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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 28, Absatz 28,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 28, Absatz 28,

But the liberty God hath naturally left us over our exterior, indifferent actions must and ought in all societies be resigned freely into the hands of the magistrate, and it is impossible there should be any supreme legislative power which hath not the full and unlimited disposure of all indifferent things, since if supreme it cannot be bounded by any superior authority of man and in things of indifference God hath left us to ourselves.

Dennoch muss und sollte die Freiheit, die Gott uns natürlicherweise über unsere äußerlichen, unbestimmten Handlungen überlassen hat, in allen Gesellschaften freizügig den Händen der Obrigkeit überlassen werden. Es ist schlicht unmöglich, dass es irgendeine oberste Gesetzgebungsbefugnis geben könnte, die keine vollumfängliche Disposition über alle unbestimmten oder nebensächlichen hätte. Sinnigerweise kann sie als oberste Instanz nicht durch irgendeine höhere Autorität für Menschen und an unwesentliche Gegebenheiten gebunden sein, eben weil Gott diese uns selbst überlassen hat.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 17, Absatz 17,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 17, Absatz 17,

IV. That all things not comprehended in that law are perfectly indifferent and as to them man is naturally free, but yet so much master of his own liberty, that he may by compact convey it over to another and invest him with a power over his actions, there being no law of God forbidding a man to dispose of his liberty and obey another. But on the other side, there being a law of God enforcing fidelity and truth in all lawful contracts, it obliges him after such a resignation and agreement to submit.

IV. Alle Angelegenheiten, die von diesem Recht nicht erfasst werden, sind vollkommen unbestimmt. In diesen ist der Mensch vollkommen frei, und auch dermaßen weitgehend Herr seiner eigenen Freiheit, dass er sie per Vertrag an einen anderen übertragen und jenen mit Macht über seine eigenen Handlungen ausstatten kann. Denn es existiert kein Gesetz Gottes, welches dem Menschen verbieten würde, über seine eigene Freiheit zu verfügen und einem anderen zu gehorchen. Andererseits dagegen existiert sehr wohl ein Gesetz Gottes, welches Treue und Wahrheit gegenüber allen rechtmäßigen Verträgen unterstreicht. Es verpflichtet den Menschen deshalb nach erfolgter Abtretung und Einwilligung sich unterzuordnen.

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TToG II § 107

John Locke: Two Treatises of Government

§ 107. First then, in the beginning of things, the father’s government of the childhood of those sprung from him, having accustomed them to the rule of one man, and taught them that where it was exercised with care and skill, with affection and love to those under it, it was sufficient to procure and preserve to men all the political happiness they sought for in society. It was no wonder that they should pitch upon, and naturally run into that form of government, which from their infancy they had been all accustomed to; and which, by experience, they had found both easy and safe.

To which, if we add, that monarchy being simple, and most obvious to men, whom neither experience had instructed in forms of government, nor the ambition or insolence of empire had taught to beware of the encroachments of prerogative, or the inconveniencies of absolute power, which monarchy in succession was apt to lay claim to, and bring upon them; it was not at all strange, that they should not much trouble themselves to think of methods of restraining any exorbitances of those to whom they had given the authority over them, and of balancing the power of government, by placing several parts of it in different hands. They had neither felt the oppression of tyrannical dominion, nor did the fashion of the age, nor their possessions, or way of living, (which afforded little matter for covetousness or ambition) give them any reason to apprehend or provide against it;

and therefore it is no wonder they put themselves into such a frame of government, as was not only, as I said, most obvious and simple, but also best suited to their present state and condition; which stood more in need of defense against foreign invasions and injuries, than of multiplicity of laws. The equality of a simple poor way of living, confining their desires within the narrow bounds of each man’s small property, made few controversies, and so no need of many laws to decide them, or variety of officers to superintend the process, or look after the execution of justice, where there were but few trespasses, and few offenders.

Since then those, who liked one another so well as to join into society, cannot but be supposed to have some acquaintance and friendship together, and some trust one in another; they could not but have greater apprehensions of others, than of one another:

And therefore their first care and thought cannot but be supposed to be, how to secure themselves against foreign force. It was natural for them to put themselves under a frame of government which might best serve to that end, and chose the wisest and bravest man to conduct them in their wars, and lead them out against their enemies, and in this chiefly be their ruler.

§ 107. Zuerst, am Anfang der Thematik, hatte der Vater durch die Anleitung seiner Nachkommen während derer Kindheit diese an die Regentschaft eines einzigen Mannes gewöhnt und ihnen dabei vermittelt, diese Herrschaft reiche aus, wenn sie mit Sorgfalt und Geschick, mit Hingabe und Liebe gegen die unter ihr stehenden gehandhabt wurde, den Menschen all das politische Glück zu verschaffen und zu erhalten, das sie in einer Gesellschaft suchten. Kein Wunder, dass sie naturgemäß auf die Regierungsform setzten und die annahmen, die sie alle von Kindheit an gewöhnt waren und aus Erfahrung als einfach und sicher kennengelernt hatten. Wir dürfen in Rechnung stellen: Monarchie war die einfachste und natürlichste Form für Menschen, die weder durch Erfahrung über die Formen der Regierung belehrt worden waren.

Sie hatten den Ehrgeiz und die Dreistigkeit einer Gewaltherrschaft nie erfahren, wussten kaum auf der Hut zu sein vor Eingriffen einer Prärogative oder Abträglichkeiten absoluter Macht, wie sie eine Monarchie nachfolgend leicht für sich in Anspruch nehmen und über sie bringen konnte.

Er war alles andere als befremdlich, wenn sie sich nicht viel darum kümmerten, nie an Mittel dachten, etwaige Übergriffe derjenigen in Schranken zu halten, welchen sie die Autorität über sich eingeräumt hatten und der Regierungsmacht ein Gegengewicht entgegenzustellen, indem sie einige ihrer Teile in unterschiedliche Hände legten.

Sie hatten weder den Druck tyrannischer Herrschaft erlebt, noch gaben die Mode ihrer Zeit, ihr Besitz oder ihr Lebensstil, (was für Begehrlichkeit oder Ehrgeiz wenig Anlass bot), ihnen Grund sich davor zu fürchten oder sich gegen sie zu schützen.

Es ist also kein Wunder, wenn sie sich unter eine Regierungsform stellten, die, wie gesagt, nicht allein die natürlichste und einfachste war, sondern auch ihrer damaligen Lage und den Verhältnissen am besten entsprach, welche weit mehr des Schutzes gegen fremde Angriffe und Schädigungen bedurften als der Mannigfaltigkeit der Gesetze.

Die Gleichwertigkeit einer einfachen, bescheidenen Lebensweise, welche die Bedürfnisse auf die engen Grenzen eines kleinen Besitzes eines jeden reduzierte, ließ kaum Streit aufkommen und so waren weder viele Gesetze, darüber zu entscheiden noch zahlreiche Beamte nötig, um die Gerichtsverfahren zu überwachen oder für den Vollzug von Rechtmäßigkeit Sorge zu tragen, weil es nur wenige Übertretungen und wenige Verbrecher gab.

Man sollte bei Leuten, die sich gegenseitig gerade genug schätzen, um sich zu einer Gesellschaft zu vereinigen, keinesfalls unterstellen, sie seien gute Bekannte oder Freunde und besaßen gegenseitiges Vertrauen. Sie durften gegen Fremde keine größeren Bedenken tragen als gegen einander. Ihre erste Sorge und ihren wichtigsten Gedanken als allein auf den Schutz gegen fremde Mächte gerichtet zu sehen, wäre trotzdem nichts anderes als eine Unterstellung.

Es war lediglich natürlich, sich unter einen politischen Rahmen zu stellen, der diesem Ziel am besten zu entsprechen schien und den klügsten und tapfersten Mann zu erwählen, sie bei ihren Kriegen gegen ihre Feinde zu führen. Und genau dafür war er hauptsächlich ihr Herrscher.

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TToG II § 82

John Locke: Two Treatises of Government

§ 82. But the husband and wife, though they have but one common concern yet having different understandings, will unavoidably sometimes have different wills too; it therefore being necessary that the last determination, I. e. the rule, should be placed somewhere; it naturally falls to the man’s share, as the abler and the stronger. But this reaching but to the things of their common interest and property, leaves the wife in the full and free possession of what by contract is her peculiar right, and gives the husband no more power over her life than she has over his; the power of the husband being so far from that of an absolute monarch that the wife has in many cases a liberty to separate from him, where natural right, or their contract allows it: Whether that contract be made by themselves in the state of nature, or by the customs or laws of the country they live in; and the children upon such separation fall to the father or mother’s lot, as such contract does determine.

§ 82. Selbst wenn Mann und Frau nur ein gemeinsames Interesse haben, so haben sie unvermeidlicherweise, da jeder von ihnen unterschiedliche Auffassungen hat manchmal auch unterschiedlichen Willen. Das erfordert notwendigerweise, meine ich die Existenz einer letzten Instanz. Diese Aufgabe fällt naturgemäß dem Mann als dem Fähigeren und Stärkeren zu, erstreckt sich aber nur auf die Dinge des gemeinsamen Interesses und Besitzes. Der Frau lässt sie vollen und freien Besitz alles dessen, was durch Vertrag ihr besonderes Recht ist, und gewährt dem Gatten keine größere Macht über ihr Leben, als sie über das seinige besitzt. Die Macht des Gatten ist weit entfernt von der Macht eines absoluten Monarchen. Die Frau hat in vielen Fällen die Freiheit sich vom Mann zu trennen, wenn natürliches Recht oder ihr Vertrag es gestatten. Sei der Vertrag durch sie selbst im Naturzustand oder nach den Sitten oder Gesetzen des Landes in dem sie leben geschlossen sein. Die Kinder fallen bei einer solchen Trennung entweder dem Vater oder der Mutter zu, je nachdem der Vertrag es vorsieht.

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TToG II § 7

John Locke: Two Treatises of Government

§ 7. And that all men may be restrained from invading others rights, and from doing hurt to one another, and the law of nature be observed, which willeth the peace and preservation of all mankind, the execution of the law of nature is, in that state, put into every man’s hands, whereby everyone has a right to punish the transgressors of that law to such a degree, as may hinder its violation: For the law of nature would, as all other laws that concern men in this world, be in vain, if there were nobody that in the state of nature had a power to execute that law, and thereby preserve the innocent and restrain offenders. And if anyone in the state of nature may punish another for any evil he has done, everyone may do so: For in that state of perfect equality where naturally there is no superiority or jurisdiction of one over another, what any may do in prosecution of that law, everyone must needs have a right to do.

§ 7. Um Menschen abzuhalten, Rechte anderer zu verletzen oder sich untereinander Übles anzutun und um Achtung der Naturgesetze zu erreichen, die Frieden und Erhalt der gesamten Menschheit fordern, liegt im Naturzustand die Vollstreckung des Naturrechts in jedermanns Händen. Folglich hat jeder das Recht die Übertreter jener Gesetze in einem Maß zu bestrafen, das weitere Verletzungen verhindert. Wie alle anderen den Menschen auf dieser Welt betreffenden Gesetze wären auch Gesetze aus dem Naturrecht inhaltslos, wenn es niemand gäbe, der in jenem Naturzustand Macht hätte, das Recht zu vollziehen, den Unschuldigen dadurch zu schützen und den Übertreter in Schranken zu halten. Wenn in besagtem Naturzustand jeder Einzelne einen Anderen für eine schlechte Handlung bestrafen darf, so darf es eben schlicht Jeder. In einem Zustand vollkommener Gleichheit, in dem es von Natur aus weder Überordnung noch Rechtsprechung des einen über den anderen gibt, muss konsequent ein Jeder zu tun berechtigt sein was bei der Verfolgung von Recht zu tun ist.

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TToG II § 6

John Locke: Two Treatises of Government

§ 6. But though this be a state of liberty, yet it is not a state of license: Though man in that state have an uncontrollable liberty to dispose of his person or possessions, yet he has not liberty to destroy himself, or so much as any creature in his possession, but where some nobler use than its bare preservation calls for it. The state of nature has a law of nature to govern it, which obliges everyone: And reason, which is that law, teaches all mankind, who will but consult it, that being all equal and independent, no one ought to harm another in his life, health, liberty, or possessions:

For men being all the workmanship of one omnipotent, and infinitely wise maker; all the servants of one sovereign master, sent into the world by his order, and about his business; they are his property, whose workmanship they are, made to last during his, not one another’s pleasure: And being furnished with like faculties, sharing all in one community of nature, there cannot be supposed any such subordination among us, that may authorize us to destroy one another, as if we were made for one another’s uses, as the inferior ranks of creatures are for ours. Everyone, as he is bound to preserve himself, and not to quit his station willfully, so by the like reason, when his own preservation comes not in competition, ought he, as much as he can, to preserve the rest of mankind and may not, unless it be to do justice on an offender, take away, or impair the life, or what tends to the preservation of the life, the liberty, health, limb, or goods of another.

§ 6. Obwohl dieser ein Zustand der Freiheit ist, so ist es doch kein Zustand der Zügellosigkeit. Der Mensch hat in jenem Zustand eine unantastbare Freiheit, über seine Person oder seinen Besitz zu verfügen. Aber keine Freiheit, sich selbst oder auch nur ein in seinem Besitz befindliches Wesen zu zerstören, es sei denn ein edlerer Zweck als sein bloßer Erhalt erfordert das. Im Naturzustand regiert ein natürliches Gesetz, das jeden in die Pflicht nimmt. Dieses Gesetz ist die Vernunft. Wenn die Menschheit sie einfach nur in Anspruch nehmen wollte, würde sie erkennen, dass niemand einem anderen an Freiheit, Leben und Gesundheit sowie seinem Besitz irgendeinen Schaden zufügen darf, da alle gleich und unabhängig sind.

Alle Menschen sind Besitz, Werk eines einzigen allmächtigen, unendlich weisen Schöpfers, die Diener dieses einen unumschränkten Meisters, in die Welt gesetzt auf seinen Befehl und zu seinem Zweck. Sein Werk, dafür geschaffen solange zu bleiben wie es ihm, nicht aber ihnen gegenseitg beliebt. Weil wir aber alle mit den gleichen Fähigkeiten ausgestattet sind, alle an dem gleichen Gemeinbesitz der Natur teilhaben, so kann unter uns keinerlei Hierarchie angenommen werden, die uns ermächtigt, uns gegenseitg zu auszulöschen, als wären wir auch untereinander für den gegenseitigen Gebrauch geschaffen, gleich den untergeordneten Geschöpfe, die zu unserem Nutzen geschaffen sind.

Wie jeder gehalten ist, sich selbst zu erhalten und seinen Platz nicht vorsätzlich zu verlassen, so sollte er aus demselben Grund, außer wenn sein Selbsterhalt in Konflikt damit gerät, die restliche Menschheit erhalten.

Soweit er das eben vermag, und keinesfalls eines anderen Freiheit, Leben oder was zum Erhalt des Lebens dient: Gesundheit und Glieder oder Güter nehmen oder schädigen. Es sei denn, an einem Verbrecher muss Gerechtigkeit geübt werden.

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TToG II § 5

John Locke: Two Treatises of Government

§ 5. This equality of men by nature, the judicious Hooker34 looks upon as so evident in itself, and beyond all question, that he makes it the foundation of that obligation to mutual love amongst men, on which he builds the duties they owe one another, and from whence he derives the great maxims of justice and charity. His words are:

The like natural inducement hath brought men to know that it is no less their duty, to love others than themselves; for seeing those things which are equal, must needs all have one measure; if I cannot but wish to receive good, even as much at every man’s hands, as any man can wish unto his own soul, how should I look to have any part of my desire herein satisfied, unless myself be careful to satisfy the like desire, which is undoubtedly in other men, being of one and the same nature?

To have anything offered them repugnant to this desire, must needs in all respects grieve them as much as me; so that if I do harm, I must look to suffer, there being no reason that others should show greater measure of love to me, than they have by me showed unto them: My desire therefore to be loved of my equals in nature, as much as possible may be, imposeth upon me a natural duty of bearing to themward fully the like affection; from which relation of equality between ourselves and them that are as ourselves, what several rules and canons natural reason hath drawn, for direction of life, no man is ignorant. Eccl.Pol.Lib.I.

§ 5. Diese natürliche Gleichheit der Menschen sieht der umsichtige Hooker34 als derart selbstverständlich und über jeden Zweifel erhaben, dass er sie zur Grundlage jenes Gebots zu gegenseitiger Liebe unter den Menschen macht, auf dem er die wechselseitig geschuldeten Pflichten aufbaut und von dem er die großen Maximen von Rechtmäßigkeit und Barmherzigkeit ableitet. Seine Worte lauten:

Ein geradezu natürlicher Anreiz hat die Menschen zur Erkenntnis getragen, es sei ihre Aufgabe, andere zu lieben wie sich selbst, weil sie erkennen: Gleiche Dinge, haben notwendigerweise gleiches Maß. Sofern ich nur wünschen kann, aus der Hand jedes Menschen so viel Gutes zu erhalten, wie jeder aus eigenem Herzen nur wünschen kann, wie kann ich dann erwarten, auch nur einen Teil meiner Erwartungen erfüllt zu sehen, solange ich nicht selbst bereit bin, anderen dieselben Wünsche Menschen zu erfüllen? Die unzweifelhaft bei ihnen vorhanden ist, da wir einer Natur sind?

Ihnen etwas zu anzubieten, was diesem Verlangen zuwiderläuft, muss sie in jeder Hinsicht ebenso schmerzen wie mich. Sobald ich Leid verursache, muss ich deshalb erwarten auch selber zu leiden: Weil es keinen Grund gibt, dass andere mir ein größeres Maß von Liebe erweisen sollten als ich ihnen erwiesen habe. Mein Verlangen von denen so stark wie möglich geliebt zu werden, die meiner Natur sind, verpflichtet mich deshalb, ihnen genau die gleiche Zuneigung entgegen zu bringen. Kein Mensch kann die verschiedenen Regeln und Gebote ignorieren, welche natürliche Vernunft aus der Gleichheit zwischen uns und denen die wie wir selbst sind für die Lebensgestaltung gezogen hat.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34hhttps://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
Of the Laws of ecclesiastical Polity (1593 – 1597)

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TToG II § 4

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER II

Of the State of Nature

§ 4. To understand political power right, and derive it from its original, we must consider, what state all men are naturally in, and that is, a state of perfect freedom to order their actions, and dispose of their possessions and persons, as they think fit, within the bounds of the law of nature, without asking leave, or depending upon the will of any other man. A state also of equality, wherein all the power and jurisdiction is reciprocal, no one having more than another; there being nothing more evident, than that creatures of the same species and rank, promiscuously born to all the same advantages of nature, and the use of the same faculties should also be equal one amongst another without subordination or subjection, unless the Lord and master of them all should, by any manifest declaration of his will, set one above another, and confer on him, by an evident and clear appointment, an undoubted right to dominion and sovereignty.

Kapitel 2

Vom Naturzustand

§ 4. Um politische Macht richtig zu verstehen und sie von ihrem Ursprung abzuleiten, müssen wir betrachten, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden. Es handelt sich um einen Zustand völliger Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturrechts ihre Handlungen zu regeln, und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeiten zu verfügen, wie es Ihnen am geeignetsten erscheint. Ohne der Erlaubnis eines anderen zu bedürfen oder von seinem Willen abzuhängen. Darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem sämtliche Macht und Rechtsprechung interdependent sind und einer nicht mehr besitzt als der andere. Was ist einleuchtender, als dass Geschöpfe der gleichen Gattung und desselben Rangs, die ohne Unterschied zum Genuss all der selben naturgegebenen Chancen und zum Gebrauch derselben Fähigkeiten geboren sind, ohne Unterordnung oder Unterwerfung, auch unter sich gleich sein müssen? Es sei denn, dass der Herr und Meister Aller durch eine deutliche Kundgebung seines Willens einen über den anderen setzt, und ihm durch eine überzeugende, klare Ernennung ein zweifelsfreies Recht auf Herrschaft und Souveränität erteilt.

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TToG I § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. And thus we have at last got through all, that in our author looks like an argument for that absolute unlimited sovereignty described, Sect. 8 which he supposes in Adam; so that mankind ever since have been all born slaves, without any title to freedom.

But if creation, which gave nothing but a being, made not Adam prince of his posterity: If Adam, Gen.I.28., was not constituted Lord of mankind, nor had a private dominion given him exclusive of his children, but only a right and power over the earth, and inferior creatures in common with the children of men; if also Gen. III.16.

God gave not any political power to Adam over his wife and children, but only subjected Eve to Adam, as a punishment, or foretold the subjection of the weaker sex, in the ordering the common concernments of their families, but gave not thereby to Adam, as to the husband, power of life and death, which necessarily belongs to the magistrate:

If fathers by begetting their children acquire no such power over them; and if the command, honor thy father and mother, give it not, but only enjoins a duty owing to parents equally, whether subjects or not, and to the mother as well as the father; if all this be so, as I think, by what has been said, is very evident; then man has a natural freedom, notwithstanding all our author confidently says to the contrary;

since all that share in the same common nature, faculties and powers, are in nature equal, and ought to partake in the same common rights and privileges, till the manifest appointment of God, who is Lord over all, blessed forever, can be produced to show any particular person’s supremacy; or a man’s own consent subjects him to a superior.

This is so plain, that our author confesses, that Sir John Hayward20, William Blackwood21 and William Barclay22, the great vindicators of the right of Kings, could not deny it but admit with one consent the natural liberty and equality of mankind, for a truth unquestionable.

And our author hath been so far from producing anything, that may make good his great position that Adam was absolute monarch and so men are not naturally free, that even his own proofs make against him; so that to use his own way of arguing, the first erroneous principle failing, the whole fabric of this vast engine of absolute power and tyranny drops down of itself and there needs no more to be said in answer to all that he builds upon so false and frail a foundation.

§ 67. Jetzt sind wir endlich ans Ende alles dessen gelangt, was bei unserem Autor, beschrieben in Sektion 8, einem Argument für absolute, unbeschränkte Souveränität, die er bei Adam unterbringt, auch nur ähnlich sieht. Der zu Folge die Menschen seitdem als Sklaven ohne jeden Anspruch auf Freiheit geboren wurden. Wir sollten bedenken: Wenn die Schöpfung, die nichts als nackte Dasein gegeben, Adam nicht zum Fürsten über seine Nachkommen gemacht hat.

Wenn Adam, wie in Gen.I.28. nicht zum Herrn der Menschheit befördert, ihm keine „alleinige Herrschaft“ unter Ausschluss seiner Kinder gegeben wurde, sondern nur ein Recht und eine Macht auf die Erde und die untergeordneten Geschöpfe, und das nur zum Gemeinbesitz mit allen Menschen. Wenn Gott außerdem nach Gen.III.16 Adam keine besondere Macht über seine Frau und seine Kinder verliehen, sondern Eva nur zur Strafe Adam untergeordnet hat. Wenn er die Unterordnung des schwächeren Geschlechts gewöhnlichen Familienangelegenheiten vorgeschrieben,
dadurch aber Adam als Gatten keine Macht über Leben und Tod gegeben hat, die notwendigerweise nur der Obrigkeit zusteht.

Wenn Vater nur durch Zeugung der Kinder keine solche macht über diese erlangen und wenn das Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ sie auch nicht verleiht, sondern nur die Pflicht vorgibt, die man den Eltern gleicherweise, ob Untertanen oder nicht, und der Mutter ebenso wie dem Vater schuldet. Wenn all das sich so zusammenfügt, wie es meines Erachtens nach langer Rede klar bewiesen worden ist, dann hat der Mensch eine natürliche Freiheit.

Allem zum Trotz, was unser Autor so zuversichtlich im Gegenteil behauptet. Denn alle, welche an derselben gemeinsamen Natur, mit gleicher Vollmacht und Ermächtigung teilhaben, sind von Natur aus untereinander gleich. Deshalb sollten sie dieselben gemeinsamen Rechte und Privilegien genießen, bis ein offenkundiger Beschluss Gottes, der „Herr über alle, heilig auf ewig“ ist, vorgelegt werden kann, die Oberhoheit einer bestimmten Person zu beweisen, oder bis der Mensch mit eigener Zustimmung einem Höheren unterordnet.

Das ist so klar, dass nach unseres Autors eigenem Eingestehen sogar Sir John Hayward20, William Blackwood21 und William Barclay22 „die großen Verteidiger des Rechts der Könige“, es nicht zu leugnen wagten, „sondern einstimmig die natürliche Freiheit und Gleichheit der Menschen als eine unbestreitbare Wahrheit annehmen“.

Und unser Autor hatte so wenig zur Bekräftigung seiner großen Lehren, „das Adam absoluter Monarch war“, und „deshalb die Menschen nicht von Natur frei sind“, vorzubringen, das selbst seine eigenen Beweise gegen ihn sprechen. Um von seiner eigenen Taktik der Beweisführung Gebrauch zu machen:“Wenn dieses erste irrige Prinzip trügt, fallt der ganze Bau dieser ungeheuren Maschine absoluter Macht und Tyrannei in sich selbst zusammen“. Es bedarf keiner weiteren Worte als Antwort auf alles, was er auf einer so unrichtigen und gebrechlichen Grundlage aufbaut.

20 https://en.wikipedia.org/wiki/John_Hayward_(historian)
21 https://en.wikipedia.org/wiki/Blackwood’s_Magazine
22 https://en.wikipedia.org/wiki/William_Barclay_(jurist)

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