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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 62, Absatz 62,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 62, Absatz 62,

2. I answer against what he here contends for that those things enjoined to the Churches by the synod excepting only fornication were not in themselves necessary as appears, (i) because no law then in force commanded them since; the positive moral law of God nowhere mentions them but only the same ceremonial law which was now abolished.

Indeed eating of blood was forbidden Noah which precept our author thinks is still obligatory to all his posterity, though contrary to the doctrine of St Paul, I.Cor.8, concerning things offered to idols, and Romans 14.14 where he clears the doubt concerning them all, ‚I know and am persuaded by the Lord Jesus that there is nothing unclean of itself but to him that esteems it‘, and v. 20, ‚all things‘ indeed ‚are pure ‚, i.e., defile not the eater but are indifferent in their use.

And St Paul, I.Timo.4, calls the commanding to abstain from meats the doctrine of devils, giving the reason, ‚for every creature of God is good and nothing to be refused if it be received with thanks­ giving‘. The same is also clear from I.Cor.10.27.

“The Apostles‘ scope was to ease and free not tie up their brethren.” ‚Twas indeed here as in all other places where it came into question the Apostles‘ intention to enlarge converts from a subjection to the ceremonial law; but whatever was the reason ‚tis certain they did tie up their brethren by those injunctions in things that were in themselves most of them indifferent – if St Paul’s judgment be to be taken before our author’s.

2. Es beliebt mir auf das, was er hier vorträgt, zu antworten: Jene Gegebenheiten nämlich, die den Pfarrgemeinden aufgetragen wurden, abgesehen einzig vom Verbot der Unzucht durch die Synode, waren für sich gesehen keineswegs so notwendig wie es scheint. Zum einen, weil kein zu dieser Zeit verbindliches Gesetz danach verlangte. Die von Gott gesetzlich festgelegten Regeln der Moral erwähnen sie nicht, höchstens das besagte Zeremonialrecht, welches aber bereits aufgehoben war.

Tatsächlich war Noah der Verzehr von Blut verboten und unser Autor denkt, das diesbezügliche Gebot sei für alle dessen Nachkommen noch immer verpflichtend. Und das im Gegensatz zur Lehre des Paulus, I.Cor.8, betreffend alles, was Götzen geopfert wird, und in Römer 14.14, wo er den Zweifel ausräumt, der sie alle befallen hatte, ‚Ich weiß und bin vollkommen überzeugt durch Jesus Christus den Herrn: Es gibt nichts, was aus sich selbst heraus unrein wäre, abgesehen für den, der es warum auch immer dafür hält‘, und weiter in 20, ‚alle Dinge sind‘ in der Tat ‚rein‘. Damit ist gemeint: Sie verunreinigen den Essenden nicht, da ihr Gebrauch unbestimmt ist.

Paulus nennt in I.Timo.4 die Anordnung, auf bestimmte Speisen zu verzichten, eine Lehre des Teufels und nennt als Grund: ‚Jedes Geschöpf Gottes ist seine Gabe und nichts muss zurückgewiesen werden, solange es unter Danksagung empfangen wurde.‘ Das wird ebenfalls aus I.Cor.10.27 deutlich.

„Der Fokus der Apostel bestand darin, ihre Glaubensbrüder zu entlasten und zu befreien.“ Und tatsächlich hatten die Apostel hier und überall, wo diese Frage auftauchte, die grundsätzliche Absicht, die Konvertiten weitestgehend von der Unterordnung unter das zeremonielle Recht frei gestellt. Doch aus welchem Grund auch immer: Es ist dennoch gewiss, dass sie ihre Glaubensbrüder mittels derartiger Verfügungen in Angelegenheiten verpflichteten, die für sich gesehen unbestimmt und zumeist unbedeutend waren. Vorausgesetzt, wir ziehen das Urteil des Heiligen Paulus dem unseres Autors vor.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 60, Absatz 60,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 60, Absatz 60,

“Upon the hearing of those two the result of the synod is very observable. First from the style they use,‘ It seems good to the Holy Ghost and to us‘, so that whoever exercises the same imposing power had need be sure he hath the same divine authority for fear he only rashly assumes what was never granted him.”

The magistrates now as the Apostles then have an authority though far different. Those gave rules that obliged the conscience only by the dictates and inspirations of the holy spirit of God, having no secular authority and so were only deliverers not makers of those laws which they themselves could not alter. Whereas the magistrate commands the obedience of the outward man by an authority settled on him by God and the people, wherein he is not to expect immediate inspirations but is to follow the dictates of his own understanding, and establish or alter all indifferent things as he shall judge them conducing to the good of the public.

“Nach Anhörung dieser beiden ist das Ergebnis der Synode klar wahrnehmbar. Zum einen aus dem Stil, dessen sie sich befleißigen: ‚Es scheint gut für den Heiligen Geist und für uns‘ weshalb, wer auch immer die gleiche Verfügungsmacht ausübt, notwendigerweise sicher sein muss, die gleiche göttliche Autorität zu haben, da er sonst fürchten musste, er habe sich lediglich überstürzt angemaßt, was ihm niemals gewährt worden war.“

Die Obrigkeit hat heute wie die Apostel damals eine diesbezüglich sehr verschiedene Autorität. Jene erließen Regeln, die ausschließlich das Gewissen verpflichteten, gegründet auf strikte Vorgaben und Eingebungen des Heiligen Geistes und somit direkt von Gott, hatten keinerlei säkulare Autorität und hatten lediglich die Rolle von Herolden, nicht Schöpfern der Gesetze, die sie selbst nicht verändern durften. Währenddessen die Obrigkeit Gehorsam im Äußeren und Öffentlichen für den Menschen anordnet, mittels einer Autorität, die von Gott und der Bevölkerung her stammt. Darin hat sie keinerlei unmittelbare Inspiration zu erwarten, sondern ist darauf angewiesen, strikt den Vorgaben eigenen Verständnisses zu folgen und demzufolge auch alle Vorschriften bezüglich der unbestimmten Gegebenheiten festzusetzen oder zu verändern, so wie sie es für das öffentliche Wohl als zuträglich bewertet.

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