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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 64, Absatz 64,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 64, Absatz 64,

All that the author says in his third instance from Paul’s opposing the false brethren is no more than hath been urged and answered above in the same case of the Galatians130, only there it is brought as a precept, here as an example. From whence in the close he comes to lay down a very strange position, viz.:

“When any shall take upon them to make a thing indifferent necessary, then the thing so imposed presently loses not its liberty only, but likewise its lawfulness. And we may not without breach of the Apostle’s precept resist to it.”

A conclusion that by no means can be drawn from his instance, Gal.2, where those the Apostle disputes against were not any that pretended a power to make laws, or imposed those as their own injunctions, but urged them as necessary doctrines and the laws of God which obliged their consciences.

The Scripture, that almost everywhere commands Submission though contrary to the whole bent of our inclinations, could never be thought to teach us disobedience and that too contrary to our wills; this is an opinion so monstrous that it cannot without a very great injury be fathered upon the Apostles.

Who can believe that the magistrate’s authority should make anything unlawful by enjoining it; that if in those things we are cheerfully doing ourselves his command should come and encourage us we ought presently to stop, to turn about and resist him and at once oppose his and our own wills too, alone, as if a child going to church of his own accord being by the way commanded by his father to go on ought straight to return back again?

If this doctrine be true, I know not how any law can be established by the magistrate or obeyed by the subject, indifferent things of civil as well as religious concernment being of the same nature, and will always be so, till our author can show where God hath put a distinction between them, this I’m sure that according to his own rule the observation of a fast enjoined by the magistrate must needs be a sin, it being an imposition relating to the worship of God in indifferent things.

An anniversary Thanksgiving Day will be but an anniversary provocation, and those that assemble in obedience to such a command instead of returning a praise to God for a blessing, would call down on their heads a curse. This is truly to ensnare the consciences of men and put them under a necessary of sinning, a doctrine which strikes at the very root and foundation of allows and government and opens a gap so wide to disobedience and disorder as will quickly ruin the best founded societies.

Let the people (whose ears are always open to complaints against their governors, who greedily swallow all pleas for liberty) but once hear that the magistrate hath no authority to enjoin things indifferent in matters of religion, they will all of an instant be converts, conscience and religion shall presently mingle itself with all their actions and be spread over their whole lives to protect them from the reach of the magistrate, and they will quickly find the large extent of inordine ad spiritualia.

Let but the ruler’s power be excluded out of the sanctuary and it will prove an asylum for the greatest enormities, tithes will be as unlawful as sacrifice, and civil respect to a man as impious as if it were divine adoration, the stubborn servant will beard his master with a charter of freedom under Paul’s hand, “Be ye not the servants of men.” Nor will our author’s interpretation be able to prevent it.

Magistracy itself will at last be concluded anti-Christian, (as the author himself confesses many do, p. 1). Let the multitude be once persuaded that obedience to impositions in indifferent things is sin and it will not be long ere they find it their duty to pull down the imposer.

Do but once arm their consciences against the magistrate and their hands will not be long idle or innocent.

But of inconveniencies I shall have more occasion to speak in his next argument.

Alles was der Autor bei diesem dritten Beispiel für den Widerstand des Paulus gegen die falschen Glaubensbrüder vorbringt, ist kein Stück mehr als bereits zuvor aufgedrängt und zur Antwort gegeben wurde. Es ging dabei um die Angelegenheit der Galater130, nur wurde es dort als Gebot zitiert, hier als Beispiel. Da er schon mal dabei ist, bezieht er eine äußert merkwürdige Position:

„Sobald es jemandem einfällt, eine bislang unbestimmte Gegebenheit zur Notwendigkeit zu erklären, dann verliert diese Angelegenheit nicht nur ihre bisherige Unverbindlichkeit, sondern gleichermaßen ihre Rechtmäßigkeit. Weshalb wir keine Chance haben, dabei ohne Verletzung des Gebots der Apostel Widerstand leisten zu dürfen.“

Diese Schlussfolgerung kann er mit keinem Mittel oder Trick aus seinem Beispiel in Galater 2 ziehen, in welchem diejenigen, gegen deren Vorstellungen der Apostel argumentiert, weder irgendeine Macht zur Gesetzgebung für sich in Anspruch nahmen, noch solche Regeln als ihre eigenen Verfügungen aufstellten, sondern hartnäckig darauf beharrten, es seien notwendige Lehren und es sei das Gesetz Gottes, das ihr Gewissen verpflichtete.

Die Heilige Schrift, die nahezu in jeder Hinsicht Unterordnung anordnet, selbst wenn dies bis in die letzte Verästelung unserer persönlichen Vorlieben reicht, kann man sich unmöglich jemals als Lehrbuch vorstellen, welches uns Ungehorsam lehrt, und dann auch noch gegen unseren Willen. Eine solche Meinung ist derart abartig, dass sie jedenfalls keinesfalls ohne allergrößtes Unrecht zu begehen als Erzeugnis der Apostel verkauft werden kann.

Wer käme den auf die absurde Idee, eine Obrigkeit könne irgendetwas Unrechtmäßiges verkünden, nur weil sie es beschließt? Das wir etwa, wenn eine ihrer Anordnungen uns ereilte und uns augenblicklich sofortigen Einhalt geböte, während wir gerade fröhlich wie gewohnt unseren eigenen Angelegenheiten nachgehen, auf dem Absatz gegen sie kehrt machten, ihr umgehend Widerstand entgegensetzten und dadurch auch unseren eigenen Willen verwerfen würden? Geradeso als ginge ein Kind aus eigenem Antrieb zur Kirche und würde unterdessen von seinem Vater angewiesen das Vorhaben fortzuführen, indem es auf direktem Wege zurückzukehrt?

Entspräche diese Lehre der Wahrheit, wüsste ich nicht wie irgendein Gesetz durch eine Obrigkeit in Kraft gesetzt werden könnte oder verlässlich mit dem Gehorsam der Untergeordneten zu rechnen wäre. Wären die unbestimmten Gegebenheiten sowohl bürgerliche als auch religiöse Dinge betreffend gleicher Natur und wäre das stets so, als bis unser Autor beweisen kann, an welcher Stelle Gott eine Möglichkeit zur Unterscheidung zwischen ihnen geschaffen hat, dann wäre ich sicher, dass gemäß seiner eigenen Regel die Beachtung einer Fastenzeit, welche die Obrigkeit bestimmt hat, notwendigerweise eine Sünde darstellen würde, da es sich um eine Bestimmung in einem Bereich handelt, bei dem es um durch Gott unbestimmte Angelegenheiten zu dessen eigener Huldigung geht.

Alljährlich z. B. das Erntedankfest zu begehen wäre eine alljährliche Provokation und alle, die sich einfinden, um eine diesbezügliche Anordnung gesammelt auszuführen anstatt Gott für jede Segnung extra ein Gebet zu entrichten, würden sich dessen Fluch aufs Haupt laden. Hier handelt es sich in Wahrheit um einen Versuch, das Gewissen der Menschen zu umgarnen und einzuwickeln, indem man ihnen die Unvermeidbarkeit des Sündigens einredet. Eine Lehre, die Hand und Schlag an die tiefsten Wurzeln und Grundlagen aller Freiräume sowie der Regierung selbst legt und die eine so breite Bresche für Ungehorsam und Chaos öffnet, dass sie auf kürzestem Wege selbst die am besten organisierten Gesellschaften ruinieren wird.

Versetzt die Bevölkerung (deren Ohren stets für allerlei Beschwerden gegen ihre Regenten offen sind und die gierig jede Art Ruf nach Freiheit in sich aufsaugen) nur einmal in den Glauben, die Obrigkeit habe keinerlei Autorität in irgendwelchen religiösen Angelegenheiten irgendetwas betreffend die (seitens Gott) unbestimmten Gegebenheiten vorzuschreiben, dann werden sie alle augenblicklich zu Bekehrten, Gewissen und Religion werden sich unversehens von selbst bei allen ihren Aktivitäten vermengen und jeden Lebensbereich durchdringen, nur um sich dem Arm der Obrigkeit zu entziehen. Und sehr bald werden sie die gewaltigen Auswirkungen von inordine ad spiritualia (Unordnung bei spirituellen Fragen) kennen lernen.

Setzt die Macht der Regenten nur ruhig vor die Türe der Heiligtümer und diese werden sich als Zuflucht für die allergrößten Ungeheuerlichkeiten erweisen. Der Zehnt wird als unrechtmäßige Opfergabe an den Staat deklariert, staatbürgerlicher Respekt vor Menschen als Mangel an Frömmigkeit, da er als göttliche Verehrung von Amtspersonen ausgegeben wird, ein jeder halsstarrige, störrische Sklave oder Knecht wird seinem Herrn eine von Paulus höchstpersönlich signierte Charta der Freiheit unter die Nase halten: „Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen.“ Und schon gar nicht wird die Interpretation unseres Autors in der Lage sein, davor zu schützen.

Selbst staatliche Verwaltung wird schließlich als antichristlich bezeichnet werden, (gerade da der Autor selbst auf Seite 1 zugibt, dass viele es bereits so halten). Überzeugt die Menge nur einmal davon, dass Gehorsam gegenüber staatlichen Verfügungen über (von Gott) unbestimmte Dinge Sünde sei, und es wird nicht lange brauchen, bis Ihr seht, dass jene Menge es als ihre Pflicht ansieht, die Verfügenden zu stürzen.

Rüstet ihr Gewissen nur ein einziges Mal weidlich gegen die Obrigkeit aus und ihre Hände werden nicht mehr lange untätig und unschuldig bleiben.

Über die Unannehmbarkeiten zu sprechen werde ich indes mehr Gelegenheit bei seinem nächsten Argument haben.

130https://en.wikipedia.org/wiki/Galatians_(people)

130https://de.wikipedia.org/wiki/Galater

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TToG I § 149

John Locke: Two Treatises of Government

§ 149. All his instances in the next section, p. 17, of the twelve Dukes of Edom, the nine Kings in a little corner of Asia in Abraham’s days, the thirty-one Kings in Canaan destroyed by Joshua, and the care he takes to prove that these were all sovereign Princes, and that every town in those days had a King, are so many direct proofs against him, that it was not the lordship of Adam by right descending to them, that made Kings:

For if they had held their royalties by that title, either their must have been but one sovereign over them all, or else every father of a family had been as good a Prince, and had as good a claim to royalty, as these: For if all the sons of Esau had each of them, the younger as well as the eldest, the right of fatherhood, and so were sovereign Princes after their father’s death, the same right had their sons after them, and so on to all posterity;

which will limit all the natural power of fatherhood, only to be over the issue of their own bodies, and their descendents;

which power of fatherhood dies with the head of each family, and makes way for the like power of fatherhood to take place in each of his sons over their respective posterities: Whereby the power of fatherhood will be preserved indeed, and is intelligible, but will not
be at all to our author’s purpose.

None of the instances he brings arc proofs of any power they had, as heirs of Adam’s paternal authority by the title of his fatherhood descending to them; no, nor of any power they had by virtue of their own: For Adam’s fatherhood being over all mankind, it could descend but to one at once, and from him to his right heir only, and so there could by that title be but one King in the world at a time: And by right of fatherhood, not descending from Adam, it must be only as they themselves were fathers, and so could be over none but their own posterity. So that if those twelve Dukes of Edom; if Abraham and the nine kings his neighbors;

if Jacob and Esau, and the thirty-one kings in Canaan, the seventy-two kings mutilated by Adonibeseck, the thirty-two Kings that came to Ben Hadad, the seventy Kings of Greece making war at Troy, were, as our author contends, all of them sovereign Princes; it is evident that Kings derived their power from some other original than fatherhood, since some of these had power over more than their own posterity; and it is demonstration, they could not be all heirs to Adam; for I challenge any man to make any pretence to power by right of fatherhood, either intelligible or possible in anyone, otherwise than either as Adams heir, or as progenitor over his own descendents, naturally sprung from him.

And if our author could show that anyone of these princes, of which he gives us here so large a catalogue, had his authority by either of these titles, I think I might yield him the cause; though it is manifest they are all impertinent, and directly contrary to what be brings them to prove, viz., that the lordship which Adam had over the world by right descended to the patriarchs.

§ 149. Alle seine Beispiele im folgenden Abschnitt S. 17 von den zwölf Herzögen von Edom, den neun Königen in einem kleinen Winkel Asiens zu Abrahams Zeit, von den einunddreißig Königen in Kanaan, die Josua vernichtete, sowie die Mühe, die er sich um die Beweisführung macht, sie alle wären souveräne Fürsten und zu jener Zeit jede Stadt einen König hatte, sind ebenso viele klare Beweise gegen seine Behauptung, es sei die rechtlich auf sie übergehende Herrschaft Adams war, welche Könige einsetzt:

Hätten sie ihre Königswürde durch diesen Titel besessen, hätte es entweder nur einen einzigen Souverän über sie alle geben können, oder jeder Vater einer Familie wäre ebenso gut ein Fürst gewesen und hätte einen ebenso guten Anspruch auf die Königswürde gehabt wie sie.

Besaß von den Söhnen Esaus jeder, die jüngeren sowohl als der älteste, das Recht der Vaterschaft und wäre dadurch nach seines Vaters Tod souveräner Fürst, so hätten nach ihnen ihre Söhne das gleiche Recht. Weiter so in einem fort die ganze Nachkommenschaft hinunter, was die natürliche Macht der Vaterschaft auf die eigenen Leibeserben und deren Nachkommen beschränkt.

Diese Macht der Vaterschaft stirbt mit dem Haupt jeder Familie und macht Raum für gleiche väterliche Macht über seine eigenen Nachkommen bei jedem Sohn. Womit die Macht der Vaterschaft zwar aufrecht erhalten und verständlich wird, aber ganz und gar nicht den Zwecken unseres Autors dient.

Keines der angeführten Beispiele liefert den Beweis irgendwelcher Macht, die sie als Erben der väterlichen Autorität Adams auf Grund des Anspruchs seiner auf sie übergegangenen Vaterschaft, ja nicht einmal kraft ihrer eigenen Vaterschaft inne hatten. Da Adams Vaterschaft sich über die ganze Menschheit erstreckte, konnte sie nur auf einen zur betreffenden Zeit übergehen. Von diesem wiederum nur auf seinen rechtmäßigen Erben, womit auf Grund dieses Anspruchs nur ein einziger König zur betreffenden Zeit in der Welt möglich war.

Durch das Recht einer nicht von Adam stammenden Vaterschaft konnte die Macht nur so weit reichen, als sie selbst Väter waren und niemanden betreffen als die eigenen Nachkommen.

Wenn also jene zwölf Herzöge von Edom, Abraham und die neun Könige, seine Nachbarn, Jakob und Esau, die einunddreißig Könige in Kanaan, die zweiundsiebzig von Adonibesek verstümmelten Könige, die zweiunddreißig zu Ben Hadad gereisten Könige und die siebzig Könige von Griechenland, die gegen Troja zogen: Wenn sie alle wie unser Autor behauptet, souveräne Fürsten waren, so ist es klar, dass Könige ihre Macht von einem anderen Ursprung empfangen als von der Vaterschaft.

Schließlich hatten einige von diesen über mehr als die eigenen Nachkommen Macht.

Das ist ein Beweis: Sie konnten nicht alle Erben Adams sein. Ich fordere jeden heraus, auf Grund des Rechts der Vaterschaft irgendeinen Anspruch auf Macht zu erheben, der anders verständlich oder möglich wäre: Entweder als Erbe Adams, oder als Ahne dessen eigener, auf natürliche Weise von ihm abstammenden Nachkommen.

Sollte unser Autor nachweisen, irgend einer dieser Fürsten, von denen er uns hier eine so lange Liste gibt, besaß seine Autorität durch einen dieser beiden Titel, würde ich meine Sache wohl für verloren geben.

Stattdessen sind sie offenbar alle so frech und stehen in direktem Widerspruch zu dem, was zu beweisen sie herbeigekarrt wurden: Nämlich, dass die Herrschaft, die Adam über die Welt besaß, rechtmäßig auf die Patriarchen überging.

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TToG I § 128

John Locke: Two Treatises of Government

§ 128. If God had given the land of Canaan to Abraham, and in general terms to somebody after him, without naming his seed, whereby it might be known who that somebody was, it would have been as good and useful an assignment, to determine the right to the land of Canaan, as it would be the determining the right of crowns, to give empire to Adam and his successive heirs after him, without telling who his heir is: For the word heir, without a rule to know who it is, signifies no more than somebody, I know not whom.

God making it a divine institution, that men should not marry those who were near of kin, thinks it not enough to say, none of you shall approach to any that is near of kin to him, to uncover their nakedness; but moreover, gives rules to know who are those near of kin, forbidden by divine institution; or else that law would have been of no use, it being to no purpose to lay restraint, or give privileges to men, in such general terms, as the particular person concerned cannot be known by.

But God not having any where said, the next heir shall inherit all his father’s estate or dominion, we are not to wonder, that he hath no where appointed who that heir should be; for never having intended any such thing, never designed any heir in that sense, we cannot expect he should anywhere nominate, or appoint any person to it, as we might, had it been otherwise. And therefore in scripture, though the word heir occurs, yet there is no such thing as heir in our author’s sense, one that was by right of nature to inherit all that his father had, exclusive of his brethren.

Hence Sarah supposes, that if Ishmael staid in the house, to share in Abrahams estate after his death, this son of a bond-woman might be heir with Isaac; and therefore, says she, cast out this bond-woman and her son, for the son of this bond-woman shall not be heir with my son:

But this cannot excuse our author, who telling us there is, in every number of men, one who is right and next heir to Adam, ought to have told us what the laws of descent are; but he having been so sparing to instruct us by rules, how to know who is heir, let us see in the next, place, what his history out of scripture, on which he pretends wholly to build his government, give us in this necessary and fundamental point.

§ 128. Hätte Gott das Land Kanaan dem Abraham zugewiesen und außerdem mit unbestimmten Worten einem Nachfolger, ohne jedoch dessen Herkunft zu erläutern, wodurch bekannt geworden wäre, wer dieser Jemand sein solle, wäre es gut und nützlich gewesen, über das Recht auf das Land Kanaan zu bestimmen, wie es bei der Entscheidung über das Recht auf Kronen gelten soll, die Herrschaft an Adam und seine ihm folgenden Erben nach ihm zu gewähren ohne zu festzulegen, wer der Erbe ist. Ohne eine Regel zur Erkenntnis, um wen es sich handelt, bedeutet das Wort Erbe nicht mehr als Irgendjemand, ich weiß nicht wer.

Gott, der es als göttliche Institution eingerichtet hat, dass nahe Verwandte untereinander nicht heiraten sollten, hält es für unzureichend zu bestimmen: Niemand soll seine nächsten Blutsverwandten angehen um ihre Nacktheit zu entblößen. Gott gab genaue Vorschriften um zu wissen, welche durch göttliche Institution geschützten nahe Verwandte sind. Sonst wäre das Gesetz nutzlos, weil es keinen Sinn ergibt, Menschen mit so allgemeinen Worten Beschränkungen aufzuerlegen oder Privilegien zu erteilen, dass genau die davon betroffene Person nicht erkannt werden kann.

Da Gott nirgends bestimmt hat, dass der nächste Erbe den ganzen Besitz oder den Herrschaftsbereich des Vaters erben soll, brauchen wir uns nicht wundern, dass er nirgends bestimmt hat, wer dieser Erbe ist. Da er derlei nie beabsichtigt, nie einen Erben in diesem Verständnis bezeichnet hat, können wir nicht erwarten, er würde ihn irgendwo benennen oder irgendeine Person dazu bestimmen, wie es hätte erwartet dürfen, sofern es anders gewesen wäre. Aus diesem Grund war in der Bibel, auch wenn der Begriff Erbe vorkommt, nie ein Erbe in unseres Autors Sinn gemeint.

Keiner, der unter Ausschluss seiner Brüder durch Naturgesetz dazu bestimmt war, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben. Deshalb geht Sarah davon, falls Ismael im Haus bliebe um an Abrahams Besitz nach dessen Tod teilzunehmen, dieser Sohn einer Sklavin zusammen mit Isaak erben werde und fordert: Treibe diese Magd und ihren Sohn hinaus, denn der Sohn dieser Magd soll nicht zusammen mit meinem Sohn Isaak erben. Das kann unmöglich eine Entschuldigung für unseren Autor sein, der uns hätte mitteilen müssen, wie die Gesetze für Abstammung lauten, sobald er verkündet, dass in jeder Anzahl von Menschen rechtmäßiger und nächster Erbe Adams steckt.

Da er uns so sparsam mit Regeln versehen hat, mit denen wir den Erben erkennen könnten, wollen wir zunächst untersuchen, was seine Geschichte aus der Heiligen Schrift, auf der er seine Regierung gänzlich aufzubauen vorgibt, uns in Bezug auf diesen notwendigen und grundlegenden Punkt liefert.

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