Schlagwort-Archive: Ursache

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 80, Absatz 80,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 80, Absatz 80,

“Thirdly this doctrine making no provision at all for such as are scrupulous and tender supposes the same pleasure of faith in all.” (Quotation Bagshaw)

This inconvenience was touched at above, page 4, and generally this plea of scandal and offence is made use of by all sorts of men as a sufficient reason against whatever suits not with their humor, who cannot but be well pleased to find themselves always furnished with this argument against whatever cannot gain their approbation, and to think anything unlawful and ought to be removed because they dislike it.

This is an inconvenience that Christ himself and his doctrine could not escape, this cornerstone which was a sure footing to some, was also a stumbling block whereat many stumbled and fell and were broken in Israel. Were offences arguments against anything, I know not who might not clap on a render conscience and therewith sufficiently arm himself against all the injunctions of the magistrate, and no law could lay hold on him without encroaching on this law of charity and his just freedom.

How far we ought to part with our own liberty to gratify another’s scruple is a question full of niceness and difficulty. But this I dare say, that of what value soever the inward and private peace of a Christian be, it ought not to be purchased at the settled and public peace of the commonwealth, especially where it will not remove the offence and only cast the scandal on the other side and disturb the peace of the contrary persuasion, since some men will be as much offended at the magistrate’s forbearance as others at his injunctions and be as much scandalized to see a hat on in the public worship as others a surplice.

“Drittens sorgt diese Lehre keineswegs dafür, dass gewissenhafte und hingebungsvolle Menschen gleichermaßen zur freudigen Ausübung ihres Glaubens kommen.“ (Zitat Bagshaw)

Diese Unannehmbarkeit wurde bereits weiter oben, Seite 4, angesprochen. Es handelt sich um einen generellen Vorwurf zum Zweck der Skandalisierung und Attacke, den alle möglichen Menschen als ausreichenden Anlass gegen alles anführen, was ihrem Gemüt zuwiderläuft. Jene, die dennoch nie zufrieden sein können, selbst wenn dieses Standardargument als Wundermittel gegen egal alles, was gerade nicht ihre Zustimmung findet, stets zur Hand ist, und denen es vollkommen ausreicht, egal was nicht zu mögen, um es
als unrechtmäßig zu diffamieren und dessen Abschaffung zu verlangen.

Dieser Unannehmbarkeit kann noch nicht mal Jesus Christus höchstpersönlich samt seiner Lehre entrinnen, denn dieser Eckstein, der einigen als sichere Basis gilt, geriet ebenso zum Stolperstein, über den viele im alten Israel zu Fall kamen, zu Boden gingen und daran zerbrachen. Wären Beleidigungen bereits hinreichende Argumente gegen was auch immer, dann könnte ich mir nichts mehr vorstellen oder wissen, dann kennte ich keinen, der nicht auf sein fest gefügtes Gewissen pochen und sich damit ausreichend gegen jegliche Verfügung der Obrigkeit wappnen würde. Dann könnte ihn keinerlei Gesetz je in Anspruch nehmen, ohne in jenes Gesetz der Barmherzigkeit und seines rechtmäßigen Freiraums einzugreifen.

Wie weit wir unsere eigene Freiheit einschränken sollten, um den Skrupeln eines Anderen Rechnung zu tragen, ist eine Frage größter Finesse und Schwierigkeit. Doch ich wage zu behaupten, egal was auch immer innerlicher und privater Seelenfriede einem Christen wert sein mag, darf er jedoch niemals auf Rechnung eines gefestigten, öffentlichen Friedens des Gemeinwesens eingekauft werden. Ganz besonders dann nicht, wenn die ehrenrührende Ursache damit nicht beseitigt, sondern nur boshafte Skandalbehaftung über der gegnerischen Seite ausgegossen und damit der Seelenfrieden einer entgegengesetzten Auffassung bedrängt wird. Dies gilt, seit einige Menschen sich durch die Toleranz der Obrigkeit genauso beleidigt fühlen wie andere durch dessen Verfügungen und seit sie jedes Mal einen öffentlichen Skandal daraus machen, wenn jemand bei einem öffentlichen Gottesdienst einen Hut trägt oder ein Anderer ein Chorhemd.

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TToG II § 168

John Locke: Two Treatises of Government

§ 168. The old question will be asked in this matter of prerogative: But who shall be judge when this power is made a right use of?

I answer: Between an executive power in being, with such a prerogative and a legislative that depends upon his will for their convening, there can be no judge on earth; as there can be none between the legislative and the people, should either the executive or the legislative, when they have got the power in their hands, design, or go about to enslave or destroy them.

The people have no other remedy in this, as in all other cases where they have no judge on earth, but to appeal to heaven: For the rulers, in such attempts, exercising a power the people never put into their hands, (who can never be supposed to consent that anybody should rule over them for their harm) do that which they have not a right to do. And where the body of the people, or any single man, is deprived of their right, or is under the exercise of a power without right, and have no appeal on earth, then they have a liberty to appeal to heaven, whenever they judge the cause of sufficient moment.

And therefore, though the people cannot be judge, so as to have, by the constitution of that society, any superior power, to determine and give effective sentence in the case; yet they have, by a law antecedent and paramount to all positive laws of men, reserved that ultimate determination to themselves which belongs to all mankind, where there lies no appeal on earth, viz. to judge, whether they have just cause to make their appeal to heaven. And this judgment they cannot part with, it being out of a man’s power so to submit himself to another, as to give him a liberty to destroy him;

God and nature never allowing a man so to abandon himself, as to neglect his own preservation: And since he cannot take away his own life, neither can he give another power to take it.

Nor let anyone think, this lays a perpetual foundation for disorder: For this operates not, till the inconveniency is so great, that the majority feel it, and are weary of it, and find a necessity to have it amended. But this the executive power, or wise Princes, never need come in the danger of: And it is the thing, of all others, they have most need to avoid, as of all others the most perilous.

§ 168. Beim Thema Prärogative wird die traditionelle Frage gestellt werden: Wer soll Richter darüber sein, ob diese Macht korrekt genutzt wird?

Ich antworte: Zwischen ständiger exekutiver Macht im Besitz einer solchen Prärogative und einer Legislative, die für ihren Zusammentritt vom Willen der Exekutive abhängig ist, kann es auf Erden keinen Richter geben.

Wie es auch zwischen der Legislative und dem Volk keinen Richter geben kann, falls Exekutive oder Legislative, nach Erlangen der Macht planen oder sich einfallen lassen sollten, das Volk zu versklaven oder zu Grunde gehen zu lassen. Wie in allen anderen Fällen ohne irdischen Richter, bleibt jenem auch in diesem kein anderes Heilmittel, als den Himmel anzurufen.

Regenten üben bei solchen Versuchen keine Macht aus, die das Volk je in ihre Hände gelegt hätte und tun, wozu sie kein Recht haben es zu tun. Es ist schließlich undenkbar dem Volk zu unterstellen, es willige ein von jemandem zu seinem Schaden regiert zu werden. Sollte die gesamte Bevölkerung oder ein einzelner Mensch seines Rechts beraubt sein oder unter der Ausübung unrechtmäßiger Macht stehen und keine Berufung auf Erden haben, bleibt die Freiheit an den Himmel zu appellieren, sobald sie die Angelegenheit für dringlich genug halten.

Deshalb und obwohl das Volk nicht auf die Art Richter sein kann, nach der Verfassung der Gesellschaft über eine höhere Macht zu verfügen, um die Angelegenheit zu entscheiden und ein wirksames Urteil zu fällen, so hat es doch nach einem Gesetz, das allen positiven Gesetzen vorausgegangen und weit über diese erhaben ist, sobald es keine Berufung auf Erden gibt, diese letzte, der ganzen Menschheit zustehende Entscheidung sich selbst vorbehalten:

Zu urteilen ob es einen rechtmäßigen Grund hat, die Entscheidung des Himmels für sich anzurufen.

Auf dieses Urteil kann die Bevölkerung nie verzichten, da es außerhalb der Macht eines Menschen liegt, sich einem anderen derart zu unterwerfen, dass er ihm Freiheit zu seiner Vernichtung gewährt.

Gott und die Natur erlauben einem Mensch niemals. sich so weit zu vergessen seinen Selbsterhalt zu vernachlässigen. Weil er sich selbst das Leben nicht nehmen darf, kann er auch keinem anderen die Macht gewähren, es zu nehmen.

Man darf nicht glauben, dies lege eine immerwährende Ursache für Chaos und Unruhe. Es wird nicht wirksam bevor der Schaden so groß ist, dass die Mehrheit ihn fühlt, seiner überdrüssig wird und die Notwendigkeit einsieht ihm abzuhelfen. Dieser Gefahr dürfen exekutive Macht oder weise Fürsten nie in die Falle gehen. Es ist die Gegebenheit, die sie als das gefährlichste von allen am meisten zu vermeiden haben.

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TToG I § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. This being the reason and foundation of Adams property, gave the same title, on the same ground, to all his children, not only after his death, but in his life-time: So that here was no privilege of his heir above his other children, which could exclude them from an equal
right to the use of the inferior creatures, for the comfortable preservation of their beings, which is all the property man hath in them; and so Adams sovereignty built on property, or, as our author calls it, private dominion, comes to nothing.

Every man had a right to the creatures, by the same title Adam had, viz. by the right everyone had to take care of, and provide for their subsistence: And thus men had a right in common, Adam’s children in common with him. But if anyone had began, and made himself a property in any particular thing, (which how he, or anyone else, could do, shall be shown in another place) that thing, that possession, if he disposed not otherwise of it by his positive grant, descended naturally to his children, and they had a right to succeed to it, and possess it.

§ 87. Da hier Ursache und Grundlage von Adams Besitz verankert sind, hatten allen seine Kinder aus demselben Grund denselben Rechtsanspruch. Nicht nur nach seinem Tod, sondern auch bei seinen Lebzeiten. Hier handelte es sich nicht um ein Privileg seines Erben vor den anderen Kindern, welches sie von dem gleichen Recht, die untergeordneten Geschöpfe für einen angenehmen Unterhalt ihres Daseins zu nutzen, hätte ausschließen können.

Eben darin besteht der ganze Besitz, den der Mensch an jenen innehat. Auf Besitz gegründete Souveränität Adams, oder, wie unser Autor es nennt, die alleinige Herrschaft löst sich daher in Nichts auf. Jeder Mensch hatte ein Recht auf die Geschöpfe durch denselben Anspruch, den Adam hatte: Durch das einem jeden zustehende Recht, auf seine Existenz bedacht zu sein und für sie zu sorgen.

So hatten die Menschen ein allen gemeinsames Recht, Adams Kinder ein gemeinsames Recht mit ihm. Wenn aber jemand begonnen hatte, sich selbst Besitz an einer bestimmten Sache zu verschaffen, und dies auch erreicht hatte, (wie er oder jeder andere dies tun konnte, soll an anderer Stelle gezeigt werden) so ging jene Sache, oder jener Besitz, wenn der Betreffende nicht durch eine positive Gewähr anders darüber verfügte, selbstverständlich auf seine Kinder über und die hatten daran ein Besitz- und Erbrecht.

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TToG I § 85

John Locke: Two Treatises of Government

§ 85. In both these rights, there being supposed an exclusion of all other men, it must be upon some reason peculiar to Adam, that they must both be founded. That of his property our author supposes to arise from Gods immediate donation, Gen.I.28 and that of fatherhood from the act of begetting: Now in all inheritance, if the heir succeed not to the reason upon which his father’s right was founded, he cannot succeed to the right which followeth from it.

For example, Adam had a right of property in the creatures upon the donation and grant of God almighty, who was Lord and proprietor of them all: Let this be so as our author tells us, yet upon his death his heir can have no title to them, no such right of property in them unless the same reason, viz. God’s donation, vested a right in the heir too: For if Adam could have had no property in, nor use of the creatures, without this positive donation from God and this donation were only personally to Adam, his heir could have no right by it;

but upon his death it must revert to God, the Lord and owner again; for positive grants give no title farther than the express words convey it, and by which only it is held. And thus, as if our author himself contends, that donation, Gen.I.28 were made only to Adam personally, his heir could not succeed to his property in the creatures; and if it were a donation to any but Adam, let it be shown, that it was to his heir in our author’s sense, i. e. to one of his children, exclusive of all the rest.

§ 85. Da bei beiden Rechten ein Ausschluss aller anderen Menschen vorausgesetzt wird, muss es eine spezielle, an Adams Person gebundene Ursache geben, auf die beide gründen. Unser Autor nimmt an, das Recht des Besitzes entspringe unmittelbar aus Gottes Schenkung, Gen.I.28, das der Vaterschaft aus der Zeugung. Nur: Bei jeder Erbschaft, wenn der Erbe nicht auch der Ursache folgen kann, auf die das Recht seines Vaters gegründet war, kann er nicht in dem Recht folgen, das sich daraus ergibt.

Adam zum Beispiel hatte durch Schenkung und Gewähr des allmächtigen Gottes, der Herr und Besitzer von allem war, ein Besitzrecht an aller Kreatur:

Angenommen es verhielte sich so wie unser Autor behauptet, so kann doch bei Adams Tod dessen Erbe keinen Anspruch darauf, kein solches Besitzrecht daran haben, als bis die gleiche Ursache, nämlich Gottes Schenkung, auch den Erben mit einem solchen Recht bekleidet hatte. Denn wenn Adam ohne diese positive Schenkung Gottes wederBesitz noch Nutzung der Kreatur hätte haben können und diese Schenkung Adam persönlich gemacht worden wäre, könnte durch sie sein Erbe kein Recht erwerben, sondern bei Adams Tod müsste sie an Gott zurückfallen, der dann wieder Herr und Eigentümer wäre. Positive Verleihungen gewähren keinen Rechtsanspruch der weiter reicht als die ausdrücklichen Worte, nach denen allein er gilt.

Wenn also jene Schenkung, Gen.I.28., was unser Autor selbst bestreitet, nur Adam persönlich gemacht worden wäre, konnte der Besitz der Kreatur nicht auf den Erben übertragen werden. War die Schenkung an andere außer Adam gegeben, soll erst gezeigt werden, dass sie seinem Erben in unseres Autors Sinn gegeben war, d. h. einem seiner Kinder mit Ausschluss aller Übrigen.

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