Schlagwort-Archive: Sir Robert

TToG I § 162

John Locke: Two Treatises of Government

§ 162. But says our author however, p. 19., whensoever God made choice of any special person to be King, he intended that the issue also should have benefit thereof, as being comprehended sufficiently in the person of the father, although the father wets only named in the grant. This yet will not help out succession; for if, as our author says, the benefit of the grant be intended to the issue of the grantee, this will not direct the succession; since, if God give anything to a man and his issue in general, the claim cannot be to anyone of that issue in particular; everyone that is of his race will have an equal right.

If it be said, our author meant heir, I believe our author was as willing as anybody to have used that word, if it would have served his turn: But Solomon, who succeeded David in the throne, being no more his heir than Jeroboam, who succeeded him in the government of the ten tribes, was his issue, our author had reason to avoid saying. That God intended it to the heirs, when that would not hold in a succession, which our author could not except against; and so he has left his succession as undetermined, as if he had said nothing about it:

For if the regal power be given by God to a man and his issue, as the land of Canaan was to Abraham and his seed, must they not all have a title to it, all share in it? And one may as well say that by God’s grant to Abraham and his seed, the land of Canaan was to belong only to one of his seed exclusive of all others, as by God’s grant of dominion to a man and his issue, this dominion was to belong in peculiar to one of his issue exclusive of all others.

§ 162. Wie immer meint unser Autor: Wenn Gott eine bestimmte Person zum König erhob, schloss das auch die Nachkommen in den Genuss des Privilegs ein, wie das, auch wenn der Vater bei der Gewähr allein genannt wird, in der Persönlichkeit des Vaters bereits ausreichend inbegriffen war. S. 19. Der Nachfolge wird das kaum viel helfen. Denn wenn, der Vorteil der Gewähr den Nachkommen des Empfängers zukommen soll, wie unser Autor behauptet, so ist das noch keine Vorschrift für die Art der Nachfolge.

Sobald Gott einem Menschen und dessen Nachkommen ganz allgemein etwas gibt, der Anspruch darauf nicht einem einzelnen dieser Nachkommen im Besonderen zukommen kann, sondern jeder, der zu seinem Geschlecht gehört, das gleiche Recht hat.

Entgegnet man, unser Autor habe damit Erbe gemeint, so antworte ich, unser Autor wäre ebenso bereit gewesen, das Wort zu gebrauchen, wie jeder andere, wenn es nur seinem Zweck gedient hätte.

Da aber Salomon, der David auf den Thron folgte, kaum weitergehend dessen Erbe war, als Jerobeam, der ihm in der Regierung der zehn Stämme folgte und ebenfalls dessen Abkömmling war, hatte unser Autor guten Grund zu verschweigen. Die Behauptung, Gott habe den Vorteil für die Erben beabsichtigt, kann einer Nachfolgeregelung, die unser Autor nicht umstoßen konnte, nicht Stand halten. Deshalb hat er seine Nachfolgevorstellungen so unbestimmt gelassen, als hätte er gar nichts darüber mitgeteilt.

Sobald königliche Macht durch Gott einem Menschen und seinen Nachkommen gewährt wird, wie das Land Kanaan Abraham und seinen Ablegern zugestanden wurde, müssen dann nicht alle einen Anspruch darauf, alle daran teilhaben?

Man könnte ebenso gut sagen, durch Gottes Gewähr an Abraham und seine Ableger, sollte das Land Kanaan nur einem seiner Ableger unter Ausschluss aller Übrigen gehören, als ob durch Gottes Vergabe von Herrschaft an einen Menschen und dessen Nachkommen, diese Herrschaft nur für einen einzigen aus der Nachkommenschaft unter Ausschluss aller übrigen bestimmt war.

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TToG I § 161

John Locke: Two Treatises of Government

§ 161. Next, there can be no re-establishment of the prime and ancient right of lineal succession to anything, unless he that is put in possession of it, has the right to succeed, and be the true and next heir to him he succeeds to. Can that be a re-establishment which begins in a new family? Or that the reestablishment of an ancient right of lineal succession, when a crown is given to one, who has no right of succession to it, and who, if the lineal succession had gone on, had been out of all possibility of pretence to it?

Saul, the first King God gave the Israelites, was of the tribe of Benjamin. Was the ancient and prime right of lineal succession re-established in him? The next was David, the youngest son of Jesse, of the posterity of Judah, Jacob’s third son. Was the ancient and prime right of lineal succession to paternal government re-established in him? Or in Solomon, his younger son and successor in the throne? Or in Jeroboam over the ten tribes ? Or in Athaliah, a woman who reigned six years an utter stranger to the royal blood?

If the ancient and prime right of lineal succession to paternal government were re-established in any of these or their posterity, the ancient and prime right of lineal succession to paternal government belongs to younger brothers as well as elder, and may be reestablished in any man living; for whatever younger brothers, by ancient and prime rigid of lineal succession, may have as well as the elder, that every living man may have a right to, by lineal succession, and Sir Robert as well as any other.

And so what a brave right of lineal succession, to his paternal or regal government, our author has re-established, for the securing the rights and inheritance of crowns, where everyone may have it, let the world consider.

§ 161. Ferner kann es keine Wiederherstellung eines alten und ursprünglichen Rechts linearer Nachfolge in irgendeiner Angelegenheit geben, sofern nicht der, der in ihren Besitz gesetzt wird, ein Recht zur Nachfolge hat und tatsächlich der nächste Erbe dessen ist, auf den er folgt. Kann es eine Wiederherstellung darstellen, wenn sie in einer neuen Familie beginnt? Oder darf es Wiederherstellung eines alten Rechts der linearen Nachfolge genannt werden, wenn die Krone einem übergeben wird, der kein Erbfolgerecht hat, und der, wäre die lineare Nachfolge fortgesetzt worden, bar jeder Möglichkeit des Anspruchs darauf geblieben wäre?

Saul, der erste König, den Gott den Israeliten gab, war aus dem Stamm Benjamin. Wurde in ihm das alte, ursprüngliche Recht der linearen Nachfolge wiederhergestellt? Der nächste König war David, der jüngste Sohn Isaaks, von der Nachkommenschaft Judas, Jakobs dritten Sohns. Wurde das alte ursprüngliche Recht der linearen Nachfolge bei der väterlichen Herrschaft in ihm wiederhergestellt?

Oder in Salomon, seinem jüngeren Sohn und Nachfolger auf dem Thron?

Oder in Jerobeam über die zehn Stämme?

Oder in Athalia, einer Frau ohne jedes königlichen Blut, die sechs Jahre regierte?

Wäre das alte ursprüngliche Recht linearer Nachfolge in der väterlichen Herrschaft in irgendeinem von diesen oder ihrer Nachkommen wiederhergestellt worden, so würde das alte ursprüngliche Recht linearer Nachfolge bei der väterlichen Herrschaft den jüngeren Brüdern ebenso gehören wie dem älteren und bei jedem lebenden Menschen wiederhergestellt werden können:

Was ein jüngerer Bruder durch das alte ursprüngliche Recht linearer Nachfolge ebenso gut haben kann wie ein Älterer, kann jeder lebende Mensch durch das Recht linearer Nachfolge beanspruchen, selbst Sir Robert ebenso gut wie jeder andere.

Welch ein vortreffliches Recht linearer Nachfolge in seiner väterlichen oder königlichen Regierung unser Autor wiederhergestellt hat, um die Rechte und die Erbschaft von Kronen zu sichern, wenn jedermann es haben kann, das zu überdenken überlasse ich der Welt.

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TToG I § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. The instance of Esau joined with this of Abraham, to prove that the lordship which Adam had over the whole world, by right descending from him, the patriarchs did enjoy, is yet more pleasant than the former. Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: He therefore was a King by right of heir to Adam. Four hundred armed men then, however got together, are enough to prove him that leads them, to be a King and Adams heir.

There have been Tories in Ireland, (whatever there are in other countries) who would have thanked our author for so honorable an opinion of them, especially if there had been nobody near with a better title of five hundred armed men, to question their royal authority of four hundred. It is a shame for men to trifle so, to say no worse of it, in so serious an argument.

Here Esau is brought as a proof that Adams lordship, Adams absolute dominion, as huge as that of any monarch, descended by right to the patriarchs, and in this very chap. p. 19. Jacob is brought as an instance of one that by birth-right was Lord over his brethren. So we have here two brothers absolute monarchs by the same title, and at the same time heirs to Adam, the eldest, heir to Adam, because he met his brother with four hundred men; and the youngest, heir to Adam by birth-right.

Esau enjoyed the lordship which Adam had over the whole world by right descending to him in as large and ample manner, as the absolutest dominion of any monarch; and at the same time Jacob Lord over him, by the right heirs have to be Lords over their brethren.

Risum teneatis? I never, I confess, met with any man of parts so dexterous as Sir Robert at this way of arguing: But it was his misfortune to light upon an hypothesis, that could not be accommodated to the nature of things, and human affairs; his principles could not be made to agree with that constitution and order, which God had settled in the world, and therefore must needs often clash with common sense and experience.

§ 137. Noch lustiger als das erste, ist das Beispiel Esaus, welches mit diesem von Abraham verbunden ist, um weiterhin zu beweisen, die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, wurde durch von ihm stammendes Recht von den Patriarchen ausgeübt: Esau zog seinem Bruder mit vierhundert Bewaffneten entgegen. Sein Königtum beruhte auf dem Erbrecht seit Adam. Vierhundert Bewaffnete also, wie auch immer versammelt, genügen um zu beweisen, dass deren Anführer ein König und Adams Erbe ist.

In Irland hat es Räuberhauptmänner gegeben, (wie es sie auch in anderen Ländern geben mag) die unserem Autor für so viel Ehre gedankt haben würden, besonders solange niemand mit einem noch besseren Titel von fünfhundert Mann in der Nähe gewesen wäre, ihre königliche Autorität mit nur vierhundert in Frage zu stellen. Welch eine, um auf Bosheit zu verzichten, Schande für einen Menschen, bei einem so ernsten Argument derart zu kokettieren!

Esau wird als Beweis vorgeschoben, dass Adams Herrschaft, eine absolute Herrschaft, die so groß war, wie die irgendeines Monarchen, durch von ihm stammendes Recht auf die Patriarchen überging. Im selben Kapitel, S. 19, wird Jakob als Beispiel für jemanden missbraucht, der durch Erstgeburtsrecht Herr über seine Brüder war. Jetzt haben wir hier zwei Brüder, die durch denselben Anspruch absolute Monarchen und gleichzeitig Erben Adams sind:

Der älteste ist Erbe Adams, weil er seinem Bruder mit vierhundert Mann entgegen zog und der jüngste ist Erbe Adams durch Erstgeburtsrecht: Esau übte die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, durch von diesem stammendes Recht in einem so großen und weitreichenden Umfang aus, wie die jemals absoluteste Herrschaft eines Monarchen!

Und gleichzeitig: Jakob war durch das Recht der Erben, Herren über ihre Brüder zu sein Herr über ihn!

Risum teneatis! (Bitte nicht Lachen!) Ich bekenne, nie einem Mann von Talent begegnet zu sein, der in dieser Art zu argumentieren so gewandt gewesen wäre wie Sir Robert. Es war sein Pech, sich auf eine Hypothese einzulassen, die sich der Natur der Dinge und den menschlichen Angelegenheiten nicht anpassen lässt. Seine Lehrsätze können mit Gottes Fügung der Welt nicht in Einklang gebracht werden und müssen deshalb notwendigerweise oft Erfahrung und rationaler Vernunft widersprechen.

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TToG I § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. How else is it possible, that laying so much stress, as he does, upon descent, and Adam’s heir, next heir, true heir, he should never tell us what heir means, nor the way to know who the next or true heir is? This, I do not remember, he does anywhere expressly handle; but, where it comes in his way, very warily and doubtfully touches; though it be so necessary, that without it all discourses of government and obedience upon his principles would be to no purpose, and fatherly power, never so well made out, will be of no use to anybody.

Hence he tells us, Observations, 244., that not only the constitution of power in general, but the limitation of it to one kind, (i. e.) monarchy, and the determination of it to the individual person and line of Adam, are all three ordinances of God; neither Eve nor her children could either limit Adam’s power, or join others with him; and what was given unto Adam was given in his person to his posterity. Here again our author informs us, that the divine ordinance hath limited the descent of Adam’s monarchical power.

To whom? To Adam’s line and posterity, says our author. A notable limitation, a limitation to all mankind: For if our author can find anyone amongst mankind that is not of the line and posterity of Adam, he may perhaps tell him, who this next heir of Adam is: But for us, I despair how this limitation of Adam’s empire to his line and posterity will help us to find out one heir.

This limitation indeed of our author will save those the labour, who would look for him amongst the race of brutes, if any such there were; but will very little contribute to the discovery of one next heir amongst men, though it make a short and easy determination of the question about the descent of Adam’s regal power, by telling us, that the line and posterity of Adam is to have it, that is, in plain English, anyone may have it, since there is no person living that hath not the title of being of the line and posterity of Adam; and while it keeps there, it keeps within our author’s limitation by God’s ordinance.

Indeed, p. 19. he tells us, that such heirs are not only Lords of their own children, but of their brethren; whereby, and by the words following, which we shall consider anon, he seems to insinuate, that the eldest son is heir; but he nowhere, that I know, says it in direct words, but by the instances of Cain and Jacob, that there follow, we may allow this to be so far his opinion concerning heirs, that where there are divers children, the eldest son has the right to be heir.

That primogeniture cannot give any title to paternal power, we have already showed. That a father may have a natural right to some kind of power over his children, is easily granted; but that an elder brother has so over his brethren, remains to be proved: God or nature has not anywhere, that I know, placed such jurisdiction in the first-born; nor can reason find any such natural superiority amongst brethren.

The law of Moses gave a double portion of the goods and possessions to the eldest; but we find not anywhere that naturally, or by God’s institution, superiority or dominion belonged to him, and the instances there brought by our author are but slender proofs of a right to civil power and dominion in the first-born, and do rather show the contrary.

§ 111. Wie wäre es ihm denn möglich, einerseits so viel Gewicht auf Erbfolge, Adams Erbe, nächster Erbe und wahrer Erbe legt, uns aber nie sagt, was genau Erbe bedeutet oder den Weg zeigt wie der nächste oder wahre Erbe feststellbar ist? Diesen Aspekt hat er in meiner Erinnerung nirgends explizit behandelt.

Er streift diese Frage, wo sie ihm in die Quere kommt, überaus vorsichtig und zweifelhaft, obwohl eine Antwort notwendig wäre. Ohne diese Antwort wären alle seine Diskurse über Regierung und Gehorsam nach seinen Grundsätzen sinnlos und väterliche Macht, wäre sie noch so gut bewiesen, für niemand von Nutzen. Daher verkündet er uns, O. 244, nicht allein die Einsetzung von Macht ganz allgemein, sondern ihre Beschränkung auf einen Typ, also die Monarchie, ihre Verortung in der individuellen Person und Linie Adams, alle drei Elemente sind Anordnungen Gottes.

Weder Eva noch ihre Kinder konnten Adams Macht einschränken, noch andere mit ihm vereinigen. Was Adam gewährt worden war, war durch seine Person auch seinen Nachkommen gewährt. Hier informiert unser Autor uns, die göttliche Anordnung habe die Erbschaft von Adams königlicher Macht beschränkt.

Aha, auf wen denn? Seine Antwort: Auf Adams Linie und Nachkommen. Eine wahrhaft bemerkenswerte Beschränkung. Eine Beschränkung auf die ganze Menschheit! Falls unser Autor innerhalb der gesamten Menschheit jemanden finden kann, der kein Mitglied der Linie und Nachkommen Adams ist, wird er diesem vielleicht sagen können, wer dieser nächste Erbe Adams sein soll. Soweit es uns betrifft, habe ich vollständig Zweifel, dass diese Beschränkung von Adams Herrschaft auf seine Linie und Nachkommen uns dabei voranbringt, den ominösen einzigen Erben Adams ausfindig zu machen. Diese vortreffliche Beschränkung unseres Autors wird allerdings allen eine Menge Arbeit sparen, die unter dem Vieh nachsehen wollen, ob es dort einen gäbe.

Zur Entdeckung des einzigen nächsten Erben unter allen Menschen wird sie wenig beitragen, auch wenn es eine wunderbar kurze und bequeme Antwort darstellt, auf die Frage nach der Vererbung von Adams königlicher Macht zu antworten, Linie und Nachkommen Adams seien bestimmt sie zu besitzen. Auf gut Englisch: Jeder kann sie erben, da es keinen Menschen gibt, der nicht Anspruch hätte, zu Linie und Nachkommen Adams zu gehören. Solange sie dort bleibt, bleibt sie auch innerhalb der Beschränkung durch Gottes Anordnung.

Allerdings sagt er uns S. 19: Solche Erben sind nicht nur Herren über die eigenen Kinder, sondern auch über ihre Brüder. Durch diese und die folgenden Worte, die wir uns gleich vornehmen wollen, scheint er andeuten zu wollen, der älteste Sohn sei Erbe. Soviel ich weiß äußert er dies nirgends mit klaren Worten. Lediglich anhand der darauf folgenden Beispiele von Kain und Jakob lässt sich seine Ansicht über Erben beschreiben: Wo es verschiedene Kinder gibt, hat der älteste Sohn das Recht Erbe zu sein.

Wir haben aber bereits nachgewiesen: Es besteht kein Anspruch auf väterliche Macht durch die Eigenschaft Erstgeborener zu sein. Einem Vater gestehen wir gern zu, ein natürliches Recht auf eine bestimmte Art von Macht über seine Kinder haben zu können. Die Macht eines älterer Bruders auch über seine Brüder, muss aber erst noch bewiesen werden.

Soweit mir bekannt, haben Gott oder die Natur den Erstgeborenen nirgends eine solche Befugnis zur Rechtsprechung zugestanden und auch die Vernunft kann keinerlei natürliche Überordnung dieser Art unter Brüdern entdecken. Das mosaische Erbrecht billigte dem Ältesten einen doppelten Teil der Güter und Besitztümer zu. Wir finden aber keinerlei Hinweis, Natur oder durch Gottes Institution hätten ihm Überordnung oder Herrschaft beschert. Alle von unserem Autor gelieferten Beispiele sind nur schwache Beweise eines Rechts des Erstgeborenen auf staatliche Macht und Herrschaft. Sie beweisen in der Tat eher das Gegenteil.

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TToG I § 110

John Locke: Two Treatises of Government

§ 110. This obscurity cannot be imputed to want of language in so great a master of style as Sir Robert is, when he is resolved with himself what he would say: And therefore, I fear, finding how hard it would be to settle rules of descent by institution, and how little it would be to his purpose, or conduce to the clearing and establishing the titles of Princes, if such rules of descent were settled, he chose rather to content himself with doubtful and general terms, which might make no ill sound in men’s ears, who were willing to be pleased with them, rather than offer any clear rules of descent of this fatherhood of Adam, by which men’s consciences might be satisfied to whom it descended, and know the persons who had a right to regal power, and with it to their obedience.

§ 110. Bei einem hervorragenden Meister des Stils wie Sir Robert ist es undenkbar, diese Vernebelung einem Mangel an Sprachgewandtheit zuzuschreiben, sofern er mit sich selbst im Reinen ist, was er eigentlich sagen will. Ich fürchte eher, er hat bemerkt, wie kompliziert es ist, Regeln für Erbfolge nach göttlicher Institution aufzustellen. Vor allem wie wenig das seinem Zweck nützt und Klärung und Feststellung der Ansprüche von Fürsten herbeiführt, wenn derartige Regeln für die Erbfolge verbindlich werden. Deshalb zog er vor, sich mit zweifelhaften, allgemeinen Phrasen zu begnügen, welche in den Ohren von Menschen, die sich mit wenig zufrieden geben, keinen Missklang erzeugen. Das war ihm scheinbar lieber als klare Regeln für die Erbfolge von Adams Vaterschaft aufzustellen, durch die Menschen klar würde, auf wen die Macht überging und sie die Personen erkannt hätten, die ein Recht auf königliche Macht und damit auf Gehorsam besaßen.

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TToG I § 100

John Locke: Two Treatises of Government

§ 100. Perhaps it will be said with our author, that a man can alien his power over his child; and what may be transferred by compact, may be possessed by inheritance. I answer, a father cannot alien the power he has over his child: He may perhaps to some degrees forfeit it, but cannot transfer it; and if any other man acquire it, it is not by the fathers grant, but by some act of his own. For example, a father, naturally careless of his child, sells or gives him to another man; and he again exposes him; a third man finding him, breeds up, cherishes, and provides for him as his own:

I think in this case, nobody will doubt, but that the greatest part of filial duty and subjection was here owing, and to be paid to this foster-father; and if anything could be demanded from the child by either of the other, it could only be due to his natural father, who perhaps might have forfeited his right to much of that duty comprehended in the command, Honor your parents, but could transfer none of it to another. He that purchased, and neglected the child, got by his purchase and grant of the father, no title to duty or honor from the child; but only he acquired it, who by his own authority, performing the office and care of a father, to the forlorn and perishing infant, made himself, by paternal care, a title to proportionable degrees of paternal power.

This will be more easily admitted upon consideration of the nature of paternal power, for which I refer my reader to the second book.

§ 100. Man kann vielleicht im Sinne unseres Autors einwenden, ein Mensch könne sich der Macht über sein Kind entledigen. Und was per Vereinbarung übertragen werden kann, kann auch durch Erbschaft in den Besitz eines anderen übergehen. Meine Antwort lautet: Kein Vater kann sich der Macht über sein Kind entledigen. Er kann sie bis zu einem gewissen Grad vielleicht verwirken, übertragen aber kann er sie nicht. Soweit ein anderer sie erwirbt, geschieht das nicht durch Einwilligung oder Überlassung von Seiten des Vaters, sondern durch eine persönliche Handlung eben dieses anderen.

Ein Beispiel: Ein widernatürlich gewissenloser Vater verkauft sein Kind oder gibt es einem anderen. Dieser setzt es aus und ein Dritter findet es, zieht es auf, pflegt und versorgt es wie sein Eigenes. Ich denke, in diesem Fall wird niemand bezweifeln: Der Löwenanteil kindesgemäßer Pflicht und Unterordnung ist diesem Pflegevater geschuldet und zu erweisen. Sofern dem Kind von einem oder beiden Anderen etwas abverlangt werden würde, so dürfte das nur sein natürlicher Vater.

Der sein könnte sein Recht auf die im Gebot Ehre Deine Eltern enthaltene Pflicht vielleicht größtenteils verwirkt haben, konnte aber nichts davon auf einen andern übertragen. Der das Kind kaufte und vernachlässigte, erlangte durch den Kauf und die Einwilligung des Vaters keinerlei Anspruch auf Pflicht und Ehrerbietung des Kindes. Den erwarb, wer durch persönlichen Einsatz und Wahrnehmung der elterlichen Pflicht an dem verlassenen und verkommenden Kind sich durch väterliche Sorge einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil an väterlicher Macht erwarb.

Im zweiten Buch werde ich dem Leser die Betrachtung der Natur väterlicher Macht noch leichter machen.

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TToG I § 99

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Which makes it a reasonable question to ask, whether Adam, dying before Eve, his heir, (suppose Cain or Seth) should have by right of inheriting Adams fatherhood, sovereign power over Eve his mother:

For Adams fatherhood being nothing but a right he had to govern his children, because he begot them, he that inherits Adams fatherhood, inherits nothing, even in our author’s sense, but the right Adam had to govern his children, because he begot them: So that the monarchy of the heir would not have taken in Eve; or if it did, it being nothing but the fatherhood of Adam descended by inheritance, the heir must have right to govern Eve, because Adam begot her; for fatherhood is nothing else.

§ 99. Hier stellt sich eine berechtigte Frage: Wäre Adam vor Eva gestorben, hätte dann sein Erbe (nehmen wir an Kain oder Seth), durch das Recht Adams Vaterschaft zu erben, souveräne Macht über Eva, seine Mutter erhalten? Adams Vaterschaft ist nichts weiter, als ein Recht, über seine Kinder zu herrschen, weil er sie gezeugt hat.

So erbt auch der Erbe von Adams Vaterschaft, selbst in unseres Autors Sinn, nichts weiter als das Recht, das Adam hatte, über seine Kinder zu herrschen, weil er sie gezeugt hatte. Das Königtum des Erben kann sich nicht auf Eva erstreckt haben. Falls dies doch der Fall war, so müsste, da diese Monarchie nichts anderes umfasste als die durch Erbschaft übertragene Vaterschaft Adams, der Erbe das Recht über Eva zu herrschen erhalten haben, weil Adam diese zeugte. Vaterschaft bedeutet ja nichts anderes.

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TToG I § 98

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§ 98. As Adams sovereignty, if, by virtue of being proprietor of the world, he had any authority over men, could not have been inherited by any of his children over the rest, because they had the same title to divide the inheritance, and every one had a right to a portion of his father’s possessions; so neither could Adams sovereignty by right of fatherhood, if any such he had, descend to any one of his children:

For it being, in our author’s account, a right acquired by begetting to rule over those he had begotten, it was not a power possible to be inherited, because the right being consequent to, and built on, an act perfectly personal, made that power so too, and impossible to be inherited: For paternal power, being a natural right rising only from the relation of father and son, is as impossible to be inherited as the relation itself; and a man may pretend as well to inherit the conjugal power the husband, whose heir he is, had over his wife, as he can to inherit the paternal power of a father over his children:

For the power of the husband being founded on contract, and the power of the father on begetting, he may as well inherit the power obtained by the conjugal contract, which was only personal, as he may the power obtained by begetting, which could reach no
farther than the person of the begetter, unless begetting can be a title to power in him that does not beget.

§ 98. Ebenso wie Adams Souveränität, falls er in seiner Eigenschaft als Besitzer der Welt überhaupt eine Autorität über Menschen besaß, von keinem seiner Kinder unter Ausschluss der Übrigen geerbt werden konnte, da sie alle gleichermaßen berechtigt waren, die Erbschaft zu teilen, und jeder einzelne ein Recht auf einen Teil von seines Vaters Besitztum hatte, so konnte auch Adams Souveränität aus dem Recht der Vaterschaft, — wenn er überhaupt eine hatte, auf keines seiner Kinder übergehen. Da es nach unseres Autors Darstellung ein durch Zeugung erworbenes Recht über die Gezeugten zu herrschen war, war es eine Macht, die nicht vererbbar war.

Der Anspruch ergibt sich aus einem rein persönlichen Akt und gründet sich eben darauf, weshalb die Macht ebenfalls rein persönlich und deshalb unmöglich vererbbar ist. Die väterliche Macht als ein natürliches, sich allein aus dem Verhältnis von Vater und Sohn ergebendes Recht, kann ebenso wenig vererbt werden, wie das Verhältnis selbst. Ein Mensch könnte die eheliche Macht die ein Ehegatte, dessen Erbe er ist, gegenüber seiner Frau besitzt, ebenso gut als Erbe verlangen, wie die väterliche Macht eines Vaters über seine Kinder. Da die eheliche Macht auf Vertrag, die Macht des Vaters aber auf Zeugung beruht, kann er die durch den rein persönlichen Ehevertrag erworbene Macht mit der gleich gültigen Begründung erben wie die Macht, die durch Zeugung erlangt wird. Vor allem da diese nicht langer andauert kann als die Person des Zeugenden. Es sei denn die Zeugung begründe einen Anspruch auf Macht für denjenigen, der nicht zeugt.

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TToG I § 97

John Locke: Two Treatises of Government

§ 97. From what I have said, I think this is clear, that a right to the use of the creatures, being founded originally in the right a man has to subsist and enjoy the conveniences of life; and the natural right children have to inherit the goods of their parents, being founded in the right they have to the same subsistence and commodities of life, out of the stock of their parents, who are therefore taught by natural love and tenderness to provide for them, as a part of themselves; and all this being only for the good of the proprietor, or heir; it can be no reason for children’s inheriting of rule and dominion, which has another original and a different end. Nor can primogeniture have any pretence to a right of solely inheriting either property or power, as we shall, in its due place, see more fully. It is enough to have showed here, that Adam’s property, or private dominion, could not convey any sovereignty or rule to his heir, who not having a right to inherit all his father’s possessions, could not thereby come to have any sovereignty over his brethren: And therefore, if any sovereignty on account of his property had been vested in Adam, which in truth there was not, yet it would have died with him.

§ 97. Wie ich klar aufgezeigt habe, beruht das Recht zur Nutzung der Mitgeschöpfe auf dem natürlichen Menschenrecht zu leben und sich eines angenehmen des Lebens zu erfreuen. Ferner gründet sich das natürliche Recht der Kinder, den Besitz ihrer Väter zu erben, darauf, gleichermaßen Unterhalt und komfortables Lebens aus dem Vermögen der Eltern zu bestreiten, da jene über die naturgemäße Liebe und Zärtlichkeit darauf angelegt sind, für diese als einen Teil ihrer selbst zu sorgen. Das alles ist zum Wohl des Besitzers oder Erben so geschaffen. Es kann für Kinder keine andere Rechtsgrundlage geben, Regierung und Herrschaft zu erben, sofern diese einen anderen Ursprung und ein anderes Ziel haben. Gleichermaßen können Erstgeborene keinesfalls das Recht in Anspruch nehmen, allein Besitz und Macht zu erben, was ich ausführlich am gegebenen Ort nachweisen werde. Für jetzt genügt es gezeigt zu haben, das Adams Besitz oder alleinige Herrschaft keine Souveränität oder Herrschaft auf seinen Erben übertragen konnte. Deshalb konnte der Erbe, da er kein Recht hatte, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben, dadurch kaum Souverän über seine Brüder werden. Selbst wenn auf Basis des Besitzes Adam mit einer solchen Souveränität ausgestattet gewesen wäre, was in Wahrheit nicht der Fall sein konnte, so würde diese mit seinem Tod erlöschen.

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TToG I § 96

John Locke: Two Treatises of Government

§ 96. If paternal right, the act of begetting, give a man rule and dominion inheritance or primogeniture can give no title: For he that cannot succeed to his father’s title, which was begetting, cannot succeed to that power over his brethren, which his father had by paternal right over them.

But of this I shall have occasion to say more in another place. This is plain in the mean time, that any government, whether supposed to be at first founded in paternal, rigid consent of the people, or the positive appointment of God himself, which ran supersede either of the other, and so begin a new government upon a new foundation; I say, any government began upon either of these, can by right of succession come to those only, who have the title of him they succeed to:

Power founded on contract can descend only to him, who has right by that contract: Power founded on begetting, he only can have that begets; and power founded on the positive grant or donation of God, he only can have by right of succession, to whom that grant directs it.

§ 96. Sollte das väterliche Recht, der (erfolgreiche) Akt der Zeugung, einem Menschen Macht und Herrschaft verleihen, können Erbfolge oder Recht des Erstgeborenen keinen Anspruch darauf gewähren. Wer nicht den Anspruch des Vaters, der in der Zeugung liegt, durch eigene Zeugung übernehmen kann, kann auch nicht die Macht über seine Brüder übernehmen, die sein Vater durch natürliches Recht über sie besaß.

Ich werde mir an anderer Stelle genug Zeit nehmen, mehr dazu zu sagen. Egal ob man unterstellt, eine Regierung wäre von Beginn an auf väterlichem Recht aufgebaut, auf Einvernehmen der Bevölkerung oder auf ausdrückliche Einsetzung durch Gott, der jede der anderen aufheben und so eine neue Regierung auf neuer Grundlage begründen kann: Inzwischen sollte es klar sein: Ich behaupte, jede Regierung, die auf einer dieser Grundlagen begann, kann durch Erbfolge nur an diejenigen gelangen, die einen Rechtsanspruch dessen besitzen, auf den sie folgen.

Macht, die auf Vertrag gründet, kann nur auf den übergehen, der das Recht aus jenem Vertrag besitzt.

Macht, die auf Zeugung gründet, kann nur haben, wer selbst zeugt.

Macht, die auf ausdrückliche Gewähr oder Schenkung Gottes gründet, kann durch Erbfolge nur besitzen, auf wen Gewähr oder Schenkung ausdrücklich hinweisen.

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