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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 64, Absatz 64,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 64, Absatz 64,

All that the author says in his third instance from Paul’s opposing the false brethren is no more than hath been urged and answered above in the same case of the Galatians130, only there it is brought as a precept, here as an example. From whence in the close he comes to lay down a very strange position, viz.:

“When any shall take upon them to make a thing indifferent necessary, then the thing so imposed presently loses not its liberty only, but likewise its lawfulness. And we may not without breach of the Apostle’s precept resist to it.”

A conclusion that by no means can be drawn from his instance, Gal.2, where those the Apostle disputes against were not any that pretended a power to make laws, or imposed those as their own injunctions, but urged them as necessary doctrines and the laws of God which obliged their consciences.

The Scripture, that almost everywhere commands Submission though contrary to the whole bent of our inclinations, could never be thought to teach us disobedience and that too contrary to our wills; this is an opinion so monstrous that it cannot without a very great injury be fathered upon the Apostles.

Who can believe that the magistrate’s authority should make anything unlawful by enjoining it; that if in those things we are cheerfully doing ourselves his command should come and encourage us we ought presently to stop, to turn about and resist him and at once oppose his and our own wills too, alone, as if a child going to church of his own accord being by the way commanded by his father to go on ought straight to return back again?

If this doctrine be true, I know not how any law can be established by the magistrate or obeyed by the subject, indifferent things of civil as well as religious concernment being of the same nature, and will always be so, till our author can show where God hath put a distinction between them, this I’m sure that according to his own rule the observation of a fast enjoined by the magistrate must needs be a sin, it being an imposition relating to the worship of God in indifferent things.

An anniversary Thanksgiving Day will be but an anniversary provocation, and those that assemble in obedience to such a command instead of returning a praise to God for a blessing, would call down on their heads a curse. This is truly to ensnare the consciences of men and put them under a necessary of sinning, a doctrine which strikes at the very root and foundation of allows and government and opens a gap so wide to disobedience and disorder as will quickly ruin the best founded societies.

Let the people (whose ears are always open to complaints against their governors, who greedily swallow all pleas for liberty) but once hear that the magistrate hath no authority to enjoin things indifferent in matters of religion, they will all of an instant be converts, conscience and religion shall presently mingle itself with all their actions and be spread over their whole lives to protect them from the reach of the magistrate, and they will quickly find the large extent of inordine ad spiritualia.

Let but the ruler’s power be excluded out of the sanctuary and it will prove an asylum for the greatest enormities, tithes will be as unlawful as sacrifice, and civil respect to a man as impious as if it were divine adoration, the stubborn servant will beard his master with a charter of freedom under Paul’s hand, “Be ye not the servants of men.” Nor will our author’s interpretation be able to prevent it.

Magistracy itself will at last be concluded anti-Christian, (as the author himself confesses many do, p. 1). Let the multitude be once persuaded that obedience to impositions in indifferent things is sin and it will not be long ere they find it their duty to pull down the imposer.

Do but once arm their consciences against the magistrate and their hands will not be long idle or innocent.

But of inconveniencies I shall have more occasion to speak in his next argument.

Alles was der Autor bei diesem dritten Beispiel für den Widerstand des Paulus gegen die falschen Glaubensbrüder vorbringt, ist kein Stück mehr als bereits zuvor aufgedrängt und zur Antwort gegeben wurde. Es ging dabei um die Angelegenheit der Galater130, nur wurde es dort als Gebot zitiert, hier als Beispiel. Da er schon mal dabei ist, bezieht er eine äußert merkwürdige Position:

„Sobald es jemandem einfällt, eine bislang unbestimmte Gegebenheit zur Notwendigkeit zu erklären, dann verliert diese Angelegenheit nicht nur ihre bisherige Unverbindlichkeit, sondern gleichermaßen ihre Rechtmäßigkeit. Weshalb wir keine Chance haben, dabei ohne Verletzung des Gebots der Apostel Widerstand leisten zu dürfen.“

Diese Schlussfolgerung kann er mit keinem Mittel oder Trick aus seinem Beispiel in Galater 2 ziehen, in welchem diejenigen, gegen deren Vorstellungen der Apostel argumentiert, weder irgendeine Macht zur Gesetzgebung für sich in Anspruch nahmen, noch solche Regeln als ihre eigenen Verfügungen aufstellten, sondern hartnäckig darauf beharrten, es seien notwendige Lehren und es sei das Gesetz Gottes, das ihr Gewissen verpflichtete.

Die Heilige Schrift, die nahezu in jeder Hinsicht Unterordnung anordnet, selbst wenn dies bis in die letzte Verästelung unserer persönlichen Vorlieben reicht, kann man sich unmöglich jemals als Lehrbuch vorstellen, welches uns Ungehorsam lehrt, und dann auch noch gegen unseren Willen. Eine solche Meinung ist derart abartig, dass sie jedenfalls keinesfalls ohne allergrößtes Unrecht zu begehen als Erzeugnis der Apostel verkauft werden kann.

Wer käme den auf die absurde Idee, eine Obrigkeit könne irgendetwas Unrechtmäßiges verkünden, nur weil sie es beschließt? Das wir etwa, wenn eine ihrer Anordnungen uns ereilte und uns augenblicklich sofortigen Einhalt geböte, während wir gerade fröhlich wie gewohnt unseren eigenen Angelegenheiten nachgehen, auf dem Absatz gegen sie kehrt machten, ihr umgehend Widerstand entgegensetzten und dadurch auch unseren eigenen Willen verwerfen würden? Geradeso als ginge ein Kind aus eigenem Antrieb zur Kirche und würde unterdessen von seinem Vater angewiesen das Vorhaben fortzuführen, indem es auf direktem Wege zurückzukehrt?

Entspräche diese Lehre der Wahrheit, wüsste ich nicht wie irgendein Gesetz durch eine Obrigkeit in Kraft gesetzt werden könnte oder verlässlich mit dem Gehorsam der Untergeordneten zu rechnen wäre. Wären die unbestimmten Gegebenheiten sowohl bürgerliche als auch religiöse Dinge betreffend gleicher Natur und wäre das stets so, als bis unser Autor beweisen kann, an welcher Stelle Gott eine Möglichkeit zur Unterscheidung zwischen ihnen geschaffen hat, dann wäre ich sicher, dass gemäß seiner eigenen Regel die Beachtung einer Fastenzeit, welche die Obrigkeit bestimmt hat, notwendigerweise eine Sünde darstellen würde, da es sich um eine Bestimmung in einem Bereich handelt, bei dem es um durch Gott unbestimmte Angelegenheiten zu dessen eigener Huldigung geht.

Alljährlich z. B. das Erntedankfest zu begehen wäre eine alljährliche Provokation und alle, die sich einfinden, um eine diesbezügliche Anordnung gesammelt auszuführen anstatt Gott für jede Segnung extra ein Gebet zu entrichten, würden sich dessen Fluch aufs Haupt laden. Hier handelt es sich in Wahrheit um einen Versuch, das Gewissen der Menschen zu umgarnen und einzuwickeln, indem man ihnen die Unvermeidbarkeit des Sündigens einredet. Eine Lehre, die Hand und Schlag an die tiefsten Wurzeln und Grundlagen aller Freiräume sowie der Regierung selbst legt und die eine so breite Bresche für Ungehorsam und Chaos öffnet, dass sie auf kürzestem Wege selbst die am besten organisierten Gesellschaften ruinieren wird.

Versetzt die Bevölkerung (deren Ohren stets für allerlei Beschwerden gegen ihre Regenten offen sind und die gierig jede Art Ruf nach Freiheit in sich aufsaugen) nur einmal in den Glauben, die Obrigkeit habe keinerlei Autorität in irgendwelchen religiösen Angelegenheiten irgendetwas betreffend die (seitens Gott) unbestimmten Gegebenheiten vorzuschreiben, dann werden sie alle augenblicklich zu Bekehrten, Gewissen und Religion werden sich unversehens von selbst bei allen ihren Aktivitäten vermengen und jeden Lebensbereich durchdringen, nur um sich dem Arm der Obrigkeit zu entziehen. Und sehr bald werden sie die gewaltigen Auswirkungen von inordine ad spiritualia (Unordnung bei spirituellen Fragen) kennen lernen.

Setzt die Macht der Regenten nur ruhig vor die Türe der Heiligtümer und diese werden sich als Zuflucht für die allergrößten Ungeheuerlichkeiten erweisen. Der Zehnt wird als unrechtmäßige Opfergabe an den Staat deklariert, staatbürgerlicher Respekt vor Menschen als Mangel an Frömmigkeit, da er als göttliche Verehrung von Amtspersonen ausgegeben wird, ein jeder halsstarrige, störrische Sklave oder Knecht wird seinem Herrn eine von Paulus höchstpersönlich signierte Charta der Freiheit unter die Nase halten: „Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen.“ Und schon gar nicht wird die Interpretation unseres Autors in der Lage sein, davor zu schützen.

Selbst staatliche Verwaltung wird schließlich als antichristlich bezeichnet werden, (gerade da der Autor selbst auf Seite 1 zugibt, dass viele es bereits so halten). Überzeugt die Menge nur einmal davon, dass Gehorsam gegenüber staatlichen Verfügungen über (von Gott) unbestimmte Dinge Sünde sei, und es wird nicht lange brauchen, bis Ihr seht, dass jene Menge es als ihre Pflicht ansieht, die Verfügenden zu stürzen.

Rüstet ihr Gewissen nur ein einziges Mal weidlich gegen die Obrigkeit aus und ihre Hände werden nicht mehr lange untätig und unschuldig bleiben.

Über die Unannehmbarkeiten zu sprechen werde ich indes mehr Gelegenheit bei seinem nächsten Argument haben.

130https://en.wikipedia.org/wiki/Galatians_(people)

130https://de.wikipedia.org/wiki/Galater

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TToG I § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. He that reads the story of Jacob and Esau, will find there was never any jurisdiction or authority, that either of them had over the other after their father’s death: They lived with the friendship and equality of brethren, neither Lord, neither slave to his brother; but independent each of other, were both heads of their distinct families, where they received no laws from one another, but lived separately, and were the roots out of which sprang two distinct people under two distinct governments.

This blessing then of Isaac, whereon our author would build the dominion of the elder brother, signifies no more, but what Rebecca had been told from God, Gen.XXV.23. Two nations are in thy womb, and two manner of people shall be separated from thy bowels, and the one people shall be stronger than the other people, and the elder shall serve the younger; and so Jacob blessed Judah, Gen.XLIX and gave him the scepter and dominion, from whence our author might have argued as well, that jurisdiction and dominion belongs to the third son over his brethren, as well as from this blessing of Isaac, that it belonged to Jacob:

Both these places contain only predictions of what should long after happen to their posterities, and not any declaration of the right of inheritance to dominion in either. And thus we have our author’s two great and only arguments to prove, that heirs are Lords over their brethren.

1. Because God tells Cain, Gen.IV., that however sin might set upon him, he ought or might be master of it: For the most learned interpreters understood the words of sin, and not of Abel, and give so strong reasons for it, that nothing can convincingly be inferred from so doubtful a text, to our author’s purpose.

2. Because in this of Gen.XXVII. Isaac foretells that the Israelites, the posterity of Jacob, should have dominion over the Edomites, the posterity of Esau; therefore says our author, heirs are lords of their brethren: I leave any one to judge of the conclusion.

§ 118. Wer die Erzählung von Jakob und Esau liest stellt fest, es hat nie eine Befugnis zur Rechtsprechung oder Autorität gegeben, die einer der beiden nach dem Tod des Vaters über den anderen gehabt haben könnte. Sie lebten in der Freundschaft und Gleichheit unter Brüdern, weder Herr noch Sklave des Bruders, sondern unabhängig voneinander. Beide Häupter ihrer unterschiedlichen Familien nahmen sie keine Gesetze voneinander an, sondern wohnten getrennt und wurden Wurzeln, aus denen zwei verschiedene Völker
mit zwei unterschiedlichen Regierungen hervorgingen.

Der Segen Isaaks, auf dem unser Autor zu gern die Herrschaft des älteren Bruders errichten würde, bestimmt nichts anderes als was Rebekka von Gott mitgeteilt worden war, Gen.XXV.28: Zwei Nationen sind in Deinem Leib und zweierlei Volksstämme werden hervorgehen aus Deinem Leib. Einer wird dem anderen überlegen sein und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. So segnete Jakob Juda Gen.XLIX und gewährte ihm Zepter und Herrschaft. Woraus unser Autor ebenso gut hatte schließen können, Befugnis zur Rechtsprechung und Herrschaft über seine Geschwister gehörten dem dritten Sohn, wie er aus diesem Segen Isaaks schließt, sie gehörten Jakob. Beide Stellen enthalten lediglich Vorhersagen darüber, was sich lange nachher bei ihren Nachkommen ereignen würde. Keine von beiden enthielt die Festlegung eines Rechts, die Herrschaft zu erben. Die beiden bedeutenden und einzigen Argumente unseres Autors, einen Beweis für die Herrschaft von Erben über ihre Brüder zu liefern, sehen also so aus:

1. weil Gott in Gen.IV. von Kain verlangt, so sehr die Sünde ihn auch locke, er müsse sie meistern. Die Mehrheit der gelehrtesten Interpreten beziehen die Worte auf Sünde und nicht auf Abel. Sie liefern dafür so einleuchtende Gründe, dass für unseres Autors Zweck nichts Überzeugenderes aus einem so zweifelhaften Text geschlossen werden kann.

2. weil Isaak in Gen.XXVII voraussagt, die Israeliten als Nachkommen Jakobs würden über die Edomiter als Nachkommen Esaus herrschen. Deshalb, so schlussfolgert unser Autor, seien Erben Herren ihrer Brüder. Ich überlasse es jedem selbst über diesen Schluss zu urteilen.

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TToG I § 39

John Locke: Two Treatises of Government

§ 39. Anyone but our author would be mightily suspected to be blinded with prejudice, that in all this blessing to Noah and his sons, could see nothing but only an enlargement of commons: For as to dominion which our author thinks omitted, the fear of you, and the dread of you, says God, shall be upon every beast, which I suppose expresses the dominion or superiority was designed man over the living creatures, as fully as may be; for in that fear and dread seems chiefly to consist what was given to Adam over the inferior animals; who, as absolute a monarch as he was, could not make bold with a lark or rabbet to satisfy his hunger, and had the herbs but in common with the beasts, as is plain from Gen. I. 2, 9, and 30.

In the next place, it is manifest that in this blessing to Noah and his sons, property is not only given in clear words, but in a larger extent than it was to Adam. Into your hands they are given, says God to Noah and his sons; which words, if they give not property, nay, property in possession, it will be hard to find words that can; since there is not a way to express a man’s being possessed of anything more natural, nor more certain, than to say, it is delivered into his hands.

And ver.3 to show, that they had then given them the utmost property as is capable of, which is to have a right to destroy any thing by using it; Every moving thing that liveth, saith God, shall be meat for you; which was not allowed to Adam in his charter. This our author calls a liberty of using them for food, and only an enlargement of commons, but no alteration of property, Observations, 21 1. What other property man can have in the creatures, but the liberty of using them, is hard to be understood:

So that if the first blessing, as our author says, gave Adam dominion over the creatures, and the blessing to Noah and his sons, gave them such a liberty to use them, as Adam had not; it must needs give them something that Adam with all his sovereignty wanted, something that one would be apt to take for a greater property; for certainly he has no absolute dominion over even the brutal part of the creatures; and the property he has in them is very narrow and scanty, who cannot make that use of them, which is permitted to another.

Should anyone who is absolute Lord of a country, have bidden our author subdue the earth, and given him dominion over the creatures in it, but not have permitted him to have taken a kid or a lamb out of the flock, to satisfy his hunger, I guess, he would scarce have thought himself lord or proprietor of that land, or the cattle9 on it; but would have found the difference between having dominion, which a shepherd may have, and having full property as an owner. So that, had it been his own case, Sir Robert, I believe, would have thought here was an alteration, nay, an enlarging of property; and that Noah and his children had by this grant, not only property given them, but such a property given them in the creatures, as Adam had not:

For however, in respect of one another, men may be allowed to have propriety in their distinct portions of the creatures; yet in respect of God the maker of heaven and earth, who is sole Lord and proprietor of the whole world, man’s propriety in the creatures is nothing but that liberty to use them, which God has permitted; and so man’s property may be altered and enlarged, as we see it was here, after the flood, when other uses of them are allowed, which before were not.

From all which I suppose it is clear, that neither Adam, nor Noah, had any private dominion, any property in the creatures, exclusive of his posterity, as they should successively grow up into need of them, and come to be able to make use of them.

§ 39. Jeder andere als unser Autor würde sich starkem Verdacht aussetzen, von Vorurteilen geblendet zu sein, wenn er in der ganzen Segnung Noahs und seiner Söhne nicht mehr erkennt als eine Erweiterung des Gemeinbesitzes. Bezüglich der Herrschaft, die unser Autor übersehen wähnt, war mit den Worten „Euer Furcht und Schrecken sei über alle Tiere auf Erden“, was meiner Ansicht nach Herrschaft oder Überlegenheit ausdrückt, die Herrschaft des Menschen über die niedrigeren Geschöpfe so perfekt beschrieben, wie man sie überhaupt beschreiben kann.

Mit Furcht und Schrecken scheint vorwiegend gemeint, was Adam gegenüber den niedrigeren Geschöpfen auszeichnete, der doch, auch wenn er absoluter Monarch war, sich nicht erlauben durfte, mit einer Lerche oder einem Kaninchen den Hunger zu stillen. Sogar die Kräuter nur besaß er in Gemeinschaft mit den Tieren, wie aus Gen.I.29 und 30 klar hervorgeht.

Offenbar wurde durch die Segnung Noahs und seiner Söhne diesen ihr Besitzrecht nicht nur in klaren Worten, sondern in größerem Umfang gegeben als Adam.

„Seien in eure Hände gegeben“, sagt Gott zu Noah und seinen Söhnen. Wenn diese Worte kein Besitzrecht oder keinen Besitz gewähren, wird es schwer sein, dafür gewährende Worte zu finden. Es gibt schlicht keine natürlichere und bestimmtere Art auszudrücken, das der Mensch etwas als Besitz besitzt, als zu sagen: Es ist in seine Hände gegeben. Vers 3 zeigt, dass ihnen das höchste Besitzrecht verliehen wurde, dessen ein Mensch überhaupt fähig ist: Das Recht, eine Gegebenheit durch Benutzung zu zerstören.

Gott sagt: „Alles was sich regt und lebt, das sei eure Speise“. Adam war das in seiner Schenkungsurkunde nicht zugestanden worden. Das nennt unser Autor „eine Freiheit, sie als Nahrung zu benutzen. Oder auch eine Erweiterung des Gemeinbesitzes, aber nicht eine Änderung des Eigentumsrechts.“ O. 211. Welches andere eigentümliche Recht der Mensch an den Geschöpfen haben kann, als die Freiheit, sie zu nutzen, ist schwer zu begreifen.

Wenn also der erste Segen, wie unser Autor sagt, Adam Herrschaft über die Geschöpfe gab, und der Segen Noahs und seiner Söhne Freiheit sie zu nutzen, die Adam nicht hatte, so muss er jenen notwendigerweise etwas gegeben haben, was Adam mit all seiner Souveränität noch fehlte. Etwas, was man geneigt sein könnte als ein größeres Eigentumsrecht anzusehen.

Niemand, der keinen Gebrauch von ihnen machen darf, hat eine absolute Herrschaft sogar über den tierischen Teil der Geschöpfe, wobei dieses Besitzrecht an ihnen sehr eng und eingeschränkt besteht.

Sollte jemand, der absoluter Herr eines Landes ist, unserem Autor befehlen, „unterjoche die Erde“, und ihm die Herrschaft über die Tiere geben, ihm aber nicht die Erlaubnis, ein Zicklein oder ein Lamm aus einer Herde zu nehmen um den Hunger zu stillen, so würde unser Autor sich selbst wohl kaum für den Herrn oder Besitzer jenes Landes und des dort lebenden Viehs halten. Stattdessen empfände er den Unterschied zwischen „Herrschaft haben“, wie sie ein Schäfer hat und „volles Besitzrecht haben“, wie es ein Besitzer hat.

Wäre es sein Fall gewesen, so hätte Sir Robert nach meiner Überzeugung, zugestanden, dass hier eine Änderung, nein, eine Erweiterung des Sir Robert vorlag, und das Noah und seinen Söhnen durch diese Gewähr nicht nur ein Besitzrecht gegeben wurde, sondern ein solches Besitzrecht an den Geschöpfen, wie es Adam nicht besessen hatte.

Denn selbst den Menschen in ihren Beziehungen untereinander ein eigentümlicher Besitz an den Geschöpfen in den jeweiligen Ländern zugestanden werden mag, so ist doch gegenüber Gott, den Schöpfer
Himmels und der Erden, den alleinigen Herr und Besitzer der ganzen Welt, der menschliche Besitz an den Geschöpfen nichts weiter als „jene Freiheit, sie zu benutzen“, die Gott gestattet hat. Das menschliche Besitzrecht kann geändert oder erweitert werden, wie hier nach der Sintflut geschehen, wenn andere Nutzungen gestattet werden, die es vorher nicht gab.

Nach alledem dürfte meiner Meinung nach klar sein: Weder Adam noch Noah haben unter Ausschluss ihrer Nachkommen irgendeine alleinige Herrschaft, irgendein Besitzrecht an den Geschöpfen besessen, da beide allmählich in ihre eigenen Bedürfnisse hineinwachsen und befähigt werden mussten, Gebrauch davon zu machen.

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TToG I § 36

John Locke: Two Treatises of Government

§ 36. The prejudices of our own ill-grounded opinions, however by us called probable, cannot authorize us to understand scripture contrary to the direct and plain meaning of the words. I grant, it is not probable, that Adam’s private dominion was here abrogated: Because it is more than probable, (for it will never be proved) that ever Adam had any such private dominion: And since parallel places of scripture are most probable to make us know how they may be best understood, there needs but the comparing this blessing here to Noah and his sons after the flood, with that to Adam after the creation, Gen.I.28 to assure anyone that God gave Adam no such private dominion.

It is probable, I confess, that Noah should have the same title, the same property and dominion after the flood, that Adam had before it: But since private dominion cannot consist with the blessing and grant God gave to him and his sons in common, it is a sufficient reason to conclude, that Adam had none, especially since in the donation made to him, there are no words that express it, or do in the least favor it; and then let my reader judge whether it may best be understood, when in the one place there is not one word for it, not to say what has been above proved, that the text itself proves the contrary; and in the other, the words and sense are directly against it.

§ 36. Selbst wenn wir sie für noch so wahrscheinlich auch halten: Vorurteile aus schlecht begründeten Meinungen können uns nie ein Recht geben, die Bibel gegen den offenen und klaren Sinn der Worte zu deuten. Ich gebe zu, es ist unwahrscheinlich, dass Adams privater Besitz hier aufgehoben wurde. Schlicht, weil es weniger als wahrscheinlich ist, (es wird nie bewiesen werden), dass Adam je einen solchen privaten Besitz besessen hat. Da ja Parallelstellen der Heiligen Schrift uns höchstwahrscheinlich zeigen werden, wie sie am richtigsten zu verstehen sind, reicht es aus, die Segnung Noahs und seiner Söhne nach der Flut mit der Segnung Adams nach der Schöpfung in Gen.I.28 zu vergleichen, um jeden zu überzeugen, das Gott Adam nie irgendeine Art privater Herrschaft hat zukommen lassen.

Ich gestehe ein: Wahrscheinlich hatte Noah denselben Rechtsanspruch, dasselbe Besitzrecht und dieselbe Herrschaft nach der Flut, wie sie Adam davor hatte. Allerdings lässt sich alleiniger Privatbesitz unmöglich mit dem Segen und der Gewähr, die Gott ihm und seinen Söhnen gemeinschaftlich gab in Einklang bringen. Hier liegt hinreichend Grund vor zu folgern: Adam hat keine solche Herrschaft besessen, vor allem weil sich bei der ihm gemachten Schenkung keine Worte befinden, die dies ausdrücken oder wenigstens die These stützen. Das Urteil überlasse ich getrost meinem Leser. Er vermag selbst zu urteilen, ob es wie oben gezeigt nicht doch die richtigste Deutung ist, dass der Text selbst das Gegenteil beweist, wenn an der einen Stelle keine Worte dafür und an anderer Worte und Sinn direkt entgegenstehen.

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TToG I § 35

John Locke: Two Treatises of Government

§ 35. But our author goes on to prove, that it may best be understood with a subordination, or a benediction in succession; for, says he, it is not probable that the private dominion which God gave to Adam, and by his donation, assignation, or cession13 to his children, was abrogated, and a community of all things instituted between Noah and his sons Noah was left the sole heir of the world; why should it be thought that God would disinherit him of his birthright, and make him of all men in the world the only tenant in common with his children? Observations, 211.

§ 35. Unverdrossen fährt unser Autor in seiner Beweisführung fort: Der Segen sei am richtigsten zu verstehen „mit einer Unterordnung“ oder „als eine Segnung auf Erbfolge“. Er behauptet, es sei unwahrscheinlich, Gott habe die Adam anvertraute Herrschaft aufgekündigt, samt der durch dessen Schenkung, Übertragung oder Forderungsabtretung13 seinen Kindern vererbten, und eine Gütergemeinschaft zwischen Noah und seinen Söhnen eingesetzt. Noah blieb alleiniger Erbe der Welt. Warum sollte man annehmen, Gott habe ihn seines Geburtsrechts beraubt und ihn zum einzigen Menschen der Welt gemacht, der seinen Besitz in Gemeinschaft mit seinen Kindern hatte? O. 211.

13Cession = Forderungsabtretung = Zession

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TToG I § 34

John Locke: Two Treatises of Government

§ 34. The other parts of this benediction, or grant, are so expressed, that they must needs be understood to belong equally to them all; as much to Noah’s sons as to Noah himself, and not to his sons with a subordination, or in succession. The fear of you, and the dread of you, says God, shall be upon every beast, & Co. Will anybody but our author say that the creatures feared and stood in awe of Noah only, and not of his sons without his leave, or till after his death? And the following words, into your hands they are delivered, are they to be understood as our author says, if your father please, or they shall be delivered into your hands hereafter? If this be to argue from scripture, I know not what may not be proved by it; And I can scarce see how much this differs from that fiction and fancy, or how much a surer foundation it will prove, than the opinions of philosophers and poets, which our author so much condemns in his preface.

§ 34. Alle übrigen Aussagen dieser Segnung oder Gewähr sind so gestaltet, dass sie keinesfalls anders verstanden werden können, als sie Noah und Söhne gemeinsam in gleicher Weise betreffen. Beide und eben nicht seine Söhnen in einer Unterordnung oder auf Erbfolge. „Alle Tieren auf Erden sollen Furcht und Schrecken vor Euch empfinden“, sagt Gott. Wer, außer unserem Autor, möchte behaupten, die Geschöpfe hätten Furcht und Scheu vor Noah allein gehabt und nicht vor seinen Söhnen, denen dazu seine Erlaubnis fehlte oder dessen Tod noch ausstand? Die folgenden Worte: „seien in eure Hände gegeben“ — bedeuten also nach unseres Autors Verständnis „wenn es eurem Vater gefällig ist“, oder „sie sollen später in eure Hände gegeben werden“? Wenn das Beweisführung nach der Bibel sein soll, dann kann ich mir nichts vorstellen, was nicht aus der Heiligen Schrift bewiesen werden könnte. Ich kann auch nicht erkennen, wo hier ein Unterschied zu Einbildung und Phantasie besteht, bzw. diese Methode eine sicherere Grundlage bildet, als die Meinungen von Philosophen und Dichtern, die unser Autor in seinem Vorwort so scharf verurteilt.

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TToG I § 32

John Locke: Two Treatises of Government

§ 32. To maintain this property and private dominion of Adam, our author labors in the following page to destroy the community granted to Noah and his sons, in that parallel place, Gen.IX.1,2,3, and he endeavors to do it two ways.

1. Sir Robert would persuade us against the express words of the scripture that what was here granted to Noah, was not granted to his sons in common with him. His words are, as for the general community between Noah and his sons, which Mr. Selden8 will have to be granted to them, Gen.IX.2.

The text doth not warrant it. What warrant our author would have, when the plain express words of scripture, not capable of another meaning, will not satisfy him, who pretends to build wholly on scripture, is not easy to imagine. The text says, God blessed Noah and his sons, and said unto them, i. e. as our author would have it, unto him: For, saith he, although the sons are there mentioned with Noah in the blessing, yet it may best be understood, with a subordination or benediction in succession, Observations, 211.

That indeed is best, for our author to be understood, which best serves to his purpose; but that truly may best be understood by anybody else, which best agrees with the plain construction of the words, and arises from the obvious meaning of the place; and then with subordination and in succession, will not be best understood, in a grant of God, where he himself put them not, nor mentions any such limitation.

But yet, our author has reasons, why it may best be understood so. The blessing, says he in the following words, might truly be fulfilled, if the sons, either under or after their father, enjoyed a private dominion, Observations, 211., which is to say, that a grant, whose express words give a joint title in present (for the text says, into your hands they are delivered) may best be understood with a subordination, or in succession; because it is possible, that in subordination, or in succession, it may be enjoyed. Which is all one as to say, that a grant of anything in present possession, may best be understood of reversion; because it is possible one may live to enjoy it in reversion. If the grant be indeed to a father and to his sons after him, who is so kind as to let his children enjoy it presently in common with him, one may truly say, as to the event one will be as good as the other; but it can never be true, that what the express words grant in possession, and in common, may best be understood, to be in reversion. The sum of all his reasoning amounts to this: God did not give to the sons of Noah the world in common with their father, because it was possible they might enjoy it under, or after him. A very good sort of argument against an express text of scripture: But God must not be believed, though he speaks it himself, when he says he does anything, which will not consist with Sir Robert’s hypothesis.

§ 32. Unser Autor bemüht sich auf der folgenden Seite, diesen Besitz, diese alleinige Herrschaft Adams zu festigen. Dazu unternimmt er auf zweierlei Weise, den Noah und seinen Söhnen in jener Parallelstelle Gen.I. 9.1,2,3 gewährten gemeinsamen Besitz zu vernichten.

Entgegen der ausdrücklichen Worte der Schrift will Sir Robert uns weismachen, was Noah und seinen Söhnen verliehen wurde, sei gar nicht seinen Söhnen in Gemeinschaft mit ihm verliehen.

Seine Worte lauten: „Was den gemeinschaftlichen Besitz Noahs und seiner Söhne betrifft, der nach Seldens8 Behauptung ihnen durch Gen.IX.2 gegeben wurde, so wird er nicht durch den Text verbürgt“.

Es ist nicht leicht zu ersehen, welche Bürgschaft unser Autor, er, der stets behauptet allein auf den Boden der Bibel zu bauen, verlangt, wenn klare und keiner anderen Deutung fähige Worte der Schrift ihn nicht überzeugen.

Der Text sagt: „Gott segnete Noah und seine Söhne und sprach zu ihnen“, d. h. eigentlich, wie unser Autor es gern hätte, „zu ihm“. Weiter behauptet er, „obwohl die Söhne zusammen mit Noah im Segen genannt werden, dürfte dessen Sinn am exaktesten in einer Unterordnung oder als eine Segnung auf Erbfolge zu verstehen sein“. O. 211. Natürlich ist der Text für unseren Autor am richtigsten so zu verstehen, wie es seinem Zweck am besten dient. In Wahrheit dagegen von jedem anderen so am richtigsten zu verstehen, wie er am genauesten mit der klaren Konstruktion der Worte übereinstimmt und aus dem offenbaren Sinn der Stelle hervorgeht. Ferner lassen die Worte „mit Unterordnung und auf Erbfolge“ sich unmöglich „am besten“ als eine Anordnung Gottes verstehen, wo dieser sie selbst weder vorschreibt, noch irgendeine derartige Beschränkung auch nur erwähnt. Unser Autor hat aber Gründe, weshalb der Segen so zu verstehen sein muss. In den folgenden Worten behauptet er, “ Der Segen konnte nur richtig erfüllt werden, wenn die Söhne unter oder nach ihrem Vater persönliche Herrschaft besaßen. O. 211.

Das bedeutet: Eine Gewähr, deren ausdrückliche Worte einen gemeinsamen Rechtsanspruch für die Gegenwart gewähren – schließlich sagt der Text „seien in eure Hände gegeben“ ist am richtigsten „mit einer Unterordnung oder auf Erbfolge“ zu verstehen, weil es möglich wäre, das man „mit Unterordnung oder auf Erbfolge“ in ihren Genuss kommt.

Behauptet man also, die Gewähr einer Sache zu gegenwärtigem Besitz wird am besten nach dem Recht der Erbfolge aufgefasst, weil es möglich ist, das man durch Erbfolge in ihren Genuss gelangt, ist das genau das Gleiche.

Wenn die Verleihung (Gewähr) tatsächlich einem Vater gilt und nach ihm seinen Söhnen, und der Vater so gütig ist, seinen Kinder in der Gegenwart in Gemeinschaft mit ihm den Gebrauch zu gewähren, dann kann man, in Bezug auf das Ereignis, mit Recht feststellen: Das eine ist so gut wie das andere. Keinesfalls kann es zutreffen, das am besten nach der Erbfolge zu verstehen ist, was ausdrückliche Worte zu gemeinschaftlichem Besitz verleihen.

In Summe lauten alle seine Schlüsse: Gott gab den Söhnen Noahs die Welt nicht in Gemeinschaft mit ihrem Vater, denn womöglich traten sie unter oder nach ihm in den Genuss des Besitzes. Eine hervorragende Art von Beweis gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Schrift!

Man darf also Gott nicht glauben, auch wenn er selbst es ausspricht, wenn er persönlich etwas sagt oder tut, was mit Sir Roberts Hypothese nicht übereinstimmt.

8John Selden, Völkerrechtler, aus „mare clausum sive de dominio maris libri II (1636)“; https://en.wikipedia.org/wiki/John_Selden

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