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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 64, Absatz 64,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 64, Absatz 64,

All that the author says in his third instance from Paul’s opposing the false brethren is no more than hath been urged and answered above in the same case of the Galatians130, only there it is brought as a precept, here as an example. From whence in the close he comes to lay down a very strange position, viz.:

“When any shall take upon them to make a thing indifferent necessary, then the thing so imposed presently loses not its liberty only, but likewise its lawfulness. And we may not without breach of the Apostle’s precept resist to it.”

A conclusion that by no means can be drawn from his instance, Gal.2, where those the Apostle disputes against were not any that pretended a power to make laws, or imposed those as their own injunctions, but urged them as necessary doctrines and the laws of God which obliged their consciences.

The Scripture, that almost everywhere commands Submission though contrary to the whole bent of our inclinations, could never be thought to teach us disobedience and that too contrary to our wills; this is an opinion so monstrous that it cannot without a very great injury be fathered upon the Apostles.

Who can believe that the magistrate’s authority should make anything unlawful by enjoining it; that if in those things we are cheerfully doing ourselves his command should come and encourage us we ought presently to stop, to turn about and resist him and at once oppose his and our own wills too, alone, as if a child going to church of his own accord being by the way commanded by his father to go on ought straight to return back again?

If this doctrine be true, I know not how any law can be established by the magistrate or obeyed by the subject, indifferent things of civil as well as religious concernment being of the same nature, and will always be so, till our author can show where God hath put a distinction between them, this I’m sure that according to his own rule the observation of a fast enjoined by the magistrate must needs be a sin, it being an imposition relating to the worship of God in indifferent things.

An anniversary Thanksgiving Day will be but an anniversary provocation, and those that assemble in obedience to such a command instead of returning a praise to God for a blessing, would call down on their heads a curse. This is truly to ensnare the consciences of men and put them under a necessary of sinning, a doctrine which strikes at the very root and foundation of allows and government and opens a gap so wide to disobedience and disorder as will quickly ruin the best founded societies.

Let the people (whose ears are always open to complaints against their governors, who greedily swallow all pleas for liberty) but once hear that the magistrate hath no authority to enjoin things indifferent in matters of religion, they will all of an instant be converts, conscience and religion shall presently mingle itself with all their actions and be spread over their whole lives to protect them from the reach of the magistrate, and they will quickly find the large extent of inordine ad spiritualia.

Let but the ruler’s power be excluded out of the sanctuary and it will prove an asylum for the greatest enormities, tithes will be as unlawful as sacrifice, and civil respect to a man as impious as if it were divine adoration, the stubborn servant will beard his master with a charter of freedom under Paul’s hand, “Be ye not the servants of men.” Nor will our author’s interpretation be able to prevent it.

Magistracy itself will at last be concluded anti-Christian, (as the author himself confesses many do, p. 1). Let the multitude be once persuaded that obedience to impositions in indifferent things is sin and it will not be long ere they find it their duty to pull down the imposer.

Do but once arm their consciences against the magistrate and their hands will not be long idle or innocent.

But of inconveniencies I shall have more occasion to speak in his next argument.

Alles was der Autor bei diesem dritten Beispiel für den Widerstand des Paulus gegen die falschen Glaubensbrüder vorbringt, ist kein Stück mehr als bereits zuvor aufgedrängt und zur Antwort gegeben wurde. Es ging dabei um die Angelegenheit der Galater130, nur wurde es dort als Gebot zitiert, hier als Beispiel. Da er schon mal dabei ist, bezieht er eine äußert merkwürdige Position:

„Sobald es jemandem einfällt, eine bislang unbestimmte Gegebenheit zur Notwendigkeit zu erklären, dann verliert diese Angelegenheit nicht nur ihre bisherige Unverbindlichkeit, sondern gleichermaßen ihre Rechtmäßigkeit. Weshalb wir keine Chance haben, dabei ohne Verletzung des Gebots der Apostel Widerstand leisten zu dürfen.“

Diese Schlussfolgerung kann er mit keinem Mittel oder Trick aus seinem Beispiel in Galater 2 ziehen, in welchem diejenigen, gegen deren Vorstellungen der Apostel argumentiert, weder irgendeine Macht zur Gesetzgebung für sich in Anspruch nahmen, noch solche Regeln als ihre eigenen Verfügungen aufstellten, sondern hartnäckig darauf beharrten, es seien notwendige Lehren und es sei das Gesetz Gottes, das ihr Gewissen verpflichtete.

Die Heilige Schrift, die nahezu in jeder Hinsicht Unterordnung anordnet, selbst wenn dies bis in die letzte Verästelung unserer persönlichen Vorlieben reicht, kann man sich unmöglich jemals als Lehrbuch vorstellen, welches uns Ungehorsam lehrt, und dann auch noch gegen unseren Willen. Eine solche Meinung ist derart abartig, dass sie jedenfalls keinesfalls ohne allergrößtes Unrecht zu begehen als Erzeugnis der Apostel verkauft werden kann.

Wer käme den auf die absurde Idee, eine Obrigkeit könne irgendetwas Unrechtmäßiges verkünden, nur weil sie es beschließt? Das wir etwa, wenn eine ihrer Anordnungen uns ereilte und uns augenblicklich sofortigen Einhalt geböte, während wir gerade fröhlich wie gewohnt unseren eigenen Angelegenheiten nachgehen, auf dem Absatz gegen sie kehrt machten, ihr umgehend Widerstand entgegensetzten und dadurch auch unseren eigenen Willen verwerfen würden? Geradeso als ginge ein Kind aus eigenem Antrieb zur Kirche und würde unterdessen von seinem Vater angewiesen das Vorhaben fortzuführen, indem es auf direktem Wege zurückzukehrt?

Entspräche diese Lehre der Wahrheit, wüsste ich nicht wie irgendein Gesetz durch eine Obrigkeit in Kraft gesetzt werden könnte oder verlässlich mit dem Gehorsam der Untergeordneten zu rechnen wäre. Wären die unbestimmten Gegebenheiten sowohl bürgerliche als auch religiöse Dinge betreffend gleicher Natur und wäre das stets so, als bis unser Autor beweisen kann, an welcher Stelle Gott eine Möglichkeit zur Unterscheidung zwischen ihnen geschaffen hat, dann wäre ich sicher, dass gemäß seiner eigenen Regel die Beachtung einer Fastenzeit, welche die Obrigkeit bestimmt hat, notwendigerweise eine Sünde darstellen würde, da es sich um eine Bestimmung in einem Bereich handelt, bei dem es um durch Gott unbestimmte Angelegenheiten zu dessen eigener Huldigung geht.

Alljährlich z. B. das Erntedankfest zu begehen wäre eine alljährliche Provokation und alle, die sich einfinden, um eine diesbezügliche Anordnung gesammelt auszuführen anstatt Gott für jede Segnung extra ein Gebet zu entrichten, würden sich dessen Fluch aufs Haupt laden. Hier handelt es sich in Wahrheit um einen Versuch, das Gewissen der Menschen zu umgarnen und einzuwickeln, indem man ihnen die Unvermeidbarkeit des Sündigens einredet. Eine Lehre, die Hand und Schlag an die tiefsten Wurzeln und Grundlagen aller Freiräume sowie der Regierung selbst legt und die eine so breite Bresche für Ungehorsam und Chaos öffnet, dass sie auf kürzestem Wege selbst die am besten organisierten Gesellschaften ruinieren wird.

Versetzt die Bevölkerung (deren Ohren stets für allerlei Beschwerden gegen ihre Regenten offen sind und die gierig jede Art Ruf nach Freiheit in sich aufsaugen) nur einmal in den Glauben, die Obrigkeit habe keinerlei Autorität in irgendwelchen religiösen Angelegenheiten irgendetwas betreffend die (seitens Gott) unbestimmten Gegebenheiten vorzuschreiben, dann werden sie alle augenblicklich zu Bekehrten, Gewissen und Religion werden sich unversehens von selbst bei allen ihren Aktivitäten vermengen und jeden Lebensbereich durchdringen, nur um sich dem Arm der Obrigkeit zu entziehen. Und sehr bald werden sie die gewaltigen Auswirkungen von inordine ad spiritualia (Unordnung bei spirituellen Fragen) kennen lernen.

Setzt die Macht der Regenten nur ruhig vor die Türe der Heiligtümer und diese werden sich als Zuflucht für die allergrößten Ungeheuerlichkeiten erweisen. Der Zehnt wird als unrechtmäßige Opfergabe an den Staat deklariert, staatbürgerlicher Respekt vor Menschen als Mangel an Frömmigkeit, da er als göttliche Verehrung von Amtspersonen ausgegeben wird, ein jeder halsstarrige, störrische Sklave oder Knecht wird seinem Herrn eine von Paulus höchstpersönlich signierte Charta der Freiheit unter die Nase halten: „Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen.“ Und schon gar nicht wird die Interpretation unseres Autors in der Lage sein, davor zu schützen.

Selbst staatliche Verwaltung wird schließlich als antichristlich bezeichnet werden, (gerade da der Autor selbst auf Seite 1 zugibt, dass viele es bereits so halten). Überzeugt die Menge nur einmal davon, dass Gehorsam gegenüber staatlichen Verfügungen über (von Gott) unbestimmte Dinge Sünde sei, und es wird nicht lange brauchen, bis Ihr seht, dass jene Menge es als ihre Pflicht ansieht, die Verfügenden zu stürzen.

Rüstet ihr Gewissen nur ein einziges Mal weidlich gegen die Obrigkeit aus und ihre Hände werden nicht mehr lange untätig und unschuldig bleiben.

Über die Unannehmbarkeiten zu sprechen werde ich indes mehr Gelegenheit bei seinem nächsten Argument haben.

130https://en.wikipedia.org/wiki/Galatians_(people)

130https://de.wikipedia.org/wiki/Galater

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 62, Absatz 62,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 62, Absatz 62,

2. I answer against what he here contends for that those things enjoined to the Churches by the synod excepting only fornication were not in themselves necessary as appears, (i) because no law then in force commanded them since; the positive moral law of God nowhere mentions them but only the same ceremonial law which was now abolished.

Indeed eating of blood was forbidden Noah which precept our author thinks is still obligatory to all his posterity, though contrary to the doctrine of St Paul, I.Cor.8, concerning things offered to idols, and Romans 14.14 where he clears the doubt concerning them all, ‚I know and am persuaded by the Lord Jesus that there is nothing unclean of itself but to him that esteems it‘, and v. 20, ‚all things‘ indeed ‚are pure ‚, i.e., defile not the eater but are indifferent in their use.

And St Paul, I.Timo.4, calls the commanding to abstain from meats the doctrine of devils, giving the reason, ‚for every creature of God is good and nothing to be refused if it be received with thanks­ giving‘. The same is also clear from I.Cor.10.27.

“The Apostles‘ scope was to ease and free not tie up their brethren.” ‚Twas indeed here as in all other places where it came into question the Apostles‘ intention to enlarge converts from a subjection to the ceremonial law; but whatever was the reason ‚tis certain they did tie up their brethren by those injunctions in things that were in themselves most of them indifferent – if St Paul’s judgment be to be taken before our author’s.

2. Es beliebt mir auf das, was er hier vorträgt, zu antworten: Jene Gegebenheiten nämlich, die den Pfarrgemeinden aufgetragen wurden, abgesehen einzig vom Verbot der Unzucht durch die Synode, waren für sich gesehen keineswegs so notwendig wie es scheint. Zum einen, weil kein zu dieser Zeit verbindliches Gesetz danach verlangte. Die von Gott gesetzlich festgelegten Regeln der Moral erwähnen sie nicht, höchstens das besagte Zeremonialrecht, welches aber bereits aufgehoben war.

Tatsächlich war Noah der Verzehr von Blut verboten und unser Autor denkt, das diesbezügliche Gebot sei für alle dessen Nachkommen noch immer verpflichtend. Und das im Gegensatz zur Lehre des Paulus, I.Cor.8, betreffend alles, was Götzen geopfert wird, und in Römer 14.14, wo er den Zweifel ausräumt, der sie alle befallen hatte, ‚Ich weiß und bin vollkommen überzeugt durch Jesus Christus den Herrn: Es gibt nichts, was aus sich selbst heraus unrein wäre, abgesehen für den, der es warum auch immer dafür hält‘, und weiter in 20, ‚alle Dinge sind‘ in der Tat ‚rein‘. Damit ist gemeint: Sie verunreinigen den Essenden nicht, da ihr Gebrauch unbestimmt ist.

Paulus nennt in I.Timo.4 die Anordnung, auf bestimmte Speisen zu verzichten, eine Lehre des Teufels und nennt als Grund: ‚Jedes Geschöpf Gottes ist seine Gabe und nichts muss zurückgewiesen werden, solange es unter Danksagung empfangen wurde.‘ Das wird ebenfalls aus I.Cor.10.27 deutlich.

„Der Fokus der Apostel bestand darin, ihre Glaubensbrüder zu entlasten und zu befreien.“ Und tatsächlich hatten die Apostel hier und überall, wo diese Frage auftauchte, die grundsätzliche Absicht, die Konvertiten weitestgehend von der Unterordnung unter das zeremonielle Recht frei gestellt. Doch aus welchem Grund auch immer: Es ist dennoch gewiss, dass sie ihre Glaubensbrüder mittels derartiger Verfügungen in Angelegenheiten verpflichteten, die für sich gesehen unbestimmt und zumeist unbedeutend waren. Vorausgesetzt, wir ziehen das Urteil des Heiligen Paulus dem unseres Autors vor.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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TToG II § 5

John Locke: Two Treatises of Government

§ 5. This equality of men by nature, the judicious Hooker34 looks upon as so evident in itself, and beyond all question, that he makes it the foundation of that obligation to mutual love amongst men, on which he builds the duties they owe one another, and from whence he derives the great maxims of justice and charity. His words are:

The like natural inducement hath brought men to know that it is no less their duty, to love others than themselves; for seeing those things which are equal, must needs all have one measure; if I cannot but wish to receive good, even as much at every man’s hands, as any man can wish unto his own soul, how should I look to have any part of my desire herein satisfied, unless myself be careful to satisfy the like desire, which is undoubtedly in other men, being of one and the same nature?

To have anything offered them repugnant to this desire, must needs in all respects grieve them as much as me; so that if I do harm, I must look to suffer, there being no reason that others should show greater measure of love to me, than they have by me showed unto them: My desire therefore to be loved of my equals in nature, as much as possible may be, imposeth upon me a natural duty of bearing to themward fully the like affection; from which relation of equality between ourselves and them that are as ourselves, what several rules and canons natural reason hath drawn, for direction of life, no man is ignorant. Eccl.Pol.Lib.I.

§ 5. Diese natürliche Gleichheit der Menschen sieht der umsichtige Hooker34 als derart selbstverständlich und über jeden Zweifel erhaben, dass er sie zur Grundlage jenes Gebots zu gegenseitiger Liebe unter den Menschen macht, auf dem er die wechselseitig geschuldeten Pflichten aufbaut und von dem er die großen Maximen von Rechtmäßigkeit und Barmherzigkeit ableitet. Seine Worte lauten:

Ein geradezu natürlicher Anreiz hat die Menschen zur Erkenntnis getragen, es sei ihre Aufgabe, andere zu lieben wie sich selbst, weil sie erkennen: Gleiche Dinge, haben notwendigerweise gleiches Maß. Sofern ich nur wünschen kann, aus der Hand jedes Menschen so viel Gutes zu erhalten, wie jeder aus eigenem Herzen nur wünschen kann, wie kann ich dann erwarten, auch nur einen Teil meiner Erwartungen erfüllt zu sehen, solange ich nicht selbst bereit bin, anderen dieselben Wünsche Menschen zu erfüllen? Die unzweifelhaft bei ihnen vorhanden ist, da wir einer Natur sind?

Ihnen etwas zu anzubieten, was diesem Verlangen zuwiderläuft, muss sie in jeder Hinsicht ebenso schmerzen wie mich. Sobald ich Leid verursache, muss ich deshalb erwarten auch selber zu leiden: Weil es keinen Grund gibt, dass andere mir ein größeres Maß von Liebe erweisen sollten als ich ihnen erwiesen habe. Mein Verlangen von denen so stark wie möglich geliebt zu werden, die meiner Natur sind, verpflichtet mich deshalb, ihnen genau die gleiche Zuneigung entgegen zu bringen. Kein Mensch kann die verschiedenen Regeln und Gebote ignorieren, welche natürliche Vernunft aus der Gleichheit zwischen uns und denen die wie wir selbst sind für die Lebensgestaltung gezogen hat.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34hhttps://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
Of the Laws of ecclesiastical Polity (1593 – 1597)

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TToG I § 129

John Locke: Two Treatises of Government

§ 129. Our author, to make good the title of his book, p. 13. begins his history of the descent of Adam’s regal power, p. 13. in these words: This lordship which Adam by command had over the whole world, and by right descending from him, the patriarchs did enjoy, was a large, & Co. How does he prove that the patriarchs by descent did enjoy it? For dominion of life and death, says he, we find Judah the father pronounced sentence of death against Thamar his daughter-in-law for playing the harlot, p. 13. How does this prove that Judah had absolute and sovereign authority? He pronounced sentence of death. The pronouncing of sentence of death is not a certain mark of sovereignty, but usually the office of inferior magistrates.

The power of making laws of life and death is indeed a mark of sovereignty, but pronouncing the sentence according to those laws may be done by others, and therefore this will but ill prove that he had sovereign authority: As if one should say, Judge Jeffries pronounced sentence of death in the late times, therefore Judge Jeffries had sovereign authority. But it will be said, Judah did it not by commission from another, and therefore did it in his own right. Who knows whether he had any right at all?

Heat of passion might carry him to do that which he had no authority to do. Judah had dominion of life and death: How does that appear? He exercised it, he pronounced sentence of death against Thamar: Our author thinks it is very good proof, that because he did it, therefore he had a right to do it: He lay with her also: By the same way of proof, he had a right to do that too.

If the consequence be good from doing to a right of doing, Absalom too may be reckoned amongst our author’s sovereigns, for he pronounced such a sentence of death against his brother Amnon, and much upon a like occasion, and had it executed too, if that be sufficient to prove a dominion of life and death.

But allowing this all to be clear demonstration of sovereign power, who was it that had this lordship by right descending to him from Adam, as large and ample as the absolutest dominion of any monarch?

Judah, says our author, Judah, a younger son of Jacob, his father and elder brethren living; so that if our author’s own proof be to be taken, a younger brother may, in the life of his father and elder brothers, by right of descent, enjoy Adam’s monarchical power; and if one so qualified may be monarch by descent, why may not every man? If Judah, his father and elder brother living, were one of Adams heirs, I know not who can be excluded from this inheritance; all men by inheritance may be monarchs as well as Judah.

§ 129. Um den Titel seines Buches zu rechtfertigen, beginnt unser Autor S. 13 seine Geschichte von der Herkunft der königlichen Macht Adams mit folgenden Worten: Diese Herrschaft, die Adam durch Gebot über die ganze Welt besaß, und die Patriarchen durch von ihm stammendes Recht ausübten, war so groß usw.

Wie beweist er, dass die Patriarchen sie durch Abstammung von ihm ausübten? In Bezug auf Macht über Leben und Tod, sagt er, finden wir, das Judah, der Vater, über Thamar, seine Schwiegertochter, das Todesurteil verhängte, weil sie sich als Hure hingab. S. 13. Wie kann dies beweisen, das Judah absolute und souveräne Macht hatte? Er verhängte die Todesstrafe.

Das Todesurteil auszusprechen, ist kein sicheres Zeichen von Souveränität, sondern in der Regel das Amt eines untergebenen Beamten. Die Macht, Gesetze über Leben und Tod zu erlassen ist in der Tat ein Merkmal der Souveränität. Nach diesen Gesetzen ein Todesurteil zu fällen, kann durch andere erfolgen. Das ist nur ein schlechter Beweis für Judahs souveräne Autorität, – als ob jemand sagen wollte: Richter Jeffries hat in jüngster Zeit Todesurteile verhängt, deshalb hat Richter Jeffries souveräne Autorität!

Man wird dagegen einwenden, Judah tat es nicht im Auftrag eines anderen, sondern kraft seines eigenen Rechts. Wer weiß ob er sich nicht hinreißen ließ zu tun, wozu er kein Recht hatte. Juda hatte Macht über Leben und Tod. Woraus geht das hervor? Er übte sie aus, er verhängte das Todesurteil über Thamar. Unser Autor hält für einen sehr guten Beweis: Weil er es tat, hatte er auch ein Recht es zu tun. Er schlief auch mit ihr:

Nach derselben Beweisführung hatte er also ein Recht dazu, dies ebenfalls zu tun. Wenn es rechtmäßig ist, von der Tat auf das Recht zur Tat zu folgern, wenn das genügt, Herrschaft über Leben und Tod zu beweisen, kann auch Absalom zu den Souveränen unseres Autors gerechnet werden. Er verurteilte seinen Bruder Amnon aus ähnlichem Anlass zum Tod und ließ das Urteil vollstrecken.

Selbst wenn wir zugestehen, das alles wäre ein klarer Beweis souveräner Macht. Wer war es dann, der diese Herrschaft durch ein von Adam stammendes Recht besaß? So groß und weitreichend wie die absoluteste Herrschaft, die je ein Monarch gehabt hat? Judah, sagt unser Autor. Judah, ein jüngerer Sohn Jakobs und das zu einer Zeit, als sein Vater und die älteren Bruder noch lebten!

Nehmen wir unseres Autors eigenen Beweis besitzt ein jüngerer Bruder zu Lebzeiten des Vaters und der älteren Bruder durch das Recht der Abstammung Adams königliche Macht. Wenn also ein Mensch mit dieser Qualifikation Monarch durch Abstammung sein kann, weshalb dann nicht jeder andere? Wenn Judah zu Lebzeiten seines Vaters und älteren Brüder einer der Erben Adams war, kenne ich keinen, der von der Erbschaft ausgeschlossen werden darf. Alle Menschen könnten durch Erbschaft ebenso gut Monarchen sein wie Juda.

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TToG I § 122

John Locke: Two Treatises of Government

§ 122. To settle government in the world, and to lay obligations to obedience on any man’s conscience, it is necessary (supposing with our author that all power be nothing but the being possessed of Adams fatherhood) to satisfy him, who has a right to this power, this fatherhood, when the possessor dies without sons to succeed immediately to it, as it was to tell him, that upon the death of the father, the eldest son had a right to it:

For it is still to be remembered, that the great question is, (and that which our author would be thought to contend for, if he did not sometimes forget it) what persons have a right to be obeyed, and not whether there be a power in the world, which is to be called paternal, without knowing in whom it resides: For so it be a power, i. e. right to govern, it matters not, whether it be termed paternal or regal, natural or acquired; whether you call it supreme fatherhood, or supreme brotherhood, will be all one, provided we
know who has it.

§ 122. Um die Existenz von Regierung auf der Welt zu sichern und ins Gewissen jedes Einzelnen das Gebot zur Unterordnung einzupflanzen, wird es (wenn wir wie unser Autor unterstellen, für Macht genüge lediglich der Besitz von Adams Vaterschaftsprivilegien) notwendig, die Menschen davon zu überzeugen, wer ein Recht auf diese Macht, diese Vaterschaft, habe, falls der Besitzer stirbt ohne Söhne zu hinterlassen, die ihm unmittelbar folgen können.

So wie es notwendig war, ihnen weiszumachen, beim Tod des Vaters hätte der älteste Sohn ein Recht darauf. Wir müssen die große Frage im Auge behalten, (und zwar die Frage, für die, wie man glauben sollte, unser Autor kämpft, wenn er sie nicht zuweilen vergäße), welche Personen ein Recht auf Gehorsam haben. Statt nach einer Macht in der Welt zu suchen, väterlich genannt werden muss, ohne genau zu wissen, wem sie zusteht. Wenn es eine solche Macht gibt, d. h. ein Recht zu regieren, ist es vollkommen belanglos, ob sie väterlich oder königlich, natürlich oder erworben, höchste Vaterschaft oder höchste Bruderschaft genannt wird, solange wir wissen, wer diese Macht besitzt.

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TToG I § 120

§ 120. For the main matter in question being concerning the duty of my obedience, and the obligation of conscience I am under to pay it to him that is of right my Lord and ruler, I must know the person that this right of paternal power resides in, and so empowers him to claim obedience from me: For let it be true what he says, p. 12 that civil power not only in general is by divine institution, but even the assignment of it specially to the eldest parents, Observations, 254 and that not only the power, or right of government, but the form of the power of governing, and the person having that power, are all the ordinance of God;

yet unless he show us in all cases, who is this person ordained by God, who is this eldest parent; all his abstract notions of monarchical power will signify just nothing, when they are to be reduced to practice, and men are conscientiously to pay their obedience: For paternal jurisdiction being not the thing to be obeyed, because it cannot command, but is only that which gives one man a right which another hath not, and if it come by inheritance, another man cannot have, to command and be obeyed; it is ridiculous to say, I pay obedience to the paternal power, when I obey him, to whom paternal power gives no right to my obedience:

For he can have no divine right to my obedience, who cannot shew his divine right to the power of ruling over me, as well as that by divine right there is such a power in the world.

§ 120. Da hauptsächlich die Pflicht zur Unterordnung und das Gebot des Gewissens denen ich unterliege mich anhalten, der Person Aufmerksamkeit zu zollen, der rechtmäßig mein Regent und Gesetzgeber ist, muss ich auch die Person kennen, der das Recht väterlicher Macht innewohnt und welche dadurch ermächtigt ist, meine Unterordnung zu fordern. Angenommen, es träfe zu, was er S. 12 verkündet: Staatliche Macht besteht nicht nur ganz allgemein durch göttliche Anordnung, sondern im Besonderen auch ihre Übertragung an die ältesten Eltern. Weiter O. 254 Nicht allein die Macht oder das Recht zur Regierung, sondern auch die Form der Regierungsausübung und die Person, welche diese Macht besitzt, sind sämtlich eine Anordnung Gottes.

Solange er uns nicht für jeden Fall zeigt, wer diese von Gott eingesetzte Person, wer diese ältesten Eltern sind, verlieren alle seine abstrakten Begriffe von königlicher Macht jede Wirkung, sobald sie in die Wirklichkeit übertragen werden. Menschen sind gewissenhaft bei der Umsetzung ihrer Unterordnung. Väterliche Befugnis zur Rechtsprechung ist mitnichten ein Werkzeug für Unterordnung, da sie keine Befehlsgewalt mit sich bringt. Sie ist nichts anderes als das, was einem Menschen ein Recht gewährt, welches ein anderer nicht haben kann. Umgekehrt im Erbfall kommt, kann kein Anderer zu Befehlsgewalt und Gehorsam daraus erwarten.

Deshalb ist die Behauptung lächerlich, man erweise der väterlichen Macht Gehorsam, wenn man einem gehorcht, dem dessen väterliche Macht kein Recht auf meinen Gehorsam gibt. Niemand kann göttliches Recht auf meinen Gehorsam haben, der sein göttliches Recht über mich zu gebieten nicht beweisen kann und nicht zeigt, dass eine solche Macht durch göttliches Recht überhaupt existiert.

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TToG I § 100

John Locke: Two Treatises of Government

§ 100. Perhaps it will be said with our author, that a man can alien his power over his child; and what may be transferred by compact, may be possessed by inheritance. I answer, a father cannot alien the power he has over his child: He may perhaps to some degrees forfeit it, but cannot transfer it; and if any other man acquire it, it is not by the fathers grant, but by some act of his own. For example, a father, naturally careless of his child, sells or gives him to another man; and he again exposes him; a third man finding him, breeds up, cherishes, and provides for him as his own:

I think in this case, nobody will doubt, but that the greatest part of filial duty and subjection was here owing, and to be paid to this foster-father; and if anything could be demanded from the child by either of the other, it could only be due to his natural father, who perhaps might have forfeited his right to much of that duty comprehended in the command, Honor your parents, but could transfer none of it to another. He that purchased, and neglected the child, got by his purchase and grant of the father, no title to duty or honor from the child; but only he acquired it, who by his own authority, performing the office and care of a father, to the forlorn and perishing infant, made himself, by paternal care, a title to proportionable degrees of paternal power.

This will be more easily admitted upon consideration of the nature of paternal power, for which I refer my reader to the second book.

§ 100. Man kann vielleicht im Sinne unseres Autors einwenden, ein Mensch könne sich der Macht über sein Kind entledigen. Und was per Vereinbarung übertragen werden kann, kann auch durch Erbschaft in den Besitz eines anderen übergehen. Meine Antwort lautet: Kein Vater kann sich der Macht über sein Kind entledigen. Er kann sie bis zu einem gewissen Grad vielleicht verwirken, übertragen aber kann er sie nicht. Soweit ein anderer sie erwirbt, geschieht das nicht durch Einwilligung oder Überlassung von Seiten des Vaters, sondern durch eine persönliche Handlung eben dieses anderen.

Ein Beispiel: Ein widernatürlich gewissenloser Vater verkauft sein Kind oder gibt es einem anderen. Dieser setzt es aus und ein Dritter findet es, zieht es auf, pflegt und versorgt es wie sein Eigenes. Ich denke, in diesem Fall wird niemand bezweifeln: Der Löwenanteil kindesgemäßer Pflicht und Unterordnung ist diesem Pflegevater geschuldet und zu erweisen. Sofern dem Kind von einem oder beiden Anderen etwas abverlangt werden würde, so dürfte das nur sein natürlicher Vater.

Der sein könnte sein Recht auf die im Gebot Ehre Deine Eltern enthaltene Pflicht vielleicht größtenteils verwirkt haben, konnte aber nichts davon auf einen andern übertragen. Der das Kind kaufte und vernachlässigte, erlangte durch den Kauf und die Einwilligung des Vaters keinerlei Anspruch auf Pflicht und Ehrerbietung des Kindes. Den erwarb, wer durch persönlichen Einsatz und Wahrnehmung der elterlichen Pflicht an dem verlassenen und verkommenden Kind sich durch väterliche Sorge einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil an väterlicher Macht erwarb.

Im zweiten Buch werde ich dem Leser die Betrachtung der Natur väterlicher Macht noch leichter machen.

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TToG I § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. The law that enjoins obedience to Kings is delivered, says our author, in the terms, Honour thy father, as if all power were originally in the father, Observations, 254. And that law is also delivered say I, in the terms, honor thy mother, as if all power were originally in the mother.

I appeal whether the argument be not as good on one side as the other, father and mother being joined all along in the Old and New Testament wherever honor or obedience is enjoined children. Again our author tells us, Observations, 254., that this command, honor thy father gives the right, to govern, and makes the form of government monarchical.

To which I answer, that if by honor thy father be meant obedience to the political power of the magistrate, it concerns not any duty we owe to our natural fathers, who are subjects; because they, by our author’s doctrine, are divested of all that power, it being placed wholly in the prince, and so being equally subjects and slaves with their children, can have no right, by that title, to any such honor or obedience, as contains in it political subjection:

If honor thy father and mother signifies the duty we owe our natural parents, as by our Savior’s interpretation, Matt.XV.4., and all the other mentioned places, it is plain it does, then it cannot concern political obedience, but a duty that is owing to persons, who have no title to sovereignty, nor any political authority as magistrates over subjects.

For the person of a private father, and a title to obedience, due to the supreme magistrate, are things inconsistent; and therefore this command, which must necessarily comprehend the persons of our natural fathers, must mean a duty we owe them distinct from our obedience to the magistrate, and from which the most absolute power of princes cannot absolve us. What this duty is, we shall in its due place examine.

§ 66. „Das Gebot, welches Gehorsam gegen die Könige vorschreibt“, sagt unser Autor, „ist in die Worte „Ehre deinen Vater“ gekleidet, als ob alle Macht ursprünglich beim Vater gelegen hatte (O. 254).

Jenes Gebot, sage ich, steckt auch in den Worten „Ehre deine Mutter“, als ob alle Macht ursprünglich bei der Mutter gelegen hätte.

Ich frage jeden: Gilt das Argument auf der einen Seite nicht ebenso wie auf der anderen? Überall im Alten und Neuen Testament, wo den Kindern Ehrerbietung und Gehorsam geboten werden, sind „Vater“ und „Mutter“ nebeneinander gestellt.

Weiter behauptet unser Autor (O. 254), dieses Gebot „Ehre deinen Vater“ verleihe das Recht zu regieren und bestimmte die Form der Regierung zur Monarchie.

Darauf entgegne ich: Sollte unter „Ehre deinen Vater“ Gehorsam gegen die politische Macht der Obrigkeit zu verstehen sein, beträfe dies keine Pflicht, die wir unseren Vätern schulden. Diese sind selbst Untertanen, da ihnen, nach der Lehre unseres Autors, alle jene Mach genommen und komplett auf den Fürsten übergegangen ist. Sie sind ebenso Untertanen und Sklaven wie ihre Kinder und können daher kein Recht auf Ehrerbietung und Gehorsam unter jenem Titel beanspruchen, wenn dieser politische Unterordnung in sich einbezieht.

Solange „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ die Pflicht bedeutet, die wir unseren natürlichen Eltern schulden, wie sie nach der Interpretation unseres Heilands, Matth.XV.4. und allen anderen erwähnten Stellen offenbar zu verstehen ist, dann kann sie sich nicht auf politischen Gehorsam beziehen. Sondern auf eine Pflicht, die wir Personen schulden, die keinerlei vergleichbaren Anspruch auf Souveränität oder irgend welche politische Autorität besitzen, wie sie eine Obrigkeit sie über Untergeordnete innehat.

Person eines privaten Vaters und ein Rechtsanspruch auf den der höchsten Regierungsstelle schuldigen Gehorsam sind Gegebenheiten, die in keinerlei Zusammenhang miteinander stehen.

Notwendigerweise muss dieses Gebot, welches die Persönlichkeit unserer natürlichen Eltern beinhaltet, eine andere ihnen schuldige, von unserem Gehorsam gegen die Obrigkeit unterscheidbare Pflicht meinen, von der auch die absoluteste Macht eines Fürsten uns nicht freisprechen kann. Welche Pflicht das ist und was sie beinhaltet, werden wir an der passenden Stelle untersuchen.

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TToG I § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Our author says, God hath given, to a father a right or liberty to alien his power over his children to any other, Observations, 155. I doubt whether he can alien wholly the right of honor that is due from them:

But be that as it will, this I am sure he cannot alien and retain the same power. If therefore the magistrate’s sovereignty be, as our author would have it, nothing but the authority of a supreme father, p. 23. It is unavoidable, that if the magistrate hath all this paternal right, as he must have if fatherhood be the fountain of all authority; then the subjects, though fathers, can have no power over their children, no right to honor from them:

For it cannot be all in another’s hands, and a part remain with the parents. So that, according to our author’s own doctrine, honor thy father and mother cannot possibly be understood of political subjection and obedience; since the laws both in the Old and New Testament, that commanded children to honor and obey their parents, were given to such, whose fathers were under civil government, and fellow-subjects with them in political societies; and to have bid them honor and obey their parents, in our authors sense, had been to bid them be subjects to those who had no title to it; the right to obedience from subjects, being all vested in another; and instead of teaching obedience, this had been to foment sedition, by setting up powers that were not.

If therefore this command, honor thy father and mother, concern political dominion, it directly overthrows our author’s monarchy; since it being to be paid by every child to his father, even in society, every father must necessarily have political dominion, and there will be as many sovereigns as there are fathers:

Besides that the mother too hath her title which destroys the sovereignty of one supreme monarch. But if honor thy father and mother mean something distinct from political power, as necessarily it must, it is besides our author’s business, and serves nothing to his purpose.

§ 65. Unser Autor behauptet, „Gott hat einem Vater ein Recht oder die Freiheit gegeben, die Macht über seine Kinder an einen Anderen zu übertragen“. (O. 155). Ich habe Zweifel, ob er sein „Rechts auf die schuldige Ehrerbietung“ von Seiten der Kinder tatsächlich „übertragen“ kann.

Aber wie dem auch sei, mit Sicherheit kann er dieselbe Macht nicht „übertragen“ und sie gleichzeitig behalten.

Auch wenn unser Autor es gern hätte: Wenn deshalb die obrigkeitliche Macht nichts ist, als „die natürliche Autorität eines obersten Vaters“ S. 23, wäre die unvermeidliche Folge, dass keiner der Untergeordneten, selbst wenn er Vater wäre, Macht über seine Kinder oder ein Recht auf Ehrerbietung von ihrer Seite haben kann.

Selbst wenn die Obrigkeit dieses gesamte väterliche Recht hat, wie sie es schlicht haben muss, wenn Vaterschaft die Quelle aller Autorität wäre. Denn es ist schlicht unmöglich, dass die gesamte Macht in eines anderen Händen liegt und dennoch ein Teil den Eltern verbleibt. Nach unseres Autors eigener Lehre können deshalb unter „Ehre deinen Vater und Mutter“ nie politische Unterordnung und Gehorsam verstanden werden.

Die Gebote des Alten wie Neuen Testaments, die den Kindern vorschreiben, „ihre Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“, wurden an Menschen gerichtet, deren Väter unter staatlicher Regierung standen und ebenso wie sie Untergeordnete in politischen Gesellschaften waren.

Ihnen nun zu gebieten, „die Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“ in unseres Autors Sinn, wäre gleichbedeutend mit dem Gebot, sich denjenigen zu unterzuordnen, die gar keinen Anspruch darauf hatten, da das Recht auf den Gehorsam der Mitbürger einem Statt Gehorsam zu vermitteln, hat dies nur bewirkt, über die Einsetzung von Mächtigen, die keinerlei Rechtsanspruch darauf besaßen, Zerwürfnisse herauszufordern.

Sollte dieses Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ die politische Herrschaft betreffen, so kippt es die Monarchie unseres Autors direkt vom Sockel. Da jedes Kind dem Vater, selbst in Gemeinschaften, Ehre zu erweisen hat, müsste notwendigerweise jeder Vater politische Herrschaft haben. Es wurde so viele Souveräne geben wie es Väter gibt. Darüber hinaus hätten auch die Mütter ihren Rechtsanspruch und die Souveränität eines einzigen höchsten Monarchen wäre zerstört.

Wenn aber „Ehre deinen Vater und Mutter“ etwas von politischer Macht völlig verschiedenes beinhaltet, was es in der Tat tut, dann liegt Gebot außerhalb der sachgerechten Argumentation unseres Autors und ist für seinen Zweck belanglos.

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