Schlagwort-Archive: fatherhood

TToG II § 73

John Locke: Two Treatises of Government

§ 73. This is no small tie on the obedience of children: And there being always annexed to the enjoyment of land a submission to the government of the country of which that land is a part; it has been commonly supposed that a father could oblige his posterity to that government, of which he himself was a subject and that his compact held them; whereas it being only a necessary condition annexed to the land and the inheritance of an estate which is under that government, reaches only those who will take it on that condition and so is no natural tie or engagement but a voluntary submission:

For every mans children being by nature as free as himself, or any of his ancestors ever were, may, whilst they are in that freedom, choose what society they will join themselves to, what commonwealth they will put themselves under. But if they will enjoy the inheritance of their ancestors, they must take it on the same terms their ancestors had it, and submit to all the conditions annexed to such a possession.

By this power indeed fathers oblige their children to obedience to themselves, even when they are past minority, and most commonly too subject them to this or that political power, but neither of these by any peculiar right of fatherhood, but by the reward they have in their hands to enforce and recompense such a compliance; and is no more power than what a French man has over an English man, who, by the hopes of an estate he will leave him, will certainly have a strong tie on his obedience: And if, when it is left him, he will enjoy it, he must certainly take it upon the conditions annexed to the possession of land in that country where it lies, whether it be France or England.

§ 73. Das ist kein loses Band für den Gehorsam der Kinder. An Besitz von Ländereien ist stets Unterordnung unter die Regierung des Landes gebunden, in dem diese Ländereien liegen. Gewöhnlich wir unterstellt, ein Vater könne seine Nachkommen derjenigen Regierung verpflichten, deren Untertan er selbst ist und sein Vertrag sei für sie verbindlich. Da es aber nur eine notwendige, an dem Landbesitz haftende Bedingung ist, und Erbschaft eines unter dieser Regierung liegenden Besitzes nur die betrifft, die sie unter dieser Bedingung annehmen wollen, handelt es sich um keine natürliches Band oder Pflicht, sondern um freiwillige Unterordnung.

Jedermanns Kinder sind von Natur ebenso frei, wie er selbst oder irgendeiner seiner Vorfahren es je war. Sie können deshalb, so lange sie sich in dieser Freiheit befinden, wählen in welcher Gesellschaft sie leben oder unter welches Staatswesen sie sich stellen wollen. Wollen sie aber in den Genuss des Erbes ihrer Vorfahren eintreten, müssen sie sie unter denselben Bedingungen annehmen unter denen ihre Vorfahren es besessen haben und sich allen mit diesem Besitz verknüpften Bedingungen unterordnen.

Durch solche Macht verpflichten Väter tatsächlich ihre Kinder zu Gehorsam gegen sich selbst, auch wenn diese über die Minderjährigkeit hinaus sind. In aller Regel dadurch auch indirekt dieser oder jener politischen Macht, doch weder das eine noch das andere durch irgendein spezielles Recht der Vaterschaft, sondern über den Anreiz der Belohnung die sie in der Hand haben, solche Fügsamkeit zu bestärken und zu vergelten. Das ist keine größere Macht als ein Franzose über einen Engländer haben könnte, wenn er durch die Aussicht auf Ländereien, die er ihm hinterlassen wird, sicherlich ein starkes Mittel besitzt sich dessen Gefolgschaft zu sichern. Falls er sie in Besitz nehmen will, sobald sie ihm hinterlassen werden, kann er sicher nur unter den Bedingungen geschehen, die in dem Land, indem sie liegen mit Besitz verbunden sind. Sei es nun Frankreich oder England.

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TToG II § 61

John Locke: Two Treatises of Government

§ 61. Thus we are born free, as we are born rational; not that we have actually the exercise of either: Age, that brings one, brings with it the other too. And thus we see how natural freedom and subjection to parents may consist together, and are both founded on the same principle. A child is free by his father’s title, by his father’s understanding, which is to govern him till he hath it of his own. The freedom of a man at years of discretion, and the subjection of a child to his parents whilst yet short of that age, are so consistent, and so distinguishable, that the most blinded contenders for monarchy, by right of fatherhood, cannot miss this difference; the most obstinate cannot but allow their consistency:

For were their doctrine all true, were the right heir of Adam now known, and by that title settled a monarch in his throne, invested with all the absolute unlimited power Sir Robert Filmer talks of; if he should die as soon as his heir were born, must not the child, notwithstanding he were never so free, never so much sovereign, be in subjection to his mother and nurse, to tutors and governors, till age and education brought him reason and ability to govern himself and others?

The necessities of his life, the health of his body, and the information of his mind, would require him to be directed by the will of others, and not his own; and yet will anyone think, that this restraint and subjection were inconsistent with, or spoiled him of that liberty or sovereignty he had a right to, or gave away his empire to those who had the government of his non-age?

This government over him only prepared him the better and sooner for it. If anybody should ask me, when my son is of age to be free? I shall answer, just when his monarch is of age to govern. But at that time, says the judicious Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, a man may be said to have attained so far forth the use of reason, as sufficeth to make him capable of those laws whereby he is then bound to guide his actions: This is a great deal more easy for sense to discern, than for any one by skill and learning to determine.

§ 61. Wir werden genauso frei geboren, wie wir auch vernünftig geboren werden, nicht aber, dass wir sofort Beides anwenden könnten: Das Alter bringt das eine wie das Andere mit sich. So erkennen wir, wie gut sich natürliche Freiheit und Unterordnung unter die Eltern miteinander vertragen und beide auf demselben Prinzip beruhen. Ein Kind ist frei durch seines Vaters Recht, durch seines Vaters Verstand, der es leitet, bis es genug eigenen Verstand hat. Die Freiheit eines Menschen bei Volljährigkeit und die Unterordnung eines Kindes zu den Eltern, bis es jenes Alter erreicht, sind perfekt vereinbar und klar unterscheidbar.

Selbst dem verblendetsten Verfechter der Monarchie auf Basis des Rechts der Vaterschaft kann der Unterschied nicht entgehen. Sogar der Hartnäckigste kommt nicht darum herum, die Folgerichtigkeit anzuerkennen. Wäre ihre Lehre richtig, wäre der wahre Erbe Adams jetzt bekannt und wegen seines Anspruchs als Monarch auf seinen Thron gesetzt. Eingekleidet mit aller der absoluten, unbeschränkten Macht, von der Sir Robert Filmer spricht.

Nun, falls er in dem Moment sterben sollte, indem sein Erbe geboren wird: Wäre nicht das Kind, und wäre es noch so frei, noch so souverän, seiner Mutter und Amme, seinen Vormündern und Regenten, untergeordnet, bis Alter und Erziehung ihm genug Vernunft und Fähigkeit verleihen, sich selbst und andere zu regieren? Die Notwendigkeiten seiner Existenz, die Gesundheit seines Körpers, und die Bildung seines Verstandes erfordern, sich von dem Willen anderer und nicht dem eigenen leiten zu lassen.

Will tatsächlich jemand behaupten, diese Beschränkung und Unterordnung wären mit der Freiheit und Souveränität, auf die es Anspruch hat, unvereinbar? Oder gar sie raubten ihm diese oder lieferten sein Reich an jene aus, welche es während der Unmündigkeit zu leiten hätten? Diese Leitung, unter der ein solches Kind stehen müsste, bereitete es nur umso besser und schneller darauf vor. Wenn mich jemand fragen sollte, wann mein Sohn das Alter hat, frei zu sein, werde ich antworten: Genau dann, wenn Filmers Monarch das Alter hat zu regieren.

Zu welcher Zeit, schreibt der umsichtige Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, von einem Menschen gesagt werden kann, er habe den Gebrauch der Vernunft soweit erlernt als genügt, um die Gesetze zu verstehen, durch die er dann gehalten ist, seine Handlungen zu bemessen, — das ist viel leichter für das Gefühl zu erkennen, als nach Erfahrung und Wissen zu bestimmen.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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TToG II § 53

John Locke: Two Treatises of Government

§ 53. Had but this one thing been well considered, without looking any deeper into the matter, it might perhaps have kept men from running into those gross mistakes, they have made, about this power of parents; which, however it might, without any great harshness, bear the name of absolute dominion, and regal authority, when under the title of paternal power it seemed appropriated to the father, would yet have sounded but oddly, and in the very name shown the absurdity, if this supposed absolute power over children had been called parental; and thereby have discovered, that it belonged to the mother too: For it will but very ill serve the turn of those men, who contend so much for the absolute power and authority of the fatherhood, as they call it, that the mother should have any share in it; and it would have but ill supported the monarchy they contend for, when by the very name it appeared, that that fundamental authority, from whence they would derive their government of a single person only, was not placed in one, but two persons jointly. But to let this of names pass.

§ 53. Wäre nur diesem einen Umstand ein wenig mehr Aufmerksamkeit geschenkt worden, ohne sich tiefer mit dem Gegenstand zu befassen, hätte das womöglich die Menschen abgehalten, auf derart großen Fehlinterpretationen hereinzufallen, die bei der Macht der Eltern der Fall war. Diese Macht hätte ohne sonderlich harten Klang die Bezeichnung absolute Herrschaft und königliche Autorität tragen könnte, wenn sie unter der Bezeichnung väterlicher Macht dem Vater zu gehören schiene. Doch es hätte umso hässlicher geklungen und allein im Namen die Absurdität gezeigt, wäre diese angebliche absolute Macht über Kinder elterliche Macht genannt und deutlich geworden, dass sie der Mutter ebenfalls zusteht.

Es wäre ziemlich übel für die Ziele der Leute, die so sehr für die absolute Macht und Autorität der – ihrerseits so bezeichneten – Vaterschaft kämpfen, wenn die Mutter irgendeinen Anteil daran hätte. Der Monarchie, für die sie eintreten, wäre es ein schlechter Halt, wenn schon aus dem Namen hervorginge, die grundlegende Autorität, von der sie ihre Regierung nur einer einzigen Person ableiten, läge nicht bei einer sondern zwei Personen gemeinschaftlich. Damit wollen wir diese Frage der Begriffe ad acta legen.

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TToG II § 2

John Locke: Two Treatises of Government

§ 2. To this purpose, I think it may not be amiss, to set down what I take to be political power; that the power of a magistrate over a subject may be distinguished from that of a father over his children, a master over his servant, a husband over his wife, and a Lord over his slave. All which distinct powers happening sometimes together in the same man, if he be considered under these different relations, it may help us to distinguish these powers one from another, and show the difference betwixt a ruler of a commonwealth, a father of a family, and a captain of a galley.

§ 2. Der Zweckbestimmung halber denke ich, wird es wohl kaum verkehrt sein, festzustellen, was ich unter politischer Macht verstehe. Es ist wichtig dass die Macht einer Obrigkeit über einen Untergeordneten von der eines Vaters über seine Kinder, eines Herrn über seinen Knecht, eines Ehemanns über seine Ehefrau, eines Herrschers über seinen Sklaven unterschieden werden kann. Da alle diese unterschiedlichen Machtstrukturen in ein und demselben Menschen zusammentreffen, wenn er in seinen sozialen Rollen betrachtet wird, so wird es uns leichter, diese Typen von Macht voneinander zu unterscheiden, die Unterschiede zwischen dem Oberhaupt eines Gemeinwesens, dem Vater einer Familie und dem Kapitän einer Galeere zu zeigen.

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TToG II § 1

John Locke: Two Treatises of Government

OF CIVIL GOVERNMENT

BOOK II

CHAPTER I

§ 1. It having been shown in the foregoing discourse,

1. That Adam had not, either by natural right of fatherhood, or by positive donation from God, any such authority over his children, or dominion over the world, as is pretended;

2. That if he had, his heirs, yet, had no right to it;

3. That if his heirs had, there being no law of nature nor positive law of God that determines which is the right heir in all cases that may arise, the right of succession, and consequently of bearing rule, could not have been certainly determined;

4. That if even that had been determined, yet the knowledge of which is the eldest line of Adams posterity, being so long since utterly lost, that in the races of mankind and families of the world, there remains not to one above another, the least pretence to be the eldest house, and to have the right of inheritance.

All these premises having, as I think, been clearly made out, it is impossible that the rulers now on earth should make any benefit, or derive any the least shadow of authority from that, which is held to be the fountain of all power, Adams private dominion and paternal jurisdiction. So that he that will not give just occasion to think that all government in the world is the product only of force and violence, and that men live together by no other rules but that of beasts, where the strongest carries it, and so lay a foundation for perpetual disorder and mischief, tumult, sedition and rebellion, (things that the followers of that hypothesis so loudly cry out against) must of necessity find out another rise of government, another original of political power, and another way of designing and knowing the persons that have it, than what Sir Robert Filmer hath taught us.

JOHN LOCKE

Von der bürgerlichen Regierung

Dies ist ein Aufsatz über den wahren Ursprung, die Ausdehnung und das Ziel der Staatlichen Regierung

Zweites Buch

Kapitel 1

§ 1. Nachdem in der vorhergehenden Abhandlung gezeigt worden ist,

1. dass Adam weder durch ein natürliches Recht durch Vaterschaft, noch durch rechtsetzende Schenkung Gottes eine solche Autorität über seine Kinder oder eine Herrschaft über die Welt besessen hat, wie behauptet wird;

2. dass selbst, wenn er es gehabt hätte, dennoch seine Erben kein Recht darauf hatten;

3. dass, wenn seine Erben es gehabt hätten, dennoch das Recht der Sukzession, folglich auch das zu Regieren, nicht mit Sicherheit hätte bestimmt werden können, weil es kein Natur- oder positives Gesetz Gottes gibt, das festlegt, wer in allen etwa vorkommenden Fällen der richtige Erbe ist;

4. dass, selbst wenn dies festgestellt worden wäre, dennoch das Wissen, welches die älteste Linie der Nachkommenschaft Adams ist, seit so langer Zeit gänzlich verloren gegangen ist, dass unter den Ethnien der Menschen und den Familien der Welt keiner ein minimaler Anspruch zusteht, das älteste Haus zu sein und das Recht der Erbschaft zu besitzen;

Nachdem alle Ausgangsbedingungen, meiner Überzeugung nach, klar bewiesen worden sind, ist es unmöglich, dass die jetzt lebenden Herrscher aus dem, was für die Quelle aller Macht gehalten wird, d. i. Adams private Herrschaft und väterliche Rechtsprechung, irgendwelchen Nutzen ziehen oder den mindesten Schatten von Autorität ableiten können.

Jeder, der nicht berechtigten Anlass geben will den Glauben zu verbreiten, alle rechtmäßigen Herrschaftsstrukturen weltweit seien nur das Produkt von Stärke und Macht sowie Menschen lebten nach keinen anderen Regeln zusammen als die Tiere, unter denen das jeweils Stärkste die Führungsrolle einnimmt und auf diese Weise für ewige Verwirrung, Unheil, Aufruhr, Empörung und Rebellion Anlass gibt, – Zustände, die gerade die Anhänger jener Herrschaftsidee so lauthals beklagen und deshalb Recht und Ordnung fordern – muss deshalb eine andere Entstehung von Regierung, einen anderen Ursprung politischer Macht und einen anderen Weg ausfindig machen, die Personen, welche diese besitzen sollen, zu bestimmen und zu erkennen, als Sir Robert Filmer uns gelehrt hat.

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TToG I § 169

John Locke: Two Treatises of Government

§ 169. What a lineal succession to paternal government was then established, we have already seen. I only now consider how long this lasted, and that was to their captivity, about five hundred years: From thence to their destruction by the Romans, above six hundred
and fifty years after, the ancient and prime right of lineal succession to paternal government was again lost, and they continued a people in the promised land without it. So that of one thousand, seven hundred and fifty years that they were Gods peculiar people, they had hereditary kingly government amongst them not one third of the time; and of that time there is not the least footstep of one moment of paternal government, nor the re-establishment of the ancient and prime right of lineal succession to it, whether we suppose it to be derived as from its fountain, from David, Saul, Abraham, or, which upon our author’s principles, is the only true, from Adam.

§ 169. Welche Qualität linearer Nachfolge bei der väterliche Regierung damals etabliert wurde, haben wir bereits gesehen. Ich will nur noch betrachten, wie lange diese gedauert hat. Das waren bis zur Gefangenschaft etwa 500 Jahre. Von da an bis zu ihrer staatlichen Vernichtung durch die Römer, rund 650 Jahre später, ging das alte und ursprüngliche Recht der linearen Nachfolge bei der väterlichen Regierung wiederum verloren und sie blieben ein Volk im Gelobten Land ohne diese. Von insgesamt 1.75033 Jahren die sie ein Volk und Gottes auserwähltes Eigentum waren, hatten sie kaum ein Drittel der Zeit eine erbliche, königliche Regierung. In dieser ganzen Zeit findet sich weder die mindeste Spur von väterlicher Regierung, noch von der Wiederherstellung des alten und ursprünglichen Rechts linearer Nachfolge bei ihr.

Völlig egal, ob wir unterstellen, sie sei von David, Saul oder Abraham als ihrer Quelle oder, was nach unseres Autors Lehre die einzig wahre ist, von Adam herzuleiten.

33The obvious difference off 600 years may be explained by Locke having calculated from the return of Egyptian slavery since which Canaan figured als promised land. Finesse of language: promised land ≠ praised land, how it is wrongly translated into German. But we have to realize, that the First Treatise suddenly stops in the middle of a phrase. Probably just where a page ended. Locke seems to have lost the voluminous middle part of the whole Treatises somewhere or somehow during his voyages. It remains missed and the existing opus continues directly with the Second Treatise.

33Hier ergibt sich scheinbar eine Diskrepanz von 600 Jahren. Gerechnet hat Locke wohl seit dem Auszug aus der ägyptischen Knechtschaft, ab der Kanaan dann als das versprochene Land galt. Sprachliche Finesse: promised land ≠ gelobtes Land, wie es im Deutschen falscherweise bezeichnet wird. Allerdings bricht Buch I im Original mitten im Satz ab. Womöglich dort, wo das Ende einer Seite erreicht war. Locke hat den umfangreichen Mittelteil des gesamten Werk irgendwo auf seinen Reisen verloren. Der fehlt und das vorhandene Werk setzt sich deshalb mit Buch II fort.

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TToG I § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. But how will our author prove that whensoever God made choice of any special person to be a King, he intended that the (I suppose he means his) issue also should have benefit thereof? Has he so soon forgot Moses and Joshua, whom in this very section, he says, God out of a special care chose to govern as Princes, and the judges that God raised up? Had not these princes, having the authority of the supreme fatherhood, the same power that the Kings had; and being specially chosen by God himself, should not their issue have the benefit of that choice, as well as David’s or Solomons?

If these had the paternal authority put into their hands immediately by God, why had not their issue the benefit of this grant in a succession to this power? Or if they had it as Adams heirs, why did not their heirs enjoy it after them by right descending to them? For they could not be heirs to one another. Was the power the same, and from the same original, in Moses, Joshua and the Judges, as it was in David and the Kings; and was it inheritable in one, and not in the other?

If it was not paternal authority, then God’s own people were governed by those that had not paternal authority, and those governors did well enough without it: If it were paternal authority, and God chose the persons that were to exercise it, our author’s ride fails, that whensoever God makes choice of any person to be supreme ruler (for I suppose the name King has no spell in it, it is not the title, but the power makes the difference) he intends that the issue should have the benefit of it, since from their coming out of Egypt to Davids time, four hundred years, the issue was never so sufficiently comprehended in the person of the father as that any son after the death of his father, succeeded to the government amongst all those judges that judged Israel.

If, to avoid this, it be said, God always chose the person of the successor, and so, transferring the fatherly authority to him, excluded his issue from succeeding to it, that is manifestly not so in the story of Jephtha, where he articled with the people, and they made him judge over them, as is plain, Judges XI.

§ 163. Wie will unser Autor denn beweisen, Gott beabsichtigte, jedes Mal wenn er eine bestimmte Person zum König erhob, sollten auch die Nachkommen (ich nehme an, er meint dessen) den Vorteil davon haben? Hat er so schnell Moses und Joshua vergessen, von denen er in eben diesem Abschnitt behauptet, Gott erwählte sie aus besonderer Fürsorge als Fürsten zu Regieren? Was ist mit den Richtern, die Gott erhob? Hatten nicht diese Fürsten, welche dieselbe Autorität der höchsten Vaterschaft besaßen, dieselbe Macht wie die Könige? Und da sie speziell und von Gott selbst erwählt waren, sollten nicht ihre Nachkommen den Vorteil jener Auswahl gleichermaßen genießen, wie die Davids und Salomons?

Sofern ihnen die väterliche Autorität unmittelbar durch Gott in die Hände gelegt wurde, warum hatten dann ihre Nachkommen keinen Vorteil von der Gewähr bei der Erbfolge dieser Macht?

Oder falls sie Anspruch auf Macht als Adams Erben hatten, warum besaßen diesen durch auf sie vererbtes Recht nicht auch ihre Erben nach ihnen? Sie konnten ja kaum Erben untereinander sein.

War die Macht bei Moses, Joshua und den Richtern, dieselbe und von dem gleichen Ursprung wie bei David und den Königen? War sie bei den einen vererbbar und bei den anderen nicht?

Wenn es keine väterliche Autorität war, dann wurde Gottes eigenes Volk durch Leute regiert, die keine väterliche Autorität besaßen und diese Regenten machten es auch ohne gut genug. Wenn es aber väterliche Autorität war und Gott die Personen erhob, welche sie auszuüben hatten, dann lässt uns unseres Autors Regel im Stich, die lautet:

Wenn Gott eine spezielle Person zum Herrscher erhob, – wobei ich davon ausgehe, der Titel König ist kein magischer, weil es nicht der Titel ist, sondern die Macht, die den Unterschied macht – beabsichtigt er, auch den Nachkommen den Vorteil daraus zu gewähren. Denn seit dem Auszug aus Ägypten bis zum Ära Davids, glatt 400 Jahre, waren die Nachkommen nie so weitgehend in die Persönlichkeit des Vaters einbezogen, dass unter all den Richtern, die in Israel gerichtet haben, je ein Sohn nach dem Tod des Vaters diesem in die Regierung folgte.

Wird behauptet, Gott wählte, um dies zu vermeiden, stets die Person des Nachfolgers aus und schloss durch Übertragung der väterlichen Macht auf diesen die übrigen Nachkommen von der Erbfolge aus, dann, Ri. XI, blicke man in die Geschichte Jephtas, in der Gott erst mit dem Volk verhandelte und dieses jenen dann zum Richter einsetzte.

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TToG I § 158

John Locke: Two Treatises of Government

§ 158. Our author goes on, and after them likewise for a time he raised up judges, to defend his people in time of peril, p. 18. This proves fatherly authority to be the original of government, and that it descended from Adam to his heirs, just as well as what went before:
Only here our author seems to confess, that these judges, who were all the governors they then had, were only men of valor, whom they made their generals to defend them in time of peril; and cannot God raise up such men, unless fatherhood have a title to government?

§ 158. Unser Autor fährt fort: …und nach ihnen, ebenfalls für eine Zeitspanne, berief er die Richter, sein Volk in Zeiten der Gefahr zu schützen. S. 18. Dieser Beweis für väterliche Autorität als Ursprung von Regentschaft und deren Weitergabe von Adam auf seine Erben ist ebenso gut wir der vorherige. Nur scheint unser Autor hier einzugestehen, diese Richter, die damals die einzige Regierung bildeten, waren nichts weiter als tapfere Männer, die sie zu Generälen machten, um sie bei Gefahr zu schützen. Und kann Gott solche Männer nicht in Amt und Würden setzen, ohne dem Recht aus Vaterschaft einen Anspruch auf Regierung zuzugestehen?

 

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TToG I § 157

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§ 157. Chose Moses and Joshua successively to govern as Princes; a shrewd argument our author has found out to prove that God’s care of the fatherly authority, and Adams heirs, that here, as an expression of his care of his own people, he chooses those for Princes over them, that had not the least pretence to either.

The persons chosen were, Moses of the tribe of Levi, and Joshua of the tribe of Ephraim, neither of which had any title of fatherhood. But says our author, they were in the place and stead of the supreme fathers. If God had anywhere as plainly declared his choice of such fathers to be rulers, as he did of Moses and Joshua, we might believe Moses and Joshua were in their place and stead:

But that being the question in debate, till that be better proved, Moses being chosen by God to be ruler of his people, will no more prove that government belonged to Adams heir, or to the fatherhood, than God’s choosing Aaron of the tribe of Levi to be priest, will prove that the priesthood belonged to Adams heir, or the prime fathers; since God would choose Aaron to be priest, and Moses ruler in Israel, though neither of those offices were settled on Adams heir, or the fatherhood.

§ 157. …wählte Moses und nach diesem Joshua, um als Fürsten zu regieren! Ein überaus scharfsinniges Argument hat unser Autor ausfindig gemacht, um Gottes Fürsorge für die väterliche Autorität und Erben Adams zu beweisen. Als Ausdruck der Fürsorge für sein auserwähltes Volk, erhebt er ausgerechnet solche zu Fürsten, die auf keines von beiden auch nur die Vorstellung eines Anspruchs besaßen. Die erwählten Personen waren Moses vom Stamm Levi und Joshua vom Stamm Ephraim:

Keiner von beiden hatte irgendeinen Rechtsanspruch auf Vaterschaft. Unser Autor aber besteht darauf: Sie wurden an die Stelle der obersten Väter gesetzt. Sollte Gott seine Wahl derartiger Väter zu Herrschern überhaupt jemals so deutlich erklärt haben, wie diejenige Moses und Josua, könnten wir wohl glauben, Moses und Josua wären an ihre Stelle gesetzt worden.

Genau das wird die Hauptstreitfrage bleiben, bis ein besserer Beweis vorliegt. Der Umstand der Auswahl Gottes von Moses zum Herrscher seines Volks beweist kein Stück besser, die Herrschaft gehörte den Erben Adams oder der Vaterschaft, als Gottes Wahl Aarons vom Stamme Levi zum Priester beweist, die Priesterwürde stand den Erben Adams oder den ersten Vätern zu. Denn Gott konnte Aaron zum Priester und Moses zum Herrscher in Israel wählen, selbst wenn keines dieser Ämter den Erben Adams oder der Vaterschaft zustand.

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