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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 62, Absatz 62,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 62, Absatz 62,

2. I answer against what he here contends for that those things enjoined to the Churches by the synod excepting only fornication were not in themselves necessary as appears, (i) because no law then in force commanded them since; the positive moral law of God nowhere mentions them but only the same ceremonial law which was now abolished.

Indeed eating of blood was forbidden Noah which precept our author thinks is still obligatory to all his posterity, though contrary to the doctrine of St Paul, I.Cor.8, concerning things offered to idols, and Romans 14.14 where he clears the doubt concerning them all, ‚I know and am persuaded by the Lord Jesus that there is nothing unclean of itself but to him that esteems it‘, and v. 20, ‚all things‘ indeed ‚are pure ‚, i.e., defile not the eater but are indifferent in their use.

And St Paul, I.Timo.4, calls the commanding to abstain from meats the doctrine of devils, giving the reason, ‚for every creature of God is good and nothing to be refused if it be received with thanks­ giving‘. The same is also clear from I.Cor.10.27.

“The Apostles‘ scope was to ease and free not tie up their brethren.” ‚Twas indeed here as in all other places where it came into question the Apostles‘ intention to enlarge converts from a subjection to the ceremonial law; but whatever was the reason ‚tis certain they did tie up their brethren by those injunctions in things that were in themselves most of them indifferent – if St Paul’s judgment be to be taken before our author’s.

2. Es beliebt mir auf das, was er hier vorträgt, zu antworten: Jene Gegebenheiten nämlich, die den Pfarrgemeinden aufgetragen wurden, abgesehen einzig vom Verbot der Unzucht durch die Synode, waren für sich gesehen keineswegs so notwendig wie es scheint. Zum einen, weil kein zu dieser Zeit verbindliches Gesetz danach verlangte. Die von Gott gesetzlich festgelegten Regeln der Moral erwähnen sie nicht, höchstens das besagte Zeremonialrecht, welches aber bereits aufgehoben war.

Tatsächlich war Noah der Verzehr von Blut verboten und unser Autor denkt, das diesbezügliche Gebot sei für alle dessen Nachkommen noch immer verpflichtend. Und das im Gegensatz zur Lehre des Paulus, I.Cor.8, betreffend alles, was Götzen geopfert wird, und in Römer 14.14, wo er den Zweifel ausräumt, der sie alle befallen hatte, ‚Ich weiß und bin vollkommen überzeugt durch Jesus Christus den Herrn: Es gibt nichts, was aus sich selbst heraus unrein wäre, abgesehen für den, der es warum auch immer dafür hält‘, und weiter in 20, ‚alle Dinge sind‘ in der Tat ‚rein‘. Damit ist gemeint: Sie verunreinigen den Essenden nicht, da ihr Gebrauch unbestimmt ist.

Paulus nennt in I.Timo.4 die Anordnung, auf bestimmte Speisen zu verzichten, eine Lehre des Teufels und nennt als Grund: ‚Jedes Geschöpf Gottes ist seine Gabe und nichts muss zurückgewiesen werden, solange es unter Danksagung empfangen wurde.‘ Das wird ebenfalls aus I.Cor.10.27 deutlich.

„Der Fokus der Apostel bestand darin, ihre Glaubensbrüder zu entlasten und zu befreien.“ Und tatsächlich hatten die Apostel hier und überall, wo diese Frage auftauchte, die grundsätzliche Absicht, die Konvertiten weitestgehend von der Unterordnung unter das zeremonielle Recht frei gestellt. Doch aus welchem Grund auch immer: Es ist dennoch gewiss, dass sie ihre Glaubensbrüder mittels derartiger Verfügungen in Angelegenheiten verpflichteten, die für sich gesehen unbestimmt und zumeist unbedeutend waren. Vorausgesetzt, wir ziehen das Urteil des Heiligen Paulus dem unseres Autors vor.

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TToG II § 196

John Locke: Two Treatises of Government

§ 196. The short of the case in conquest is this: The conqueror, if he have a just cause, has a despotical right over the persons of all, that actually aided, and concurred in the war against him, and a right to make up his damage and cost out of their labor and estates, so he injures not the right of any other.

Over the rest of the people, if there were any that consented not to the war, and over the children of the captives themselves, or the possessions of either, he has no power; and so can have, by virtue of conquest, no lawful title himself to dominion over them, or derive it to his posterity; but is an aggressor, if he attempts upon their properties, and thereby puts himself in a state of war against them, and has no better a right of principality, he, nor any of his successors, than Hingar62 or Hubba62, the Danes, had here in England; or Spartacus63, had he conquered Italy, would have had; which is to have their yoke cast off, as soon as God shall give those under their subjection courage and opportunity to do it.

Thus, notwithstanding whatever title the Kings of Assyria had over Judah by the sword, God assisted Hezekiah to throw off the dominion of that conquering empire. And the Lord was with Hezekiah, and he prospered; wherefore he went forth, and he rebelled against the King of Assyria, and served him not, 2.Kings.XXXVII.7. Whence it is plain, that shaking off a power, which force, and not right, hath set over anyone, though it hath the name of rebellion, yet is no offence before God, but is that which he allows and countenances, though even promises and covenants, when obtained by force, have intervened:

For it is very probable, to anyone that reads the story of Ahaz and Hezekiah attentively, that the Assyrians subdued Ahaz, and deposed him, and made Hezekiah King in his father’s life-time; and that Hezekiah by agreement had done him homage, and paid him tribute all this time.

§ 196. Die Kurzversion des Falls der Eroberung:

Der Eroberer, wenn er eine gerechte Sache verfolgt, hat ein despotisches Recht über die Person aller, die tatsächlich in dem Krieg gegen ihn geholfen und teilgenommen haben und ein Recht, sich für Schaden und Kosten aus ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zu entschädigen, sofern er nicht das Recht eines anderen verletzt. Über die Übrigen, falls es Menschen geben sollte, die dem Krieg nicht zustimmten, über die Kinder sogar der Gefangenen und über den Besitz beider hat er keine Macht und kann deshalb durch die Eroberung weder den rechtmäßigen Titel auf Herrschaft über sie selbst noch auf deren Nachkommen haben. Er wird, wenn er nach ihrem Eigentum trachtet, der Angreifer und erklärt ihnen den Krieg.

Weder er noch irgendeiner seiner Nachfolger hat ein besseres Herrscherrecht als Hingar62 oder Hubba62, die Dänen, es hier in England hatten. Oder als Spartakus63 es hätte haben können, wenn er Italien erobert hätte.

Das bedeutet, diejenigen, welche von ihnen unterworfen wurden, schüttelten ihr Joch ab, sobald Gott ihnen Mut und Gelegenheit dazu gab. Ungeachtet der Ansprüche, welche die Könige von Assyrien durch das Schwert über Juda hatten, stand Gott Hesekia bei, die Herrschaft jener Eroberer abzuwerfen: Der Herr war auf seiner Seite und wo er auszog, handelte er klug. Dazu wurde er abtrünnig vom König von Assyrien und war ihm nicht untertan. 2.Kings.XXXVII.7.

Daraus geht klar hervor, das Abschütteln einer Macht, welche Gewalt statt Recht eingesetzt hat, wenn es auch Rebellion genannt wird, ist vor Gott kein Unrecht, sondern das, was er erlaubt und unterstützt, selbst dann, wenn Versprechungen und Verträge dazu kommen, die durch Gewalt erzwungen wurden.

Für jeden, der die Geschichte von Ahaz und Hesekia aufmerksam liest, ist es ziemlich sicher, dass die Assyrer Ahaz unterwarfen und absetzten, und Hesekia bei seines Vaters Lebzeiten zum König machten und Hesekia ihm vertragsgemäß gehuldigt und während der ganzen Zeit Tribut gezahlt hatte.

62https://en.wikipedia.org/wiki/Ubba
62https://de.wikipedia.org/wiki/Ubba_Ragnarsson
63https://en.wikipedia.org/wiki/Spartacus
63https://de.wikipedia.org/wiki/Spartacus

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TToG II § 186

John Locke: Two Treatises of Government

§ 186. The conqueror, it is true, usually by the force he has over them, compels them, with a sword at their breasts, to stoop to his conditions, and submit to such a government as he pleases to afford them; but the enquiry is, what right he has to do so? If it be said they submit by their own consent, then this allows their own consent to be necessary to give the conqueror a title to rule over them. It remains only to be considered, whether promises extorted by force, without right, can be thought consent, and how far they bind. To which I shall say, they bind not at all; because whatsoever another gets from me by force, I still retain the right of, and he is obliged presently to restore.

He that forces my horse from me ought presently to restore him and I have still a right to retake him. By the same reason, he that forced a promise from me, ought presently to restore it, I. e. quit me of the obligation of it; or I may resume it myself, I. e. choose whether I will perform it: For the law of nature laying an obligation on me only by the rules she prescribes, cannot oblige me by the violation of her rules: Such is the extorting any thing from me by force.

Nor does it at all alter the case to say, I gave my promise, no more than it excuses the force, and passes the right, when I put my hand in my pocket, and deliver my purse myself to a thief, who demands it with a pistol at my breast.

§ 186. In der Regel allerdings zwingt der Eroberer jene durch nackte Gewalt, die er mit dem Schwert vor der Brust gegen sie ausübt, sich seinen Bedingungen zu beugen und sich einer Regierung unterzuordnen, wie es ihm beliebt, sie ihnen vorzusetzen. Doch der Untersuchungsgegenstand dabei ist: Welches Recht hat er dazu?

Behauptet man, sie unterwarfen sich mit ihrer eigenen Zustimmung, so wird damit die Notwendigkeit eigener Zustimmung zugestanden, um einem Eroberer Anspruch zu verschaffen über sie zu herrschen. Es bliebe zu erwägen, ob Versprechungen, die durch nackte Gewalt unrechtmäßig abgerungen werden, als Zustimmung betrachtet werden können und inwieweit sie bindend sind.

Darauf antwortete ich: Sie verpflichten überhaupt nicht, weil ich auf alles mein Recht behalte, was ein anderer durch Gewalt von mir erlangt. Er ist verpflichtet, es mir alsbald zurückzuerstatten. Wer mir ein Pferd abzwingt, sollte es mir sofort wiedergeben und ich habe ein Recht es ihm wieder abzunehmen. Aus gleichem Grund müßte einer, der ein Versprechen von mir erpresst, es mir sofort zurückgeben, mich also von meiner Verpflichtung befreien. Oder ich darf es selber zurücknehmen, also selbst entscheiden, ob ich es erfüllen will oder nicht.

Das Naturrecht verpflichtet mich nur durch Regeln die es vorschreibt, kann mich aber nicht durch Verletzung seiner Regeln verpflichten und eine solche wäre die Erpressung einer Sache durch Gewalt. Es ändert auch nichts an dem Fall, festzustellen, ich hätte mein Versprechen gegeben. Auch nicht mehr, als es nackte Gewalt entschuldigen und rechtfertigen könnte, wenn ich meine Hand in die Tasche stecke und selber dem Räuber meine Börse ausliefere, die er mir mit einer Pistole vor meiner Brust abfordert.

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TToG II § 185

John Locke: Two Treatises of Government

§ 185. Over those then that joined with him in the war, and over those of the subdued country that opposed him not, and the posterity even of those that did, the conqueror, even in a just war, hath, by his conquest, no right of dominion: They are free from any subjection to him, and if their former government be dissolved, they are at liberty to begin and erect another to themselves.

§ 185. Über alle, die im Krieg Eroberer unterstützen, über alle im unterworfenen Land, die ihm keinen Widerstand leisteten und über die Nachkommen selbst derer, die Widerstand leisteten hat der Sieger, selbst in einem rechtmäßigen Krieg. durch seinen Sieg kein Recht auf Herrschaft. Sie alle sind frei von jeder Unterordnung und sobald ihre frühere Regierung aufgelöst wird, steht es ihnen frei, für sich selbst eine neue zu begründen und zu errichten.

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TToG II § 73

John Locke: Two Treatises of Government

§ 73. This is no small tie on the obedience of children: And there being always annexed to the enjoyment of land a submission to the government of the country of which that land is a part; it has been commonly supposed that a father could oblige his posterity to that government, of which he himself was a subject and that his compact held them; whereas it being only a necessary condition annexed to the land and the inheritance of an estate which is under that government, reaches only those who will take it on that condition and so is no natural tie or engagement but a voluntary submission:

For every mans children being by nature as free as himself, or any of his ancestors ever were, may, whilst they are in that freedom, choose what society they will join themselves to, what commonwealth they will put themselves under. But if they will enjoy the inheritance of their ancestors, they must take it on the same terms their ancestors had it, and submit to all the conditions annexed to such a possession.

By this power indeed fathers oblige their children to obedience to themselves, even when they are past minority, and most commonly too subject them to this or that political power, but neither of these by any peculiar right of fatherhood, but by the reward they have in their hands to enforce and recompense such a compliance; and is no more power than what a French man has over an English man, who, by the hopes of an estate he will leave him, will certainly have a strong tie on his obedience: And if, when it is left him, he will enjoy it, he must certainly take it upon the conditions annexed to the possession of land in that country where it lies, whether it be France or England.

§ 73. Das ist kein loses Band für den Gehorsam der Kinder. An Besitz von Ländereien ist stets Unterordnung unter die Regierung des Landes gebunden, in dem diese Ländereien liegen. Gewöhnlich wir unterstellt, ein Vater könne seine Nachkommen derjenigen Regierung verpflichten, deren Untertan er selbst ist und sein Vertrag sei für sie verbindlich. Da es aber nur eine notwendige, an dem Landbesitz haftende Bedingung ist, und Erbschaft eines unter dieser Regierung liegenden Besitzes nur die betrifft, die sie unter dieser Bedingung annehmen wollen, handelt es sich um keine natürliches Band oder Pflicht, sondern um freiwillige Unterordnung.

Jedermanns Kinder sind von Natur ebenso frei, wie er selbst oder irgendeiner seiner Vorfahren es je war. Sie können deshalb, so lange sie sich in dieser Freiheit befinden, wählen in welcher Gesellschaft sie leben oder unter welches Staatswesen sie sich stellen wollen. Wollen sie aber in den Genuss des Erbes ihrer Vorfahren eintreten, müssen sie sie unter denselben Bedingungen annehmen unter denen ihre Vorfahren es besessen haben und sich allen mit diesem Besitz verknüpften Bedingungen unterordnen.

Durch solche Macht verpflichten Väter tatsächlich ihre Kinder zu Gehorsam gegen sich selbst, auch wenn diese über die Minderjährigkeit hinaus sind. In aller Regel dadurch auch indirekt dieser oder jener politischen Macht, doch weder das eine noch das andere durch irgendein spezielles Recht der Vaterschaft, sondern über den Anreiz der Belohnung die sie in der Hand haben, solche Fügsamkeit zu bestärken und zu vergelten. Das ist keine größere Macht als ein Franzose über einen Engländer haben könnte, wenn er durch die Aussicht auf Ländereien, die er ihm hinterlassen wird, sicherlich ein starkes Mittel besitzt sich dessen Gefolgschaft zu sichern. Falls er sie in Besitz nehmen will, sobald sie ihm hinterlassen werden, kann er sicher nur unter den Bedingungen geschehen, die in dem Land, indem sie liegen mit Besitz verbunden sind. Sei es nun Frankreich oder England.

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TToG II § 57

John Locke: Two Treatises of Government

§ 57. The law, that was to govern Adam, was the same that was to govern all his posterity, the law of reason. But his offspring having another way of entrance into the world, different from him, by a natural birth, that produced them ignorant and without the use of reason, they were not presently under that law; for nobody can be under a law, which is not promulgated to him;

and by this law being promulgated or made known by reason only, he that is not come to the use of his reason, cannot be said to be under this law; and Adam’s children, being not presently as soon as born under this law of reason, were not presently free: For law, in its true notion, is not so much the limitation as the direction of a free and intelligent agent to his proper interest, and prescribes no farther than is for the general good of those under that law:

Could they be happier without it, the law, as an useless thing, would of itself vanish; and that ill deserves the name of confinement which hedges us in only from bogs and precipices. So that, however it may be mistaken, the end of law is not to abolish or restrain, but to preserve and enlarge freedom: For in all the states of created beings capable of laws, where there is no law, there is no freedom:

For liberty is, to be free from restraint and violence from others; which cannot be, where there is no law: But freedom is not, as we are told, a liberty for every man to do what he lists (for who could be free, when every other mans humor might domineer over him?): But a liberty to dispose and order as he lists, his person, actions, possessions, and his whole property, within the allowance of those laws under which he is, and therein not to be subject to the arbitrary will of another, but freely follow his own.

§ 57. Das Gesetz, welches Adam Richtschnur sein sollte, ist dasselbe, nachdem sich alle Nachkommen zu richten haben: Das Gesetz der Vernunft. Nachkommen treten jedoch auf zu Adam verschiedene Weise in die Welt: Sie werden natürlich geboren.

Anfangs unwissend und unfähig, die Vernunft zu nutzen, stehen sie nicht sofort unter diesem Gesetz. Niemand kann unter einem Gesetz stehen, das ihm nicht bekanntgegeben wurde. Da dieses Gesetz allein durch Vernunft bekannt und verständlich wird, kann man niemanden, der den Gebrauch der Vernunft noch nicht erlernt hat, auch nicht verlangen, dass er unter diesem Gesetz steht.

Da Adams Kinder direkt nach der Geburt nicht sofort unter diesem Gesetz stehen können, sind sie auch nicht sofort frei. Denn Gesetz im eigentlichen Sinn bedeutet weit weniger Einschränkung als vielmehr Anleitung für freie und verständige Subjekte bei der Ausrichtung eigener Interessen. Seine Vorschriften reichen keinesfalls weiter als es zum allgemeinen Wohl aller dient, die dem Gesetz untergeordnet sind. Könnten diese ohne das Gesetz glücklicher sein, würde es mangels Nutzen von allein verschwinden. Wohl kaum verdient sich den Begriff Beschränkung, was uns nur gegen Sümpfe und Abgründe einhegt.

Wie oft es auch missverstanden werden mag: Ziel des Gesetzes ist nicht die Freiheit abzuschaffen oder einzuschränken, sondern diese zu erhalten und zu vergrößern. Unter welchen Umständen rechtsfähige Wesen aus leben mögen gilt: Wo kein Gesetz, da keine Freiheit.

Freiheit bedeutet Abwesenheit von Zwang und Gewaltausübung anderer, was dort unerreicht bleibt, wo es keine Gesetze gibt. Freiheit bedeutet nicht, wie uns weisgemacht wird, Freiheit für jeden, zu tun, was er will. (Wer könnte frei sein, wenn die Laune jedes anderen ihn tyrannisieren darf?) Sie ist nichts anderes als das Recht gemäß expliziter Erlaubnis der Gesetze, unter denen man steht, über seine Person, Handlungen, Besitz und gesamtes Eigentum zu verfügen und damit zu tun, was einem gefällt. Ohne der Willkür eines Anderen untergeordnet zu sein, sondern frei dem eigenen Willen zu folgen.

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TToG II § 25

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CHAPTER V

Of PROPERTY

§ 25. Whether we consider natural reason, which tells us, that men, being once born, have a right to their preservation, and consequently to eat and drink, and such other things as nature affords for their subsistence: Or revelation, which gives us an account of those grants God made of the world to Adam, and to Noah, and his sons, it is very clear, that God, as King David says, Psal.CXV.16., has given the earth to the children of men; given it to mankind in common. But this being supposed, it seems to some a very great difficulty, how any one should ever come to have a property in any thing: I will not content myself to answer, that if it be difficult to make out property upon a supposition that God gave the world to Adam, and his supposition in common, it is impossible that any man, but one universal monarch, should have any property upon a supposition, that God gave the world to Adam, and his heirs in succession, exclusive of all the rest of his posterity. But I shall endeavor to show, how men might come to have a property in several parts of that which God gave to mankind in common, and that without any express compact of all the commoners.

Kapitel 5

Besitz

§ 25. Ob wir die natürliche Vernunft heranziehen, die uns sagt, dass die Menschen, sobald sie geboren sind, das Recht auf Erhalt haben und deshalb auf Speise und Trank und andere notwendige Dinge, wie sie die Natur für die Versorgung bereit stellt. Oder den Glauben an eine Offenbarung, die von den bedeutenden Gewährungen der Welt berichtet, die Gott Adam und Noah und seinen Söhnen gemacht haben soll. Eines ist klar: Gott hat, wie König David Psal.CXV.16. sagt, die Erde den Menschenkindern, also der Menschheit in Gemeinschaft gegeben. Setzen wir das voraus, scheint es für manchen ein sehr schwieriges Problem zu sein, wie denn dann je ein Mensch irgendeinen Gegenstand zum Besitz nehmen könnte. Mir reicht es nicht aus zu antworten, es sei schwierig Besitz zu erklären.

Wenn es auf Grund der Unterstellung, Gott habe die Welt Adam und seinen Nachkommen in Gemeinschaft gegeben, unmöglich sein muss, auf Grund einer anderen Unterstellung, Gott habe die Welt Adam und seinen berechtigten Erben unter Ausschluss der gesamten übrigen Nachkommen gegeben, dann ist es unmöglich, dass überhaupt irgendein Mensch außer einem einzigen universalen Monarch irgend einen Besitz haben kann. Stattdessen ich werde mich bemühen nachzuweisen, wie die Menschen in den Besitz verschiedener Bestandteile von dem gelangen konnten, was Gott der Menschheit gemeinschaftlich gegeben hatte. Und dies obwohl kein ausdrücklicher Vertrag mit allen Bürgern vorliegt.

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TToG II § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. Political power, then, I take to be a right of making laws with penalties of death, and consequently all less penalties, for the regulating and preserving of property, and of employing the force of the community, in the execution of such laws, and in the defense of the commonwealth from foreign injury; and all this only for the public good.

§ 3. Deshalb verstehe ich unter politischer Macht das Recht, Gesetze für Regelung und Erhalt des Eigentums zu erlassen, einschließlich der Todesstrafe, und folglich allen geringeren Strafen und die Macht der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollziehen sowie das Gemeinwesen gegen jeglichen Schaden von außen zu schützen, jedoch alles dies einzig und allein für das öffentliche Wohl.

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