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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 88, Absatz 88,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 88, Absatz 88,

2. I answer that it is a very good way, for the Prince to teach the people the service of God by his own example and ‚tis very likely the paths of virtue and religion will be trodden by many when they lead to credit and preferment. And the Prince will be sure to have a large train of followers which way soever he goes. But all men live not within the influence of the court, nor if they did are all so ingenuous to be thus easily won over to goodness. This is one but not the only means of drawing men to their duty, nor doth it forbid the magistrate the rigor of laws, and the severer applications of his authority where the stubbornness and peevishness of the people will not be otherwise reclaimed.

FINIS TRACT ONE

2. Ich darf antworten, dass sich ein wirklich hervorragender Weg für einen Fürsten darin bietet, seiner Bevölkerung den Dienst an Gott durch eigenes Beispiel zu vermitteln und es ist ebenso sehr wahrscheinlich, dass die Pfade von Tugend und Religiosität durch viele weitere begangen werden, solange sie zu Glaubwürdigkeit und Akzeptanz führen. Der Fürst selbst kann dadurch sichergehen eine große Anzahl Gefolgsleute hinter sich zu scharen, welchen Weg auch immer er einschlägt. Allerdings leben ja nicht alle Menschen im Einflussbereich des Hofes, oder falls sie dort leben, sind sie nicht so Mir nichts Dir nichts derart einfach für die Güte zu vereinnahmen. Es handelt sich also um eines, aber nicht das einzige Mittel um Menschen zur Pflichterfüllung anzuhalten. Ebensowenig verbietet es der Obrigkeit die Strenge des Gesetzes oder etwa dessen strengere Anwendung durch ihre Autorität, falls die Bevölkerung gar nicht anders von ihrer Sturheit und Verdrießlichkeit abzubringen ist.

FINIS TRACT EINS

 

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 76, Absatz 76,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 76, Absatz 76,

“Whereas the doctrine of impositions places it in such things in the observance of which superstition will be sure to outdo devotion.” (Quotation Bagshaw)

This doctrine that the magistrate hath power to impose indifferent things places it in none, but leaves it to his arbitrary and uncertain determination, and should the magistrate prescribe such a form wherein superstition, (a word always sounding ill and not seldom applied to very innocent actions) would perhaps outdo devotion, yet this would be no better an argument against such injunction than if he should endeavor to prove that the magistrate should not command truth and justice because they are things wherein Turks will be sure to outdo Christians. That the superstitious should be more zealous than the devout or a Turk honester than a Christian might indeed well shame the professors but could not at all discredit the doctrine of either.

“Wo auch immer die Lehre der Verfügungsbefugnis über jene Gegebenheiten insoweit verfügt, würde bei deren Beachtung der Aberglaube mit Sicherheit die Hingabe übertrumpfen.“ (Zitat Bagshaw)

Die Lehre, die Obrigkeit habe Macht über unbestimmte Dinge zu verfügen platziert gar nichts, sondern überlässt dies seiner willkürlichen und ungewissen Entscheidung. Sollte die Obrigkeit eine derartige Form vorschreiben, durch die der Aberglaube (ein stets übel klingendes Wort, nicht selten völlig harmlosen Handlungen angedichtet) möglicherweise die Hingabe übertrumpft, dann wäre das dennoch kein besseres Argument gegen derlei Eingriffe, als wenn der Autor versuchen würde zu beweisen, dass die Obrigkeit Aufrichtigkeit und Rechtmäßigkeit nicht anordnen könne, weil es sich um Gegebenheiten handelt, bezüglich derer die Türken sich sicher sein werden, darin sämtliche Christen zu übertreffen. Die Behauptung, dass Abergläubische eifernder seien als Hingebungsvolle oder ein Türke ehrlicher als ein Christ, vermag tatsächlich die Bekenntnisse zu beschämen, kann aber keinesfalls ihre Lehren entwerten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 68, Absatz 68,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 68, Absatz 68,

These are inconveniences whose speculation following from the constitution of polities may often fright but their practice seldom hurt the people. Nor will the largeness of the governor’s power appear dangerous or more than necessary if we consider that as occasion requires it is employed upon the multitude that are as impatient of restraint as the sea, and whose tempests and over­flows cannot be too well provided against. Would it be thought dangerous or inconvenient that anyone should be allowed to make banks and fences against the waves for fear he should too much encroach upon and straighten the ocean?

The magistrate’s concernments will always teach him to use no more rigor than the temper of the people and the necessity of the age shall call for, knowing that too great checks as well as too loose a rein may make this untamed beast to cast his rider.

Who would decline embarking himself because the pilot hath the sole guiding of the ship, out of fear lest he should be too busy and impertinently troublesome at the helm, and disturb the voyage with the ill management of his place, who would rather be content to steer the vessel with a gentle than a stiff hand would the winds and waves permit him; he increases his forces and violence only with the increase of the storm and tumult; the tossings and several turns of the ship are from without and not begotten in the steerage or at the helm?

Whence is most danger to be rationally feared, from ignorant or knowing heads? From an orderly council or a confused multitude? To whom are we most like to become a prey, to those whom the Scripture calls gods, or those whom knowing men have always found and therefore called beasts?131

Who knows but that since the multitude is always craving, never satisfied, that there can be nothing set over them which they will not always be reaching at and endeavoring to pull down, those constitutions in indifferent things may be erected as the outward fences to secure the more substantial parts of religion which experience tells us they will be sure to be tampering with when these are gone which are therefore fit to be set up, because they may be with least danger assaulted and shaken and that there may be always something in a readiness to be parted with to their importunity without injuring the indispensable and more sacred parts of religion when their fury and impatience shall make such an indulgence necessary.

But I too forwardly intrude myself into the council chamber, and like an impertinent traveler, which am concerned only which way the hand of the dial points, lose time in searching after the spring and wheels that give it motion. It being our duty not curiously to examine the counsels but cheerfully to obey the commands of the magistrate in all things that God hath left us free.

Hier handelt es sich um Unannehmbarkeiten, über deren auf Grund der politischen Verfassung erfolgende Spekulationen die Bevölkerung wohl oft erschrickt, die sie aber selten in der Praxis beeinträchtigen. Entsprechend kann die Ausdehnung der Macht des Regenten genauswenig als gefährlich oder übertrieben groß erscheinen, wenn wir bedenken, dass er sie bei Bedarf ja auch gegen die Menge ausüben muss, die Beschränkungen gegenüber genauso unduldsam ist, wie das Meer, gegen dessen Stürme und Springfluten gar nicht gut genug vorgesorgt werden kann. Könnte es als gefährlich und unannehmbar beurteilt werden, irgendjemandem zu erlauben, Wellenbrecher und Deiche gegen dessen Wogen zu errichten, nur aus Angst, er würde dabei zu weit gehen, in es einzugreifen und den Ozean zu glätten?

Die Bedenken der Obrigkeit werden diese stets lehren, nicht mehr Strenge anzuwenden, als das Gemüt der Bevölkerung und der aktuelle Bedarf erfordern. In dem Wissen, dass zu große Hemmungen genau wie zu laxe Regierungsführung nur dazu führen, dass dieses unbezähmbare Biest seinen Reiter abwirft.

Wer würde es ablehnen, an Bord zu gehen, weil ein Steuermann das Schiff allein steuert, nur wegen der Befürchtung, jener könnte am Ruder allzu betriebsam und unerträglich für ständige Unruhe sorgen und durch schlechte Ausübung seiner Position die Reise unharmonisch verlaufen lassen, wenn er tatsächlich doch viel zufriedener wäre, das Schiff mit ruhiger Hand als mit übermäßigem Krafteinsatz steuern zu können, wenn Wind und Wellen ihn nur ließen. Er steigert seinen Einsatz an Kraft und Gewalt nur gemäß dem Anwachsen des Sturms und der Unruhe. Kommen Schlingern, Rollen und Stampfen des Schiffes nicht von außen und sind sie nicht etwa kein Ergebnis der Steuerkunst oder des Rudergangs?

Von wem ist die meiste Gefahr zu befürchten: Von den Unwissenden oder den Wissenden Köpfen? Von einer geordneten Ratsversammlung oder einer chaotischen Menge? Wessen Beute und Opfer werden wir wohl am ehesten? Deren, die die heilige Schrift als Götter bezeichnet oder deren, die die Menschen stets durchschaut und folglich als Bestien131 bezeichnet haben?

Wem wäre unbekannt, dass die Menge seit je her immer begierig fordert, niemals zufrieden ist, es nichts gibt, was ihnen übergeordnet sein könnte und was sie nicht angehen und versuchen würden, es niederzureißen? Die fraglichen Verfassungen betreffend die unbestimmten Dinge könnten als äußere Palisaden errichtet werden, um die substantielleren Bestandteile der Religion zu schützen. Während die Erfahrung uns lehrt, die Menge wird sie mit Sicherheit abändern, sobald alles vergangen ist, was geeignet wäre, solche Palisaden zu errichten. Denn dann könnten sie ohne viel Gefahr angegriffen und ins Wanken gebracht werden. Dadurch könnte stets ein Puffer bereit gehalten werden, den man der Aufdringlichkeit der Menge zum Fraß vorwerfen könnte, ohne die unverzichtbaren und wirklich heiligen Elemente der Religion zu beeinträchtigen, falls Furor und Unduldsamkeit der Meute ein solches Opfer notwendig machen.

Doch hier dringe ich zu vorwitzig in die Angelegenheiten der Ratsversammlung ein, und einem unverfrorenen Reisenden gleich, den eigentlich nur die Richtung der Spitze des Uhrzeigers zu bekümmern hat, vergeude ich Zeit bei der Suche nach Unruh und Zahnrädern, die deren Bewegung besorgen. Es sollte unsere Pflicht sein, statt neugierig die Amtsführung der Räte zu untersuchen, lieber mit positiver Einstellung die Anordnungen der Obrigkeit zu befolgen, soweit diese alle die Gegebenheiten betreffen, die Gott uns zur freien Verfügung überlassen hat.

Upon the law thy judgement always ground;
And not on man; for that’s affectionless;
But man in passions strangely doth abound;
Th’one all like God: t’other like to Beasts.
(Du Bartas, Quadrains of Pibrac)

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

Möge stets Dein Urteil gründen auf dem Recht;
Und nie auf aller Menschen Sinn, der nur Gefühle liest;
Der Mensch in Eifer nennt meist ungerecht;
Den einen Gott, den andren wildes Biest.
(Thomas Blechschmidt, 21.02.2017)

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 64, Absatz 64,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 64, Absatz 64,

All that the author says in his third instance from Paul’s opposing the false brethren is no more than hath been urged and answered above in the same case of the Galatians130, only there it is brought as a precept, here as an example. From whence in the close he comes to lay down a very strange position, viz.:

“When any shall take upon them to make a thing indifferent necessary, then the thing so imposed presently loses not its liberty only, but likewise its lawfulness. And we may not without breach of the Apostle’s precept resist to it.”

A conclusion that by no means can be drawn from his instance, Gal.2, where those the Apostle disputes against were not any that pretended a power to make laws, or imposed those as their own injunctions, but urged them as necessary doctrines and the laws of God which obliged their consciences.

The Scripture, that almost everywhere commands Submission though contrary to the whole bent of our inclinations, could never be thought to teach us disobedience and that too contrary to our wills; this is an opinion so monstrous that it cannot without a very great injury be fathered upon the Apostles.

Who can believe that the magistrate’s authority should make anything unlawful by enjoining it; that if in those things we are cheerfully doing ourselves his command should come and encourage us we ought presently to stop, to turn about and resist him and at once oppose his and our own wills too, alone, as if a child going to church of his own accord being by the way commanded by his father to go on ought straight to return back again?

If this doctrine be true, I know not how any law can be established by the magistrate or obeyed by the subject, indifferent things of civil as well as religious concernment being of the same nature, and will always be so, till our author can show where God hath put a distinction between them, this I’m sure that according to his own rule the observation of a fast enjoined by the magistrate must needs be a sin, it being an imposition relating to the worship of God in indifferent things.

An anniversary Thanksgiving Day will be but an anniversary provocation, and those that assemble in obedience to such a command instead of returning a praise to God for a blessing, would call down on their heads a curse. This is truly to ensnare the consciences of men and put them under a necessary of sinning, a doctrine which strikes at the very root and foundation of allows and government and opens a gap so wide to disobedience and disorder as will quickly ruin the best founded societies.

Let the people (whose ears are always open to complaints against their governors, who greedily swallow all pleas for liberty) but once hear that the magistrate hath no authority to enjoin things indifferent in matters of religion, they will all of an instant be converts, conscience and religion shall presently mingle itself with all their actions and be spread over their whole lives to protect them from the reach of the magistrate, and they will quickly find the large extent of inordine ad spiritualia.

Let but the ruler’s power be excluded out of the sanctuary and it will prove an asylum for the greatest enormities, tithes will be as unlawful as sacrifice, and civil respect to a man as impious as if it were divine adoration, the stubborn servant will beard his master with a charter of freedom under Paul’s hand, “Be ye not the servants of men.” Nor will our author’s interpretation be able to prevent it.

Magistracy itself will at last be concluded anti-Christian, (as the author himself confesses many do, p. 1). Let the multitude be once persuaded that obedience to impositions in indifferent things is sin and it will not be long ere they find it their duty to pull down the imposer.

Do but once arm their consciences against the magistrate and their hands will not be long idle or innocent.

But of inconveniencies I shall have more occasion to speak in his next argument.

Alles was der Autor bei diesem dritten Beispiel für den Widerstand des Paulus gegen die falschen Glaubensbrüder vorbringt, ist kein Stück mehr als bereits zuvor aufgedrängt und zur Antwort gegeben wurde. Es ging dabei um die Angelegenheit der Galater130, nur wurde es dort als Gebot zitiert, hier als Beispiel. Da er schon mal dabei ist, bezieht er eine äußert merkwürdige Position:

„Sobald es jemandem einfällt, eine bislang unbestimmte Gegebenheit zur Notwendigkeit zu erklären, dann verliert diese Angelegenheit nicht nur ihre bisherige Unverbindlichkeit, sondern gleichermaßen ihre Rechtmäßigkeit. Weshalb wir keine Chance haben, dabei ohne Verletzung des Gebots der Apostel Widerstand leisten zu dürfen.“

Diese Schlussfolgerung kann er mit keinem Mittel oder Trick aus seinem Beispiel in Galater 2 ziehen, in welchem diejenigen, gegen deren Vorstellungen der Apostel argumentiert, weder irgendeine Macht zur Gesetzgebung für sich in Anspruch nahmen, noch solche Regeln als ihre eigenen Verfügungen aufstellten, sondern hartnäckig darauf beharrten, es seien notwendige Lehren und es sei das Gesetz Gottes, das ihr Gewissen verpflichtete.

Die Heilige Schrift, die nahezu in jeder Hinsicht Unterordnung anordnet, selbst wenn dies bis in die letzte Verästelung unserer persönlichen Vorlieben reicht, kann man sich unmöglich jemals als Lehrbuch vorstellen, welches uns Ungehorsam lehrt, und dann auch noch gegen unseren Willen. Eine solche Meinung ist derart abartig, dass sie jedenfalls keinesfalls ohne allergrößtes Unrecht zu begehen als Erzeugnis der Apostel verkauft werden kann.

Wer käme den auf die absurde Idee, eine Obrigkeit könne irgendetwas Unrechtmäßiges verkünden, nur weil sie es beschließt? Das wir etwa, wenn eine ihrer Anordnungen uns ereilte und uns augenblicklich sofortigen Einhalt geböte, während wir gerade fröhlich wie gewohnt unseren eigenen Angelegenheiten nachgehen, auf dem Absatz gegen sie kehrt machten, ihr umgehend Widerstand entgegensetzten und dadurch auch unseren eigenen Willen verwerfen würden? Geradeso als ginge ein Kind aus eigenem Antrieb zur Kirche und würde unterdessen von seinem Vater angewiesen das Vorhaben fortzuführen, indem es auf direktem Wege zurückzukehrt?

Entspräche diese Lehre der Wahrheit, wüsste ich nicht wie irgendein Gesetz durch eine Obrigkeit in Kraft gesetzt werden könnte oder verlässlich mit dem Gehorsam der Untergeordneten zu rechnen wäre. Wären die unbestimmten Gegebenheiten sowohl bürgerliche als auch religiöse Dinge betreffend gleicher Natur und wäre das stets so, als bis unser Autor beweisen kann, an welcher Stelle Gott eine Möglichkeit zur Unterscheidung zwischen ihnen geschaffen hat, dann wäre ich sicher, dass gemäß seiner eigenen Regel die Beachtung einer Fastenzeit, welche die Obrigkeit bestimmt hat, notwendigerweise eine Sünde darstellen würde, da es sich um eine Bestimmung in einem Bereich handelt, bei dem es um durch Gott unbestimmte Angelegenheiten zu dessen eigener Huldigung geht.

Alljährlich z. B. das Erntedankfest zu begehen wäre eine alljährliche Provokation und alle, die sich einfinden, um eine diesbezügliche Anordnung gesammelt auszuführen anstatt Gott für jede Segnung extra ein Gebet zu entrichten, würden sich dessen Fluch aufs Haupt laden. Hier handelt es sich in Wahrheit um einen Versuch, das Gewissen der Menschen zu umgarnen und einzuwickeln, indem man ihnen die Unvermeidbarkeit des Sündigens einredet. Eine Lehre, die Hand und Schlag an die tiefsten Wurzeln und Grundlagen aller Freiräume sowie der Regierung selbst legt und die eine so breite Bresche für Ungehorsam und Chaos öffnet, dass sie auf kürzestem Wege selbst die am besten organisierten Gesellschaften ruinieren wird.

Versetzt die Bevölkerung (deren Ohren stets für allerlei Beschwerden gegen ihre Regenten offen sind und die gierig jede Art Ruf nach Freiheit in sich aufsaugen) nur einmal in den Glauben, die Obrigkeit habe keinerlei Autorität in irgendwelchen religiösen Angelegenheiten irgendetwas betreffend die (seitens Gott) unbestimmten Gegebenheiten vorzuschreiben, dann werden sie alle augenblicklich zu Bekehrten, Gewissen und Religion werden sich unversehens von selbst bei allen ihren Aktivitäten vermengen und jeden Lebensbereich durchdringen, nur um sich dem Arm der Obrigkeit zu entziehen. Und sehr bald werden sie die gewaltigen Auswirkungen von inordine ad spiritualia (Unordnung bei spirituellen Fragen) kennen lernen.

Setzt die Macht der Regenten nur ruhig vor die Türe der Heiligtümer und diese werden sich als Zuflucht für die allergrößten Ungeheuerlichkeiten erweisen. Der Zehnt wird als unrechtmäßige Opfergabe an den Staat deklariert, staatbürgerlicher Respekt vor Menschen als Mangel an Frömmigkeit, da er als göttliche Verehrung von Amtspersonen ausgegeben wird, ein jeder halsstarrige, störrische Sklave oder Knecht wird seinem Herrn eine von Paulus höchstpersönlich signierte Charta der Freiheit unter die Nase halten: „Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen.“ Und schon gar nicht wird die Interpretation unseres Autors in der Lage sein, davor zu schützen.

Selbst staatliche Verwaltung wird schließlich als antichristlich bezeichnet werden, (gerade da der Autor selbst auf Seite 1 zugibt, dass viele es bereits so halten). Überzeugt die Menge nur einmal davon, dass Gehorsam gegenüber staatlichen Verfügungen über (von Gott) unbestimmte Dinge Sünde sei, und es wird nicht lange brauchen, bis Ihr seht, dass jene Menge es als ihre Pflicht ansieht, die Verfügenden zu stürzen.

Rüstet ihr Gewissen nur ein einziges Mal weidlich gegen die Obrigkeit aus und ihre Hände werden nicht mehr lange untätig und unschuldig bleiben.

Über die Unannehmbarkeiten zu sprechen werde ich indes mehr Gelegenheit bei seinem nächsten Argument haben.

130https://en.wikipedia.org/wiki/Galatians_(people)

130https://de.wikipedia.org/wiki/Galater

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 50, Absatz 50,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 50, Absatz 50,

“Decency and order when it is of constraint not of consent is nothing else but in the imposer tyranny, in the person imposed upon bondage, and makes him to be what in things appertaining to religion we are forbidden to be ‚the servants of another‘.” (Quotation Bagshaw)

Which text cannot without force be applied to any other but a civil bondage. The Apostle in that chapter gives them a resolution of some doubts which it seems they had proposed to him concerning the several relations and conditions of men, as the married and unmarried, the servant and the free and in general tells them, that conversion to Christianity did not dissolve any of those obligations they were tied in before but that the gospel continued them in the same condition and under the same civil obligations it found them.

The married were not to leave their consorts, nor the servant freed from his master, but because they were such as Christ had purchased with his blood and free men of his kingdom he thinks them fitter to be free, and advises them if they could to gain their liberty and not debase themselves to slavery and that too for the same reasons he counsels virgins to continue single, that they might the more freely attend the business of religion and not be entangled in the avocations and concernments of the world.

Nor can those words ‚be ye not the servants of men‘ be possibly understood of obedience to the injunctions of the magistrate in matters of religion or be any answer to their question, Christianity being scarce then known to the heathen magistrate, who was more likely to persecute the profession than prescribe forms of worship in a religion new and opposite to his own.

Nor could servant in this sense relate (as our author would have it) “to the master extending his rule over the conscience”, who, “if a heathen”, might possibly forbid, but would never fashion the worship of a Christian, “if a Christian”, the argument at best would be but against the master not against the magistrate in prescribing rules of worship.

Though it is very improbable that the Corinthians132 should at the very first approaches of this religion be so inquisitive after the smallest things of discipline, whereof all sects in their beginnings are not very curious as we find the first Christians were not, or that Paul in answer to their demands should provide against an evil wherewith they were not threatened, for who can think that masters that could not but know their servants‘ privileges and freedom in the gospel to be equal with their own should take upon them presently so magisterially to chalk out a way of worship to their servants, when yet they were scarcely acquainted with the particulars of the doctrine itself, and it is known that masters and servants, all the converts did usually assemble with their fellow Christians and join in the same worship with the church they were of; I shall not therefore fear to affirm the “be you not the servants of men”, is but repeating the advice he gave, “if thou mayst be made free use it rather”.

“Schicklichkeit und Ordnung aus Zwang statt aus Einvernehmen bedeuten nichts anderes als Tyrannei seitens dessen, der aufdrängt und Knechtschaft für den, dem derlei aufs Auge gedrückt wird. Es verwandelt letzteren, soweit es die religiösen Angelegenheiten betrifft, in eben den, der uns verboten wurde zu sein, ‚Sklave eines anderen‘.“ (Zitat Bagshaw)

Dieser Text kann sich ohne Einsatz verbaler Gewalt auf nichts anderes beziehen als staatliche Knechtschaft für die Bürger. Der Apostel gibt ihnen in diesem Kapitel eine erlösende Antwort bezüglich nagender Zweifel, die sie ihm offenbar vorgelegt hatten. Diese betrafen die verschiedenen Beziehungen und Bedingungen für Menschen, soweit es dabei um Verheiratete und Ledige oder Sklaven und Freie geht und er teilt ihnen in Form allgemeiner Begriffe mit, dass die Annahme des christlichen Glaubens keine dieser Pflichten auflöst, an die sie zuvor gebunden wurden, sondern dass das Evangelium diese unverändert und unter gleichen Bedingungen und bürgerlichen Pflichten, die sie beinhalten, fortgesetzt sehen will.

Verheiratete dürfen ihre Partner nicht verlassen, Sklaven werden nicht von ihrem Herrn befreit. Sondern weil sie zu denen gehören, die Jesus Christus durch sein Blut freigekauft hat und sie deshalb freie Menschen seines Königreichs sind, hält Paulus sie für geeigneter zur Freiheit und weist sie an, ihre Freiheit zu erwerben, falls sie können, und sich selbst niemals zur Sklaverei erniedrigen. Aus eben denselben Gründen rät er Jungfrauen ledig zu bleiben, damit sie sich dadurch umso freier der Religion widmen können und nicht in weltliche Attraktionen und Bedenklichkeiten verstrickt werden.

Ebenso wenig können besagte Worte ‘macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen’ irgendwie in Bezug auf die Verfügungen der Obrigkeit über Fragen, die religiöse Angelegenheiten berühren, verstanden werden oder gar eine Antwort auf ihre Frage geben, wo doch das Christentum den heidnischen Obrigkeiten seinerzeit kaum bekannt war, die ohnehin bevorzugten, das Bekenntnis zu verfolgen, als sich mit Vorschriften über die Formen der Huldigung einer neuen und ihrer eigenen entgegengesetzten Religion aufzuhalten.

Ferner kann sich der Begriff Sklave in diesem Sinne nicht auf (auch wenn unser Autor das gern so hätte) „des Herrn Zuständigkeit, dessen Gewissen zu bestimmen“ beziehen, der „falls es sich um einen Heiden handelt“ möglicherweise verbieten, aber niemals die Form der Huldigung eines Christen gestalten würde. „Aber, wäre er Christ“, würde das Argument bestenfalls gegen den Herrn und keinesfalls gegen eine Obrigkeit sprechen, die Regeln für die Huldigung vorschreibt.

Von daher ist die Vorstellung ziemlich unwahrscheinlich, die Korinther132 wären bei den ersten Anflügen dieser Religion so wissbegierig auf die allerkleinsten Details der inneren Disziplin gewesen. Ebenso wie alle Sekten in ihren Anfängen nicht vorwiegend neugierig diesbezüglich sind, nehmen wir das auch bei den ersten Christen nicht wahr. Oder gar, dass Paulus in seinen Antworten gegen ein Übel vorgesorgt haben sollte, von dem sie gar nicht bedroht wurden. Wer kommt denn auf die absurde Idee, Herren, die doch noch kaum Bekanntschaft mit den Einzelheiten der neuen Lehre selbst gemacht hatten und gerade mal wussten, dass die Privilegien und Freiheiten ihrer Sklaven im Evangelium ihren eigenen gleich waren, würden es augenblicklich auf sich nehmen, einem Oberlehrer gleich ihren Sklaven einen Weg zur Huldigung mit Kreide auf Tafeln vorzuzeichnen?

Es ist doch bekannt, dass sich Herren und Sklaven, alle Konvertiten gemeinsam, gewöhnlich mit ihren Glaubensgenossen zur gemeinsamen Huldigung in der Kirche zusammenfanden, zu der sie sich gesellt hatten. Deshalb muss ich mich davor nicht fürchten zu bestätigen, der Satz ‚Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen‘ bedeute etwas anderes als die Anweisung zu wiederholen, die Paulus bereits gegeben hatte: ‚Solltest Du befreit werden können, nutze das soweit möglich. ‘

132https://en.wikipedia.org/wiki/First_Epistle_to_the_Corinthians

132https://de.wikipedia.org/wiki/1._Brief_des_Paulus_an_die_Korinther

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

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Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 41, Absatz 41,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 41, Absatz 41,

That those places, Math. II; Joh.8.36, are to be understood of a freedom from sin and the devil and not from laws, the freedom of Christ’s subjects being of the same nature with the kingdom whereof they were subjects, that is, not of this world or of the outward but inward man, is clear not only from the general current of interpreters but the places themselves; for where Christ invites them to submit their necks to his yoke because it is easy he tells them what ease it is they must expect viz., rest to their souls, the whole antecedent discourse being of the internal work of the gospel upon the heart, of faith and repentance, and the happiness of those to whom God revealed the gospel and not relating at all to their outward privileges or in the last glancing at any exemption from the dominion and rule of the magistrate.

Besagte Textstellen des Evangeliums (Math. II, Joh. 8.36,) sind so zu verstehen, dass es sich um die Freiheit von Sünde und Teufel handelt, nicht um Freiheit von Recht und Gesetz. Die Freiheit der Untertanen Christi ist von gleicher Natur wie dessen Königreich, dem sie untergeordnet sind: Nicht von dieser Welt, nicht auf die Äußerlichkeit bezogen, sondern auf die Innerlichkeit des Menschen. Dies geht nicht nur aus dem Mainstream des Verständnisses aller Interpreten oder Interpretatoren, sondern auch klar aus den Textstellen selbst hervor. Denn dort fordert Christus sie auf, ihren Nacken unter sein Joch zu verfügen, von dem er behauptet es sei leicht und um zu erklären, worin die Leichtigkeit besteht, verweist er auf die Erwartung des Seelenheils. Der gesamte vorangehende Diskurs handelt von der inneren Wirkung des Evangeliums auf das Herz, von Glauben und Reue, von der Glückseligkeit derer, denen Gott das Evangelium offenbart hat und hat keinerlei Bezug zu äußerlichen Privilegien oder auch nur den Hauch irgendeiner Ausgenommenheit von der Regelungsbefugnis der Obrigkeit.

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TToG II § 240

John Locke: Two Treatises of Government

§ 240. Here, it is like, the common question will be made: Who shall be judge, whether the Prince or legislative act contrary to their trust? This, perhaps ill-affected and factious men may spread amongst the people, when the Prince only makes use of his due prerogative.

To this I reply: The people shall be judge; for who shall be judge whether his trustee or deputy acts well and according to the trust reposed in him, but he who deputes him and must, by having deputed him, have still a power to discard him, when he fails in his trust? If this be reasonable in particular cases of private
men, why should it be otherwise in that of the greatest moment, where the welfare of millions is concerned, and also where the evil, if not prevented, is greater, and the redress very difficult, dear, and dangerous?

§ 240. Hier wird womöglich eine ganz normale Frage gestellt werden:

Wer soll Richter sein, ob der Fürst oder die Legislative gegen das ihnen gegebene Vertrauen handeln? Diese Frage könnten manierierte und händelsüchtige Menschen unters Volk verbreiten, während der Fürst nur von seiner gebührenden Prärogative Gebrauch macht.

Darauf antworte ich: Das Volk soll Richter sein. Wer anders soll richten, ob seine Vertrauensperson oder Beauftragter gut und dem in ihn gesetzten Vertrauen gemäß handelt als der, der ihn bevollmächtigt und genau dadurch noch Macht zurückbehalten muss ihn abzusetzen, wenn sein Vertrauen getäuscht sieht?

Soweit dies bei den Fällen des Privatlebens folgerichtig ist, weshalb sollte es im Fall höchster Bedeutung anders sein, wo das Wohl von Millionen betroffen wird, und wo auch das Übel, sofern nicht verhütet, größer, die Abhilfe aber sehr schwierig, teuer und gefährlich wäre?

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TToG II § 202

John Locke: Two Treatises of Government

§ 202. Wherever law ends, tyranny begins, if the law be transgressed to another’s harm; and him whosoever in authority exceeds the power given him by the law, and makes use of the force he has under his command, to compass that upon the subject, which the law allows not, ceases in that to be a magistrate; and, acting without authority, may be opposed, as any other man, who by force invades the right of another. This is acknowledged in subordinate magistrates. He that hath authority to seize my person in the street, may be opposed as a thief and a robber, if he endeavors to break into my house to execute a writ, notwithstanding that I know he has such a warrant, and such a legal authority, as will empower him to arrest me abroad.

And why this should not hold in the highest, as well as in the most inferior magistrate, I would gladly be informed. Is it reasonable, that the eldest brother, because he has the greatest part of his father’s estate, should thereby have a right to take away any of his younger brothers portions? Or that a rich man, who possessed a whole country, should from thence have a right to seize, when he pleased, the cottage and garden of his poor neighbor?

The being rightfully possessed of great power and riches, exceedingly beyond the greatest part of the sons of Adam, is so far from being an excuse, much less a reason, for rapine and oppression, which the endamaging another without authority is, that it is a great aggravation of it:

For the exceeding the bounds of authority is no more a right in a great, than in a petty officer; no more justifiable in a King than a constable; but it is so much the worse in him, in that he has more trust put in him, has already a much greater share than the rest of his brethren, and is supposed, from the advantages of his education, employment, and counselors, to be more knowing in the measures of right and wrong.

§ 202. Wo auch immer Rechtmäßigkeit endet, fängt Tyrannei an, sobald das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Wer kraft Autorität über ihm gesetzlich gewährte Macht hinausgeht und die Macht, über die er verfügt, missbraucht, um Mitbürgern aufzuzwingen, was das Gesetz nicht gestattet, gibt seinen Status als Amtsperson auf. Da er ohne Autorität handelt, darf ihm wie jedem anderen, der mit nackter Gewalt in das Recht eines anderen eingreift, Widerstand geleistet werden. Bei untergeordneten Beamten wird dies als selbstverständlich angenommen. Jedem der ermächtigt ist, mich als Person auf der Straße zu verhaften, darf ich mich wie einem Dieb und Räuber widersetzen, sobald er versucht in mein Haus einzudringen, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Ungeachtet dessen ob mir bekannt wäre, er verfüge über einen Befehl und eine gesetzliche Ermächtigung, mich draußen festzunehmen.

Jetzt würde ich freundlicherweise erfahren, weshalb dies für den höchsten Beamten nicht ebenso gelten sollte wie für den niedrigsten?

Ist vernunftmäßig nachvollziehbar, der älteste Bruder sollte, weil er den größten Teil väterlichen Vermögens hat, deshalb ein Recht haben, etwas von dem Anteil seiner jüngeren Brüder zu nehmen? Oder ein reicher Mann, der ein ganzes Land besitzt, sollte deshalb ein Recht haben nach Belieben die Hütte und den Garten seines armen Nachbarn an sich zu reißen?

Rechtmäßiger Besitz von großer Macht und Reichtum, die weit über die größten Anteile der Söhne Adams hinausgehen, sind so wenig eine Entschuldigung, noch weniger eine Rechtfertigung für Ausplünderung und Unterdrückung, wie es unrechtmäßige Schädigung anderer wäre. Es sind vielmehr Verschlimmerungen:

Das Überschreiten von Grenzen der Autorität ist bei hohen Beamten kein bisschen mehr rechtmäßig als bei einem einfachen, keine bessere Rechtfertigung für einen König als für einen Wachtmeister. Es ist in des Königs Fall umso schlimmer, weil ihm mehr Vertrauen geschenkt wird, da er einen viel größeren Anteil an Macht und Gütern besitzt als seine Mitmenschen und weil man voraussetzt, ihm sei durch die Vorzüge seiner Ausbildung, seiner Stellung und seiner Berater der Maßstab für Recht und Unrecht umso besser bekannt.

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