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TToG I § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Were it not for this right of being nourished and maintained by their parents, which God and nature has given to children, and obliged parents to as a duty, it would be reasonable, that the father should inherit the estate of his son, and be preferred in the inheritance before his grandchild: For to the grandfather there is due a long score of care and expenses laid out upon the breeding and education of his son, which one would think in justice ought to be paid.

But that having been done in obedience to the same law, whereby he received nourishment and education from his own parents: This score of education, received from a man’s father, is paid by taking care, and providing for his own children; is paid, I say, as much as is required of payment by alteration of property, unless present necessity of the parents require a return of goods for their necessary support and subsistence:

For we are not now speaking of that reverence, acknowledgment, respect and honor, that is always due from children to their parents; but of possessions and commodities of life valuable by money. But though it be incumbent on parents to bring up and provide for their children, yet this debt to their children does not quite cancel the score due to their parents; but only is made by nature preferable to it:

For the debt a man owes his father, takes place, and gives the father a right to inherit the son’s goods, where for want of issue, the right of children doth not exclude that title.

And therefore a man having a right to be maintained by his children, where he needs it; and to enjoy also the comforts of life from them, when the necessary provision due to them and their children will afford it; if his son die without issue, the father has a right in nature to possess his goods, and inherit his estate, (whatever the municipal laws of some countries may absurdly direct otherwise;) and so again his children and their issue from him; or, for want of such, his father and his issue.

But where no such are to be found, i. e. no kindred, there we see the possessions of a private man revert to the community, and so in politic societies come into the hands of the public magistrate; but in the state of nature become again perfectly common, nobody having a right to inherit them: Nor can any one have a property in them, otherwise than in other things common by nature; of which I shall speak in its due place.

§ 90. Hätten Gott und Natur den Kindern nicht das Recht gegeben und den Eltern als Pflicht auferlegt, von den Eltern ernährt und versorgt zu werden, wäre es vernünftig sein, dass der Vater das Vermögen seines Sohns erbte und in der Erbfolge dem Enkel vorausginge. Dem Großvater schuldet man eine lange Liste von Mühen und Kosten, die er für die Ernährung und Ausbildung des Sohnes aufgebracht hat und die fairerweise rückvergütet werden sollten.

Da das gleiche Gesetz befolgte, welches ihm Nahrung und Ausbildung seitens der eigenen Eltern ermöglichte, werden diese Schulden durch die Pflege und Versorgung der eigenen Kinder ausgeglichen.

Ausgeglichen, sage ich, sowie eine Zahlung durch Besitzwechsel erforderlich wäre, wenn nicht eine gegenwärtige Notlage der Eltern eine Rückgabe von Gütern für deren notwendige Versorgung und Existenz verlangt. Wir sprechen hier nicht von jener Verehrung, Anerkennung, Achtung und Ehrerbietung, die Kinder unter allen Umständen ihren Eltern schuldig sind, sondern von Besitz und Komfort, der in Geld abschätzbar ist.

Wenn Eltern auch verpflichtet sind, ihre Kinder großzuziehen und für sie zu sorgen, so kann diese Verpflichtung ihren Kindern gegenüber sie nicht ganz von der Pflicht gegen ihre Eltern freisprechen. Die Pflicht gegen die Kinder hat von Natur nur einen Vorzug vor der gegen die Eltern erhalten. Was ein Mensch seinem Vater schuldet, tritt in Geltung und gibt dem Vater das Recht, den Besitz des Sohnes zu erben, falls mangels Nachkommen kein Recht der Kinder diesen Anspruch ausschließt.

Der Mensch ist berechtigt, von seinen Kindern versorgt zu werden, wenn er dessen bedarf und sich der Annehmbarkeiten des Lebens aus ihrer Hand zu erfreuen, wenn deren nötige Versorgung und die ihrer Kinder es gestatten. Der Vater hat, falls der Sohn ohne Nachkommen stirbt, ein natürliches Recht, dessen Güter in Besitz zu nehmen und sein Vermögen zu erben. (Was auch immer die besondere Gesetzgebung einiger Länder im Gegensatz dazu absurderweise bestimmen mag).

Und gleichermaßen wiederum seine Kinder und deren Nachkommen von ihm, oder mangels dieser sein Vater und dessen Nachkommen. Wo solche Verwandtschaft nicht mehr vorhanden ist, fällt, wie wir sehen, der Besitz eines Privatmanns an die Gemeinschaft zurück.

In politischen Gesellschaften kommt er auf diese Weise in die Hände öffentlicher Obrigkeit. Im Naturzustand wird er wieder zu völligem Gemeingut, an dem niemand ein Recht hat ihn zu erben, noch ein Besitzrecht an ihm behaupten kann als an anderem Gemeinbesitz. Davon werde ich zu gegebener Zeit sprechen.

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TToG I § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. This being the reason and foundation of Adams property, gave the same title, on the same ground, to all his children, not only after his death, but in his life-time: So that here was no privilege of his heir above his other children, which could exclude them from an equal
right to the use of the inferior creatures, for the comfortable preservation of their beings, which is all the property man hath in them; and so Adams sovereignty built on property, or, as our author calls it, private dominion, comes to nothing.

Every man had a right to the creatures, by the same title Adam had, viz. by the right everyone had to take care of, and provide for their subsistence: And thus men had a right in common, Adam’s children in common with him. But if anyone had began, and made himself a property in any particular thing, (which how he, or anyone else, could do, shall be shown in another place) that thing, that possession, if he disposed not otherwise of it by his positive grant, descended naturally to his children, and they had a right to succeed to it, and possess it.

§ 87. Da hier Ursache und Grundlage von Adams Besitz verankert sind, hatten allen seine Kinder aus demselben Grund denselben Rechtsanspruch. Nicht nur nach seinem Tod, sondern auch bei seinen Lebzeiten. Hier handelte es sich nicht um ein Privileg seines Erben vor den anderen Kindern, welches sie von dem gleichen Recht, die untergeordneten Geschöpfe für einen angenehmen Unterhalt ihres Daseins zu nutzen, hätte ausschließen können.

Eben darin besteht der ganze Besitz, den der Mensch an jenen innehat. Auf Besitz gegründete Souveränität Adams, oder, wie unser Autor es nennt, die alleinige Herrschaft löst sich daher in Nichts auf. Jeder Mensch hatte ein Recht auf die Geschöpfe durch denselben Anspruch, den Adam hatte: Durch das einem jeden zustehende Recht, auf seine Existenz bedacht zu sein und für sie zu sorgen.

So hatten die Menschen ein allen gemeinsames Recht, Adams Kinder ein gemeinsames Recht mit ihm. Wenn aber jemand begonnen hatte, sich selbst Besitz an einer bestimmten Sache zu verschaffen, und dies auch erreicht hatte, (wie er oder jeder andere dies tun konnte, soll an anderer Stelle gezeigt werden) so ging jene Sache, oder jener Besitz, wenn der Betreffende nicht durch eine positive Gewähr anders darüber verfügte, selbstverständlich auf seine Kinder über und die hatten daran ein Besitz- und Erbrecht.

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TToG I § 84

John Locke: Two Treatises of Government

§ 84. Our author, having fancied an absolute sovereignty in Adam, mentions several ways of its conveyance to princes, that were to be his successors; but that which lie chiefly insists on, is that of inheritance, which occurs so often in his several discourses; and I having in the foregoing chapter quoted several of these passages, I shall not need here again to repeat them. This sovereignty he erects, as
has been said, upon a double foundation, viz. that of property, and that of fatherhood. One was the right he was supposed to have in all creatures, a right to possess the earth with the beasts, and other inferior ranks of things in it, for his private use, exclusive of all other men. The other was the right he was supposed to have, to rule and govern men, all the rest of mankind.

§ 84. Unser Autor, der sich absolute Souveränität bei Adam in den Kopf gesetzt hat, nennt verschiedene Wege, wie sie auf Fürsten übergehen konnte, die seine Nachfolger werden sollten. Worauf er sich indessen hauptsächlich stützt, ist die in seinen Schriften so häufig vorkommende Vererbung. Da ich im vorigen Kapitel verschiedene seiner Passagen zitiert habe, verzichte ich darauf sie hier ein weiteres Mal zu wiederholen. Die Souveränität errichtet er auf doppelter Grundlage: Besitz und Vaterschaft.

Ersteres war ein Recht, welches Adam an aller Kreatur hatte, wie unser Autor unterstellt. Das Besitzrecht, die Erde mit den Tieren und allen niederen Dingen für seinen eigenen privaten Nutzen, unter Ausschluss aller anderen Menschen.

Letztere war das unterstellte Recht, über Menschen, genauer über die gesamte übrige Menschheit zu herrschen und zu regieren.

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TToG I § 78

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VIII

Of the Conveyance of Adams Sovereign Monarchical Power

§ 78. Sir Robert, not having been very happy in any proof he brings for the sovereignty of Adam, is not much more fortunate in conveying it to future princes, who, if his politics be true, must all derive their titles from that first monarch. The ways he has assigned, as they lie scattered up and down in his writings, I will set down in his own words:

In his preface he tells us, that Adam being monarch of the whole world, none of his posterity had any right to possess anything, but by his grant or permission, or by succession from him. Here he makes two ways of conveyance of anything Adam stood possessed of; and those are grants or succession. Again he says, all Kings either are, or are to be reputed, the next heirs to those first progenitors, who were at first the natural parents of the whole people, p. 19.

There cannot be any multitude of men whatsoever, but that in it, considered by itself there is one man amongst them, that in nature hath a right to be the King of all the rest, as being the next heir to Adam, Observations, 253. Here in these places inheritance is the only way he allows of conveying monarchical power to princes. In other places he tells us Observations 155:

All power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, Observations, 158. All kings that now are, or ever were, are or were either fathers of their people, or heirs of such fathers, or usurpers of the right of such fathers, Observations, 253. And here he makes inheritance or usurpation the only ways whereby kings come by this original power: But yet he tells us, this fatherly empire, as it was of itself hereditary, so it was alienable by patent and seizable by an usurper, Observations, 190.

So then here inheritance, grant, or usurpation, will convey it. And last of all, which is most admirable, he tells us, p. 100. It skills not which way Kings come by their power, whether by election, donation, succession, or by any other means; for it is still the manner of the government by supreme power, that makes them properly Kings, and not the means of obtaining their crowns.

Which I think is a full answer to all his whole hypothesis and discourse about Adams royal authority, as the fountain from which all princes are to derive theirs: And he might have spared the trouble of speaking so much as he does, up and down, of heirs and inheritance, if to make one properly a King, needs no more but governing by supreme power, and it matters not by what means he came by it.

Kapitel 8

Übertragung der souveränen, monarchischen Macht Adams

§ 78. Sir Robert war bei keinem seiner Beweisversuche für die Souveränität Adams sehr erfolgreich. Er ist auch kaum glücklicher bei der Übertragung auf künftige Fürsten, denn die müssten alle ihre Titel von jenem ersten Monarchen ableiten, soll sein Politikverständnis richtig sein.

Die Herleitungswege, die er angibt, liegen hier und da in seinen Schriften verstreut. Ich werde ihn mit seinen Worten zitieren. Im Vorwort behauptet er: Da Adam Monarch der ganzen Welt war, hatte keiner seiner gesamten Nachkommen ein Recht, irgendetwas zu besitzen, als durch seine Gewähr oder Erlaubnis, oder durch Erbfolge.

Er zeigt uns zwei Wege auf, wie der ganze Besitz Adams zu übertragen sei. Diese bestehen in Gewähr oder Erbfolge. Er fährt fort: Alle Könige sind, oder sind wenigstens zu betrachten, als die nächsten Erben jener ersten Vorfahren, die ursprünglich die natürlichen Eltern des ganzen Volks waren S. 19. Es kann keine Teilmenge der Menschheit geben, welcher Art auch immer, in der es für sich betrachtet, keinen Mensch gibt, der als nächster Erbe Adams von Natur aus ein Recht hat, König aller übrigen zu sein, O. 253. An diesen Stellen ist Erbfolge das einzige Mittel, die königliche Macht auf Fürsten zu übertragen.

An anderen Stellen sagt er: Alle Macht auf Erden wird von der väterlichen Macht entweder abgeleitet oder von ihr usurpiert, O. 158. Alle Könige, die es gibt oder jemals gab, sind oder waren entweder Väter ihres Volks, Erben solcher Väter oder Usurpatoren des Rechts solcher Väter, O. 253.

Hier macht er Erbfolge oder Usurpation zu den einzigen Mitteln, die Könige an die ursprüngliche Macht bringen. Trotzdem behauptet er: Diese väterliche Herrschaft konnte, obwohl an sich erblich, auch durch eine Urkunde übertragen und von einem Usurpator an sich gerissen werden, O. 190.

Jetzt kann Macht also durch Erbfolge, Gewähr oder Usurpation auf einen anderen übergehen. Das Beste aber kommt wie üblich zuletzt: Es kommt nicht darauf an, auf welchem Weg Könige zu ihrer Macht gelangen. Ob durch Wahl, Gewähr, Erbfolge oder irgendein anderes Mittel.

Denn es ist ausschließlich die Art des Regierens mit absoluter Macht, die sie zu ordentlichen Königen macht und nicht das Mittel, wie sie zur Krone gelangten, S. 100. Ich befürchte, das ist eine völlig ausreichende Antwort auf seine ganze Hypothese und Abhandlung von Adams königlicher Autorität als der Quelle, von der alle Fürsten die Ihrige herzuleiten haben.

Er hätte sich den Zinnober sparen können, über Erben und Erbfolge soviel herauf und herunter zu schwadronieren, solange es nicht mehr braucht, als mit absoluter Macht zu regieren, um jemand zu einem ordentlichen König zu befördern. Und es schon gar nicht darauf ankommt, durch welches Mittel er dazu gelangt ist.

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TToG I § 21

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IV.

Of Adam’s Title to Sovereignty by Donation, Gen. I.28.

§ 21. Having at last got through the foregoing passage, where we have been so long detained, not by the force of arguments and opposition, but by the intricacy of the words, and the doubtfulness of the meaning; let us go on to his next argument for Adam’s sovereignty. Our author tells us in the words of Mr. Selden8, that Adam by donation from God, Gen. I.28., was made the general Lord of all things, not without such a private dominion to himself, as without his grant did exclude his children. This determination of Mr. Selden8, says our author, is consonant to the history of the Bible, and natural reason, Observations 210., and in his Pref. to his Observations on Aristotle, he says thus, the first government in the world was monarchial in the father of all flesh, Adam being commanded to people and multiply the earth, and to subdue it, and having dominion given him over all creatures, was thereby the monarch of the whole world: None of his posterity had any right to possess anything, but by his grant or permission, or by succession from him: The earth, saith the Psalmist, hath he given to the children of men, which show the title comes from fatherhood.

Kapitel 4

Von Adams Rechtsanspruch auf Souveränität durch Schenkung: Gen. I.28

§ 21. Nachdem wir endlich den vorherigen Abschnitt abgearbeitet haben, der uns durch ein Gewirr von Widersprüchen und Zweideutigkeiten an Stelle gewichtiger Argumente ewig aufgehalten hat, nehmen wir uns ein weiteres Argument für Adams Souveränität vor. Unser Autor teilt in Seldens8 Worten mit: „Adam war durch Gottes Schenkung (Gen I, 1.28) Herr aller Dinge war mit einer persönlichen, alleinigen Herrschaft (Sach-, Gebrauch-, -Gebiets) die – ohne seine ausdrückliche Bewilligung, seine Kinder von allem ausschloss“.

Ferner meint unser Autor „Diese Entscheidung Seldens8 stimmt mit der biblischen Geschichte und der natürlichen Vernunft überein“. (O. 210). Im Vorwort zu seinen „Bemerkungen über Aristoteles“ sagt er Folgendes: „Die erste Regierung in der Welt war monarchisch, in den Händen des Vater allen Fleisches. Adam wurde befohlen sich zu vermehren, die Erde zu bevölkern und zu unterjochen. Da er Herrschaft über alle Lebewesen innehatte, war er Monarch der ganzen Welt. Seine Nachkommenschaft hatte nur durch seine Gewähr, Erlaubnis oder Erbnachfolge das Recht etwas zu besitzen. Der Psalmist schreibt: Die Erde hat Adam seinen Söhnen vererbt, was den Rechtsanspruch seitens der Vaterschaft beweist“.

8John Selden, Völkerrechtler, aus „mare clausum sive de dominio maris libri II (1636)“; https://en.wikipedia.org/wiki/John_Selden

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TToG I § 16

§ 16. But let us see, how he puts his creation and this appointment together. By the appointment of God, says Sir Robert, as soon as Adam was created, he was monarch of the world, though he had no subjects; for though there could not be actual government till there were subjects, yet by the right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity: Though not in act, yet at least in habit, Adam was a king from his creation.

I wish he had told us here, what he meant by God’s appointment: For whatsoever providence orders, or the law of nature directs, or positive revelation declares, may be said to be by God’s appointment: But I suppose it cannot be meant here in the first sense, I. e. by providence; because that would be to say no more, but that as soon as Adam was created he was de facto monarch, because by right of nature it was due to Adam, to be governor of his posterity. But he could not de facto be by providence constituted the governor of the world, at a time when there was actually no government, no subjects to be governed, which our author here confesses.

Monarch of the world is also differently used by our author; for sometimes he means by it a proprietor of all the world exclusive of the rest of mankind, and thus he does in the same page of his preface before cited: Adam, says he, being commanded to multiply and people the earth, and to subdue it, and having dominion given him over all creatures, was thereby the monarch of the whole world; none of his posterity had any right to possess any thing but by his grant or permission, or by succession from him.

2. Let us understand then by monarch proprietor of the world, and by appointment Gods actual donation, and revealed positive grant made to Adam, Gen. I. 28. as we see Sir Robert himself does in this parallel place, and then his argument will stand thus: by the positive grant of God, as soon as Adam was created, he was proprietor of the world, because by the right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity. In which way of arguing there are two manifest falsehoods.

First, It is false, that God made that grant to Adam, as soon as he was created, since, though it stands in the text immediately after his creation, yet it is plain it could not be spoken to Adam, till after Eve was made and brought to him: And how then could he be monarch by appointment as soon as created, especially since he calls, if I mistake not, that which God says to Eve, Gen. III. 16, the original grant of government, which not being till after the fall, when Adam was somewhat, at least in time, and very much distant in condition, from his creation, I cannot see, how our author can say in this sense, that by God’s appointment, as soon as Adam was created, he was monarch of the world.

Secondly, were it true that God’s actual donation appointed Adam monarch of the world as soon as he was created, yet the reason here given for it, would not prove it; but it would always be a false inference, that God, by a positive donation, appointed Adam monarch of the world, because by right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity: For having given him the right of government by nature, there was no need of a positive donation; at least it will never be a proof of such a donation.

§ 16. Wollen wir also sehen, wie er diese „Erschaffung“ und diese Verfügung miteinander in Einklang bringt. Durch den Beschluss Gottes, sagt Sir Robert, „war Adam, sobald er erschaffen war, schon Monarch der Welt, obwohl er gar keine Untertanen hatte. Selbst wenn es auch eine wirkliche Regierung nicht geben kann, bevor es Untertanen gab, so kann durch Naturrecht Adam trotzdem als Herrscher seiner Nachkommen betrachtet werden. Wenn schon nicht in Wirklichkeit, in der Wahrnehmung des Amtes, so doch statuarisch (by habit), also nach Protokoll, war Adam König von seiner Erschaffung an“. Hätte er uns hier doch gesagt, was er unter „Beschluss Gottes“ versteht. Was die Vorsehung befiehlt, oder das Naturgesetz vorschreibt, oder positive Offenbarung zu erkennen gibt, geschieht „auf Gottes Beschluss“, kann man sagen.

Ich nehme aber an, das hier nicht der erstere Sinn, nämlich der „Vorsehung“ gemeint ist. Denn das würde nur bedeuten, „Adam, sowie er erschaffen war“, sei de facto Monarch gewesen, da „es ihm durch Naturrecht zukam, Herrscher seiner Nachkommenschaft zu sein“.

Er konnte aber unmöglich de facto durch die Vorsehung zu einer Zeit zum Herrscher der Welt eingesetzt werden zu der, wie unser Autor zugibt, es in Wirklichkeit noch keine Regierung gab, auch keine Untertanen, die hätten regiert werden können. „Monarch der Welt“ wird von unserem Autor auch in verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Mal versteht er darunter einen Eigentümer der ganzen Welt mit Ausschluss der übrigen Menschen, wie z. B. auf genau derselben Seite der oben erwähnten Vorrede, wo er schreibt: „Da Adam Befehl hatte sich zu vermehren, die Erde zu bevölkern und zu unterwerfen, und ihm die Herrschaft über alle Kreatur gegeben war, war er Monarch der ganzen Welt. Keiner seiner Nachkommen hatte ein Recht ohne seine Bewilligung oder Erlaubnis oder durch Erbfolge“ irgendetwas zu besitzen.

2. Unter „Monarch“ wollen wir also Eigentümer der Welt verstehen und unter Verfügung die von Gott an Adam getätigte wirkliche Schenkung und die geoffenbarte positive Verleihung (1. Mose 1.28) wie es Sir Robert selbst an dieser Parallelstelle ebenfalls tut. Dann wird sein Argument so lauten: „durch positive Verleihung Gottes war Adam, sobald er geschaffen, Eigentümer der Welt, weil es ihm durch Naturrecht zukam, Herrscher über seine Nachkommenschaft zu sein“.

In dieser Art der Schlussfolgerung stecken gleich zwei handwerkliche Irrtümer.

Erstens trifft es nicht zu, das Gott Adam diese Schenkung machte, sobald er erschaffen war. Es steht zwar im Bibeltext unmittelbar nach seiner Erschaffung, aber es dürfte klar sein, dass dies Adam erst zu teil werden konnte, nachdem Eva geschaffen und ihm zugewiesen worden war. Wie konnte er dann, „sobald er erschaffen war, Monarch durch Gottes Verfügung sein“, wo doch unser Autor, wenn ich mich nicht irre das, was Gott in 1. Moses 3.16 der Eva mitteilt, die „ursprüngliche Gewähr der Regentschaft“ nennt? Dies geschah erst nach dem Sündenfall, als Adam zwar der Zeit nach nur wenig, den Umständen nach aber sehr weit von der Erschaffung entfernt war. So kann ich unmöglich einsehen, wie unser Autor in diesem Sinn behaupten kann, dass „Adam durch Gottes Verfügung Monarch der Welt war, sobald er erschaffen war“.

Zweitens, selbst wenn es zutreffend wäre, dass Gottes Schenkung „Adam tatsächlich zum Monarchen der Welt bestimmt hatte, sobald er erschaffen war“, kann der Grund, der hierfür angegeben wird, das nicht beweisen. Es wird immer ein falscher Schluss sein, „dass Gott durch eine positive Schenkung Adam zum Monarchen der Welt machte, da es Adam durch Naturrecht zukam, Herrscher über seine Nachkommenschaft zu sein“:

Wenn das Recht zu regieren ihm von Natur zusteht, bedarf es keiner positiven Schenkung mehr. Wenigstens wird dies nie der Beweis einer solchen Schenkung sein.

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