Schlagwort-Archive: owing

TToG II § 70

John Locke: Two Treatises of Government

§ 70. A man may owe honor and respect to an ancient, or wise man; defense to his child or friend; relief and support to the distressed; and gratitude to a benefactor, to such a degree, that all he has, all he can do, cannot sufficiently pay it: But all these give no authority, no right to anyone, of making laws over him from whom they are owing. And it is plain, all this is due not only to the bare title of father; not only because, as has been said, it is owing to the mother too; but because these obligations to parents, and degrees of what is required of children, may be varied by the different care and kindness, trouble and expense, which is often employed upon one child more than another.

§ 70. Vielleicht schuldet ein Mensch Alten oder Weisen Ehrerbietung und Achtung, Kind oder Freund Schutz, einem Pechvogel Hilfe und Unterstützung und einem Wohltäter Dankbarkeit in einem solchen Ausmaß, dass alles, was er hat oder je tun kann, niemals ausreicht um es auszugleichen. Doch all das verleiht niemandem Autorität oder gar ein Recht der Gesetzgebung über die Schuldner. Unzweifelhaft gebührt all das nicht nur dem bloßen Titel Vater. Nicht nur weil, wie gesagt, es der Mutter ebenso zusteht, sondern weil diese Pflichten gegen die Eltern und der Grad dessen, was Kindern abverlangt wird, sich unterscheiden können, je nach unterschiedlicher Sorgfalt und Güte, Mühe und Kosten, wovon häufig auf ein Kind mehr als auf das Andere verwandt wird.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG I § 100

John Locke: Two Treatises of Government

§ 100. Perhaps it will be said with our author, that a man can alien his power over his child; and what may be transferred by compact, may be possessed by inheritance. I answer, a father cannot alien the power he has over his child: He may perhaps to some degrees forfeit it, but cannot transfer it; and if any other man acquire it, it is not by the fathers grant, but by some act of his own. For example, a father, naturally careless of his child, sells or gives him to another man; and he again exposes him; a third man finding him, breeds up, cherishes, and provides for him as his own:

I think in this case, nobody will doubt, but that the greatest part of filial duty and subjection was here owing, and to be paid to this foster-father; and if anything could be demanded from the child by either of the other, it could only be due to his natural father, who perhaps might have forfeited his right to much of that duty comprehended in the command, Honor your parents, but could transfer none of it to another. He that purchased, and neglected the child, got by his purchase and grant of the father, no title to duty or honor from the child; but only he acquired it, who by his own authority, performing the office and care of a father, to the forlorn and perishing infant, made himself, by paternal care, a title to proportionable degrees of paternal power.

This will be more easily admitted upon consideration of the nature of paternal power, for which I refer my reader to the second book.

§ 100. Man kann vielleicht im Sinne unseres Autors einwenden, ein Mensch könne sich der Macht über sein Kind entledigen. Und was per Vereinbarung übertragen werden kann, kann auch durch Erbschaft in den Besitz eines anderen übergehen. Meine Antwort lautet: Kein Vater kann sich der Macht über sein Kind entledigen. Er kann sie bis zu einem gewissen Grad vielleicht verwirken, übertragen aber kann er sie nicht. Soweit ein anderer sie erwirbt, geschieht das nicht durch Einwilligung oder Überlassung von Seiten des Vaters, sondern durch eine persönliche Handlung eben dieses anderen.

Ein Beispiel: Ein widernatürlich gewissenloser Vater verkauft sein Kind oder gibt es einem anderen. Dieser setzt es aus und ein Dritter findet es, zieht es auf, pflegt und versorgt es wie sein Eigenes. Ich denke, in diesem Fall wird niemand bezweifeln: Der Löwenanteil kindesgemäßer Pflicht und Unterordnung ist diesem Pflegevater geschuldet und zu erweisen. Sofern dem Kind von einem oder beiden Anderen etwas abverlangt werden würde, so dürfte das nur sein natürlicher Vater.

Der sein könnte sein Recht auf die im Gebot Ehre Deine Eltern enthaltene Pflicht vielleicht größtenteils verwirkt haben, konnte aber nichts davon auf einen andern übertragen. Der das Kind kaufte und vernachlässigte, erlangte durch den Kauf und die Einwilligung des Vaters keinerlei Anspruch auf Pflicht und Ehrerbietung des Kindes. Den erwarb, wer durch persönlichen Einsatz und Wahrnehmung der elterlichen Pflicht an dem verlassenen und verkommenden Kind sich durch väterliche Sorge einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil an väterlicher Macht erwarb.

Im zweiten Buch werde ich dem Leser die Betrachtung der Natur väterlicher Macht noch leichter machen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt