Schlagwort-Archive: Pass

TToG II § 209

John Locke: Two Treatises of Government

§ 209. But if either these illegal acts have extended to the majority of the people; or if the mischief and oppression has lighted only on some few, but in such cases, as the precedent, and consequences seem to threaten all; and they are persuaded in their consciences, that their laws, and with them their estates, liberties, and lives are in danger, and perhaps their religion too; how they will be hindered from resisting illegal force, used against them, I cannot tell.

This is an inconvenience, I confess, that attends all governments whatsoever, when the governors have brought it to this pass, to be generally suspected of their people; the most dangerous state which they can possibly put themselves in; wherein they are the less to be pitied, because it is so easy to be avoided; it being as impossible for a governor, if he really means the good of his people, and the preservation of them, and their laws together, not to make them see and feel it, as it is for the father of a family, not to let his children see he loves, and takes care of them.

§ 209. Erstrecken sich entweder diese unrechtmäßigen Akte auf die Mehrheit des Volks oder waren von Schaden und Unterdrückung zwar nur einige wenige, aber in derartigen Fällen betroffen, die als Präzedenzfall mit Folgen die Allgemeinheit zu bedrohen scheinen, sobald diese im Gewissen davon überzeugt sind, ihre Gesetze und mit ihnen ihr Vermögen, ihre Freiheiten und Leben wären in Gefahr, vielleicht sogar ihre Religion:

Wie man sie dann hindern wollte, sich unrechtmäßig gegen sie eingesetzter Gewalt zu widersetzen, vermag ich nicht zu sagen. Ich gestehe: Hier liegt eine Schwierigkeit vor, die jede Regierung welcher Art sie auch sei zu erwarten hat. Jedes Mal wenn Regierende es so weit gebracht haben, generell dem Argwohn der Bevölkerung ausgesetzt zu sein, die gefährlichste Lage übrigens, in die sie sich selbst bringen können, und in der sie umso weniger zu bemitleiden sind, als sie so leicht zu vermeiden ist.

Es ist für einen Regenten genauso ausgeschlossen, sofern er wirklich das Wohl und den Erhalt der Bevölkerung und der Gesetze beabsichtigt, diese Bevölkerung das nicht nachprüfbar erkennen und fühlen zu lassen, wie es für einen Familienvater ausgeschlossen ist, den Kindern nicht zum Bewusstsein zu bringen, dass er sie liebt und für sie sorgt.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 159

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIV

OF PREROGATIVE

§ 159. Where the legislative and executive power are in distinct hands, (as they are in all moderated monarchies, and well-framed governments) there the good of the society requires, that several things should be left to the discretion of him that has the executive power: For the legislators not being able to foresee, and provide by laws, for all that may be useful to the community, the executor of the laws, having the power in his hands, has by the common law of nature a right to make use of it for the good of the society, in many cases, where the municipal law has given no direction, till the legislative can conveniently be assembled to provide for it.

Many things there are which the law can by no means provide for; and those must necessarily be left to the discretion of him that has the executive power in his hands, to be ordered by him as the public good and advantage shall require: Nay, it is fit that the laws themselves should in some cases give way to the executive power, or rather to this fundamental law of nature and government, viz. That as much as may be all the members of the society are to be preserved:

For since many accidents may happen, wherein a strict and rigid observation of the laws may do harm; (as not to pull down an innocent man’s house to stop the fire, when the next to it is burning) and a man may come sometimes within the reach of the law, which makes no distinction of persons, by an action that may deserve reward and pardon; ‚tis fit the ruler should have a power, in many cases, to mitigate the severity of the law, and pardon some offenders: For the end of government being the preservation of all, as much as may be, even the guilty are to be spared, where it can prove no prejudice to the innocent.

Kapitel 14

Die Prärogative

§ 159. Wo legislative und exekutive Macht in verschiedenen Händen liegen, wie das bei allen gemäßigten Monarchien und gut organisierten
Regierungen der Fall ist, erfordert das Wohl der Gesellschaft, verschiedene Dinge dem Ermessen dessen zu überlassen bleiben, der exekutive Macht hat. Da Gesetzgeber außer Stande sind, in die Zukunft zu blicken und durch Gesetze für alles vorzusorgen, was für eine Gemeinschaft nützlich sein könnte, ist der Vollstrecker der Gesetze, der durch das allgemeine Naturrecht die Macht in der Hand hat, so lange in der Lage, seine Macht für das Wohl der Gesellschaft in vielen der Fälle zu gebrauchen, in denen lokale Gesetze keine Richtung weisen, bis deren Legislative in üblicher Weise versammelt werden kann, um das Weitere zu bestimmen.

Es gibt viele Gegebenheiten, die für das Gesetz schlicht nicht vorhersehbar sind und diese müssen notwendigerweise dem Ermessen dessen
überlassen bleiben, der exekutive Gewalt zur Hand hat, um durch ihn geordnet zu werden, wie es öffentlicher Nutzen und Vorteil erfordern. Vielmehr passt es sogar in manchen Fällen, dass die Gesetze selbst exekutiver Macht oder besser dem Grundgesetz für Natur und Regierung Platz machen, da so weit als möglich alle Glieder der Gesellschaft erhalten werden müssen.

Schließlich können viele Notlagen eintreten, bei denen strikte und rigide Beachtung der Gesetze Schaden verursachen könnte: Beispielsweise das Haus eines unschuldigen Menschen nicht niederzureißen, um ein Feuer zu stoppen, wenn das Nachbarhaus brennt. Weil Menschen manchmal für eine Handlung, die Belohnung und Verzeihung verdienen, in einen Bereich des Gesetzes kommen, der kein Ansehen der Person kennt, ist es gut, wenn der Regent Macht hat, in vielen Fällen die Strenge des Gesetzes zu mildern und manche Übertreter zu begnadigen. Da das letztliche Ziel von Regierung der Erhalt möglichst aller ist, müssen selbst die Schuldigen geschont werden, wo es ohne Schaden für den Unschuldigen geschehen kann.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 53

John Locke: Two Treatises of Government

§ 53. Had but this one thing been well considered, without looking any deeper into the matter, it might perhaps have kept men from running into those gross mistakes, they have made, about this power of parents; which, however it might, without any great harshness, bear the name of absolute dominion, and regal authority, when under the title of paternal power it seemed appropriated to the father, would yet have sounded but oddly, and in the very name shown the absurdity, if this supposed absolute power over children had been called parental; and thereby have discovered, that it belonged to the mother too: For it will but very ill serve the turn of those men, who contend so much for the absolute power and authority of the fatherhood, as they call it, that the mother should have any share in it; and it would have but ill supported the monarchy they contend for, when by the very name it appeared, that that fundamental authority, from whence they would derive their government of a single person only, was not placed in one, but two persons jointly. But to let this of names pass.

§ 53. Wäre nur diesem einen Umstand ein wenig mehr Aufmerksamkeit geschenkt worden, ohne sich tiefer mit dem Gegenstand zu befassen, hätte das womöglich die Menschen abgehalten, auf derart großen Fehlinterpretationen hereinzufallen, die bei der Macht der Eltern der Fall war. Diese Macht hätte ohne sonderlich harten Klang die Bezeichnung absolute Herrschaft und königliche Autorität tragen könnte, wenn sie unter der Bezeichnung väterlicher Macht dem Vater zu gehören schiene. Doch es hätte umso hässlicher geklungen und allein im Namen die Absurdität gezeigt, wäre diese angebliche absolute Macht über Kinder elterliche Macht genannt und deutlich geworden, dass sie der Mutter ebenfalls zusteht.

Es wäre ziemlich übel für die Ziele der Leute, die so sehr für die absolute Macht und Autorität der – ihrerseits so bezeichneten – Vaterschaft kämpfen, wenn die Mutter irgendeinen Anteil daran hätte. Der Monarchie, für die sie eintreten, wäre es ein schlechter Halt, wenn schon aus dem Namen hervorginge, die grundlegende Autorität, von der sie ihre Regierung nur einer einzigen Person ableiten, läge nicht bei einer sondern zwei Personen gemeinschaftlich. Damit wollen wir diese Frage der Begriffe ad acta legen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG I § 140

John Locke: Two Treatises of Government

§ 140. If Noah did divide the world between his sons, and his assignment of dominions to them were good, there is an end of divine institution; all our author’s discourse of Adam’s heir, with whatsoever he builds on
it, is quite out of doors; the natural power of Kings falls to the ground; and then the form of the power governing, and the person having that power, will not be (as he says they are, Observations, 254) the ordinance of God, but they will be ordinances of man: For if the right of the heir be the ordinance of God, a divine right, no man, father or not father, can alter it:

If it be not a divine right, it is only human, depending on the will of man: And so where human institution gives it not, the first-born has no right at all above his brethren; and men may put government into what hands, and under what form, they please.

§ 140. Hätte Noah in der Tat die Welt unter seine drei Söhne verteilt und die Übertragung der father auf sie wäre gültig, dann muss „Gottes Institution“ ein Ende haben und die ganze Abhandlung unseres Autors über Adams Erbe mit allem, was er darauf gründet, fällt aus diesem Rahmen heraus: Die natürliche Macht der Könige stürzt in sich zusammen, und die Form der Regierungsgewalt sowie die Person, welche diese Macht besitzt, werden nicht (wie Filmer O. 254 behauptet) eine Anordnung Gottes sein, sondern Verordnungen der Menschen. Denn wenn das Recht des Erben eine Anordnung Gottes, ein göttliches Recht ist, kann kein Mensch, Vater oder nicht Vater, etwas daran ändern. Wenn es aber kein göttliches Recht ist, so ist es nur ein menschliches und vom menschlichen Willen abhängig. Wo also keinerlei menschliche Institution dieses Recht gewährt, hat der Erstgeborene gar kein Recht über seine Brüder. Die Menschen dagegen können die Regierung in die Hände legen und ihr die Form geben, welche ihnen zu Pass kommt.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt