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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 43, Absatz 43,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 43, Absatz 43,

I confess they had their original from divine authority, but ‚tis as true that they had their end, too, from the same divine appointment, and it was as sinful to urge them as obliging after God had abolished them, as it was to neglect them whilst he enjoined their observation; they were a law till Christ, not after, types and promises of the Messiah’s coming and kingdom, but not to be rules of obedience under it; those shadows vanished upon the rising of our Sun of Righteousness, and therefore, though their use were indifferent afterwards and lawful and their practice allowed both by the permission of the Apostles and their example too when it would any way advantage the gospel, or be any means of gaining converts or securing the peace of the church, but to allow their imposition and to acknowledge that law still in force which was to be abrogated by the coming of the Messiah was to contradict their own doctrine, and deny that Christ was come which was their great design to establish, so that the things were left but the law that formerly made them necessary removed, and for a man to think himself under the obligation of the ceremonial law and at the same time entertain the doctrine of the Gospel, was as impossible as to be a Jew and a Christian at once which St. Paul, makes inconsistent. So that it is no wonder he should so vigorously oppose the doctrine of subjection to the ceremonial law, which would ruin and undermine the very foundations of that religion he was then building; and so smartly handle St. Peter his fellow Apostle when by his carriage he seemed to confirm it.

Ich will gern zugestehen, dass dies seinen Ursprung in göttlicher Autorität hatte, aber es trifft ebenso zu, dass es auch durch diese göttliche Festlegung beendet wurde. Daher ist es ebenso sündhaft, es als dringend verbindlich zu vertreten, nachdem Gott es beseitigt hatte, als es zu missachten, solange man an Beachtung gebunden war. Es war geltendes Recht bis zu Christus, nicht nach ihm. Es war Vorgabe und Versprechen zum Erscheinen unseres Messias und seines Königreiches, nicht aber Regelwerk des Gehorsams unter ihm. Diese Schatten wurden durch den Aufgang unserer Sonne der Aufrichtigkeit vertrieben und deshalb, da ihr Gebrauch anschließend unbestimmt und rechtmäßig war und ihre Ausübung sowohl durch die Gestattung der Apostel und auch deren Beispiel erlaubt, solange es in irgendeiner Weise das Evangelium förderte, oder ein Mittel zur Gewinnung von Konvertiten war, oder den Frieden der Kirche sicherte. Indessen aber deren Verfügung weiterhin zu gestatten und dieses Recht als nach wie vor in Kraft anzuerkennen, welches durch die Ankunft des Messias außer Kraft gesetzt wurde, bedeutete der eigenen Lehre zu widersprechen und abzuleugnen, Jesus Christus sei gekommen. Und zwar genau das, dessen Etablierung Absicht für sie war. Womit nun die betreffenden Angelegenheiten sich selbst überlassen blieben, während das Recht, welches sie formal gestaltet hatte, notwendigerweise hinfällig wurde. Diese Konstellation, sich selbst als durch das Zeremonialrecht verpflichtet zu sehen und gleichzeitig die Lehre des Evangeliums zu verbreiten, war derart unmöglich, als gleichzeitig Jude und Christ zu sein, was der heilige Paulus als unvereinbar bezeichnet hat. Auf Grund dessen ist es alles andere als ein Wunder, wenn Paulus diese Lehre der Unterordnung unter das zeremonielle Recht so energisch bestreitet, die sämtliche originären Fundamente der Religion, die er dabei war aufzubauen, ruinierte und untergrub und wenn er dabei so gewitzt mit dem heiligen Petrus umging, seinem Mit-Apostel, sobald dieser durch sein Verhalten diese Lehre zu bestätigen schien.

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TToG II § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Nay, this power so little belongs to the father by any peculiar right of nature, but only as he is guardian of his children, that when he quits his care of them, he loses his power over them, which goes along with their
nourishment and education, to which it is inseparably annexed; and it belongs as much to the foster-father of an exposed child, as to the natural father of another.

So little power does the bare act of begetting give a man over his issue; if all his care ends there, and this be all the title he hath to the name and authority of a father. And what will become of this paternal power in that part of the world, where one woman hath more than one husband at a time? Or in those parts of America, where, when the husband and wife part, which happens frequently, the children are all left to the mother, follow her, and are wholly under her care and provision? If the father dies whilst the children are young, do they not naturally everywhere owe the same provision to their mother, during their minority, as to their father were he alive? And will anyone say that the mother hath a legislative power over her children?

That she can make standing rules, which shall be of perpetual obligation, by which they ought to regulate all the concerns of their property, and bound their liberty all the course of their lives? Or can she enforce the observation of them with capital punishments? For this is the proper power of the magistrate, of which the father hath not so much as the shadow.

His command over his children is but temporary, and reaches not their life or property: It is but a help to the weakness and imperfection of their non-age, a discipline necessary to their education: And though a father may dispose of his own possessions as he pleases, when his children are out of danger of perishing for want, yet his power extends not to the lives or goods, which either their own industry, or another’s bounty has made theirs; nor to their liberty neither, when they are once arrived to the enfranchisement of the years of discretion.

The father’s empire then ceases, and he can from thence forwards no more dispose of the liberty of his son, than that of any other man: And it must be far from an absolute or perpetual jurisdiction, from which a man may withdraw himself, having license from divine authority to leave father and mother, and cleave to his wife.

§ 65. Nein! Diese Macht gebührt einem Vater so gar nicht durch ein spezielles Naturrecht, gerade mal in seiner Eigenschaft als Vormund seiner Kinder. Gibt er die Fürsorge für sie auf, verliert er auch die Macht über sie, die Hand in Hand mit Ernährung und Ausbildung der Kinder geht und untrennbar mit ihr verbunden ist. Die dem Pflegevater eines ausgesetzten Kindes ebenso sehr gehört, wie dem natürlichen Vater eines anderen.

Richtig. Der bloße Akt der Zeugung verleiht einem Mann kein bisschen mehr Macht über die Nachkommen, erst recht wenn damit all seine Fürsorge ein Ende hat und dies der ganze Anspruch ist, den er auf den Titel und die Autorität eines Vaters besitzt! Und was wird aus dieser väterlichen Macht in jenem Teil der Welt, wo eine Frau mehr Männer als einen auf einmal hat? Oder in jenen Gegenden Amerikas, wo die Kinder alle bei der Mutter bleiben, ihr folgen und gänzlich unter ihrer Obhut und Fürsorge stehen, wenn Mann und Frau sich wie dort so häufig trennen? Sollte der Vater sterben, solange die Kinder noch klein sind, dann wäre es doch natürlich, sie erwiesen während ihrer Minderjährigkeit der Mutter überall den gleichen Gehorsam wie dem Vater, wenn dieser am Leben wäre? Würde deswegen jemand behaupten, die Mutter habe legislative Macht über die Kinder?

Sie könnte stehende Gesetze geben, auf ewig verbindlich, für alle Fragen ihres Besitzes Vorschriften erlassen und ihre Freiheit das ganze Leben lang beschränken? Oder könnte sie die Befolgung ihrer Gesetze durch Todesstrafe erzwingen? Darin besteht die eigentliche Macht der Obrigkeit, von der ein Vater nicht einmal einen Schatten hat.

Seine Herrschaft über die Kinder ist nur vorübergehend und reicht nicht bis zu ihrem Leben oder Besitz. Sie ist nur Hilfe wegen Schwachheit und Unvollkommenheit während Minderjährigkeit, nützliche Disziplin für ihre Ausbildung. Selbst wenn ein Vater, sobald seine Kinder keine Gefahr mehr laufen aus Mangel umzukommen, über seinen eigenen Besitz verfügen darf, wie er will, so erstreckt sich seine Macht doch nicht bis zum Leben oder zu den Gütern, welche die Kinder durch eigenen Fleiß oder die Gunst anderer als Besitz erworben haben und ebenso wenig auf ihre Freiheit, sobald sie volljährig zu freien Bürgern geworden sind.

Das väterliche Reich endet und kann von da an über die Freiheit des Sohns nicht weiter verfügen, als über die irgendeines anderen Menschen. Väterliche Macht muss weit entfernt von absoluter, ewiger Rechtsprechung sein. Schließlich darf sich ein Mann ihr entziehen: Durch die ihm von göttlicher Autorität erteilte Erlaubnis, Vater und Mutter zu verlassen und an seiner Frau zu hängen.

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TToG II § 1

John Locke: Two Treatises of Government

OF CIVIL GOVERNMENT

BOOK II

CHAPTER I

§ 1. It having been shown in the foregoing discourse,

1. That Adam had not, either by natural right of fatherhood, or by positive donation from God, any such authority over his children, or dominion over the world, as is pretended;

2. That if he had, his heirs, yet, had no right to it;

3. That if his heirs had, there being no law of nature nor positive law of God that determines which is the right heir in all cases that may arise, the right of succession, and consequently of bearing rule, could not have been certainly determined;

4. That if even that had been determined, yet the knowledge of which is the eldest line of Adams posterity, being so long since utterly lost, that in the races of mankind and families of the world, there remains not to one above another, the least pretence to be the eldest house, and to have the right of inheritance.

All these premises having, as I think, been clearly made out, it is impossible that the rulers now on earth should make any benefit, or derive any the least shadow of authority from that, which is held to be the fountain of all power, Adams private dominion and paternal jurisdiction. So that he that will not give just occasion to think that all government in the world is the product only of force and violence, and that men live together by no other rules but that of beasts, where the strongest carries it, and so lay a foundation for perpetual disorder and mischief, tumult, sedition and rebellion, (things that the followers of that hypothesis so loudly cry out against) must of necessity find out another rise of government, another original of political power, and another way of designing and knowing the persons that have it, than what Sir Robert Filmer hath taught us.

JOHN LOCKE

Von der bürgerlichen Regierung

Dies ist ein Aufsatz über den wahren Ursprung, die Ausdehnung und das Ziel der Staatlichen Regierung

Zweites Buch

Kapitel 1

§ 1. Nachdem in der vorhergehenden Abhandlung gezeigt worden ist,

1. dass Adam weder durch ein natürliches Recht durch Vaterschaft, noch durch rechtsetzende Schenkung Gottes eine solche Autorität über seine Kinder oder eine Herrschaft über die Welt besessen hat, wie behauptet wird;

2. dass selbst, wenn er es gehabt hätte, dennoch seine Erben kein Recht darauf hatten;

3. dass, wenn seine Erben es gehabt hätten, dennoch das Recht der Sukzession, folglich auch das zu Regieren, nicht mit Sicherheit hätte bestimmt werden können, weil es kein Natur- oder positives Gesetz Gottes gibt, das festlegt, wer in allen etwa vorkommenden Fällen der richtige Erbe ist;

4. dass, selbst wenn dies festgestellt worden wäre, dennoch das Wissen, welches die älteste Linie der Nachkommenschaft Adams ist, seit so langer Zeit gänzlich verloren gegangen ist, dass unter den Ethnien der Menschen und den Familien der Welt keiner ein minimaler Anspruch zusteht, das älteste Haus zu sein und das Recht der Erbschaft zu besitzen;

Nachdem alle Ausgangsbedingungen, meiner Überzeugung nach, klar bewiesen worden sind, ist es unmöglich, dass die jetzt lebenden Herrscher aus dem, was für die Quelle aller Macht gehalten wird, d. i. Adams private Herrschaft und väterliche Rechtsprechung, irgendwelchen Nutzen ziehen oder den mindesten Schatten von Autorität ableiten können.

Jeder, der nicht berechtigten Anlass geben will den Glauben zu verbreiten, alle rechtmäßigen Herrschaftsstrukturen weltweit seien nur das Produkt von Stärke und Macht sowie Menschen lebten nach keinen anderen Regeln zusammen als die Tiere, unter denen das jeweils Stärkste die Führungsrolle einnimmt und auf diese Weise für ewige Verwirrung, Unheil, Aufruhr, Empörung und Rebellion Anlass gibt, – Zustände, die gerade die Anhänger jener Herrschaftsidee so lauthals beklagen und deshalb Recht und Ordnung fordern – muss deshalb eine andere Entstehung von Regierung, einen anderen Ursprung politischer Macht und einen anderen Weg ausfindig machen, die Personen, welche diese besitzen sollen, zu bestimmen und zu erkennen, als Sir Robert Filmer uns gelehrt hat.

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