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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 37, Absatz 37,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 37, Absatz 37,

II. But we may take notice that Christ in this place at the same time that he dislikes the Pharisees‘ impositions he commands the multitude nevertheless to observe what they bid them; and in the same breath that he reproves their hypocritical rigor he commands the people obedience.

II. Aber wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass Christus an dieser Stelle im gleichen Moment, in dem er die Verfügungen der Pharisäer verwirft, der Menge nichtsdestotrotz gebietet, zu beachten, was jene von ihr verlangen. Im selben Atemzug, indem er deren scheinheilige Striktheit zurückweist, ordnet er den Gehorsam der Bevölkerung an.

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TToG II § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. The first part then of paternal power, or rather duty, which is education, belongs so to the father, that it terminates at a certain season; when the business of education is over, it ceases of itself, and is also alienable before: For a man may put the tuition of his son in other hands; and he that has made his son an apprentice to another, has discharged him, during that time, of a great part of his obedience both to himself and to his mother.

But all the duty of honor, the other part, remains nevertheless entire to them; nothing can cancel that: It is so inseparable from them both, that the father’s authority cannot dispossess the mother of this right, nor can any man discharge his son from honoring her that bore him. But both these are very far from a power to make laws and enforcing them with penalties that may reach estate, liberty, limbs and life. The power of commanding ends with non-age; and though, after that, honor and respect, support and defense, and whatsoever gratitude can oblige a man to, for the highest benefits he is naturally capable of, be always due from a son to his parents;

yet all this puts no scepter into the father’s hand, no sovereign power of commanding. He has no dominion over his son’s property39, or actions; nor any right, that his will should prescribe to his son’s in all things; however it may become his son in many things, not very inconvenient to him and his family, to pay a deference to it.

§ 69. Der erste Teil der väterlichen Macht, exakter der Pflicht, die Ausbildung betrifft den Vater in der Weise, dass sie zu einer gewissen Zeit endet. Ist die Aufgabe der Ausbildung erledigt, endet dieser Teil der Macht von Selbst, bzw. ist auch vorher an Fremde übertragbar. Ein Mann kann die Unterrichtung seines Sohns in fremde Hände legen.

Wer seinen Sohn bei einem Anderen in eine Lehre gibt, stellt ihn während dieser Zeit von einem großen Teil des Gehorsams frei, den dieser ihm und seiner Mutter schuldet. Die andere Seite, die Pflicht zu Ehrerweisung, bleibt nichtsdestoweniger komplett bei Beiden. Nichts kann sie aufheben. Sie ist bei Beiden unabtrennbar.

Weder kann die Autorität des Vaters die Mutter dieses Rechts berauben, noch ein Mann seinen Sohn davon entbinden diejenige zu ehren, die ihn geboren hat. Beide Rechte sind sehr weit entfernt von einer Macht, Gesetze zu geben und sie durch Strafen zu erzwingen, die sich auf Besitz, Freiheit, Glieder und Leben erstrecken. Die Macht zu bestimmen endet mit der Minderjährigkeit.

Selbst wenn später Ehrerweisung, Achtung, Unterstützung und Schutz zu jeder Zeit den Eltern geschuldet werden, kurz alles, wozu Dankbarkeit für erhaltene größte Vorteile, zu denen ein Mensch von Natur aus fähig ist, den Sohn verpflichten können, so gewährt das einem Vater doch kein Zepter, keine souveräne Herrschaftsmacht in die Hand. Er hat weder Herrschaft über das Eigentum39 oder die Handlungen seines Sohns, noch irgendein Recht, seinen Willen in allen Angelegenheiten demjenigen seines Sohns vorzuschreiben. Selbst wenn es in noch so vielen Angelegenheiten seinem Sohn und dessen Familie keinerlei Beschwerlichkeiten bereiten sollte, Respekt zu erweisen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): …for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123

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TToG I § 81

CHAPTER IX

Monarchy by Inheritance from Adam

§ 81. Though it be never so plain, that there ought to be government in the world, nay, should all men be of our author’s mind, that divine appointment had ordained it to be monarchical; yet, since men cannot obey anything, that cannot command; and ideas of government in the fancy, though never so perfect, though never so right, cannot give laws, nor prescribe rules to the actions of men; it would be of no behoof for the settling of order, and establishing of government in its exercise and use amongst men, unless there were a way also taught how to know the person, to whom it belonged to have this power, and exercise this dominion over others.

It is in vain then to talk of subjection and obedience without telling us whom we are to obey: For were I never so fully persuaded that there ought to be magistracy and rule in the world; yet I am nevertheless at liberty still, till it appears who is the person that hath right to my obedience; since, if there be no marks to know him by, and distinguish him that hath right to rule from other men, it may be myself, as well as any other.

And therefore, though submission to government be every one’s duty, yet since that signifies nothing but submitting to the direction and laws of such men as have authority to command, it is not enough to make a man a subject, to convince him that there is a regal power in the world; but there must be ways of designing, and knowing the person to whom this regal power of right belongs:

And a man can never be obliged in conscience to submit to any power, unless he can be satisfied who is the person who has a right to exercise that power over him. If this were not so, there would be no distinction between pirates and lawful princes; he that has force is without any more ado to be obeyed, and crowns and scepters would become the inheritance only of violence and rapine. Men too might as often and as innocently change their governors, as they do their physicians, if the person cannot be known who has a right to direct me, and whose prescriptions I am bound to follow.

To settle therefore men’s consciences, under an obligation to obedience, it is necessary that they know not only, that there is a power somewhere in the world, but the person who by right is vested with this power over them.

Kapitel 9

Monarchie als Erbfolge seit Adam

John Locke: Two Treatises of Government

§ 81. Wenn es auch noch so klar ist, das es eine Regierung in der Welt geben muss, selbst wenn alle Menschen der Vorstellung unseres Autors beipflichten, das göttliche Anordnung bestimmt hat, einer Monarchie anzugehören, so können Menschen doch nicht einer Sache gehorchen, die nicht befehlen kann.

Vorstellungen von einer Regierung in der Phantasie, mögen sie noch so vollkommen, noch so richtig sein, können weder Gesetze erlassen, noch den Handlungen der Menschen Regeln vorschreiben. Deshalb kann auch keine Erkenntnis über Ordnung und Einsetzung einer Regierung betreffend deren Ausübung und Anwendung unter den Menschen, je von Nutzen sein, wenn nicht auch der Weg gezeigt wurde, die Person zu erkennen, der es zukommt dieses Recht zu besitzen und diese Herrschaft über andere auszuüben.

Es ist deshalb sinnfrei von Unterordnung und Gehorsam zu reden, ohne uns denjenigen zu benennen, dem wir zu gehorchen haben. Selbst wenn ich auch noch so fest überzeugt bin, das es Obrigkeit und Regierung in der Welt geben muss, so bin ich doch nichtsdestoweniger in Freiheit, bis geklärt ist, wer die Person ist, die das Recht auf meinen Gehorsam hat.

Solange es keine Merkmale gibt, an denen wir einen rechtmäßig Herrschenden erkennen und von anderen eindeutig unterscheiden können, kann ich selbst dieses für mich behaupten wie jeder andere. Gehorsam gegen die Regierung ist jedermanns Pflicht; da das aber nichts anderes bedeutet als Unterordnung unter die Leitung und Gesetzgebung derjenigen Menschen, denen die Macht zugestanden wurde Gefolgschaft zu verlangen, reicht es noch lange nicht, um einen Menschen zum Untertanen zu erklären oder ihm nachhaltig einzureden, es gebe eine königliche Macht in der Welt.

Nein, es muss auch Wege geben, die Person, welcher diese angeblich königliche Macht rechtmäßig gehört, zu bestimmen und zu erkennen. Das Gewissen kann nie gezwungen werden, sich einer Macht zu unterwerfen, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, wer die Person ist, die ein Recht hat, diese Macht auszuüben.

Wäre dies anders, so gäbe es keinen Unterschied zwischen Räubern, Piraten und rechtmäßigen Fürsten.

Den Stärkeren müsste ohne Widerspruch gehorcht werden. Sämtliche Kronen und Zepter wären ein Erbe allein von Macht und Raub. Die Menschen könnten die Regierenden ebenso oft und vollkommen ungestraft austauschen, wie man den Arzt wechselt, wenn niemand die Person kennt, die ein Recht hat ihn zu leiten und deren Vorschriften zu befolgen man bestens beraten ist. Um deshalb das Gewissen der Menschen bei der Verpflichtung zum Gehorsam zu beruhigen, müssen sie in jedem Fall beides wissen: Dass es irgendwo in der Welt eine Macht gibt sowie die Person bekannt sein muss, die rechtmäßig mit dieser Macht über sie bekleidet ist.

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