Schlagwort-Archive: Frankreich

TToG II § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. But, it is plain governments themselves understand it otherwise; they claim no power over the son, because of that they had over the father; nor look on children as being their subjects, by their fathers being so. If a subject of England have a child, by an English woman in France, whose subject is he?

Not the King of England’s ; for he must have leave to be admitted to the privileges of it: Nor the King of France’s; for how then has his father a liberty to bring him away, and breed him as he pleases?

And whoever was judged as a traitor or deserter, if he left, or warred against a country, for being barely born in it of parents that were aliens there? It is plain then, by the practice of governments themselves, as well as by the law of right reason, that a child is born a subject of no country or government. He is under his father’s tuition and authority, till he comes to age of discretion; and then he is a free man, at liberty what government he will put himself under, what body politic he will unite himself to:

For if an Englishman’s son, born in France, be at liberty, and may do so, it is evident there is no tie upon him by his father’s being a subject of this Kingdom; nor is he bound up by any compact of his ancestors. And why then hath not his son, by the same reason, the same liberty, though he be born anywhere else? Since the power that a father hath naturally over his children, is the same, wherever they be born, and the ties of natural obligations are not bounded by the positive limits of Kingdoms and commonwealths.

§ 118. Offensichtlich verstehen das sogar Regierungen selbst anders. Sie beanspruchen keine Macht über den Sohn auf Grund der, die sie über den Vater hätten, noch betrachten sie Kinder als ihre Mitglieder, nur weil deren Väter es sind. Wenn ein Angehöriger Englands von einer englischen Frau in Frankreich ein Kind hat, wessen Untertan ist es?

Kaum das des Königs von England, denn ihm müßte gestattet sein, dessen besondere Rechte in Anspruch zu nehmen. Auch kaum des Königs von Frankreich. Wie könnte der Vater sonst die Freiheit haben, es mit sich zu nehmen und es aufzuziehen, wo er möchte?

Wurde jemals jemand als Verräter oder Deserteur verurteilt, weil er ein Land verließ oder gegen es zu Felde zog, nur weil er in diesem Land geboren wurde und Eltern hatte, die dort Fremde waren? Damit ist klargestellt: Sowohl nach gängiger Praxis von Regierungen selbst als auch den Gesetzen korrekt genutzter Vernunft nach wir ein Kind keinesfalls als Angehöriger eines Landes oder einer Regierung geboren. Es steht unter Schutzpflicht und Autorität seines Vaters, bis es alt genug zur eigenem Ermessen ist und dann ist es ein freier Mensch mit Freiheit zu entscheiden, unter welche Regierung es sich stellen, welchem politischen Körper es beitreten will.

Wenn der Sohn eines Engländers in Frankreich geboren wird, diese Freiheit hat und so handeln darf, ist es evident: Ihm kann keine Pflicht entstehen nur weil sein Vater ein Angehöriger Englands ist. Genauso wird er durch keinen Vertrag seiner Vorfahren gebunden. Weshalb sollte dann sein Sohn aus demselben Grund nicht die gleiche Freiheit besitzen, auch wenn er irgendwo anders geboren ist?

Die Macht, die ein Vater von Natur gegenüber seinen Kindern hat, ist die gleiche, wo auch immer sie geboren werden. Die Bande natürlicher Pflichten werden durch keine positiven Grenzen von Königreichen und Staaten beschränkt.

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TToG II § 73

John Locke: Two Treatises of Government

§ 73. This is no small tie on the obedience of children: And there being always annexed to the enjoyment of land a submission to the government of the country of which that land is a part; it has been commonly supposed that a father could oblige his posterity to that government, of which he himself was a subject and that his compact held them; whereas it being only a necessary condition annexed to the land and the inheritance of an estate which is under that government, reaches only those who will take it on that condition and so is no natural tie or engagement but a voluntary submission:

For every mans children being by nature as free as himself, or any of his ancestors ever were, may, whilst they are in that freedom, choose what society they will join themselves to, what commonwealth they will put themselves under. But if they will enjoy the inheritance of their ancestors, they must take it on the same terms their ancestors had it, and submit to all the conditions annexed to such a possession.

By this power indeed fathers oblige their children to obedience to themselves, even when they are past minority, and most commonly too subject them to this or that political power, but neither of these by any peculiar right of fatherhood, but by the reward they have in their hands to enforce and recompense such a compliance; and is no more power than what a French man has over an English man, who, by the hopes of an estate he will leave him, will certainly have a strong tie on his obedience: And if, when it is left him, he will enjoy it, he must certainly take it upon the conditions annexed to the possession of land in that country where it lies, whether it be France or England.

§ 73. Das ist kein loses Band für den Gehorsam der Kinder. An Besitz von Ländereien ist stets Unterordnung unter die Regierung des Landes gebunden, in dem diese Ländereien liegen. Gewöhnlich wir unterstellt, ein Vater könne seine Nachkommen derjenigen Regierung verpflichten, deren Untertan er selbst ist und sein Vertrag sei für sie verbindlich. Da es aber nur eine notwendige, an dem Landbesitz haftende Bedingung ist, und Erbschaft eines unter dieser Regierung liegenden Besitzes nur die betrifft, die sie unter dieser Bedingung annehmen wollen, handelt es sich um keine natürliches Band oder Pflicht, sondern um freiwillige Unterordnung.

Jedermanns Kinder sind von Natur ebenso frei, wie er selbst oder irgendeiner seiner Vorfahren es je war. Sie können deshalb, so lange sie sich in dieser Freiheit befinden, wählen in welcher Gesellschaft sie leben oder unter welches Staatswesen sie sich stellen wollen. Wollen sie aber in den Genuss des Erbes ihrer Vorfahren eintreten, müssen sie sie unter denselben Bedingungen annehmen unter denen ihre Vorfahren es besessen haben und sich allen mit diesem Besitz verknüpften Bedingungen unterordnen.

Durch solche Macht verpflichten Väter tatsächlich ihre Kinder zu Gehorsam gegen sich selbst, auch wenn diese über die Minderjährigkeit hinaus sind. In aller Regel dadurch auch indirekt dieser oder jener politischen Macht, doch weder das eine noch das andere durch irgendein spezielles Recht der Vaterschaft, sondern über den Anreiz der Belohnung die sie in der Hand haben, solche Fügsamkeit zu bestärken und zu vergelten. Das ist keine größere Macht als ein Franzose über einen Engländer haben könnte, wenn er durch die Aussicht auf Ländereien, die er ihm hinterlassen wird, sicherlich ein starkes Mittel besitzt sich dessen Gefolgschaft zu sichern. Falls er sie in Besitz nehmen will, sobald sie ihm hinterlassen werden, kann er sicher nur unter den Bedingungen geschehen, die in dem Land, indem sie liegen mit Besitz verbunden sind. Sei es nun Frankreich oder England.

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TToG II § 9

John Locke: Two Treatises of Government

§ 9. I doubt not but this will seem a very strange doctrine to some men: But before they condemn it, I desire them to resolve me, by what right any Prince or state can put to death, or punish an alien, for any crime he commits in their country. It is certain their laws, by virtue of any sanction they receive from the promulgated will of the legislative, reach not a stranger: They speak not to him, nor, if they did, is he bound to hearken to them. The legislative authority, by which they are in force over the subjects of that commonwealth, hath no power over him. Those who have the supreme power of making laws in England, France or Holland, are to an Indian, but like the rest of the world, men without authority: And therefore, if by the law of nature every man hath not a power to punish offences against it, as he soberly judges the case to require, I see not how the magistrates of any community can punish an alien of another country; since, in reference to him, they can have no more power than what every man naturally may have over another.

§ 9. Ich habe keine Zweifel die folgende Lehre wird manchem seltsam vorkommen. Nun, bevor man sie verurteilt, bitte ich darum, die Frage zu beantworten, mit welchem Recht Fürsten einen Fremden für ein von ihm in ihrem Land begangenes Verbrechen töten oder bestrafen können? Es steht fest: Ihre kraft Sanktion durch den verkündeten Willen der Legislative erlassenen Gesetze erreichen keinen Fremden. Sie sprechen nicht zu ihm. Selbst wenn sie zu ihm sprächen, wäre er nicht verpflichtet ihnen zu gehorchen.

Die gesetzgebende Macht, durch welche sie für die Untertanen jenes Gemeinwesens in Kraft sind, hat über ihn keine Macht. Diejenigen, die in England, Frankreich oder Holland die höchste Macht haben, Gesetze zu geben, sind für den Indianer Menschen wie alle Übrigen in der Welt, Menschen ohne Autorität. Sofern also auf Basis des Naturrechts nicht jeder Macht hat, Vergehen gegen jenes Gesetz so zu bestrafen, wie er es bei sachlichem Bedenken des Falls für erforderlich hält, kann ich nicht erkennen, weshalb die Obrigkeit eines Gemeinwesens einen Fremden aus einem anderen Land bestrafen dürfte. Sie kann in Bezug auf ihn nicht mehr Macht haben, als jeder Mensch von Natur über den anderen hat.

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