir Robert Filmer uns gelehrt hat.

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TToG I § 169

John Locke: Two Treatises of Government

§ 169. What a lineal succession to paternal government was then established, we have already seen. I only now consider how long this lasted, and that was to their captivity, about five hundred years: From thence to their destruction by the Romans, above six hundred
and fifty years after, the ancient and prime right of lineal succession to paternal government was again lost, and they continued a people in the promised land without it. So that of one thousand, seven hundred and fifty years that they were Gods peculiar people, they had hereditary kingly government amongst them not one third of the time; and of that time there is not the least footstep of one moment of paternal government, nor the re-establishment of the ancient and prime right of lineal succession to it, whether we suppose it to be derived as from its fountain, from David, Saul, Abraham, or, which upon our author’s principles, is the only true, from Adam.

§ 169. Welche Qualität linearer Nachfolge bei der väterliche Regierung damals etabliert wurde, haben wir bereits gesehen. Ich will nur noch betrachten, wie lange diese gedauert hat. Das waren bis zur Gefangenschaft etwa 500 Jahre. Von da an bis zu ihrer staatlichen Vernichtung durch die Römer, rund 650 Jahre später, ging das alte und ursprüngliche Recht der linearen Nachfolge bei der väterlichen Regierung wiederum verloren und sie blieben ein Volk im Gelobten Land ohne diese. Von insgesamt 1.75033 Jahren die sie ein Volk und Gottes auserwähltes Eigentum waren, hatten sie kaum ein Drittel der Zeit eine erbliche, königliche Regierung. In dieser ganzen Zeit findet sich weder die mindeste Spur von väterlicher Regierung, noch von der Wiederherstellung des alten und ursprünglichen Rechts linearer Nachfolge bei ihr.

Völlig egal, ob wir unterstellen, sie sei von David, Saul oder Abraham als ihrer Quelle oder, was nach unseres Autors Lehre die einzig wahre ist, von Adam herzuleiten.

33The obvious difference off 600 years may be explained by Locke having calculated from the return of Egyptian slavery since which Canaan figured als promised land. Finesse of language: promised land ≠ praised land, how it is wrongly translated into German. But we have to realize, that the First Treatise suddenly stops in the middle of a phrase. Probably just where a page ended. Locke seems to have lost the voluminous middle part of the whole Treatises somewhere or somehow during his voyages. It remains missed and the existing opus continues directly with the Second Treatise.

33Hier ergibt sich scheinbar eine Diskrepanz von 600 Jahren. Gerechnet hat Locke wohl seit dem Auszug aus der ägyptischen Knechtschaft, ab der Kanaan dann als das versprochene Land galt. Sprachliche Finesse: promised land ≠ gelobtes Land, wie es im Deutschen falscherweise bezeichnet wird. Allerdings bricht Buch I im Original mitten im Satz ab. Womöglich dort, wo das Ende einer Seite erreicht war. Locke hat den umfangreichen Mittelteil des gesamten Werk irgendwo auf seinen Reisen verloren. Der fehlt und das vorhandene Werk setzt sich deshalb mit Buch II fort.

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TToG I § 167

John Locke: Two Treatises of Government

§ 167. The issue, says our author, is comprehended sufficiently in the person of the father, although the father only was named in the grant: And yet God, when he gave the land of Canaan to Abraham, Gen.XIII.15., thought fit to put his seed into the grant too: So the priesthood was given to Aaron and his seed; and the crown God gave not only to David, but his seed also:

And however our author assures us that God intends, that the issue should have the benefit of it, when he chooses any person to be King, yet we see that the Kingdom which he gave to Saul, without mentioning his seed after him, never came to any of his issue: And why, when God chose a person to be King, he should intend, that his issue should have the benefit of it, more than when he chose one to be judge in Israel, I would fain know a reason; or why does a grant of fatherly authority to a King more comprehend the issue, than when a like grant is made to a judge? Is paternal authority by right to descend to the issue of one, and not of the other? There will need some reason to be shown of this difference, more than the name, when the thing given is the same fatherly authority, and the manner of giving it, God’s choice of the person, the same too; for I suppose our author, when he says, God raised up judges, will by no means allow, they were chosen by the people.

§ 167. Unser Autor behauptet, die Nachkommen seien ausreichend in die Person des Vaters einbezogen, auch wenn nur der Vater in der Gewähr genannt wurde. Trotzdem hielt Gott es für angebracht, als er in Gen. XIII.15, Abraham das Land Kanaan gewährte dessen Ableger ebenfalls in die Gewähr mit aufzunehmen. So wäre auch die Priesterwürde, Aaron und dessen Ablegern gegeben und die Königskrone gab Gott nicht David allein, sondern auch dessen Ablegern. Wie sehr unser Autor uns auch versichert, Gott beabsichtige, das, wenn er irgend eine besondere Person zum König erhebt, die Nachkommen den Vorteil davon haben, sehen wir daran, wie das Königreich, welches er Saul gab ohne dessen Ableger zu erwähnen, niemals auf einen dessen Nachkommen übergegangen ist.

Ich möchte gern erfahren: Wenn Gott jemanden zum König erhebt er mehr Interesse daran haben sollte, dass dessen Nachkommen in den Genuss des Vorteil davon kämen, als wenn er jemand in Israel zum Richter einsetzt?

Warum bezieht die Gewähr väterlicher Autorität an einen König dessen Nachkommen eher mit in, als die gleiche Verleihung an einen Richter?

Sollte die väterliche Autorität tatsächlich rechtmäßig auf die Nachkommen des Einen übergehen und nicht auf die des Anderen? Hier muss er notwendigerweise einen besseren Grund für den Unterschied liefern, als ihn der bloße Titel darstellt, solange das gewährte Privileg einer zwingend gleichen väterlichen Autorität und die Art der Gewähr durch Gottes Wahl der Person, ebenfalls identisch sind ist.

Bis dahin unterstelle ich unser Autor wolle, wenn er verkündet Gott erhebe Richter, keinesfalls zulassen, dass sie vom Volk gewählt werden.

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TToG I § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Before I leave this, I must ask how our author knows that whensoever God makes choice of any special person to be King, he intends that the issue should have the benefit thereof? Does God by the law of nature or revelation say so? By the same law also he must say, which of his issue must enjoy the crown in succession, and so point out the heir, or else leave his issue to divide or scramble for the government: Both alike absurd, and such as will destroy the benefit of such grant to the issue. When any such declaration of Gods intention is produced, it will be our duty to believe God intends it so; but till that be done, our author must show us some better warrant, before we shall be obliged to receive him as the authentic revealer of God’s intentions.

§ 166. Bevor ich dieses Thema beende, bleibt zu fragen, woher unser Autor die Gewissheit nimmt, Gott beabsichtige, sobald er irgendeine besondere Person zum König erhebt, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteil zu bringen? Hat Gott das als Naturgesetz oder durch Offenbarung verkündet? Durch dasselbe Gesetz müsste Gott auch bestimmen, welcher Nachkomme im Besitz der Krone folgen soll und so den Erben bezeichnen. Oder den Nachkommen überlassen, die Regentschaft zu teilen oder sich darum zu balgen: Beides ist gleichermaßen absurd und vernichtet jeden Vorteil einer solchen Gewähr an die Nachkommen. Sobald eine entsprechende Erklärung über Gottes Willen vorliegt, wird es unsere Pflicht sein zu glauben, er habe das in der Tat so gewollt. Bis dahin muss unser Autor uns eine bessere Vollmacht zeigen, ehe wir uns verpflichten, ihn als den authentischen Offenbarer von Gottes Absichten anzunehmen.

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TToG I § 165

John Locke: Two Treatises of Government

§ 165. To be satisfied of this, he need but read the story of the Levite, and the war thereupon with the Benjamites, in the three last chapters of Judges: And when he finds, that the Levite appeals to the people for justice that it was the tribes and the congregation, that debated, resolved, and directed all that was done on that occasion; he must conclude, either that God was not careful to preserve the fatherly authority amongst his own chosen people; or else that the fatherly authority may be preserved, where there is no monarchical government; if the latter, then it will follow, that though fatherly authority be never so well proved, yet it will not infer a necessity of monarchical government; if the former, it will seem very strange and improbable, that God should ordain fatherly authority to be so sacred amongst the sons of men, that there could be no power, or government without it, and yet that amongst his own people, even whilst he is providing a government for them, and therein prescribes rules to the several states and relations of men, this great and fundamental one, this most material and necessary of all the rest, should be concealed, and lie neglected for four hundred years after.

§ 165. Wer sich davon überzeugen will, braucht nur die Geschichte von dem Leviten und dem darauf folgenden Krieg mit den Benjaminitern in den letzten drei Kapiteln des Buchs der Richter zu lesen. Wenn er dort hinsieht, als der Levit sich an das Volk um Gerechtigkeit wendet, waren es die Stämme und die Versammlung, die berieten, entschieden und alles leiteten, was bei jener Gelegenheit geschah. Er kann nur zu den Schlüssen gelangen, entweder Gott sorgte nicht dafür, die väterliche Macht in seinem eigenen, auserwählten Volk aufrechtzuerhalten, oder die väterliche Macht kann auch dort aufrechterhalten werden, wo keine monarchische Regierung vorhanden ist.

Im letzteren Fall folgt daraus, väterliche Autorität, selbst noch so bewiesen, schließt keine Notwendigkeit einer monarchischen Regierung mit ein. Im ersten Fall, scheint es überaus seltsam und unwahrscheinlich, Gott heiligte die väterliche Autorität unter den Menschensöhnen derart, dass es keine Macht, keine Regierung ohne sie geben kann. Und er zudem zu einer Zeit, in der er seinem eigenen Volk eine Regierung verschafft, für die einzelnen Staaten und Beziehungen der Menschen Vorschriften erlässt, diese große und grundlegende, diese wichtigste und notwendigste von allen, vierhundert Jahre lang der im Verborgenen und in Vergessenheit belässt.

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TToG I § 164

John Locke: Two Treatises of Government

§ 164. It is in vain then to say, that whensoever God chooses any special person to have the exercise of paternal authority, (for if that be not to be King, I desire to know the difference between a King and one having the exercise of paternal authority) he intends the issue also should have the benefit of it, since we find the authority, the judges had, ended with them, and descended not to their issue; and if the judges had not paternal authority, I fear it will trouble our author, or any of the friends to his principles, to tell who had then the paternal authority, that is, the government and supreme power amongst the Israelites; and I suspect they must confess that the chosen people of God continued a people several hundreds of years, without any knowledge or thought of this paternal authority, or any appearance of monarchical government at all.

§ 164. Die Behauptung, wenn Gott eine besondere Person erwählt, die väterliche Autorität auszuüben, (wenn das dann nicht bedeutet König zu sein, möchte ich gern den Unterschied zwischen einem König und einem, der die Ausübung der väterlichen Autorität hat, erfahren) beabsichtigt er, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteils daraus zu setzen, ist eine hohle Leerformel. Wir haben festgestellt: Die Autorität der Richter endete mit ihnen und vererbte sich nicht auf ihre Nachkommen. Ich fürchte also, wenn die Richter keine väterliche Autorität besaßen, wird es unserem Autor und den Freunden seiner Lehre einige Mühe bereiten mitzuteilen, wer dann die väterliche Autorität, d. h. die Regierung und die höchste Macht unter den Israeliten innehatte. Ich vermute, sie werden zugeben müssen: Das auserwählte Volk Gottes blieb etliche hundert Jahre ein Volk ohne Kenntnis oder Gedanken zu dieser väterliche Autorität, oder einen Schein von monarchischer Regierung überhaupt.

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TToG I § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. But how will our author prove that whensoever God made choice of any special person to be a King, he intended that the (I suppose he means his) issue also should have benefit thereof? Has he so soon forgot Moses and Joshua, whom in this very section, he says, God out of a special care chose to govern as Princes, and the judges that God raised up? Had not these princes, having the authority of the supreme fatherhood, the same power that the Kings had; and being specially chosen by God himself, should not their issue have the benefit of that choice, as well as David’s or Solomons?

If these had the paternal authority put into their hands immediately by God, why had not their issue the benefit of this grant in a succession to this power? Or if they had it as Adams heirs, why did not their heirs enjoy it after them by right descending to them? For they could not be heirs to one another. Was the power the same, and from the same original, in Moses, Joshua and the Judges, as it was in David and the Kings; and was it inheritable in one, and not in the other?

If it was not paternal authority, then God’s own people were governed by those that had not paternal authority, and those governors did well enough without it: If it were paternal authority, and God chose the persons that were to exercise it, our author’s ride fails, that whensoever God makes choice of any person to be supreme ruler (for I suppose the name King has no spell in it, it is not the title, but the power makes the difference) he intends that the issue should have the benefit of it, since from their coming out of Egypt to Davids time, four hundred years, the issue was never so sufficiently comprehended in the person of the father as that any son after the death of his father, succeeded to the government amongst all those judges that judged Israel.

If, to avoid this, it be said, God always chose the person of the successor, and so, transferring the fatherly authority to him, excluded his issue from succeeding to it, that is manifestly not so in the story of Jephtha, where he articled with the people, and they made him judge over them, as is plain, Judges XI.

§ 163. Wie will unser Autor denn beweisen, Gott beabsichtigte, jedes Mal wenn er eine bestimmte Person zum König erhob, sollten auch die Nachkommen (ich nehme an, er meint dessen) den Vorteil davon haben? Hat er so schnell Moses und Joshua vergessen, von denen er in eben diesem Abschnitt behauptet, Gott erwählte sie aus besonderer Fürsorge als Fürsten zu Regieren? Was ist mit den Richtern, die Gott erhob? Hatten nicht diese Fürsten, welche dieselbe Autorität der höchsten Vaterschaft besaßen, dieselbe Macht wie die Könige? Und da sie speziell und von Gott selbst erwählt waren, sollten nicht ihre Nachkommen den Vorteil jener Auswahl gleichermaßen genießen, wie die Davids und Salomons?

Sofern ihnen die väterliche Autorität unmittelbar durch Gott in die Hände gelegt wurde, warum hatten dann ihre Nachkommen keinen Vorteil von der Gewähr bei der Erbfolge dieser Macht?

Oder falls sie Anspruch auf Macht als Adams Erben hatten, warum besaßen diesen durch auf sie vererbtes Recht nicht auch ihre Erben nach ihnen? Sie konnten ja kaum Erben untereinander sein.

War die Macht bei Moses, Joshua und den Richtern, dieselbe und von dem gleichen Ursprung wie bei David und den Königen? War sie bei den einen vererbbar und bei den anderen nicht?

Wenn es keine väterliche Autorität war, dann wurde Gottes eigenes Volk durch Leute regiert, die keine väterliche Autorität besaßen und diese Regenten machten es auch ohne gut genug. Wenn es aber väterliche Autorität war und Gott die Personen erhob, welche sie auszuüben hatten, dann lässt uns unseres Autors Regel im Stich, die lautet:

Wenn Gott eine spezielle Person zum Herrscher erhob, – wobei ich davon ausgehe, der Titel König ist kein magischer, weil es nicht der Titel ist, sondern die Macht, die den Unterschied macht – beabsichtigt er, auch den Nachkommen den Vorteil daraus zu gewähren. Denn seit dem Auszug aus Ägypten bis zum Ära Davids, glatt 400 Jahre, waren die Nachkommen nie so weitgehend in die Persönlichkeit des Vaters einbezogen, dass unter all den Richtern, die in Israel gerichtet haben, je ein Sohn nach dem Tod des Vaters diesem in die Regierung folgte.

Wird behauptet, Gott wählte, um dies zu vermeiden, stets die Person des Nachfolgers aus und schloss durch Übertragung der väterlichen Macht auf diesen die übrigen Nachkommen von der Erbfolge aus, dann, Ri. XI, blicke man in die Geschichte Jephtas, in der Gott erst mit dem Volk verhandelte und dieses jenen dann zum Richter einsetzte.

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