Schlagwort-Archive: reasonable

TToG II § 240

John Locke: Two Treatises of Government

§ 240. Here, it is like, the common question will be made: Who shall be judge, whether the Prince or legislative act contrary to their trust? This, perhaps ill-affected and factious men may spread amongst the people, when the Prince only makes use of his due prerogative.

To this I reply: The people shall be judge; for who shall be judge whether his trustee or deputy acts well and according to the trust reposed in him, but he who deputes him and must, by having deputed him, have still a power to discard him, when he fails in his trust? If this be reasonable in particular cases of private
men, why should it be otherwise in that of the greatest moment, where the welfare of millions is concerned, and also where the evil, if not prevented, is greater, and the redress very difficult, dear, and dangerous?

§ 240. Hier wird womöglich eine ganz normale Frage gestellt werden:

Wer soll Richter sein, ob der Fürst oder die Legislative gegen das ihnen gegebene Vertrauen handeln? Diese Frage könnten manierierte und händelsüchtige Menschen unters Volk verbreiten, während der Fürst nur von seiner gebührenden Prärogative Gebrauch macht.

Darauf antworte ich: Das Volk soll Richter sein. Wer anders soll richten, ob seine Vertrauensperson oder Beauftragter gut und dem in ihn gesetzten Vertrauen gemäß handelt als der, der ihn bevollmächtigt und genau dadurch noch Macht zurückbehalten muss ihn abzusetzen, wenn sein Vertrauen getäuscht sieht?

Soweit dies bei den Fällen des Privatlebens folgerichtig ist, weshalb sollte es im Fall höchster Bedeutung anders sein, wo das Wohl von Millionen betroffen wird, und wo auch das Übel, sofern nicht verhütet, größer, die Abhilfe aber sehr schwierig, teuer und gefährlich wäre?

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TToG II § 202

John Locke: Two Treatises of Government

§ 202. Wherever law ends, tyranny begins, if the law be transgressed to another’s harm; and him whosoever in authority exceeds the power given him by the law, and makes use of the force he has under his command, to compass that upon the subject, which the law allows not, ceases in that to be a magistrate; and, acting without authority, may be opposed, as any other man, who by force invades the right of another. This is acknowledged in subordinate magistrates. He that hath authority to seize my person in the street, may be opposed as a thief and a robber, if he endeavors to break into my house to execute a writ, notwithstanding that I know he has such a warrant, and such a legal authority, as will empower him to arrest me abroad.

And why this should not hold in the highest, as well as in the most inferior magistrate, I would gladly be informed. Is it reasonable, that the eldest brother, because he has the greatest part of his father’s estate, should thereby have a right to take away any of his younger brothers portions? Or that a rich man, who possessed a whole country, should from thence have a right to seize, when he pleased, the cottage and garden of his poor neighbor?

The being rightfully possessed of great power and riches, exceedingly beyond the greatest part of the sons of Adam, is so far from being an excuse, much less a reason, for rapine and oppression, which the endamaging another without authority is, that it is a great aggravation of it:

For the exceeding the bounds of authority is no more a right in a great, than in a petty officer; no more justifiable in a King than a constable; but it is so much the worse in him, in that he has more trust put in him, has already a much greater share than the rest of his brethren, and is supposed, from the advantages of his education, employment, and counselors, to be more knowing in the measures of right and wrong.

§ 202. Wo auch immer Rechtmäßigkeit endet, fängt Tyrannei an, sobald das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Wer kraft Autorität über ihm gesetzlich gewährte Macht hinausgeht und die Macht, über die er verfügt, missbraucht, um Mitbürgern aufzuzwingen, was das Gesetz nicht gestattet, gibt seinen Status als Amtsperson auf. Da er ohne Autorität handelt, darf ihm wie jedem anderen, der mit nackter Gewalt in das Recht eines anderen eingreift, Widerstand geleistet werden. Bei untergeordneten Beamten wird dies als selbstverständlich angenommen. Jedem der ermächtigt ist, mich als Person auf der Straße zu verhaften, darf ich mich wie einem Dieb und Räuber widersetzen, sobald er versucht in mein Haus einzudringen, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Ungeachtet dessen ob mir bekannt wäre, er verfüge über einen Befehl und eine gesetzliche Ermächtigung, mich draußen festzunehmen.

Jetzt würde ich freundlicherweise erfahren, weshalb dies für den höchsten Beamten nicht ebenso gelten sollte wie für den niedrigsten?

Ist vernunftmäßig nachvollziehbar, der älteste Bruder sollte, weil er den größten Teil väterlichen Vermögens hat, deshalb ein Recht haben, etwas von dem Anteil seiner jüngeren Brüder zu nehmen? Oder ein reicher Mann, der ein ganzes Land besitzt, sollte deshalb ein Recht haben nach Belieben die Hütte und den Garten seines armen Nachbarn an sich zu reißen?

Rechtmäßiger Besitz von großer Macht und Reichtum, die weit über die größten Anteile der Söhne Adams hinausgehen, sind so wenig eine Entschuldigung, noch weniger eine Rechtfertigung für Ausplünderung und Unterdrückung, wie es unrechtmäßige Schädigung anderer wäre. Es sind vielmehr Verschlimmerungen:

Das Überschreiten von Grenzen der Autorität ist bei hohen Beamten kein bisschen mehr rechtmäßig als bei einem einfachen, keine bessere Rechtfertigung für einen König als für einen Wachtmeister. Es ist in des Königs Fall umso schlimmer, weil ihm mehr Vertrauen geschenkt wird, da er einen viel größeren Anteil an Macht und Gütern besitzt als seine Mitmenschen und weil man voraussetzt, ihm sei durch die Vorzüge seiner Ausbildung, seiner Stellung und seiner Berater der Maßstab für Recht und Unrecht umso besser bekannt.

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TToG II § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Such godlike Princes indeed had some title to arbitrary power by that argument, that would prove absolute monarchy the best government, as that which God himself governs the universe by; because such Kings partake of his wisdom and goodness. Upon this is founded that saying, that the reigns of good Princes have been always most dangerous to the liberties of their people: For when their successors, managing the government with different thoughts, would draw the actions of those good rulers into precedent, and make them the standard of their prerogative:

As if what had been done only for the good of the people was a right in them to do, for the harm of the people, if they so pleased; it has often occasioned contest, and sometimes public disorders, before the people could recover their original right, and get that to be declared not to be prerogative, which truly was never so; since it is impossible that anybody in the society should ever have a right to do the people harm; though it be very possible, and reasonable, that the people should not go about to set any bounds to the prerogative of those Kings, or rulers, who themselves transgressed not the bounds of the public good: For prerogative is nothing but the power of doing public good without a rule.

§ 166. Solch gottähnliche Fürsten hätten tatsächlich einen gewissen Anspruch auf willkürliche Macht folgt man dem Argument, das die absolute Monarchie als die beste Regierung beweisen möchte: Sie wäre als regiere Gott selbst das Universum, weil solche Könige an seiner Weisheit und Güte teilhaben. Darauf beruht das Märchen, Regierungen guter Fürsten seien für die Freiheit ihres Volks stets am gefährlichsten gewesen:

Sollten nämlich ihre Nachfolger die Regierung mit anderem Denken gehandhabt haben; sollten sie die Taten jener guten Herrscher zu Präzedenzfällen und Normen ihrer eigenen Prärogative erhoben haben, hat das oft Grund zu Streit, manchmal zu öffentlichen Unruhen gegeben, bevor die Bevölkerung ihr ursprüngliches Recht wieder erlangen und erreichen konnte, dass nicht zum normalen Gebrauch der Prärogative erklärt wurde, was in Wahrheit nie dazu bestimmt war.

Geradeso als ob genau das, was allein zum Wohl der Bevölkerung gewährt war, ihnen ein Recht gäbe, es zum Schaden der Bevölkerung zu nutzen, wenn es ihnen so passte.

Unmöglich kann irgendjemand in der Gesellschaft je ein Recht haben, der Bevölkerung Schaden zuzufügen. Trotzdem ist es sehr wohl möglich und verständlich, wenn ein Volk nichts unternimmt, der Prärogative von Königen Grenzen zu setzen, die selber die Grenzen des öffentlichen Wohls nicht überschreiten. Prärogative ist nichts als die Macht, für das Volk Gutes zu tun ohne eine Vorschrift dafür zu haben.

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TToG II § 16

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER III

Of the State of War

§ 16. The state of war is a state of enmity and destruction: And therefore declaring by word or action, not a passionate and hasty, but a sedate settled design upon another man’s life puts him in a state of war with him against whom he has declared such an intention, and so has exposed his life to the other’s power to be taken away by him, or any one that joins with him in his defense, and espouses his quarrel. It being reasonable and just, I should have a right to destroy that which threatens me with destruction: For, by the fundamental law of nature, man being to be preserved as much as possible, when all cannot be preserved, the safety of the innocent is to be preferred.

And one may destroy a man who makes war upon him, or has discovered an enmity to his being, for the same reason that he may kill a Wolf or a Lion. Because such men are not under the ties of the common law of reason, have no other rule, but that of force and violence, and so may be treated as beasts of prey, those dangerous and noxious creatures, that will be sure to destroy him whenever he falls into their power.

Vom Kriegszustand

§ 16. Der Kriegszustand ist ein Zustand der Feindschaft und Vernichtung. Sobald also jemand durch Worte oder Taten einen weder in erregtem Zustand noch in unmittelbarer Spontanität, sondern mit Ruhe und Überlegung gefassten Anschlag auf das Leben eines anderen verkündet, versetzt er sich jenem gegenüber, gegen welchen er diese Vorhaben erklärt hat in einen Kriegszustand. Damit gibt er sein Leben und das jedes anderen, der sich mit ihm zu seiner Verteidigung verbindet oder Partei für ihn ergreift der Gewalt des Anderen Preis, es zu verlieren. Das was mich mit Vernichtung bedroht, meinerseits zu vernichten, ist vernünftig und gerecht.

Nach dem fundamentalen Naturgesetz, alle Menschen soweit als möglich zu erhalten, ist die Sicherheit der Unschuldigen vorzuziehen, sofern nicht alle erhalten werden können. Man darf jeden Menschen, der einem den Krieg erklärt oder eine Feindseligkeit gegen das eigene Dasein eröffnet, aus demselben Grund töten, aus dem man einen Wolf oder einen Löwen tötet. Solche Menschen sind weder durch das Band der gemeinsamen Vernunft gebunden, haben keine andere Regel als die der nackten Gewalt und der rohen Gewalt, und können deshalb behandelt werden wie Raubtiere. Gefährliche und schädliche Geschöpfe, von denen man mit Sicherheit vernichtet werden wird, sobald man in ihre Fänge gerät.

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