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TToG II § 72

John Locke: Two Treatises of Government

§ 72. Though the obligation on the parents to bring up their children, and the obligation on children to honor their parents, contain all the power on the one hand, and submission on the other, which are proper to this relation, yet there is another power ordinarily in the
father, whereby he has a tie on the obedience of his children; which though it be common to him with other men, yet the occasions of showing it, almost constantly happening to fathers in their private families and the instances of it elsewhere being rare, and less taken notice of, it passes in the world for a part of paternal jurisdiction. And this is the power men generally have to bestow their estates on those who please them best; the possession of the father being the expectation and inheritance of the children, ordinarily in certain proportions, according to the law and custom of each country; yet it is commonly in the father’s power to bestow it with a more sparing or liberal hand, according as the behavior of this or that child hath comported with his will and humor.

§ 72. Selbst wenn die Pflicht von Eltern, ihre Kinder aufzuziehen und die Pflicht von Kindern, ihre Eltern zu ehren in die eine Hand alle Macht und in die andere alle Unterordnung legt, die dieser Beziehung eigen sind, so gibt es noch weitere Macht, in der Regel beim Vater,
durch welche er den Gehorsam der Kinder an sich bindet. Auch wenn diese Macht ein gemeinsames Merkmal mit anderen Vätern ist, tritt sie fast immer nur bei internen, familiären Gelegenheiten in Erscheinung. Da es andernorts selten Beispiele gibt oder diese weniger beachtet werden, wird sie in der Welt als Teil väterlicher Rechtsbefugnis angesehen. Genau das ist die Macht, welche Menschen haben, ihr Vermögen denen zu übergeben, die sie für die Geeignetsten halten. Der Besitz des Vaters ist Erwartung und Erbe der Kinder, normalerweise in einem bestimmten Verhältnis, je nach Gesetz und Sitte jedes Landes. Es liegt im Allgemeinen in der Macht des Vaters, ihn mit spärlicher oder freigiebiger Hand zu verteilen, je nachdem das Verhalten dieses oder jenes Kinds sich seinem Willen und seinem Gemüt entsprochen hat.

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TToG II § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. Political power, then, I take to be a right of making laws with penalties of death, and consequently all less penalties, for the regulating and preserving of property, and of employing the force of the community, in the execution of such laws, and in the defense of the commonwealth from foreign injury; and all this only for the public good.

§ 3. Deshalb verstehe ich unter politischer Macht das Recht, Gesetze für Regelung und Erhalt des Eigentums zu erlassen, einschließlich der Todesstrafe, und folglich allen geringeren Strafen und die Macht der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollziehen sowie das Gemeinwesen gegen jeglichen Schaden von außen zu schützen, jedoch alles dies einzig und allein für das öffentliche Wohl.

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TToG II § 2

John Locke: Two Treatises of Government

§ 2. To this purpose, I think it may not be amiss, to set down what I take to be political power; that the power of a magistrate over a subject may be distinguished from that of a father over his children, a master over his servant, a husband over his wife, and a Lord over his slave. All which distinct powers happening sometimes together in the same man, if he be considered under these different relations, it may help us to distinguish these powers one from another, and show the difference betwixt a ruler of a commonwealth, a father of a family, and a captain of a galley.

§ 2. Der Zweckbestimmung halber denke ich, wird es wohl kaum verkehrt sein, festzustellen, was ich unter politischer Macht verstehe. Es ist wichtig dass die Macht einer Obrigkeit über einen Untergeordneten von der eines Vaters über seine Kinder, eines Herrn über seinen Knecht, eines Ehemanns über seine Ehefrau, eines Herrschers über seinen Sklaven unterschieden werden kann. Da alle diese unterschiedlichen Machtstrukturen in ein und demselben Menschen zusammentreffen, wenn er in seinen sozialen Rollen betrachtet wird, so wird es uns leichter, diese Typen von Macht voneinander zu unterscheiden, die Unterschiede zwischen dem Oberhaupt eines Gemeinwesens, dem Vater einer Familie und dem Kapitän einer Galeere zu zeigen.

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TToG II § 1

John Locke: Two Treatises of Government

OF CIVIL GOVERNMENT

BOOK II

CHAPTER I

§ 1. It having been shown in the foregoing discourse,

1. That Adam had not, either by natural right of fatherhood, or by positive donation from God, any such authority over his children, or dominion over the world, as is pretended;

2. That if he had, his heirs, yet, had no right to it;

3. That if his heirs had, there being no law of nature nor positive law of God that determines which is the right heir in all cases that may arise, the right of succession, and consequently of bearing rule, could not have been certainly determined;

4. That if even that had been determined, yet the knowledge of which is the eldest line of Adams posterity, being so long since utterly lost, that in the races of mankind and families of the world, there remains not to one above another, the least pretence to be the eldest house, and to have the right of inheritance.

All these premises having, as I think, been clearly made out, it is impossible that the rulers now on earth should make any benefit, or derive any the least shadow of authority from that, which is held to be the fountain of all power, Adams private dominion and paternal jurisdiction. So that he that will not give just occasion to think that all government in the world is the product only of force and violence, and that men live together by no other rules but that of beasts, where the strongest carries it, and so lay a foundation for perpetual disorder and mischief, tumult, sedition and rebellion, (things that the followers of that hypothesis so loudly cry out against) must of necessity find out another rise of government, another original of political power, and another way of designing and knowing the persons that have it, than what Sir Robert Filmer hath taught us.

JOHN LOCKE

Von der bürgerlichen Regierung

Dies ist ein Aufsatz über den wahren Ursprung, die Ausdehnung und das Ziel der Staatlichen Regierung

Zweites Buch

Kapitel 1

§ 1. Nachdem in der vorhergehenden Abhandlung gezeigt worden ist,

1. dass Adam weder durch ein natürliches Recht durch Vaterschaft, noch durch rechtsetzende Schenkung Gottes eine solche Autorität über seine Kinder oder eine Herrschaft über die Welt besessen hat, wie behauptet wird;

2. dass selbst, wenn er es gehabt hätte, dennoch seine Erben kein Recht darauf hatten;

3. dass, wenn seine Erben es gehabt hätten, dennoch das Recht der Sukzession, folglich auch das zu Regieren, nicht mit Sicherheit hätte bestimmt werden können, weil es kein Natur- oder positives Gesetz Gottes gibt, das festlegt, wer in allen etwa vorkommenden Fällen der richtige Erbe ist;

4. dass, selbst wenn dies festgestellt worden wäre, dennoch das Wissen, welches die älteste Linie der Nachkommenschaft Adams ist, seit so langer Zeit gänzlich verloren gegangen ist, dass unter den Ethnien der Menschen und den Familien der Welt keiner ein minimaler Anspruch zusteht, das älteste Haus zu sein und das Recht der Erbschaft zu besitzen;

Nachdem alle Ausgangsbedingungen, meiner Überzeugung nach, klar bewiesen worden sind, ist es unmöglich, dass die jetzt lebenden Herrscher aus dem, was für die Quelle aller Macht gehalten wird, d. i. Adams private Herrschaft und väterliche Rechtsprechung, irgendwelchen Nutzen ziehen oder den mindesten Schatten von Autorität ableiten können.

Jeder, der nicht berechtigten Anlass geben will den Glauben zu verbreiten, alle rechtmäßigen Herrschaftsstrukturen weltweit seien nur das Produkt von Stärke und Macht sowie Menschen lebten nach keinen anderen Regeln zusammen als die Tiere, unter denen das jeweils Stärkste die Führungsrolle einnimmt und auf diese Weise für ewige Verwirrung, Unheil, Aufruhr, Empörung und Rebellion Anlass gibt, – Zustände, die gerade die Anhänger jener Herrschaftsidee so lauthals beklagen und deshalb Recht und Ordnung fordern – muss deshalb eine andere Entstehung von Regierung, einen anderen Ursprung politischer Macht und einen anderen Weg ausfindig machen, die Personen, welche diese besitzen sollen, zu bestimmen und zu erkennen, als Sir Robert Filmer uns gelehrt hat.

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TToG I § 84

John Locke: Two Treatises of Government

§ 84. Our author, having fancied an absolute sovereignty in Adam, mentions several ways of its conveyance to princes, that were to be his successors; but that which lie chiefly insists on, is that of inheritance, which occurs so often in his several discourses; and I having in the foregoing chapter quoted several of these passages, I shall not need here again to repeat them. This sovereignty he erects, as
has been said, upon a double foundation, viz. that of property, and that of fatherhood. One was the right he was supposed to have in all creatures, a right to possess the earth with the beasts, and other inferior ranks of things in it, for his private use, exclusive of all other men. The other was the right he was supposed to have, to rule and govern men, all the rest of mankind.

§ 84. Unser Autor, der sich absolute Souveränität bei Adam in den Kopf gesetzt hat, nennt verschiedene Wege, wie sie auf Fürsten übergehen konnte, die seine Nachfolger werden sollten. Worauf er sich indessen hauptsächlich stützt, ist die in seinen Schriften so häufig vorkommende Vererbung. Da ich im vorigen Kapitel verschiedene seiner Passagen zitiert habe, verzichte ich darauf sie hier ein weiteres Mal zu wiederholen. Die Souveränität errichtet er auf doppelter Grundlage: Besitz und Vaterschaft.

Ersteres war ein Recht, welches Adam an aller Kreatur hatte, wie unser Autor unterstellt. Das Besitzrecht, die Erde mit den Tieren und allen niederen Dingen für seinen eigenen privaten Nutzen, unter Ausschluss aller anderen Menschen.

Letztere war das unterstellte Recht, über Menschen, genauer über die gesamte übrige Menschheit zu herrschen und zu regieren.

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TToG I § 42

John Locke: Two Treatises of Government

§ 42. But we know God hath not left one man so to the mercy of another, that he may starve him if he please: God the Lord and Father of all, has given no one of his children such a property in his peculiar portion of the things of this world, but that he has given his needy brother a right to the surplusage of his goods; so that it cannot justly be denied him, when his pressing wants call for it: And therefore no man could ever have a just power over the life of another by right of property in land or possessions; since it would always be a sin, in any man of estate, to let his brother perish for want of affording him relief out of his plenty.

As justice gives every man a title to the product of his honest industry, and the fair acquisitions of his ancestors descended to him; so charity gives every man a title to so much out of another’s plenty, as will keep him from extreme want, where he has no means to subsist otherwise: and a man can no more justly make use of another’s necessity, to force him to become his vassal, by with-holding that relief, God requires him to afford to the wants of his brother, than he that has more strength can seize upon a weaker, master him to his obedience, and with a dagger at his throat offer him death or slavery.

§ 42. Wir wissen aber, Gott hat keinen einzigen Menschen so der Gnade eines anderen ausgeliefert, dass dieser ihn nach Willkür verhungern lassen darf. Gott, der Herr und Vater aller, hat keinem einzigen seiner Kinder ein solches Besitzrecht in deren besonderem Anteil an den Gütern dieser Welt verliehen, das er ihren bedürftigen Mitmenschen nicht auch einen Anspruch auf den Überschuss ihrer Güter gegeben hätte. Dieser darf ihm deshalb keinesfalls rechtmäßig verweigert werden, wenn Not und Bedürfnis es erfordern. Also konnte auch nie ein Mensch durch das Recht des Besitzes von Land oder sonstigem Besitztum eine rechtmäßige Macht über das Leben eines anderen haben. Denn für einen Begüterten wäre es jedes Mal Sünde, seine Mitmenschen durch Mangel an Hilfe aus dem eigenen Überfluss umkommen zu lassen.

Wie Rechtmäßigkeit für jeden einen Anspruch auf den Ertrag ehrlichen eigenen Fleißes und den fairen, auf ihn vererbten Anteil der Erwerbungen seiner Vorfahren begründet, so gibt Barmherzigkeit, wenn andere Subsistenzmittel nicht vorhanden sind, jedem Menschen Anspruch auf so viel aus dem Überfluss des anderen, als notwendig ist, ihn vor äußerster Not zu bewahren. Und wenn ein Mensch dem andern die Hilfe vorenthält, die, wie Gott ihm befiehlt, seinem Mitmenschen in der Not zu leisten ist, und ihn zwingt, sein Sklave zu werden, so macht er von der Bedürftigkeit des anderen keinen gerechteren Gebrauch als der Starke, der sich des Schwächeren bemächtigt, ihn zur Unterwürfigkeit zwingt und ihm mit dem Messer an der Kehle Tod oder Knechtschaft bietet.

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