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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 69, Absatz 69,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 69, Absatz 69,

But to my author’s inconvenience I shall oppose another I think greater, I’m sure more to be provided against because more pressing and oftener occurring. Grant the people once free and unlimited in the exercise of their religion and where will they stop, where will they themselves bound it, and will it not be religion to destroy all that are not of their profession?

And will they not think they do God good service to take vengeance on those that they have voted his enemies? Shall not this be the land of promise, and those that join not with them be the Canaanites to be rooted out? Must not Christ reign and they prepare for his coming by cutting off the wicked? Shall we not be all taught of God and the ministry cast off as needless?

They that have got the right use of Scripture and the knack of applying it with advantage, who can bring God’s word in defense of those practices which his soul abhors and do already tell us we are returning to Egypt, would, were they permitted, as easily find us Egyptians and think it their right to despoil us.

Though I can believe that our author would not make this large use of his liberty; yet if he thinks others would not so far improve his principles, let him look some years back he will find that a liberty for render consciences was the first inlet to all those confusions and unheard of and destructive opinions that overspread this nation.

The same hearts are still in men as liable to zealous mistakes and religious furies, there wants but leave for crafty men to inspirit and fire them with such doctrines.

I cannot deny but that the sincere and tender-hearted Christians should be gently dealt with and much might be indulged them, but who shall be able to distinguish them, and if a toleration be allowed as their right who shall hinder others who shall be ready enough to lay hold on the same plea?

Doch zusätzlich zu meines Autors Unannehmbarkeit werde ich eine weitere und wie ich denke größere anführen, von der ich überzeugt bin, ihr muss entschiedener begegnet werden, da sie dringlicher ist und auch deutlich öfter auftritt. Gesetzt den Fall der Bevölkerung wäre erst einmal beliebig freie und unbeschränkte Religionsausübung gestattet, ja wo würden sie dann selbst einhalten, an welche Grenze würde sie sich selbst binden, ja wäre das dann nicht umgehend eine Religionsausübung mit dem Recht, alle anderen zu vernichten, die ihr Bekenntnis nicht teilen?

Würden sie nicht denken, sie dienten Gott, indem sie Rache an allen nähmen, die sie als dessen Feinde betrachten? Wäre dann nicht unser Land das Versprochene Land und diejenigen, die sich ihnen nicht beigesellen wären die Kanaaniter, die es auszurotten gälte? Ginge es nicht um ihre Vorbereitung des Reichs Christi und sie müssten für sein Kommen das Böse mit Stumpf und Stiel ausreißen? Wären wir nicht alle durch Gott alleinzu belehren und die Geistlichkeit als nutzlos zu entsorgen sein?

Gerade die, die den korrekten Gebrauch der Heiligen Schrift zu haben behaupten und die Tricks beherrschen, sie vorteilhaft auszulegen, jene, die das Wort Gottes zur Rechtfertigung all der Machenschaften zu verwenden wissen, die dessen Seele zutiefst verabscheut, und die uns gerade weismachen wollen, wir kehrten in die Knechtschaft nach Ägypten zurück, würden, sofern man sie gewähren ließe, uns als die Ägypter bezeichnen und es für ihr Recht halten, uns auszuplündern.

Ich will gern glauben, dass unser Autor keinen derart großzügigen Gebrauch von seiner Freiheit zu machen beabsichtigt. Wenn er jedoch tatsächlich glaubt, dass andere wohl kaum seine Prinzipen soweit entfalten würden, dann lasst ihn einige Jahre zurückblicken und er wird feststellen, dass es ausgerechnet eine Freiheit des offenen Gewissens war, die die Initialzündung zu all dem Chaos, den bis dahin nie gehörten und zerstörerischen Meinungen gab, die diese Nation überrannten.

Keine anderen Herzen schlagen heute in der Menschen Brust, noch genauso anfällig für eifernde Täuschung und religiöse Raserei. Es bedarf nur ein paar übrig gebliebener starker Männer, um sie zu inspirieren und sie mit derlei Lehren anzuheizen.

Natürlich kann ich nicht bestreiten, dass alle ernsthaften und zartbesaiteten Christen respektvoll und höflich zu behandeln sind und man in vielem mit ihnen nachsichtig sein sollte, aber wer wäre in der Lage, sie zu unterscheiden und falls ihnen eine solche Toleranz als Recht zugestanden wird, wer könnte andere daran hindern, die mehr als nur darauf vorbereitet sind, auf der gleichen Forderung zu bestehen?

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 28, Absatz 28,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 28, Absatz 28,

But the liberty God hath naturally left us over our exterior, indifferent actions must and ought in all societies be resigned freely into the hands of the magistrate, and it is impossible there should be any supreme legislative power which hath not the full and unlimited disposure of all indifferent things, since if supreme it cannot be bounded by any superior authority of man and in things of indifference God hath left us to ourselves.

Dennoch muss und sollte die Freiheit, die Gott uns natürlicherweise über unsere äußerlichen, unbestimmten Handlungen überlassen hat, in allen Gesellschaften freizügig den Händen der Obrigkeit überlassen werden. Es ist schlicht unmöglich, dass es irgendeine oberste Gesetzgebungsbefugnis geben könnte, die keine vollumfängliche Disposition über alle unbestimmten oder nebensächlichen hätte. Sinnigerweise kann sie als oberste Instanz nicht durch irgendeine höhere Autorität für Menschen und an unwesentliche Gegebenheiten gebunden sein, eben weil Gott diese uns selbst überlassen hat.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 7, Absatz 7

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 7, Absatz 7,

Besides the submission I have for authority I have no less of liberty without which a man shall find himself less happy than a beast. Slavery being a condition that robs us of all the benefits of life, and embitters the greatest blessings, reason itself in slaves (which is the grand privilege of other men) increasing the weight of their chains and joining with their oppressions to torment them. But since I find that a general freedom is but a general bondage, that the popular assertors of public of public liberty are the greatest engrossers of it too and not unfitly called its keepers and I Know not whether experience (if it may be credited) would not give us some reason to think that were this part of freedom contended for here by our author generally indulged in England it would prove only a liberty for contention, censure and persecution and turn us loose to the tyranny of a religious rage; were every indifferent thing left unlimited nothing would be lawful and ‘twould quickly be found that the practice of indifferent things not approved by dissenting parties, would then be judged as anti-Christian and unlawful as their injunction is now, and engage the heads and hands of the zealous partisans in the necessary duty of reformation, and it may well be feared by any that the several bands of Saints would not want their Venners125 to animate and lead them on the work of the Lord:

“74Summus utrimque inde furor vulgo, quod numina vicinorum odit uterque locus, quum solos credat habendos esse deos, quos ipse colit

Each party is filled with fury against the other because each hates its neighbors‘ gods, believing that none can be holy but those it worships itself“

Juvenal, Roman Satires

Abgesehen von meiner klaren Unterordnung unter die Autorität verfüge ich dennoch um keinen Deut weniger über Freiheit, ohne die jeder Mensch sich selbst als unglücklicher empfinden muss als irgendein Tier. Sklaverei ist eine Situation, die uns aller Annehmlichkeiten des Lebens beraubt, ja sogar die allergrößten Segnungen verbittert, da gerade die Vernunft (die der größte Vorzug des Menschen ist) auch für Sklaven das Gewicht derer Ketten und derer Unterdrückung verstärkt, um sie leiden zu lassen. Allerdings habe ich mittlerweile festgestellt, dass generelle, allgemeine Freiheit sich kein bisschen anders auswirkt als generelle, allgemeine Fesselung. Gerade die populistischsten, öffentlichen Verfechter allgemeiner öffentlicher Freiheit erweisen sich zugleich als deren größte Hamsterer und es wäre nichts weniger als unpassend, diese dementsprechend als deren Oberaufseher zu bezeichnen. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht unsere Erfahrung (falls man ihr trauen kann) uns einigen Grund zur Vermutung gewährt, es endete in nichts anderem als dem Nachweis einer Freiheit zu Streit, Meinungsverbot und Verfolgung, die ein weiteres Mal Tyrannei und religiöse Raserei von der Leine ließen, sobald wir diese Art Freiheit zuließen, für die unser Autor sich in die Schlacht wirft. Dort, wo gerade jede Kleinigkeit grundsätzlich schrankenloser Eigenmächtigkeit überlassen bleibt kann am Ende gar nichts mehr rechtmäßig sein. Es wäre im Gegenteil umgehend festzustellen, dass Ausübung und Einführung im Grunde unwesentlicher religiöser Praktiken unter den sich gegenseitig nicht akzeptierenden Bekenntnissen direkt zum Vorwurf anti-christlicher Ketzerei oder unrechtmäßiger Häresie führen würden. Führende Köpfe und willige Helfer ließen sich sofort vor den Karren der Pflicht zur Reformation wetteifernder Parteien spannen. Gleichermaßen wäre zu befürchten, die verschiedenen Kohorten von Heiligen bedürften gar nicht erst eines Venner125, um jene im Sinne des göttlichen Werks anzuspornen und anzuführen:

“74Summus utrimque inde furor vulgo, quod numina vicinorum odit uterque locus, quum solos credat habendos esse deos, quos ipse colit”

“Die Orte der Bewohner zeigen so grimmige Wut weil gegen die Götter der Nachbarn Abscheu beide gefasst und die nur jeder für wahr hält, die er selber verehrt“

Juvenal, Römische Satiren

125https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Venner

125https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Venner

74https://en.wikipedia.org/wiki/Juvenal
74https://de.wikipedia.org/wiki/Juvenal

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TToG II § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. Absolute arbitrary power, or governing without settled standing laws, can neither of them consist with the ends of society and government, which men would not quit the freedom of the state of nature for, and tie themselves up under, were it not to preserve their lives, liberties and fortunes, and by stated rules of right and property to secure their peace and quiet. It cannot be supposed that they should intend, had they a power so to do, to give anyone or more, an absolute arbitrary power over their persons and estates, and put a force into the magistrate’s hand to execute his unlimited will arbitrary upon them.

This were to put themselves into a worse condition than the state of nature, wherein they had a liberty to defend their right against the injuries of others, and were upon equal terms of force to maintain it, whether invaded by a single man, or many in combination. Whereas by supposing they have given up themselves to the absolute arbitrary power and will of a legislator, they have disarmed themselves, and armed him, to make a prey of them when he pleases;

he being in a much worse condition, who is exposed to the arbitrary power of one man, who has the command of 100,000, than he that is exposed to the arbitrary power of 100,000 single men; no body being secure, that his will, who has such a command, is better than that of other men, though his force be 100,000 times stronger.

And therefore, whatever form the commonwealth is under, the ruling power ought to govern by declared and received laws, and not by extemporary dictates and undetermined resolutions: For then mankind will be in a far worse condition than in the state of nature, if they shall have armed one, or a few men with the joint power of a multitude, to force them to obey at pleasure the exorbitant and unlimited decrees of their sudden thoughts, or unrestrained, and till that moment unknown wills, without having any measures set down which may guide and justify their actions:

For all the power the government has, being only for the good of the society, as it ought not to be arbitrary and at pleasure, so it ought to be exercised by established and promulgated laws; that both the people may know their duty, and be safe and secure within the limits of the law; and the rulers too kept within their bounds, and not be tempted, by the power they have in their hands, to employ it to such purposes, and by such measures, as they would not have known, and own not willingly.

§ 137. Absolute, willkürliche Macht oder Regieren ohne feste, stehende Gesetze: Keines von beiden verträgt sich mit den Zwecken von Gesellschaft und Regierung. Dafür verzichteten Menschen weder auf die Freiheit des Naturzustandes noch legten sich selbst in Fesseln, wenn es nicht wäre, um Leben, Freiheiten und Vermögen zu erhalten und nach festen Regeln für Recht und Besitz ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern.

Man darf nicht unterstellen, sie hätten die Absicht, selbst wenn sie Macht dazu hätten, einem oder mehreren Menschen absolute, willkürliche Macht über ihre Person und ihr Vermögen zu gewähren, und Macht in die Hände der Obrigkeit zu legen, um unbegrenzten Willen willkürlich an ihnen zu vollstrecken. Dies hieße, sich in eine schlimmere Lage zu bringen als es der Naturzustand sein könnte, in dem sie Freiheit hätten, ihr Recht gegen Schädigungen Anderer zu verteidigen. Wo sie über identische Voraussetzungen für Macht verfügten, es zu behaupten, egal ob es von einem einzelnen Menschen oder von vielen gemeinsam in Frage gestellt würde.

Andererseits angenommen, sie lieferten sich absoluter Macht und unbegrenztem Willen eines Gesetzgebers aus, so würden sie sich selbst entwaffnen und ihn dafür rüsten, sie nach Belieben zu seiner Beute zu machen. Wer der willkürlichen Macht eines einzigen Mannes ausgesetzt ist, welcher 100.000 Mann kommandiert, ist in einer viel schlechteren Lage als einer, der sich der willkürlichen Macht von 100.000 einzelnen Menschen gegenüber befindet. Niemand kann sicher sein, der Wille dessen, der eine derartige Macht besitzt, sei besser sei als der Anderer, während dessen Macht 100.000fach stärker ist.

Wie die Staatsform auch aussieht, die regelnde Macht muss nach öffentlich verkündeten und anerkannten Gesetzen regieren und keinesfalls nach spontanen Eingebungen und unbestimmten Beschlüssen. Die Menschheit wäre in einer viel schlimmeren Lage als im Naturzustand, hätte sie Einen oder einige Wenige mit der vereinten Macht einer Vielzahl ausgestattet, sie nach Belieben zu zwingen, übertriebenen und unbegrenzten Anordnungen spontaner Ideen oder ihrem schrankenlosen und bis dahin unbekannten Willensäußerungen zu gehorchen, obwohl keine Regeln festgesetzt sind, deren Handlungen zu leiten und zu rechtfertigen.

Da alle Macht einer Regierung nur zum Besten der Gesellschaft dienen darf, darf sie, ebenso wie sie weder Willkür noch Belieben überlassenen werden darf, nur nach festen und veröffentlichten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits Die Bevölkerung ihre Aufgaben kennt und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann. Andererseits damit die Herrscher im Zaum gehalten werden und nicht durch die Macht, die sie in Händen haben, in Versuchung geraten, sie zu solchen Zwecken und durch solche Regeln zu missbrauchen, die das Volk weder anerkannt hat noch bereitwillig zugestehen würde.

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TToG II § 61

John Locke: Two Treatises of Government

§ 61. Thus we are born free, as we are born rational; not that we have actually the exercise of either: Age, that brings one, brings with it the other too. And thus we see how natural freedom and subjection to parents may consist together, and are both founded on the same principle. A child is free by his father’s title, by his father’s understanding, which is to govern him till he hath it of his own. The freedom of a man at years of discretion, and the subjection of a child to his parents whilst yet short of that age, are so consistent, and so distinguishable, that the most blinded contenders for monarchy, by right of fatherhood, cannot miss this difference; the most obstinate cannot but allow their consistency:

For were their doctrine all true, were the right heir of Adam now known, and by that title settled a monarch in his throne, invested with all the absolute unlimited power Sir Robert Filmer talks of; if he should die as soon as his heir were born, must not the child, notwithstanding he were never so free, never so much sovereign, be in subjection to his mother and nurse, to tutors and governors, till age and education brought him reason and ability to govern himself and others?

The necessities of his life, the health of his body, and the information of his mind, would require him to be directed by the will of others, and not his own; and yet will anyone think, that this restraint and subjection were inconsistent with, or spoiled him of that liberty or sovereignty he had a right to, or gave away his empire to those who had the government of his non-age?

This government over him only prepared him the better and sooner for it. If anybody should ask me, when my son is of age to be free? I shall answer, just when his monarch is of age to govern. But at that time, says the judicious Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, a man may be said to have attained so far forth the use of reason, as sufficeth to make him capable of those laws whereby he is then bound to guide his actions: This is a great deal more easy for sense to discern, than for any one by skill and learning to determine.

§ 61. Wir werden genauso frei geboren, wie wir auch vernünftig geboren werden, nicht aber, dass wir sofort Beides anwenden könnten: Das Alter bringt das eine wie das Andere mit sich. So erkennen wir, wie gut sich natürliche Freiheit und Unterordnung unter die Eltern miteinander vertragen und beide auf demselben Prinzip beruhen. Ein Kind ist frei durch seines Vaters Recht, durch seines Vaters Verstand, der es leitet, bis es genug eigenen Verstand hat. Die Freiheit eines Menschen bei Volljährigkeit und die Unterordnung eines Kindes zu den Eltern, bis es jenes Alter erreicht, sind perfekt vereinbar und klar unterscheidbar.

Selbst dem verblendetsten Verfechter der Monarchie auf Basis des Rechts der Vaterschaft kann der Unterschied nicht entgehen. Sogar der Hartnäckigste kommt nicht darum herum, die Folgerichtigkeit anzuerkennen. Wäre ihre Lehre richtig, wäre der wahre Erbe Adams jetzt bekannt und wegen seines Anspruchs als Monarch auf seinen Thron gesetzt. Eingekleidet mit aller der absoluten, unbeschränkten Macht, von der Sir Robert Filmer spricht.

Nun, falls er in dem Moment sterben sollte, indem sein Erbe geboren wird: Wäre nicht das Kind, und wäre es noch so frei, noch so souverän, seiner Mutter und Amme, seinen Vormündern und Regenten, untergeordnet, bis Alter und Erziehung ihm genug Vernunft und Fähigkeit verleihen, sich selbst und andere zu regieren? Die Notwendigkeiten seiner Existenz, die Gesundheit seines Körpers, und die Bildung seines Verstandes erfordern, sich von dem Willen anderer und nicht dem eigenen leiten zu lassen.

Will tatsächlich jemand behaupten, diese Beschränkung und Unterordnung wären mit der Freiheit und Souveränität, auf die es Anspruch hat, unvereinbar? Oder gar sie raubten ihm diese oder lieferten sein Reich an jene aus, welche es während der Unmündigkeit zu leiten hätten? Diese Leitung, unter der ein solches Kind stehen müsste, bereitete es nur umso besser und schneller darauf vor. Wenn mich jemand fragen sollte, wann mein Sohn das Alter hat, frei zu sein, werde ich antworten: Genau dann, wenn Filmers Monarch das Alter hat zu regieren.

Zu welcher Zeit, schreibt der umsichtige Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, von einem Menschen gesagt werden kann, er habe den Gebrauch der Vernunft soweit erlernt als genügt, um die Gesetze zu verstehen, durch die er dann gehalten ist, seine Handlungen zu bemessen, — das ist viel leichter für das Gefühl zu erkennen, als nach Erfahrung und Wissen zu bestimmen.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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TToG I § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. But I leave him to reconcile these contradictions, as well as many others, which may plentifully be found in him by anyone, who will but read him with a little attention; and shall come now to consider, how these two originals of government, Adams natural and private dominion, will consist, and serve to make out and establish the titles of succeeding monarchs, who, as our author obliges them, must all derive their power from these fountains.

Let us then suppose Adam made, by God’s donation, Lord and sole proprietor of the whole earth, in as large and ample a manner as Sir Robert could wish; let us suppose him also, by right of fatherhood, absolute ruler over his children with an unlimited supremacy; I ask then, upon Adams death what becomes of both his natural and private dominion?

And I doubt not it will be answered, that they descended to his next heir, as our author tells us in several places. But this way, it is plain, cannot possibly convey both his natural and private dominion to the same person:

For should we allow, that all the property, all the estate of the father, ought to descend to the eldest son, (which will need some proof to establish it) and so he has by that title all the private dominion of the father, yet the father’s natural dominion, the paternal power cannot descend to him by inheritance:

For it being a right that accrues to a man only by begetting, no man can have this natural dominion over any one he does not beget; unless it can be supposed, that a man can have a right to anything, without doing that upon which that right is solely founded: For if a father by begetting, and no other title, has natural dominion over his children, he that does not beget them cannot have this natural dominion over them; and therefore be it true or false, that our author says, Observations, 156.

That every man that is born, by his very birth becomes subject to him that begets him, this necessarily follows, viz., that a man by his birth cannot become a subject to his brother, who did not beget him; unless it can be supposed that a man by the very same title can come to be under the natural and absolute dominion of two different men at once; or it be sense to say, that a man by birth is under the natural dominion of his father, only because he begat him, and a man by birth also is under the natural dominion of his eldest brother, though he did not beget him.

§ 74. Überlassen wir es unserem Autor und seinen aufmerksamen Lesern, diese und all die anderen Widersprüche, welche in Fülle bei ihm zu finden sind, miteinander in Einklang zu bringen.

Betrachten wir lediglich, wie diese beiden Ursprünge von Regierung, „Adams natürliche und alleinige Herrschaft“, sich verhalten und dafür taugen, die Rechtsansprüche königlicher Nachfolger zu beweisen und festzustellen, da unser Autor sie ja alle zwingt, ihre Macht von diesen beiden Quellen herzuleiten.

Unterstellen wir also, Adam sei „durch Schenkung Gottes“ zum Herrn und alleinigen Besitzer der ganzen Welt bestellt worden, so umfassend und weitreichend, wie es Sir Robert nur wünschen kann. Unterstellen wir weiter, er wäre „durch das Recht der Vaterschaft“ absoluter Herrscher seiner Kinder, mit unbeschränkter Oberhoheit. Dann muss ich fragen: Was wurde bei Adams Tod aus seiner „natürlichen und alleinigen Herrschaft „?

Man wird mir zweifellos antworten, sie sei, wie unser Autor an verschiedenen Stellen erklärt, auf den nächsten Erben übergegangen. Dabei ist klar: Auf diese Art kann unmöglich beides, eine natürliche und eine alleinige Herrschaft auf die gleiche Person übertragen werden. Selbst wenn wir zugestehen, alles Eigentum, aller Besitz des Vaters müßte auf den ältesten Sohn übergehen (was einiger Prüfung bedürfte, um das sicherzustellen) und dieser erhielte auf diese Weise die gesamte alleinige Herrschaft des Vaters, so könnte doch des Vaters natürliche Herrschaft, die väterliche Macht, niemals durch Erbschaft auf ihn übergehen:

Hier liegt ein Recht vor, das einem Menschen durch Zeugung zukommt. Niemand kann so eine natürliche Herrschaft über einen anderen haben, den er nicht gezeugt hat. Es sei denn man wollte unterstellen, ein Mensch erwerbe ein Recht auf etwas, ohne das beizutragen, worauf dieses Recht ausschließlich gegründet ist.

Wenn ein Vater durch Zeugung und durch keinen anderen Titel natürliche Herrschaft über seine Kinder haben kann, so kann der, welcher sie nicht zeugt, auch diese natürliche Herrschaft über sie nicht haben. Ob nun richtig oder falsch ist, was unser Autor O. 156 verzapft:

Jeder Mensch, der geboren wird, wird schon durch die Geburt zum Untertan dessen, der ihn gezeugt hat.

Unausweichlich ergibt sich als notwendige Folge, dass ein Mensch durch die Geburt nicht der Untertan seines Bruders werden kann, eben weil der ihn nicht zeugte.

Außer es soll davon ausgegangen werden, ein Mensch gelange durch eben denselben Rechtsanspruch unter die natürliche und alleinige Herrschaft zweier verschiedener Menschen gleichzeitig. Oder es ergäbe Sinn zu behaupten, ein Mensch stehe durch Geburt unter der natürlichen Herrschaft seines Vaters, nur weil dieser ihn zeugte, und ein Mensch stehe, ebenfalls durch Geburt, unter der natürlichen Herrschaft seines ältesten Bruders, selbst wenn dieser ihn nicht zeugte.

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TToG I § 73

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VII

Of Fatherhood and Property considered together as Fountains of Sovereignty

§ 73. In the foregoing chapters we have seen what Adam’s monarchy was, in our author’s opinion, and upon what titles he founded it. The foundations which he lays the chief stress on, as those from which he thinks he may derive monarchical power to future princes, are two, viz. Fatherhood and property:

And therefore the way he proposes to remove the absurdities and inconveniencies of the doctrine of natural freedom is, to maintain the natural and private dominion of Adam, Observations, 222.

Conformable hereunto, he tells us, the grounds and principles of government necessarily depend upon the original of property, Observations, 108.

The subjection of children to their parents is the fountain of all regal authority, p. 12. And all power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, there being no other original to be found of any power whatsoever, Observations, 158.

I will not stand here to examine how it can be said without a contradiction, that the first grounds and principles of government necessarily depend upon the original of property, and yet, that there is no other original of any power whatsoever, but that of the father; it being hard to understand how there can be no other original but fatherhood, and yet that the grounds and principles of government depend upon the original of property; property and fatherhood being as far different as Lord of a manor and father of children.

Nor do I see how they will either of them agree with what our author says, Observations 244, of God’s sentence against Eve, Gen.III.16 that it is the original grant of government: So that if that were the original, government had not its original, by our authors own confession, either from property or fatherhood: And this text, which he brings as a proof of Adam’s power over Eve, necessarily contradicts what he says of the fatherhood, that it is the sole fountain of all power: For if Adam had any such regal power over Eve, as our author contends for, it must be by some other title than that of begetting.

Kapitel 73

Vaterschaft und Eigentum als Quellen der Souveränität zusammen betrachtet

§ 73. In den vorigen Kapiteln haben wir gesehen, wie nach unseres Autors Ansicht Adams Monarchie beschaffen war und auf welchen Rechtsanspruch er sie aufbaut. Er legt auf „Vaterschaft“ und „Eigentum“ das meiste Gewicht, da er davon besessen ist, königliche Macht für zukünftige Fürsten von beiden abzuleiten.

Um nun „die Absurdität und Schwierigkeit der Lehre der natürlichen Freiheit zu beseitigen“, schlägt er vor, einen natürlichen und ausschließlichen Besitz Adams zu unterstellen, O. 222.

Dazu passend erzählt er uns:

Die Grundlagen und Elemente der Regierung hängen notwendigerweise vom Ursprung des Eigentums ab, O. 108.

Die Unterordnung der Kinder gegen ihre Eltern ist die Quelle aller königlichen Autorität“ S. 12.

Alle Macht auf Erden wird von väterlicher Macht entweder abgeleitet oder usurpiert, da ein anderer Ursprung irgendwelcher Macht nicht gefunden werden kann, O. 158.

Ich verzichte darauf zu untersuchen, wie man widerspruchslos behaupten kann, die ersten Grundlagen und Elemente der Regierung hingen notwendigerweise am Ursprung von Eigentum, und zugleich, es gibt keinen anderen Ursprung irgend welcher Macht als Vaterschaft.

Es ist einfach kaum zu begreifen, wie es keinen anderen Ursprung als Vaterschaft geben kann und trotzdem die Grundlagen und Elemente der Regierung vom Ursprung vom Eigentum abhängen. Vaterschaft und Eigentum unterscheiden sich mindestens so stark voneinander, wie Gutsbesitzer und Vater von Kindern.

Ich kann auch nicht erkennen, wie beides mit dem zusammenpasst, was unser Autor O. 244 über Gottes Urteil gegen Eva Gen. III. 16. sagt:

Dies sei die ursprüngliche Gewähr der Regentschaft.

Wäre dies deren Ursprung, so läge nach eigenem Geständnis unseres Autors jeder Regierung Ursprung weder beim Eigentum noch bei der Vaterschaft. Und dieser Text, den er als Beweis für Adams Macht über Eva vorlegt, steht völlig in Widerspruch mit dem, was er von der Vaterschaft sagt, nämlich sie sei die alleinige Quelle aller Macht. Sofern Adam eine solche königliche Macht über Eva besaß, muss sie auf einem anderen Rechtsanspruch beruhen als dem der Zeugung.

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TToG I § 72

John Locke: Two Treatises of Government

§ 72. Thus this new nothing, that is to carry with it all power, authority, and government; this fatherhood, which is to design the person, and establish the throne of monarch’s, whom the people are to obey, may, according to Sir Robert, come into any hands, anyhow, and so by his politics give to democracy royal authority, and make an usurper a lawful prince. And if it will do all these fine feats, much good do our author and all his followers with their omnipotent fatherhood, which can serve for nothing but to unsettle and destroy all the lawful governments in the world, and to establish in their room disorder, tyranny, and usurpation.

§ 72. So könnte dieses „neue Nichts“, das alle Macht, Autorität und Regierung bei sich trägt, diese „Vaterschaft“, welche die Person des Monarchen bestimmt und ihm den Thron bereitet, dem das Volk zu gehorchen hat, nach Sir Robert in jedermanns Hände gelangen. Seine Staatskunst verleiht sogar der Demokratie königliche Autorität oder macht einen
Usurpator zu einem rechtmäßigen Fürsten. Durch all diese Kunststücke bescheren unser Autor und sein Gefolge große Wohltaten. Mit ihrer allmächtigen „Vaterschaft“ erreichen Sie nichts andere, als alle legitimen Regierungen der Welt zu erschüttern, zu zerstören und Verwirrung, Tyrannei oder Usurpation an ihre Stelle zu setzen.

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TToG I § 71

John Locke: Two Treatises of Government

§ 71. And thus what a monarchy he hath set up, let him and his disciples consider. Princes certainly will have great reason to thank him for these new politics, which set up as many absolute Kings in every country as there are fathers of children. And yet who can blame our author for it, it lying unavoidably in the way of one discoursing upon our author’s principles?

For having placed an absolute power in fathers by right of begetting, he could not easily resolve how much of this power belonged to a son over the children he had begotten; and so it fell out to be a hard matter to give all the power, as he does, to Adam, and yet allow a part in his life-time to his children, when they were parents, and which he knew not well how to deny them.

This makes him so doubtful in his expressions and so uncertain where to place this absolute natural power, which he calls fatherhood.

• Sometimes Adam alone has it all, as p. 13. Observations, 244, 245. & Pref.
• Sometimes parents have it, which word scarce signifies the father alone, p. 12, 19.
• Sometimes children during their father’s lifetime, as p. 12.
• Sometimes fathers of families, as p. 78, & 79. Sometimes fathers indefinitely, Observations, 155.
• Sometimes the heir to Adam, Observations, 253.
• Sometimes the posterity of Adam, 244, 246.
• Sometimes prime fathers, all sons or grandchildren of Noah, Observations, 244.
• Sometimes the eldest parents, p. 12,
• Sometimes all kings, p. 19. Sometimes all that have supreme power, Observations, 245.
• Sometimes heirs to those first progenitors, who were at first the natural parents of the whole people, p. 19.
• Sometimes an elective king, p. 23.
• Sometimes those, whether a few or a multitude, that govern the commonwealth, p. 23. Sometimes he that can catch it, an usurper, p. 23. Observations, 155.

§ 71. Nun sollen er und seine Schüler nachdenken, welche Art Monarchie sie da errichtet haben. Fürsten werden jedenfalls allen Grund haben, ihm für diese neuartige Staatskunst, die in jedem Land ebenso viele absolute Monarchen einsetzt wie es dort Väter gibt, zu ewigem Dank verpflichtet sein. Aber wer wollte jetzt unseren Autor kritisieren, obwohl sich bei jedem Diskurs über die Grundsätze unseres Autors unvermeidlich dieses Hindernis aufbaut?

Nachdem er „den Vätern durch das Recht der Zeugung absolute Macht“ zugesprochen hat, fällt es ihm nun mal schwer zu entscheiden, welcher Anteil dieser Macht einem Sohn über die Kinder, die er selbst gezeugt hat, gehören sollte. So konnte für ihn nur ein gewaltiges Problem daraus entstehen, alle Macht, wie er es tat, Adam zuzugestehen und doch einen Teil dieser Macht bei seinen Lebzeiten den Kindern zu überlassen, sobald diese selbst Eltern wurden.

Das konnte er ihnen ja kaum rechtmäßig verweigern. Deshalb sind seine Aussagen zweifelhaft und derart unbestimmt, wo genau diese absolute, natürliche zweifelhafte Macht, die er Vaterschaft nennt, anzusiedeln ist. So hat sie

• mal Adam allein S. 13, O. 244 & 245 und Vorwort;
• mal haben sie die Eltern, ein Wort das selten Vater allein bedeutet S. 12 & 19;
• mal die Kinder zu Lebzeiten des Vaters S.12;
• mal die Familienväter S. 78 & 79;
• mal Vater ohne nähere Bestimmung O. 155;
• mal Adams Erbe O. 253;
• mal die Nachkommenschaft Adams O. 244 & 246;
• mal die Urväter, Söhne oder Enkel Noahs O. 244;
• mal die ältesten Eltern S. 12 ;
• mal alle Könige S. 19;
• mal die Inhaber der höchsten Macht haben O. 245;
• mal die Erben jener ersten Vorfahren, die zuerst natürliche Eltern des ganzen Volks waren S. 19
• mal ein Wahlkönig S.23;
• mal diejenigen, egal ob wenige oder viele, die das Gemeinwesen regieren S. 23;
• mal derjenige, der sie an sich reißen kann, ein Usurpator S. 23, O. 155.

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