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TToG II § 240

John Locke: Two Treatises of Government

§ 240. Here, it is like, the common question will be made: Who shall be judge, whether the Prince or legislative act contrary to their trust? This, perhaps ill-affected and factious men may spread amongst the people, when the Prince only makes use of his due prerogative.

To this I reply: The people shall be judge; for who shall be judge whether his trustee or deputy acts well and according to the trust reposed in him, but he who deputes him and must, by having deputed him, have still a power to discard him, when he fails in his trust? If this be reasonable in particular cases of private
men, why should it be otherwise in that of the greatest moment, where the welfare of millions is concerned, and also where the evil, if not prevented, is greater, and the redress very difficult, dear, and dangerous?

§ 240. Hier wird womöglich eine ganz normale Frage gestellt werden:

Wer soll Richter sein, ob der Fürst oder die Legislative gegen das ihnen gegebene Vertrauen handeln? Diese Frage könnten manierierte und händelsüchtige Menschen unters Volk verbreiten, während der Fürst nur von seiner gebührenden Prärogative Gebrauch macht.

Darauf antworte ich: Das Volk soll Richter sein. Wer anders soll richten, ob seine Vertrauensperson oder Beauftragter gut und dem in ihn gesetzten Vertrauen gemäß handelt als der, der ihn bevollmächtigt und genau dadurch noch Macht zurückbehalten muss ihn abzusetzen, wenn sein Vertrauen getäuscht sieht?

Soweit dies bei den Fällen des Privatlebens folgerichtig ist, weshalb sollte es im Fall höchster Bedeutung anders sein, wo das Wohl von Millionen betroffen wird, und wo auch das Übel, sofern nicht verhütet, größer, die Abhilfe aber sehr schwierig, teuer und gefährlich wäre?

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TToG II § 239

John Locke: Two Treatises of Government

§ 239. In these cases Barclay, the great champion of absolute monarchy, is forced to allow, that a King may be resisted and ceases to be a King. That is in short not to multiply cases in whatsoever he has no authority, there he is no King, and may be resisted: For wheresoever the authority ceases, the King ceases too and becomes like other men who have no authority.

And these two cases he instances in differ little from those above mentioned, to be destructive to governments, only that he has omitted the principle from which his doctrine flows; and that is, the breach of trust, in not preserving the form of government agreed on and in not intending the end of government itself, which is the public good and preservation of property39.

When a King has dethroned himself and put himself in a state of war with his people, what shall hinder them from prosecuting him who is no King, as they would any other man, who has put himself into a state of war with them; Barclay, and those of his opinion, would do well to tell us. This farther I desire may be taken notice of out of Barclay, that he says: The mischief that is designed them, the people may prevent before it be done:

Whereby he allows resistance when tyranny is but in design. Such designs as these (says he) when any King harbors in his thoughts and seriously promotes, he immediately gives up all care and thought of the commonwealth; so that, according to him, the neglect of the public good is to be taken as an evidence of such design, or at least for a sufficient cause of resistance.

And the reason of all he gives in these words, because he betrayed or forced his people whose liberty he ought carefully to have preserved. What he adds into the power and dominion of a foreign nation signifies nothing, the fault and forfeiture lying in the loss of their liberty, which he ought to have preserved and not in any distinction of the persons to whose dominion they were subjected. The people’s right is equally invaded and their liberty lost, whether they are made slaves to any of their own, or a foreign nation; and in this lies the injury and against this only they have the right of defense. And there are instances to be found in all countries, which show, that it is not the change of nations in the persons of their governors, but the change of government, that gives the offence.

Bilson76, a bishop of our church and a great stickler for the power and prerogative of Princes, does, if I mistake not in his treatise of Christian subjection acknowledge, that Princes may forfeit their power and their title to the obedience of their subjects; and if there needed authority in a case where reason is so plain, I could send my reader to Bracton77, Fortescue78 and the author of the Mirror and others, writers that cannot be suspected to be ignorant of our government or enemies to it.

But I thought Hooker alone might be enough to satisfy those men, who relying on him for their ecclesiastical polity, are by a strange fate carried to deny those principles upon which he builds it.

Whether they are herein made the tools of cunninger workmen, to pull down their own fabric, they were best look. This I am sure, their civil policy is so new, so dangerous and so destructive to both rulers and people, that as former ages never could bear the broaching of it; so it may be hoped, those to come, redeemed from the impositions of these Egyptian under-task-masters, will abhor the memory of such servile flatterers, who, whilst it seemed to serve their turn, resolved all government into absolute tyranny, and would have all men born to, what their mean souls fitted them for: Slavery.

§ 239. In diesen Fällen ist Barclay, der Großmeister absoluter Monarchie, genötigt zuzugeben: Einem König darf Widerstand geleistet werden und er hört auf König zu sein. Das heißt in Kürze, um die Fälle nicht zu vermehren: Wo und wann auch immer er keinerlei Autorität hat, ist er kein König und man darf sich ihm widersetzen.

Wo die Autorität aufhört, hört auch der König auf und wird anderen Menschen gleich, die keine Autorität haben. Die beiden Fälle, die er als Beispiel anführt, unterscheiden sich in ihrer Verderblichkeit für die Regierung nur wenig von den oben erwähnten. Nur hat er das Prinzip übersehen, aus dem seine Lehre entspringt. Darin besteht der Vertrauensbruch. Die vereinbarte Form der Regierung nicht zu bewahren, und nicht nach dem Ziel der Regierung selbst zu streben, der im Erhalt des öffentlichen Wohls und des Eigentums39 besteht.

Wenn ein König sich selbst entthront und sich in einen Kriegszustand mit seiner Bevölkerung gesetzt hat, was soll diese daran hindern, denjenigen zu verfolgen, der kein König ist, wie es jeden anderen verfolgen würde, der sich in einen Kriegszustand mit ihm gesetzt hat?

Barclay und diejenigen, welche seiner Meinung sind, täten gut daran uns das zu verraten. Weiter wünschte ich, von dem, was Barclay sagt, werde das folgende klar beachtet: Dem Unheil, das man gegen die Bevölkerung im Schilde führt, darf vorgebeugt werden, bevor es geschieht. Dadurch billigt er den Widerstand bereits wenn Tyrannei erst noch ein Vorsatz ist. Mit Absichten wie dieser, sagt er, gibt ein König, wenn er sie in seine Gedanken aufnimmt und ernsthaft betreibt, sofort alle Sorge und alles Denken an den Staat auf.

Damit ist nach Barclay die Vernachlässigung des öffentlichen Wohls als Beweis eines solchen Vorhabens oder mindestens als ein hinreichender Anlass des Widerstands anzusehen. Den Grund für alles liefert er mit folgenden Worten:

Weil er sein Volk, dessen Freiheit er sorgfältig hätte bewahren müssen, verraten oder ausgeliefert hat…

Was er hinzufügt: Unter Macht und Herrschaft einer fremden Nation, ist ohne Bedeutung. Das Verbrechen und die Verwirkung liegen in dem Verlust der Freiheit, die er hätte bewahren sollen und nicht im Unterschied der Personen deren Herrschaft sie unterworfen wurden.

Das Recht des Volkes wird auf gleiche Weise angegriffen und seine Freiheit geht ebenso verloren, ob es zu Sklaven eines aus seiner Mitte oder einer fremden Nation gemacht wird. Darin liegt das Unrecht und gegen dieses allein hat es das Recht der Verteidigung. In allen Ländern sind Beispiele zu finden, die zeigen: Bei den Nationen ist es nicht der Wechsel bei der Person ihrer Regenten, was den Anstoß erregt, sondern der Wechsel der Regierung.

Bilson76, ein Bischof unserer Kirche und großer Eiferer für Macht und Prärogative – Vorbehaltsrecht – der Fürsten, bekennt, wenn ich mich nicht irre, in seiner Abhandlung über Christliche Untertänigkeit: Fürsten können Macht und Anspruch auf den Gehorsam ihrer Untertanen verwirken.

Wenn es weiterer Autorität bedarf in einem Fall, in dem die Vernunft so klar ist, könnte ich meine Leser auf Bracton77, Fortescue78, den Autor des „Mirror“ u. a. verweisen. Schriftsteller, die nicht in Verdacht geraten können unsere Regierung nicht anzuerkennen oder ihr feindlich zu sein. Ich glaubte Hooker würde ausreichen, diejenigen zu überzeugen, die sich mit Kirchenpolitik auf ihn stützen und durch ein merkwürdiges Schicksal dahin gebracht werden, die Prinzipien zu verneinen, auf die sie aufbauen. Ob sie dabei Werkzeugen gerissener Handwerker gemacht worden sind, ihren eigenen Bau niederzureißen, dass sollen sie selber herausfinden.

Dessen bin ich sicher: Ihre staatliche Politik ist so neu, so gefährlich und so verderblich für beide, Herrscher und Volk. So wie frühere Zeitalter niemals deren Aufkommen ertragen konnten, darf gehofft werden, die kommenden, erlöst von den Betrügereien dieser ägyptischen Unter-Arbeitsvögte, werden das Andenken an diese kriecherischen Schleimer verabscheuen.

Jene die, solange es ihren Zwecken zu dienen schien, alle Regierung auf absolute Tyrannei zurückführten und alle Menschen dazu geboren sehen wollten, worauf ihre wertlosen Seelen sie selbst vorbereiteten:

Auf Sklaverei!

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

76https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Bilson
77https://en.wikipedia.org/wiki/Henry_de_Bracton
78https://en.wikipedia.org/wiki/John_Fortescue_(judge)
78https://de.wikipedia.org/wiki/John_Fortescue_(Jurist)

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TToG II § 174

John Locke: Two Treatises of Government

§ 174. He that shall consider the distinct rise and extent, and the different ends of these several powers, will plainly see, that paternal power comes as far short of that of the magistrate, as despotical exceeds it; and that absolute dominion, however placed, is so far from being one kind of civil society, that it is as inconsistent with it, as slavery is with property39. Paternal power is only where minority makes the child incapable to manage his property39; political, where men have property39 in their own disposal; and despotical, over such as have no property39 at all.

§ 174. Wer die Verschiedenheit von Entstehung, Reichweiten und Zielen dieser Typen Macht erwägt, wird auch klar erkennen:

Väterliche Macht hinkt Regierungsmacht genau so hinterher, wie despotische Macht sie übertrifft. Absolute Herrschaft, wie auch immer genutzt, ist so weit davon entfernt eine Art bürgerlicher Gesellschaft zu sein, dass sie sich mit ihr in etwa so verträgt wie Sklaverei mit Eigentum39.

Väterliche Macht besteht nur da, wo Unmündigkeit das Kind daran hindert sein Eigentum39 zu verwalten.

Politische, wo Menschen über ihr Eigentum39 selbst verfügen dürfen.

Despotische besteht nur über jene, die überhaupt kein Eigentum39 haben.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 173

John Locke: Two Treatises of Government

§ 173. Nature gives the first of these, viz. paternal power to parents for the benefit of their children during their minority, to supply their want of ability, and understanding how to manage their property39. (By property39 I must be understood here, as in other places, to mean that property which men have in their persons as well as goods.) Voluntary agreement gives the second, viz. political power to governors for the benefit of their subjects, to secure them in the possession and use of their properties39. And forfeiture gives the third, despotical power to Lords for their own benefit, over those who are stripped of all property39.

§ 173. Natur verleiht die erste dieser Arten von Macht: Die väterliche Macht der Eltern zum Wohl ihrer Kinder, während deren Unmündigkeit den Mangel an Fähigkeit und Verstand im Umgang mit dem Eigentum39 zu ersetzen (Unter Eigentum39 verstehe ich hier, wie an anderen Stellen, das Eigentum39, das Menschen sowohl an ihren Personen wie an ihren Gütern haben).

Freiwillige Übereinkunft gewährt die zweite, die politische Macht der Regenten zum Wohl der Mitbürger deren Besitz und die Nutzung ihres Eigentums39 zu schützen.

Verwirkung gewährt die dritte, die despotische Macht, den Herren zu ihrem eigenen Nutzen über diejenigen zu verfügen, die blank jeglichen Eigentums39 sind.

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39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 172

John Locke: Two Treatises of Government

§ 172. Thirdly, despotical power is an absolute, arbitrary power one man has over another, to take away his life, whenever he pleases. This is a power, which neither nature gives, for it has made no such distinction between one man and another; nor compact can convey: For man not having such an arbitrary power over his own life, cannot give another man such a power over it; but it is the effect only of forfeiture, which the aggressor makes of his own life, when he puts himself into the state of war with another:

For having quitted reason, which God hath given to be the rule betwixt man and man, and the common bond whereby human kind is united into one fellowship and society; and having renounced the way of peace which that teaches, and made use of the force of war, to compass his unjust ends upon another, where he has no right; and so revolting from his own kind to that of beasts, by making force, which is theirs, to be his rule of right, he renders himself liable to be destroyed by the injured person, and the rest of mankind that will join with him in the execution of justice, as any other wild beast, or noxious brute, with whom mankind can have neither society nor security59.

And thus captives, taken in a just and lawful war, and such only, are subject to a despotical power, which, as it arises not from compact, so neither is it capable of any, but is the state of war continued: For what compact can be made with a man that is not master of his own life? What condition can he perform? And if he be once allowed to be master of his own life, the despotical, arbitrary power of his master ceases. He that is master of himself, and his own life, has a right too to the means of preserving it; so that as soon as compact enters, slavery ceases, and he so far quits his absolute power, and puts an end to the state of war, who enters into conditions with his captive.

§ 172. Zum Dritten: Despotische Macht ist absolute, willkürliche Macht, die ein Mensch über einen anderen hat ihm sein Leben zu nehmen, wenn es ihm beliebt. Diese Macht kann weder das Naturrecht gewähren, weil es keinen entsprechenden Unterschied zwischen dem einem und dem anderen Menschen macht, noch kann sie einen Vertrag übertragen. Da der Mensch keine solche willkürliche Macht über sein eigenes Leben hat, kann er sie auch keinem anderen Menschen einräumen. Sie ist lediglich Folge der Verwirkung des eigenen Lebens, welche ein Angreifer riskiert, wenn er gegen andere den Krieg erklärt.

Denn er legt damit die Vernunft ab, die Gott gewährt hat, um die Angelegenheiten zwischen den Menschen zu regeln und um das gemeinsame Band zu bilden, das Menschengeschlecht zu einer einzigen Gemeinschaft und Gesellschaft zu vereinigen. Er verzichtet auf den Pfad des Friedens, den die Vernunft lehrt, und nutzt die Macht des Kriegs um seine unrechtmäßigen Absichten anderen dort aufzuzwingen, wo er keinerlei Recht hat.

Sobald er rohe Gewalt, das Mittel der Tiere, zu seiner Rechtsregel macht, sich dadurch von seiner eigenen Art zu einer tierischen verwandelt, geht er das Risiko ein, durch den Geschädigten und die übrige Menschheit, die sich mit jenem zum Vollzug des Rechts vereinen wird, vernichtet zu werden. Genau jedes andere wilde Tier oder jede schädliche Bestie, mit dem der Mensch weder in Gemeinschaft noch Sicherheit leben kann59.

Daher sind Gefangene aus einem gerechten und rechtmäßigen Krieg, und nur solche, einer despotischen Macht unterworfen, die, weil sie nicht aus einem Vertrag entsteht, auch kein vertraglich regelbarer sondern fortgesetzter Kriegszustand ist. Welcher Vertrag könnte auch mit einem Menschen geschlossen werden, der nicht Herr seines eigenen Lebens ist? Welche Bedingung könnte er erfüllen? Wird ihm einmal gewährt, Herr seines eigenen Lebens zu sein, hört die despotische, willkürliche Macht seines Herrn auf. Wer Herr seiner selbst und seines eigenen Lebens ist, hat auch ein Recht auf die Mittel es zu erhalten. Sobald ein Vertrag eingegangen wird, hört die Sklaverei auf. Wer Bedingungen mit seinem Gefangenen vereinbart, legt seine absolute Macht nieder und setzt dem Kriegszustand ein Ende.

59Another copy corrected by Mr. Locke, has it thus: Noxious brute that is destructive to their being.

Eine weitere Kopie, korrigiert durch John Locke selbst, drückt es so aus: Schädliche Bestie, die deren Existenz zerstört.

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TToG II § 171

John Locke: Two Treatises of Government

§ 171. Secondly, political power is that power, which every man having in the state of nature, has given up into the hands of the society, and therein to the governors, whom the society hath set over itself, with this express or tacit trust, that it shall be employed for their good, and the preservation of their property39:

Now this power, which every man has in the state of nature, and which he parts with to the society in all such cases where the society can secure him, is to use such means, for the preserving of his own property39, as he thinks good, and nature allows him; and to punish the breach of the law of nature in others, so as (according to the best of his reason) may most conduce to the preservation of himself, and the rest of mankind.

So that the end and measure of this power, when in every man’s hands in the state of nature, being the preservation of all of his society, that is, all mankind in general, it can have no other end or measure, when in the hands of the magistrate, but to preserve the members of that society in their lives, liberties, and possessions39; and so cannot be an absolute, arbitrary power over their lives and fortunes, which are as much as possible to be preserved; but a power to make laws, and annex such penalties to them, as may tend to the preservation of the whole, by cutting off those parts and those only, which are so corrupt, that they threaten the sound and healthy, without which no severity is lawful. And this power has its original only from compact and agreement, and the mutual consent of those who make up the community.

§ 171. Zum Zweiten: Politische Macht ist eine Macht, die jeder Mensch im Naturzustand hat, zu Gunsten der Gesellschaft und in dieser zu Gunsten der Regenten, die von der Gesellschaft erhoben werden, abgibt. Und zwar im ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrauen, sie werde zu seinem Wohl und zum Erhalt seines Eigentums39 angewandt.

Nun darf diese Macht, die jeder im Naturzustand hat und auf die er zu Gunsten der Gesellschaft in all den Fällen verzichtet, in denen die Gesellschaft ihn sichern kann, ausschließlich solche Mittel zum Erhalt seines Eigentums39 nutzen, die er für geeignet hält und die die Natur auch ihm gestattet. Ferner darf sie jeden Bruch des Naturrechts an Anderen nur so bestrafen, wie es (nach bestem Ermessen der Vernunft) am ehesten zu seinem Erhalt und dem der übrigen Menschheit führt.

Da Zweck und Maß dieser Macht, wie im Naturzustand in jedermanns Hand liegend, der Erhalt aller Mitglieder der Gesellschaft, was allgemein gesamte Menschheit bedeutet, so kann sie auch, sobald sie in den Händen einer Obrigkeit liegt keinen anderen Zweck und kein anderes Maß haben, als Leben, Freiheit und Besitz39 der Mitglieder dieser Gesellschaft zu bewahren. Daher kann sie nie absolute, willkürliche Macht über Leben und Vermögen39 beinhalten, weil diese soweit als möglich erhalten werden müssen. Sie ist eine Macht, Gesetze zu erlassen und solche Strafen damit zu verbinden, die zu Erhalt des Ganzen dienen, indem sie diejenigen Teile, und nur diese, beseitigen, die durch ausufernde Korruption den Wohlklang und die Heilkraft bedrohen, ohne die keine rechtmäßig Strenge existiert.

Diese Macht hat ihre Quelle ausschließlich in Vertrag, Übereinkunft und in der gegenseitigen Einvernehmen derjenigen, welche die Gemeinschaft bilden.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

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TToG II § 143

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XII

Of the Legislative, Executive, and Federative
Power of the Commonwealth

§ 143. The legislative power is that, which has a right to direct how the force of the commonwealth shall be employed for preserving the community and members of it. But because those laws which are constantly to be executed, and whose force is always to continue, may be made in a little time; therefore there is no need, that the legislative should be always in being, not having always business to do. And because it may be too great a temptation to human frailty, apt to grasp at power, for the same persons, who have the power of making laws, to have also in their hands the power to execute them, whereby they may exempt themselves from obedience to the laws they make, and suit the law, both in its making, and execution, to their own private advantage, and thereby come to have a distinct interest from the rest of the community, contrary to the end of society and government: Therefore in well ordered commonwealths, where the good of the whole is so considered, as it ought, the legislative power is put into the hands of divers persons who duly assembled, have by themselves, or jointly with others, a power to make laws, which when they have done, being separated again, they are themselves subject to the laws they have made; which is a new and near tie upon them, to take care, that they make them for the public good.

Kapitel 12

Legislative, exekutive und föderative Macht des Staats

§143. Die legislative Macht hat das Recht zu bestimmen, wie die gesamte Macht des Staats zum Erhalt der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder
eingesetzt werden soll. Da aber die Gesetze, die beständig vollzogen und deren Kraft fortdauernd sein soll, in kurzer Zeit ausgefertigt und erlassen werden können, gibt es keinen Bedarf, die Legislative permanent zu installieren, da sie nicht immer konkret beschäftigt sein würde.

Angesichts der Schwäche der menschlichen Natur, stets bereit nach Macht zu greifen, wäre für die Personen, die Macht besitzen Gesetze zu erlassen, die Versuchung zu groß, auch die Macht zum Vollzug in die Hand zu bekommen. Sie könnten sich selbst dadurch von der Beachtung der Gesetz, die sie erlassen ausnehmen. Sogar das Gesetz hinsichtlich Gestaltung wie Vollzug ihrem eigenen privaten Vorteil anpassen und dazu kommen, von der übrigen Gemeinschaft abweichende, dem Zweck von Gesellschaft und Regierung entgegen gesetzte Interessen zu verfolgen.

Deshalb wird in gut organisierten Staaten, wo das Wohl des Ganzen wie vorgesehen berücksichtigt wird, die legislative Macht in die Hände verschiedener Personen gelegt, die ordnungsgemäß versammelt entweder durch sich selbst oder im Verein mit anderen die Macht haben, Gesetze zu erlassen. Sowie sich sobald dies geschehen ist wieder trennen und selber denselben Gesetzen untergeordnet sind, die sie verfasst haben. Deshalb haben sie ein weiteres starkes Motiv, darauf bedacht zu sein, sie auf das öffentliche Wohl auszurichten.

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TToG II § 4

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER II

Of the State of Nature

§ 4. To understand political power right, and derive it from its original, we must consider, what state all men are naturally in, and that is, a state of perfect freedom to order their actions, and dispose of their possessions and persons, as they think fit, within the bounds of the law of nature, without asking leave, or depending upon the will of any other man. A state also of equality, wherein all the power and jurisdiction is reciprocal, no one having more than another; there being nothing more evident, than that creatures of the same species and rank, promiscuously born to all the same advantages of nature, and the use of the same faculties should also be equal one amongst another without subordination or subjection, unless the Lord and master of them all should, by any manifest declaration of his will, set one above another, and confer on him, by an evident and clear appointment, an undoubted right to dominion and sovereignty.

Kapitel 2

Vom Naturzustand

§ 4. Um politische Macht richtig zu verstehen und sie von ihrem Ursprung abzuleiten, müssen wir betrachten, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden. Es handelt sich um einen Zustand völliger Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturrechts ihre Handlungen zu regeln, und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeiten zu verfügen, wie es Ihnen am geeignetsten erscheint. Ohne der Erlaubnis eines anderen zu bedürfen oder von seinem Willen abzuhängen. Darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem sämtliche Macht und Rechtsprechung interdependent sind und einer nicht mehr besitzt als der andere. Was ist einleuchtender, als dass Geschöpfe der gleichen Gattung und desselben Rangs, die ohne Unterschied zum Genuss all der selben naturgegebenen Chancen und zum Gebrauch derselben Fähigkeiten geboren sind, ohne Unterordnung oder Unterwerfung, auch unter sich gleich sein müssen? Es sei denn, dass der Herr und Meister Aller durch eine deutliche Kundgebung seines Willens einen über den anderen setzt, und ihm durch eine überzeugende, klare Ernennung ein zweifelsfreies Recht auf Herrschaft und Souveränität erteilt.

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TToG II § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. Political power, then, I take to be a right of making laws with penalties of death, and consequently all less penalties, for the regulating and preserving of property, and of employing the force of the community, in the execution of such laws, and in the defense of the commonwealth from foreign injury; and all this only for the public good.

§ 3. Deshalb verstehe ich unter politischer Macht das Recht, Gesetze für Regelung und Erhalt des Eigentums zu erlassen, einschließlich der Todesstrafe, und folglich allen geringeren Strafen und die Macht der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollziehen sowie das Gemeinwesen gegen jeglichen Schaden von außen zu schützen, jedoch alles dies einzig und allein für das öffentliche Wohl.

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