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TToG II § 194

John Locke: Two Treatises of Government

§ 194. Their persons are free by a native right, and their properties, be they more or less, are their own, and at their own dispose, and not at his; or else it is no property. Supposing the conqueror gives to one man a thousand acres38 to him and his heirs for ever; to another he lets a thousand acres38 for his life, under the rent of 50£ or 500£ per annum. Has not the one of these a right to his thousand acres38 forever, and the other, during his life, paying the said rent?

And hath not the tenant for life a property in all that he gets over and above his rent, by his labor and industry during the said term, supposing it be double the rent? Can anyone say, the King, or conqueror, after his grant, may by his power of conqueror take away all, or part of the land from the heirs of one, or from the other during his life, he paying the rent? Or can he take away from either the goods or money they have got upon the said land, at his pleasure? If he can, then all free and voluntary contracts cease, and are void in the world; there needs nothing to dissolve them at any time, but power enough:

And all the grants and promises of men in power are but mockery and collusion: For can there be anything more ridiculous than to say, I give you and yours this forever, and that in the surest and most solemn way of conveyance can be devised; and yet it is to be understood, that I have a right, if I please, to take it away from you again tomorrow?

§ 194. Ihre Personen sind frei durch angeborenes Recht und ihr Besitz, ob viel oder wenig, gehört ihnen zu ihrer eigenen Verfügung, nicht zu der seinigen. Sonst wäre es kein Besitz. Unterstellen wir, der Eroberer gäbe dem einen tausend acre38, ihm und dessen Erben auf ewig.
Dem Anderen verpachtet er tausend acre38 auf Lebenszeit zu einer Jahrespacht von 50£ oder 500£.

Hätte dann nicht der eine von diesen ein Recht auf seine tausend acres38 für immer, und der andere während seines Lebens, solange er die Pacht bezahlt? Hätte nicht der Pächter auf Lebenszeit Besitz an allem, was er durch Arbeit und seinen Fleiß über seine Pacht hinaus erschafft, auch wenn es das Doppelte der Pacht beträgt? Kann jemand behaupten, der König oder Eroberer dürfe nach seiner Gewähr, kraft seiner Macht als Eroberer, dem Erben des einen oder dem anderen bei Lebzeiten, solange er die Pacht bezahlt, alles oder einen Teil des Landes nehmen? Oder darf er einem von Beiden nach seinem Belieben das Gut oder das Geld wegnehmen, das sie auf diesem Land erwirtschaftet haben?

Wenn er es dürfte, hätten alle freien und freiwilligen Verträge ein Ende, und sind null und nichtig in den Augen der Welt. Es wäre nichts nötig als ausreichend Macht, sie jederzeit aufzulösen. Sämtliche Verleihungen und Versprechen der Mächtigen wären nur Spott und geheime Absprache. Könnte es etwas Lächerlicheres geben als zu verkünden:

Ich gewähre Dir und den Deinen dies für immer, in der sichersten und feierlichsten Weise der Übertragung, die man sich denken kann, und doch versteht es sich von selbst: Wenn ich will, habe ich das Recht, es dir morgen wieder wegzunehmen?

38 https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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TToG II § 121

John Locke: Two Treatises of Government

§ 121. But since the government has a direct jurisdiction only over the land, and reaches the possessor of it, (before he has actually incorporated himself in the society) only as he dwells upon, and enjoys that; the obligation anyone is under, by virtue of such enjoyment, to submit to the government, begins and ends with the enjoyment; so that whenever the owner, who has given nothing but such a tacit consent to the government, will, by donation, sale or otherwise, quit the said possession, he is at liberty to go and incorporate himself into any other commonwealth;

or to agree with others to begin a new one, in vacuis locis, in any part of the world, they can find free and unpossessed: Whereas, he that has once, by actual agreement and any express declaration given his consent to be of any commonwealth, is perpetually and indispensably obliged to be, and remain unalterably a subject to it, and can never be again in the liberty of the state of nature; unless, by any calamity, the government he was under comes to be dissolved; or else by some public act cuts him off from being any longer a member of it.

§ 121. Weil eine Regierung eine direkte Jurisdiktion nur über den Boden hat, die den Besitzer, bevor er selbst der Gesellschaft beigetreten ist, nur dann erreicht, wenn er darauf lebt und den Ertrag nutzt, beginnt und endet die Pflicht unter der jemand auf Grund dieses Ertrags steht, sich der Regierung unterzuordnen, mit eben diesem Ertrag. Sobald der Besitzer, der lediglich stillschweigend die Regierung anerkannt hat, durch Schenkung, Verkauf oder wie auch sonst den genannten Besitz aufgibt, steht es ihm frei zu gehen, sich irgendeinem Staat anzuschließen oder sich mit anderen über die Gründung eines neuen vacuis locis (an unbesiedelten Orten) in irgendeinem Teil der Welt, den sie frei und herrenlos vorfinden, zu verständigen.

Demgegenüber hat jeder, der einmal durch tatsächliche Einwilligung und ausdrückliche Erklärung sein Einverständnis erklärt hat, einem Staat anzugehören, sich auf ewig und unwiderruflich verpflichtet, dessen Angehöriger zu sein und unabänderlich zu bleiben. Er kann nie wieder in die Freiheit des Naturzustandes zurückkehren, außer die Regierung, unter die er sich stellte käme durch eine Katastrophe zur Auflösung oder ein öffentlicher Rechtsakt schlösse ihn davon aus, länger Mitglied zu bleiben.

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TToG II § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Nay, this power so little belongs to the father by any peculiar right of nature, but only as he is guardian of his children, that when he quits his care of them, he loses his power over them, which goes along with their
nourishment and education, to which it is inseparably annexed; and it belongs as much to the foster-father of an exposed child, as to the natural father of another.

So little power does the bare act of begetting give a man over his issue; if all his care ends there, and this be all the title he hath to the name and authority of a father. And what will become of this paternal power in that part of the world, where one woman hath more than one husband at a time? Or in those parts of America, where, when the husband and wife part, which happens frequently, the children are all left to the mother, follow her, and are wholly under her care and provision? If the father dies whilst the children are young, do they not naturally everywhere owe the same provision to their mother, during their minority, as to their father were he alive? And will anyone say that the mother hath a legislative power over her children?

That she can make standing rules, which shall be of perpetual obligation, by which they ought to regulate all the concerns of their property, and bound their liberty all the course of their lives? Or can she enforce the observation of them with capital punishments? For this is the proper power of the magistrate, of which the father hath not so much as the shadow.

His command over his children is but temporary, and reaches not their life or property: It is but a help to the weakness and imperfection of their non-age, a discipline necessary to their education: And though a father may dispose of his own possessions as he pleases, when his children are out of danger of perishing for want, yet his power extends not to the lives or goods, which either their own industry, or another’s bounty has made theirs; nor to their liberty neither, when they are once arrived to the enfranchisement of the years of discretion.

The father’s empire then ceases, and he can from thence forwards no more dispose of the liberty of his son, than that of any other man: And it must be far from an absolute or perpetual jurisdiction, from which a man may withdraw himself, having license from divine authority to leave father and mother, and cleave to his wife.

§ 65. Nein! Diese Macht gebührt einem Vater so gar nicht durch ein spezielles Naturrecht, gerade mal in seiner Eigenschaft als Vormund seiner Kinder. Gibt er die Fürsorge für sie auf, verliert er auch die Macht über sie, die Hand in Hand mit Ernährung und Ausbildung der Kinder geht und untrennbar mit ihr verbunden ist. Die dem Pflegevater eines ausgesetzten Kindes ebenso sehr gehört, wie dem natürlichen Vater eines anderen.

Richtig. Der bloße Akt der Zeugung verleiht einem Mann kein bisschen mehr Macht über die Nachkommen, erst recht wenn damit all seine Fürsorge ein Ende hat und dies der ganze Anspruch ist, den er auf den Titel und die Autorität eines Vaters besitzt! Und was wird aus dieser väterlichen Macht in jenem Teil der Welt, wo eine Frau mehr Männer als einen auf einmal hat? Oder in jenen Gegenden Amerikas, wo die Kinder alle bei der Mutter bleiben, ihr folgen und gänzlich unter ihrer Obhut und Fürsorge stehen, wenn Mann und Frau sich wie dort so häufig trennen? Sollte der Vater sterben, solange die Kinder noch klein sind, dann wäre es doch natürlich, sie erwiesen während ihrer Minderjährigkeit der Mutter überall den gleichen Gehorsam wie dem Vater, wenn dieser am Leben wäre? Würde deswegen jemand behaupten, die Mutter habe legislative Macht über die Kinder?

Sie könnte stehende Gesetze geben, auf ewig verbindlich, für alle Fragen ihres Besitzes Vorschriften erlassen und ihre Freiheit das ganze Leben lang beschränken? Oder könnte sie die Befolgung ihrer Gesetze durch Todesstrafe erzwingen? Darin besteht die eigentliche Macht der Obrigkeit, von der ein Vater nicht einmal einen Schatten hat.

Seine Herrschaft über die Kinder ist nur vorübergehend und reicht nicht bis zu ihrem Leben oder Besitz. Sie ist nur Hilfe wegen Schwachheit und Unvollkommenheit während Minderjährigkeit, nützliche Disziplin für ihre Ausbildung. Selbst wenn ein Vater, sobald seine Kinder keine Gefahr mehr laufen aus Mangel umzukommen, über seinen eigenen Besitz verfügen darf, wie er will, so erstreckt sich seine Macht doch nicht bis zum Leben oder zu den Gütern, welche die Kinder durch eigenen Fleiß oder die Gunst anderer als Besitz erworben haben und ebenso wenig auf ihre Freiheit, sobald sie volljährig zu freien Bürgern geworden sind.

Das väterliche Reich endet und kann von da an über die Freiheit des Sohns nicht weiter verfügen, als über die irgendeines anderen Menschen. Väterliche Macht muss weit entfernt von absoluter, ewiger Rechtsprechung sein. Schließlich darf sich ein Mann ihr entziehen: Durch die ihm von göttlicher Autorität erteilte Erlaubnis, Vater und Mutter zu verlassen und an seiner Frau zu hängen.

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TToG I § 106

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XI

Who HEIR?

§ 106. The great question which in all ages has disturbed mankind, and brought on them the greatest part of those mischiefs which have ruined cities, depopulated countries, and disordered the peace of the world, has been, not whether there be power in the world, nor whence it came, but who should have it.

The settling of this point being of no smaller moment than the security of Princes, and the peace and welfare of their estates and kingdoms, a reformer of politics, one would think, should lay this sure, and be very clear in it:

For if this remain disputable, all the rest will be to very little purpose; and the skill used in dressing up power with all the splendor and temptation absoluteness can add to it, without showing who has a right to have it, will serve only to give a greater edge to man’s natural ambition, which of itself is but too keen.

What can this do but set men on the more eagerly to scramble, and so lay a sure and lasting foundation of endless contention and disorder, instead of that peace and tranquility, which is the business of government, and the end of human Society?

Kapitel 11

Wer ist Erbe?

§106. Eine große Frage, die Menschheit jederzeit beunruhigt, den größten Teil aller Katastrophen über sie gebracht hat, den Frieden in der Welt zerstört, Städte verwüstet und Länder entvölkert hat, war nicht etwa, ob es eine Macht in der Welt geben soll, oder woher sie stammt, sondern wer sie haben soll.

Da an der Antwort auf diese Frage nichts Geringeres hängt, als Sicherheit der Fürsten, Frieden und die Wohlfahrt ihrer Länder und Reiche, sollte man meinen, das ein politischer Reformer gerade diesen Punkt sicherstellen und sich größter Klarheit befleißigen werde. Wenn die Antwort anfechtbar bleibt, haben alle Mühen wenig Sinn.

Immer wieder wird größtes Geschick angewandt, um Macht mit all dem Glanz und den Verlockungen zu umgeben, welche ihr Unantastbarkeit zu verleihen vermag. Allerdings: Ohne zu zeigen wer ein Recht auf Macht hat, nützt das nur den natürlichen Ehrgeiz des Menschen, der nur allzu bereit ist jedes Maß zu überschreiten, anzustacheln und zu verschärfen. Was kann anderes dabei herauskommen, als Menschen zu mehr Egoismus und Raffgier anzutreiben? Und damit die sichere und dauernde Grundlage endlosen Kampfes und ewigen Unfriedens zu legen, anstatt des Friedens und der Ruhe, welche die Aufgabe jeder Regierung und das Ziel menschlicher Gesellschaft sein sollten?

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TToG I § 75

John Locke: Two Treatises of Government

§ 75. If then the private dominion of Adam, i. e. his property in the creatures, descended at his death all entirely to his eldest son, his heir; (for, if it did not, there is presently an end of all Sir Robert’s monarchy) and his natural dominion, the dominion a father has over his children by begetting them, belonged immediately, upon Adams decease, equally to all his sons who had children, by the same title their father had it, the sovereignty founded upon property, and the sovereignty founded upon fatherhood, come to be divided; since Cain, as heir, had that or property alone;

Seth and the other sons that of fatherhood are equally with him. This is the best that can be made of our author’s doctrine and of the two titles of sovereignty he sets up in Adam: One of them will either signify nothing; or, if they both must stand, they can serve only to confound the rights of princes, and disorder government in his posterity: For by building upon two titles to dominion, which cannot descend together, and which he allows may be separated, (for he yields that Adam’s children had their distinct territories by right of
private dominion, Observations, 210, p. 40.) he makes it perpetually a doubt upon his principles where the sovereignty is, or to whom we owe our obedience, since fatherhood and property are distinct titles, and began presently upon Adams death to be in distinct persons.
And which then was to give way to the other?

§ 75. Setzen wir also voraus, die alleinige Herrschaft Adams, d. h. sein Besitz an den Geschöpfen, ging bei seinem Tod ganz und gar auf den ältesten Sohn, seinen Erben, über (soweit dies nicht der Fall ist, ist es mit der ganzen Monarchie Sir Roberts sofort zu Ende). Setzen wir weiter voraus seine natürliche Herrschaft, d. h. die Herrschaft, die ein Vater wegen der Zeugung über seine Kinder besitzt, gehörte unmittelbar nach Adams Tod allen seinen Söhnen, soweit sie Kinder hatten, gleichermaßen. Und beide Zustände durch dieselben Rechtsansprüche, die ihr Vater hatte, so muss die Souveränität, die auf Besitz beruht, von der Souveränität, die auf Vaterschaft beruht, getrennt sein.

Schlicht weil Kain, als Erbe, die Hoheit über den Besitz allein, Seth und die übrigen Söhne jene der Vaterschaft gleichermaßen mit ihm hatten. Das ist noch das Beste, was man aus der Lehre unseres Autors herstellen kann. Von zwei Souveränitätsansprüchen, die er für Adam aufstellt, bedeutet entweder der eine gar nichts, oder, sollen beide bestehen sollen, taugen sie bestenfalls Verwirrung bezüglich der Rechte der Fürsten zu stiften oder allenfalls die Regierungsordnung unter seinen Nachkommen durcheinander zu bringen.

Indem er auf zwei Herrschaftselementen aufbaut, die zwar nicht gemeinsam vererbt werden können aber, wie er selbst zugibt, getrennt werden dürfen, — (er räumt selbst ein, Adams Kinder besäßen durch das Recht alleiniger Herrschaft gesonderte Gebiete O. 210, S. 40), verursacht er durch seine Grundsätze ewige Zweifel, wo eigentlich die Souveränität liegt und wem wir unsern Gehorsam schulden. Vaterschaft und Besitz sind völlig verschiedene Grundlagen die unmittelbar nach Adams Tod an verschiedene Personen gingen.

Welche von beiden hatte der anderen den Weg freizugeben?

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