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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 80, Absatz 80,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 80, Absatz 80,

“Thirdly this doctrine making no provision at all for such as are scrupulous and tender supposes the same pleasure of faith in all.” (Quotation Bagshaw)

This inconvenience was touched at above, page 4, and generally this plea of scandal and offence is made use of by all sorts of men as a sufficient reason against whatever suits not with their humor, who cannot but be well pleased to find themselves always furnished with this argument against whatever cannot gain their approbation, and to think anything unlawful and ought to be removed because they dislike it.

This is an inconvenience that Christ himself and his doctrine could not escape, this cornerstone which was a sure footing to some, was also a stumbling block whereat many stumbled and fell and were broken in Israel. Were offences arguments against anything, I know not who might not clap on a render conscience and therewith sufficiently arm himself against all the injunctions of the magistrate, and no law could lay hold on him without encroaching on this law of charity and his just freedom.

How far we ought to part with our own liberty to gratify another’s scruple is a question full of niceness and difficulty. But this I dare say, that of what value soever the inward and private peace of a Christian be, it ought not to be purchased at the settled and public peace of the commonwealth, especially where it will not remove the offence and only cast the scandal on the other side and disturb the peace of the contrary persuasion, since some men will be as much offended at the magistrate’s forbearance as others at his injunctions and be as much scandalized to see a hat on in the public worship as others a surplice.

“Drittens sorgt diese Lehre keineswegs dafür, dass gewissenhafte und hingebungsvolle Menschen gleichermaßen zur freudigen Ausübung ihres Glaubens kommen.“ (Zitat Bagshaw)

Diese Unannehmbarkeit wurde bereits weiter oben, Seite 4, angesprochen. Es handelt sich um einen generellen Vorwurf zum Zweck der Skandalisierung und Attacke, den alle möglichen Menschen als ausreichenden Anlass gegen alles anführen, was ihrem Gemüt zuwiderläuft. Jene, die dennoch nie zufrieden sein können, selbst wenn dieses Standardargument als Wundermittel gegen egal alles, was gerade nicht ihre Zustimmung findet, stets zur Hand ist, und denen es vollkommen ausreicht, egal was nicht zu mögen, um es
als unrechtmäßig zu diffamieren und dessen Abschaffung zu verlangen.

Dieser Unannehmbarkeit kann noch nicht mal Jesus Christus höchstpersönlich samt seiner Lehre entrinnen, denn dieser Eckstein, der einigen als sichere Basis gilt, geriet ebenso zum Stolperstein, über den viele im alten Israel zu Fall kamen, zu Boden gingen und daran zerbrachen. Wären Beleidigungen bereits hinreichende Argumente gegen was auch immer, dann könnte ich mir nichts mehr vorstellen oder wissen, dann kennte ich keinen, der nicht auf sein fest gefügtes Gewissen pochen und sich damit ausreichend gegen jegliche Verfügung der Obrigkeit wappnen würde. Dann könnte ihn keinerlei Gesetz je in Anspruch nehmen, ohne in jenes Gesetz der Barmherzigkeit und seines rechtmäßigen Freiraums einzugreifen.

Wie weit wir unsere eigene Freiheit einschränken sollten, um den Skrupeln eines Anderen Rechnung zu tragen, ist eine Frage größter Finesse und Schwierigkeit. Doch ich wage zu behaupten, egal was auch immer innerlicher und privater Seelenfriede einem Christen wert sein mag, darf er jedoch niemals auf Rechnung eines gefestigten, öffentlichen Friedens des Gemeinwesens eingekauft werden. Ganz besonders dann nicht, wenn die ehrenrührende Ursache damit nicht beseitigt, sondern nur boshafte Skandalbehaftung über der gegnerischen Seite ausgegossen und damit der Seelenfrieden einer entgegengesetzten Auffassung bedrängt wird. Dies gilt, seit einige Menschen sich durch die Toleranz der Obrigkeit genauso beleidigt fühlen wie andere durch dessen Verfügungen und seit sie jedes Mal einen öffentlichen Skandal daraus machen, wenn jemand bei einem öffentlichen Gottesdienst einen Hut trägt oder ein Anderer ein Chorhemd.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 68, Absatz 68,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 68, Absatz 68,

These are inconveniences whose speculation following from the constitution of polities may often fright but their practice seldom hurt the people. Nor will the largeness of the governor’s power appear dangerous or more than necessary if we consider that as occasion requires it is employed upon the multitude that are as impatient of restraint as the sea, and whose tempests and over­flows cannot be too well provided against. Would it be thought dangerous or inconvenient that anyone should be allowed to make banks and fences against the waves for fear he should too much encroach upon and straighten the ocean?

The magistrate’s concernments will always teach him to use no more rigor than the temper of the people and the necessity of the age shall call for, knowing that too great checks as well as too loose a rein may make this untamed beast to cast his rider.

Who would decline embarking himself because the pilot hath the sole guiding of the ship, out of fear lest he should be too busy and impertinently troublesome at the helm, and disturb the voyage with the ill management of his place, who would rather be content to steer the vessel with a gentle than a stiff hand would the winds and waves permit him; he increases his forces and violence only with the increase of the storm and tumult; the tossings and several turns of the ship are from without and not begotten in the steerage or at the helm?

Whence is most danger to be rationally feared, from ignorant or knowing heads? From an orderly council or a confused multitude? To whom are we most like to become a prey, to those whom the Scripture calls gods, or those whom knowing men have always found and therefore called beasts?131

Who knows but that since the multitude is always craving, never satisfied, that there can be nothing set over them which they will not always be reaching at and endeavoring to pull down, those constitutions in indifferent things may be erected as the outward fences to secure the more substantial parts of religion which experience tells us they will be sure to be tampering with when these are gone which are therefore fit to be set up, because they may be with least danger assaulted and shaken and that there may be always something in a readiness to be parted with to their importunity without injuring the indispensable and more sacred parts of religion when their fury and impatience shall make such an indulgence necessary.

But I too forwardly intrude myself into the council chamber, and like an impertinent traveler, which am concerned only which way the hand of the dial points, lose time in searching after the spring and wheels that give it motion. It being our duty not curiously to examine the counsels but cheerfully to obey the commands of the magistrate in all things that God hath left us free.

Hier handelt es sich um Unannehmbarkeiten, über deren auf Grund der politischen Verfassung erfolgende Spekulationen die Bevölkerung wohl oft erschrickt, die sie aber selten in der Praxis beeinträchtigen. Entsprechend kann die Ausdehnung der Macht des Regenten genauswenig als gefährlich oder übertrieben groß erscheinen, wenn wir bedenken, dass er sie bei Bedarf ja auch gegen die Menge ausüben muss, die Beschränkungen gegenüber genauso unduldsam ist, wie das Meer, gegen dessen Stürme und Springfluten gar nicht gut genug vorgesorgt werden kann. Könnte es als gefährlich und unannehmbar beurteilt werden, irgendjemandem zu erlauben, Wellenbrecher und Deiche gegen dessen Wogen zu errichten, nur aus Angst, er würde dabei zu weit gehen, in es einzugreifen und den Ozean zu glätten?

Die Bedenken der Obrigkeit werden diese stets lehren, nicht mehr Strenge anzuwenden, als das Gemüt der Bevölkerung und der aktuelle Bedarf erfordern. In dem Wissen, dass zu große Hemmungen genau wie zu laxe Regierungsführung nur dazu führen, dass dieses unbezähmbare Biest seinen Reiter abwirft.

Wer würde es ablehnen, an Bord zu gehen, weil ein Steuermann das Schiff allein steuert, nur wegen der Befürchtung, jener könnte am Ruder allzu betriebsam und unerträglich für ständige Unruhe sorgen und durch schlechte Ausübung seiner Position die Reise unharmonisch verlaufen lassen, wenn er tatsächlich doch viel zufriedener wäre, das Schiff mit ruhiger Hand als mit übermäßigem Krafteinsatz steuern zu können, wenn Wind und Wellen ihn nur ließen. Er steigert seinen Einsatz an Kraft und Gewalt nur gemäß dem Anwachsen des Sturms und der Unruhe. Kommen Schlingern, Rollen und Stampfen des Schiffes nicht von außen und sind sie nicht etwa kein Ergebnis der Steuerkunst oder des Rudergangs?

Von wem ist die meiste Gefahr zu befürchten: Von den Unwissenden oder den Wissenden Köpfen? Von einer geordneten Ratsversammlung oder einer chaotischen Menge? Wessen Beute und Opfer werden wir wohl am ehesten? Deren, die die heilige Schrift als Götter bezeichnet oder deren, die die Menschen stets durchschaut und folglich als Bestien131 bezeichnet haben?

Wem wäre unbekannt, dass die Menge seit je her immer begierig fordert, niemals zufrieden ist, es nichts gibt, was ihnen übergeordnet sein könnte und was sie nicht angehen und versuchen würden, es niederzureißen? Die fraglichen Verfassungen betreffend die unbestimmten Dinge könnten als äußere Palisaden errichtet werden, um die substantielleren Bestandteile der Religion zu schützen. Während die Erfahrung uns lehrt, die Menge wird sie mit Sicherheit abändern, sobald alles vergangen ist, was geeignet wäre, solche Palisaden zu errichten. Denn dann könnten sie ohne viel Gefahr angegriffen und ins Wanken gebracht werden. Dadurch könnte stets ein Puffer bereit gehalten werden, den man der Aufdringlichkeit der Menge zum Fraß vorwerfen könnte, ohne die unverzichtbaren und wirklich heiligen Elemente der Religion zu beeinträchtigen, falls Furor und Unduldsamkeit der Meute ein solches Opfer notwendig machen.

Doch hier dringe ich zu vorwitzig in die Angelegenheiten der Ratsversammlung ein, und einem unverfrorenen Reisenden gleich, den eigentlich nur die Richtung der Spitze des Uhrzeigers zu bekümmern hat, vergeude ich Zeit bei der Suche nach Unruh und Zahnrädern, die deren Bewegung besorgen. Es sollte unsere Pflicht sein, statt neugierig die Amtsführung der Räte zu untersuchen, lieber mit positiver Einstellung die Anordnungen der Obrigkeit zu befolgen, soweit diese alle die Gegebenheiten betreffen, die Gott uns zur freien Verfügung überlassen hat.

Upon the law thy judgement always ground;
And not on man; for that’s affectionless;
But man in passions strangely doth abound;
Th’one all like God: t’other like to Beasts.
(Du Bartas, Quadrains of Pibrac)

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

Möge stets Dein Urteil gründen auf dem Recht;
Und nie auf aller Menschen Sinn, der nur Gefühle liest;
Der Mensch in Eifer nennt meist ungerecht;
Den einen Gott, den andren wildes Biest.
(Thomas Blechschmidt, 21.02.2017)

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TToG II § 72

John Locke: Two Treatises of Government

§ 72. Though the obligation on the parents to bring up their children, and the obligation on children to honor their parents, contain all the power on the one hand, and submission on the other, which are proper to this relation, yet there is another power ordinarily in the
father, whereby he has a tie on the obedience of his children; which though it be common to him with other men, yet the occasions of showing it, almost constantly happening to fathers in their private families and the instances of it elsewhere being rare, and less taken notice of, it passes in the world for a part of paternal jurisdiction. And this is the power men generally have to bestow their estates on those who please them best; the possession of the father being the expectation and inheritance of the children, ordinarily in certain proportions, according to the law and custom of each country; yet it is commonly in the father’s power to bestow it with a more sparing or liberal hand, according as the behavior of this or that child hath comported with his will and humor.

§ 72. Selbst wenn die Pflicht von Eltern, ihre Kinder aufzuziehen und die Pflicht von Kindern, ihre Eltern zu ehren in die eine Hand alle Macht und in die andere alle Unterordnung legt, die dieser Beziehung eigen sind, so gibt es noch weitere Macht, in der Regel beim Vater,
durch welche er den Gehorsam der Kinder an sich bindet. Auch wenn diese Macht ein gemeinsames Merkmal mit anderen Vätern ist, tritt sie fast immer nur bei internen, familiären Gelegenheiten in Erscheinung. Da es andernorts selten Beispiele gibt oder diese weniger beachtet werden, wird sie in der Welt als Teil väterlicher Rechtsbefugnis angesehen. Genau das ist die Macht, welche Menschen haben, ihr Vermögen denen zu übergeben, die sie für die Geeignetsten halten. Der Besitz des Vaters ist Erwartung und Erbe der Kinder, normalerweise in einem bestimmten Verhältnis, je nach Gesetz und Sitte jedes Landes. Es liegt im Allgemeinen in der Macht des Vaters, ihn mit spärlicher oder freigiebiger Hand zu verteilen, je nachdem das Verhalten dieses oder jenes Kinds sich seinem Willen und seinem Gemüt entsprochen hat.

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