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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 88, Absatz 88,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 88, Absatz 88,

2. I answer that it is a very good way, for the Prince to teach the people the service of God by his own example and ‚tis very likely the paths of virtue and religion will be trodden by many when they lead to credit and preferment. And the Prince will be sure to have a large train of followers which way soever he goes. But all men live not within the influence of the court, nor if they did are all so ingenuous to be thus easily won over to goodness. This is one but not the only means of drawing men to their duty, nor doth it forbid the magistrate the rigor of laws, and the severer applications of his authority where the stubbornness and peevishness of the people will not be otherwise reclaimed.

FINIS TRACT ONE

2. Ich darf antworten, dass sich ein wirklich hervorragender Weg für einen Fürsten darin bietet, seiner Bevölkerung den Dienst an Gott durch eigenes Beispiel zu vermitteln und es ist ebenso sehr wahrscheinlich, dass die Pfade von Tugend und Religiosität durch viele weitere begangen werden, solange sie zu Glaubwürdigkeit und Akzeptanz führen. Der Fürst selbst kann dadurch sichergehen eine große Anzahl Gefolgsleute hinter sich zu scharen, welchen Weg auch immer er einschlägt. Allerdings leben ja nicht alle Menschen im Einflussbereich des Hofes, oder falls sie dort leben, sind sie nicht so Mir nichts Dir nichts derart einfach für die Güte zu vereinnahmen. Es handelt sich also um eines, aber nicht das einzige Mittel um Menschen zur Pflichterfüllung anzuhalten. Ebensowenig verbietet es der Obrigkeit die Strenge des Gesetzes oder etwa dessen strengere Anwendung durch ihre Autorität, falls die Bevölkerung gar nicht anders von ihrer Sturheit und Verdrießlichkeit abzubringen ist.

FINIS TRACT EINS

 

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 87, Absatz 87,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 87, Absatz 87,

His second answer is no more but an affirmation that things indifferent cannot be determined which is the question between us and no proofs of it.

“Lastly it is much more suited to the nature of the Gospel that Christian Princes should reform religion rather by the example of their life than the severity of their laws.” (Quotation Bagshaw)

1. I answer that it is not easy to be guessed what our author means here by “reformation of religion”. The outward moral acts of virtue and obedience to the second table he makes no part of religion, at least in the sense we dispute of, which is the worship of God. Or if he will grant them to be religion and within the compass of our question he will not, I believe, deny the magistrate a power of making laws concerning them, unless instead of pleading for render consciences he become a patron of hardened and deboshed offenders.

And as for the observance of outward ceremonies in the worship (they being in his opinion either unlawful or useless), he will readily exclude them from reformation, and how the magistrate’s example of life can any way reform except in one of these two is beyond my apprehension.

Since true religion, i.e. the internal acts of faith and dependence on God, love of him and sorrow for sin, etc. are (as our author says) “like the spirits of wine or subtle essences” I’m sure in this that they cannot be seen and therefore cannot be an example to others.

Seine zweite Antwort besteht lediglich darin, zu bekräftigen, dass unbestimmte Gegebenheiten nicht bestimmt werden dürfen. Genau darin besteht allerdings die Frage zwischen uns und ist deshalb kein Beweis.

“Schlussendlich passt es wesentlich besser zur Natur des Evangeliums, dass christliche Fürsten die Religion eher durch das Beispiel vorzüglicher Lebensführung reformieren, als durch die Strenge ihrer Gesetze.“ (Zitat Bagshaw)

1. Darauf antworte ich, dass es alles andere als einfach ist zu erraten, was unser Autor unter „Reformation der Religion“ versteht. Sämtliche äußerlichen moralgebundenen Akte von Tugend und Gehorsam der zweiten Kategorie lässt er nicht als Bestandteil der Religion gelten. Zumindest nicht in dem Sinne, dem unsere Auseinandersetzung folgt, nämlich zur Huldigung Gottes. Will er aber dennoch zugestehen, sie gehörten zur Religionsausübung, was er nun einmal im Rahmen unserer Fragestellung nicht tun wird, dann, so glaube ich, wandelt er sich, indem er der Obrigkeit die Macht verweigert, diese betreffende Gesetze zu erlassen, zu einem Schutzherrn hartgesottener und geschwätziger Sünder, anstatt sich für reine und offene Gewissen einzusetzen.

Soweit es die Einhaltung äußerlicher Zeremonien der Huldigung betrifft (die seiner Meinung nach sowieso entweder unrechtmäßig oder nutzlos sind) ist er bereit diese eilfertig aus der Reformation auszuschließen. Wie nun aber die Lebensführung der Obrigkeit eigentlich irgendwie ein Beispiel für religiöse Reformen liefern kann, abgesehen durch eben diese beiden Möglichkeiten, liegt außerhalb meiner Verständigkeit.

Seit wahre Religionsausübung, damit sind alle innerlichen Handlungen der Gläubigkeit und Hingabe an Gott gemeint, die Liebe zu ihm und die Reue über die eigenen Sünden, in, (wie unser Autor es beschreibt) „dem Geist des Weines und dem Aroma feiner Essenzen gleich“, besteht, bin ich mir dessen sicher, dass man sie nicht sehen kann und deshalb kann sie nicht als Beispiel für Andere dienen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 84, Absatz 84,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 84, Absatz 84,

Another reason why the magistrate possibly doth more severely tie up the liberty of those of his own profession, and exercise his power in indifferent things especially over them may be because they are most likely to disturb the public peace, the state religion being usually the state trouble, which is not seldom found to arm the subjects against the Prince but when he is of the same profession, either because men generally when their fears are removed and have a free exercise of their religion allowed, are apt to grow wanton and know not how to set bounds to their restless spirits if persecution hang not over their heads; they will be ready to advance them too high, and if the fear of losing divert not their thoughts, they will employ them in getting; where nothing checks them, they will be sure to mount still and not stop so long as anything is above them, and those perhaps who under the Turks would be well content to be subjects so they might be Christians will in England scarce digest that condition but be ready to think if the magistrate be their fellow Christian he is their brother too and will hence expect as our author pleads, p. 4, to be used rather as brethren than subjects, equals than inferiors.

Nor is the subtlety of malicious men wanting to make the magistrate’s religion troublesome to him, wherein they will be sure to search out those arguments and spin those consequences (which a different profession could never afford them) which shall lay hold on the actions and, as they will represent them, mal-administrations of the Prince.

They will offer proofs from Scripture that he is not true to his own profession, that he either superstitiously innovates the worship, or is supinely careless of reformation or tyrannically abridges them of that liberty, which the law of their God, and that doctrine which he cannot deny freely and equally bestows on them, and pretend him as disobedient to the law of God as they will hence take leave to be to his, and at last will arrive at this, if he will not reform what they think amiss, they themselves may, or at last conclude that he cannot be a Christian and a magistrate at once.

Thus are the public religions of countries apt by the badness of the professors to become troublesome to the magistrate and dangerous to the peace, if not carefully eyed and directed by a strong and steady hand, whilst underling and tolerated professions are quiet, and the professors content themselves to commend their doctrine by the strictness and sobriety of their lives and are careful not to rend their unity by needless disputes about circumstances and so lay themselves open to the reproach of their enemies; or if any difference creep in, mutual consent closes it, without appealing to force or endeavoring to carve out a reformation with the sword, an argument never made use of but when there are hands enough prepared to wield it.

Ein anderer Grund, warum eine Obrigkeit eventuell die Freiheit derer, die desselben Glaubens sind, strenger bindet und ihre Macht betreffend die unbestimmten Dinge speziell gegenüber jenen ausübt, mag darin bestehen, dass eben diese wesentlich leichtfertiger bereit sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Religion einer Nation ist meist die Quelle allen inneren Ärgers einer Nation. Dabei ist es nicht selten anzutreffen, dass die Untertanen gegen den Fürsten bewaffnet werden, selbst wenn er ihr Bekenntnis teilt. Entweder weil Menschen ganz grundsätzlich, sobald ihre Befürchtungen entfallen und absolut freie Ausübung der eigenen Religion gestattet ist, stets fähig sind, sich mit zunehmender Gier zu entwickeln und einfach nicht erkennen, wie, wo und wann ihrem unsteten Geist Grenzen zu setzen sind, solange keine Strafverfolgung droht. Sie sind jederzeit bereit, sich selbst zu weit zu erhöhen und falls keinerlei Furcht vor einer Niederlage ihre Gedanken umlenkt, werden sie diese nutzen, um alles raffgierig an sich zu reißen. Wo sie rein gar nichts aufhält, werden sie stets immer höher hinaus wollen und nicht einhalten, so lange noch irgendetwas Höheres über ihnen ist. Sogar solche, die unter Herrschaft der Türken als Untertanen sehr zufrieden wären, solange man sie Christen sein ließe, würden in England diese Bedingung kaum ertragen, sondern sofort denken, da ja die Obrigkeit aus Glaubensgenossen bestehe, seien deren Mitglieder zugleich auch ihre Brüder und deshalb würden sie selbstverständlich erwarten, wie unser Autor fordert, Seite 4, gleichgestellt statt untergeordnet zu sein.

Und zielt die Finesse böswilliger Menschen auch nicht begierig darauf ab, die Religion der Obrigkeit für diese zum Problem zu machen, dessentwegen sie mit Sicherheit jene Argumente heraussuchen und jene Teufel an die Wand malen, (was ihnen kein anderes Bekenntnis gestatten würde), mittels derer sie Hand an die umstrittenen Handlungen legen könnten, um sie wunschgemäß als schlechte Regentschaft des Fürsten darzustellen.

Sie werden Beweise aus der Heiligen Schrift anbieten, dass er seinem eigenen Bekenntnis untreu sei, dass er entweder in abergläubischer Form die Huldigung erneuern wolle, oder aber gleichgültig und unverantwortlich gegenüber der Reformation sei, oder gar wie ein Tyrann alle Freiheit beschneidet, die das Recht nach ihrer Interpretation Gottes, was er nicht verneinen kann, ihnen freizügig und gleichermaßen verlieh. Sie werden seinen Ungehorsam gegen Gottes Gesetz behaupten, geradeso wie sie daher unterlassen des Fürsten Gesetz zu gehorchen und zum Schluss wird alles dahin kommen, dass er, sollte er nicht dahingehend reformieren, worin sie Bedarf sehen, sie selbst das entsprechende vornehmen werden. Oder aber sie beschließen, er könne nicht Christ und Obrigkeit auf einmal sein.

Auf diese Weise eignet sich die offizielle Religion eines Landes bestens, durch die Böswilligkeit der Bekenner, für die Obrigkeit ein Herd ewiger Unruhe und für den Frieden gefährlich zu werden. Daher soll sie sorgsam beobachtet und durch eine starke und solide Hand geleitet werden, während untergeordnete und geduldete Bekenntnisse sich ruhig verhalten, während die Bekennenden sich damit zufrieden geben, ihren Lehren durch Geradlinigkeit und Schlichtheit ihrer Lebensführung Ehre und Lob zu erweisen und sie sorgfältig darauf achten, ihre Eintracht nicht durch nutzlose Auseinandersetzungen über religiöse Begleitumstände zu zerreißen und dadurch sich selbst Vorwürfen und Attacken ihrer Feinde offen auszusetzen. Wenn dann irgendeine Streitigkeit hereinbricht, soll gegenseitiges Einvernehmen sie schließen, ohne Anwendung von physischer Gewalt oder dem Versuch, eine Reformation mit dem Schwert herauszuschneiden. Das Argument, welches nie benutzt wird, außer es gibt genug bereitwillige Hände, das Schwert zu schwingen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 61, Absatz 61,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 61, Absatz 61,

“Secondly from the things they impose:

1. They call them a weight which is not necessarily to be laid on the shoulders of any.” But the magistrate is the sole judge of that necessity.

2. “They forbid only those very necessary things, to show that necessary things only and not indifferent should be the matter of our imposition”

I answer:

1. That things may be necessary, (I) in their own nature and so are all comprehended within the law of God;

2. (II) ex suppositione, as being the means to some requisite end, so meat is necessary to him that would live etc., such were the things necessary here – and so things indifferent may become necessary before they are enjoined and oblige the Prince before they are commanded the people, and such a necessity (which I say still the magistrate is judge of) is sufficient for their imposition.

“An zweiter Stelle betreffend die Gegebenheiten, die sie bestimmen:

1. Sie nennen sie eine Last, die nicht unbedingt auf irgendjemandes Schultern gelegt werden sollte.“ Allerdings ist die Obrigkeit die einzig zuständige Stelle, das zu beurteilen.

2. „Sie verbieten lediglich gewisse, spezifisch notwendige Angelegenheiten, um klar zu demonstrieren, dass dies wirklich nur im Falle notwendiger Gegebenheiten geschieht und unbestimmte Angelegenheiten kein allgemeiner Gegenstand ihrer tatsächlichen Verfügung sind.“

Darauf bleibt mir zu antworten:

Einerseits mögen Gegebenheiten ihrer eigenen Natur nach notwendig erscheinen und dahingehend allesamt als Bestanteil von Gottes Gesetz gelten.

Andererseits, ex suppositione, (unter einer Voraussetzung), insoweit sie Mittel zu irgendeinem unabdingbar erforderlichen Zweck sind, so wie Essen lebensnotwendig ist, usw., uns um diese Art notwendiger Gegebenheiten ging es an dieser Stelle.

Auf diesem Weg werden unbestimmte Angelegenheiten zu notwendigen Angelegenheiten, noch bevor sie angeordnet werden, und sie verpflichten den Fürsten, noch bevor sie der Bevölkerung vorgeschrieben werden und diese Art von Notwendigkeit (von der ich nach wie vor behaupte, dies zu bewerten steht der Obrigkeit zu) genügt völlig, um sie verfügen zu dürfen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 55, Absatz 55,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 55, Absatz 55,

“Whilst to others that are more tender and scrupulous they make the sacrifice itself unpleasant, because they will not let it be what God would have it, a free will offering.” (Quotation Bagshaw)

The service of the inward man which God looks after and accepts may be a free will offering, a sincere and spiritual performance under what shape soever of outward indifferent circumstances, the heart may be lift up to heaven, whilst the body bows.

And I know not how any habit can lie heavier on the spirits of any man and hinder its free motion towards God, than the stocks did Paul and Silas, or why anyone should pray less fervently, or doubt more of being heard in a church, and near an organ than Daniel in the den amidst the roaring of the lions.

All that God looks for in his worship now under the gospel is the sacrifice of a broken and a contrite heart, which may be willingly and acceptably given to God in any place or posture, that he hath left it to the discretion of those who are entrusted with the care of the society to determine what shall be order and decency which depend wholly on the opinions and fancies of men, and ‚tis as impossible to fix any certain rule to them as to hope to cast all men’s minds and manners into one mould.

He that will open his eyes upon any country or age but his own will presently see that they are ready to light and venture their lives for that in some places which we should laugh at here. Our deformity is others‘ beauty, our rudeness others‘ civility, and there is nothing so uncouth and unhandsome to us which doth not somewhere or other find applause and approbation; and should the eastern and turbaned nations embrace Christianity ‚twould be as uncomely to them to be bare in the public worship of God as to us to be covered.

And this is so not only in different places but if we survey the several ages of the Church we shall find religion sometimes gay and glorious, beset with pomp and ceremony, sometimes plain and negligent, stripped of all show and outside, but always decent and in order because suited to the present opinion of the age; esteem in this as well as many purring all the difference of value, and why should not the magistrate’s stamp and allowance make the one current as well as the other, why should anyone complain his heart and affections (the only free will offering) were more taken off from God than his friend, by the circumstantial determinations of the magistrate?

What obedient son would less willingly (if it were so appointed him) meet his father in the church than in the chamber, or find his piety slacken by consideration of the place? Or what malefactor would complain of the injunction, or pretend that he could not as fervently beg his life of his Prince in a cassock as in a cloak, were that the habit wherein he were commanded to approach his presence?

‚Tis true ‚tis not unusual to fright the weak and scrupulous with the terrible name of superstition, to clap disgraceful appellations upon innocent actions to deter men from them, a practice (as a learned man says well) not unlike the cruelty of the barbarous heathens that covered the Christians with those skins they had taken off from ravenous beasts that under that disguise they might the better bait them.

But superstition if I understand it aright is a false apprehension of God, or of a false god, attended with a slavish fear of severity and cruelty in him, which they hope to mitigate by a worship of their own invention, and such sacrifices either of the lives of men or beasts or tortures on themselves, as their fears persuaded them are most like to expiate and satisfy the displeasure of the Deity. But that superstition in this sense cannot be applied to the limitation of indifferent things is clear; which are not understood to be designed for atonement.

Für andere hingegen, die zartfühlender, sensibler und gewissenhafter sind, verkehren sie die Heilige Messe in eine unheilige, abzulehnende, da sie diese nicht so durchzuführen erlauben, wie Gott es will: Freiwillig.“ (Zitat Bagshaw)

Ich sage: Gott achtet auf die innere Einstellung beim Gottesdienst und akzeptiert ihn als freiwilliges Angebot, als ernsthafte und seelische Leistung, ungeachtet der Fasson äußerlicher, seinerseits unbestimmter Umstände. Das Herz kann auch zum Himmel erhoben werden, während der Körper sich verbeugt.

Mir ist kein Gewand bekannt, welches schwerer auf den Seelen irgendeines Menschen lasten könnte und seine freie Hinwendung zu Gott stärker hindern könnte als der Pranger das bei Paulus und Silas tat. Oder warum irgendwer in der Kirche auch direkt neben einer Orgel weniger inbrünstig beten oder stärker daran zweifeln sollte, gehört zu werden, als Daniel in der Höhle inmitten des Gebrülls der Löwen.

Alles worauf Gott heute im Zeitalter des Evangeliums bei seiner Huldigung Wert legt, ist das Opfer eines gebrochenen und reuigen Herzens, welches ihm willentlich und annehmbar dargebracht wird. Ungeachtet aller Ortsbestimmung, Darstellungen und Haltungen, die er bewusst dem Ermessen jener überlassen hat, die mit der Sorge um die Gesellschaft betraut sind. Sie sollten entscheiden, was Vorgabe und was Schicklichkeit ist, die zunächst vollkommen von den Meinungen und Phantasien der Menschen abhängen, was es gleichermaßen unmöglich macht, irgendeine sichere Regelung für sie alle zu treffen, als die Hoffnung zu hegen, aller Menschen Vorstellungen und Lebensweisen in eine Form zu gießen.

Wer bereit ist, seine Augen zu öffnen und den Blick auf irgend ein Land zu irgendeiner Zeit zu richten, abgesehen von seinem eigenen, wird augenblicklich erkennen, dass deren Bewohner mancherorts bereit sind, ihre Gemüter für Dinge zu entflammen und ihre Leben zu riskieren, worüber wir hierzulande lauthals Lachen würden. Was wir als unförmig sehen, gilt anderen als Schönheit, was wir als rüpelhaft empfinden, betrachten andere als kultiviertes Verhalten. Es gibt rein gar nichts derart unfeines und unschönes für uns, was nicht irgendwo oder bei irgendwem Applaus und Zustimmung fände. Sollten daher die östlichen, Turbane tragenden Völker das Christentum mit offenen Armen empfangen, wäre es für sie ebenso unvertraut, öffentliche Huldigungen Gottes zu vollziehen, als wir es mit bedecktem Kopf empfinden würden.

Diese Gegebenheiten verhalten sich so nicht nur an unterschiedlichen Orten. Im Gegenteil, sobald wir uns die verschiedenen Zeiträume des Bestehens der Kirche in der Geschichte ansehen, werden wir unvermeidlich die Ausübung der Religion hin und wieder geckenhaft und prächtig vorfinden, behängt mit Pomp und Flitter, manchmal schlicht und bescheiden, beinahe lieblos und nachlässig, aller Demonstrativität und Äußerlichkeit entblättert. Aber dennoch stets schicklich und geordnet, da angepasst an die aktuellen Vorstellungen des jeweiligen Zeitalters. Bewertet das genauso gut als Grundrauschen vieler wie als Unterschiedlichkeit der Wertschätzung. Warum also sollten Siegel und Gewähr der Obrigkeit nicht das eine ebenso in Geltung setzen wie das andere? Warum sollte irgendwer sich beschweren, sein Herz und seine Hingabe (die einzigen Angebote, die er aus freiem Willen machen kann) würden Gott durch die sie begleitenden Bestimmungen der Obrigkeit stärker vorenthalten, als die seines Freundes?

Welcher gehorsame Sohn würde seinen Vater weniger bereitwillig zur Kirche begleiten (falls es ihm so vorgeschrieben wäre) als in den Sitzungssaal? Oder empfände seine Frömmigkeit durch örtliche Abwägungen verringert? Welcher Bösewicht könnte sich zu Recht über eine Verfügung beschweren, oder behaupten, dass er in einem Talar nicht so leidenschaftlich seinen Fürsten um sein Leben bitten könnte, als in einem Mantel, falls ersteres das Gewand wäre, in dem zu seinem Auftritt zu erscheinen ihm befohlen wurde?

Sicher trifft zu, dass es nicht unüblich ist, die Schwachen und Gewissenhaften mit dem schrecklichen Begriff des Aberglaubens zu verunsichern. Oder gar unschuldige Handlungen mit schändlichen Bezeichnungen zu betiteln, um Menschen von deren weiterer Ausübung abzuhalten. Eine Praxis (wie ein Gelehrter Mann zutreffend anmerkt) nicht unähnlich der Grausamkeit barbarischer Heiden, die die Christen in Felle hüllten, die sie zuvor reißenden Raubtieren abgezogen hatten, um sie in dieser Verkleidung als noch bessere Köder für die Hetzjagd verwenden zu können.

Aberglaube ist allerdings, falls ich das Wort richtig verstehe, eine verfälschte Vorstellung von Gott, oder eine Vorstellung von einem falschen Gott, angereichert mit einer sklavischen Angst vor in ihm vermuteter Strenge und Grausamkeit, die die Betroffenen durch eine selbst frei erfundene Huldigung zu mäßigen hoffen. Er bewirkt dementsprechend Opfergaben, seien es Menschenleben oder Tiere oder Foltern und Qualen, wie ihre Ängste sie überzeugt haben, dass sie am besten geeignet seien, Sühne und Befriedigung des Unwillens der Gottheit herbeizuführen. Es sollte allerdings klar sein, dass Aberglaube in diesem Sinn der Beschränkung unbestimmter Handlungen nicht in die Schuhe geschoben werden kann. Für diese sind keine Wiedergutmachungen beabsichtigt.

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TToG II § 242

John Locke: Two Treatises of Government

§ 242. If a controversy arise betwixt a Prince and some of the people, in a matter where the law is silent, or doubtful, and the thing be of great consequence, I should think the proper umpire, in such a case, should be the body of the people: For in cases where the Prince hath a trust reposed in him and is dispensed from the common ordinary rules of the law; there, if any men find themselves aggrieved and think the Prince acts contrary to or beyond that trust, who so proper to judge as the body of the people, (who, at first, lodged that trust in him) how far they meant it should extend?

But if the Prince, or whoever they be in the administration, decline that way of determination, the appeal then lies no where but to heaven; force between either persons, who have no known superior on earth, or which permits no appeal to a judge on earth, being properly a state of war, wherein the appeal lies only to heaven; and in that state the injured party must judge for himself, when he will think fit to make use of that appeal, and put himself upon it.

§ 242. Wenn ein Streit zwischen dem Fürsten und jemand aus der Bevölkerung in einer Sache entsteht, in der das Gesetz schweigt oder Zweifel offen lässt und die eine große Bedeutung besitzt, sollte in einem solchen Fall, wie mir scheint, die Gesamtheit des Volks der eigentliche Schiedsrichter sein. Denn in Fällen, in denen dem Fürst Macht anvertraut worden und dieser von den allgemeinen gewöhnlichen Vorschriften des Gesetzes befreit ist: Wer könnte, wenn jemand sich belastet fühlt und glaubt, der Fürst handle gegen oder über die ihm anvertraute Macht hinaus, so geeignet sein zu urteilen, wie die Gesamtheit der Bevölkerung, die ihm schließlich anfangs diese Macht anvertraute und weiß, wie weit es beabsichtigte, dass die Macht reichen sollte?

Wenn aber der Fürst, oder wer sonst die Regierung bildet, diesen Weg zur Entscheidung ablehnt, dann liegt die Berufung nirgends anders als beim Himmel. Denn nackte Gewalt zwischen zwei Personen die keinen anerkannten Übergeordneten auf Erden besitzen oder die keine Berufung an einen irdischen Richter zulässt, ist im eigentlichen Sinn ein Kriegszustand, in dem jede Berufung allein beim Himmel liegt. In dieser Lage muss die geschädigte Partei selbst beurteilen, wann sie es für geeignet hält, von dieser Berufung Gebrauch zu machen und sie auf sich zu nehmen.

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TToG II § 240

John Locke: Two Treatises of Government

§ 240. Here, it is like, the common question will be made: Who shall be judge, whether the Prince or legislative act contrary to their trust? This, perhaps ill-affected and factious men may spread amongst the people, when the Prince only makes use of his due prerogative.

To this I reply: The people shall be judge; for who shall be judge whether his trustee or deputy acts well and according to the trust reposed in him, but he who deputes him and must, by having deputed him, have still a power to discard him, when he fails in his trust? If this be reasonable in particular cases of private
men, why should it be otherwise in that of the greatest moment, where the welfare of millions is concerned, and also where the evil, if not prevented, is greater, and the redress very difficult, dear, and dangerous?

§ 240. Hier wird womöglich eine ganz normale Frage gestellt werden:

Wer soll Richter sein, ob der Fürst oder die Legislative gegen das ihnen gegebene Vertrauen handeln? Diese Frage könnten manierierte und händelsüchtige Menschen unters Volk verbreiten, während der Fürst nur von seiner gebührenden Prärogative Gebrauch macht.

Darauf antworte ich: Das Volk soll Richter sein. Wer anders soll richten, ob seine Vertrauensperson oder Beauftragter gut und dem in ihn gesetzten Vertrauen gemäß handelt als der, der ihn bevollmächtigt und genau dadurch noch Macht zurückbehalten muss ihn abzusetzen, wenn sein Vertrauen getäuscht sieht?

Soweit dies bei den Fällen des Privatlebens folgerichtig ist, weshalb sollte es im Fall höchster Bedeutung anders sein, wo das Wohl von Millionen betroffen wird, und wo auch das Übel, sofern nicht verhütet, größer, die Abhilfe aber sehr schwierig, teuer und gefährlich wäre?

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TToG II § 239

John Locke: Two Treatises of Government

§ 239. In these cases Barclay, the great champion of absolute monarchy, is forced to allow, that a King may be resisted and ceases to be a King. That is in short not to multiply cases in whatsoever he has no authority, there he is no King, and may be resisted: For wheresoever the authority ceases, the King ceases too and becomes like other men who have no authority.

And these two cases he instances in differ little from those above mentioned, to be destructive to governments, only that he has omitted the principle from which his doctrine flows; and that is, the breach of trust, in not preserving the form of government agreed on and in not intending the end of government itself, which is the public good and preservation of property39.

When a King has dethroned himself and put himself in a state of war with his people, what shall hinder them from prosecuting him who is no King, as they would any other man, who has put himself into a state of war with them; Barclay, and those of his opinion, would do well to tell us. This farther I desire may be taken notice of out of Barclay, that he says: The mischief that is designed them, the people may prevent before it be done:

Whereby he allows resistance when tyranny is but in design. Such designs as these (says he) when any King harbors in his thoughts and seriously promotes, he immediately gives up all care and thought of the commonwealth; so that, according to him, the neglect of the public good is to be taken as an evidence of such design, or at least for a sufficient cause of resistance.

And the reason of all he gives in these words, because he betrayed or forced his people whose liberty he ought carefully to have preserved. What he adds into the power and dominion of a foreign nation signifies nothing, the fault and forfeiture lying in the loss of their liberty, which he ought to have preserved and not in any distinction of the persons to whose dominion they were subjected. The people’s right is equally invaded and their liberty lost, whether they are made slaves to any of their own, or a foreign nation; and in this lies the injury and against this only they have the right of defense. And there are instances to be found in all countries, which show, that it is not the change of nations in the persons of their governors, but the change of government, that gives the offence.

Bilson76, a bishop of our church and a great stickler for the power and prerogative of Princes, does, if I mistake not in his treatise of Christian subjection acknowledge, that Princes may forfeit their power and their title to the obedience of their subjects; and if there needed authority in a case where reason is so plain, I could send my reader to Bracton77, Fortescue78 and the author of the Mirror and others, writers that cannot be suspected to be ignorant of our government or enemies to it.

But I thought Hooker alone might be enough to satisfy those men, who relying on him for their ecclesiastical polity, are by a strange fate carried to deny those principles upon which he builds it.

Whether they are herein made the tools of cunninger workmen, to pull down their own fabric, they were best look. This I am sure, their civil policy is so new, so dangerous and so destructive to both rulers and people, that as former ages never could bear the broaching of it; so it may be hoped, those to come, redeemed from the impositions of these Egyptian under-task-masters, will abhor the memory of such servile flatterers, who, whilst it seemed to serve their turn, resolved all government into absolute tyranny, and would have all men born to, what their mean souls fitted them for: Slavery.

§ 239. In diesen Fällen ist Barclay, der Großmeister absoluter Monarchie, genötigt zuzugeben: Einem König darf Widerstand geleistet werden und er hört auf König zu sein. Das heißt in Kürze, um die Fälle nicht zu vermehren: Wo und wann auch immer er keinerlei Autorität hat, ist er kein König und man darf sich ihm widersetzen.

Wo die Autorität aufhört, hört auch der König auf und wird anderen Menschen gleich, die keine Autorität haben. Die beiden Fälle, die er als Beispiel anführt, unterscheiden sich in ihrer Verderblichkeit für die Regierung nur wenig von den oben erwähnten. Nur hat er das Prinzip übersehen, aus dem seine Lehre entspringt. Darin besteht der Vertrauensbruch. Die vereinbarte Form der Regierung nicht zu bewahren, und nicht nach dem Ziel der Regierung selbst zu streben, der im Erhalt des öffentlichen Wohls und des Eigentums39 besteht.

Wenn ein König sich selbst entthront und sich in einen Kriegszustand mit seiner Bevölkerung gesetzt hat, was soll diese daran hindern, denjenigen zu verfolgen, der kein König ist, wie es jeden anderen verfolgen würde, der sich in einen Kriegszustand mit ihm gesetzt hat?

Barclay und diejenigen, welche seiner Meinung sind, täten gut daran uns das zu verraten. Weiter wünschte ich, von dem, was Barclay sagt, werde das folgende klar beachtet: Dem Unheil, das man gegen die Bevölkerung im Schilde führt, darf vorgebeugt werden, bevor es geschieht. Dadurch billigt er den Widerstand bereits wenn Tyrannei erst noch ein Vorsatz ist. Mit Absichten wie dieser, sagt er, gibt ein König, wenn er sie in seine Gedanken aufnimmt und ernsthaft betreibt, sofort alle Sorge und alles Denken an den Staat auf.

Damit ist nach Barclay die Vernachlässigung des öffentlichen Wohls als Beweis eines solchen Vorhabens oder mindestens als ein hinreichender Anlass des Widerstands anzusehen. Den Grund für alles liefert er mit folgenden Worten:

Weil er sein Volk, dessen Freiheit er sorgfältig hätte bewahren müssen, verraten oder ausgeliefert hat…

Was er hinzufügt: Unter Macht und Herrschaft einer fremden Nation, ist ohne Bedeutung. Das Verbrechen und die Verwirkung liegen in dem Verlust der Freiheit, die er hätte bewahren sollen und nicht im Unterschied der Personen deren Herrschaft sie unterworfen wurden.

Das Recht des Volkes wird auf gleiche Weise angegriffen und seine Freiheit geht ebenso verloren, ob es zu Sklaven eines aus seiner Mitte oder einer fremden Nation gemacht wird. Darin liegt das Unrecht und gegen dieses allein hat es das Recht der Verteidigung. In allen Ländern sind Beispiele zu finden, die zeigen: Bei den Nationen ist es nicht der Wechsel bei der Person ihrer Regenten, was den Anstoß erregt, sondern der Wechsel der Regierung.

Bilson76, ein Bischof unserer Kirche und großer Eiferer für Macht und Prärogative – Vorbehaltsrecht – der Fürsten, bekennt, wenn ich mich nicht irre, in seiner Abhandlung über Christliche Untertänigkeit: Fürsten können Macht und Anspruch auf den Gehorsam ihrer Untertanen verwirken.

Wenn es weiterer Autorität bedarf in einem Fall, in dem die Vernunft so klar ist, könnte ich meine Leser auf Bracton77, Fortescue78, den Autor des „Mirror“ u. a. verweisen. Schriftsteller, die nicht in Verdacht geraten können unsere Regierung nicht anzuerkennen oder ihr feindlich zu sein. Ich glaubte Hooker würde ausreichen, diejenigen zu überzeugen, die sich mit Kirchenpolitik auf ihn stützen und durch ein merkwürdiges Schicksal dahin gebracht werden, die Prinzipien zu verneinen, auf die sie aufbauen. Ob sie dabei Werkzeugen gerissener Handwerker gemacht worden sind, ihren eigenen Bau niederzureißen, dass sollen sie selber herausfinden.

Dessen bin ich sicher: Ihre staatliche Politik ist so neu, so gefährlich und so verderblich für beide, Herrscher und Volk. So wie frühere Zeitalter niemals deren Aufkommen ertragen konnten, darf gehofft werden, die kommenden, erlöst von den Betrügereien dieser ägyptischen Unter-Arbeitsvögte, werden das Andenken an diese kriecherischen Schleimer verabscheuen.

Jene die, solange es ihren Zwecken zu dienen schien, alle Regierung auf absolute Tyrannei zurückführten und alle Menschen dazu geboren sehen wollten, worauf ihre wertlosen Seelen sie selbst vorbereiteten:

Auf Sklaverei!

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

76https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Bilson
77https://en.wikipedia.org/wiki/Henry_de_Bracton
78https://en.wikipedia.org/wiki/John_Fortescue_(judge)
78https://de.wikipedia.org/wiki/John_Fortescue_(Jurist)

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TToG II § 233

John Locke: Two Treatises of Government
In English thus:

§ 233. But if anyone should ask, must the people then always lay themselves open to the cruelty and rage of tyranny? Must they see their cities pillaged and laid in ashes, their wives and children exposed to the tyrant’s lust and fury and themselves and families reduced by their King to ruin and all the miseries of want and oppression and yet sit still? Must men alone be debarred the common privilege of opposing force with force, which nature allows so freely to all other creatures for their preservation from injury? I answer:

Self-defense is a part of the law of nature; nor can it be denied the community, even against the King himself:

But to revenge themselves upon him must by no means be allowed them: It being not agreeable to that law. Wherefore if the King shall show an hatred, not only to some particular persons, but sets himself against the body of the commonwealth, whereof he is the head, and shall, with intolerable ill usage, cruelly tyrannize over the whole, or a considerable part of the people, in this case the people have a right to resist and defend themselves from injury: But it must be with this caution, that they only defend themselves, but do not attack their Prince: They may repair the damages received, but must not for any provocation exceed the bounds of due reverence and reaped. They may repulse the present attempt, but must not revenge past violences: For it is natural for us to defend life and limb, but that an inferior should punish a superior, is against nature.

The mischief which is designed them, the people may prevent before it, be done; but when it is done, they must not revenge it on the King, though author of the villainy. This therefore is the privilege of the people in general, above what any private person hath; that particular men are allowed by our adversaries themselves (Buchanan73 only excepted) to have no other remedy but patience; but the body of the people may with respect resist intolerable tyranny
for when it is but moderate, they ought to endure it.

Auf Deutsch soweit:

§ 233. Aber wenn einer fragt: Muss denn das Volk stets Grausamkeit und Joch der Raserei einer Tyrannei geduldig aushalten? Muss die Mehrheit ihrer Bürger Hunger, Verwüstung durch Schwert und Feuer, Frauen und Kinder zufälligem Spieltrieb und Lust des Tyrannen ausgesetzt, eines ganzen Lebens Gefahren, Elend, Unterdrückung und Beeinträchtigungen durch den König zugefügt hinnehmen? Dürfen jene verweigern was jeder Art Getier von Natur aus zusteht, nämlich Gewalt der Gewalt entgegenzusetzen um sich vor Unrecht zu schützen? Darauf ist kurz zu antworten:

Der Bevölkerung darf grundsätzlich Selbstverteidigung nicht verweigert werden, da sie Naturrecht ist, wohl aber die Rache, die gemäß der Natur gegen den König zu gewähren wäre.

Deshalb, wenn ein König, statt gegen einige bestimmte Personen privaten Hass auszuüben, sich gegen den Körper des Gemeinwesens selbst wendet, dessen Haupt er ist, damit ist das gesamte Volk gemeint, also die gesamte Bevölkerung oder ein bemerkenswerter Teil davon, sie mit maßloser Wildheit oder grausam tyrannisiert, in dem Fall hat das Volk die Macht, sich dem Unrecht zu widersetzen und zu schützen. Aber nur insoweit zu schützen, dass es seinen Fürsten nicht angreift. Es darf sich für den erlittenen Schaden entschädigen, aber keinesfalls die Grenzen der schuldigen Ehrerbietung und Achtung überschreiten. Es darf laufende Angriffe zurückweisen, aber es darf keine vergangenen Gewalttaten rächen. Es ist nämlich wiederum naturgemäß für uns, Leben und Glieder zu verteidigen. Andererseits läuft es wahrhaft der Natur zuwider, wenn ein Niederer einem Höheren Strafen auferlegt.

Unheil das dementsprechend der Bevölkerung geschehen solle, darf sie verhindern, damit es nicht geschehe. Ist es aber geschehen, so darf es den König nicht als Urheber des Verbrechens in Anspruch nehmen. Die Bevölkerung hat es deshalb hier im Öffentlichen wie eine Privatperson zu halten: Hier steht, selbst bei unseren Gegnern, allein Buchanan73 ausgenommen: Kein anderes Hilfsmittel bleibt übrig als Geduld. Sollte die Tyrannei unerträglich sein, darf sich die Bevölkerung mit Ehrerbietung widersetzen; solange sie nur eine mäßige ist, sollte sie ertragen werden.

73https://en.wikipedia.org/wiki/George_Buchanan
73https://de.wikipedia.org/wiki/George_Buchanan

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