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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 34, Absatz 34,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 34, Absatz 34,

The texts produced inform Christians in general of the liberty purchased them by our Savior, and there appears not in one of them any precept to magistrates to forbid their imposing indifferent things. But whether that liberty be to be understood as an exemption from the magistrate’s injunctions in religious worship, the word being used indefinitely without application to things either religious or civil and so not to be limited by the fancy of every interpreter unless the scope of the place shall favor it, we shall see in their particular examination.

Diese Schriften und Texte informieren Christen ganz allgemein über die Freiheit, die Ihnen unser Heiland bereitet hat. Und in nicht einer einzigen erscheint irgendeine Regel für Obrigkeiten, die ihnen die Regelung unbestimmter Gegebenheiten verbietet. Ob aber diese Freiheit überhaupt als Ausnahme von der Regelungsbefugnis eines Magistrats in Fragen religiöser Huldigung und deren Formen verstanden werden kann: Der Begriff wird unbeschränkt ohne jede Bezugnahme auf Angelegenheiten benutzt, seien es nun religiöse oder staatsbürgerliche. Er kann daher nicht durch die Phantasterei eines x-beliebigen Interpreten definiert werden. Zumindest nicht solange bis der Anwendungsbereich dies zulässt, wie wir in seiner spezifischen Untersuchung sehen werden.

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TToG II § 61

John Locke: Two Treatises of Government

§ 61. Thus we are born free, as we are born rational; not that we have actually the exercise of either: Age, that brings one, brings with it the other too. And thus we see how natural freedom and subjection to parents may consist together, and are both founded on the same principle. A child is free by his father’s title, by his father’s understanding, which is to govern him till he hath it of his own. The freedom of a man at years of discretion, and the subjection of a child to his parents whilst yet short of that age, are so consistent, and so distinguishable, that the most blinded contenders for monarchy, by right of fatherhood, cannot miss this difference; the most obstinate cannot but allow their consistency:

For were their doctrine all true, were the right heir of Adam now known, and by that title settled a monarch in his throne, invested with all the absolute unlimited power Sir Robert Filmer talks of; if he should die as soon as his heir were born, must not the child, notwithstanding he were never so free, never so much sovereign, be in subjection to his mother and nurse, to tutors and governors, till age and education brought him reason and ability to govern himself and others?

The necessities of his life, the health of his body, and the information of his mind, would require him to be directed by the will of others, and not his own; and yet will anyone think, that this restraint and subjection were inconsistent with, or spoiled him of that liberty or sovereignty he had a right to, or gave away his empire to those who had the government of his non-age?

This government over him only prepared him the better and sooner for it. If anybody should ask me, when my son is of age to be free? I shall answer, just when his monarch is of age to govern. But at that time, says the judicious Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, a man may be said to have attained so far forth the use of reason, as sufficeth to make him capable of those laws whereby he is then bound to guide his actions: This is a great deal more easy for sense to discern, than for any one by skill and learning to determine.

§ 61. Wir werden genauso frei geboren, wie wir auch vernünftig geboren werden, nicht aber, dass wir sofort Beides anwenden könnten: Das Alter bringt das eine wie das Andere mit sich. So erkennen wir, wie gut sich natürliche Freiheit und Unterordnung unter die Eltern miteinander vertragen und beide auf demselben Prinzip beruhen. Ein Kind ist frei durch seines Vaters Recht, durch seines Vaters Verstand, der es leitet, bis es genug eigenen Verstand hat. Die Freiheit eines Menschen bei Volljährigkeit und die Unterordnung eines Kindes zu den Eltern, bis es jenes Alter erreicht, sind perfekt vereinbar und klar unterscheidbar.

Selbst dem verblendetsten Verfechter der Monarchie auf Basis des Rechts der Vaterschaft kann der Unterschied nicht entgehen. Sogar der Hartnäckigste kommt nicht darum herum, die Folgerichtigkeit anzuerkennen. Wäre ihre Lehre richtig, wäre der wahre Erbe Adams jetzt bekannt und wegen seines Anspruchs als Monarch auf seinen Thron gesetzt. Eingekleidet mit aller der absoluten, unbeschränkten Macht, von der Sir Robert Filmer spricht.

Nun, falls er in dem Moment sterben sollte, indem sein Erbe geboren wird: Wäre nicht das Kind, und wäre es noch so frei, noch so souverän, seiner Mutter und Amme, seinen Vormündern und Regenten, untergeordnet, bis Alter und Erziehung ihm genug Vernunft und Fähigkeit verleihen, sich selbst und andere zu regieren? Die Notwendigkeiten seiner Existenz, die Gesundheit seines Körpers, und die Bildung seines Verstandes erfordern, sich von dem Willen anderer und nicht dem eigenen leiten zu lassen.

Will tatsächlich jemand behaupten, diese Beschränkung und Unterordnung wären mit der Freiheit und Souveränität, auf die es Anspruch hat, unvereinbar? Oder gar sie raubten ihm diese oder lieferten sein Reich an jene aus, welche es während der Unmündigkeit zu leiten hätten? Diese Leitung, unter der ein solches Kind stehen müsste, bereitete es nur umso besser und schneller darauf vor. Wenn mich jemand fragen sollte, wann mein Sohn das Alter hat, frei zu sein, werde ich antworten: Genau dann, wenn Filmers Monarch das Alter hat zu regieren.

Zu welcher Zeit, schreibt der umsichtige Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, von einem Menschen gesagt werden kann, er habe den Gebrauch der Vernunft soweit erlernt als genügt, um die Gesetze zu verstehen, durch die er dann gehalten ist, seine Handlungen zu bemessen, — das ist viel leichter für das Gefühl zu erkennen, als nach Erfahrung und Wissen zu bestimmen.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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TToG I § 70

John Locke: Two Treatises of Government

§ 70. If anyone will suppose, in favor of our author, that he here meant, that parents, who are in subjection themselves to the absolute authority of their father, have yet some power over their children; I confess he is something nearer the truth: But he will not at all hereby help our author:

For he nowhere speaking of the paternal power, but as an absolute unlimited authority, cannot be supposed to understand anything else here, unless he himself had limited it, and showed how far it reached. And that he means here paternal authority in that large extent, is plain from the immediately following words;

This subjection of children being, says he, the foundation of all regal authority, p. 12., the subjection then that in the former line, he says, every man is in to his parents, and consequently what Adam’s grand-children were in to their parents, was that which was the fountain of all regal authority, i. e. according to our author, absolute unlimited authority. And thus Adams children had regal authority over their children, whilst they themselves were subjects to their father, and fellow-subjects with their children.

But let him mean as he pleases, it is plain he allows Adam’s children to have paternal power, p. 12., as also all other fathers to have paternal power over their children, Observations, 156. From whence one of these two things will necessarily follow, that either Adam’s children, even in his life-time, had, and so all fathers have, as he phrases it, p. 12. by right of fatherhood, royal authority over their children, or else, that Adam, by right of fatherhood, had not royal authority.

For it cannot be but that paternal power does, or does not, give royal authority to them that have it: If it does not, then Adam could not be sovereign by this title, nor anybody else; and then there is an end of all our author’s politics at once: If it does give royal authority, then everyone that has paternal power, has royal authority; and then by our authors patriarchal government, there will be as many Kings as there are fathers.

§ 70. Sollte jemand zugunsten unseres Autors annehmen, er wollte zeigen, die Eltern, die selber der Autorität ihres Vaters unterworfen sind, hätten dennoch ein wenig Macht über ihre Kinder, so ist er, ich gestehe es, der Wahrheit etwas näher, wird damit aber unserem Autor ganz und gar nicht helfen:

Er definiert nirgends die väterliche Macht anders als mit absoluter, unbeschränkter Autorität.

Man kann nicht davon ausgehen, er verstünde etwas anderes darunter, sofern er sie nicht selbst beschränkt und gezeigt hätte, wie weit sie reicht. Aus unmittelbar darauf folgenden Worten geht klar hervor, er meint hier väterliche Macht in jenem weiten Sinne: „und da die Unterordnung der Kinder die Quelle aller königlichen Autorität ist“ S. 12.

Die „Unterordnung“ also, in der nach obigen Worten „jedermann zu seinen Eltern steht“, und folglich auch Adams Enkel zu ihren Eltern standen, war, was die Quelle aller königlichen Autorität, d. h. nach unserem Autor, aller „absoluten, unbeschränkbaren Autorität bildete. Adams Kinder hatten „königliche Autorität“ über ihre Kinder, während sie selbst Untertanen ihres Vaters und Mit-Untertanen gemeinsam mit ihren Kinder waren.

Damit mag er meinen, was er will. Klar ist: Er gesteht Adams Kindern väterliche Macht zu, S.12, wie er auch allen Vätern väterliche Macht über deren Kinder zugesteht. O. 156. Daraus folgt notwendigerweise eines von beiden folgen: Entweder haben oder hatten Adams Kinder, noch zu dessen Lebzeiten, und so alle anderen Väter nach ihnen, „durch das Recht der Vaterschaft königliche Macht über ihre Kinder“, wie er es auf S.12 nennt. Oder Adam hatte eben keine „königliche Autorität durch das Recht der Vaterschaft“.

Logisch kann es nur so sein, dass väterliche Macht dem, der sie besitzt, „königliche Autorität“ entweder verleiht oder eben nicht verleiht. Verleiht sie sie nicht, können auf Grund dieses Titels weder Adam noch sonst jemand Souveräne sein, Dann ist es mit der ganzen Politik unseres Autors auf einmal aus und vorbei. Oder sie verleiht doch „königliche Autorität“, dann hat jeder, der „väterliche Macht“ besitzt, „königliche Autorität“ und es gibt in unseres Autors patriarchalischem System ebenso viele Könige als es Väter gibt.

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TToG I § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. But that he means here paternal power and no other, is past doubt, from the inference he makes in these words immediately following, I see not then how the children of Adam, or of any man else, can be free from subjection to their parents. Whereby it appears that the power on one side, and the subjection on the other, our author here speaks of, is that natural power and subjection between parents and children:

For that which every man’s children owed, could be no other; and that our author always affirms to be absolute and unlimited. This natural power of parents over their children, Adam had over his posterity, says our author; and this power of parents over their children, his children had over theirs in his life-time, says our author also; so that Adam, by a natural right of father, had an absolute unlimited power over all his posterity, and at the same time his children had by the same right absolute unlimited power over theirs.

Here then are two absolute unlimited powers existing together, which I would have anybody reconcile one to another, or to common sense. For the salvo he has put in of subordination, makes it more absurd:

To have one absolute, unlimited, nay, unit mil able power, in subordination to another, is so manifest a contradiction, that nothing can be more. Adam is absolute prince with the unlimited authority of fatherhood over all his posterity; all his posterity are then absolutely his subjects; and, as our author says, his slaves, children, and grandchildren, are equally in this state of subjection and slavery;

and yet, says our author, the children of Adam have paternal, i. e. absolute unlimited power over their own children: Which in plain English is, they are slaves and absolute princes at the same time, and in the same government; and one part of the subjects have an absolute unlimited power over the other by the natural right of parentage.

§ 69. Hier ist väterliche Macht und keine andere gemeint, wie sich zweifellos aus seinem unmittelbar darauf folgenden Schluss: „Ich erkenne nicht, wie dann die Kinder Adams oder irgendeines anderen frei von Unterordnung gegenüber ihren Eltern sein können“.

Daraus geht klar hervor: Mit „Macht“ auf der einen Seite und „Unterordnung“ auf der anderen, von denen unser Autor hier spricht, sind „natürliche Macht“ und „Unterordnung“ im Verhältnis der Eltern und der Kinder gemeint. Eine Unterordnung die ein jedes Kind schuldet kann keine andere sein und von ihr behauptet unser Autor stets, sie sei absolut und unbeschränkt. Diese natürliche „Macht“ der Eltern über die Kinder hatte Adam über seine Nachkommen – sagt unser Autor. Diese „Macht“ der Eltern über ihre Kinder hatten seine Kinder über die Ihrigen zu seinen Lebzeiten, sagt unser Autor ebenfalls.

Dadurch soll nun Adam durch natürliches Vaterrecht absolute, unumschränkte Macht über seine gesamte Nachkommenschaft, und zur gleichen Zeit seine Kinder durch dasselbe Recht absolute, unumschränkte Macht über die Ihrigen gehabt haben.

Hier haben wir also zwei absolute, unumschränkte Machtverhältnisse, die gleichzeitig bestehen. Folglich bitte ich einen jeden, diese untereinander oder nach einfachen Regeln der Vernunft in Übereinstimmung zu bringen. Der Vorbehalt, den er mit der „Unterordnung“ hineingebracht hat, macht die Ungereimtheit nur noch schlimmer:

Eine absolute, unbeschränkte, Nein, unbeschränkbare Macht einer anderen unterzuordnen, ist ein so handfester Widerspruch, wie er krasser nicht sein kann.

Adam ist absoluter Fürst mit unbeschränkter Autorität qua Vaterschaft über seine ganze Nachkommenschaft.

Alle seine Nachkommen sind damit absolute Untertanen und, wie unser Autor sagt, „seine Sklaven“. Kinder und Enkel befinden sich in dem gleichen Zustand von Unterwerfung und Sklaverei.

Und dennoch, behauptet unser Autor, haben die Kinder Adams väterliche, also absolute, unbeschränkte Macht über ihre eigenen Kinder. In einfachen Worten: Sie sind gleichzeitig unter der gleichen Regierung zugleich Sklaven und absolute Fürsten, wobei ein Teil der Untertanen absolute unbeschränkte Macht über den anderen durch das natürliche Recht der Vaterschaft hat.

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TToG I § 68

John Locke: Two Treatises of Government

§ 68. But to save others the pains, were there any need, he is not sparing himself to show, by his own contradictions, the weakness of his own doctrine. Adams absolute and sole dominion is that, which he is everywhere full of, and all along builds on, and yet he tells us, p.12., that as Adam was Lord of his children, so his children under him had a command and power over their own children.

The unlimited and undivided sovereignty of Adams fatherhood, by our author’s computation, stood but a little while, only during the first generation, but as soon as he had grandchildren, Sir Robert could give but a very ill account of it. Adam, as father of his children, saith he, hath an absolute, unlimited royal power over them, and by virtue thereof over those that they begot, and so to all generations; and yet his children, viz. Cain and Seth, have a paternal power over their children at the same time; so that they are at the same time absolute Lords, and yet vassals and slaves;

Adam has all the authority, as grandfather of the people, and they have a part of it as fathers of a part of them: He is absolute over them and their posterity, by having begotten them, and yet they are absolute over their own children by the same title. No, says our author, Adams children under him had power over their own children, but still with subordination to the first parent. A good distinction that sounds well and it is pity it signifies nothing, nor can be reconciled with our author’s words. I readily grant, that supposing Adams absolute power over his posterity, any of his children might have from him a delegated, and so a subordinate power over a part, or all the rest: But that cannot be the power our author speaks of here; it is not a power by grant and commission, but the natural paternal power he supposes a father to have over his children.

For 1. he says, as Adam was Lord of his children, so his children under him had a power over their own children: They were then lords over their own children after the same manner, and by the same title, that Adam was, i. e. by right of generation, by right of fatherhood.

2. It is plain he means the natural power of fathers, because he limits it to be only over their own children; a delegated power has no such limitation, as only over their own children, it might be over others, as well as their own children.

3. If it were a delegated power, it must appear in scripture; but there is no ground in scripture to affirm, that Adams children had any other power over theirs, than what they naturally had as fathers.

§ 68. Falls es wirklich noch nötig wäre, anderen jede Mühe zu ersparen, ist er durchaus nicht bescheiden, die Schwäche seiner Lehre durch eigene Widersprüche zu offenbaren. Adams absolute und alleinige Herrschaft erfüllt ihn allenthalben und dient ihm als konstante Grundlage. Trotzdem sagt er S.12, „denn wie Adam Herr war über seine Kinder, so hatten unter ihm seine Kinder Macht über ihre eigenen Kinder“.

Die unbeschränkte und ungeteilte Souveränität durch Vaterschaft Adams hatte nach unseres Autors Berechnung nur kurze Zeit Bestand. Nur für eine einer Generation. Sobald Adam Enkel hatte, konnte Sir Robert ihr nur noch äußerst wenig zugestehen. „Adam als Vater seiner Kinder“, sagt er, „hatte eine absolute, unbeschränkte königliche Macht über sie, und kraft dieser auch über diejenigen, welche sie zeugten und so fort durch alle Generationen“.

Ungeachtet dessen haben seine Söhne Kain und Seth zur gleichen Zeit gleichwertige väterliche Macht über ihre Kinder und waren dadurch gleichzeitig absolute Herren, Vasallen und Sklaven in je einer Person. Adam hat die ganze Autorität als „Großvater des Volks“. Die Söhne haben einen Teil davon als Väter eines Teils.

Adam ist ihnen und ihren Nachkommen absolut übergeordnet, da er Erstere gezeugt hat und sie sind absolut über ihre Kinder auf Grund desselben Titels. „Nein“, sagt unser Autor, „Adams Kinder hatten zwar zu seinen Lebzeiten Macht über ihre eigenen Kinder, aber immer mit Unterordnung unter ihn als den ersten Vater“.

Eine vortreffliche Unterscheidung, die auch gut klingt. Nur schade, dass sie auch Nichts bedeutet und
auch mit der Behauptung unseres Autors nicht in Einklang gebracht werden kann. Adams absolute Herrschaft über seine Nachkommen unterstellt, gebe Ich gern zu: Eines seiner Kinder konnte eine von ihm übertragene und deshalb untergeordnete Macht über einen Teil oder alle Übrigen haben. Das kann aber immer noch nicht die Macht sein, von der unser Autor spricht: Es handelt sich weder um eine auf Verleihung noch auf besonderem Auftrag beruhende Macht, sondern die natürliche väterliche Macht, die nach seiner Annahme ein Vater über seine Kinder besitzt.

Denn 1. behauptet er: „Wie Adam Herr seiner Kinder war, so hatten unter ihm seine Kinder Macht über ihre eigenen Kinder“. Sie waren also Herren über ihre eigenen Kinder nach derselben Art und auf Grund desselben Rechts wie es Adam war: Durch das Recht der Zeugung, durch das Recht der Vaterschaft.

2. Es ist klar, er meint das natürliche Recht der Väter, da er es nur auf ihre eigenen Kinder beschränkt. Eine übertragene Macht hat keine Einschränkung wie nur „über ihre eigenen Kinder“. Sie kann sich ebenso gut auf Fremde erstrecken wie auf die eigenen.

3. Wäre es eine übertragene Macht, wäre sie auch in der Bibel nachweisbar. Die heilige Schrift aber liefert keinen Grund zu der Behauptung, Adams Kinder hätten über ihre eine andere Macht besessen, als ihnen naturgemäß zustand.

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TToG I § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. And thus we have at last got through all, that in our author looks like an argument for that absolute unlimited sovereignty described, Sect. 8 which he supposes in Adam; so that mankind ever since have been all born slaves, without any title to freedom.

But if creation, which gave nothing but a being, made not Adam prince of his posterity: If Adam, Gen.I.28., was not constituted Lord of mankind, nor had a private dominion given him exclusive of his children, but only a right and power over the earth, and inferior creatures in common with the children of men; if also Gen. III.16.

God gave not any political power to Adam over his wife and children, but only subjected Eve to Adam, as a punishment, or foretold the subjection of the weaker sex, in the ordering the common concernments of their families, but gave not thereby to Adam, as to the husband, power of life and death, which necessarily belongs to the magistrate:

If fathers by begetting their children acquire no such power over them; and if the command, honor thy father and mother, give it not, but only enjoins a duty owing to parents equally, whether subjects or not, and to the mother as well as the father; if all this be so, as I think, by what has been said, is very evident; then man has a natural freedom, notwithstanding all our author confidently says to the contrary;

since all that share in the same common nature, faculties and powers, are in nature equal, and ought to partake in the same common rights and privileges, till the manifest appointment of God, who is Lord over all, blessed forever, can be produced to show any particular person’s supremacy; or a man’s own consent subjects him to a superior.

This is so plain, that our author confesses, that Sir John Hayward20, William Blackwood21 and William Barclay22, the great vindicators of the right of Kings, could not deny it but admit with one consent the natural liberty and equality of mankind, for a truth unquestionable.

And our author hath been so far from producing anything, that may make good his great position that Adam was absolute monarch and so men are not naturally free, that even his own proofs make against him; so that to use his own way of arguing, the first erroneous principle failing, the whole fabric of this vast engine of absolute power and tyranny drops down of itself and there needs no more to be said in answer to all that he builds upon so false and frail a foundation.

§ 67. Jetzt sind wir endlich ans Ende alles dessen gelangt, was bei unserem Autor, beschrieben in Sektion 8, einem Argument für absolute, unbeschränkte Souveränität, die er bei Adam unterbringt, auch nur ähnlich sieht. Der zu Folge die Menschen seitdem als Sklaven ohne jeden Anspruch auf Freiheit geboren wurden. Wir sollten bedenken: Wenn die Schöpfung, die nichts als nackte Dasein gegeben, Adam nicht zum Fürsten über seine Nachkommen gemacht hat.

Wenn Adam, wie in Gen.I.28. nicht zum Herrn der Menschheit befördert, ihm keine „alleinige Herrschaft“ unter Ausschluss seiner Kinder gegeben wurde, sondern nur ein Recht und eine Macht auf die Erde und die untergeordneten Geschöpfe, und das nur zum Gemeinbesitz mit allen Menschen. Wenn Gott außerdem nach Gen.III.16 Adam keine besondere Macht über seine Frau und seine Kinder verliehen, sondern Eva nur zur Strafe Adam untergeordnet hat. Wenn er die Unterordnung des schwächeren Geschlechts gewöhnlichen Familienangelegenheiten vorgeschrieben,
dadurch aber Adam als Gatten keine Macht über Leben und Tod gegeben hat, die notwendigerweise nur der Obrigkeit zusteht.

Wenn Vater nur durch Zeugung der Kinder keine solche macht über diese erlangen und wenn das Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ sie auch nicht verleiht, sondern nur die Pflicht vorgibt, die man den Eltern gleicherweise, ob Untertanen oder nicht, und der Mutter ebenso wie dem Vater schuldet. Wenn all das sich so zusammenfügt, wie es meines Erachtens nach langer Rede klar bewiesen worden ist, dann hat der Mensch eine natürliche Freiheit.

Allem zum Trotz, was unser Autor so zuversichtlich im Gegenteil behauptet. Denn alle, welche an derselben gemeinsamen Natur, mit gleicher Vollmacht und Ermächtigung teilhaben, sind von Natur aus untereinander gleich. Deshalb sollten sie dieselben gemeinsamen Rechte und Privilegien genießen, bis ein offenkundiger Beschluss Gottes, der „Herr über alle, heilig auf ewig“ ist, vorgelegt werden kann, die Oberhoheit einer bestimmten Person zu beweisen, oder bis der Mensch mit eigener Zustimmung einem Höheren unterordnet.

Das ist so klar, dass nach unseres Autors eigenem Eingestehen sogar Sir John Hayward20, William Blackwood21 und William Barclay22 „die großen Verteidiger des Rechts der Könige“, es nicht zu leugnen wagten, „sondern einstimmig die natürliche Freiheit und Gleichheit der Menschen als eine unbestreitbare Wahrheit annehmen“.

Und unser Autor hatte so wenig zur Bekräftigung seiner großen Lehren, „das Adam absoluter Monarch war“, und „deshalb die Menschen nicht von Natur frei sind“, vorzubringen, das selbst seine eigenen Beweise gegen ihn sprechen. Um von seiner eigenen Taktik der Beweisführung Gebrauch zu machen:“Wenn dieses erste irrige Prinzip trügt, fallt der ganze Bau dieser ungeheuren Maschine absoluter Macht und Tyrannei in sich selbst zusammen“. Es bedarf keiner weiteren Worte als Antwort auf alles, was er auf einer so unrichtigen und gebrechlichen Grundlage aufbaut.

20 https://en.wikipedia.org/wiki/John_Hayward_(historian)
21 https://en.wikipedia.org/wiki/Blackwood’s_Magazine
22 https://en.wikipedia.org/wiki/William_Barclay_(jurist)

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