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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 58, Absatz 58,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 58, Absatz 58,

St Peter might well oppose the putting on this yoke on the necks of the disciples not only because it so galled the Jews, but also being taken off and broken by God himself was not to be renewed; but this will not concern other things of indifference. If we grant that things indifferent may be called yokes, it will follow from the metaphor that they are heavy perhaps but not unlawful, trouble-some not criminal, and so are taxes and tributes and all penal laws, which if yokes are not to be put upon the necks of Christians they may upon the same score plead for forbearance.

But who knows not that the stubborn necks of the people do often call for yokes and those strong and heavy without which it would be impossible they should be kept in order? But the yoke here spoken of is of far another nature than the imposition of indifferent things, the question was, as appears, whether the ceremonial law was still in force and obliged the converted Gentiles, whether circumcision were necessary to salvation.

This the believing Pharisees plead for, but St Peter opposes and confutes, showing that God put no difference between the circumcised and uncircumcised but that they equally believed and received the Holy Ghost; the synod therefore by a decree quits them from subjection to the ceremonial law, and only forbids them fornication (which was then generally in those countries esteemed a very trivial and almost indifferent thing and therefore might well be ranked amongst eating of things strangled which were thought to carry as much guilt in them) and some other things which were necessary (not in their own nature) for the better uniting believers, Jews and Gentiles, and to prevent scandal and offence between the strong and weak brethren.

All the inference that can be drawn from hence is, that though the ceremonial law was a heavy yoke and is not now to be put upon the necks of Christians, yet the exigencies of the Church and the condition of Christians may make the imposition of many things, (that are in their own nature indifferent) necessary.

Petrus konnte sich mit gutem Recht der Auferlegung dieses Jochs auf die Nacken der Schüler widersetzen. Nicht nur weil die Juden dadurch so sehr angekettet waren, sondern auch weil es höchstpersönlich durch Gott abgenommen und zerbrochen worden und seine Erneuerung nicht vorgesehen war. Doch dieser Fall kann anders gelagerte unbestimmte Angelegenheiten nicht betreffen.

Selbst wenn wir zugestehen, unbestimmte Dinge könnten mit dem Begriff Joch bezeichnet werden, dann muss schon aus der Metapher der Schluss zu ziehen sein, sie seien womöglich sehr schwer zu ertragen, nicht aber unrechtmäßig, vielleicht Quelle einer Menge Ärger, aber kein Verbrechen. Genauso verhält es sich mit Steuern und Abgaben, sowie allen Strafgesetzen, bezüglich derer, da Joche aller Art ja dem Nacken eines Christen nicht auferlegt werden dürfen, nach derselben Bewertung Enthaltung zu verlangen wäre.

Aber wem wäre entgangen, dass die störrischen Nacken der Bevölkerung sehr oft geradezu nach einem möglichst starken und schweren Joch schreien und, ohne welches es schier unmöglich wäre, sie zur Ordnung anzuhalten? Allerdings ist das zuletzt genannte Joch vollkommen anderer Natur, als jegliche Verfügung über unbestimmte und unwichtige Gegebenheiten. Die Frage war doch, unverkennbar, ob das Zeremonialrecht weiterhin in Kraft wäre, ob es auch die konvertierten Nichtjuden verpflichtete und ob die Beschneidung weiterhin zur Erlösung notwendig wäre.

Für diese Glaubenspflichten traten die Pharisäer ein. Petrus jedoch widersetzte sich und widerlegte dies, indem er nachwies, dass Gott keinen Unterschied zwischen Beschnittenen und Unbeschnittenen aufstellt, sondern, dass sie gleichermaßen glauben und den Heiligen Geist empfangen konnten. Aus diesem Grund entlässt die Synode sie aus der Unterordnung unter das zeremonielle Recht und verbat ihnen lediglich die Unzucht. (Welche seinerzeit in diesen Ländern als eine äußerst triviale und absolut nebensächliche Angelegenheit beurteilt wurde und von daher problemlos in eine Kategorie mit dem Verzehr erwürgter Lebewesen fiel, wobei man annahm, das eine trage genauso viel Schuld ein, wie das andere) Darüber hinaus regelten sie ein paar andere Gegebenheiten, die (nicht ihrer Natur nach) notwendig waren um die Gläubigen besser zusammenzuführen, Juden mit Nichtjuden, und um Skandale und Beleidigungen zwischen Starken und Schwachen zu verhüten.

Jegliche Schlussfolgerung die nun von daher gezogen werden kann, erschöpft sich darin, dass das Zeremonialrecht als schweres Joch empfunden wurde und nunmehr nicht weiter den Nacken der Christen auferlegt werden durfte. Das Erfordernis der Kirche und die Situation der Christenheit jedoch konnte die Verfügung über etliche, notwendige Gegebenheiten gestalten (die ihrer eigenen Natur nach ohne Bedeutung sind).

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TToG II § 233

John Locke: Two Treatises of Government
In English thus:

§ 233. But if anyone should ask, must the people then always lay themselves open to the cruelty and rage of tyranny? Must they see their cities pillaged and laid in ashes, their wives and children exposed to the tyrant’s lust and fury and themselves and families reduced by their King to ruin and all the miseries of want and oppression and yet sit still? Must men alone be debarred the common privilege of opposing force with force, which nature allows so freely to all other creatures for their preservation from injury? I answer:

Self-defense is a part of the law of nature; nor can it be denied the community, even against the King himself:

But to revenge themselves upon him must by no means be allowed them: It being not agreeable to that law. Wherefore if the King shall show an hatred, not only to some particular persons, but sets himself against the body of the commonwealth, whereof he is the head, and shall, with intolerable ill usage, cruelly tyrannize over the whole, or a considerable part of the people, in this case the people have a right to resist and defend themselves from injury: But it must be with this caution, that they only defend themselves, but do not attack their Prince: They may repair the damages received, but must not for any provocation exceed the bounds of due reverence and reaped. They may repulse the present attempt, but must not revenge past violences: For it is natural for us to defend life and limb, but that an inferior should punish a superior, is against nature.

The mischief which is designed them, the people may prevent before it, be done; but when it is done, they must not revenge it on the King, though author of the villainy. This therefore is the privilege of the people in general, above what any private person hath; that particular men are allowed by our adversaries themselves (Buchanan73 only excepted) to have no other remedy but patience; but the body of the people may with respect resist intolerable tyranny
for when it is but moderate, they ought to endure it.

Auf Deutsch soweit:

§ 233. Aber wenn einer fragt: Muss denn das Volk stets Grausamkeit und Joch der Raserei einer Tyrannei geduldig aushalten? Muss die Mehrheit ihrer Bürger Hunger, Verwüstung durch Schwert und Feuer, Frauen und Kinder zufälligem Spieltrieb und Lust des Tyrannen ausgesetzt, eines ganzen Lebens Gefahren, Elend, Unterdrückung und Beeinträchtigungen durch den König zugefügt hinnehmen? Dürfen jene verweigern was jeder Art Getier von Natur aus zusteht, nämlich Gewalt der Gewalt entgegenzusetzen um sich vor Unrecht zu schützen? Darauf ist kurz zu antworten:

Der Bevölkerung darf grundsätzlich Selbstverteidigung nicht verweigert werden, da sie Naturrecht ist, wohl aber die Rache, die gemäß der Natur gegen den König zu gewähren wäre.

Deshalb, wenn ein König, statt gegen einige bestimmte Personen privaten Hass auszuüben, sich gegen den Körper des Gemeinwesens selbst wendet, dessen Haupt er ist, damit ist das gesamte Volk gemeint, also die gesamte Bevölkerung oder ein bemerkenswerter Teil davon, sie mit maßloser Wildheit oder grausam tyrannisiert, in dem Fall hat das Volk die Macht, sich dem Unrecht zu widersetzen und zu schützen. Aber nur insoweit zu schützen, dass es seinen Fürsten nicht angreift. Es darf sich für den erlittenen Schaden entschädigen, aber keinesfalls die Grenzen der schuldigen Ehrerbietung und Achtung überschreiten. Es darf laufende Angriffe zurückweisen, aber es darf keine vergangenen Gewalttaten rächen. Es ist nämlich wiederum naturgemäß für uns, Leben und Glieder zu verteidigen. Andererseits läuft es wahrhaft der Natur zuwider, wenn ein Niederer einem Höheren Strafen auferlegt.

Unheil das dementsprechend der Bevölkerung geschehen solle, darf sie verhindern, damit es nicht geschehe. Ist es aber geschehen, so darf es den König nicht als Urheber des Verbrechens in Anspruch nehmen. Die Bevölkerung hat es deshalb hier im Öffentlichen wie eine Privatperson zu halten: Hier steht, selbst bei unseren Gegnern, allein Buchanan73 ausgenommen: Kein anderes Hilfsmittel bleibt übrig als Geduld. Sollte die Tyrannei unerträglich sein, darf sich die Bevölkerung mit Ehrerbietung widersetzen; solange sie nur eine mäßige ist, sollte sie ertragen werden.

73https://en.wikipedia.org/wiki/George_Buchanan
73https://de.wikipedia.org/wiki/George_Buchanan

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TToG II § 232

John Locke: Two Treatises of Government

§ 232. Whosoever uses force without right, as everyone does in society, who does it without law, puts himself into a state of war with those against whom he so uses it; and in that state all former ties are cancelled, all other rights cease and everyone has a right to defend himself and to resist the aggressor. This is so evident, that Barclay72 himself, that great assertor of the power and sacredness of Kings, is forced to confess: That it is lawful for the people in some cases, to resist their King; and that too in a chapter, wherein he pretends to show, that the divine law shuts up the people from all manner of rebellion. Whereby it is evident even by his own doctrine, that since they may in some cases resist all resisting of Princes is not rebellion. His words are these:

Quod siquis dicat, Ergone populus tyrannicae, crudelitati et furori jugulum semper praehibit? Ergone multitudo civitates suas fame, ferro et flamma vastari, seque, conjuges et liberos fortunae ludibrio et tyranni libidine exponi, inque omnia vitae pericula omnesque miserias et molestias a rege deduci patientur? Num illis
quod omni animantium generi est a natura tributum, denegari debet, ut sc. vim vi repellant, seseque; ab injuria tueantur? Huic breviter responsum sit, Populo universo negari defensionem, quae juris naturalis est, neque ultionem quae praeter naturam est adversus regem concedi debere. Quapropter si rex non in
singulares tantum personas aliquot privatum odium exerceat, sed corpus etiam respublicae, cujus ipse caput est, i. e. totum populum, vel insignem aliquam ejus partem immani et intoleranda saevitia seu tyrannide devexet; populo quidem hoc casu resistendi ac tuendi se ab injuria potestas competit; sed tuendi se tantum, non enim in principem invadendi: et restituendae injuriae illatae, non recedendi a debita reverentia propter acceptam injuriam.

Praesentem denique impetum propulsandi non vim praeteritam ulciscendi jus habet. Horum enim alterum a natura est, ut vitam scilicet corpusque tuearmur. Alterum vero contra naturam, ut inferior de superiori supplicium sumat. Quod itaque populous malum, antequam factum sit, impedire potest, ne fiat, id postquam factum est, in regem authorem sceleris vindicare non potest: populus igitur hoc amplius quam privatus quisquam habet: quod huic vel ipsis adversariis judicibus, excepto Buchanano, nullum nisi in patientia remedium superest. Cum ille si intolerabilis tyrannus est (modicum enim ferre omnino debet) resistere cum reverentia possit.

Barclay contra Monarchum.1.III.C.872

§ 232. Wer physische Gewalt unrechtmäßig anwendet, wie es in der Gesellschaft jeder tut, der sie ohne gesetzliche Grundlage einsetzt, versetzt sich in einen Kriegszustand mit denen, gegen die er sie gebraucht. In dieser Lage werden alle früheren Bande gelöst, hören alle anderen Rechte auf und jeder Einzelne hat das Recht sich zu verteidigen und sich dem Angreifer zu widersetzen.

Dass ist derart evident, dass selbst Barclay72, der große Verfechter von Macht und der Heiligkeit der Könige sich genötigt sieht, einzugestehen: In manchen Fällen ist es der Bevölkerung erlaubt, einem König Widerstand entgegen zu setzen. Das geschieht sogar in einem Kapitel, in dem er nachzuweisen versucht, das göttliche Gesetz verbiete der Bevölkerung jegliche Rebellion. Daraus geht klar hervor, selbst nach seiner eigenen Lehre: Die Bevölkerung darf in manchen Fällen Widerstand leisten und nicht jeder Widerstand gegen Fürsten ist Rebellion. Seine Worte sind folgende:

Quod siquis dicat, Ergone populus tyrannicae, crudelitati et furori jugulum semper praehibit? Ergone multitudo civitates suas fame, ferro et flamma vastari, seque, conjuges et liberos fortunae ludibrio et tyranni libidine exponi, inque omnia vitae pericula omnesque iniserias et molestias a rege deduci patientur? Num illis
quod omni animantium generi est a natura tributum, denegari debet, ut sc. vim vi repellant, seseque; ab injuria tueantur? Huic breviter responsum sit, Populo universo negari defensionem, quae juris naturalis est, neque ultionem quae praeter naturam est adversus regem concedi debere. Quapropter si rex non in
singulares tantum personas aliquot privatum odium exerceat, sed corpus etiam respublicae, cujus ipse caput est, i. e. totum populum, vel insignem aliquam ejus partem immani et intoleranda saevitia seu tyrannide devexet; populo quidem hoc casu resistendi ac tuendi se ab injuria potestas competit; sed tuendi se tantum, non enim in principem invadendi: et restituendae injuriae illatae, non recedendi a debita reverentia propter acceptam injuriam.

Praesentem denique impetum propulsandi non vim praeteritam ulciscendi jus habet. Horum enim alterum a natura est, ut vitam scilicet corpusque tuearmur. Alterum vero contra naturam, ut inferior de superiori supplicium sumat. Quod itaque populous malum, antequam factum sit, impedire potest, ne fiat, id postquam factum est, in regem authorem sceleris vindicare non potest: populus igitur hoc amplius quam privatus quisquam habet: quod huic vel ipsis adversariis judicibus, excepto Buchanano, nullum nisi in patientia remedium superest. Cum ille si intolerabilis tyrannus est (modicum enim ferre omnino debet) resistere cum reverentia possit.

Barclay contra Monarchum.1.III.C.872

72https://en.wikipedia.org/wiki/Robert_Barclay
72https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Barclay_(Qu%C3%A4ker)

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TToG II § 231

John Locke: Two Treatises of Government

§ 231. That subjects or foreigners, attempting by force on the properties39 of any people, may be resisted with force, is agreed on all hands. But that magistrates, doing the same thing, may be resisted, hath of late been denied: As if those who had the greatest privileges and advantages by the law, had thereby a power to break those laws, by which alone they were set in a better place than their brethren: Whereas their offence is thereby the greater, both as being ungrateful for the greater share they have by the law, and breaking also that trust, which is put into their hands by their brethren.

§ 231. Allerseits herrscht Einverständnis: Mitbürgern oder Fremden die mit Gewalt das Eigentum39 einer beliebigen Bevölkerung angreifen, darf gewaltsam Widerstand geleistet werden. Allerdings wurde in jüngster Zeit verneint, man dürfe sich Amtsträgern widersetzen, die dasselbe tun. Als hätten ausgerechnet jene, die durch das Gesetz die größten Vorrechte und Vorteile genießen, dadurch auch Macht, die Gesetze zu übertreten, durch die allein sie an eine bessere Stelle gesetzt wurden als ihre Brüder. Dementsprechend ist ihr Verbrechen nur umso größer, weil sie keinerlei Dankbarkeit für den größeren Anteil erweisen, den sie durch das Gesetz erhalten haben und weil sie das Vertrauen brechen, das von ihren Brüdern in ihre Hände gelegt worden ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 230

John Locke: Two Treatises of Government

§ 230. Nor let anyone say, that mischief can arise from hence as often as it shall please a busy head or turbulent spirit, to desire the alteration of the government. It is true, such men may stir, whenever they please; but it will be only to their own just ruin and perdition: For till the mischief be grown general and the ill designs of the rulers become visible or their attempts sensible to the greater part, the people, who are more disposed to suffer than right themselves by resistance, are not apt to stir.

The examples of particular injustice or oppression of here and there an unfortunate man moves them not. But if they universally have a persuasion, grounded upon manifest evidence that designs are carrying on against their liberties and the general course and tendency of things cannot but give them strong suspicions of the evil intention of their governors, who is to be blamed for it? Who can help it, if they, who might avoid it, bring themselves into this suspicion?

Are the people to be blamed, if they have the sense of rational creatures and can think of things no otherwise than as they find and feel them? And is it not rather their fault, who put things into such a posture, that they would not have them thought to be as they are?

I grant, that the pride, ambition, and turbulence of private men have sometimes caused great disorders in commonwealths and factions have been fatal to states
and kingdoms. But whether the mischief hath oftener begun in the people’s wantonness and a desire to cast off the lawful authority of their rulers or in the rulers insolence and endeavors to get and exercise an arbitrary power over their people; whether oppression or disobedience gave the first rise to the disorder, I leave it to impartial history to determine.

This I am sure, whoever, either ruler or subject, by force goes about to invade the rights of either Prince or people, and lays the foundation for overturning the constitution and frame of any just government, is highly guilty of the greatest crime, I think, a man is capable of, being to answer for all those mischiefs of blood, rapine, and desolation, which the breaking to pieces of governments bring on a country. And he who does it, is justly to be esteemed the common enemy and pest of mankind, and is to be treated accordingly.

§ 230. Niemand soll behaupten, es entstünde jedes Mal ein Unheil, wenn es einem umtriebigen Kopf oder unsteten Geist beliebt, eine Änderung der Regierung zu verlangen. Es trifft zu, solche Menschen können sich erregen, so oft sie wollen, es wird aber nur zu ihrem eigenen Verderben und Untergang sein. Bis der Missstand die Allgemeinheit erreicht, die perversen Absichten der Herrscher sichtbar und ihre Versuche für eine Mehrheit spürbar werden, ist die Bevölkerung, die stets mehr zur Duldung bereit ist als sich durch Widerstand Recht zu verschaffen, zu Aufruhr unfähig.

Beispiele einzelnen Unrechts und Unterdrückung oder hier und da eines unglückseligen Menschen berühren sie nicht. Wenn die Bevölkerung aber durchweg die auf klare Beweise begründete Überzeugung hat, es seien Anschläge gegen seine Freiheiten im Gang und der allgemeine Lauf sowie der Trend der Gegebenheiten ihm starken Verdacht gegen schlimme Absichten der Regierung einflössen, wer wäre dafür zu kritisieren? Wer könnte es verhindern, wenn jene, die es vermeiden könnten, sich selbst in diesen Verdacht bringen?

Ist einer Bevölkerung als Vorwurf zu machen, es habe den Verstand vernünftiger Wesen und könne von Gegebenheiten nicht anders denken kann, als es sie sieht und fühlt? Ist es nicht vielmehr Schuld derer, welche die Dinge so präsentiert haben, dass die Bevölkerung sie nicht als das erkennt, was sie in Wirklichkeit sind?

Ich gebe zu: Stolz, Ehrgeiz und Unstetigkeit einzelner Menschen haben oft großes Chaos in Gemeinwesen angerichtet und Aufruhr war für Staaten und Königreiche verhängnisvoll. Ob das Unglück häufiger aus Mutwilligkeit der Bevölkerung und dem Verlangen, die rechtmäßige Autorität seiner Regenten abzuwerfen begonnen hat oder durch Anmaßung der Regenten und den Versuchen willkürliche Macht über die Bevölkerung zu erlangen und auszuüben; ob Unterdrückung oder Ungehorsam Anstoß für Unordnung gegeben haben, überlasse ich der unparteiischen Geschichte zu entscheiden.

Dessen aber bin ich sicher: Wer auch immer, ob Regent oder Bürger, es unternimmt mit physischer Gewalt in die Rechte des anderen, Fürst oder Volk, einzugreifen und den Grund für Umsturz der Verfassung und des gesamten Aufbaus einer rechtmäßigen Regierung zu legen, sich in hohem Grad des größten Verbrechens schuldig macht, dessen, nach meinem Gefühl ein Mensch fähig ist. Er hat all das Unglück, Blutvergießen, Raub und Verwüstung zu verantworten, die Zerstörung der Regierung über ein Land bringt. Wer so handelt, ist mit Recht als gemeinsamer Feind, als Plage der Menschheit zu betrachten und demgemäß zu behandeln.

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TToG II § 229

John Locke: Two Treatises of Government

§ 229. The end of government is the good of mankind; and which is best for mankind, that the people should be always exposed to the boundless will of tyranny, or that the rulers should be sometimes liable to be opposed, when they grow exorbitant in the use of their power, and employ it for the destruction, and not the preservation of the properties39 of their people?

§ 229. Der Zweck von Regierung ist das Wohl der Menschheit. Ist es denn am besten für die Menschheit, die Bevölkerung dauerhaft dem schrankenlosen Willen der Tyrannei preiszugeben oder Herrschenden hin und wieder Widerstand auszusetzen, wenn sie bei Anwendung ihrer Macht deutlich Grenzen überschreiten und sie zum Verderben statt zur Bewahrung des Eigentums39 der Bevölkerung einsetzen?

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TToG II § 228

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§ 228. But if they, who say it lays a foundation for rebellion, mean that it may occasion civil wars, or intestine broils, to tell the people they are absolved from obedience when illegal attempts are made upon their liberties or properties39, and may oppose the unlawful violence of those who were their magistrates, when they invade their properties39 contrary to the trust put in them; and that therefore this doctrine is not to be allowed, being so destructive to the peace of the world: They may as well say, upon the same ground, that honest men may not oppose robbers or pirates, because this may occasion disorder or bloodshed.

If any mischief come in such cases, it is not to be charged upon him who defends his own right, but on him that invades his neighbours. If the innocent honest man must quietly quit all he has, for peace sake, to him who will lay violent hands upon it, I desire it may be considered, what a kind of peace there will be in the world, which consists only in violence and rapine; and which is to be maintained only for the benefit of robbers and oppressors. Who would not think it an admirable peace betwixt the mighty and the mean, when the lamb, without resistance, yielded his throat to be torn by the imperious wolf?

Polyphemus71 den gives us a perfect pattern of such a peace, and such a government, wherein Ulysses and his companions had nothing to do, but quietly to suffer themselves to be devoured. And no doubt Ulysses, who was a prudent man preached up passive obedience and exhorted them to a quiet submission by representing to them of what concernment peace was to mankind; and by showing the inconveniencies might happen, if they should offer to resist Polyphemus71, who had now the power over them.

§ 228. Falls jene, die behaupten meine Hypothese gewähre Gelegenheiten zur Rebellion, damit meinen, es könne Bürgerkriege oder inneres Brodeln verursachen, dem Volk zu sagen, es sei vom Gehorsam entbunden, wenn unrechtmäßige Angriffe auf seine Freiheiten oder sein Eigentum39 erfolgen; es dürfe sich gesetzwidriger Gewaltanwendung derer, die seine Obrigkeit waren, widersetzen, wenn diese entgegen dem in sie gesetzten Vertrauen in sein Eigentum39 eingreife; wenn deshalb diese Lehre, so verderblich für den Frieden in der Welt, nicht zulässig sei:

Dann können sie genauso gut und mit demselben Recht behaupten, ehrliche Menschen dürften sich Räubern und Banditen nicht widersetzen, weil es Chaos oder Blutvergießen verursachen könnte.

Tritt in solchen Fällen Unheil ein, fällt es nicht dem zur Last, der sein eigenes Recht verteidigt, sondern dem, der in das Recht seines Nachbarn eingreift. Wenn
der unschuldige, ehrliche Mensch um des Friedens willen alles was er hat, demjenigen, der gewaltsam Hand anlegt ruhig überlassen muss, dann bitte ich zu bedenken, welch eine Art von Frieden in der Welt sein wird, der nur aus Gewalttat und Raub besteht und nur zum Vorteil von Räubern und Unterdrückern erhalten werden soll. Wer würde es nicht für der Bewunderung würdigen Frieden zwischen dem Mächtigen und dem Schwachen halten, wenn das Lamm ohne Widerstand seine Kehle darböte, um vom mächtigen Wolf zerrissen zu werden?

Die Höhle des Polyphem71 gibt uns eine perfekte Vorlage eines solchen Friedens und einer solchen Regentschaft. Dort hatten Odysseus und Gefährten auch nichts weiter zu tun, als sich ruhig fressen zu lassen. Odysseus, der ein kluger Mann war, predigte ihnen zweifellos passiven Gehorsam und ermahnte sie zu ruhiger Fügung in ihr Schicksal, indem er ihnen schilderte, wie wichtig Frieden für die Menschheit sei und ihnen die Unannehmbarkeiten klar machte, die eintreten würden, wenn ihnen in den Sinn käme, sich Polyphem71 zu widersetzen, der jetzt die Macht über sie habe.

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71https://en.wikipedia.org/wiki/Polyphemus
71https://de.wikipedia.org/wiki/Polyphem

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TToG II § 209

John Locke: Two Treatises of Government

§ 209. But if either these illegal acts have extended to the majority of the people; or if the mischief and oppression has lighted only on some few, but in such cases, as the precedent, and consequences seem to threaten all; and they are persuaded in their consciences, that their laws, and with them their estates, liberties, and lives are in danger, and perhaps their religion too; how they will be hindered from resisting illegal force, used against them, I cannot tell.

This is an inconvenience, I confess, that attends all governments whatsoever, when the governors have brought it to this pass, to be generally suspected of their people; the most dangerous state which they can possibly put themselves in; wherein they are the less to be pitied, because it is so easy to be avoided; it being as impossible for a governor, if he really means the good of his people, and the preservation of them, and their laws together, not to make them see and feel it, as it is for the father of a family, not to let his children see he loves, and takes care of them.

§ 209. Erstrecken sich entweder diese unrechtmäßigen Akte auf die Mehrheit des Volks oder waren von Schaden und Unterdrückung zwar nur einige wenige, aber in derartigen Fällen betroffen, die als Präzedenzfall mit Folgen die Allgemeinheit zu bedrohen scheinen, sobald diese im Gewissen davon überzeugt sind, ihre Gesetze und mit ihnen ihr Vermögen, ihre Freiheiten und Leben wären in Gefahr, vielleicht sogar ihre Religion:

Wie man sie dann hindern wollte, sich unrechtmäßig gegen sie eingesetzter Gewalt zu widersetzen, vermag ich nicht zu sagen. Ich gestehe: Hier liegt eine Schwierigkeit vor, die jede Regierung welcher Art sie auch sei zu erwarten hat. Jedes Mal wenn Regierende es so weit gebracht haben, generell dem Argwohn der Bevölkerung ausgesetzt zu sein, die gefährlichste Lage übrigens, in die sie sich selbst bringen können, und in der sie umso weniger zu bemitleiden sind, als sie so leicht zu vermeiden ist.

Es ist für einen Regenten genauso ausgeschlossen, sofern er wirklich das Wohl und den Erhalt der Bevölkerung und der Gesetze beabsichtigt, diese Bevölkerung das nicht nachprüfbar erkennen und fühlen zu lassen, wie es für einen Familienvater ausgeschlossen ist, den Kindern nicht zum Bewusstsein zu bringen, dass er sie liebt und für sie sorgt.

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TToG II § 203

John Locke: Two Treatises of Government

§ 203. May the commands then of a Prince be opposed? May he be resisted as often as anyone shall find himself aggrieved, and but imagine he has not right done him? This will unhinge and overturn all polities, and, instead of government and order, leave nothing but anarchy and confusion.

§ 203. Darf also den Anordnungen eines Fürsten Widerstand geleistet werden? Darf man sich ihm widersetzen, so oft sich einer über Gebühr belastet sieht und sich nur einbildet, man hätte ihm Unrecht angetan? Das würde jede Form von Regierung aus den Angeln heben und auf den Kopf stellen. An Stelle von Regierung und Ordnung bliebe nichts als Anarchie und Chaos übrig.

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TToG II § 202

John Locke: Two Treatises of Government

§ 202. Wherever law ends, tyranny begins, if the law be transgressed to another’s harm; and him whosoever in authority exceeds the power given him by the law, and makes use of the force he has under his command, to compass that upon the subject, which the law allows not, ceases in that to be a magistrate; and, acting without authority, may be opposed, as any other man, who by force invades the right of another. This is acknowledged in subordinate magistrates. He that hath authority to seize my person in the street, may be opposed as a thief and a robber, if he endeavors to break into my house to execute a writ, notwithstanding that I know he has such a warrant, and such a legal authority, as will empower him to arrest me abroad.

And why this should not hold in the highest, as well as in the most inferior magistrate, I would gladly be informed. Is it reasonable, that the eldest brother, because he has the greatest part of his father’s estate, should thereby have a right to take away any of his younger brothers portions? Or that a rich man, who possessed a whole country, should from thence have a right to seize, when he pleased, the cottage and garden of his poor neighbor?

The being rightfully possessed of great power and riches, exceedingly beyond the greatest part of the sons of Adam, is so far from being an excuse, much less a reason, for rapine and oppression, which the endamaging another without authority is, that it is a great aggravation of it:

For the exceeding the bounds of authority is no more a right in a great, than in a petty officer; no more justifiable in a King than a constable; but it is so much the worse in him, in that he has more trust put in him, has already a much greater share than the rest of his brethren, and is supposed, from the advantages of his education, employment, and counselors, to be more knowing in the measures of right and wrong.

§ 202. Wo auch immer Rechtmäßigkeit endet, fängt Tyrannei an, sobald das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Wer kraft Autorität über ihm gesetzlich gewährte Macht hinausgeht und die Macht, über die er verfügt, missbraucht, um Mitbürgern aufzuzwingen, was das Gesetz nicht gestattet, gibt seinen Status als Amtsperson auf. Da er ohne Autorität handelt, darf ihm wie jedem anderen, der mit nackter Gewalt in das Recht eines anderen eingreift, Widerstand geleistet werden. Bei untergeordneten Beamten wird dies als selbstverständlich angenommen. Jedem der ermächtigt ist, mich als Person auf der Straße zu verhaften, darf ich mich wie einem Dieb und Räuber widersetzen, sobald er versucht in mein Haus einzudringen, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Ungeachtet dessen ob mir bekannt wäre, er verfüge über einen Befehl und eine gesetzliche Ermächtigung, mich draußen festzunehmen.

Jetzt würde ich freundlicherweise erfahren, weshalb dies für den höchsten Beamten nicht ebenso gelten sollte wie für den niedrigsten?

Ist vernunftmäßig nachvollziehbar, der älteste Bruder sollte, weil er den größten Teil väterlichen Vermögens hat, deshalb ein Recht haben, etwas von dem Anteil seiner jüngeren Brüder zu nehmen? Oder ein reicher Mann, der ein ganzes Land besitzt, sollte deshalb ein Recht haben nach Belieben die Hütte und den Garten seines armen Nachbarn an sich zu reißen?

Rechtmäßiger Besitz von großer Macht und Reichtum, die weit über die größten Anteile der Söhne Adams hinausgehen, sind so wenig eine Entschuldigung, noch weniger eine Rechtfertigung für Ausplünderung und Unterdrückung, wie es unrechtmäßige Schädigung anderer wäre. Es sind vielmehr Verschlimmerungen:

Das Überschreiten von Grenzen der Autorität ist bei hohen Beamten kein bisschen mehr rechtmäßig als bei einem einfachen, keine bessere Rechtfertigung für einen König als für einen Wachtmeister. Es ist in des Königs Fall umso schlimmer, weil ihm mehr Vertrauen geschenkt wird, da er einen viel größeren Anteil an Macht und Gütern besitzt als seine Mitmenschen und weil man voraussetzt, ihm sei durch die Vorzüge seiner Ausbildung, seiner Stellung und seiner Berater der Maßstab für Recht und Unrecht umso besser bekannt.

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