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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 68, Absatz 68,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 68, Absatz 68,

These are inconveniences whose speculation following from the constitution of polities may often fright but their practice seldom hurt the people. Nor will the largeness of the governor’s power appear dangerous or more than necessary if we consider that as occasion requires it is employed upon the multitude that are as impatient of restraint as the sea, and whose tempests and over­flows cannot be too well provided against. Would it be thought dangerous or inconvenient that anyone should be allowed to make banks and fences against the waves for fear he should too much encroach upon and straighten the ocean?

The magistrate’s concernments will always teach him to use no more rigor than the temper of the people and the necessity of the age shall call for, knowing that too great checks as well as too loose a rein may make this untamed beast to cast his rider.

Who would decline embarking himself because the pilot hath the sole guiding of the ship, out of fear lest he should be too busy and impertinently troublesome at the helm, and disturb the voyage with the ill management of his place, who would rather be content to steer the vessel with a gentle than a stiff hand would the winds and waves permit him; he increases his forces and violence only with the increase of the storm and tumult; the tossings and several turns of the ship are from without and not begotten in the steerage or at the helm?

Whence is most danger to be rationally feared, from ignorant or knowing heads? From an orderly council or a confused multitude? To whom are we most like to become a prey, to those whom the Scripture calls gods, or those whom knowing men have always found and therefore called beasts?131

Who knows but that since the multitude is always craving, never satisfied, that there can be nothing set over them which they will not always be reaching at and endeavoring to pull down, those constitutions in indifferent things may be erected as the outward fences to secure the more substantial parts of religion which experience tells us they will be sure to be tampering with when these are gone which are therefore fit to be set up, because they may be with least danger assaulted and shaken and that there may be always something in a readiness to be parted with to their importunity without injuring the indispensable and more sacred parts of religion when their fury and impatience shall make such an indulgence necessary.

But I too forwardly intrude myself into the council chamber, and like an impertinent traveler, which am concerned only which way the hand of the dial points, lose time in searching after the spring and wheels that give it motion. It being our duty not curiously to examine the counsels but cheerfully to obey the commands of the magistrate in all things that God hath left us free.

Hier handelt es sich um Unannehmbarkeiten, über deren auf Grund der politischen Verfassung erfolgende Spekulationen die Bevölkerung wohl oft erschrickt, die sie aber selten in der Praxis beeinträchtigen. Entsprechend kann die Ausdehnung der Macht des Regenten genauswenig als gefährlich oder übertrieben groß erscheinen, wenn wir bedenken, dass er sie bei Bedarf ja auch gegen die Menge ausüben muss, die Beschränkungen gegenüber genauso unduldsam ist, wie das Meer, gegen dessen Stürme und Springfluten gar nicht gut genug vorgesorgt werden kann. Könnte es als gefährlich und unannehmbar beurteilt werden, irgendjemandem zu erlauben, Wellenbrecher und Deiche gegen dessen Wogen zu errichten, nur aus Angst, er würde dabei zu weit gehen, in es einzugreifen und den Ozean zu glätten?

Die Bedenken der Obrigkeit werden diese stets lehren, nicht mehr Strenge anzuwenden, als das Gemüt der Bevölkerung und der aktuelle Bedarf erfordern. In dem Wissen, dass zu große Hemmungen genau wie zu laxe Regierungsführung nur dazu führen, dass dieses unbezähmbare Biest seinen Reiter abwirft.

Wer würde es ablehnen, an Bord zu gehen, weil ein Steuermann das Schiff allein steuert, nur wegen der Befürchtung, jener könnte am Ruder allzu betriebsam und unerträglich für ständige Unruhe sorgen und durch schlechte Ausübung seiner Position die Reise unharmonisch verlaufen lassen, wenn er tatsächlich doch viel zufriedener wäre, das Schiff mit ruhiger Hand als mit übermäßigem Krafteinsatz steuern zu können, wenn Wind und Wellen ihn nur ließen. Er steigert seinen Einsatz an Kraft und Gewalt nur gemäß dem Anwachsen des Sturms und der Unruhe. Kommen Schlingern, Rollen und Stampfen des Schiffes nicht von außen und sind sie nicht etwa kein Ergebnis der Steuerkunst oder des Rudergangs?

Von wem ist die meiste Gefahr zu befürchten: Von den Unwissenden oder den Wissenden Köpfen? Von einer geordneten Ratsversammlung oder einer chaotischen Menge? Wessen Beute und Opfer werden wir wohl am ehesten? Deren, die die heilige Schrift als Götter bezeichnet oder deren, die die Menschen stets durchschaut und folglich als Bestien131 bezeichnet haben?

Wem wäre unbekannt, dass die Menge seit je her immer begierig fordert, niemals zufrieden ist, es nichts gibt, was ihnen übergeordnet sein könnte und was sie nicht angehen und versuchen würden, es niederzureißen? Die fraglichen Verfassungen betreffend die unbestimmten Dinge könnten als äußere Palisaden errichtet werden, um die substantielleren Bestandteile der Religion zu schützen. Während die Erfahrung uns lehrt, die Menge wird sie mit Sicherheit abändern, sobald alles vergangen ist, was geeignet wäre, solche Palisaden zu errichten. Denn dann könnten sie ohne viel Gefahr angegriffen und ins Wanken gebracht werden. Dadurch könnte stets ein Puffer bereit gehalten werden, den man der Aufdringlichkeit der Menge zum Fraß vorwerfen könnte, ohne die unverzichtbaren und wirklich heiligen Elemente der Religion zu beeinträchtigen, falls Furor und Unduldsamkeit der Meute ein solches Opfer notwendig machen.

Doch hier dringe ich zu vorwitzig in die Angelegenheiten der Ratsversammlung ein, und einem unverfrorenen Reisenden gleich, den eigentlich nur die Richtung der Spitze des Uhrzeigers zu bekümmern hat, vergeude ich Zeit bei der Suche nach Unruh und Zahnrädern, die deren Bewegung besorgen. Es sollte unsere Pflicht sein, statt neugierig die Amtsführung der Räte zu untersuchen, lieber mit positiver Einstellung die Anordnungen der Obrigkeit zu befolgen, soweit diese alle die Gegebenheiten betreffen, die Gott uns zur freien Verfügung überlassen hat.

Upon the law thy judgement always ground;
And not on man; for that’s affectionless;
But man in passions strangely doth abound;
Th’one all like God: t’other like to Beasts.
(Du Bartas, Quadrains of Pibrac)

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

Möge stets Dein Urteil gründen auf dem Recht;
Und nie auf aller Menschen Sinn, der nur Gefühle liest;
Der Mensch in Eifer nennt meist ungerecht;
Den einen Gott, den andren wildes Biest.
(Thomas Blechschmidt, 21.02.2017)

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TToG II § 22

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IV

Of SLAVERY

§ 22. The natural liberty of man is to be free from any superior power on earth, and not to be under the will or legislative authority of man, but to have only the law of nature for his rule. The liberty of man, in society, is to be under no other legislative power but that established by consent, in the commonwealth; nor under the dominion of any will, or restraint of any law but what that legislative shall enact, according to the trust put in it. Freedom then is not what Sir Robert Filmer tells us, Observations, A. 55., a liberty for everyone to do what he lists, to live as he pleases, and not to be tied by any laws: But freedom of men under government is, to have a standing rule to live by, common to every one of that society, and made by the legislative power erected in it; a liberty to follow my own will in all things, where the rule prescribes not; and not to be subject to the inconstant, uncertain, unknown, arbitrary will of another man: As freedom of nature is, to be under no other restraint but the law of nature.

Kapitel 4

Über Sklaverei

§ 22. Die natürliche Freiheit der Menschen besteht darin, von jeder höheren Macht auf Erden frei zu sein. Weder dem Willen oder der gesetzgebenden Autorität von Menschen zu unterstehen, sondern ausschließlich das Naturrecht als verbindlich zu nehmen. Die Freiheit des Menschen in der Gesellschaft besteht darin, unter keiner anderen gesetzgebenden Macht zu stehen als der, die vom Gemeinwesen durch Übereinkunft eingesetzt worden ist. Er ist keiner Herrschaft und keinem Willen oder Beschränkung eines Gesetzes als
derjenigen unterworfen, welche die Legislative dem in sie gesetzten Vertrauen gemäß beschließt.

Freiheit bedeutet also nicht, wie Sir Robert Filmer uns O. 55 3 glauben machen will: Eine Freiheit für jedermann, zu tun was er will, zu leben wie es ihm beliebt, und durch keine Gesetze gebunden zu sein. Freiheit der Menschen unter einer Regierung versichert uns, stehende, jedem Mitglied dieser Gesellschaft gemeinsame, und von der selbst geschaffenen legislativen Macht gegebene Regeln zu haben, nach denen man sein Leben gestaltet. Es handelt sich um eine Freiheit, in allen Angelegenheiten, in denen jene Regel nichts vorschreibt, meinem eigenen Willen zu folgen. Anstelle einem unbeständigen, ungewissen, unbekannten, willkürlichen Willen eines anderen unterworfen zu sein. So wie natürliche Freiheit eben heißt, unter keiner anderen Beschränkung zu stehen als derjenigen des Naturrechts.

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TToG I § 131

John Locke: Two Treatises of Government

§ 131. But making war and peace are marks of sovereignty. Let it be so in politic societies: May not therefore a man in the West Indies, who hath with him sons of his own, friends, or companions, soldiers under pay, or slaves bought with money, or perhaps a band made up all of these, make war and peace, if there should be occasion, and ratify the articles too with an oath, without being a sovereign, an absolute King over those who went with him? He that says he cannot, must then allow many masters of ships, many private planters, to be absolute monarchs, for as much as this they have done.

War and peace cannot be made for politic societies, but by the supreme power of such societies; because war and peace, giving a different motion to the force of such a politic body, none can make war or peace, but that which has the direction of the force of the whole body, and that in politic societies is only the supreme power. In voluntary societies for the time, he that has such a power by consent, may make war and peace, and so may a single man for himself, the state of war not consisting in the number of partisans, but the enmity of the parties, where they have no superior to appeal to.

§ 131. Krieg führen und Frieden schließen sind Merkmale von Souveränität. In politischen Gesellschaften mag das gelten. Kann deshalb ein Mann in Westindien, der eigene Söhne, Freunde, Gefährten, bezahlte Soldaten oder mit Geld gekaufte Sklaven um sich hat, vielleicht aus allen zusammen eine Truppe bildet, keinen Krieg führen, falls es dazu Anlass gibt, und anschließend Frieden schließen und vertraglichen Frieden durch einen Eid bekräftigen, ohne gleich ein Souverän, ein absoluter König über diejenigen sein zu müssen, die mit ihm zogen? Wer auch immer behauptet, er könne das nicht, muss viele Kapitäne zur See, viele private Pflanzer als absolute Monarchen anerkennen, denn sie alle haben so gehandelt.

In politischen Gesellschaften kann keiner außer der obersten Macht über Krieg und Frieden entscheiden. Krieg und Frieden geben der Macht eines solchen politischen Körpers eine andere Bedeutung, weshalb niemand außer dem, der die Führung der Macht des gesamten Körpers in der Hand hat, Krieg führen oder Frieden schließen kann. Das ist in politischen Gesellschaften allein die oberste Macht. In freiwilligen Vereinigungen auf Zeit dagegen kann der, der diese solche Macht auf Grund von Übereinkunft besitzt, Krieg führen oder Frieden schließen. Genauso kann das ein einzelner Mensch für sich allein. Ein Kriegszustand manifestiert sich nicht durch die Zahl der Parteigänger, sondern durch Feindschaft der Parteien, sofern eine Berufung an Übergeordnete nicht mehr möglich ist.

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TToG I § 68

John Locke: Two Treatises of Government

§ 68. But to save others the pains, were there any need, he is not sparing himself to show, by his own contradictions, the weakness of his own doctrine. Adams absolute and sole dominion is that, which he is everywhere full of, and all along builds on, and yet he tells us, p.12., that as Adam was Lord of his children, so his children under him had a command and power over their own children.

The unlimited and undivided sovereignty of Adams fatherhood, by our author’s computation, stood but a little while, only during the first generation, but as soon as he had grandchildren, Sir Robert could give but a very ill account of it. Adam, as father of his children, saith he, hath an absolute, unlimited royal power over them, and by virtue thereof over those that they begot, and so to all generations; and yet his children, viz. Cain and Seth, have a paternal power over their children at the same time; so that they are at the same time absolute Lords, and yet vassals and slaves;

Adam has all the authority, as grandfather of the people, and they have a part of it as fathers of a part of them: He is absolute over them and their posterity, by having begotten them, and yet they are absolute over their own children by the same title. No, says our author, Adams children under him had power over their own children, but still with subordination to the first parent. A good distinction that sounds well and it is pity it signifies nothing, nor can be reconciled with our author’s words. I readily grant, that supposing Adams absolute power over his posterity, any of his children might have from him a delegated, and so a subordinate power over a part, or all the rest: But that cannot be the power our author speaks of here; it is not a power by grant and commission, but the natural paternal power he supposes a father to have over his children.

For 1. he says, as Adam was Lord of his children, so his children under him had a power over their own children: They were then lords over their own children after the same manner, and by the same title, that Adam was, i. e. by right of generation, by right of fatherhood.

2. It is plain he means the natural power of fathers, because he limits it to be only over their own children; a delegated power has no such limitation, as only over their own children, it might be over others, as well as their own children.

3. If it were a delegated power, it must appear in scripture; but there is no ground in scripture to affirm, that Adams children had any other power over theirs, than what they naturally had as fathers.

§ 68. Falls es wirklich noch nötig wäre, anderen jede Mühe zu ersparen, ist er durchaus nicht bescheiden, die Schwäche seiner Lehre durch eigene Widersprüche zu offenbaren. Adams absolute und alleinige Herrschaft erfüllt ihn allenthalben und dient ihm als konstante Grundlage. Trotzdem sagt er S.12, „denn wie Adam Herr war über seine Kinder, so hatten unter ihm seine Kinder Macht über ihre eigenen Kinder“.

Die unbeschränkte und ungeteilte Souveränität durch Vaterschaft Adams hatte nach unseres Autors Berechnung nur kurze Zeit Bestand. Nur für eine einer Generation. Sobald Adam Enkel hatte, konnte Sir Robert ihr nur noch äußerst wenig zugestehen. „Adam als Vater seiner Kinder“, sagt er, „hatte eine absolute, unbeschränkte königliche Macht über sie, und kraft dieser auch über diejenigen, welche sie zeugten und so fort durch alle Generationen“.

Ungeachtet dessen haben seine Söhne Kain und Seth zur gleichen Zeit gleichwertige väterliche Macht über ihre Kinder und waren dadurch gleichzeitig absolute Herren, Vasallen und Sklaven in je einer Person. Adam hat die ganze Autorität als „Großvater des Volks“. Die Söhne haben einen Teil davon als Väter eines Teils.

Adam ist ihnen und ihren Nachkommen absolut übergeordnet, da er Erstere gezeugt hat und sie sind absolut über ihre Kinder auf Grund desselben Titels. „Nein“, sagt unser Autor, „Adams Kinder hatten zwar zu seinen Lebzeiten Macht über ihre eigenen Kinder, aber immer mit Unterordnung unter ihn als den ersten Vater“.

Eine vortreffliche Unterscheidung, die auch gut klingt. Nur schade, dass sie auch Nichts bedeutet und
auch mit der Behauptung unseres Autors nicht in Einklang gebracht werden kann. Adams absolute Herrschaft über seine Nachkommen unterstellt, gebe Ich gern zu: Eines seiner Kinder konnte eine von ihm übertragene und deshalb untergeordnete Macht über einen Teil oder alle Übrigen haben. Das kann aber immer noch nicht die Macht sein, von der unser Autor spricht: Es handelt sich weder um eine auf Verleihung noch auf besonderem Auftrag beruhende Macht, sondern die natürliche väterliche Macht, die nach seiner Annahme ein Vater über seine Kinder besitzt.

Denn 1. behauptet er: „Wie Adam Herr seiner Kinder war, so hatten unter ihm seine Kinder Macht über ihre eigenen Kinder“. Sie waren also Herren über ihre eigenen Kinder nach derselben Art und auf Grund desselben Rechts wie es Adam war: Durch das Recht der Zeugung, durch das Recht der Vaterschaft.

2. Es ist klar, er meint das natürliche Recht der Väter, da er es nur auf ihre eigenen Kinder beschränkt. Eine übertragene Macht hat keine Einschränkung wie nur „über ihre eigenen Kinder“. Sie kann sich ebenso gut auf Fremde erstrecken wie auf die eigenen.

3. Wäre es eine übertragene Macht, wäre sie auch in der Bibel nachweisbar. Die heilige Schrift aber liefert keinen Grund zu der Behauptung, Adams Kinder hätten über ihre eine andere Macht besessen, als ihnen naturgemäß zustand.

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TToG I § 60

John Locke: Two Treatises of Government

§ 60. In confirmation of this natural authority of the father, our author brings a lame proof from the positive command of God in scripture. His words are: To confirm the natural right of regal power, we find in the Decalogue that the law which enjoins obedience to Kings is delivered in the terms Honor thy father, p. 23.

Whereas many confess, that government only in the abstract, is the ordinance of God, they are not able to prove any such ordinance in the scripture, but only in the fatherly power; and therefore we find the commandment, that enjoins obedience to superiors, given in the terms, Honor thy father; so that not only the power and right of government, but the form of the power governing, and the person having the power, are all the ordinances of God. The first father had not only simply power, but power monarchical, as he was father immediately from God, Observations, 254.

To the same purpose, the same law is cited by our author in several other places, and just after the same fashion; that is, and mother, as apochryphal17 words, are always left out; a great argument of our authors ingenuity, and the goodness of his cause, which required in its defender zeal to a degree of warmth, able to warp the sacred rule of the word of God, to make it comply with his present occasion;

a way of proceeding not unusual to those, who embrace not truths, because reason and revelation offer them, but espouse tenets and parties for ends different from truth, and then resolve at any rate to defend them; and so do with the words and sense of authors, they would fit to their purpose, just as Procrustes18 did with his guests, lop or stretch them, as may best fit them to the size of their notions: And they always prove like those so served, deformed, lame, and useless.

§ 60. Um die behauptete natürliche Autorität des Vaters zu bekräftigen, legt unser Autor einen lahmen Beweis aus den positiven Geboten Gottes in der Bibel vor. Seine Worte lauten: „Zur Bestätigung dieses natürlichen Rechts der königlichen Macht finden wir im Dekalog, dass das Gesetz, welches Gehorsam gegen den König vorschreibt, in die Worte gefasst ist:

Ehre deinen Vater (Gen.I.10). Obwohl also viele zugeben, dass Regierung nur im abstrakten Sinn ein Anordnung Gottes ist, sind sie außerstande, eine solche Anordnung in der Schrift anders nachzuweisen als über väterliche Macht. Wir sehen ein Gebot, welches Gehorsam gegen Übergeordnete vorschreibt, sei in den Worten: „Ehre deinen Vater!“ gegeben. Damit wären sowohl Macht, Recht zu Regieren als auch Form der Regierungsmacht sowie die Person, welche die Macht innehat, samt und sonders Anordnungen Gottes. Der allererste Vater hatte nicht einfach nur Macht, sondern sogar königliche Macht, nur weil er direkt durch Gott zum Vater gemacht war.“ (O. 254).

Zu selbigem Zweck nach selbiger Methode führt unser Autor selbiges Gesetz an verschiedenen anderen Stellen an. Stets werden die Worte „und Mutter“ als apokryph17 (häretisch, dunkel) ausgelassen. Ein guter Beweis für die Ehrlichkeit dieses Autors und die Gerechtigkeit seiner Sache. Die von ihrem Verteidiger so heißen Eifer erforderte, der ihn selbst die heiligen Regeln des Wortes Gottes zu verbiegen in Stand setzte, um sie der augenblicklichen Absicht anzupassen.

Kein außergewöhnliches Verfahren bei Leuten, die Wahrheit nicht deshalb akzeptieren, weil sie Vernunft und Erkenntnis bieten, sondern die für Lehren und Parteien eintreten, deren Ziele weit von der Wahrheit abweichen und die fest entschlossen sind, sie in jedem Fall zu verteidigen. Sie behandeln Wort und Sinn von Autoren, welche sie zu ihren Zwecken missbrauchen, wie Prokrustes18 seine Gäste.

Sie Kürzen oder Strecken, je nachdem sie sich der Größe ihrer Ideen am besten anpassen, sich dann aber stets wie ebendiese erweisen, die so behandelt wurden: Entstellt, lahm und nutzlos.

17https://en.wiktionary.org/wiki/apocryphal
17https://de.wikipedia.org/wiki/Apokryphen
18https://en.wikipedia.org/wiki/Procrustes
18https://de.wikipedia.org/wiki/Prokrustes

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