Schlagwort-Archive: Erbfolge

TToG I § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Before I leave this, I must ask how our author knows that whensoever God makes choice of any special person to be King, he intends that the issue should have the benefit thereof? Does God by the law of nature or revelation say so? By the same law also he must say, which of his issue must enjoy the crown in succession, and so point out the heir, or else leave his issue to divide or scramble for the government: Both alike absurd, and such as will destroy the benefit of such grant to the issue. When any such declaration of Gods intention is produced, it will be our duty to believe God intends it so; but till that be done, our author must show us some better warrant, before we shall be obliged to receive him as the authentic revealer of God’s intentions.

§ 166. Bevor ich dieses Thema beende, bleibt zu fragen, woher unser Autor die Gewissheit nimmt, Gott beabsichtige, sobald er irgendeine besondere Person zum König erhebt, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteil zu bringen? Hat Gott das als Naturgesetz oder durch Offenbarung verkündet? Durch dasselbe Gesetz müsste Gott auch bestimmen, welcher Nachkomme im Besitz der Krone folgen soll und so den Erben bezeichnen. Oder den Nachkommen überlassen, die Regentschaft zu teilen oder sich darum zu balgen: Beides ist gleichermaßen absurd und vernichtet jeden Vorteil einer solchen Gewähr an die Nachkommen. Sobald eine entsprechende Erklärung über Gottes Willen vorliegt, wird es unsere Pflicht sein zu glauben, er habe das in der Tat so gewollt. Bis dahin muss unser Autor uns eine bessere Vollmacht zeigen, ehe wir uns verpflichten, ihn als den authentischen Offenbarer von Gottes Absichten anzunehmen.

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TToG I § 165

John Locke: Two Treatises of Government

§ 165. To be satisfied of this, he need but read the story of the Levite, and the war thereupon with the Benjamites, in the three last chapters of Judges: And when he finds, that the Levite appeals to the people for justice that it was the tribes and the congregation, that debated, resolved, and directed all that was done on that occasion; he must conclude, either that God was not careful to preserve the fatherly authority amongst his own chosen people; or else that the fatherly authority may be preserved, where there is no monarchical government; if the latter, then it will follow, that though fatherly authority be never so well proved, yet it will not infer a necessity of monarchical government; if the former, it will seem very strange and improbable, that God should ordain fatherly authority to be so sacred amongst the sons of men, that there could be no power, or government without it, and yet that amongst his own people, even whilst he is providing a government for them, and therein prescribes rules to the several states and relations of men, this great and fundamental one, this most material and necessary of all the rest, should be concealed, and lie neglected for four hundred years after.

§ 165. Wer sich davon überzeugen will, braucht nur die Geschichte von dem Leviten und dem darauf folgenden Krieg mit den Benjaminitern in den letzten drei Kapiteln des Buchs der Richter zu lesen. Wenn er dort hinsieht, als der Levit sich an das Volk um Gerechtigkeit wendet, waren es die Stämme und die Versammlung, die berieten, entschieden und alles leiteten, was bei jener Gelegenheit geschah. Er kann nur zu den Schlüssen gelangen, entweder Gott sorgte nicht dafür, die väterliche Macht in seinem eigenen, auserwählten Volk aufrechtzuerhalten, oder die väterliche Macht kann auch dort aufrechterhalten werden, wo keine monarchische Regierung vorhanden ist.

Im letzteren Fall folgt daraus, väterliche Autorität, selbst noch so bewiesen, schließt keine Notwendigkeit einer monarchischen Regierung mit ein. Im ersten Fall, scheint es überaus seltsam und unwahrscheinlich, Gott heiligte die väterliche Autorität unter den Menschensöhnen derart, dass es keine Macht, keine Regierung ohne sie geben kann. Und er zudem zu einer Zeit, in der er seinem eigenen Volk eine Regierung verschafft, für die einzelnen Staaten und Beziehungen der Menschen Vorschriften erlässt, diese große und grundlegende, diese wichtigste und notwendigste von allen, vierhundert Jahre lang der im Verborgenen und in Vergessenheit belässt.

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TToG I § 164

John Locke: Two Treatises of Government

§ 164. It is in vain then to say, that whensoever God chooses any special person to have the exercise of paternal authority, (for if that be not to be King, I desire to know the difference between a King and one having the exercise of paternal authority) he intends the issue also should have the benefit of it, since we find the authority, the judges had, ended with them, and descended not to their issue; and if the judges had not paternal authority, I fear it will trouble our author, or any of the friends to his principles, to tell who had then the paternal authority, that is, the government and supreme power amongst the Israelites; and I suspect they must confess that the chosen people of God continued a people several hundreds of years, without any knowledge or thought of this paternal authority, or any appearance of monarchical government at all.

§ 164. Die Behauptung, wenn Gott eine besondere Person erwählt, die väterliche Autorität auszuüben, (wenn das dann nicht bedeutet König zu sein, möchte ich gern den Unterschied zwischen einem König und einem, der die Ausübung der väterlichen Autorität hat, erfahren) beabsichtigt er, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteils daraus zu setzen, ist eine hohle Leerformel. Wir haben festgestellt: Die Autorität der Richter endete mit ihnen und vererbte sich nicht auf ihre Nachkommen. Ich fürchte also, wenn die Richter keine väterliche Autorität besaßen, wird es unserem Autor und den Freunden seiner Lehre einige Mühe bereiten mitzuteilen, wer dann die väterliche Autorität, d. h. die Regierung und die höchste Macht unter den Israeliten innehatte. Ich vermute, sie werden zugeben müssen: Das auserwählte Volk Gottes blieb etliche hundert Jahre ein Volk ohne Kenntnis oder Gedanken zu dieser väterliche Autorität, oder einen Schein von monarchischer Regierung überhaupt.

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TToG I § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. But how will our author prove that whensoever God made choice of any special person to be a King, he intended that the (I suppose he means his) issue also should have benefit thereof? Has he so soon forgot Moses and Joshua, whom in this very section, he says, God out of a special care chose to govern as Princes, and the judges that God raised up? Had not these princes, having the authority of the supreme fatherhood, the same power that the Kings had; and being specially chosen by God himself, should not their issue have the benefit of that choice, as well as David’s or Solomons?

If these had the paternal authority put into their hands immediately by God, why had not their issue the benefit of this grant in a succession to this power? Or if they had it as Adams heirs, why did not their heirs enjoy it after them by right descending to them? For they could not be heirs to one another. Was the power the same, and from the same original, in Moses, Joshua and the Judges, as it was in David and the Kings; and was it inheritable in one, and not in the other?

If it was not paternal authority, then God’s own people were governed by those that had not paternal authority, and those governors did well enough without it: If it were paternal authority, and God chose the persons that were to exercise it, our author’s ride fails, that whensoever God makes choice of any person to be supreme ruler (for I suppose the name King has no spell in it, it is not the title, but the power makes the difference) he intends that the issue should have the benefit of it, since from their coming out of Egypt to Davids time, four hundred years, the issue was never so sufficiently comprehended in the person of the father as that any son after the death of his father, succeeded to the government amongst all those judges that judged Israel.

If, to avoid this, it be said, God always chose the person of the successor, and so, transferring the fatherly authority to him, excluded his issue from succeeding to it, that is manifestly not so in the story of Jephtha, where he articled with the people, and they made him judge over them, as is plain, Judges XI.

§ 163. Wie will unser Autor denn beweisen, Gott beabsichtigte, jedes Mal wenn er eine bestimmte Person zum König erhob, sollten auch die Nachkommen (ich nehme an, er meint dessen) den Vorteil davon haben? Hat er so schnell Moses und Joshua vergessen, von denen er in eben diesem Abschnitt behauptet, Gott erwählte sie aus besonderer Fürsorge als Fürsten zu Regieren? Was ist mit den Richtern, die Gott erhob? Hatten nicht diese Fürsten, welche dieselbe Autorität der höchsten Vaterschaft besaßen, dieselbe Macht wie die Könige? Und da sie speziell und von Gott selbst erwählt waren, sollten nicht ihre Nachkommen den Vorteil jener Auswahl gleichermaßen genießen, wie die Davids und Salomons?

Sofern ihnen die väterliche Autorität unmittelbar durch Gott in die Hände gelegt wurde, warum hatten dann ihre Nachkommen keinen Vorteil von der Gewähr bei der Erbfolge dieser Macht?

Oder falls sie Anspruch auf Macht als Adams Erben hatten, warum besaßen diesen durch auf sie vererbtes Recht nicht auch ihre Erben nach ihnen? Sie konnten ja kaum Erben untereinander sein.

War die Macht bei Moses, Joshua und den Richtern, dieselbe und von dem gleichen Ursprung wie bei David und den Königen? War sie bei den einen vererbbar und bei den anderen nicht?

Wenn es keine väterliche Autorität war, dann wurde Gottes eigenes Volk durch Leute regiert, die keine väterliche Autorität besaßen und diese Regenten machten es auch ohne gut genug. Wenn es aber väterliche Autorität war und Gott die Personen erhob, welche sie auszuüben hatten, dann lässt uns unseres Autors Regel im Stich, die lautet:

Wenn Gott eine spezielle Person zum Herrscher erhob, – wobei ich davon ausgehe, der Titel König ist kein magischer, weil es nicht der Titel ist, sondern die Macht, die den Unterschied macht – beabsichtigt er, auch den Nachkommen den Vorteil daraus zu gewähren. Denn seit dem Auszug aus Ägypten bis zum Ära Davids, glatt 400 Jahre, waren die Nachkommen nie so weitgehend in die Persönlichkeit des Vaters einbezogen, dass unter all den Richtern, die in Israel gerichtet haben, je ein Sohn nach dem Tod des Vaters diesem in die Regierung folgte.

Wird behauptet, Gott wählte, um dies zu vermeiden, stets die Person des Nachfolgers aus und schloss durch Übertragung der väterlichen Macht auf diesen die übrigen Nachkommen von der Erbfolge aus, dann, Ri. XI, blicke man in die Geschichte Jephtas, in der Gott erst mit dem Volk verhandelte und dieses jenen dann zum Richter einsetzte.

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TToG I § 124

John Locke: Two Treatises of Government

§ 124. These, and many more such doubts, might be proposed about the titles of succession, and the right of inheritance; and that not as idle speculations, but such as in history we shall find have concerned the inheritance of crowns and kingdoms; and if ours want them, we need not go farther for famous examples of it, than the other kingdom in this very island, which having been fully related by the ingenious and learned author of Patriarcha non Monarcha.

I need say no more of. Till our author hath resolved all the doubts that may arise about the next heir, and showed that they are plainly determined by the law of nature, or the revealed law of God, all his suppositions of a monarchical, absolute, supreme, paternal power in Adam, and the descent of that power to his heirs, would not be of the least use to establish the authority, or make out the title, of any one prince now on earth; but would rather unsettle and bring all into question:

For let our author tell us as long as he pleases, and let all men believe it too, that Adam had a paternal, and thereby a monarchical power; that this (the only power in the world) descended to his heirs; and that there is no other power in the world but this: Let this be all as clear demonstration, as it is manifest error, yet if it be not past doubt, to whom this paternal power descends, and whose now it is, nobody can be under any obligation of obedience, unless anyone will say, that I am bound to pay obedience to paternal power in a man who has no more paternal power than I myself;

which is all one as to say, I obey a man, because he has a right to govern; and if I be asked, how I know he has a right to govern, I should answer, it cannot be known, that he has any at all: For that cannot be the reason of my obedience, which I know not to be so; much less can that be a reason of my obedience, which nobody at all can know to be so.

§ 124. Diese und etliche weitere Zweifel ergeben sich in Bezug auf den Anspruch von Nachkommen und das Recht der Erbfolge ergeben. Keineswegs als müßige Spekulationen, sondern als handfeste, von denen in der Geschichte die Erbschaft von Kronen und Reichen betroffen war. Soweit sie bei uns fehlen, haben wir für berühmte Beispiele keine weite Reise zu tun als bis zum anderen Königreich auf dieser Insel. Der geistreiche und gelehrte Verfasser der Patriarcha non Monarca28 hat so ausführlich darüber berichtet, dass ich nichts weiter darüber zu sagen brauche.

Bis unser Autor alle Zweifel beseitigt, die über den nächsten Erben entstehen können und gezeigt hat, wie sie durch Naturrecht bestimmt oder Gottes Gesetz entschleiert sind, bleiben alle seine Unterstellungen einer absoluten, königlichen, allerhöchsten, väterlichen Macht bei Adam und der Übergangs dieser Macht auf seine Erben ohne den mindesten Wert, die Autorität irgendeines jetzt lebenden Fürsten festzustellen oder seinen Anspruch zu beweisen. Sie untergraben diese eher und ziehen sie in Zweifel.

Unser Autor kann wiederholen und darauf bestehen so oft und lange er will. Es mögen auch alle Menschen glauben, Adam hätte eine väterliche und dadurch monarchische Macht besessen. Es sei die Macht (die einzige Macht in der Welt) die auf seine Erben überging und es gäbe keine andere Macht als diese in der Welt.

Mag das alles ebenso klar bewiesen sein, wie es offenkundig falsch ist: Solange der Zweifel fortbesteht, auf wen diese väterliche Macht übergeht und wer sie heute besitzt, kann niemandem Gehorsam geboten werden. Es sei denn man wolle behaupten, ich wäre gezwungen, der väterlichen Macht eines Mannes Gehorsam zu leisten, der nicht mehr väterliche Macht besitzt als ich selber. Das wäre geradeso als sagte ich:

Ich gehorche einem Mann, weil er ein Recht hat zu regieren und sowie ich gefragt werde, woher ich wisse, dass er ein Recht habe zu regieren, antworten würde: Man kann nicht wissen, ob er überhaupt ein Recht hat.

Etwas kann niemals Grund für meinen Gehorsam sein, wovon mir unbekannt ist, ob es zutrifft. Noch viel weniger kann ein Grund für meinen Gehorsam sein, wovon überhaupt niemand wissen kann, ob es zutrifft.

28https://en.wikipedia.org/wiki/James_Tyrrell_(writer)
Patriarcha non Monarcha
Vaterherrschaft ≠Königsherrschaft

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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TToG I § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. How else is it possible, that laying so much stress, as he does, upon descent, and Adam’s heir, next heir, true heir, he should never tell us what heir means, nor the way to know who the next or true heir is? This, I do not remember, he does anywhere expressly handle; but, where it comes in his way, very warily and doubtfully touches; though it be so necessary, that without it all discourses of government and obedience upon his principles would be to no purpose, and fatherly power, never so well made out, will be of no use to anybody.

Hence he tells us, Observations, 244., that not only the constitution of power in general, but the limitation of it to one kind, (i. e.) monarchy, and the determination of it to the individual person and line of Adam, are all three ordinances of God; neither Eve nor her children could either limit Adam’s power, or join others with him; and what was given unto Adam was given in his person to his posterity. Here again our author informs us, that the divine ordinance hath limited the descent of Adam’s monarchical power.

To whom? To Adam’s line and posterity, says our author. A notable limitation, a limitation to all mankind: For if our author can find anyone amongst mankind that is not of the line and posterity of Adam, he may perhaps tell him, who this next heir of Adam is: But for us, I despair how this limitation of Adam’s empire to his line and posterity will help us to find out one heir.

This limitation indeed of our author will save those the labour, who would look for him amongst the race of brutes, if any such there were; but will very little contribute to the discovery of one next heir amongst men, though it make a short and easy determination of the question about the descent of Adam’s regal power, by telling us, that the line and posterity of Adam is to have it, that is, in plain English, anyone may have it, since there is no person living that hath not the title of being of the line and posterity of Adam; and while it keeps there, it keeps within our author’s limitation by God’s ordinance.

Indeed, p. 19. he tells us, that such heirs are not only Lords of their own children, but of their brethren; whereby, and by the words following, which we shall consider anon, he seems to insinuate, that the eldest son is heir; but he nowhere, that I know, says it in direct words, but by the instances of Cain and Jacob, that there follow, we may allow this to be so far his opinion concerning heirs, that where there are divers children, the eldest son has the right to be heir.

That primogeniture cannot give any title to paternal power, we have already showed. That a father may have a natural right to some kind of power over his children, is easily granted; but that an elder brother has so over his brethren, remains to be proved: God or nature has not anywhere, that I know, placed such jurisdiction in the first-born; nor can reason find any such natural superiority amongst brethren.

The law of Moses gave a double portion of the goods and possessions to the eldest; but we find not anywhere that naturally, or by God’s institution, superiority or dominion belonged to him, and the instances there brought by our author are but slender proofs of a right to civil power and dominion in the first-born, and do rather show the contrary.

§ 111. Wie wäre es ihm denn möglich, einerseits so viel Gewicht auf Erbfolge, Adams Erbe, nächster Erbe und wahrer Erbe legt, uns aber nie sagt, was genau Erbe bedeutet oder den Weg zeigt wie der nächste oder wahre Erbe feststellbar ist? Diesen Aspekt hat er in meiner Erinnerung nirgends explizit behandelt.

Er streift diese Frage, wo sie ihm in die Quere kommt, überaus vorsichtig und zweifelhaft, obwohl eine Antwort notwendig wäre. Ohne diese Antwort wären alle seine Diskurse über Regierung und Gehorsam nach seinen Grundsätzen sinnlos und väterliche Macht, wäre sie noch so gut bewiesen, für niemand von Nutzen. Daher verkündet er uns, O. 244, nicht allein die Einsetzung von Macht ganz allgemein, sondern ihre Beschränkung auf einen Typ, also die Monarchie, ihre Verortung in der individuellen Person und Linie Adams, alle drei Elemente sind Anordnungen Gottes.

Weder Eva noch ihre Kinder konnten Adams Macht einschränken, noch andere mit ihm vereinigen. Was Adam gewährt worden war, war durch seine Person auch seinen Nachkommen gewährt. Hier informiert unser Autor uns, die göttliche Anordnung habe die Erbschaft von Adams königlicher Macht beschränkt.

Aha, auf wen denn? Seine Antwort: Auf Adams Linie und Nachkommen. Eine wahrhaft bemerkenswerte Beschränkung. Eine Beschränkung auf die ganze Menschheit! Falls unser Autor innerhalb der gesamten Menschheit jemanden finden kann, der kein Mitglied der Linie und Nachkommen Adams ist, wird er diesem vielleicht sagen können, wer dieser nächste Erbe Adams sein soll. Soweit es uns betrifft, habe ich vollständig Zweifel, dass diese Beschränkung von Adams Herrschaft auf seine Linie und Nachkommen uns dabei voranbringt, den ominösen einzigen Erben Adams ausfindig zu machen. Diese vortreffliche Beschränkung unseres Autors wird allerdings allen eine Menge Arbeit sparen, die unter dem Vieh nachsehen wollen, ob es dort einen gäbe.

Zur Entdeckung des einzigen nächsten Erben unter allen Menschen wird sie wenig beitragen, auch wenn es eine wunderbar kurze und bequeme Antwort darstellt, auf die Frage nach der Vererbung von Adams königlicher Macht zu antworten, Linie und Nachkommen Adams seien bestimmt sie zu besitzen. Auf gut Englisch: Jeder kann sie erben, da es keinen Menschen gibt, der nicht Anspruch hätte, zu Linie und Nachkommen Adams zu gehören. Solange sie dort bleibt, bleibt sie auch innerhalb der Beschränkung durch Gottes Anordnung.

Allerdings sagt er uns S. 19: Solche Erben sind nicht nur Herren über die eigenen Kinder, sondern auch über ihre Brüder. Durch diese und die folgenden Worte, die wir uns gleich vornehmen wollen, scheint er andeuten zu wollen, der älteste Sohn sei Erbe. Soviel ich weiß äußert er dies nirgends mit klaren Worten. Lediglich anhand der darauf folgenden Beispiele von Kain und Jakob lässt sich seine Ansicht über Erben beschreiben: Wo es verschiedene Kinder gibt, hat der älteste Sohn das Recht Erbe zu sein.

Wir haben aber bereits nachgewiesen: Es besteht kein Anspruch auf väterliche Macht durch die Eigenschaft Erstgeborener zu sein. Einem Vater gestehen wir gern zu, ein natürliches Recht auf eine bestimmte Art von Macht über seine Kinder haben zu können. Die Macht eines älterer Bruders auch über seine Brüder, muss aber erst noch bewiesen werden.

Soweit mir bekannt, haben Gott oder die Natur den Erstgeborenen nirgends eine solche Befugnis zur Rechtsprechung zugestanden und auch die Vernunft kann keinerlei natürliche Überordnung dieser Art unter Brüdern entdecken. Das mosaische Erbrecht billigte dem Ältesten einen doppelten Teil der Güter und Besitztümer zu. Wir finden aber keinerlei Hinweis, Natur oder durch Gottes Institution hätten ihm Überordnung oder Herrschaft beschert. Alle von unserem Autor gelieferten Beispiele sind nur schwache Beweise eines Rechts des Erstgeborenen auf staatliche Macht und Herrschaft. Sie beweisen in der Tat eher das Gegenteil.

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TToG I § 110

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§ 110. This obscurity cannot be imputed to want of language in so great a master of style as Sir Robert is, when he is resolved with himself what he would say: And therefore, I fear, finding how hard it would be to settle rules of descent by institution, and how little it would be to his purpose, or conduce to the clearing and establishing the titles of Princes, if such rules of descent were settled, he chose rather to content himself with doubtful and general terms, which might make no ill sound in men’s ears, who were willing to be pleased with them, rather than offer any clear rules of descent of this fatherhood of Adam, by which men’s consciences might be satisfied to whom it descended, and know the persons who had a right to regal power, and with it to their obedience.

§ 110. Bei einem hervorragenden Meister des Stils wie Sir Robert ist es undenkbar, diese Vernebelung einem Mangel an Sprachgewandtheit zuzuschreiben, sofern er mit sich selbst im Reinen ist, was er eigentlich sagen will. Ich fürchte eher, er hat bemerkt, wie kompliziert es ist, Regeln für Erbfolge nach göttlicher Institution aufzustellen. Vor allem wie wenig das seinem Zweck nützt und Klärung und Feststellung der Ansprüche von Fürsten herbeiführt, wenn derartige Regeln für die Erbfolge verbindlich werden. Deshalb zog er vor, sich mit zweifelhaften, allgemeinen Phrasen zu begnügen, welche in den Ohren von Menschen, die sich mit wenig zufrieden geben, keinen Missklang erzeugen. Das war ihm scheinbar lieber als klare Regeln für die Erbfolge von Adams Vaterschaft aufzustellen, durch die Menschen klar würde, auf wen die Macht überging und sie die Personen erkannt hätten, die ein Recht auf königliche Macht und damit auf Gehorsam besaßen.

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TToG I § 109

John Locke: Two Treatises of Government

§ 109. In propriety of speech, (and certainly propriety of speech is necessary in a discourse of this nature) eldest parents signifies either the eldest men and women that have had children, or those who have longest had issue; and then our author’s assertion will be, that those fathers and mothers, who have been longest in the world, or longest fruitful, have by divine institution a right to civil power.

If there be any absurdity in this, our author must answer for it: And if his meaning be different from my explication, he is to be blamed, that he would not speak it plainly. This I am sure, parents cannot signify heirs male, nor eldest parents an infant child: Who yet may sometimes be the true heir, if there can be but one. And we are hereby still as much at a loss, who civil power belongs to, notwithstanding this assignment by divine institution, as if there had been no such assignment at all, or our author had said nothing of it.

This of eldest parents leaving us more in the dark, who by divine institution has a right to civil power, than those who never heard anything at all of heir or descent, of which our author is so full. And though the chief matter of his writing be to teach obedience to those, who have a right to it, which he tells us is conveyed by descent, yet who those are, to whom this right by descent belongs, he leaves, like the philosophers stone in politics, out of the reach of anyone to discover from his writings.

§ 109. In grammatikalisch korrekter Sprache, und Präzision der Sprache ist in einer solchen Abhandlung unbedingt erforderlich, bezeichnen älteste Eltern entweder die ältesten Männer und Frauen, die je Kinder gehabt haben, oder solche, die am längsten auf Nachkommen zurückblicken oder die am Beginn der längsten Ahnenreihe stehen. Die Behauptung unseres Autors lautete dann: Die ältesten und/oder am längsten fruchtbaren Väter und Mütter haben durch göttliche Institution das Recht auf staatliche Macht.

Sollte das blanker Unsinn sein, liegt die Verantwortung dafür bei unserem Autor. Sollte meine Erklärung mit dem, was er sagen wollte, nicht zusammenpassen, so ist es seine Schuld, sich nicht klarer ausgedrückt zu haben. Wenigstens bin ich sicher: Eltern kann nicht männliche Erben bedeuten und älteste Eltern nicht unmündiges Kind, das trotzdem der wahre Erbe sein kann, falls es nur einen einzigen geben darf.

Nach dieser Analyse stehen wir noch immer blank und ohne Wissen da, wem nun die staatliche Macht zusteht. Von der Übertragung durch göttliche Institution gar nicht erst zu sprechen, als hätte es eine solche Übertragung überhaupt nicht gegeben oder unser Autor hätte nichts davon gesagt.

Diese Story von den ältesten Eltern verdunkelt unseren Blick dafür umso mehr, wer durch göttliche Institution ein Recht auf staatliche Macht besitzt, als für jene, die nie etwas vom Erbe oder der Erbfolge gehört haben, von der unser Autor so viel erzählt. Und obwohl das wichtigste Anliegen seiner Schriften darin besteht, Gehorsam gegen diejenigen zu lehren, die ein Recht beanspruchen, welches sich, wie er behauptet, durch Erbfolge fortsetzt, so lässt er doch die Frage ohne Antwort, wem dieses Recht durch Erbfolge zusteht, gleich einem Stein der Weisen in der Politik, fernab aller Chance, die Antwort in seinen Schriften zu entdecken.

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