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TToG II § 131

John Locke: Two Treatises of Government

§ 131. But though men, when they enter into society, give up the equality, liberty, and executive power they had in the state of nature, into the hands of the society, to be so far disposed of by the legislative, as the good of the society shall require; yet it being only with an intention in everyone the better to preserve himself, his liberty and property39; (for no rational creature can be supposed to change his condition with an intention to be worse) the power of the society, or legislative constituted by them, can never be supposed to extend farther than the common good; but is obliged to secure everyone’s property39, by providing against those three defects above mentioned, that made the state of nature so unsafe and uneasy. And so whoever has the legislative or supreme power of any commonwealth, is bound to govern by established standing laws, promulgated and known to the people, and not by extemporary decrees; by indifferent and upright judges, who are to decide controversies by those laws; and to employ the force of the community at home, only in the execution of such laws, or abroad to prevent or redress foreign injuries, and secure the community from inroads and invasion. And all this to be directed to no other end but the peace, safety and public good of the people.

§ 131. Selbst wenn Menschen mit Eintritt in eine Gesellschaft Gleichheit, Freiheit und exekutive Macht abgeben, die sie im Naturzustand hatten, zugunsten der Gesellschaft, die durch eine Legislative soweit darüber zu verfügen hat, als das Wohl der Gesellschaft es erfordert, dann geschieht das nur durch jedermanns Vorhaben sich selbst, seine Freiheit und sein Eigentum39 umso besser zu erhalten. Schließlich kann von keinem vernünftigen Wesen erwartet werden, es ändere seine Situation mit der Absicht, diese zu verschlechtern. Der Gesellschaft oder der durch sie eingesetzten Legislative darf daher nie unterstellt werden, ihre Macht erstrecke sich weiter als auf das gemeinsame Wohl. Im Gegenteil ist sie verpflichtet, das Eigentum39 eines jeden sicherzustellen. Und zwar durch sie Vorsorge gegen die drei beschriebenen Mängel, die den Naturzustand so unsicher und unbehaglich machen: Wer also die Legislative oder höchste Macht eines Staatswesens innehat, hat die Pflicht nach festen, stehenden, transparent bekannt gemachten und vom Volk bestätigten Gesetzen zu regieren und keinesfalls nach Beschlüssen des herrschenden Augenblicks. Dazu gehören unparteiische, rechtschaffene Richter, welche Auseinandersetzungen nach diesen Gesetzen zu entscheiden haben. Die Macht der Gemeinschaft darf im Inland nur zum Vollzug der Gesetze genutzt werden. Im Ausland, um fremdes Unrecht zu verhüten oder zu sühnen und die Gesellschaft gegen Überfälle und Invasionen sicher zu stellen. All das zu keinen anderen Zwecken als Frieden, Sicherheit und öffentlicher Wohlfahrt der gesamten Bevölkerung.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 123

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IX

Of the Ends of Political Society and Government

§ 123. If man in the state of nature be so free, as has been said; if he be absolute Lord of his own person and possessions, equal to the greatest, and subject to no body, why will he part with his freedom? Why will he give up this empire, and subject himself to the dominion and control of any other power? To which it is obvious to answer, that though in the state of nature he hath such a right, yet the enjoyment of it is very uncertain, and constantly exposed to the invasion of others: For all being Kings as much as he, every man his equal, and the greater part no strict observers of equity and justice, the enjoyment of the property39 he has in this state is very unsafe, very unsecure. This makes him willing to quit a condition, which, however free, is full of fears and continual dangers: And it is not
without reason, that he seeks out, and is willing to join in society with others, who are already united, to have a mind to unite, for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property39.

Kapitel 9

Zwecke und Ziele politischer Gesellschaft und Regierung

§ 123. Was bedeutet es, wenn der Mensch im Naturzustand so frei ist, wie vorgetragen worden ist? Wenn er absoluter Herr seiner Person und ihres Besitzes ist, auch dem Größten gegenüber gleich und niemandem untergeordnet, warum sollte er sich dann von seiner Freiheit trennen? Weshalb sollte er die Macht über sich aufgeben und sich Herrschaft und Kontrolle einer anderen Macht unterwerfen?

Darauf gibt es eine evidente Antwort: Zwar hat er im Naturzustand derlei Rechte, doch ist der Nutzen dieser Rechte sehr unsicher und permanent den Eingriffen anderer ausgesetzt. Da jeder genauso viel wie er ein König ist, jeder ihm gleichsteht, aber der größere Teil von Allen Gleichheit und Recht nicht strikt achtet, sind Nutzen und Freude am Eigentum39 mit denen er in dieser Lage Zustand rechnen kann, äußerst ungewiss und unsicher. Das erweckt in ihm den Wunsch, eine Situation zu verlassen, die bei aller Freiheit voller Ängste und beständiger Gefahr ist. Nicht ohne Grund sucht er einen Ausweg und willigt ein, sich mit anderen zu einer Gesellschaft zu verbinden, die bereits vereinigt sind oder im Sinn haben, sich zu vereinigen, für gegenseitigen Erhalt ihres Lebens, ihrer Freiheiten und ihres Vermögens, was ich generell unter dem Begriff Eigentum39 benenne.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 22

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IV

Of SLAVERY

§ 22. The natural liberty of man is to be free from any superior power on earth, and not to be under the will or legislative authority of man, but to have only the law of nature for his rule. The liberty of man, in society, is to be under no other legislative power but that established by consent, in the commonwealth; nor under the dominion of any will, or restraint of any law but what that legislative shall enact, according to the trust put in it. Freedom then is not what Sir Robert Filmer tells us, Observations, A. 55., a liberty for everyone to do what he lists, to live as he pleases, and not to be tied by any laws: But freedom of men under government is, to have a standing rule to live by, common to every one of that society, and made by the legislative power erected in it; a liberty to follow my own will in all things, where the rule prescribes not; and not to be subject to the inconstant, uncertain, unknown, arbitrary will of another man: As freedom of nature is, to be under no other restraint but the law of nature.

Kapitel 4

Über Sklaverei

§ 22. Die natürliche Freiheit der Menschen besteht darin, von jeder höheren Macht auf Erden frei zu sein. Weder dem Willen oder der gesetzgebenden Autorität von Menschen zu unterstehen, sondern ausschließlich das Naturrecht als verbindlich zu nehmen. Die Freiheit des Menschen in der Gesellschaft besteht darin, unter keiner anderen gesetzgebenden Macht zu stehen als der, die vom Gemeinwesen durch Übereinkunft eingesetzt worden ist. Er ist keiner Herrschaft und keinem Willen oder Beschränkung eines Gesetzes als
derjenigen unterworfen, welche die Legislative dem in sie gesetzten Vertrauen gemäß beschließt.

Freiheit bedeutet also nicht, wie Sir Robert Filmer uns O. 55 3 glauben machen will: Eine Freiheit für jedermann, zu tun was er will, zu leben wie es ihm beliebt, und durch keine Gesetze gebunden zu sein. Freiheit der Menschen unter einer Regierung versichert uns, stehende, jedem Mitglied dieser Gesellschaft gemeinsame, und von der selbst geschaffenen legislativen Macht gegebene Regeln zu haben, nach denen man sein Leben gestaltet. Es handelt sich um eine Freiheit, in allen Angelegenheiten, in denen jene Regel nichts vorschreibt, meinem eigenen Willen zu folgen. Anstelle einem unbeständigen, ungewissen, unbekannten, willkürlichen Willen eines anderen unterworfen zu sein. So wie natürliche Freiheit eben heißt, unter keiner anderen Beschränkung zu stehen als derjenigen des Naturrechts.

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