Schlagwort-Archive: Ehemann

TToG II § 2

John Locke: Two Treatises of Government

§ 2. To this purpose, I think it may not be amiss, to set down what I take to be political power; that the power of a magistrate over a subject may be distinguished from that of a father over his children, a master over his servant, a husband over his wife, and a Lord over his slave. All which distinct powers happening sometimes together in the same man, if he be considered under these different relations, it may help us to distinguish these powers one from another, and show the difference betwixt a ruler of a commonwealth, a father of a family, and a captain of a galley.

§ 2. Der Zweckbestimmung halber denke ich, wird es wohl kaum verkehrt sein, festzustellen, was ich unter politischer Macht verstehe. Es ist wichtig dass die Macht einer Obrigkeit über einen Untergeordneten von der eines Vaters über seine Kinder, eines Herrn über seinen Knecht, eines Ehemanns über seine Ehefrau, eines Herrschers über seinen Sklaven unterschieden werden kann. Da alle diese unterschiedlichen Machtstrukturen in ein und demselben Menschen zusammentreffen, wenn er in seinen sozialen Rollen betrachtet wird, so wird es uns leichter, diese Typen von Macht voneinander zu unterscheiden, die Unterschiede zwischen dem Oberhaupt eines Gemeinwesens, dem Vater einer Familie und dem Kapitän einer Galeere zu zeigen.

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TToG I § 48

John Locke: Two Treatises of Government

§ 48. Thus when God says of Jacob and Esau, that the elder should serve the younger, Gen.XXV.23., nobody supposes that God hereby made Jacob Esaus sovereign, but foretold what should de facto come to pass. But if these words here spoke to Eve must needs be understood as a law to bind her and all other women to subjection, it can be no other subjection than what every wife owes her husband: And then if this be the original grant of government and the foundation of monarchical power, there will be as many monarchs as there are husbands: If therefore these words give any power to Adam, it can be only a conjugal power, not political; the power that every husband hath to order the things of private concernment in his family, as proprietor of the goods and land there, and to have his will take place before that of his wife in all things of their common concernment; but not a political power of life and death over her, much less over anybody else.

§ 48. Wenn also Gott über Jakob und Esau sagt: „der Ältere wird dem Jüngeren dienen“ Gen. 25.23 1, kommt niemand auf die Idee, Gott habe damit Jakob zu Esaus Souverän befördert. Er sagte nur vorher, was sich de facto ereignen werde. Soweit hier an Eva gerichtete Worte als Gesetz verstanden werden sollen, um sie und alle anderen Frauen zur Unterordnung zu zwingen, kann es sich um keine andere Unterordnung handeln als die, welche jede Ehefrau ihrem Ehemann schuldig ist. Sollte das dann „die ursprüngliche Gewähr der Herrschaft und die Grundlage monarchischer Macht“ sein, gäbe es ebenso viele Monarchen, als es Ehemänner gibt. Soweit diese Worte Adam irgendwelche Macht geben, so kann es nur eine eheliche, keine politische Macht sein. Lediglich die Verfügungsgewalt, die jeder Ehegatte als Besitzer von Land und Habe hätte, um die internen Angelegenheiten seiner Familie zu regeln. Die Befugnis in allen internen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse mit seinem Willen den der Frau zu dominieren. Jedoch keinerlei politische Macht über ihr Leben oder ihren Tod, noch viel weniger über einen Anderen.

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