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TToG I § 131

John Locke: Two Treatises of Government

§ 131. But making war and peace are marks of sovereignty. Let it be so in politic societies: May not therefore a man in the West Indies, who hath with him sons of his own, friends, or companions, soldiers under pay, or slaves bought with money, or perhaps a band made up all of these, make war and peace, if there should be occasion, and ratify the articles too with an oath, without being a sovereign, an absolute King over those who went with him? He that says he cannot, must then allow many masters of ships, many private planters, to be absolute monarchs, for as much as this they have done.

War and peace cannot be made for politic societies, but by the supreme power of such societies; because war and peace, giving a different motion to the force of such a politic body, none can make war or peace, but that which has the direction of the force of the whole body, and that in politic societies is only the supreme power. In voluntary societies for the time, he that has such a power by consent, may make war and peace, and so may a single man for himself, the state of war not consisting in the number of partisans, but the enmity of the parties, where they have no superior to appeal to.

§ 131. Krieg führen und Frieden schließen sind Merkmale von Souveränität. In politischen Gesellschaften mag das gelten. Kann deshalb ein Mann in Westindien, der eigene Söhne, Freunde, Gefährten, bezahlte Soldaten oder mit Geld gekaufte Sklaven um sich hat, vielleicht aus allen zusammen eine Truppe bildet, keinen Krieg führen, falls es dazu Anlass gibt, und anschließend Frieden schließen und vertraglichen Frieden durch einen Eid bekräftigen, ohne gleich ein Souverän, ein absoluter König über diejenigen sein zu müssen, die mit ihm zogen? Wer auch immer behauptet, er könne das nicht, muss viele Kapitäne zur See, viele private Pflanzer als absolute Monarchen anerkennen, denn sie alle haben so gehandelt.

In politischen Gesellschaften kann keiner außer der obersten Macht über Krieg und Frieden entscheiden. Krieg und Frieden geben der Macht eines solchen politischen Körpers eine andere Bedeutung, weshalb niemand außer dem, der die Führung der Macht des gesamten Körpers in der Hand hat, Krieg führen oder Frieden schließen kann. Das ist in politischen Gesellschaften allein die oberste Macht. In freiwilligen Vereinigungen auf Zeit dagegen kann der, der diese solche Macht auf Grund von Übereinkunft besitzt, Krieg führen oder Frieden schließen. Genauso kann das ein einzelner Mensch für sich allein. Ein Kriegszustand manifestiert sich nicht durch die Zahl der Parteigänger, sondern durch Feindschaft der Parteien, sofern eine Berufung an Übergeordnete nicht mehr möglich ist.

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