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John Locke, Two Tracts on Government, Intermediate Letter to unknown Recipient

John Locke, Two Tracts on Government,

Intermediate Letter to unknown Recipient

Sir

In obedience to your commands I here send you my thoughts of that treatise which we not long since discoursed of, which if they convince you of nothing else, yet I am confident will of this that I can refuse you nothing that is within the reach of my power. I know not what entertainment they will deserve from you, yet I am sure that you have this reason to use them favorably, that they owe their original to you. Let not the errors may appear to you in their perusal, meet with too severe a censure, since I was neither led to them by the beaten track of writers, nor the temptation of interest, but they are, if any, the wanderings of one in pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light win pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light which the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my hich the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my discourse from the supposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, and most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in indifferent things. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his head immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, it being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it.

Otherwise no doubt, those indifferent things that God doth not forbid or command his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz: the law of God. And it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the great sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another. But I shall stop here having taken already too tedious a way to tell you that I am

Sir,

Your most obedient servant

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dec. 1660

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Ein zwischenzeitlicher Brief von John Locke an einen unbekannten Adressaten oder Empfänger zum Thema der Two Tracts

Sir,

Eurer Anordnung folgend übersende ich Euch hiermit meine Gedanken betreffend diese Abhandlung, über die wir vor kurzem gesprochen haben. Selbst wenn diese Euch von rein gar nichts anderem zu überzeugen vermögen, bin ich dennoch zuversichtlich wenigstens im Hinblick darauf, dass ich Euch nichts verweigern könnte, was in meiner Macht für Euch zu tun steht. Auch wenn ich nicht weiß, welche Aufmerksamkeit sie Eurerseits erfahren werden, bin ich dennoch sicher, dass Ihr bestimmt Grund habt, sie bevorzugt zu studieren, wo sie doch ihre Entstehung Euch verdanken. Ich hoffe, dass augenfällige Irrtümer während Eurer Lektüre nicht zu einer allzu strengen Kritik führen, wo ich doch zu solchen weder durch mehrfach Wiedergekäutes anderer Autoren noch die Versuchung eigener Interessen verführt wurde. Sie sind im Gegenteil, wenn überhaupt etwas, Streifzüge eines Suchenden nach Wahrheit, dessen Fußspuren nicht immer so klar sind, als dass sie uns eine bestimmte Richtung vorgeben oder etwa unsere Irrtümer als unumkehrbar nachweisen, doch oft so schleierhaft und verworren, dass auch der schnellste Verstand sie nicht vor Irrwegen schützt. Diese Großzügigkeit darf ich gerechter Weise von Euch erwarten, wo ich doch niemals meinen Weg verlassen hätte, hättet Ihr mich nicht zu diesem Ausflug veranlasst. Was auch immer Ihr auf diesen Seiten zu entdecken vermögt, wurde von mir ausschließlich zum Zweck der Wahrheitsfindung verfasst. Ich habe sorgfältig darauf geachtet, meine Gedanken von Büchern und den gängigen Phrasen der Zeit abzuschirmen, um sie ausschließlich auf jene Argumente zu konzentrieren, deren Gültigkeit uns die Vernunft gewährleistet, ohne irgendetwas vertrauensselig aus aktueller Mode und Stil heranzuziehen. Meine größte Sorge gilt den Fundstellen in der Heiligen Schrift, die möglicherweise meinen Weg der Erkenntnis kreuzen, welchen gegenüber ich äußerst vorsichtig darauf achte, kein allzu selbstsicherer Deuter zu sein. Andererseits halte ich es für übertrieben untertänig, meinen gesamten Glauben an den nicht selten windigen Ausdeutungen von Kommentatoren festzumachen, die zu hinterfragen ich, anlässlich der Eile mit der ich Euch zufriedenzustellen wünsche, mich nicht wirklich sehr bemüßigt fühle. Ich bin durchaus mit der Erhellung zufrieden, die die Bibel von ganz allein ausstrahlt. Schließlich ist sie für gewöhnlich ja der deutlichste Erklärer ihrer eigenen Bedeutung. Ich habe beschlossen, meine Argumentation auf der Annahme der rechtmäßigen Macht der Obrigkeit auszubauen, sei diese nun vom Einvernehmen der Bevölkerung abgeleitet oder durch diese übertragen. Ich halte das für den am besten geeigneten Weg gegenüber jenen Schutzheiligen der Freiheit, am wahrscheinlichsten deren Einwänden vorzubauen, wo doch die Grundlage derer Forderungen für gewöhnlich nur in einer Meinung über ihren natürlichen Freiraum besteht, über den zu denken sie in der Lage sind, er würde durch Verfügungen betreffend unbestimmter Dinge zu sehr festgelegt. Nicht, dass ich die Absicht hätte, mich in die Frage einzumischen, ob nun die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel kommend auf deren Haupt landet oder dort durch die vereinte Hand aller Untergeordneten aufgesetzt wird. Es genügt für meinen Zweck vollkommen, dass der oberste Magistrat einer jeden Nation, wie auch immer er erschaffen wird, notwendigerweise eine absolute und willkürliche Macht betreffend alle unbestimmten Handlungen seiner Bevölkerung hat. Und weil der Obrigkeit Autorität notwendiger Weise selbst bei geringfügigster und kleinteiligster Herkunft (die man sich vorstellen kann), indem sie von der spärlichen Gestattung durch die Bevölkerung abgeleitet wird, die schließlich niemals so weit geht, mehr von ihrer Freiheit abzutreten als unbedingt erforderlich, eine derart große Reichweite haben muss, selbst dann, so denke ich folgt daraus sonnenklar, dass auch im Fall einer unmittelbaren Beauftragung durch Gott die Bevölkerung dessentwegen wenig Grund haben wird, sich der Obrigkeit Macht als deutlicher beschränkt vorzustellen, als wenn die Autorität ihr von ihnen selbst gewährt worden wäre. Als bis jene Schutzheiligen es schaffen, die Charta ihrer eigenen Freiheit oder die Beschränkung der Autorität des Gesetzgebers vom selben Gott herzuleiten, der dies gewährt hat. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, dass für jene unbestimmten Dinge die Gott weder verboten noch angeordnet hat, sein Stellvertreter dies darf, wobei er keine andere Grundregel für seine Handlungen hat als jede andere Person: Das Gesetz Gottes. Und es wird versichert werden, dass die Bevölkerung nichts als eine armselige Vortäuschung von Freiheit bezüglich der unbestimmten Dinge haben kann, wo sie sich doch betreffend eben diese in einer Situation befindet, in der sie überhaupt keine Freiheit hat, sondern auf Grund ihrer Dorthinsetzung durch den großen Souverän des Himmels und der Erde als Untergebene des Willens und Gefallens eines anderen geboren werden. Doch ich muss hier einhalten, wo ich doch bereits einen zu ermüdenden Weg eingeschlagen habe, Euch Sir, meiner überaus gehorsamen Dienstbarkeit zu versichern.

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dez. 1660

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 88, Absatz 88,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 88, Absatz 88,

2. I answer that it is a very good way, for the Prince to teach the people the service of God by his own example and ‚tis very likely the paths of virtue and religion will be trodden by many when they lead to credit and preferment. And the Prince will be sure to have a large train of followers which way soever he goes. But all men live not within the influence of the court, nor if they did are all so ingenuous to be thus easily won over to goodness. This is one but not the only means of drawing men to their duty, nor doth it forbid the magistrate the rigor of laws, and the severer applications of his authority where the stubbornness and peevishness of the people will not be otherwise reclaimed.

FINIS TRACT ONE

2. Ich darf antworten, dass sich ein wirklich hervorragender Weg für einen Fürsten darin bietet, seiner Bevölkerung den Dienst an Gott durch eigenes Beispiel zu vermitteln und es ist ebenso sehr wahrscheinlich, dass die Pfade von Tugend und Religiosität durch viele weitere begangen werden, solange sie zu Glaubwürdigkeit und Akzeptanz führen. Der Fürst selbst kann dadurch sichergehen eine große Anzahl Gefolgsleute hinter sich zu scharen, welchen Weg auch immer er einschlägt. Allerdings leben ja nicht alle Menschen im Einflussbereich des Hofes, oder falls sie dort leben, sind sie nicht so Mir nichts Dir nichts derart einfach für die Güte zu vereinnahmen. Es handelt sich also um eines, aber nicht das einzige Mittel um Menschen zur Pflichterfüllung anzuhalten. Ebensowenig verbietet es der Obrigkeit die Strenge des Gesetzes oder etwa dessen strengere Anwendung durch ihre Autorität, falls die Bevölkerung gar nicht anders von ihrer Sturheit und Verdrießlichkeit abzubringen ist.

FINIS TRACT EINS

 

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 79, Absatz 79,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 79, Absatz 79,

“Whereas the imposer only drives at and improves the latter (viz: splendor) but of the former (viz: spirit) is altogether secure and careless as is evident in those places where conformity is most strictly practiced.” (Quotation Bagshaw)

The imposer carries his religion as far as he can, and being not able to reach beyond the outside he must necessarily stop there, neither his commission nor power extending any farther, but that he is secure and careless of an inward purity, that he doth not wish and pray for that too, is a very severe censure. The miscarriages of those where uniformity is most strictly practiced are no more to be imputed to his law than the formality of the Jews to the ceremonial.

As long as the greatest part of men shall be the worst, and outward profession shall be more easy and cheaper than inward conversion, it will be no more wonder to find want of spirit with splendor, formality under uniformity, than ambition and faction, pride and hypocrisy under a toleration, and generally want of sincerity in all professions. And ‚tis not to be doubted that many may find admittance in a church as well as conventicle here who will scarce get admittance into heaven hereafter.

„Wohingegen der Verfügende lediglich auf Letzteres (Prunk, Blendwerk) Wert legt, sich ob der Mühe um Ersteres (Geist) insgesamt abgeschirmt und unbesorgt zeigt, wie es an den Orten klar ersichtlich ist, an denen Konformität so streng wie möglich gehandhabt wird.“ (Zitat Bagshaw)

Der Verfügende treibt seine Religion so weit voran, als er kann. Da er allerdings nicht in der Lage ist, über das äußerliche hinaus wirken zu können, muss er notwendigerweise dort einhalten, da weder sein Auftrag noch seine Macht weiter reichen. Dass er sich aber ob der Mühe um innere Reinheit abgeschirmt und unbesorgt zeigt, dass er diese gar nicht wünscht und auch nicht dafür betet, ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf. Das Fehlverhalten derer, bei denen die Uniformität am strengsten gehandhabt wird, kann dem Gesetz der Obrigkeit auch nicht weitergehend angelastet werden, als der Formalismus der Juden deren Zeremonialrecht.

Solange der allergrößte Teil der Menschheit zugleich der allerverwerflichste ist, solange äußerliche Zurschaustellung des Bekenntnisses deutlich einfacher und billiger zu haben ist, als innere Bekehrung, muss sich niemand weiter wundern, allen Bedarf an Geist mit Prunk, Förmlichkeit mit Gleichförmigkeit, Ehrgeiz mit Aufruhr, Stolz mit Heuchelei unter einer toleranten Haltung gepaart zu sehen. Wobei es generell an Ernsthaftigkeit bei allen Bekenntnissen mangelt. Es darf keineswegs bezweifelt werden, dass sehr viele im Diesseits Zugang zu einer Kirche oder Sekte finden, die im Jenseits kaum Chance haben, den Himmel zu betreten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 76, Absatz 76,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 76, Absatz 76,

“Whereas the doctrine of impositions places it in such things in the observance of which superstition will be sure to outdo devotion.” (Quotation Bagshaw)

This doctrine that the magistrate hath power to impose indifferent things places it in none, but leaves it to his arbitrary and uncertain determination, and should the magistrate prescribe such a form wherein superstition, (a word always sounding ill and not seldom applied to very innocent actions) would perhaps outdo devotion, yet this would be no better an argument against such injunction than if he should endeavor to prove that the magistrate should not command truth and justice because they are things wherein Turks will be sure to outdo Christians. That the superstitious should be more zealous than the devout or a Turk honester than a Christian might indeed well shame the professors but could not at all discredit the doctrine of either.

“Wo auch immer die Lehre der Verfügungsbefugnis über jene Gegebenheiten insoweit verfügt, würde bei deren Beachtung der Aberglaube mit Sicherheit die Hingabe übertrumpfen.“ (Zitat Bagshaw)

Die Lehre, die Obrigkeit habe Macht über unbestimmte Dinge zu verfügen platziert gar nichts, sondern überlässt dies seiner willkürlichen und ungewissen Entscheidung. Sollte die Obrigkeit eine derartige Form vorschreiben, durch die der Aberglaube (ein stets übel klingendes Wort, nicht selten völlig harmlosen Handlungen angedichtet) möglicherweise die Hingabe übertrumpft, dann wäre das dennoch kein besseres Argument gegen derlei Eingriffe, als wenn der Autor versuchen würde zu beweisen, dass die Obrigkeit Aufrichtigkeit und Rechtmäßigkeit nicht anordnen könne, weil es sich um Gegebenheiten handelt, bezüglich derer die Türken sich sicher sein werden, darin sämtliche Christen zu übertreffen. Die Behauptung, dass Abergläubische eifernder seien als Hingebungsvolle oder ein Türke ehrlicher als ein Christ, vermag tatsächlich die Bekenntnisse zu beschämen, kann aber keinesfalls ihre Lehren entwerten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 71, Absatz 71,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 71, Absatz 71,

But it is like to produce far different effects among a people that are ready to conclude God dishonored upon every small deviation from that way of his worship which either education or interest hath made sacred to them and that therefore they ought to vindicate the cause of God with swords in their hands, and rather to fight for this honor than their own; who are apt to judge every other exercise of religion as an affront to theirs, and branding all others with the odious names of idolatry, Superstition or will-worship, and so looking on both the persons and practices of others as condemned by God already, are forward to take commission from their own zeal to be their executioners, and so in the actions of the greatest cruelty applaud themselves as good Christians, and think with Paul they do God good service.

And here, should not the magistrate’s authority interpose itself and put a stop to the secret contrivances of deceivers and the passionate zeal of the deceived, he would certainly neglect his duty of being the great conservator pacis, and let the very foundations of government and the end of it lie neglected, and leave the peace of that society is committed to his care open to be torn and rent in pieces by everyone that could but pretend to conscience and draw a sword.

Sie taugt jedoch eher dazu, deutlich verschiedene Wirkungen bei einer Bevölkerung auszulösen, die bereitwillig schlussfolgert, Gott missbillige jede kleine Abweichung von der Art und Weise seiner Huldigung, die entweder Ausbildung oder Interesse ihnen heilig hat werden lassen und dass sie deshalb die Sache Gottes mit dem Schwert in der Hand verteidigen und dabei vielmehr für diese Ehre als ihre eigene kämpfen sollten. Alle die fähig sind jede andere Religionsausübung als Beleidigung der Ihrigen zu beurteilen und alle anderen mit den hässlichen Begriffen Götzendienst, Aberglaube oder willkürliche Huldigung brandmarken, und dessentwegen andere Personen und Praktiken als ohnehin bereits durch Gott verurteilt betrachten, sind bereits prädisponiert aus ihrem eigenen Eifer den Auftrag abzuleiten Vollstrecker in eigener Sache zu sein. So kommt es, dass sie sich selbst bei der Begehung grausamster Taten als gute Christen beglückwünschen und mit den Worten des Paulus denken, sie leisteten Gott einen guten Dienst.

Sollte die Obrigkeit nicht genau dann mit ihrer Autorität den unerkannten Täuschungen und ebenso dem leidenschaftlichen Treiben der Getäuschten ein Ende setzen, würde sie mit Sicherheit ihre Pflicht als der wichtigste Conservator Pacis (Bewahrer des Friedens) vernachlässigen und ließe damit auch die Grundlagen aller Regentschaft überhaupt und deren Zwecke und Ziel ebenso im Stich. Sie würde zulassen, dass der Frieden dieser Gesellschaft, der ihrer Fürsorge anvertraut war, durch jeden der unter Berufung auf sein Gewissen ein Schwert zieht, in Stücke gerissen und verschenkt würde.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 67, Absatz 67,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 67, Absatz 67,

“The opposers of liberty have very little else to urge for themselves besides inconveniencies.”

But the defenders of the magistrate’s power offer something more when they tell you that a man cannot part with his liberty and have it too, convey it by compact to the magistrate and retain it himself:

“The first inconvenience is the impossibility to fix a point where the imposer will stop. For do but once grant that the magistrate hath a power to impose, and then we lie at his mercy how far he will go.”

An inconvenience as strong against civil as ecclesiastical jurisdiction:

Do but once grant the magistrate a power to impose taxes and we then lie at his mercy whether he will leave us anything.

Grant him a power to confine anyone, and we cannot be long secure of any liberty: Who knows how soon he will make our houses our prisons.

Grant him a power to forbid assemblies and conventions, and who knows how long he will allow us the company of our friends, or permit us to enjoy the conversation of our relations.

A practice not unknown to the Presbytery of Scotland, who took on them at pleasure to forbid the civil and innocent meeting of friends in any place but the church or market, under pretence to prevent evil and scandal.

So far will religious and spiritual jurisdiction be extended even to the most indifferent of common actions when it falls into busy and unskillful hands.

Grant once that the magistrate hath a power to command the subject to work, and limit his wages too, and who can secure us that he will not prove rather an Egyptian taskmaster than a Christian ruler, and enforce us to make brick without straw to erect monuments of his rigor and our slavery.

“Die Gegner der Freiheit haben wenig mehr anzumahnen, als deren Unannehmbarkeiten.”

Allerdings bieten die Verteidiger der Macht der Obrigkeit einiges mehr, wenn sie Euch darauf hinweisen, dass ein Mensch unmöglich seine Freiheit abtreten und sie gleichzeitig in vollem Umfang behalten kann, sie also vertraglich der Obrigkeit zu übertragen und dennoch alles selbst zu bestimmen:

“Die erste Unannehmbarkeit besteht in der Unmöglichkeit, den Punkt festzulegen, an dem jegliches Verfügen zu stoppen hat. Denn gewähre der Obrigkeit nur ein einziges Mal eine Macht, Verfügungen zu erlassen und ab dann wird es ausschließlich in ihrem gnädigen Ermessen liegen, wie weit sie dabei geht.“

Das ist eine Unannehmbarkeit mit ebenso starker Wirkung gegen bürgerlich wie kirchliche Rechtsprechung:

Gewähre der Obrigkeit nur einmal die Macht, Steuern zu erheben und schon wird es ihrem Ermessen unterliegen, uns überhaupt irgendwas zu belassen.

Gewähre ihr die Macht, einen jeden zu bestrafen und wir können uns unserer Freiheit nicht mehr lange sicher sein. Wer weiß schon, wie lange es dauert, bis sie aus unseren Häusern unsere Gefängnisse macht?

Gewähre ihr die Macht, Versammlungen und Treffen zu verbieten, und wer weiß wie lange sie uns noch die Gesellschaft unserer Freunde erlauben wird oder uns gestattet, uns mit dem Gespräch über unsere gegenseitigen Beziehungen zu befassen?

Dieses Vorgehen ist den Presbytern in Schottland nicht unbekannt, wo es deren Führung aus Willkür unternahm, bürgerliche und friedliche Treffen von Freunden an allen Orten außer Kirche und Marktplatz unter dem Vorwand, Böses und Skandale zu verhindern, zu verbieten.

Ebenso weit wird religiöse und geistliche Rechtsprechung gehen, sogar bis zu den unbedeutendsten aller allgemeinen Handlungen, sofern sie in eifernde und untaugliche Hände fällt.

Gewährt der Obrigkeit nur einmal, sie habe die Macht den Untergeordneten zu arbeiten zu befehlen und auch deren Löhne zu begrenzen, und wer könnte uns dann versichern, sie würde nicht unter Beweis stellen, eher ein ägyptischer Oberaufseher als ein christlicher Regent zu sein und uns zwingen Ziegelsteine ohne Stroh zu produzieren, um Monumente für ihre Strenge und unser Sklaventum zu errichten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 60, Absatz 60,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 60, Absatz 60,

“Upon the hearing of those two the result of the synod is very observable. First from the style they use,‘ It seems good to the Holy Ghost and to us‘, so that whoever exercises the same imposing power had need be sure he hath the same divine authority for fear he only rashly assumes what was never granted him.”

The magistrates now as the Apostles then have an authority though far different. Those gave rules that obliged the conscience only by the dictates and inspirations of the holy spirit of God, having no secular authority and so were only deliverers not makers of those laws which they themselves could not alter. Whereas the magistrate commands the obedience of the outward man by an authority settled on him by God and the people, wherein he is not to expect immediate inspirations but is to follow the dictates of his own understanding, and establish or alter all indifferent things as he shall judge them conducing to the good of the public.

“Nach Anhörung dieser beiden ist das Ergebnis der Synode klar wahrnehmbar. Zum einen aus dem Stil, dessen sie sich befleißigen: ‚Es scheint gut für den Heiligen Geist und für uns‘ weshalb, wer auch immer die gleiche Verfügungsmacht ausübt, notwendigerweise sicher sein muss, die gleiche göttliche Autorität zu haben, da er sonst fürchten musste, er habe sich lediglich überstürzt angemaßt, was ihm niemals gewährt worden war.“

Die Obrigkeit hat heute wie die Apostel damals eine diesbezüglich sehr verschiedene Autorität. Jene erließen Regeln, die ausschließlich das Gewissen verpflichteten, gegründet auf strikte Vorgaben und Eingebungen des Heiligen Geistes und somit direkt von Gott, hatten keinerlei säkulare Autorität und hatten lediglich die Rolle von Herolden, nicht Schöpfern der Gesetze, die sie selbst nicht verändern durften. Währenddessen die Obrigkeit Gehorsam im Äußeren und Öffentlichen für den Menschen anordnet, mittels einer Autorität, die von Gott und der Bevölkerung her stammt. Darin hat sie keinerlei unmittelbare Inspiration zu erwarten, sondern ist darauf angewiesen, strikt den Vorgaben eigenen Verständnisses zu folgen und demzufolge auch alle Vorschriften bezüglich der unbestimmten Gegebenheiten festzusetzen oder zu verändern, so wie sie es für das öffentliche Wohl als zuträglich bewertet.

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