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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 75, Absatz 75,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 75, Absatz 75,

“Our Savior says that God will now be worshipped not in show and ceremony but in spirit and in truth.” (Quotation Bagshaw)

Show and ceremony are not in the text, and might here have been spared without any injury to the discourse of Christ which doth not usually need such supplements.

The words of our Savior are, John.4.V.24, ‚The hour cometh and now is when the true worshippers shall worship the Father in spirit and in truth‘; the discourse is to a woman of Samaria, the people whereof contended with the Jews about the right place of worship, preferring their Mount Gerezime to Mount Sion, between whom the controversy had bred such dislike and aversion that it broke off all civil commerce as appears by the woman’s words; who being zealous for the religion of her country maintains it against that of the Jews; but Christ to put an end to the controversy and to prepare her for his doctrine, tells her first indeed that her religion was false, but that of the Jews too which was true, was then to cease and that therefore they should no longer contest which mountain stood nearest heaven nor in which place the worship of God was most acceptable, since God was now publishing a religion to the world not confined to any place, but wherever there were a heart inflamed with love to him and a spirit rightly disposed to his service there was a sacrifice acceptable to him.

All that can be drawn hence is that the great business of Christian religion lies in the heart, that wherever there is a well set spirit there God may be worshipped wherever it be, but this excludes not an outward form, nor can it be from hence concluded inconsistent with it.

God may be worshipped in spirit and in truth as well where the indifferent circumstances are limited as where they are free, a gracious heart may pray as fervently in the ancient form of the Church as the extemporary form of the minister, and an humble soul may receive instruction as well from the pulpit as the state; a surplice indeed will add but little heat to the body, but I know not why it should chill our devotions.

There is no necessity why David should be thought less zealous when he danced with all his might in a linen ephod134 than when he was clad in his shepherd’s coat. He that judges that where he finds ceremony and show there spirit and truth are necessarily wanting may as rationally conclude that where he observes an uniform structure with a stately outside there is no fire or inhabitants within, or that handsome bodies have no souls.

“Unser Erlöser sagt, dass Gott ab jetzt nicht länger durch Schau und Zeremonien, sondern im Geiste und Aufrichtigkeit zu huldigen sei.“

Schau und Zeremonien finden sich im Text nicht. Sie mögen hier ohne jede Beeinträchtigung der Rede Christi weggelassen worden sein, die normalerweise solcher Ergänzungen nicht bedurfte.

Die Worte unseres Heilands lauten, John.4.V.24, ‚Die Stunde nahte und ist nun da, da wahre Huldigende dem Vater im Geiste und in Aufrichtigkeit huldigen.‘ Die Rede richtet sich an eine Frau aus Samaria. Die Bevölkerung dort stritt sich mit den Juden über den richtigen Ort zur Verehrung, da sie ihren Berg Garizim dem Berg Sion vorzog. Diese Auseinandersetzung zwischen beiden Bevölkerungen hatte derart viel Abneigung und Widerwillen ausgebrütet, dass es zum Abbruch aller Handelsbeziehungen kam, wie aus den Worten der Frau zu entnehmen ist.

Wer dort für die Religion seines Landes eiferte, bewahrte diese gegen jene der Juden. Jesus Christus allerdings, der die Auseinandersetzung beenden und sie auf seine Lehre vorbereiten wollte, sagt ihr als erstes, dass ihre Religion in der Tat falsch sei, die der Juden allerdings auch. Was auch zutraf. Beide seien aufzugeben und sie sollten nicht länger darüber streiten, welcher Berg dem Himmel am nächsten stehe oder an welchem Ort die Huldigung Gottes am annehmbarsten zu geschehen habe. Seit Gott nunmehr eine Religion in der Welt verkünden ließ, die an keinen Ort gebunden war außer an jeden, an dem ein Herz in Liebe für ihn brenne und ein Geist aufrichtig seinem Dienst zugewandt sei, dort wäre seine Verehrung für ihn annehmbar.

Alles was man daher daraus ziehen kann, lautet, dass der Gegenstand der christlichen Religion im Herzen liegt. Wo immer der rechte Geist existiert, dort darf Gott gehuldigt werden, wo auch immer das sei. Doch dies schließt keine äußere Form aus, noch kann eine solche deshalb als unvereinbar betrachtet werden.

Gott kann gleichermaßen im Geiste und in Aufrichtigkeit gehuldigt werden, seien die unbestimmten Umstände nun beschränkt oder vollkommen frei. Ein dankbares Herz darf in der alten kirchlichen Form ebenso inbrünstig beten als in der aktuellen Form des Geistlichen. Eine demütige Seele darf Vorschriften der Kanzel und des Staates gleichermaßen empfangen. Ein Chorhemd wird tatsächlich dem Körper mehr als wenig Hitze bescheren, doch ich wüsste nicht, warum es unsere Hingabe abkühlen sollte.

Es gibt keine Notwendigkeit, David weniger Eifer zu unterstellen, wenn er mit allem Einsatz in einem leinenen Efod134 tanzte, als wenn er dabei in seinen Schäfermantel gekleidet war. Wer sich das Urteil anmaßt, dort wo er Zeremonien und Schau findet, würden Geist und Aufrichtigkeit notwendigerweise fehlen, der darf mit der gleichen Vernunft mutmaßen, dass überall, wo er eine einheitliche Struktur mit einem stattlichen Äußeren wahrnimmt, im Inneren weder Herdfeuer oder Bewohner vorhanden wären. Oder auch, dass in schönen Körpern keine Seelen wohnen.

134https://en.wikipedia.org/wiki/Ephod

134https://de.wikipedia.org/wiki/Efod

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 64, Absatz 64,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 64, Absatz 64,

All that the author says in his third instance from Paul’s opposing the false brethren is no more than hath been urged and answered above in the same case of the Galatians130, only there it is brought as a precept, here as an example. From whence in the close he comes to lay down a very strange position, viz.:

“When any shall take upon them to make a thing indifferent necessary, then the thing so imposed presently loses not its liberty only, but likewise its lawfulness. And we may not without breach of the Apostle’s precept resist to it.”

A conclusion that by no means can be drawn from his instance, Gal.2, where those the Apostle disputes against were not any that pretended a power to make laws, or imposed those as their own injunctions, but urged them as necessary doctrines and the laws of God which obliged their consciences.

The Scripture, that almost everywhere commands Submission though contrary to the whole bent of our inclinations, could never be thought to teach us disobedience and that too contrary to our wills; this is an opinion so monstrous that it cannot without a very great injury be fathered upon the Apostles.

Who can believe that the magistrate’s authority should make anything unlawful by enjoining it; that if in those things we are cheerfully doing ourselves his command should come and encourage us we ought presently to stop, to turn about and resist him and at once oppose his and our own wills too, alone, as if a child going to church of his own accord being by the way commanded by his father to go on ought straight to return back again?

If this doctrine be true, I know not how any law can be established by the magistrate or obeyed by the subject, indifferent things of civil as well as religious concernment being of the same nature, and will always be so, till our author can show where God hath put a distinction between them, this I’m sure that according to his own rule the observation of a fast enjoined by the magistrate must needs be a sin, it being an imposition relating to the worship of God in indifferent things.

An anniversary Thanksgiving Day will be but an anniversary provocation, and those that assemble in obedience to such a command instead of returning a praise to God for a blessing, would call down on their heads a curse. This is truly to ensnare the consciences of men and put them under a necessary of sinning, a doctrine which strikes at the very root and foundation of allows and government and opens a gap so wide to disobedience and disorder as will quickly ruin the best founded societies.

Let the people (whose ears are always open to complaints against their governors, who greedily swallow all pleas for liberty) but once hear that the magistrate hath no authority to enjoin things indifferent in matters of religion, they will all of an instant be converts, conscience and religion shall presently mingle itself with all their actions and be spread over their whole lives to protect them from the reach of the magistrate, and they will quickly find the large extent of inordine ad spiritualia.

Let but the ruler’s power be excluded out of the sanctuary and it will prove an asylum for the greatest enormities, tithes will be as unlawful as sacrifice, and civil respect to a man as impious as if it were divine adoration, the stubborn servant will beard his master with a charter of freedom under Paul’s hand, “Be ye not the servants of men.” Nor will our author’s interpretation be able to prevent it.

Magistracy itself will at last be concluded anti-Christian, (as the author himself confesses many do, p. 1). Let the multitude be once persuaded that obedience to impositions in indifferent things is sin and it will not be long ere they find it their duty to pull down the imposer.

Do but once arm their consciences against the magistrate and their hands will not be long idle or innocent.

But of inconveniencies I shall have more occasion to speak in his next argument.

Alles was der Autor bei diesem dritten Beispiel für den Widerstand des Paulus gegen die falschen Glaubensbrüder vorbringt, ist kein Stück mehr als bereits zuvor aufgedrängt und zur Antwort gegeben wurde. Es ging dabei um die Angelegenheit der Galater130, nur wurde es dort als Gebot zitiert, hier als Beispiel. Da er schon mal dabei ist, bezieht er eine äußert merkwürdige Position:

„Sobald es jemandem einfällt, eine bislang unbestimmte Gegebenheit zur Notwendigkeit zu erklären, dann verliert diese Angelegenheit nicht nur ihre bisherige Unverbindlichkeit, sondern gleichermaßen ihre Rechtmäßigkeit. Weshalb wir keine Chance haben, dabei ohne Verletzung des Gebots der Apostel Widerstand leisten zu dürfen.“

Diese Schlussfolgerung kann er mit keinem Mittel oder Trick aus seinem Beispiel in Galater 2 ziehen, in welchem diejenigen, gegen deren Vorstellungen der Apostel argumentiert, weder irgendeine Macht zur Gesetzgebung für sich in Anspruch nahmen, noch solche Regeln als ihre eigenen Verfügungen aufstellten, sondern hartnäckig darauf beharrten, es seien notwendige Lehren und es sei das Gesetz Gottes, das ihr Gewissen verpflichtete.

Die Heilige Schrift, die nahezu in jeder Hinsicht Unterordnung anordnet, selbst wenn dies bis in die letzte Verästelung unserer persönlichen Vorlieben reicht, kann man sich unmöglich jemals als Lehrbuch vorstellen, welches uns Ungehorsam lehrt, und dann auch noch gegen unseren Willen. Eine solche Meinung ist derart abartig, dass sie jedenfalls keinesfalls ohne allergrößtes Unrecht zu begehen als Erzeugnis der Apostel verkauft werden kann.

Wer käme den auf die absurde Idee, eine Obrigkeit könne irgendetwas Unrechtmäßiges verkünden, nur weil sie es beschließt? Das wir etwa, wenn eine ihrer Anordnungen uns ereilte und uns augenblicklich sofortigen Einhalt geböte, während wir gerade fröhlich wie gewohnt unseren eigenen Angelegenheiten nachgehen, auf dem Absatz gegen sie kehrt machten, ihr umgehend Widerstand entgegensetzten und dadurch auch unseren eigenen Willen verwerfen würden? Geradeso als ginge ein Kind aus eigenem Antrieb zur Kirche und würde unterdessen von seinem Vater angewiesen das Vorhaben fortzuführen, indem es auf direktem Wege zurückzukehrt?

Entspräche diese Lehre der Wahrheit, wüsste ich nicht wie irgendein Gesetz durch eine Obrigkeit in Kraft gesetzt werden könnte oder verlässlich mit dem Gehorsam der Untergeordneten zu rechnen wäre. Wären die unbestimmten Gegebenheiten sowohl bürgerliche als auch religiöse Dinge betreffend gleicher Natur und wäre das stets so, als bis unser Autor beweisen kann, an welcher Stelle Gott eine Möglichkeit zur Unterscheidung zwischen ihnen geschaffen hat, dann wäre ich sicher, dass gemäß seiner eigenen Regel die Beachtung einer Fastenzeit, welche die Obrigkeit bestimmt hat, notwendigerweise eine Sünde darstellen würde, da es sich um eine Bestimmung in einem Bereich handelt, bei dem es um durch Gott unbestimmte Angelegenheiten zu dessen eigener Huldigung geht.

Alljährlich z. B. das Erntedankfest zu begehen wäre eine alljährliche Provokation und alle, die sich einfinden, um eine diesbezügliche Anordnung gesammelt auszuführen anstatt Gott für jede Segnung extra ein Gebet zu entrichten, würden sich dessen Fluch aufs Haupt laden. Hier handelt es sich in Wahrheit um einen Versuch, das Gewissen der Menschen zu umgarnen und einzuwickeln, indem man ihnen die Unvermeidbarkeit des Sündigens einredet. Eine Lehre, die Hand und Schlag an die tiefsten Wurzeln und Grundlagen aller Freiräume sowie der Regierung selbst legt und die eine so breite Bresche für Ungehorsam und Chaos öffnet, dass sie auf kürzestem Wege selbst die am besten organisierten Gesellschaften ruinieren wird.

Versetzt die Bevölkerung (deren Ohren stets für allerlei Beschwerden gegen ihre Regenten offen sind und die gierig jede Art Ruf nach Freiheit in sich aufsaugen) nur einmal in den Glauben, die Obrigkeit habe keinerlei Autorität in irgendwelchen religiösen Angelegenheiten irgendetwas betreffend die (seitens Gott) unbestimmten Gegebenheiten vorzuschreiben, dann werden sie alle augenblicklich zu Bekehrten, Gewissen und Religion werden sich unversehens von selbst bei allen ihren Aktivitäten vermengen und jeden Lebensbereich durchdringen, nur um sich dem Arm der Obrigkeit zu entziehen. Und sehr bald werden sie die gewaltigen Auswirkungen von inordine ad spiritualia (Unordnung bei spirituellen Fragen) kennen lernen.

Setzt die Macht der Regenten nur ruhig vor die Türe der Heiligtümer und diese werden sich als Zuflucht für die allergrößten Ungeheuerlichkeiten erweisen. Der Zehnt wird als unrechtmäßige Opfergabe an den Staat deklariert, staatbürgerlicher Respekt vor Menschen als Mangel an Frömmigkeit, da er als göttliche Verehrung von Amtspersonen ausgegeben wird, ein jeder halsstarrige, störrische Sklave oder Knecht wird seinem Herrn eine von Paulus höchstpersönlich signierte Charta der Freiheit unter die Nase halten: „Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen.“ Und schon gar nicht wird die Interpretation unseres Autors in der Lage sein, davor zu schützen.

Selbst staatliche Verwaltung wird schließlich als antichristlich bezeichnet werden, (gerade da der Autor selbst auf Seite 1 zugibt, dass viele es bereits so halten). Überzeugt die Menge nur einmal davon, dass Gehorsam gegenüber staatlichen Verfügungen über (von Gott) unbestimmte Dinge Sünde sei, und es wird nicht lange brauchen, bis Ihr seht, dass jene Menge es als ihre Pflicht ansieht, die Verfügenden zu stürzen.

Rüstet ihr Gewissen nur ein einziges Mal weidlich gegen die Obrigkeit aus und ihre Hände werden nicht mehr lange untätig und unschuldig bleiben.

Über die Unannehmbarkeiten zu sprechen werde ich indes mehr Gelegenheit bei seinem nächsten Argument haben.

130https://en.wikipedia.org/wiki/Galatians_(people)

130https://de.wikipedia.org/wiki/Galater

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 13, Absatz 13,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 13, Absatz 13,

Here starts the proper First Tract. Object of its debate is the following Question:

Question: Whether the Civil Magistrate may lawfully impose and determine the use of indifferent things in reference to Religious Worship.

In order to the clearer debating this question, besides the granting my author’s two suppositions, viz: (i) that a Christian may be a magistrate, (ii) that there are some things indifferent, it will not be amiss to premiss some few things about these matters of indifference, viz:

Hier beginnt der eigentliche Tract I. Gegenstand der im folgenden Tract zu erörternden Frage:

Darf eine bürgerliche Obrigkeit rechtmäßig die Form der Ausübung betreffend die religiöse Verehrung bestimmen und begrenzen?

Abgesehen von der Beibehaltung der beiden Annahmen meines Autors, dass ein Christ auch ein Mitglied der Obrigkeit sein kann und dass es tatsächlich einige indifferent things gibt, kann es kaum verkehrt sein, einige wenige Punkte über das Wesen dieser indifference vorauszuschicken.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 6, Absatz 6

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 6, Absatz 6,

As for myself, there is no one can have a greater respect and veneration for authority than I. I no sooner perceived myself in the world but I found myself in a storm, which hath lasted almost hitherto, and therefore cannot but entertain the approaches of a calm with the greatest joy and satisfaction; and this methinks obliges me, both in duty and gratitude to be chary of such a blessing, and what lies in me to endeavor its continuance, by disposing men’s minds to obedience to that government which hath brought with it that quiet and settlement which our own giddy folly had put beyond the reach, not only of our contrivance, but hopes. And I would men would be persuaded to be so kind to their religion, their country and themselves as not to hazard again the substantial blessings of peace and settlement in an over-zealous contention about things, which they themselves confess to be little and at most are but indifferent.

Was mich betrifft, so gibt es niemanden der mehr Respekt und Verehrung für die Autorität empfinden könnte als ich. Kaum war ich mir bewusst auf der Welt zu sein, da fand ich mich auch schon in einem Sturm, der beinahe bis heute gedauert hat. Und deshalb kann ich das Annähern einer Windstille nur mit größter Freude und Befriedigung sehen. Und dies verpflichtet mich, wie ich glaube, pflichtschuldig und dankbar den Fortbestand eines solchen Segens anzustreben, indem ich den Geist der Menschen zum Gehorsam gegen jene Regierung hinlenke, die die Ruhe und Beständigkeit, mit sich gebracht hat, welche unsere leichtfertige Narrheit nicht nur unseren Fähigkeiten, sondern auch unseren Hoffnungen entrückt hatte. Und ich wünschte Menschen wären zu überzeugen, so freundlich gegenüber ihrer Religion, ihrem Land und sich selbst zu sein, statt aufs Neue die wesentlichen Segnungen des Friedens und der Stabilität durch eine übertrieben eifernde Streitsüchtigkeit wegen Angelegenheiten aufs Spiel zu setzen, von denen sie selbst zugeben, dass diese von äußerst geringer Bedeutung, um nicht zu sagen völliger Bedeutungslosigkeit sind.

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TToG II § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. The subjection of a minor places in the father a temporary government, which terminates with the minority of the child: And the honor due from a child places in the parents a perpetual right to respect, reverence, support and compliance too, more or less, as the father’s care, cost, and kindness in his education, has been more or less.

This ends not with minority but holds in all parts and conditions of a man’s life. The want of distinguishing these two powers, viz. that which the father hath in the right of tuition, during minority, and the right of honor all his life, may perhaps have caused a great part of the mistakes about this matter: For to speak properly of them, the first of these is rather the privilege of children, and duty of parents, than any prerogative of paternal power. The nourishment and education of their children is a charge so incumbent on parents for their children’s good, that nothing can absolve them from taking care of it:

And though the power of commanding and chastising them go along with it, yet God hath woven into the principles of human nature such a tenderness for their offspring, that there is little fear that parents should use their power with too much rigor the excess is seldom on the severe side, the strong bias of nature drawing the other way. And therefore God Almighty when he would express his gentle dealing with the Israelites, he tells them, that though he chastened them, he chastens them as a man chastens his son, Deut.VIII.5.I. e. with tenderness and affection, and kept them under no severer discipline than what was absolutely best for them, and had been less kindness to have slackened. This is that power to which children are commanded obedience, that the pains and care of their parents may not be increased, or ill rewarded.

§ 67. Die Unterordnung eines Minderjährigen verleiht dem Vater eine vorübergehende Herrschaft, die mit der Unmündigkeit des Kindes endet. Die schuldige Ehrerbietung eines Kindes verleiht den Eltern ein dauerhaftes Recht auf Achtung, Verehrung, Hilfe und Fügsamkeit, mehr oder weniger, je nachdem wie viel Aufwand an Mühe, Kosten und Güte der Vaters bei der Ausbildung eingesetzt hat. Es endet nicht bei Erreichen der Volljährigkeit, sondern dauert ein Leben lang in allen Lagen eines Menschen fort.

Das Bedürfnis die beiden Arten Macht voneinander zu unterscheiden, einerseits das väterliche Recht auf Vormundschaft während der Minderjährigkeit, andererseits das Recht auf lebenslange Ehrerweisung, mag vielleicht einen großen Teil der Fehlinterpretationen über diese Angelegenheit verursacht haben. Korrekt gedeutet besteht erstere von beiden in einem Vorrecht der Kinder, einer Pflicht der Eltern, als in einer Prärogative, einem Vorbestimmungsrecht der väterlichen Macht. Ernährung und Ausbildung ihrer Kinder obliegen den Eltern für das Wohl ihrer Kinder als Pflicht derart, dass nichts sie von dieser Fürsorge entbinden kann.

Gerade weil die Macht zu Anordnungen und Disziplinierung damit einhergeht, hat Gott mit den Grundbedingungen menschlicher Natur eine solche Zärtlichkeit für Kinder verwoben, dass kaum Gefahr besteht, die Eltern könnten ihre Macht mit zu großer Strenge gebrauchen. Übermaß liegt selten auf Seiten der Strenge. Der starke Hang der Natur drängt eher zum Entgegengesetzten.

Deshalb erklärte auch Gott den Israeliten, als er die Milde seiner Maßnahmen ausdrücken wollte, obwohl er sie diszipliniere, diszipliniere er sie wie ein Mann seinen Sohn diszipliniert. Deut. VIII.5. was bedeuten soll: Mit Sanftmut und Liebe. Er stellte sie unter keine strengere Disziplin, als für ihr Bestes unbedingt nötig war. Sie abzuschwächen wäre geringere Güte gewesen. Das ist die Macht, der Kinder zu gehorchen gehalten sind, damit Sorgen und Mühen der Eltern weder vermehrt noch schlecht gedankt werden.

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TToG II § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. But though there be a time when a child comes to be as free from subjection to the will and command of his father, as the father himself is free from subjection to the will of anybody else, and they are each under no other restraint, but that which is common to them both, whether it be the law of nature, or municipal law of their country; yet this freedom exempts not a son from that honor which he ought, by the law of God and nature, to pay his parents. God having made the parents instruments in his great design of continuing the race of mankind, and the occasions of life to their children:

As he hath laid on them an obligation to nourish, preserve, and bring up their offspring; so he has laid on the children a perpetual obligation of honoring their parents, which containing in it an inward esteem and reverence to be shown by all outward expressions, ties up the child from anything that may ever injure or affront, disturb or endanger, the happiness or life of those from whom he received his; and engages him in all actions of defense, relief, assistance and comfort of those, by whose means he entered into being, and has been made capable of any enjoyments of life:

From this obligation no state, no freedom can absolve children. But this is very far from giving parents a power of command over their children, or an authority to make laws and dispose as they please of their lives or liberties. It is one thing to owe honor, respect, gratitude and assistance; another to require an absolute obedience and submission. The honor due to parents, a monarch in his throne owes his mother; and yet this lessens not his authority, nor subjects him to her government.

§ 66. Auch wenn eine Zeit kommt, zu der ein Kind von der Unterordnung unter Willen und Anordnungen seines Vaters ebenso frei wird, wie der Vater selbst frei ist von Unterordnung unter den Willen eines anderen, und beide unter keiner anderen Beschränkung stehen als den gemeinsamen, seien Naturgesetze oder Gesetz ihres Landes, so befreit diese Unabhängigkeit einen Sohn nicht von gottgewollter und naturgesetzlicher Ehrerbietung, die er seinen Eltern zu erweisen verpflichtet ist.

Gott hat die Eltern als Werkzeuge seines großen Plans, die Menschheit fortzuführen, geschaffen, hat ihnen die Pflicht auferlegt, ihre Nachkommen zu ernähren, zu erhalten und aufzuziehen. Ebenso hat er die Kinder auf ewig verpflichtet, ihre Eltern zu ehren. Was innere Wertschätzung und Verehrung beinhaltet, die in allen Äußerungen gezeigt werden soll. Die ein Kind abhält irgendetwas zu tun, was das Glück oder das Leben jener schädigen, verletzen, stören oder gefährden könnte, von welchen es das eigene Leben empfangen hat. Sowie es zu allen Handlungen verpflichtet, die zum Schutz, zur Unterstützung, Hilfe und Behaglichkeit des Lebens derjenigen dienen, durch deren Mittel es selbst ins Dasein getreten und befähigt worden ist, sich des Lebens zu erfreuen.

Von dieser Verpflichtung kann kein Stand, keine Freiheit die Kinder lossprechen. Allerdings ist das meilenweit davon entfernt, den Eltern Macht und Herrschaft über ihre Kinder zu verleihen, geschweige denn die Autorität, Gesetze zu erlassen und nach Gutdünken über ihr Leben und ihre Freiheiten zu verfügen. Ehrerbietung, Achtung, Dankbarkeit, Hilfe zu schulden ist eine Sache. Absoluten Gehorsam und Unterordnung fordern, eine andere. Die den Eltern gebührende Ehrerbietung schuldet seiner Mutter auch der Monarch auf dem Thron, ohne dadurch seine Autorität zu mindern oder gar ihrer Herrschaft untertan zu werden.

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TToG I § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Were it not for this right of being nourished and maintained by their parents, which God and nature has given to children, and obliged parents to as a duty, it would be reasonable, that the father should inherit the estate of his son, and be preferred in the inheritance before his grandchild: For to the grandfather there is due a long score of care and expenses laid out upon the breeding and education of his son, which one would think in justice ought to be paid.

But that having been done in obedience to the same law, whereby he received nourishment and education from his own parents: This score of education, received from a man’s father, is paid by taking care, and providing for his own children; is paid, I say, as much as is required of payment by alteration of property, unless present necessity of the parents require a return of goods for their necessary support and subsistence:

For we are not now speaking of that reverence, acknowledgment, respect and honor, that is always due from children to their parents; but of possessions and commodities of life valuable by money. But though it be incumbent on parents to bring up and provide for their children, yet this debt to their children does not quite cancel the score due to their parents; but only is made by nature preferable to it:

For the debt a man owes his father, takes place, and gives the father a right to inherit the son’s goods, where for want of issue, the right of children doth not exclude that title.

And therefore a man having a right to be maintained by his children, where he needs it; and to enjoy also the comforts of life from them, when the necessary provision due to them and their children will afford it; if his son die without issue, the father has a right in nature to possess his goods, and inherit his estate, (whatever the municipal laws of some countries may absurdly direct otherwise;) and so again his children and their issue from him; or, for want of such, his father and his issue.

But where no such are to be found, i. e. no kindred, there we see the possessions of a private man revert to the community, and so in politic societies come into the hands of the public magistrate; but in the state of nature become again perfectly common, nobody having a right to inherit them: Nor can any one have a property in them, otherwise than in other things common by nature; of which I shall speak in its due place.

§ 90. Hätten Gott und Natur den Kindern nicht das Recht gegeben und den Eltern als Pflicht auferlegt, von den Eltern ernährt und versorgt zu werden, wäre es vernünftig sein, dass der Vater das Vermögen seines Sohns erbte und in der Erbfolge dem Enkel vorausginge. Dem Großvater schuldet man eine lange Liste von Mühen und Kosten, die er für die Ernährung und Ausbildung des Sohnes aufgebracht hat und die fairerweise rückvergütet werden sollten.

Da das gleiche Gesetz befolgte, welches ihm Nahrung und Ausbildung seitens der eigenen Eltern ermöglichte, werden diese Schulden durch die Pflege und Versorgung der eigenen Kinder ausgeglichen.

Ausgeglichen, sage ich, sowie eine Zahlung durch Besitzwechsel erforderlich wäre, wenn nicht eine gegenwärtige Notlage der Eltern eine Rückgabe von Gütern für deren notwendige Versorgung und Existenz verlangt. Wir sprechen hier nicht von jener Verehrung, Anerkennung, Achtung und Ehrerbietung, die Kinder unter allen Umständen ihren Eltern schuldig sind, sondern von Besitz und Komfort, der in Geld abschätzbar ist.

Wenn Eltern auch verpflichtet sind, ihre Kinder großzuziehen und für sie zu sorgen, so kann diese Verpflichtung ihren Kindern gegenüber sie nicht ganz von der Pflicht gegen ihre Eltern freisprechen. Die Pflicht gegen die Kinder hat von Natur nur einen Vorzug vor der gegen die Eltern erhalten. Was ein Mensch seinem Vater schuldet, tritt in Geltung und gibt dem Vater das Recht, den Besitz des Sohnes zu erben, falls mangels Nachkommen kein Recht der Kinder diesen Anspruch ausschließt.

Der Mensch ist berechtigt, von seinen Kindern versorgt zu werden, wenn er dessen bedarf und sich der Annehmbarkeiten des Lebens aus ihrer Hand zu erfreuen, wenn deren nötige Versorgung und die ihrer Kinder es gestatten. Der Vater hat, falls der Sohn ohne Nachkommen stirbt, ein natürliches Recht, dessen Güter in Besitz zu nehmen und sein Vermögen zu erben. (Was auch immer die besondere Gesetzgebung einiger Länder im Gegensatz dazu absurderweise bestimmen mag).

Und gleichermaßen wiederum seine Kinder und deren Nachkommen von ihm, oder mangels dieser sein Vater und dessen Nachkommen. Wo solche Verwandtschaft nicht mehr vorhanden ist, fällt, wie wir sehen, der Besitz eines Privatmanns an die Gemeinschaft zurück.

In politischen Gesellschaften kommt er auf diese Weise in die Hände öffentlicher Obrigkeit. Im Naturzustand wird er wieder zu völligem Gemeingut, an dem niemand ein Recht hat ihn zu erben, noch ein Besitzrecht an ihm behaupten kann als an anderem Gemeinbesitz. Davon werde ich zu gegebener Zeit sprechen.

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