Schlagwort-Archive: assignment

TToG I § 140

John Locke: Two Treatises of Government

§ 140. If Noah did divide the world between his sons, and his assignment of dominions to them were good, there is an end of divine institution; all our author’s discourse of Adam’s heir, with whatsoever he builds on
it, is quite out of doors; the natural power of Kings falls to the ground; and then the form of the power governing, and the person having that power, will not be (as he says they are, Observations, 254) the ordinance of God, but they will be ordinances of man: For if the right of the heir be the ordinance of God, a divine right, no man, father or not father, can alter it:

If it be not a divine right, it is only human, depending on the will of man: And so where human institution gives it not, the first-born has no right at all above his brethren; and men may put government into what hands, and under what form, they please.

§ 140. Hätte Noah in der Tat die Welt unter seine drei Söhne verteilt und die Übertragung der father auf sie wäre gültig, dann muss „Gottes Institution“ ein Ende haben und die ganze Abhandlung unseres Autors über Adams Erbe mit allem, was er darauf gründet, fällt aus diesem Rahmen heraus: Die natürliche Macht der Könige stürzt in sich zusammen, und die Form der Regierungsgewalt sowie die Person, welche diese Macht besitzt, werden nicht (wie Filmer O. 254 behauptet) eine Anordnung Gottes sein, sondern Verordnungen der Menschen. Denn wenn das Recht des Erben eine Anordnung Gottes, ein göttliches Recht ist, kann kein Mensch, Vater oder nicht Vater, etwas daran ändern. Wenn es aber kein göttliches Recht ist, so ist es nur ein menschliches und vom menschlichen Willen abhängig. Wo also keinerlei menschliche Institution dieses Recht gewährt, hat der Erstgeborene gar kein Recht über seine Brüder. Die Menschen dagegen können die Regierung in die Hände legen und ihr die Form geben, welche ihnen zu Pass kommt.

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TToG I § 128

John Locke: Two Treatises of Government

§ 128. If God had given the land of Canaan to Abraham, and in general terms to somebody after him, without naming his seed, whereby it might be known who that somebody was, it would have been as good and useful an assignment, to determine the right to the land of Canaan, as it would be the determining the right of crowns, to give empire to Adam and his successive heirs after him, without telling who his heir is: For the word heir, without a rule to know who it is, signifies no more than somebody, I know not whom.

God making it a divine institution, that men should not marry those who were near of kin, thinks it not enough to say, none of you shall approach to any that is near of kin to him, to uncover their nakedness; but moreover, gives rules to know who are those near of kin, forbidden by divine institution; or else that law would have been of no use, it being to no purpose to lay restraint, or give privileges to men, in such general terms, as the particular person concerned cannot be known by.

But God not having any where said, the next heir shall inherit all his father’s estate or dominion, we are not to wonder, that he hath no where appointed who that heir should be; for never having intended any such thing, never designed any heir in that sense, we cannot expect he should anywhere nominate, or appoint any person to it, as we might, had it been otherwise. And therefore in scripture, though the word heir occurs, yet there is no such thing as heir in our author’s sense, one that was by right of nature to inherit all that his father had, exclusive of his brethren.

Hence Sarah supposes, that if Ishmael staid in the house, to share in Abrahams estate after his death, this son of a bond-woman might be heir with Isaac; and therefore, says she, cast out this bond-woman and her son, for the son of this bond-woman shall not be heir with my son:

But this cannot excuse our author, who telling us there is, in every number of men, one who is right and next heir to Adam, ought to have told us what the laws of descent are; but he having been so sparing to instruct us by rules, how to know who is heir, let us see in the next, place, what his history out of scripture, on which he pretends wholly to build his government, give us in this necessary and fundamental point.

§ 128. Hätte Gott das Land Kanaan dem Abraham zugewiesen und außerdem mit unbestimmten Worten einem Nachfolger, ohne jedoch dessen Herkunft zu erläutern, wodurch bekannt geworden wäre, wer dieser Jemand sein solle, wäre es gut und nützlich gewesen, über das Recht auf das Land Kanaan zu bestimmen, wie es bei der Entscheidung über das Recht auf Kronen gelten soll, die Herrschaft an Adam und seine ihm folgenden Erben nach ihm zu gewähren ohne zu festzulegen, wer der Erbe ist. Ohne eine Regel zur Erkenntnis, um wen es sich handelt, bedeutet das Wort Erbe nicht mehr als Irgendjemand, ich weiß nicht wer.

Gott, der es als göttliche Institution eingerichtet hat, dass nahe Verwandte untereinander nicht heiraten sollten, hält es für unzureichend zu bestimmen: Niemand soll seine nächsten Blutsverwandten angehen um ihre Nacktheit zu entblößen. Gott gab genaue Vorschriften um zu wissen, welche durch göttliche Institution geschützten nahe Verwandte sind. Sonst wäre das Gesetz nutzlos, weil es keinen Sinn ergibt, Menschen mit so allgemeinen Worten Beschränkungen aufzuerlegen oder Privilegien zu erteilen, dass genau die davon betroffene Person nicht erkannt werden kann.

Da Gott nirgends bestimmt hat, dass der nächste Erbe den ganzen Besitz oder den Herrschaftsbereich des Vaters erben soll, brauchen wir uns nicht wundern, dass er nirgends bestimmt hat, wer dieser Erbe ist. Da er derlei nie beabsichtigt, nie einen Erben in diesem Verständnis bezeichnet hat, können wir nicht erwarten, er würde ihn irgendwo benennen oder irgendeine Person dazu bestimmen, wie es hätte erwartet dürfen, sofern es anders gewesen wäre. Aus diesem Grund war in der Bibel, auch wenn der Begriff Erbe vorkommt, nie ein Erbe in unseres Autors Sinn gemeint.

Keiner, der unter Ausschluss seiner Brüder durch Naturgesetz dazu bestimmt war, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben. Deshalb geht Sarah davon, falls Ismael im Haus bliebe um an Abrahams Besitz nach dessen Tod teilzunehmen, dieser Sohn einer Sklavin zusammen mit Isaak erben werde und fordert: Treibe diese Magd und ihren Sohn hinaus, denn der Sohn dieser Magd soll nicht zusammen mit meinem Sohn Isaak erben. Das kann unmöglich eine Entschuldigung für unseren Autor sein, der uns hätte mitteilen müssen, wie die Gesetze für Abstammung lauten, sobald er verkündet, dass in jeder Anzahl von Menschen rechtmäßiger und nächster Erbe Adams steckt.

Da er uns so sparsam mit Regeln versehen hat, mit denen wir den Erben erkennen könnten, wollen wir zunächst untersuchen, was seine Geschichte aus der Heiligen Schrift, auf der er seine Regierung gänzlich aufzubauen vorgibt, uns in Bezug auf diesen notwendigen und grundlegenden Punkt liefert.

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TToG I § 127

John Locke: Two Treatises of Government

§ 127. Thus we see how our author, laying it for a sure foundation, that the very person that is to rule, is the ordinance of God, and by divine institution, tells us at large, only that this person is the heir, but who this heir is, he leaves us to guess; and so this divine institution, which assigns it to a person whom we have no rule to know, is just as good as an assignment to nobody at all. But, whatever our author does, divine institution makes no such ridiculous assignments: Nor can God be supposed to make it a sacred law, that one certain person should have a right to something, and yet not give rules to mark out, and know that person by, or give an heir a divine right to power, and yet not point out who that heir is. It is rather to be thought, that an heir had no such right by divine institution, than that God should give such a right to the heir, but yet leave it doubtful and undeterminable who such heir is.

§ 127. Nachdem unser Autor als sichere Grundlage angibt, genau die Person, die herrschen soll, herrsche durch Anordnung Gottes und durch göttliche Institution, erklärt er uns beiläufig, diese Person sei der Erbe Adams. Wer aber dieser Erbe ist, lässt er uns raten. Diese göttliche Institution, welche die Herrschaft einer Person überträgt, die zu erkennen wir keine Regel besitzen, ist ebenso wertvoll wie überhaupt keine Übertragung. Unser Autor mag erzählen was er will. Derart lächerliche Übertragungen geschehen weder auf Grund göttlicher Institution noch darf man annehmen, Gott habe es zu einem heiligen Gesetz gemacht, dass eine einzige und bestimmte Person ein Recht auf etwas haben sollte und dennoch keine Regeln aufgestellt, wie diese Person gekennzeichnet und erkannt wird. Oder er gäbe einem Erben göttliches Recht auf Macht und doch unterließ es zu bestimmen, wer diese Person ist. Eher darf man davon ausgehen, kein Erbe besäße solch ein Recht durch göttliche Institution, als dass Gott diesem Erben ein solches Recht verliehen und trotzdem zweifelhaft und unbestimmbar gelassen habe, wer dieser Erbe ist.

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TToG I § 120

§ 120. For the main matter in question being concerning the duty of my obedience, and the obligation of conscience I am under to pay it to him that is of right my Lord and ruler, I must know the person that this right of paternal power resides in, and so empowers him to claim obedience from me: For let it be true what he says, p. 12 that civil power not only in general is by divine institution, but even the assignment of it specially to the eldest parents, Observations, 254 and that not only the power, or right of government, but the form of the power of governing, and the person having that power, are all the ordinance of God;

yet unless he show us in all cases, who is this person ordained by God, who is this eldest parent; all his abstract notions of monarchical power will signify just nothing, when they are to be reduced to practice, and men are conscientiously to pay their obedience: For paternal jurisdiction being not the thing to be obeyed, because it cannot command, but is only that which gives one man a right which another hath not, and if it come by inheritance, another man cannot have, to command and be obeyed; it is ridiculous to say, I pay obedience to the paternal power, when I obey him, to whom paternal power gives no right to my obedience:

For he can have no divine right to my obedience, who cannot shew his divine right to the power of ruling over me, as well as that by divine right there is such a power in the world.

§ 120. Da hauptsächlich die Pflicht zur Unterordnung und das Gebot des Gewissens denen ich unterliege mich anhalten, der Person Aufmerksamkeit zu zollen, der rechtmäßig mein Regent und Gesetzgeber ist, muss ich auch die Person kennen, der das Recht väterlicher Macht innewohnt und welche dadurch ermächtigt ist, meine Unterordnung zu fordern. Angenommen, es träfe zu, was er S. 12 verkündet: Staatliche Macht besteht nicht nur ganz allgemein durch göttliche Anordnung, sondern im Besonderen auch ihre Übertragung an die ältesten Eltern. Weiter O. 254 Nicht allein die Macht oder das Recht zur Regierung, sondern auch die Form der Regierungsausübung und die Person, welche diese Macht besitzt, sind sämtlich eine Anordnung Gottes.

Solange er uns nicht für jeden Fall zeigt, wer diese von Gott eingesetzte Person, wer diese ältesten Eltern sind, verlieren alle seine abstrakten Begriffe von königlicher Macht jede Wirkung, sobald sie in die Wirklichkeit übertragen werden. Menschen sind gewissenhaft bei der Umsetzung ihrer Unterordnung. Väterliche Befugnis zur Rechtsprechung ist mitnichten ein Werkzeug für Unterordnung, da sie keine Befehlsgewalt mit sich bringt. Sie ist nichts anderes als das, was einem Menschen ein Recht gewährt, welches ein anderer nicht haben kann. Umgekehrt im Erbfall kommt, kann kein Anderer zu Befehlsgewalt und Gehorsam daraus erwarten.

Deshalb ist die Behauptung lächerlich, man erweise der väterlichen Macht Gehorsam, wenn man einem gehorcht, dem dessen väterliche Macht kein Recht auf meinen Gehorsam gibt. Niemand kann göttliches Recht auf meinen Gehorsam haben, der sein göttliches Recht über mich zu gebieten nicht beweisen kann und nicht zeigt, dass eine solche Macht durch göttliches Recht überhaupt existiert.

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TToG I § 116

John Locke: Two Treatises of Government

§ 116. 1. Because it will be but an ill example to prove, that dominion by God’s ordination belonged to the eldest son, because Jacob the youngest here had it, let him come by it how he would: For if it prove anything, it can only prove, against our author, that the assignment of dominion to the eldest is not by divine institution, which would then be unalterable: For if by the law of God, or nature, absolute power and empire belongs to the eldest son and his heirs, so that they are supreme monarchs, and all the rest of their brethren slaves, our author gives us reason to doubt whether the eldest son has a power to part with it, to the prejudice of his posterity, since he tells us, Observations, 158., that in grants and gifts that have their original from God or nature, no inferior power of man can limit or make any law of prescription against them.

§ 116. …erstens liefert dies nur ein schlechtes Beispiel für den Beweis, durch Gottes Anordnung gehöre Die Herrschaft dem ältesten Sohn, eben weil sie hier Jakob, dem Jüngstem, zufiel, unabhängig davon wie er dazu gekommen war. Wenn das Beispiel überhaupt etwas beweist, dann nur das Gegenteil der Behauptung unseres Autors: Die Gewähr von Herrschaft an den ältesten Sohn geschieht eben nicht durch göttliche Institution, die dann auch unwiderruflich wäre. Wenn durch Gesetz Gottes oder der Natur absolute Macht und Herrschaft dem ältesten Sohn und dessen Erben zusteht, sie damit zu höchste Monarchen erhoben und ihre Brüder sämtlich zu Sklaven gemacht werden, so gibt unser Autor uns allen Grund anzuzweifeln, der älteste Sohn hätte dann auch die Macht, zum Nachteil seiner Nachkommen darauf zu verzichten. Schließlich behauptet er, O. 158: Verleihungen und Schenkungen, die ihren Ursprung bei Gott oder der Natur haben, kann keine untergeordnete menschliche Macht beschränken, noch kann es eine Verjährung gegen sie geben.

 

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TToG I § 109

John Locke: Two Treatises of Government

§ 109. In propriety of speech, (and certainly propriety of speech is necessary in a discourse of this nature) eldest parents signifies either the eldest men and women that have had children, or those who have longest had issue; and then our author’s assertion will be, that those fathers and mothers, who have been longest in the world, or longest fruitful, have by divine institution a right to civil power.

If there be any absurdity in this, our author must answer for it: And if his meaning be different from my explication, he is to be blamed, that he would not speak it plainly. This I am sure, parents cannot signify heirs male, nor eldest parents an infant child: Who yet may sometimes be the true heir, if there can be but one. And we are hereby still as much at a loss, who civil power belongs to, notwithstanding this assignment by divine institution, as if there had been no such assignment at all, or our author had said nothing of it.

This of eldest parents leaving us more in the dark, who by divine institution has a right to civil power, than those who never heard anything at all of heir or descent, of which our author is so full. And though the chief matter of his writing be to teach obedience to those, who have a right to it, which he tells us is conveyed by descent, yet who those are, to whom this right by descent belongs, he leaves, like the philosophers stone in politics, out of the reach of anyone to discover from his writings.

§ 109. In grammatikalisch korrekter Sprache, und Präzision der Sprache ist in einer solchen Abhandlung unbedingt erforderlich, bezeichnen älteste Eltern entweder die ältesten Männer und Frauen, die je Kinder gehabt haben, oder solche, die am längsten auf Nachkommen zurückblicken oder die am Beginn der längsten Ahnenreihe stehen. Die Behauptung unseres Autors lautete dann: Die ältesten und/oder am längsten fruchtbaren Väter und Mütter haben durch göttliche Institution das Recht auf staatliche Macht.

Sollte das blanker Unsinn sein, liegt die Verantwortung dafür bei unserem Autor. Sollte meine Erklärung mit dem, was er sagen wollte, nicht zusammenpassen, so ist es seine Schuld, sich nicht klarer ausgedrückt zu haben. Wenigstens bin ich sicher: Eltern kann nicht männliche Erben bedeuten und älteste Eltern nicht unmündiges Kind, das trotzdem der wahre Erbe sein kann, falls es nur einen einzigen geben darf.

Nach dieser Analyse stehen wir noch immer blank und ohne Wissen da, wem nun die staatliche Macht zusteht. Von der Übertragung durch göttliche Institution gar nicht erst zu sprechen, als hätte es eine solche Übertragung überhaupt nicht gegeben oder unser Autor hätte nichts davon gesagt.

Diese Story von den ältesten Eltern verdunkelt unseren Blick dafür umso mehr, wer durch göttliche Institution ein Recht auf staatliche Macht besitzt, als für jene, die nie etwas vom Erbe oder der Erbfolge gehört haben, von der unser Autor so viel erzählt. Und obwohl das wichtigste Anliegen seiner Schriften darin besteht, Gehorsam gegen diejenigen zu lehren, die ein Recht beanspruchen, welches sich, wie er behauptet, durch Erbfolge fortsetzt, so lässt er doch die Frage ohne Antwort, wem dieses Recht durch Erbfolge zusteht, gleich einem Stein der Weisen in der Politik, fernab aller Chance, die Antwort in seinen Schriften zu entdecken.

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TToG I § 108

John Locke: Two Treatises of Government

§ 108. Let us see then what care our author has taken, to make us know who is this heir, who by divine institution has a right to be King over all men. The first account of him we meet with is, p. 12. in these words:

This subjection of children, being the fountain of all regal authority, by the ordination of God himself it follows, that civil power, not only in general, is by divine institution, but even the, assignment of it, specifically to the eldest parents.

Matters of such consequence as this is, should be in plain words, as little liable, as might be, to doubt or equivocation; and I think, if language be capable of expressing anything distinctly and clearly, that of kindred and the several degrees of nearness of blood, is one. It were therefore to be wished, that our author had used a little more intelligible expressions here, that we might have better known, who it is, to whom the assignment of civil power is made by divine institution; or at least would have told us what he meant by eldest parents:

For I believe, if land had been assigned or granted to him, and the eldest parents of his family, he would have thought it had needed an interpreter; and it would scarce have been known to whom it next belonged.

§ 108. Wir wollen nun sehen, wie sorgfältig unser Autor uns zeigt, wer dieser Erbe ist, der durch göttliche Erhebung ein Recht haben soll, König über alle Menschen zu sein. Die ersten Hinweise dazu finden wir in den Worten, S. 12:

Da die Unterordnung der Kinder auf persönliche Anordnung Gottes selbst die Quelle aller königlichen Autorität bildet, besteht folglich staatliche Macht nicht nur ganz allgemein auf Grund göttlicher Institution, sondern besonders durch deren Übergabe an die ältesten Eltern. Wichtige Zusammenhänge wie dieser sollten mit klaren Worten ausgedrückt und so wenig Zweifeln oder Irrtümern ausgesetzt sein.

Ich bin sicher, wenn Sprache fähig ist irgendetwas bestimmt und klar auszudrücken, sind es die verschiedenen Grade von Verschwägerung und Blutsverwandtschaft. Wünschenswert wäre daher gewesen, unser Autor hätte sich verständlicherer Ausdrücke befleißigt, damit wir klarer erkennen konnten, wem die Übertragung von staatlicher Macht durch göttliche Institution gewährt worden ist.

Wenigstens hätte er erklären können, was er unter ältesten Eltern versteht. Ich glaube, wären ihm und den ältesten Eltern seiner Familie Ländereien angewiesen oder geschenkt worden, er hätte einen Erklärer für notwendig gehalten und sonst kaum erfahren haben, wem sie als nächstes gehören.

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TToG I § 107

John Locke: Two Treatises of Government

§ 107. This designation of the person our author is more than ordinary obliged to take care of, because he, affirming that the assignment of civil power is by divine institution, hath made the conveyance as well as the power itself sacred: So that no consideration, no act or art of man, can divert it from that person, to whom, by this divine right, it is assigned; no necessity or contrivance can substitute another person in his room:

For if the assignment of civil power be by divine institution, and Adams heir be he to whom it is thus assigned, as in the foregoing chapter our author tells us, it would be as much sacrilege for anyone to be King, who was not Adams heir, as it would have been amongst the Jews, for anyone to have been priest, who had not been of Aarons posterity: For not only the priesthood in general being by divine institution, but the assignment of it to the sole line and posterity of Aaron, made it impossible to be enjoyed or exercised
by any one, but those persons who were the offspring of Aaron: Whose succession therefore was carefully observed, and by that the persons who had a right to the priesthood certainly known.

§ 107. Für Bestimmung der rechtmäßigen Person ist unser Autor über die Maßen verpflichtet, weil er mit seiner Behauptung, die Übertragung staatlicher Macht geschehe durch göttliche Institution, sowohl die Übertragung als die Macht selbst geheiligt hat. Keine Bedenken, keine Handlung oder List eines Menschen dürfen sie demjenigen nehmen, dem sie durch göttliches Recht übertragen wurde. Keine Not, kein menschlicher Scharfsinn kann einen anderen an seine Stelle setzen.

Wäre die Einsetzung staatlicher Macht ein Akt göttlicher Institution, wobei sie Adams Erbe auf diese Weise übertragen wird, wie unser Autor im vorigen Kapitel behauptet, wäre es für einen, der kein Erbe Adams ist, ein ebenso großes Sakrileg, König zu sein, wie es unter den Juden ein Sakrileg war, Priester zu sein, ohne zu Aarons Nachkommen zu gehören. Schon allein der Umstand, dass das Priesteramt im Allgemeinen durch göttliche Einsetzung besetzt wurde, und insbesondere dessen Übertragung allein auf Linie und Nachkommen Aarons verhinderte mit Sicherheit, dass jemand das Priesteramt besitzen und ausüben konnte, außer allen, die von Aaron abstammten. Dessen Erbfolge wurde deshalb sorgfältig beachtet wurde und war denjenigen, die ein Recht auf das Priesteramt hatten, genau bekannt.

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