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TToG I § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. But how will our author prove that whensoever God made choice of any special person to be a King, he intended that the (I suppose he means his) issue also should have benefit thereof? Has he so soon forgot Moses and Joshua, whom in this very section, he says, God out of a special care chose to govern as Princes, and the judges that God raised up? Had not these princes, having the authority of the supreme fatherhood, the same power that the Kings had; and being specially chosen by God himself, should not their issue have the benefit of that choice, as well as David’s or Solomons?

If these had the paternal authority put into their hands immediately by God, why had not their issue the benefit of this grant in a succession to this power? Or if they had it as Adams heirs, why did not their heirs enjoy it after them by right descending to them? For they could not be heirs to one another. Was the power the same, and from the same original, in Moses, Joshua and the Judges, as it was in David and the Kings; and was it inheritable in one, and not in the other?

If it was not paternal authority, then God’s own people were governed by those that had not paternal authority, and those governors did well enough without it: If it were paternal authority, and God chose the persons that were to exercise it, our author’s ride fails, that whensoever God makes choice of any person to be supreme ruler (for I suppose the name King has no spell in it, it is not the title, but the power makes the difference) he intends that the issue should have the benefit of it, since from their coming out of Egypt to Davids time, four hundred years, the issue was never so sufficiently comprehended in the person of the father as that any son after the death of his father, succeeded to the government amongst all those judges that judged Israel.

If, to avoid this, it be said, God always chose the person of the successor, and so, transferring the fatherly authority to him, excluded his issue from succeeding to it, that is manifestly not so in the story of Jephtha, where he articled with the people, and they made him judge over them, as is plain, Judges XI.

§ 163. Wie will unser Autor denn beweisen, Gott beabsichtigte, jedes Mal wenn er eine bestimmte Person zum König erhob, sollten auch die Nachkommen (ich nehme an, er meint dessen) den Vorteil davon haben? Hat er so schnell Moses und Joshua vergessen, von denen er in eben diesem Abschnitt behauptet, Gott erwählte sie aus besonderer Fürsorge als Fürsten zu Regieren? Was ist mit den Richtern, die Gott erhob? Hatten nicht diese Fürsten, welche dieselbe Autorität der höchsten Vaterschaft besaßen, dieselbe Macht wie die Könige? Und da sie speziell und von Gott selbst erwählt waren, sollten nicht ihre Nachkommen den Vorteil jener Auswahl gleichermaßen genießen, wie die Davids und Salomons?

Sofern ihnen die väterliche Autorität unmittelbar durch Gott in die Hände gelegt wurde, warum hatten dann ihre Nachkommen keinen Vorteil von der Gewähr bei der Erbfolge dieser Macht?

Oder falls sie Anspruch auf Macht als Adams Erben hatten, warum besaßen diesen durch auf sie vererbtes Recht nicht auch ihre Erben nach ihnen? Sie konnten ja kaum Erben untereinander sein.

War die Macht bei Moses, Joshua und den Richtern, dieselbe und von dem gleichen Ursprung wie bei David und den Königen? War sie bei den einen vererbbar und bei den anderen nicht?

Wenn es keine väterliche Autorität war, dann wurde Gottes eigenes Volk durch Leute regiert, die keine väterliche Autorität besaßen und diese Regenten machten es auch ohne gut genug. Wenn es aber väterliche Autorität war und Gott die Personen erhob, welche sie auszuüben hatten, dann lässt uns unseres Autors Regel im Stich, die lautet:

Wenn Gott eine spezielle Person zum Herrscher erhob, – wobei ich davon ausgehe, der Titel König ist kein magischer, weil es nicht der Titel ist, sondern die Macht, die den Unterschied macht – beabsichtigt er, auch den Nachkommen den Vorteil daraus zu gewähren. Denn seit dem Auszug aus Ägypten bis zum Ära Davids, glatt 400 Jahre, waren die Nachkommen nie so weitgehend in die Persönlichkeit des Vaters einbezogen, dass unter all den Richtern, die in Israel gerichtet haben, je ein Sohn nach dem Tod des Vaters diesem in die Regierung folgte.

Wird behauptet, Gott wählte, um dies zu vermeiden, stets die Person des Nachfolgers aus und schloss durch Übertragung der väterlichen Macht auf diesen die übrigen Nachkommen von der Erbfolge aus, dann, Ri. XI, blicke man in die Geschichte Jephtas, in der Gott erst mit dem Volk verhandelte und dieses jenen dann zum Richter einsetzte.

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TToG I § 149

John Locke: Two Treatises of Government

§ 149. All his instances in the next section, p. 17, of the twelve Dukes of Edom, the nine Kings in a little corner of Asia in Abraham’s days, the thirty-one Kings in Canaan destroyed by Joshua, and the care he takes to prove that these were all sovereign Princes, and that every town in those days had a King, are so many direct proofs against him, that it was not the lordship of Adam by right descending to them, that made Kings:

For if they had held their royalties by that title, either their must have been but one sovereign over them all, or else every father of a family had been as good a Prince, and had as good a claim to royalty, as these: For if all the sons of Esau had each of them, the younger as well as the eldest, the right of fatherhood, and so were sovereign Princes after their father’s death, the same right had their sons after them, and so on to all posterity;

which will limit all the natural power of fatherhood, only to be over the issue of their own bodies, and their descendents;

which power of fatherhood dies with the head of each family, and makes way for the like power of fatherhood to take place in each of his sons over their respective posterities: Whereby the power of fatherhood will be preserved indeed, and is intelligible, but will not
be at all to our author’s purpose.

None of the instances he brings arc proofs of any power they had, as heirs of Adam’s paternal authority by the title of his fatherhood descending to them; no, nor of any power they had by virtue of their own: For Adam’s fatherhood being over all mankind, it could descend but to one at once, and from him to his right heir only, and so there could by that title be but one King in the world at a time: And by right of fatherhood, not descending from Adam, it must be only as they themselves were fathers, and so could be over none but their own posterity. So that if those twelve Dukes of Edom; if Abraham and the nine kings his neighbors;

if Jacob and Esau, and the thirty-one kings in Canaan, the seventy-two kings mutilated by Adonibeseck, the thirty-two Kings that came to Ben Hadad, the seventy Kings of Greece making war at Troy, were, as our author contends, all of them sovereign Princes; it is evident that Kings derived their power from some other original than fatherhood, since some of these had power over more than their own posterity; and it is demonstration, they could not be all heirs to Adam; for I challenge any man to make any pretence to power by right of fatherhood, either intelligible or possible in anyone, otherwise than either as Adams heir, or as progenitor over his own descendents, naturally sprung from him.

And if our author could show that anyone of these princes, of which he gives us here so large a catalogue, had his authority by either of these titles, I think I might yield him the cause; though it is manifest they are all impertinent, and directly contrary to what be brings them to prove, viz., that the lordship which Adam had over the world by right descended to the patriarchs.

§ 149. Alle seine Beispiele im folgenden Abschnitt S. 17 von den zwölf Herzögen von Edom, den neun Königen in einem kleinen Winkel Asiens zu Abrahams Zeit, von den einunddreißig Königen in Kanaan, die Josua vernichtete, sowie die Mühe, die er sich um die Beweisführung macht, sie alle wären souveräne Fürsten und zu jener Zeit jede Stadt einen König hatte, sind ebenso viele klare Beweise gegen seine Behauptung, es sei die rechtlich auf sie übergehende Herrschaft Adams war, welche Könige einsetzt:

Hätten sie ihre Königswürde durch diesen Titel besessen, hätte es entweder nur einen einzigen Souverän über sie alle geben können, oder jeder Vater einer Familie wäre ebenso gut ein Fürst gewesen und hätte einen ebenso guten Anspruch auf die Königswürde gehabt wie sie.

Besaß von den Söhnen Esaus jeder, die jüngeren sowohl als der älteste, das Recht der Vaterschaft und wäre dadurch nach seines Vaters Tod souveräner Fürst, so hätten nach ihnen ihre Söhne das gleiche Recht. Weiter so in einem fort die ganze Nachkommenschaft hinunter, was die natürliche Macht der Vaterschaft auf die eigenen Leibeserben und deren Nachkommen beschränkt.

Diese Macht der Vaterschaft stirbt mit dem Haupt jeder Familie und macht Raum für gleiche väterliche Macht über seine eigenen Nachkommen bei jedem Sohn. Womit die Macht der Vaterschaft zwar aufrecht erhalten und verständlich wird, aber ganz und gar nicht den Zwecken unseres Autors dient.

Keines der angeführten Beispiele liefert den Beweis irgendwelcher Macht, die sie als Erben der väterlichen Autorität Adams auf Grund des Anspruchs seiner auf sie übergegangenen Vaterschaft, ja nicht einmal kraft ihrer eigenen Vaterschaft inne hatten. Da Adams Vaterschaft sich über die ganze Menschheit erstreckte, konnte sie nur auf einen zur betreffenden Zeit übergehen. Von diesem wiederum nur auf seinen rechtmäßigen Erben, womit auf Grund dieses Anspruchs nur ein einziger König zur betreffenden Zeit in der Welt möglich war.

Durch das Recht einer nicht von Adam stammenden Vaterschaft konnte die Macht nur so weit reichen, als sie selbst Väter waren und niemanden betreffen als die eigenen Nachkommen.

Wenn also jene zwölf Herzöge von Edom, Abraham und die neun Könige, seine Nachbarn, Jakob und Esau, die einunddreißig Könige in Kanaan, die zweiundsiebzig von Adonibesek verstümmelten Könige, die zweiunddreißig zu Ben Hadad gereisten Könige und die siebzig Könige von Griechenland, die gegen Troja zogen: Wenn sie alle wie unser Autor behauptet, souveräne Fürsten waren, so ist es klar, dass Könige ihre Macht von einem anderen Ursprung empfangen als von der Vaterschaft.

Schließlich hatten einige von diesen über mehr als die eigenen Nachkommen Macht.

Das ist ein Beweis: Sie konnten nicht alle Erben Adams sein. Ich fordere jeden heraus, auf Grund des Rechts der Vaterschaft irgendeinen Anspruch auf Macht zu erheben, der anders verständlich oder möglich wäre: Entweder als Erbe Adams, oder als Ahne dessen eigener, auf natürliche Weise von ihm abstammenden Nachkommen.

Sollte unser Autor nachweisen, irgend einer dieser Fürsten, von denen er uns hier eine so lange Liste gibt, besaß seine Autorität durch einen dieser beiden Titel, würde ich meine Sache wohl für verloren geben.

Stattdessen sind sie offenbar alle so frech und stehen in direktem Widerspruch zu dem, was zu beweisen sie herbeigekarrt wurden: Nämlich, dass die Herrschaft, die Adam über die Welt besaß, rechtmäßig auf die Patriarchen überging.

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