Schlagwort-Archive: commodities

TToG II § 42

John Locke: Two Treatises of Government

§ 42. To make this a little clearer, let us but trace some of the ordinary provisions of life through their several progresses, before they come to our use, and see how much they receive of their value from human industry. Bread, wine and cloth, are things of daily use, and great plenty; yet notwithstanding, acorns, water and leaves, or skins, must be our bread, drink and clothing, did not labour furnish us with these more useful commodities:

For whatever bread is more worth than acorns, wine than water, and cloth or silk, than leaves, skins or moss, that is wholly owing to labor and industry; the one of these being the food and raiment which unassisted nature furnishes us with; the other, provisions which our industry and pains prepare for us, which how much they exceed the other in value, when anyone hath computed, he will then see how much labor makes the far greatest part of the value of things we enjoy in this world: And the ground which produces the materials, is scarce to be reckoned in, as any, or at most, but a very small part of it; so little, that even amongst us, land left wholly to nature, that hath no improvement of pasturage, tillage, or planting, is called, as indeed it is, waste; and we shall find the benefit of it amount to little more than nothing.

This shows how much numbers of men are to be preferred to largeness of dominions; and that the increase of lands, and the right employing of them, is the great art of government: And that Prince, who shall be so wise and godlike, as by established laws of liberty to secure protection and encouragement to the honest industry of mankind, against the oppression of power and narrowness of party, will quickly be too hard for his neighbors: But this by the by. To return to the argument in hand,

§ 42. Um das etwas verständlicher zu machen, wollen wir einige der normalen Versorgungsgüter in deren verschiedenen Stadien, bevor sie in unseren Gebrauch gelangen, verfolgen und sehen, wie viel ihres Werts sie durch Fleiß des Menschen erhalten. Brot, Wein und Kleidung sind Dinge des täglichen Gebrauchs und in großer Fülle vorhanden. Trotzdem wären Eicheln, Wasser und Blätter oder Felle unsere Speise, unser Trank und unsere Kleidung, wenn nicht Arbeit nützlichere Produkte ermöglicht. Schließlich verdanken wir, dass Brot mehr Wert hat als Eicheln, Wein als Wasser, Tuch oder Seide als Blätter, Felle oder Moos, ganz und gar dem Fleiß von Menschen: Das eine sind Nahrung und Kleidung, wie sie uns die Natur ohne großes Zutun liefert, das andere Versorgungsgüter die unser Fleiß und unsere Mühe für uns herstellen. Wenn nun jemand berechnet, um wie viel Zweitere die Ersteren an Wert übersteigen, wird er feststellen: Die Arbeit macht den weitaus größten Teil des Werts der Dinge aus, deren wir uns in dieser Welt erfreuen.

Der Boden, der die Rohstoffe liefert ist dazu kaum hinzuzurechnen und wenn überhaupt, stellt er daran höchstens einen sehr kleinen Anteil daran. Derart klein, dass selbst bei uns Land, völlig der Natur überlassen und weder durch Viehzucht noch durch Ackerbau oder Bepflanzung verbessert wird, Ödland genannt wird, was es auch tatsächlich ist. Wir werden noch sehen: Sein Nutzen beläuft sich auf wenig mehr als Nichts.

Es wird deutlich wie sehr eine große Bevölkerung dem Besitz weiten Landes vorzuziehen ist und dass die große Kunst des Regierens in der Vermehrung von Ackerland und der rechten Nutzung besteht. Der Fürst, der so weise und gottähnlich handelt, durch liberale Gesetze dem ehrbaren Fleiß der Menschen Schutz und Förderung gegen Unterdrückung durch Macht und Engherzigkeit von Partikularinteressen zu sichern, wird bald für seine Nachbarn zu unbequem sein. Aber dies nur nebenbei. Kehren wir zu unserem Thema zurück.

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TToG I § 97

John Locke: Two Treatises of Government

§ 97. From what I have said, I think this is clear, that a right to the use of the creatures, being founded originally in the right a man has to subsist and enjoy the conveniences of life; and the natural right children have to inherit the goods of their parents, being founded in the right they have to the same subsistence and commodities of life, out of the stock of their parents, who are therefore taught by natural love and tenderness to provide for them, as a part of themselves; and all this being only for the good of the proprietor, or heir; it can be no reason for children’s inheriting of rule and dominion, which has another original and a different end. Nor can primogeniture have any pretence to a right of solely inheriting either property or power, as we shall, in its due place, see more fully. It is enough to have showed here, that Adam’s property, or private dominion, could not convey any sovereignty or rule to his heir, who not having a right to inherit all his father’s possessions, could not thereby come to have any sovereignty over his brethren: And therefore, if any sovereignty on account of his property had been vested in Adam, which in truth there was not, yet it would have died with him.

§ 97. Wie ich klar aufgezeigt habe, beruht das Recht zur Nutzung der Mitgeschöpfe auf dem natürlichen Menschenrecht zu leben und sich eines angenehmen des Lebens zu erfreuen. Ferner gründet sich das natürliche Recht der Kinder, den Besitz ihrer Väter zu erben, darauf, gleichermaßen Unterhalt und komfortables Lebens aus dem Vermögen der Eltern zu bestreiten, da jene über die naturgemäße Liebe und Zärtlichkeit darauf angelegt sind, für diese als einen Teil ihrer selbst zu sorgen. Das alles ist zum Wohl des Besitzers oder Erben so geschaffen. Es kann für Kinder keine andere Rechtsgrundlage geben, Regierung und Herrschaft zu erben, sofern diese einen anderen Ursprung und ein anderes Ziel haben. Gleichermaßen können Erstgeborene keinesfalls das Recht in Anspruch nehmen, allein Besitz und Macht zu erben, was ich ausführlich am gegebenen Ort nachweisen werde. Für jetzt genügt es gezeigt zu haben, das Adams Besitz oder alleinige Herrschaft keine Souveränität oder Herrschaft auf seinen Erben übertragen konnte. Deshalb konnte der Erbe, da er kein Recht hatte, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben, dadurch kaum Souverän über seine Brüder werden. Selbst wenn auf Basis des Besitzes Adam mit einer solchen Souveränität ausgestattet gewesen wäre, was in Wahrheit nicht der Fall sein konnte, so würde diese mit seinem Tod erlöschen.

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TToG I § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Were it not for this right of being nourished and maintained by their parents, which God and nature has given to children, and obliged parents to as a duty, it would be reasonable, that the father should inherit the estate of his son, and be preferred in the inheritance before his grandchild: For to the grandfather there is due a long score of care and expenses laid out upon the breeding and education of his son, which one would think in justice ought to be paid.

But that having been done in obedience to the same law, whereby he received nourishment and education from his own parents: This score of education, received from a man’s father, is paid by taking care, and providing for his own children; is paid, I say, as much as is required of payment by alteration of property, unless present necessity of the parents require a return of goods for their necessary support and subsistence:

For we are not now speaking of that reverence, acknowledgment, respect and honor, that is always due from children to their parents; but of possessions and commodities of life valuable by money. But though it be incumbent on parents to bring up and provide for their children, yet this debt to their children does not quite cancel the score due to their parents; but only is made by nature preferable to it:

For the debt a man owes his father, takes place, and gives the father a right to inherit the son’s goods, where for want of issue, the right of children doth not exclude that title.

And therefore a man having a right to be maintained by his children, where he needs it; and to enjoy also the comforts of life from them, when the necessary provision due to them and their children will afford it; if his son die without issue, the father has a right in nature to possess his goods, and inherit his estate, (whatever the municipal laws of some countries may absurdly direct otherwise;) and so again his children and their issue from him; or, for want of such, his father and his issue.

But where no such are to be found, i. e. no kindred, there we see the possessions of a private man revert to the community, and so in politic societies come into the hands of the public magistrate; but in the state of nature become again perfectly common, nobody having a right to inherit them: Nor can any one have a property in them, otherwise than in other things common by nature; of which I shall speak in its due place.

§ 90. Hätten Gott und Natur den Kindern nicht das Recht gegeben und den Eltern als Pflicht auferlegt, von den Eltern ernährt und versorgt zu werden, wäre es vernünftig sein, dass der Vater das Vermögen seines Sohns erbte und in der Erbfolge dem Enkel vorausginge. Dem Großvater schuldet man eine lange Liste von Mühen und Kosten, die er für die Ernährung und Ausbildung des Sohnes aufgebracht hat und die fairerweise rückvergütet werden sollten.

Da das gleiche Gesetz befolgte, welches ihm Nahrung und Ausbildung seitens der eigenen Eltern ermöglichte, werden diese Schulden durch die Pflege und Versorgung der eigenen Kinder ausgeglichen.

Ausgeglichen, sage ich, sowie eine Zahlung durch Besitzwechsel erforderlich wäre, wenn nicht eine gegenwärtige Notlage der Eltern eine Rückgabe von Gütern für deren notwendige Versorgung und Existenz verlangt. Wir sprechen hier nicht von jener Verehrung, Anerkennung, Achtung und Ehrerbietung, die Kinder unter allen Umständen ihren Eltern schuldig sind, sondern von Besitz und Komfort, der in Geld abschätzbar ist.

Wenn Eltern auch verpflichtet sind, ihre Kinder großzuziehen und für sie zu sorgen, so kann diese Verpflichtung ihren Kindern gegenüber sie nicht ganz von der Pflicht gegen ihre Eltern freisprechen. Die Pflicht gegen die Kinder hat von Natur nur einen Vorzug vor der gegen die Eltern erhalten. Was ein Mensch seinem Vater schuldet, tritt in Geltung und gibt dem Vater das Recht, den Besitz des Sohnes zu erben, falls mangels Nachkommen kein Recht der Kinder diesen Anspruch ausschließt.

Der Mensch ist berechtigt, von seinen Kindern versorgt zu werden, wenn er dessen bedarf und sich der Annehmbarkeiten des Lebens aus ihrer Hand zu erfreuen, wenn deren nötige Versorgung und die ihrer Kinder es gestatten. Der Vater hat, falls der Sohn ohne Nachkommen stirbt, ein natürliches Recht, dessen Güter in Besitz zu nehmen und sein Vermögen zu erben. (Was auch immer die besondere Gesetzgebung einiger Länder im Gegensatz dazu absurderweise bestimmen mag).

Und gleichermaßen wiederum seine Kinder und deren Nachkommen von ihm, oder mangels dieser sein Vater und dessen Nachkommen. Wo solche Verwandtschaft nicht mehr vorhanden ist, fällt, wie wir sehen, der Besitz eines Privatmanns an die Gemeinschaft zurück.

In politischen Gesellschaften kommt er auf diese Weise in die Hände öffentlicher Obrigkeit. Im Naturzustand wird er wieder zu völligem Gemeingut, an dem niemand ein Recht hat ihn zu erben, noch ein Besitzrecht an ihm behaupten kann als an anderem Gemeinbesitz. Davon werde ich zu gegebener Zeit sprechen.

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