Schlagwort-Archive: lineare

TToG II § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. Political power, then, I take to be a right of making laws with penalties of death, and consequently all less penalties, for the regulating and preserving of property, and of employing the force of the community, in the execution of such laws, and in the defense of the commonwealth from foreign injury; and all this only for the public good.

§ 3. Deshalb verstehe ich unter politischer Macht das Recht, Gesetze für Regelung und Erhalt des Eigentums zu erlassen, einschließlich der Todesstrafe, und folglich allen geringeren Strafen und die Macht der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollziehen sowie das Gemeinwesen gegen jeglichen Schaden von außen zu schützen, jedoch alles dies einzig und allein für das öffentliche Wohl.

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TToG II § 2

John Locke: Two Treatises of Government

§ 2. To this purpose, I think it may not be amiss, to set down what I take to be political power; that the power of a magistrate over a subject may be distinguished from that of a father over his children, a master over his servant, a husband over his wife, and a Lord over his slave. All which distinct powers happening sometimes together in the same man, if he be considered under these different relations, it may help us to distinguish these powers one from another, and show the difference betwixt a ruler of a commonwealth, a father of a family, and a captain of a galley.

§ 2. Der Zweckbestimmung halber denke ich, wird es wohl kaum verkehrt sein, festzustellen, was ich unter politischer Macht verstehe. Es ist wichtig dass die Macht einer Obrigkeit über einen Untergeordneten von der eines Vaters über seine Kinder, eines Herrn über seinen Knecht, eines Ehemanns über seine Ehefrau, eines Herrschers über seinen Sklaven unterschieden werden kann. Da alle diese unterschiedlichen Machtstrukturen in ein und demselben Menschen zusammentreffen, wenn er in seinen sozialen Rollen betrachtet wird, so wird es uns leichter, diese Typen von Macht voneinander zu unterscheiden, die Unterschiede zwischen dem Oberhaupt eines Gemeinwesens, dem Vater einer Familie und dem Kapitän einer Galeere zu zeigen.

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TToG II § 1

John Locke: Two Treatises of Government

OF CIVIL GOVERNMENT

BOOK II

CHAPTER I

§ 1. It having been shown in the foregoing discourse,

1. That Adam had not, either by natural right of fatherhood, or by positive donation from God, any such authority over his children, or dominion over the world, as is pretended;

2. That if he had, his heirs, yet, had no right to it;

3. That if his heirs had, there being no law of nature nor positive law of God that determines which is the right heir in all cases that may arise, the right of succession, and consequently of bearing rule, could not have been certainly determined;

4. That if even that had been determined, yet the knowledge of which is the eldest line of Adams posterity, being so long since utterly lost, that in the races of mankind and families of the world, there remains not to one above another, the least pretence to be the eldest house, and to have the right of inheritance.

All these premises having, as I think, been clearly made out, it is impossible that the rulers now on earth should make any benefit, or derive any the least shadow of authority from that, which is held to be the fountain of all power, Adams private dominion and paternal jurisdiction. So that he that will not give just occasion to think that all government in the world is the product only of force and violence, and that men live together by no other rules but that of beasts, where the strongest carries it, and so lay a foundation for perpetual disorder and mischief, tumult, sedition and rebellion, (things that the followers of that hypothesis so loudly cry out against) must of necessity find out another rise of government, another original of political power, and another way of designing and knowing the persons that have it, than what Sir Robert Filmer hath taught us.

JOHN LOCKE

Von der bürgerlichen Regierung

Dies ist ein Aufsatz über den wahren Ursprung, die Ausdehnung und das Ziel der Staatlichen Regierung

Zweites Buch

Kapitel 1

§ 1. Nachdem in der vorhergehenden Abhandlung gezeigt worden ist,

1. dass Adam weder durch ein natürliches Recht durch Vaterschaft, noch durch rechtsetzende Schenkung Gottes eine solche Autorität über seine Kinder oder eine Herrschaft über die Welt besessen hat, wie behauptet wird;

2. dass selbst, wenn er es gehabt hätte, dennoch seine Erben kein Recht darauf hatten;

3. dass, wenn seine Erben es gehabt hätten, dennoch das Recht der Sukzession, folglich auch das zu Regieren, nicht mit Sicherheit hätte bestimmt werden können, weil es kein Natur- oder positives Gesetz Gottes gibt, das festlegt, wer in allen etwa vorkommenden Fällen der richtige Erbe ist;

4. dass, selbst wenn dies festgestellt worden wäre, dennoch das Wissen, welches die älteste Linie der Nachkommenschaft Adams ist, seit so langer Zeit gänzlich verloren gegangen ist, dass unter den Ethnien der Menschen und den Familien der Welt keiner ein minimaler Anspruch zusteht, das älteste Haus zu sein und das Recht der Erbschaft zu besitzen;

Nachdem alle Ausgangsbedingungen, meiner Überzeugung nach, klar bewiesen worden sind, ist es unmöglich, dass die jetzt lebenden Herrscher aus dem, was für die Quelle aller Macht gehalten wird, d. i. Adams private Herrschaft und väterliche Rechtsprechung, irgendwelchen Nutzen ziehen oder den mindesten Schatten von Autorität ableiten können.

Jeder, der nicht berechtigten Anlass geben will den Glauben zu verbreiten, alle rechtmäßigen Herrschaftsstrukturen weltweit seien nur das Produkt von Stärke und Macht sowie Menschen lebten nach keinen anderen Regeln zusammen als die Tiere, unter denen das jeweils Stärkste die Führungsrolle einnimmt und auf diese Weise für ewige Verwirrung, Unheil, Aufruhr, Empörung und Rebellion Anlass gibt, – Zustände, die gerade die Anhänger jener Herrschaftsidee so lauthals beklagen und deshalb Recht und Ordnung fordern – muss deshalb eine andere Entstehung von Regierung, einen anderen Ursprung politischer Macht und einen anderen Weg ausfindig machen, die Personen, welche diese besitzen sollen, zu bestimmen und zu erkennen, als Sir Robert Filmer uns gelehrt hat.

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TToG I § 160

John Locke: Two Treatises of Government

§ 160. How did God re-establish it? By a law, a positive command? We find no such thing. Our author means then, that when God gave them a King, in giving them a King, he re-established the right, & Co., to re-establish de facto the right of lineal succession to paternal government, is to put a man in possession of that government which his fathers did enjoy, and he by lineal succession had a right to:

For, first, if it were another government than what his ancestors had, it was not succeeding to an ancient right, but beginning a new one: For if a Prince should give a man, besides his ancient patrimony, which for some ages his family had been disseized of, an additional estate, never before in the possession of his ancestors, he could not be said to re-establish the right of lineal succession to any more than what had been formerly enjoyed by his ancestors.

If therefore the power the Kings of Israel had, were anything more than Isaac or Jacob had, it was not the re-establishing in them the right of succession to a power, but giving them a new power, however you please to call it, paternal or not: And whether Isaac and Jacob had the same power that the Kings of Israel had, I desire anyone, by what has been above said, to consider; and I do not think they will find, that either Abraham, Isaac, or Jacob, had any regal power at all.

§ 160. Wie stellte es Gott wieder her? Durch ein Gesetz oder ein ausdrückliches Kommando? Wir finden rein gar nichts in der Art. Unser Autor meint also: Indem Gott ihnen einen König gab, stellte er eben durch den Akt, ihnen einen König zu geben, das Recht wieder her usw.

Das Recht der linearen Nachfolge in der väterlichen Regierung de facto wieder herstellen heißt, einen Mann in Besitz jener Regierung setzen, die seine Väter tatsächlich ausgeübt haben und auf die er durch lineare Nachfolge ein Recht hat.

Erstens, wenn es eine andere Regierung wäre als sein Vorfahre hatte, wäre es nicht die Nachfolge in einem alten Recht, sondern der Beginn eines neuen.

Und zweitens, wenn ein Fürst einem Mann außer seiner alten Vermögensherrschaft (patrimonium), derer seine Familie lange Zeit beraubt gewesen war, noch einen neuen Besitz gibt, der nie zuvor zum Besitz seiner Vorfahren gehört hat, so kann man nicht sagen, das Recht der linearen Nachfolge sei wiederherstellt. Lediglich durch einen größeren Besitz als dem früheren seiner Vorfahren.

Sollte die Macht, welche die Könige Israels hatten, irgendwie grösser als diejenige Isaaks und Jakobs geworden sein, so war das nicht eine Wiederherstellung des Rechts der Nachfolge in einer bestehenden Macht sondern die Gewähr einer neuen Macht. Wie man sie
nennt, väterlich oder nicht, spielt keine Rolle. Ich bitte jeden nach oben Erörtertem zu erwägen, ob Isaak und Jakob dieselbe Macht hatten wie die Könige von Israel. Ich bezweifle er wird überhaupt eine königliche Macht bei Abraham, Isaak und Jakob finden.

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