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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 8, Absatz 8

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 8, Absatz 8,

And he must confess himself a stranger to England that thinks that meats and habits, that places and times of worship etc., would not be as sufficient occasion of hatred and quarrels amongst us, as leeks and onions and other trifles described in that satire by Juvenal was amongst them, and be distinctions able to keep us always at a distance, and eagerly ready for like violence and cruelty as often as the teachers should alarm the consciences of their zealous votaries and direct them against the adverse party.

Wer denkt, dass Essensgewohnheiten, Sitten, Gebräuche, Termine und Ort für Gottesdienste und dergleichen bei uns keinen wenigstens genauso ausreichenden Anlass für Hasstiraden und Streitereien bieten, wie es für Lauch, Zwiebeln und andere Lappalien in Juvenals Satire unter den Römern beschrieben steht, und wer ferner denkt, solche Unterschiede wären in der Lage beständig von uns fern zu halten, solange wir ohne Unterlass bereit sind Gewalt und Grausamkeit zu akzeptieren, wann auch immer Demagogen das Bewusstsein ihrer eifernden Parteigänger aufstacheln und sie gegen die jeweils andere Partei ins Gefecht führen, der muss sich selbst als vollkommen Fremder in England bekennen.

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TToG II § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. To conclude then, though the fathers power of commanding extends no farther than the minority of his children, and to a degree only fit for the discipline and government of that age; and though that honor and respect, and all that which the Latins called piety, which they indispensably owe to their parents all their life time, and in all estates, with all that support and defense is due to them, gives the father no power of governing, i. e. making laws and enacting penalties on his children; though by all this he has no dominion over the property or actions of his son:

Yet it is obvious to conceive how easy it was, in the first ages of the world, and in places still, where the thinness of people gives families leave to separate into unpossessed quarters, and they have room to remove or plant themselves in yet vacant habitations, for the father of the family to become the Prince of it;* he had been a ruler from the beginning of the infancy of his children: And since without some government it would be hard for them to live together, it was likeliest it should, by the express or tacit consent of the children when they were grown up, be in the father, where it seemed without any change barely to continue;

when indeed nothing more was required to it, than the permitting the father to exercise alone, in his family that executive power of the law of nature, which every free man naturally hath, and by that permission resigning up to him a monarchical power, whilst they remained in it. But that this was not by any paternal right, but only by the consent of his children, is evident from hence, that nobody doubts, but if a stranger, whom chance or business had brought to his family, had there killed any of his children, or committed any other fact, he might condemn and put him to death, or otherwise have punished him, as well as any of his children;

which it was impossible he should do by virtue of any paternal authority over one who was not his child, but by virtue of that executive power of the law of nature, which, as a man, he had a right to: And he alone could punish him in his family, where the respect of his children had laid by the exercise of such a power, to give way to the dignity and authority they were willing should remain in him, above the rest of his family.

§ 74. Um also zu schließen: Die Macht des Vaters für Anordnungen reicht nicht weiter als die Minderjährigkeit seiner Kinder und nur bis zu einem für Disziplin und Anleitung jenes Alters angemessenen Grad. Selbst Ehrerweisung und Achtung, und alles, was der Römer unter Pietät verstand, was Kinder ein Leben lang und in allen Lagen unabweisbar ihren Eltern schulden, zu all der Hilfe und dem Schutz, der ihnen gebührt, gewähren einem Vater keine Macht zu herrschen, sprich Gesetze zu erlassen und Strafen über die Kinder zu verhängen. Trotz all dem hat er keine Herrschaft über den Besitz oder die Handlungsweise seines Sohns.

Freilich kann man sich vorstellen wie einfach es für einen Vater zu Anfang der Welt war ein Fürst der Seinen zu werden40. Wie es heute in Gegenden ist, in denen geringe Bevölkerungsdichte Familien gestattet, sich in herrenlose Gebiete abzusondern, wo sie Raum haben um fortzuziehen und sich an noch unbesetzten Wohnstätten niederzulassen. Vom Beginn der Kindheit seiner Sprösslinge an war er deren Leiter gewesen. Als sie erwachsen waren, wäre es ohne jede Regierung schwer für sie gewesen zusammenzuleben. Es lag schlicht am nächsten, diese mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung der Kinder dem Vater zu überlassen. Bei ihm schien sie ohne jedwede Änderung lediglich fortzudauern, und in der Tat war nichts weiter erforderlich, als dem Vater zu gestatten, in seiner Familie jene vollziehende Macht des Naturrechts auszuüben, die jeder freie Mensch von Natur besitzt und ihm mit dieser Erlaubnis monarchische Macht zu übertragen, solange sie in der Familie verblieben.

Dies aber geschah nicht durch irgendein väterliches Recht, sondern nur durch Übereinkunft der Kinder. Man erkennt dies an dem niemals angezweifelten Recht, einen Fremden, den Zufall oder Geschäft in die Familie geführt und der dort eines der Kinder getötet oder sonst etwas verbrochen hatte, verurteilen, gleichfalls töten, oder auf andere Weise, wie eines seiner Kinder strafen zu dürfen. Das hätte er Kraft einer väterlichen Autorität unmöglich an jemand tun können, der nicht sein Kind war, sondern nur kraft der vollziehenden Gewalt des Naturrechts, zu der er als Mensch berechtigt ist. Dabei konnte er diesen allein seine Familie betreffend strafen, wo die Achtung der Kinder auf die Ausübung dieser Gewalt verzichtet hatte, um der Würde und Autorität Platz zu machen, die sie in ihm über die übrige Familie gewahrt zu sehen wollten.

40It is no improbable opinion therefore, which the arch philosopher (Aristotle) was of, that the chief person in every household was always, as it were, a King: So when numbers of households joined themselves in civil societies together, Kings were the first kind of governors amongst them, which is also, as it seemed, the reason why the name of fathers continued still in them, who, of fathers, were made rulers; as also the ancient custom of governors to do as Melchisedech, and being Kings, to exercise the office of Priests, which fathers did at the first, grew perhaps by the same occasion. How be it, this is not the only kind of regiment that has been received in the world. The inconveniences of one kind have caused sundry others to be devised; so that in a word, all public regiment, of what kind sever, seemed evidently to have risen from the deliberate advice, consultation and composition between men, judging it convenient and behoveful; there being no impossibility in nature considered by itself, but that man might have lived without any public regiment. Hookers Eccl.P.lib.I.Sect.10.

40Es ist keine unvorstellbare Ansicht, die der Erz-Philosoph (Aristoteles) vertrat: Jeder Haushaltsvorstand war sozusagen König. Sobald sich mehrere Haushalte (Sippen/Clans) zu bürgerlichen Gesellschaften vereinigten, waren Könige der erste Typ Regierender unter ihnen. Scheinbar ist das der Grund, weshalb der Name Vater bei jenen weiterverwendet wurde, die von Vätern zu Herrschern erhoben wurden. Die antike Gewohnheit der Regenten es wie Melchisedech, Gen.I.18, zu halten, und als Könige das Priesteramt auszuüben, wie es anfangs die Vätern taten, mag vielleicht bei selbiger Gelegenheit entstanden sein. Wie dem auch sei, es handelt sich nicht um die einzige Art von Regierung, die in der Welt entstanden ist. Die Mängel der einen Art waren Anlass genug, um sich verschiedene andere Auszudenken. Mit einem Wort: Jede Form öffentliche Regierung ist augenscheinlich aus wohldurchdachter Überlegung und Beratung der Menschen hervorgegangen. Je nachdem ob sie als angemessen und hilfreich eingeschätzt wurden. Es ist nicht unmöglich anzunehmen, im Naturzustand an sich betrachtet, könnten die Menschen auch ohne jegliche öffentliche Regierung gelebt haben. Hooker, Eccl.Pol.lib.I.sect.10.

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TToG I § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. But how will our author prove that whensoever God made choice of any special person to be a King, he intended that the (I suppose he means his) issue also should have benefit thereof? Has he so soon forgot Moses and Joshua, whom in this very section, he says, God out of a special care chose to govern as Princes, and the judges that God raised up? Had not these princes, having the authority of the supreme fatherhood, the same power that the Kings had; and being specially chosen by God himself, should not their issue have the benefit of that choice, as well as David’s or Solomons?

If these had the paternal authority put into their hands immediately by God, why had not their issue the benefit of this grant in a succession to this power? Or if they had it as Adams heirs, why did not their heirs enjoy it after them by right descending to them? For they could not be heirs to one another. Was the power the same, and from the same original, in Moses, Joshua and the Judges, as it was in David and the Kings; and was it inheritable in one, and not in the other?

If it was not paternal authority, then God’s own people were governed by those that had not paternal authority, and those governors did well enough without it: If it were paternal authority, and God chose the persons that were to exercise it, our author’s ride fails, that whensoever God makes choice of any person to be supreme ruler (for I suppose the name King has no spell in it, it is not the title, but the power makes the difference) he intends that the issue should have the benefit of it, since from their coming out of Egypt to Davids time, four hundred years, the issue was never so sufficiently comprehended in the person of the father as that any son after the death of his father, succeeded to the government amongst all those judges that judged Israel.

If, to avoid this, it be said, God always chose the person of the successor, and so, transferring the fatherly authority to him, excluded his issue from succeeding to it, that is manifestly not so in the story of Jephtha, where he articled with the people, and they made him judge over them, as is plain, Judges XI.

§ 163. Wie will unser Autor denn beweisen, Gott beabsichtigte, jedes Mal wenn er eine bestimmte Person zum König erhob, sollten auch die Nachkommen (ich nehme an, er meint dessen) den Vorteil davon haben? Hat er so schnell Moses und Joshua vergessen, von denen er in eben diesem Abschnitt behauptet, Gott erwählte sie aus besonderer Fürsorge als Fürsten zu Regieren? Was ist mit den Richtern, die Gott erhob? Hatten nicht diese Fürsten, welche dieselbe Autorität der höchsten Vaterschaft besaßen, dieselbe Macht wie die Könige? Und da sie speziell und von Gott selbst erwählt waren, sollten nicht ihre Nachkommen den Vorteil jener Auswahl gleichermaßen genießen, wie die Davids und Salomons?

Sofern ihnen die väterliche Autorität unmittelbar durch Gott in die Hände gelegt wurde, warum hatten dann ihre Nachkommen keinen Vorteil von der Gewähr bei der Erbfolge dieser Macht?

Oder falls sie Anspruch auf Macht als Adams Erben hatten, warum besaßen diesen durch auf sie vererbtes Recht nicht auch ihre Erben nach ihnen? Sie konnten ja kaum Erben untereinander sein.

War die Macht bei Moses, Joshua und den Richtern, dieselbe und von dem gleichen Ursprung wie bei David und den Königen? War sie bei den einen vererbbar und bei den anderen nicht?

Wenn es keine väterliche Autorität war, dann wurde Gottes eigenes Volk durch Leute regiert, die keine väterliche Autorität besaßen und diese Regenten machten es auch ohne gut genug. Wenn es aber väterliche Autorität war und Gott die Personen erhob, welche sie auszuüben hatten, dann lässt uns unseres Autors Regel im Stich, die lautet:

Wenn Gott eine spezielle Person zum Herrscher erhob, – wobei ich davon ausgehe, der Titel König ist kein magischer, weil es nicht der Titel ist, sondern die Macht, die den Unterschied macht – beabsichtigt er, auch den Nachkommen den Vorteil daraus zu gewähren. Denn seit dem Auszug aus Ägypten bis zum Ära Davids, glatt 400 Jahre, waren die Nachkommen nie so weitgehend in die Persönlichkeit des Vaters einbezogen, dass unter all den Richtern, die in Israel gerichtet haben, je ein Sohn nach dem Tod des Vaters diesem in die Regierung folgte.

Wird behauptet, Gott wählte, um dies zu vermeiden, stets die Person des Nachfolgers aus und schloss durch Übertragung der väterlichen Macht auf diesen die übrigen Nachkommen von der Erbfolge aus, dann, Ri. XI, blicke man in die Geschichte Jephtas, in der Gott erst mit dem Volk verhandelte und dieses jenen dann zum Richter einsetzte.

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TToG I § 162

John Locke: Two Treatises of Government

§ 162. But says our author however, p. 19., whensoever God made choice of any special person to be King, he intended that the issue also should have benefit thereof, as being comprehended sufficiently in the person of the father, although the father wets only named in the grant. This yet will not help out succession; for if, as our author says, the benefit of the grant be intended to the issue of the grantee, this will not direct the succession; since, if God give anything to a man and his issue in general, the claim cannot be to anyone of that issue in particular; everyone that is of his race will have an equal right.

If it be said, our author meant heir, I believe our author was as willing as anybody to have used that word, if it would have served his turn: But Solomon, who succeeded David in the throne, being no more his heir than Jeroboam, who succeeded him in the government of the ten tribes, was his issue, our author had reason to avoid saying. That God intended it to the heirs, when that would not hold in a succession, which our author could not except against; and so he has left his succession as undetermined, as if he had said nothing about it:

For if the regal power be given by God to a man and his issue, as the land of Canaan was to Abraham and his seed, must they not all have a title to it, all share in it? And one may as well say that by God’s grant to Abraham and his seed, the land of Canaan was to belong only to one of his seed exclusive of all others, as by God’s grant of dominion to a man and his issue, this dominion was to belong in peculiar to one of his issue exclusive of all others.

§ 162. Wie immer meint unser Autor: Wenn Gott eine bestimmte Person zum König erhob, schloss das auch die Nachkommen in den Genuss des Privilegs ein, wie das, auch wenn der Vater bei der Gewähr allein genannt wird, in der Persönlichkeit des Vaters bereits ausreichend inbegriffen war. S. 19. Der Nachfolge wird das kaum viel helfen. Denn wenn, der Vorteil der Gewähr den Nachkommen des Empfängers zukommen soll, wie unser Autor behauptet, so ist das noch keine Vorschrift für die Art der Nachfolge.

Sobald Gott einem Menschen und dessen Nachkommen ganz allgemein etwas gibt, der Anspruch darauf nicht einem einzelnen dieser Nachkommen im Besonderen zukommen kann, sondern jeder, der zu seinem Geschlecht gehört, das gleiche Recht hat.

Entgegnet man, unser Autor habe damit Erbe gemeint, so antworte ich, unser Autor wäre ebenso bereit gewesen, das Wort zu gebrauchen, wie jeder andere, wenn es nur seinem Zweck gedient hätte.

Da aber Salomon, der David auf den Thron folgte, kaum weitergehend dessen Erbe war, als Jerobeam, der ihm in der Regierung der zehn Stämme folgte und ebenfalls dessen Abkömmling war, hatte unser Autor guten Grund zu verschweigen. Die Behauptung, Gott habe den Vorteil für die Erben beabsichtigt, kann einer Nachfolgeregelung, die unser Autor nicht umstoßen konnte, nicht Stand halten. Deshalb hat er seine Nachfolgevorstellungen so unbestimmt gelassen, als hätte er gar nichts darüber mitgeteilt.

Sobald königliche Macht durch Gott einem Menschen und seinen Nachkommen gewährt wird, wie das Land Kanaan Abraham und seinen Ablegern zugestanden wurde, müssen dann nicht alle einen Anspruch darauf, alle daran teilhaben?

Man könnte ebenso gut sagen, durch Gottes Gewähr an Abraham und seine Ableger, sollte das Land Kanaan nur einem seiner Ableger unter Ausschluss aller Übrigen gehören, als ob durch Gottes Vergabe von Herrschaft an einen Menschen und dessen Nachkommen, diese Herrschaft nur für einen einzigen aus der Nachkommenschaft unter Ausschluss aller übrigen bestimmt war.

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TToG I § 161

John Locke: Two Treatises of Government

§ 161. Next, there can be no re-establishment of the prime and ancient right of lineal succession to anything, unless he that is put in possession of it, has the right to succeed, and be the true and next heir to him he succeeds to. Can that be a re-establishment which begins in a new family? Or that the reestablishment of an ancient right of lineal succession, when a crown is given to one, who has no right of succession to it, and who, if the lineal succession had gone on, had been out of all possibility of pretence to it?

Saul, the first King God gave the Israelites, was of the tribe of Benjamin. Was the ancient and prime right of lineal succession re-established in him? The next was David, the youngest son of Jesse, of the posterity of Judah, Jacob’s third son. Was the ancient and prime right of lineal succession to paternal government re-established in him? Or in Solomon, his younger son and successor in the throne? Or in Jeroboam over the ten tribes ? Or in Athaliah, a woman who reigned six years an utter stranger to the royal blood?

If the ancient and prime right of lineal succession to paternal government were re-established in any of these or their posterity, the ancient and prime right of lineal succession to paternal government belongs to younger brothers as well as elder, and may be reestablished in any man living; for whatever younger brothers, by ancient and prime rigid of lineal succession, may have as well as the elder, that every living man may have a right to, by lineal succession, and Sir Robert as well as any other.

And so what a brave right of lineal succession, to his paternal or regal government, our author has re-established, for the securing the rights and inheritance of crowns, where everyone may have it, let the world consider.

§ 161. Ferner kann es keine Wiederherstellung eines alten und ursprünglichen Rechts linearer Nachfolge in irgendeiner Angelegenheit geben, sofern nicht der, der in ihren Besitz gesetzt wird, ein Recht zur Nachfolge hat und tatsächlich der nächste Erbe dessen ist, auf den er folgt. Kann es eine Wiederherstellung darstellen, wenn sie in einer neuen Familie beginnt? Oder darf es Wiederherstellung eines alten Rechts der linearen Nachfolge genannt werden, wenn die Krone einem übergeben wird, der kein Erbfolgerecht hat, und der, wäre die lineare Nachfolge fortgesetzt worden, bar jeder Möglichkeit des Anspruchs darauf geblieben wäre?

Saul, der erste König, den Gott den Israeliten gab, war aus dem Stamm Benjamin. Wurde in ihm das alte, ursprüngliche Recht der linearen Nachfolge wiederhergestellt? Der nächste König war David, der jüngste Sohn Isaaks, von der Nachkommenschaft Judas, Jakobs dritten Sohns. Wurde das alte ursprüngliche Recht der linearen Nachfolge bei der väterlichen Herrschaft in ihm wiederhergestellt?

Oder in Salomon, seinem jüngeren Sohn und Nachfolger auf dem Thron?

Oder in Jerobeam über die zehn Stämme?

Oder in Athalia, einer Frau ohne jedes königlichen Blut, die sechs Jahre regierte?

Wäre das alte ursprüngliche Recht linearer Nachfolge in der väterlichen Herrschaft in irgendeinem von diesen oder ihrer Nachkommen wiederhergestellt worden, so würde das alte ursprüngliche Recht linearer Nachfolge bei der väterlichen Herrschaft den jüngeren Brüdern ebenso gehören wie dem älteren und bei jedem lebenden Menschen wiederhergestellt werden können:

Was ein jüngerer Bruder durch das alte ursprüngliche Recht linearer Nachfolge ebenso gut haben kann wie ein Älterer, kann jeder lebende Mensch durch das Recht linearer Nachfolge beanspruchen, selbst Sir Robert ebenso gut wie jeder andere.

Welch ein vortreffliches Recht linearer Nachfolge in seiner väterlichen oder königlichen Regierung unser Autor wiederhergestellt hat, um die Rechte und die Erbschaft von Kronen zu sichern, wenn jedermann es haben kann, das zu überdenken überlasse ich der Welt.

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TToG I § 147

John Locke: Two Treatises of Government

§ 147. But if being, as God says, Gen. XI.6. one people, they had one ruler, one King by natural right, absolute and supreme over them, what care had God to preserve the paternal authority of the supreme fatherhood, if on a sudden he suffer seventy-two for so many our author talks of distinct nations to be erected out of it, under distinct governors, and at once to withdraw themselves from the obedience of their sovereign? This is to entitle God’s care how, and to what we please.

Can it be sense to say, that God was careful to preserve the fatherly authority in those who had it not? For if these were subjects under a supreme prince, what authority had they? Was it an instance of God’s care to preserve the fatherly authority, when he took away the true supreme fatherhood of the natural monarch?

Can it be reason to say, that God, for the preservation of fatherly authority, lets several new governments with their governors start up, who could not all have fatherly authority? And is it not as much reason to say, that God is careful to destroy fatherly authority, when he suffers one, who is in possession of it, to have his government torn in pieces, and shared by several of his subjects?

Would it not be an argument just like this, for monarchical government to say, when any monarchy was shattered to pieces, and divided amongst revolted subjects, that God was careful to preserve monarchical power, by rending a settled empire into a multitude of little governments? If anyone will say, that what happens in providence to be preserved, God is careful to preserve as a thing therefore to be esteemed by men as necessary or useful, it is a peculiar propriety of speech, which everyone will not think fit to imitate:

But this I am sure is impossible to be either proper, or true speaking, that Shem, for example, (for he was then alive,) should have fatherly authority, or sovereignty by right of fatherhood, over that, one people at Babel, and that the next moment, Shem yet living, seventy-two others should have fatherly authority, or sovereignty by right of fatherhood, over the same people, divided into so many distinct governments: Either these seventy-two fathers actually were rulers, just before the confusion, and then they were not one people, but that God himself says they were; or else they were a commonwealth, and then where was monarchy?

Or else these seventy-two fathers had fatherly authority, but knew it not. Strange! That fatherly authority should be the only original of government amongst men, and yet all mankind not know it; and stranger yet, that the confusion of tongues should reveal it to them all of a sudden, that in an instant these seventy-two should know that they had fatherly power, and all others know that they were to obey it in them, and everyone know that particular fatherly authority to which he was a subject. He that can think this arguing from scripture, may from thence make out what model of an Utopia will best suit with his fancy or interest; and this fatherhood, thus disposed of, will justify both a prince who claims an universal monarchy and his subjects, who being fathers of families, shall quit all subjection to him, and canton his empire into less governments for themselves;

for it will always remain a doubt in which of these the fatherly authority resided, till our author resolves us, whether Shem, who was then alive, or these seventy-two new princes, beginning so many new empires in his dominions, and over his subjects, had right to govern, since our author tells us, that both one and the other had fatherly which is supreme authority, and are brought in by him as instances of those who did enjoy the lordships of Adam by right descending to them, which was as large and ample as the absolutest dominion of any monarch.

This at least is unavoidable, that if God was careful to preserve the fatherly authority, in the seventy-two new erected nations, it necessarily follows, that he was as careful to destroy all pretences of Adam’s heir; since he took care, and therefore did preserve the fatherly authority in so many, at least seventy-one, that could not possibly be Adams heirs, when the right heir (if God had ever ordained any such inheritance) could not but be known, Shem then living, and they being all one people.

§ 147. Wenn sie, wie Gott in Gen.XI.6 sagt, ein gemeinsames Volk waren und einen einzigen Herrscher, einen einzigen, durch Naturgesetz absoluten und obersten König über sich hatten, wie hat dann Gott dafür gesorgt, die väterliche Autorität der obersten Vaterschaft aufrecht zu erhalten?

Wenn er plötzlich 72 verschiedene Völker zulässt, (denn von so vielen spricht unser Autor), die mit jeweils unterschiedlichen Herrschern aus dem einen gebildet werden und sich sofort dem Gehorsam gegen ihren Souverän entziehen?

Das hieße der Fürsorge Gottes zuschreiben, was immer wir wollen. Kann die Vorstellung Sinn ergeben, Gott wäre darauf bedacht, väterliche Autorität in solchen zu bestätigen, die sie nicht besaßen?

Wenn diese Untertanen eines allerhöchstens Fürsten waren, welche Autorität hatten sie?

Ist es beispielhaft für Gottes Sorge, die väterliche Autorität aufrechtzuerhalten, wenn er die wahre oberste Vaterschaft dem natürlichen Monarchen nahm? Ist die Annahme sinnvoll, Gott ließ, um die väterliche Autorität zu bewahren, verschiedene neue Regierungen mit ihren Herrschern entstehen, die alle keine väterliche Autorität haben konnten?

Könnte man nicht ebenso gut behaupten, Gott wäre darauf aus, väterliche Macht zu vernichten, indem er die Zerstückelung des Reiches eines Inhabers dieser Macht und die Verteilung an verschiedene dessen Untertanen zulässt?

Könnte denn eine monarchische Regierung ein Argument genau wie dieses nicht missbrauchen zu behaupten, die Zertrümmerung und Verteilung einer Monarchie unter aufrührerische Untertanen sei gleichbedeutend mit Gottes Vorsorge, monarchische Macht zu erhalten, indem er ein geordnetes Reich in eine Menge kleiner Regierungen auflöste?

Sollte jemand verkünden, was durch die Vorsehung erhalten bleibt, existiere tatsächlich durch Gottes Streben, es zu erhalten, weil es eine von den Menschen als notwendig oder nützlich zu schätzende Sache sei, so handelt es sich um eine eigenartige Eigentümlichkeit eines Sprachgebrauchs, den Niemand der Nachahmung für angemessen halten wird.

Indessen bin ich sicher, es kann unmöglich eine schickliche oder richtige Ausdrucksweise sein zu behaupten, Sem z. B. (denn er lebte damals
noch) habe väterliche Autorität oder Souveränität durch das Recht der Vaterschaft über jenes gemeinsame Volk zu Babel gehabt, und das im nächsten Moment, noch während Sem lebte, 72 andere väterliche Autorität oder Souveränität durch das Recht der Vaterschaft über das zusammengenommen identische, an so viele Regenten aufgeteilte Volk haben sollten. Entweder waren diese 72 Väter bereits vor der Zerstreuung wirkliche Herrscher, dann gab es kein gemeinsames Volk, obwohl Gott selbst sagt, es habe dieses gegeben.

Oder sie bildeten ein republikanisches Gemeinwesen, wo war dann die Monarchie abgeblieben?

Oder schließlich, diese 72 Väter hatten väterliche Autorität, aber wussten nichts davon.

Sehr merkwürdig, dass väterliche Autorität der einzige Ursprung der Macht unter Menschen war, und die gesamte Menschheit es dennoch nicht wusste: Noch merkwürdiger, dass die Sprachverwirrung ihnen das ganz plötzlich offenbarte. Von einem Augenblick zum anderen erkannten diese 72, sie besäßen väterliche Macht und alle anderen, sie hätten ihnen wegen dieser Macht zu gehorchen. Und jeder einzelne erkannte jene besondere väterliche Autorität, der er untertan war!

Wer dieses Argument für bibelgerecht halten kann, wird sich von dorther auch das Modell von Utopien heraussaugen können, so wie es seiner Phantasie oder seinem Interesse am besten gefällt.

Jede so angewandte Vaterschaft wird sowohl jeden Fürsten rechtfertigen, der auf eine universale Monarchie Anspruch erhebt, als auch alle Untertanen, die als Familienväter von alle Unterordnung gegen ihn abstreifen und sein Reich in kleinere Herrschaften für sich selbst zerteilen.

Schließlich werden weiterhin Zweifel bestehen, wem von allen väterliche Autorität innewohnte, bis unser Autor entscheidet, ob Sem, der damals noch lebte, das Recht zu regieren hatte, oder diese 72 neuen Fürsten, die in ihren Herrschaftsbereichen und über ihre Untertanen ebenso viele neue Herrschaften antraten. Vor allem weil, nach unseres Autors Worten, sowohl der eine wie alle anderen väterliche, d. h. höchste Autorität besaßen und von ihm für diejenigen als Beispiele angeführt werden, welche die Herrschaft Adams durch von ihm stammendes Recht ausübten, die so groß und weitreichend war wie die absoluteste Herrschaft eines Monarchen jemals. Eines wenigstens ist unabweisbar:

Sollte Gott darauf aus gewesen sein, die väterliche Autorität in den 72 neu gebildeten Völkern aufrecht zu erhalten, muss notwendigerweise daraus folgen, er war ebenso darauf bedacht, alle Ansprüche von Adams Erben zu vernichten. Er sorgte dafür, die väterliche Autorität in so vielen, mindestens 71 die unmöglich Adams Erben sein konnten, aufrecht zu erhalten. Und zwar zu einer Zeit, als der richtige Erbe, (wenn Gott eine solche Erbschaft je eingesetzt hatte), bekannt sein musste, da Sem noch lebte und alle noch ein gemeinsames Volk bildeten.

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TToG I § 102

John Locke: Two Treatises of Government

§ 102. In the mean time it is as good sense to say, that by the law of nature a man has right to inherit the property of another, because he is of kin to him, and is known to be of his blood; and therefore, by the same law of nature, an utter stranger to his blood has right
to inherit his estate; as to say that, by the law of nature, he that begets them has paternal power over his children, and therefore, by the law of nature, the heir that begets them not, has this paternal power over them; or supposing the law of the land gave absolute power over their children, to such only who nursed them, and fed their children themselves, could anybody pretend, that this law gave anyone, who did no such thing, absolute power over those, who were not his children?

§ 102. Bis dahin ergibt es genauso viel Sinn zu behaupten, ein Mensch sei nach Naturrecht berechtigt, das Besitz eines anderen zu erben, weil er mit ihm verwandt und jedem ihre Blutsverwandtschaft bekannt ist während zugleich einer, der seinem Blut völlig fremd ist, nach eben diesem Naturrecht ein Recht hat, sein Vermögen zu erben, wie zu behaupten, nach Naturrecht habe derjenige, welcher Kinder zeugt, väterliche Macht über sie und deshalb habe nach demselben Naturrecht ein Erbe, der sie nicht zeugt, die gleiche väterliche Macht. Angenommen, das Gesetz eines Landes gewährte nur solchen absolute Macht über ihre Kinder, welche sie selbst aufziehen und ernähren. Wer könnte behaupten, dieses Gesetz gewähre einem, der das nicht tut, absolute Macht über Menschen, die nicht seine Kinder sind?

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TToG I § 101

John Locke: Two Treatises of Government

§ 101. To return to the argument in hand; this is evident, that paternal power arising only from begetting, for in that our author places it alone, can neither be transferred nor inherited: And he that does not beget, can no more have paternal power, which arises from thence, than he can have a right to anything, who performs not the condition, to which only it is annexed.

If one should ask, by what law has a father power over his children? It will be answered, no doubt, by the law of nature, which gives such a power over them, to him that begets them. If one should ask likewise, by what law does our author’s heir come by a right to inherit?

I think it would be answered, by the law of nature too:

For I find not that our author brings one word of scripture to prove the right of such an heir he speaks of. Why then the law of nature gives fathers paternal power over their children, because they did beget them; and the same law of nature gives the same paternal power to the heir over his brethren, who did not beget them:

Whence it follows, that either the father has not his paternal power by begetting, or else that the heir has it not at all; for it is hard to understand how the law of nature which is the law of reason, can give the paternal power to the father over his children for the only reason of begetting; and to the first-born over his brethren without this only reason, i. e. for no reason at all:

And if the eldest, by the law of nature, can inherit this paternal power, without the only reason that gives a title to it, so may the youngest as well as he, and a stranger as well as either; for where there is no reason for anyone, as then is not, but for him that begets, all have an equal title.

I am sure our author offers no reason; and when anybody does, we shall see whether it will hold or no.

§ 101. Um auf das auf der Hand liegende Argument zurückzukommen. Soviel ist klar: Väterliche Macht, der Zeugung entsprungen, allein darauf gründet sie unser Autor, kann weder übertragen noch vererbt werden. Wer nicht zeugt, kann nicht mehr daraus entspringende väterliche Macht beanspruchen, als sonst wer einen Anspruch auf etwas haben kann, der nicht die Bedingung erfüllt, an die dieser geknüpft ist.

Taucht die Frage auf: Auf Grund welchen Gesetzes hat ein Vater Macht über seine Kinder? Erhält man zweifellos zur Antwort: Durch das Gesetz der Natur, welches demjenigen Macht über Kinder gibt, der sie zeugte.

Taucht die weitere Frage auf: Auf Grund welchen Gesetzes kommt unseres Autors Erbe zu dem Recht zu erben? Man erhält, fürchte ich, zur Antwort: Ebenfalls durch das Gesetz der Natur. Leider finde ich keinen Hinweis auf das Vorliegen eines einzigen Wortes in der Bibel, um das Recht eines solchen Erben, von dem unser Autor spricht, zu beweisen.

Wie ist das möglich? Das Naturrecht gewährt den Vätern väterliche Macht über die Kinder, die sie zeugten und dasselbe Naturrecht gibt dieselbe väterliche Macht einem Erben über seine Brüder, obwohl er sie nicht zeugte. Entweder her ein Vater seine väterliche Macht nicht durch Zeugung oder ein Erbe hat überhaupt keine.

Es ist schlicht kaum begreiflich, wie das Gesetz der Natur, welches dem Gesetz der Vernunft entspricht, väterliche Macht einem Vater über seine Kinder allein aufgrund der Zeugung gewähren kann, einem Erstgeborenen diese Macht über seine Brüder ohne diesen alleinigen Grund, genau genommen aus überhaupt keinem Grund.

Sofern der Älteste durch Naturrecht diese väterliche Macht ohne den einzigen Grund, der ein Anrecht dazu gewährt, erben kann, so kann das der Jüngste ebenso gut wie er und sogar ein Fremder ebenso gut wie Beide. Da es für keinen einen guten Grund gibt, und es gibt keinen außer für den, der zeugt, haben sie alle den gleichen Rechtsanspruch.

Ich bin überzeugt, unser Autor wird uns keinen Grund nennen. Sobald also jemand einen Grund nennen kann, werden wir sehen, ob dieser sich bewährt oder nicht.

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