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TToG I § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. He that reads the story of Jacob and Esau, will find there was never any jurisdiction or authority, that either of them had over the other after their father’s death: They lived with the friendship and equality of brethren, neither Lord, neither slave to his brother; but independent each of other, were both heads of their distinct families, where they received no laws from one another, but lived separately, and were the roots out of which sprang two distinct people under two distinct governments.

This blessing then of Isaac, whereon our author would build the dominion of the elder brother, signifies no more, but what Rebecca had been told from God, Gen.XXV.23. Two nations are in thy womb, and two manner of people shall be separated from thy bowels, and the one people shall be stronger than the other people, and the elder shall serve the younger; and so Jacob blessed Judah, Gen.XLIX and gave him the scepter and dominion, from whence our author might have argued as well, that jurisdiction and dominion belongs to the third son over his brethren, as well as from this blessing of Isaac, that it belonged to Jacob:

Both these places contain only predictions of what should long after happen to their posterities, and not any declaration of the right of inheritance to dominion in either. And thus we have our author’s two great and only arguments to prove, that heirs are Lords over their brethren.

1. Because God tells Cain, Gen.IV., that however sin might set upon him, he ought or might be master of it: For the most learned interpreters understood the words of sin, and not of Abel, and give so strong reasons for it, that nothing can convincingly be inferred from so doubtful a text, to our author’s purpose.

2. Because in this of Gen.XXVII. Isaac foretells that the Israelites, the posterity of Jacob, should have dominion over the Edomites, the posterity of Esau; therefore says our author, heirs are lords of their brethren: I leave any one to judge of the conclusion.

§ 118. Wer die Erzählung von Jakob und Esau liest stellt fest, es hat nie eine Befugnis zur Rechtsprechung oder Autorität gegeben, die einer der beiden nach dem Tod des Vaters über den anderen gehabt haben könnte. Sie lebten in der Freundschaft und Gleichheit unter Brüdern, weder Herr noch Sklave des Bruders, sondern unabhängig voneinander. Beide Häupter ihrer unterschiedlichen Familien nahmen sie keine Gesetze voneinander an, sondern wohnten getrennt und wurden Wurzeln, aus denen zwei verschiedene Völker
mit zwei unterschiedlichen Regierungen hervorgingen.

Der Segen Isaaks, auf dem unser Autor zu gern die Herrschaft des älteren Bruders errichten würde, bestimmt nichts anderes als was Rebekka von Gott mitgeteilt worden war, Gen.XXV.28: Zwei Nationen sind in Deinem Leib und zweierlei Volksstämme werden hervorgehen aus Deinem Leib. Einer wird dem anderen überlegen sein und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. So segnete Jakob Juda Gen.XLIX und gewährte ihm Zepter und Herrschaft. Woraus unser Autor ebenso gut hatte schließen können, Befugnis zur Rechtsprechung und Herrschaft über seine Geschwister gehörten dem dritten Sohn, wie er aus diesem Segen Isaaks schließt, sie gehörten Jakob. Beide Stellen enthalten lediglich Vorhersagen darüber, was sich lange nachher bei ihren Nachkommen ereignen würde. Keine von beiden enthielt die Festlegung eines Rechts, die Herrschaft zu erben. Die beiden bedeutenden und einzigen Argumente unseres Autors, einen Beweis für die Herrschaft von Erben über ihre Brüder zu liefern, sehen also so aus:

1. weil Gott in Gen.IV. von Kain verlangt, so sehr die Sünde ihn auch locke, er müsse sie meistern. Die Mehrheit der gelehrtesten Interpreten beziehen die Worte auf Sünde und nicht auf Abel. Sie liefern dafür so einleuchtende Gründe, dass für unseres Autors Zweck nichts Überzeugenderes aus einem so zweifelhaften Text geschlossen werden kann.

2. weil Isaak in Gen.XXVII voraussagt, die Israeliten als Nachkommen Jakobs würden über die Edomiter als Nachkommen Esaus herrschen. Deshalb, so schlussfolgert unser Autor, seien Erben Herren ihrer Brüder. Ich überlasse es jedem selbst über diesen Schluss zu urteilen.

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TToG I § 50

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VI

Of Adam’s Title to Sovereignty by Fatherhood

§ 50. There is one thing more, and then I think I have given you all that our author brings for proof of Adam’s sovereignty, and that is a supposition of a natural right of dominion over his children, by being their father:

And this title of fatherhood he is so pleased with, that you will find it brought in almost in every page; particularly he says, not only Adam, but the succeeding patriarchs had by right of fatherhood royal authority over their children, p. 12., and in the same page, this subjection of children being the fountain of all regal authority, & Co. This being, as one would think by his so frequent mentioning it, the main basis of all his frame, we may well expect clear and evident reason for it, since he lays it down as a position necessary to his
purpose, that every man that is born is so far from being free, that by his very birth he becomes a subject of him that begets him, Observations, 156., so that Adam being the only man created, and all ever since being begotten, nobody has been born free.

If we ask how Adam comes by this power over his children, he tells us here it is by begetting them: And so again, Observations, 223., this natural dominion of Adam, says he, may be proved out of Grotius7, himself, who teacheth, that generatione jus acquiritur parentibus in liberos7. And indeed the act of begetting being that which makes a man a father, his right of a father over his children can naturally arise from nothing else.

Kapitel 6

Von Adams Rechtsanspruch auf Souveränität durch Vaterschaft

§ 50. Es bleibt noch ein Punkt und dann glaube ich, alles behandelt zu haben, was unser Autor als Beweis für Adams Souveränität vorbringt. Dieser Punkt besteht in der Unterstellung eines natürlichen Rechts auf Herrschaft über seine Kinder durch seine Eigenschaft deren Vater zu sein.

Dieser Vaterschaftstitel gefällt ihm so gut, das man ihn fast auf jeder Seite genannt bekommt. Insbesondere sagt er: „nicht allein Adam, sondern auch die nachfolgenden Patriarchen hatten durch das Recht der Vaterschaft königliche Macht über ihre Kinder“ (S. 12). Es geht weiter mit: „Da diese Unterordnung der Kinder die Quelle aller königlichen Autorität usw. ist.“

Da diese häufige Erwähnung uns glauben lassen soll, es handle sich um das Fundament seines Gebäudes schlechthin, dürfen wir wohl einen klaren, überzeugenden Grund dafür erwarten. Schon allein weil er die für seinen Zweck notwendige Behauptung aufstellt, „jeder Mensch, der geboren wird, sei so weit entfernt davon frei zu sein, dass er schon allein durch die Geburt ein Untertan desjenigen wird, der ihn gezeugt hat“, O. 156. Niemand sei frei geboren, da Adam der einzige Mensch ist, der erschaffen wurde, alle anderen seitdem wurden gezeugt. Fragen wir, wie Adam zu dieser Macht über seine Kinder gelange, so sagt er uns hier: Dadurch, dass er sie gezeugt hat. In O. 223. Wiederum behauptet er „diese natürliche Herrschaft Adams könne direkt aus Grotius7 nachgewiesen werden, der lehrt:

„generatione jus acquiritur parentibus in liberos“7.

Tatsächlich: Da der Akt der Zeugung den Mann zum Vater macht, kann das Recht eines Vaters über seine Kinder natürlich keine andere Grundlage haben.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern Recht an den Kindern!“

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