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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 59, Absatz 59,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 59, Absatz 59,

“From which God hath either expressly etc.” if God hath tacitly freed us from those things which he hath not expressly commanded I can acknowledge no book of statutes but the Bible, and acts of Parliament can have no obligation.

“This is nothing else but to tempt etc.” ‚tis so if we interpose in matters forbidden or commanded by him already, in the rest the magistrate may use his authority without incurring this censure.

“Again James decries those ceremonies upon this score, lest they should be troublesome to the converted Gentiles.” It could not but become their Christian prudence to open as easy a passage as they could to the conversion of the Gentiles, to remove all possible rubs out of their way and not cumber the progress of the yet infant Gospel with unnecessary ceremonies, but the magistrate when his already converted people shall trouble themselves and him too about things indifferent and from thence grow into dangerous factions and tumults, may determine the business by injunctions or prohibitions without any prejudice to the doctrines of Christianity. The magistrate indeed ought not to be troublesome by his injunctions to the people, but he alone is judge what is so and what not.

“Wovon uns Gott entweder ausdrücklich etc.,“ wenn Gott uns stillschweigend von allen Angelegenheiten befreit hat, die er nicht ausdrücklich angeordnet hat, kann ich kein Buch von Rang anerkennen außer der Bibel und Handlungen und Beschlüsse eines Parlaments haben überhaupt keine Verpflichtung.

“Das ist nichts anderes als herauszufordern etc.“ es verhält sich so, wenn wir in verbotene oder bereits durch ihn angeordnete Angelegenheiten eingreifen. Über alles Übrige darf die Obrigkeit ihre Autorität wahrnehmen, ohne dieser Zensur zu unterliegen.

“Ein weiteres Mal widerruft Jakobus fragliche Zeremonien an Hand dieser Bewertung, damit sie keine Verärgerung bei den konvertierten Heiden auslösen.“

Es konnte nichts mehr für ihre christliche Klugheit sprechen, als der Bekehrung der Heiden den einfachsten Weg zu eröffnen, den sie gehen konnten und alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg räumen und die Verbreitung des noch jungfräulichen Evangeliums nicht mit unnötigen Zeremonien zu behindern. Sollten aber die gerade neu Bekehrten sich selbst und die Obrigkeit im Streit über unbestimmte Gegebenheiten in Schwierigkeiten bringen und sich von dort zu gefährlichen Aufständen und Tumulten vergrößern, dann darf die Obrigkeit die Sache durch Verfügungen oder Verbote ohne jeden Nachteil für die Lehren der Christenheit festlegen. Die Obrigkeit sollte zwar in der Tat durch ihre Verfügungen die Bevölkerung nicht verärgern, dennoch ist sie allein der Richter darüber, womit es sich so verhält und womit nicht.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 58, Absatz 58,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 58, Absatz 58,

St Peter might well oppose the putting on this yoke on the necks of the disciples not only because it so galled the Jews, but also being taken off and broken by God himself was not to be renewed; but this will not concern other things of indifference. If we grant that things indifferent may be called yokes, it will follow from the metaphor that they are heavy perhaps but not unlawful, trouble-some not criminal, and so are taxes and tributes and all penal laws, which if yokes are not to be put upon the necks of Christians they may upon the same score plead for forbearance.

But who knows not that the stubborn necks of the people do often call for yokes and those strong and heavy without which it would be impossible they should be kept in order? But the yoke here spoken of is of far another nature than the imposition of indifferent things, the question was, as appears, whether the ceremonial law was still in force and obliged the converted Gentiles, whether circumcision were necessary to salvation.

This the believing Pharisees plead for, but St Peter opposes and confutes, showing that God put no difference between the circumcised and uncircumcised but that they equally believed and received the Holy Ghost; the synod therefore by a decree quits them from subjection to the ceremonial law, and only forbids them fornication (which was then generally in those countries esteemed a very trivial and almost indifferent thing and therefore might well be ranked amongst eating of things strangled which were thought to carry as much guilt in them) and some other things which were necessary (not in their own nature) for the better uniting believers, Jews and Gentiles, and to prevent scandal and offence between the strong and weak brethren.

All the inference that can be drawn from hence is, that though the ceremonial law was a heavy yoke and is not now to be put upon the necks of Christians, yet the exigencies of the Church and the condition of Christians may make the imposition of many things, (that are in their own nature indifferent) necessary.

Petrus konnte sich mit gutem Recht der Auferlegung dieses Jochs auf die Nacken der Schüler widersetzen. Nicht nur weil die Juden dadurch so sehr angekettet waren, sondern auch weil es höchstpersönlich durch Gott abgenommen und zerbrochen worden und seine Erneuerung nicht vorgesehen war. Doch dieser Fall kann anders gelagerte unbestimmte Angelegenheiten nicht betreffen.

Selbst wenn wir zugestehen, unbestimmte Dinge könnten mit dem Begriff Joch bezeichnet werden, dann muss schon aus der Metapher der Schluss zu ziehen sein, sie seien womöglich sehr schwer zu ertragen, nicht aber unrechtmäßig, vielleicht Quelle einer Menge Ärger, aber kein Verbrechen. Genauso verhält es sich mit Steuern und Abgaben, sowie allen Strafgesetzen, bezüglich derer, da Joche aller Art ja dem Nacken eines Christen nicht auferlegt werden dürfen, nach derselben Bewertung Enthaltung zu verlangen wäre.

Aber wem wäre entgangen, dass die störrischen Nacken der Bevölkerung sehr oft geradezu nach einem möglichst starken und schweren Joch schreien und, ohne welches es schier unmöglich wäre, sie zur Ordnung anzuhalten? Allerdings ist das zuletzt genannte Joch vollkommen anderer Natur, als jegliche Verfügung über unbestimmte und unwichtige Gegebenheiten. Die Frage war doch, unverkennbar, ob das Zeremonialrecht weiterhin in Kraft wäre, ob es auch die konvertierten Nichtjuden verpflichtete und ob die Beschneidung weiterhin zur Erlösung notwendig wäre.

Für diese Glaubenspflichten traten die Pharisäer ein. Petrus jedoch widersetzte sich und widerlegte dies, indem er nachwies, dass Gott keinen Unterschied zwischen Beschnittenen und Unbeschnittenen aufstellt, sondern, dass sie gleichermaßen glauben und den Heiligen Geist empfangen konnten. Aus diesem Grund entlässt die Synode sie aus der Unterordnung unter das zeremonielle Recht und verbat ihnen lediglich die Unzucht. (Welche seinerzeit in diesen Ländern als eine äußerst triviale und absolut nebensächliche Angelegenheit beurteilt wurde und von daher problemlos in eine Kategorie mit dem Verzehr erwürgter Lebewesen fiel, wobei man annahm, das eine trage genauso viel Schuld ein, wie das andere) Darüber hinaus regelten sie ein paar andere Gegebenheiten, die (nicht ihrer Natur nach) notwendig waren um die Gläubigen besser zusammenzuführen, Juden mit Nichtjuden, und um Skandale und Beleidigungen zwischen Starken und Schwachen zu verhüten.

Jegliche Schlussfolgerung die nun von daher gezogen werden kann, erschöpft sich darin, dass das Zeremonialrecht als schweres Joch empfunden wurde und nunmehr nicht weiter den Nacken der Christen auferlegt werden durfte. Das Erfordernis der Kirche und die Situation der Christenheit jedoch konnte die Verfügung über etliche, notwendige Gegebenheiten gestalten (die ihrer eigenen Natur nach ohne Bedeutung sind).

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TToG I § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Were it not for this right of being nourished and maintained by their parents, which God and nature has given to children, and obliged parents to as a duty, it would be reasonable, that the father should inherit the estate of his son, and be preferred in the inheritance before his grandchild: For to the grandfather there is due a long score of care and expenses laid out upon the breeding and education of his son, which one would think in justice ought to be paid.

But that having been done in obedience to the same law, whereby he received nourishment and education from his own parents: This score of education, received from a man’s father, is paid by taking care, and providing for his own children; is paid, I say, as much as is required of payment by alteration of property, unless present necessity of the parents require a return of goods for their necessary support and subsistence:

For we are not now speaking of that reverence, acknowledgment, respect and honor, that is always due from children to their parents; but of possessions and commodities of life valuable by money. But though it be incumbent on parents to bring up and provide for their children, yet this debt to their children does not quite cancel the score due to their parents; but only is made by nature preferable to it:

For the debt a man owes his father, takes place, and gives the father a right to inherit the son’s goods, where for want of issue, the right of children doth not exclude that title.

And therefore a man having a right to be maintained by his children, where he needs it; and to enjoy also the comforts of life from them, when the necessary provision due to them and their children will afford it; if his son die without issue, the father has a right in nature to possess his goods, and inherit his estate, (whatever the municipal laws of some countries may absurdly direct otherwise;) and so again his children and their issue from him; or, for want of such, his father and his issue.

But where no such are to be found, i. e. no kindred, there we see the possessions of a private man revert to the community, and so in politic societies come into the hands of the public magistrate; but in the state of nature become again perfectly common, nobody having a right to inherit them: Nor can any one have a property in them, otherwise than in other things common by nature; of which I shall speak in its due place.

§ 90. Hätten Gott und Natur den Kindern nicht das Recht gegeben und den Eltern als Pflicht auferlegt, von den Eltern ernährt und versorgt zu werden, wäre es vernünftig sein, dass der Vater das Vermögen seines Sohns erbte und in der Erbfolge dem Enkel vorausginge. Dem Großvater schuldet man eine lange Liste von Mühen und Kosten, die er für die Ernährung und Ausbildung des Sohnes aufgebracht hat und die fairerweise rückvergütet werden sollten.

Da das gleiche Gesetz befolgte, welches ihm Nahrung und Ausbildung seitens der eigenen Eltern ermöglichte, werden diese Schulden durch die Pflege und Versorgung der eigenen Kinder ausgeglichen.

Ausgeglichen, sage ich, sowie eine Zahlung durch Besitzwechsel erforderlich wäre, wenn nicht eine gegenwärtige Notlage der Eltern eine Rückgabe von Gütern für deren notwendige Versorgung und Existenz verlangt. Wir sprechen hier nicht von jener Verehrung, Anerkennung, Achtung und Ehrerbietung, die Kinder unter allen Umständen ihren Eltern schuldig sind, sondern von Besitz und Komfort, der in Geld abschätzbar ist.

Wenn Eltern auch verpflichtet sind, ihre Kinder großzuziehen und für sie zu sorgen, so kann diese Verpflichtung ihren Kindern gegenüber sie nicht ganz von der Pflicht gegen ihre Eltern freisprechen. Die Pflicht gegen die Kinder hat von Natur nur einen Vorzug vor der gegen die Eltern erhalten. Was ein Mensch seinem Vater schuldet, tritt in Geltung und gibt dem Vater das Recht, den Besitz des Sohnes zu erben, falls mangels Nachkommen kein Recht der Kinder diesen Anspruch ausschließt.

Der Mensch ist berechtigt, von seinen Kindern versorgt zu werden, wenn er dessen bedarf und sich der Annehmbarkeiten des Lebens aus ihrer Hand zu erfreuen, wenn deren nötige Versorgung und die ihrer Kinder es gestatten. Der Vater hat, falls der Sohn ohne Nachkommen stirbt, ein natürliches Recht, dessen Güter in Besitz zu nehmen und sein Vermögen zu erben. (Was auch immer die besondere Gesetzgebung einiger Länder im Gegensatz dazu absurderweise bestimmen mag).

Und gleichermaßen wiederum seine Kinder und deren Nachkommen von ihm, oder mangels dieser sein Vater und dessen Nachkommen. Wo solche Verwandtschaft nicht mehr vorhanden ist, fällt, wie wir sehen, der Besitz eines Privatmanns an die Gemeinschaft zurück.

In politischen Gesellschaften kommt er auf diese Weise in die Hände öffentlicher Obrigkeit. Im Naturzustand wird er wieder zu völligem Gemeingut, an dem niemand ein Recht hat ihn zu erben, noch ein Besitzrecht an ihm behaupten kann als an anderem Gemeinbesitz. Davon werde ich zu gegebener Zeit sprechen.

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