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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 59, Absatz 59,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 59, Absatz 59,

“From which God hath either expressly etc.” if God hath tacitly freed us from those things which he hath not expressly commanded I can acknowledge no book of statutes but the Bible, and acts of Parliament can have no obligation.

“This is nothing else but to tempt etc.” ‚tis so if we interpose in matters forbidden or commanded by him already, in the rest the magistrate may use his authority without incurring this censure.

“Again James decries those ceremonies upon this score, lest they should be troublesome to the converted Gentiles.” It could not but become their Christian prudence to open as easy a passage as they could to the conversion of the Gentiles, to remove all possible rubs out of their way and not cumber the progress of the yet infant Gospel with unnecessary ceremonies, but the magistrate when his already converted people shall trouble themselves and him too about things indifferent and from thence grow into dangerous factions and tumults, may determine the business by injunctions or prohibitions without any prejudice to the doctrines of Christianity. The magistrate indeed ought not to be troublesome by his injunctions to the people, but he alone is judge what is so and what not.

“Wovon uns Gott entweder ausdrücklich etc.,“ wenn Gott uns stillschweigend von allen Angelegenheiten befreit hat, die er nicht ausdrücklich angeordnet hat, kann ich kein Buch von Rang anerkennen außer der Bibel und Handlungen und Beschlüsse eines Parlaments haben überhaupt keine Verpflichtung.

“Das ist nichts anderes als herauszufordern etc.“ es verhält sich so, wenn wir in verbotene oder bereits durch ihn angeordnete Angelegenheiten eingreifen. Über alles Übrige darf die Obrigkeit ihre Autorität wahrnehmen, ohne dieser Zensur zu unterliegen.

“Ein weiteres Mal widerruft Jakobus fragliche Zeremonien an Hand dieser Bewertung, damit sie keine Verärgerung bei den konvertierten Heiden auslösen.“

Es konnte nichts mehr für ihre christliche Klugheit sprechen, als der Bekehrung der Heiden den einfachsten Weg zu eröffnen, den sie gehen konnten und alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg räumen und die Verbreitung des noch jungfräulichen Evangeliums nicht mit unnötigen Zeremonien zu behindern. Sollten aber die gerade neu Bekehrten sich selbst und die Obrigkeit im Streit über unbestimmte Gegebenheiten in Schwierigkeiten bringen und sich von dort zu gefährlichen Aufständen und Tumulten vergrößern, dann darf die Obrigkeit die Sache durch Verfügungen oder Verbote ohne jeden Nachteil für die Lehren der Christenheit festlegen. Die Obrigkeit sollte zwar in der Tat durch ihre Verfügungen die Bevölkerung nicht verärgern, dennoch ist sie allein der Richter darüber, womit es sich so verhält und womit nicht.

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TToG I § 123

John Locke: Two Treatises of Government

§ 123. I go on then to ask, whether in the inheriting of this paternal power, this supreme fatherhood, the grandson by a daughter hath a right before a nephew by a brother? Whether the grandson by the eldest son, being an infant, before the younger son, a man and able? Whether the daughter before the uncle? Or any other man, descended by a male line?

Whether a grandson by a young daughter, before a grand-daughter by an elder daughter? Whether the elder son by a concubine, before a younger son by a wife?

From whence also will arise many questions of legitimation, and what in nature is the difference betwixt a wife and a concubine? For as to the municipal or positive laws of men, they can signify nothing here.

It may farther be asked, whether the eldest son, being a fool, shall inherit this paternal power, before the younger, a wise man? And what degree of folly it must be that shall exclude him? And who shall be judge of it? Whether the son of a fool, excluded for his folly, before the son of his wise brother who reigned? Who has the paternal power whilst the widow-queen is with child by the deceased King, and nobody knows whether it will be a son or a daughter? Which shall be heir of the two male-twins, who by the dissection of the mother were laid open to the world? Whether a sister by the half blood, before a brother’s daughter by the whole blood ?

§ 123. Weitere Fragen tauchen auf: Geht bei der Erbschaft dieser väterlichen Macht, dieser höchsten Vaterschaft, das Recht des Enkels dem des Neffen vor?

Ist der Sohn des Erstgeborenen, solange er noch Kind ist, vor seinem erwachsenen Onkel erbberechtigt? Ob die Tochter vor dem Onkel oder einem anderen, der männlichen Linie entstammenden Mann? Ob der Sohn einer jüngeren Tochter vor der Tochter einer älteren Tochter? Ob der ältere, uneheliche Sohn vor dem jüngeren, ehelichen?

Es ergeben sich weiter viele Fragen der Legitimität ergeben: Worin besteht von der Natur aus gesehen der Unterschied zwischen einer Ehefrau und einer Konkubine? Die staatlichen und positiven Gesetze der Menschen geben in Bezug darauf nichts her.

Ferner kann man fragen: Wenn der älteste Sohn schwachsinnig ist, soll er diese väterliche Macht vor dem Jüngeren erben, wenn der ein vernünftiger Mensch ist? Bei welchem Grad von Schwachsinn ist er auszuschließen und wer darf darüber entscheiden? Erbt der Sohn eines Schwachsinnigen, der deswegen außen vor war, vor dem Sohn des vernünftigen Bruders, der regierte? Wer hat die väterliche Macht, solange die Königin Witwe von dem verstorbenen König schwanger ist und niemand weiß, ob sie mit einem Sohn oder einer Tochter niederkommen wird? Wer von zwei männlichen Zwillingen soll der Erbe sein, wenn diese durch Sektion (Section = Kaiserschnitt) zur Welt kamen?
Geht eine Stiefschwester der vollblütigen Tochter eines Bruders voraus?

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TToG I § 109

John Locke: Two Treatises of Government

§ 109. In propriety of speech, (and certainly propriety of speech is necessary in a discourse of this nature) eldest parents signifies either the eldest men and women that have had children, or those who have longest had issue; and then our author’s assertion will be, that those fathers and mothers, who have been longest in the world, or longest fruitful, have by divine institution a right to civil power.

If there be any absurdity in this, our author must answer for it: And if his meaning be different from my explication, he is to be blamed, that he would not speak it plainly. This I am sure, parents cannot signify heirs male, nor eldest parents an infant child: Who yet may sometimes be the true heir, if there can be but one. And we are hereby still as much at a loss, who civil power belongs to, notwithstanding this assignment by divine institution, as if there had been no such assignment at all, or our author had said nothing of it.

This of eldest parents leaving us more in the dark, who by divine institution has a right to civil power, than those who never heard anything at all of heir or descent, of which our author is so full. And though the chief matter of his writing be to teach obedience to those, who have a right to it, which he tells us is conveyed by descent, yet who those are, to whom this right by descent belongs, he leaves, like the philosophers stone in politics, out of the reach of anyone to discover from his writings.

§ 109. In grammatikalisch korrekter Sprache, und Präzision der Sprache ist in einer solchen Abhandlung unbedingt erforderlich, bezeichnen älteste Eltern entweder die ältesten Männer und Frauen, die je Kinder gehabt haben, oder solche, die am längsten auf Nachkommen zurückblicken oder die am Beginn der längsten Ahnenreihe stehen. Die Behauptung unseres Autors lautete dann: Die ältesten und/oder am längsten fruchtbaren Väter und Mütter haben durch göttliche Institution das Recht auf staatliche Macht.

Sollte das blanker Unsinn sein, liegt die Verantwortung dafür bei unserem Autor. Sollte meine Erklärung mit dem, was er sagen wollte, nicht zusammenpassen, so ist es seine Schuld, sich nicht klarer ausgedrückt zu haben. Wenigstens bin ich sicher: Eltern kann nicht männliche Erben bedeuten und älteste Eltern nicht unmündiges Kind, das trotzdem der wahre Erbe sein kann, falls es nur einen einzigen geben darf.

Nach dieser Analyse stehen wir noch immer blank und ohne Wissen da, wem nun die staatliche Macht zusteht. Von der Übertragung durch göttliche Institution gar nicht erst zu sprechen, als hätte es eine solche Übertragung überhaupt nicht gegeben oder unser Autor hätte nichts davon gesagt.

Diese Story von den ältesten Eltern verdunkelt unseren Blick dafür umso mehr, wer durch göttliche Institution ein Recht auf staatliche Macht besitzt, als für jene, die nie etwas vom Erbe oder der Erbfolge gehört haben, von der unser Autor so viel erzählt. Und obwohl das wichtigste Anliegen seiner Schriften darin besteht, Gehorsam gegen diejenigen zu lehren, die ein Recht beanspruchen, welches sich, wie er behauptet, durch Erbfolge fortsetzt, so lässt er doch die Frage ohne Antwort, wem dieses Recht durch Erbfolge zusteht, gleich einem Stein der Weisen in der Politik, fernab aller Chance, die Antwort in seinen Schriften zu entdecken.

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