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TToG II § 213

John Locke: Two Treatises of Government

§ 213. This being usually brought about by such in the commonwealth who misuse the power they have; it is hard to consider it aright, and know at whose door to lay it, without knowing the form of government in which it happens. Let us suppose then the legislative placed in the concurrence of three distinct persons:

1. A single hereditary person, having the constant, supreme, executive power, and with it the power of convoking and dissolving the other two within certain periods of time.
2. An assembly of hereditary nobility.
3. An assembly of representatives chosen, pro tempore, by the people. Such a form of government supposed, it is evident:

§ 213. Da der Fall normalerweise von Seiten solcher Individuen hervorgerufen wird, die alle Macht missbrauchen, die sie in Händen haben, ist es schwierig, es recht zu erwägen und zu erkennen, wem der Mist legitim vor die Tür zu kippen ist, wenn man die Form der Regierung nicht kennt, in der es geschieht. Unterstellen wir also, die Legislative sei auf das Zusammenwirken dreier verschiedener Personen angelegt:

1. Einer einzelner Erbe, der die beständige, oberste, exekutive Macht ausübt und damit auch Macht besitzt, die beiden anderen innerhalb gewisser Zeitabstände zusammenzurufen und aufzulösen.
2. Eine Versammlung adeliger Erben.
3. Eine Versammlung pro tempore (auf Zeit) von der Bevölkerung gewählter Repräsentanten.

Eine solche Regierungsform vorausgesetzt, ist offenbar:

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TToG II § 132

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER X

Of the Forms of a Commonwealth

§ 132. The majority having, as has been showed, upon men’s first uniting into society, the whole power of the community naturally in them, may employ all that power in making laws for the community from time to time, and executing those laws by officers of their own appointing:

And then the form of the government is a perfect democracy: Or else may put the power of making laws into the hands of a few select men, and their heirs or successors; and then it is an oligarchy:

Or else into the hands of one man, and then it is a monarchy: If to him and his heirs, it is an hereditary monarchy: If to him only for life, but upon his death the power only of nominating a successor to return to them an elective monarchy.

And so accordingly of these the community may make compounded and mixed forms of government, as they think good. And if the legislative power be at first given by the majority to one or more persons only for their lives, or any limited time, and then the supreme power to revert to them again;

when it is so reverted, the community may dispose of it again anew into what hands they please, and so constitute a new form of government:

For the form of government depending upon the placing the supreme power, which is the legislative, it being impossible to conceive that an inferior power should prescribe to a superior, or any but the supreme make laws, according as the power of making laws is placed, such is the form of the commonwealth.

Kapitel 10

Formen eines Staatswesens

§ 132. Weil die Mehrheit, wie bereits dargestellt, bei der ersten Vereinigung von Menschen zu einer Gesellschaft naturgemäß die gesamte Macht dieser Gemeinschaft in sich trägt, kann sie all diese Macht anwenden, um für die Gemeinschaft von Zeit zu Zeit Gesetze zu erlassen und diese durch Beamte eigener Wahl zu vollziehen.

In diesem Fall besteht die Form der Regierung in einer vollkommenen, perfekten Demokratie.

Oder sie kann die Macht zur Gesetzgebung in die Hände einiger weniger auserwählter Männer und ihrer Erben
oder Nachfolger legen. Dann handelt es sich um eine Oligarchie.

Oder in die Hände eines einzigen Manns. Dann handelt es sich um eine Monarchie.

Wird sie ihm und seinen Erben übertragen, handelt es sich um eine erbliche Monarchie.

Fällt bei Übertragung auf Lebenszeit im Todesfall die Macht einen Nachfolger zu ernennen an die Mehrheit zurück, handelt es sich um eine Wahlmonarchie.

Entsprechend kann die Gemeinschaft kombinierte oder gemischte Regierungsformen bestellen, wie sie es für richtig hält.

Sollte die legislative Macht von der Mehrheit anfangs einer oder mehreren Personen auf Lebenszeit oder beschränkte Zeit gewährt worden sein, fällt die wichtigste Macht danach an die Gemeinschaft zurück.

Geschieht das, kann die Gemeinschaft von neuem darüber verfügen, sie in Hände eigener Wahl legen und so eine neue Regierungsform erschaffen.

Da die Form der Regierung von der Art der Bestellung der wichtigsten Macht, der Legislative, abhängt, es ist ja unmöglich sich vorzustellen, eine untergeordnete Macht könnte einer übergeordneten Vorschriften machen oder irgendeine andere als die wichtigste Macht könnte Gesetze erlassen, so bestimmt sich, je nachdem wie die Macht Gesetze zu erlassen festgelegt ist, auch die Form des Gemeinwesens.

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TToG II § 76

John Locke: Two Treatises of Government

§ 76. Thus the natural fathers of families, by an insensible change, became the politic monarchs of them too: And as they chanced to live long, and leave able and worthy heirs, for several successions, or otherwise; so they laid the foundations of hereditary, or elective
kingdoms, under several constitutions and manners, according as chance, contrivance, or occasions happened to mould them. But if Princes have their titles in their fathers right, and it be a sufficient proof of the natural right of fathers to political authority, because they commonly were those in whose hands we find, de facto, the exercise of government: I say, if this argument be good, it will as strongly prove, that all princes, nay princes only, ought to be priests, since it is as certain, that in the beginning, the father of the family was priest, as that he was ruler in his own household.

§ 76. Derart wurden durch eine unmerkliche Wandlung die natürlichen Väter der Familien auch zu deren politischen Monarchen. Wollte das Schicksal sie lebten lange und hinterließen fähige, würdige Erben für mehrere Nachfolgen oder irgendwie sonst, legten sie damit die Grundlage für erbliche oder Wahlkönigreiche mit verschiedenen Verfassungen, von verschiedener Gestalt. Geradeso wir Zufall, Verstand oder Gelegenheit sie gestalteten. Sobald Fürsten ihre Titel auf die Rechte ihrer Väter gründen und es für das natürliche Recht der Väter auf politische Autorität einen ausreichenden Beweis liefern soll, dass sie in der Regel diejenigen waren, in deren Händen wir de facto die Ausübung der Regierung finden: Dann entgegne ich, wenn dieses Argument richtig ist, beweist es ebenso deutlich, dass alle Fürsten, ja im Grunde überhaupt nur Fürsten ausschließlich Priester sein dürften. Es ist schließlich ebenso sicher ist, dass zu Beginn der Vater der Familie auch der Priester war, wie er in seinem eigenen Haushalt die herrschte.

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TToG I § 169

John Locke: Two Treatises of Government

§ 169. What a lineal succession to paternal government was then established, we have already seen. I only now consider how long this lasted, and that was to their captivity, about five hundred years: From thence to their destruction by the Romans, above six hundred
and fifty years after, the ancient and prime right of lineal succession to paternal government was again lost, and they continued a people in the promised land without it. So that of one thousand, seven hundred and fifty years that they were Gods peculiar people, they had hereditary kingly government amongst them not one third of the time; and of that time there is not the least footstep of one moment of paternal government, nor the re-establishment of the ancient and prime right of lineal succession to it, whether we suppose it to be derived as from its fountain, from David, Saul, Abraham, or, which upon our author’s principles, is the only true, from Adam.

§ 169. Welche Qualität linearer Nachfolge bei der väterliche Regierung damals etabliert wurde, haben wir bereits gesehen. Ich will nur noch betrachten, wie lange diese gedauert hat. Das waren bis zur Gefangenschaft etwa 500 Jahre. Von da an bis zu ihrer staatlichen Vernichtung durch die Römer, rund 650 Jahre später, ging das alte und ursprüngliche Recht der linearen Nachfolge bei der väterlichen Regierung wiederum verloren und sie blieben ein Volk im Gelobten Land ohne diese. Von insgesamt 1.75033 Jahren die sie ein Volk und Gottes auserwähltes Eigentum waren, hatten sie kaum ein Drittel der Zeit eine erbliche, königliche Regierung. In dieser ganzen Zeit findet sich weder die mindeste Spur von väterlicher Regierung, noch von der Wiederherstellung des alten und ursprünglichen Rechts linearer Nachfolge bei ihr.

Völlig egal, ob wir unterstellen, sie sei von David, Saul oder Abraham als ihrer Quelle oder, was nach unseres Autors Lehre die einzig wahre ist, von Adam herzuleiten.

33The obvious difference off 600 years may be explained by Locke having calculated from the return of Egyptian slavery since which Canaan figured als promised land. Finesse of language: promised land ≠ praised land, how it is wrongly translated into German. But we have to realize, that the First Treatise suddenly stops in the middle of a phrase. Probably just where a page ended. Locke seems to have lost the voluminous middle part of the whole Treatises somewhere or somehow during his voyages. It remains missed and the existing opus continues directly with the Second Treatise.

33Hier ergibt sich scheinbar eine Diskrepanz von 600 Jahren. Gerechnet hat Locke wohl seit dem Auszug aus der ägyptischen Knechtschaft, ab der Kanaan dann als das versprochene Land galt. Sprachliche Finesse: promised land ≠ gelobtes Land, wie es im Deutschen falscherweise bezeichnet wird. Allerdings bricht Buch I im Original mitten im Satz ab. Womöglich dort, wo das Ende einer Seite erreicht war. Locke hat den umfangreichen Mittelteil des gesamten Werk irgendwo auf seinen Reisen verloren. Der fehlt und das vorhandene Werk setzt sich deshalb mit Buch II fort.

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TToG I § 78

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VIII

Of the Conveyance of Adams Sovereign Monarchical Power

§ 78. Sir Robert, not having been very happy in any proof he brings for the sovereignty of Adam, is not much more fortunate in conveying it to future princes, who, if his politics be true, must all derive their titles from that first monarch. The ways he has assigned, as they lie scattered up and down in his writings, I will set down in his own words:

In his preface he tells us, that Adam being monarch of the whole world, none of his posterity had any right to possess anything, but by his grant or permission, or by succession from him. Here he makes two ways of conveyance of anything Adam stood possessed of; and those are grants or succession. Again he says, all Kings either are, or are to be reputed, the next heirs to those first progenitors, who were at first the natural parents of the whole people, p. 19.

There cannot be any multitude of men whatsoever, but that in it, considered by itself there is one man amongst them, that in nature hath a right to be the King of all the rest, as being the next heir to Adam, Observations, 253. Here in these places inheritance is the only way he allows of conveying monarchical power to princes. In other places he tells us Observations 155:

All power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, Observations, 158. All kings that now are, or ever were, are or were either fathers of their people, or heirs of such fathers, or usurpers of the right of such fathers, Observations, 253. And here he makes inheritance or usurpation the only ways whereby kings come by this original power: But yet he tells us, this fatherly empire, as it was of itself hereditary, so it was alienable by patent and seizable by an usurper, Observations, 190.

So then here inheritance, grant, or usurpation, will convey it. And last of all, which is most admirable, he tells us, p. 100. It skills not which way Kings come by their power, whether by election, donation, succession, or by any other means; for it is still the manner of the government by supreme power, that makes them properly Kings, and not the means of obtaining their crowns.

Which I think is a full answer to all his whole hypothesis and discourse about Adams royal authority, as the fountain from which all princes are to derive theirs: And he might have spared the trouble of speaking so much as he does, up and down, of heirs and inheritance, if to make one properly a King, needs no more but governing by supreme power, and it matters not by what means he came by it.

Kapitel 8

Übertragung der souveränen, monarchischen Macht Adams

§ 78. Sir Robert war bei keinem seiner Beweisversuche für die Souveränität Adams sehr erfolgreich. Er ist auch kaum glücklicher bei der Übertragung auf künftige Fürsten, denn die müssten alle ihre Titel von jenem ersten Monarchen ableiten, soll sein Politikverständnis richtig sein.

Die Herleitungswege, die er angibt, liegen hier und da in seinen Schriften verstreut. Ich werde ihn mit seinen Worten zitieren. Im Vorwort behauptet er: Da Adam Monarch der ganzen Welt war, hatte keiner seiner gesamten Nachkommen ein Recht, irgendetwas zu besitzen, als durch seine Gewähr oder Erlaubnis, oder durch Erbfolge.

Er zeigt uns zwei Wege auf, wie der ganze Besitz Adams zu übertragen sei. Diese bestehen in Gewähr oder Erbfolge. Er fährt fort: Alle Könige sind, oder sind wenigstens zu betrachten, als die nächsten Erben jener ersten Vorfahren, die ursprünglich die natürlichen Eltern des ganzen Volks waren S. 19. Es kann keine Teilmenge der Menschheit geben, welcher Art auch immer, in der es für sich betrachtet, keinen Mensch gibt, der als nächster Erbe Adams von Natur aus ein Recht hat, König aller übrigen zu sein, O. 253. An diesen Stellen ist Erbfolge das einzige Mittel, die königliche Macht auf Fürsten zu übertragen.

An anderen Stellen sagt er: Alle Macht auf Erden wird von der väterlichen Macht entweder abgeleitet oder von ihr usurpiert, O. 158. Alle Könige, die es gibt oder jemals gab, sind oder waren entweder Väter ihres Volks, Erben solcher Väter oder Usurpatoren des Rechts solcher Väter, O. 253.

Hier macht er Erbfolge oder Usurpation zu den einzigen Mitteln, die Könige an die ursprüngliche Macht bringen. Trotzdem behauptet er: Diese väterliche Herrschaft konnte, obwohl an sich erblich, auch durch eine Urkunde übertragen und von einem Usurpator an sich gerissen werden, O. 190.

Jetzt kann Macht also durch Erbfolge, Gewähr oder Usurpation auf einen anderen übergehen. Das Beste aber kommt wie üblich zuletzt: Es kommt nicht darauf an, auf welchem Weg Könige zu ihrer Macht gelangen. Ob durch Wahl, Gewähr, Erbfolge oder irgendein anderes Mittel.

Denn es ist ausschließlich die Art des Regierens mit absoluter Macht, die sie zu ordentlichen Königen macht und nicht das Mittel, wie sie zur Krone gelangten, S. 100. Ich befürchte, das ist eine völlig ausreichende Antwort auf seine ganze Hypothese und Abhandlung von Adams königlicher Autorität als der Quelle, von der alle Fürsten die Ihrige herzuleiten haben.

Er hätte sich den Zinnober sparen können, über Erben und Erbfolge soviel herauf und herunter zu schwadronieren, solange es nicht mehr braucht, als mit absoluter Macht zu regieren, um jemand zu einem ordentlichen König zu befördern. Und es schon gar nicht darauf ankommt, durch welches Mittel er dazu gelangt ist.

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