Schlagwort-Archive: retain

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 67, Absatz 67,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 67, Absatz 67,

“The opposers of liberty have very little else to urge for themselves besides inconveniencies.”

But the defenders of the magistrate’s power offer something more when they tell you that a man cannot part with his liberty and have it too, convey it by compact to the magistrate and retain it himself:

“The first inconvenience is the impossibility to fix a point where the imposer will stop. For do but once grant that the magistrate hath a power to impose, and then we lie at his mercy how far he will go.”

An inconvenience as strong against civil as ecclesiastical jurisdiction:

Do but once grant the magistrate a power to impose taxes and we then lie at his mercy whether he will leave us anything.

Grant him a power to confine anyone, and we cannot be long secure of any liberty: Who knows how soon he will make our houses our prisons.

Grant him a power to forbid assemblies and conventions, and who knows how long he will allow us the company of our friends, or permit us to enjoy the conversation of our relations.

A practice not unknown to the Presbytery of Scotland, who took on them at pleasure to forbid the civil and innocent meeting of friends in any place but the church or market, under pretence to prevent evil and scandal.

So far will religious and spiritual jurisdiction be extended even to the most indifferent of common actions when it falls into busy and unskillful hands.

Grant once that the magistrate hath a power to command the subject to work, and limit his wages too, and who can secure us that he will not prove rather an Egyptian taskmaster than a Christian ruler, and enforce us to make brick without straw to erect monuments of his rigor and our slavery.

“Die Gegner der Freiheit haben wenig mehr anzumahnen, als deren Unannehmbarkeiten.”

Allerdings bieten die Verteidiger der Macht der Obrigkeit einiges mehr, wenn sie Euch darauf hinweisen, dass ein Mensch unmöglich seine Freiheit abtreten und sie gleichzeitig in vollem Umfang behalten kann, sie also vertraglich der Obrigkeit zu übertragen und dennoch alles selbst zu bestimmen:

“Die erste Unannehmbarkeit besteht in der Unmöglichkeit, den Punkt festzulegen, an dem jegliches Verfügen zu stoppen hat. Denn gewähre der Obrigkeit nur ein einziges Mal eine Macht, Verfügungen zu erlassen und ab dann wird es ausschließlich in ihrem gnädigen Ermessen liegen, wie weit sie dabei geht.“

Das ist eine Unannehmbarkeit mit ebenso starker Wirkung gegen bürgerlich wie kirchliche Rechtsprechung:

Gewähre der Obrigkeit nur einmal die Macht, Steuern zu erheben und schon wird es ihrem Ermessen unterliegen, uns überhaupt irgendwas zu belassen.

Gewähre ihr die Macht, einen jeden zu bestrafen und wir können uns unserer Freiheit nicht mehr lange sicher sein. Wer weiß schon, wie lange es dauert, bis sie aus unseren Häusern unsere Gefängnisse macht?

Gewähre ihr die Macht, Versammlungen und Treffen zu verbieten, und wer weiß wie lange sie uns noch die Gesellschaft unserer Freunde erlauben wird oder uns gestattet, uns mit dem Gespräch über unsere gegenseitigen Beziehungen zu befassen?

Dieses Vorgehen ist den Presbytern in Schottland nicht unbekannt, wo es deren Führung aus Willkür unternahm, bürgerliche und friedliche Treffen von Freunden an allen Orten außer Kirche und Marktplatz unter dem Vorwand, Böses und Skandale zu verhindern, zu verbieten.

Ebenso weit wird religiöse und geistliche Rechtsprechung gehen, sogar bis zu den unbedeutendsten aller allgemeinen Handlungen, sofern sie in eifernde und untaugliche Hände fällt.

Gewährt der Obrigkeit nur einmal, sie habe die Macht den Untergeordneten zu arbeiten zu befehlen und auch deren Löhne zu begrenzen, und wer könnte uns dann versichern, sie würde nicht unter Beweis stellen, eher ein ägyptischer Oberaufseher als ein christlicher Regent zu sein und uns zwingen Ziegelsteine ohne Stroh zu produzieren, um Monumente für ihre Strenge und unser Sklaventum zu errichten.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 186

John Locke: Two Treatises of Government

§ 186. The conqueror, it is true, usually by the force he has over them, compels them, with a sword at their breasts, to stoop to his conditions, and submit to such a government as he pleases to afford them; but the enquiry is, what right he has to do so? If it be said they submit by their own consent, then this allows their own consent to be necessary to give the conqueror a title to rule over them. It remains only to be considered, whether promises extorted by force, without right, can be thought consent, and how far they bind. To which I shall say, they bind not at all; because whatsoever another gets from me by force, I still retain the right of, and he is obliged presently to restore.

He that forces my horse from me ought presently to restore him and I have still a right to retake him. By the same reason, he that forced a promise from me, ought presently to restore it, I. e. quit me of the obligation of it; or I may resume it myself, I. e. choose whether I will perform it: For the law of nature laying an obligation on me only by the rules she prescribes, cannot oblige me by the violation of her rules: Such is the extorting any thing from me by force.

Nor does it at all alter the case to say, I gave my promise, no more than it excuses the force, and passes the right, when I put my hand in my pocket, and deliver my purse myself to a thief, who demands it with a pistol at my breast.

§ 186. In der Regel allerdings zwingt der Eroberer jene durch nackte Gewalt, die er mit dem Schwert vor der Brust gegen sie ausübt, sich seinen Bedingungen zu beugen und sich einer Regierung unterzuordnen, wie es ihm beliebt, sie ihnen vorzusetzen. Doch der Untersuchungsgegenstand dabei ist: Welches Recht hat er dazu?

Behauptet man, sie unterwarfen sich mit ihrer eigenen Zustimmung, so wird damit die Notwendigkeit eigener Zustimmung zugestanden, um einem Eroberer Anspruch zu verschaffen über sie zu herrschen. Es bliebe zu erwägen, ob Versprechungen, die durch nackte Gewalt unrechtmäßig abgerungen werden, als Zustimmung betrachtet werden können und inwieweit sie bindend sind.

Darauf antwortete ich: Sie verpflichten überhaupt nicht, weil ich auf alles mein Recht behalte, was ein anderer durch Gewalt von mir erlangt. Er ist verpflichtet, es mir alsbald zurückzuerstatten. Wer mir ein Pferd abzwingt, sollte es mir sofort wiedergeben und ich habe ein Recht es ihm wieder abzunehmen. Aus gleichem Grund müßte einer, der ein Versprechen von mir erpresst, es mir sofort zurückgeben, mich also von meiner Verpflichtung befreien. Oder ich darf es selber zurücknehmen, also selbst entscheiden, ob ich es erfüllen will oder nicht.

Das Naturrecht verpflichtet mich nur durch Regeln die es vorschreibt, kann mich aber nicht durch Verletzung seiner Regeln verpflichten und eine solche wäre die Erpressung einer Sache durch Gewalt. Es ändert auch nichts an dem Fall, festzustellen, ich hätte mein Versprechen gegeben. Auch nicht mehr, als es nackte Gewalt entschuldigen und rechtfertigen könnte, wenn ich meine Hand in die Tasche stecke und selber dem Räuber meine Börse ausliefere, die er mir mit einer Pistole vor meiner Brust abfordert.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. But though the golden age (before vain ambition, and amor sceleratus habendi51, evil concupiscence, had corrupted men’s minds into a mistake of true power and honor) had more virtue, and consequently better governors, as well as less vicious subjects; and there was then no stretching prerogative on the one side, to oppress the people; nor consequently on the other, any dispute about privilege, to lessen or restrain the power of the magistrate, and so no contest betwixt rulers and people about governors or government: Yet, when ambition and luxury in future ages52 would retain and increase the power, without doing the business for which it was given; and aided by flattery, taught Princes to have distinct and separate interests from their people, men found it necessary to examine more carefully the original and rights of government; and to find out ways to restrain the exorbitances, and prevent the abuses of that power, which they having entrusted in another’s hands only for their own good, they found was made use of to hurt them.

§ 111. Das goldene Zeitalter! Das war bevor hohler Ehrgeiz, amor sceleratus Habendi51 (gesteigerte Gier) und teuflische Begierde den Sinn der Menschen zu verkehrtem Verständnis wahrer Macht und Ehre korrumpiert hatten. Es besaß mehr Tugend, folglich bessere Regenten und weniger lasterhafte Untergeordnete. Es gab damals keine Anmaßung durch fürstlichen Rechtsvorbehalt, das Volk zu unterdrücken, und folglich auf der anderen Seite keinen Streit über Privilegien, um die Macht der Obrigkeit zu vermindern oder einzuschränken. Letztlich daher auch keinen Kampf zwischen Herrschern und Volk über Regenten und Regierung.

In späteren Zeiten, waren Ehrgeiz und Luxussucht bestrebt, Macht zu erhalten und zu vermehren52, ohne die Aufgaben zu erledigen, für die sie gewährt war. Mit Hilfe von Schleimern, als Fürsten gelehrt wurden, sie besäßen unterschiedliche und eigenständige Interessen als ihr Volk, sahen die Menschen die Notwendigkeit, Ursprung und Rechte von Regierung sorgfältiger zu betrachten. Es gilt Wege ausfindig zu machen, um Übertreibungen in Schranken zu halten und dem Missbrauch der Macht vorzubeugen, die sie ausschließlich zu ihrem eigenen Besten den Händen eines anderen anvertraut hatten, die aber, wie sie feststellten, nur zu ihrem Schaden gebraucht wurde.

51Amor Sceleratus Habendi = accelerated love for possession. In German frankly translated as “criminal desire for possession”. What leads way to far, supposing criminality where there is but religious evaluation. Subtile Manipulation.

51Amor Sceleratus Habendi = Beschleunigte Liebe des Habens. Gesteigerte Gier. Wird gern als “verbrecherischer Besitztrieb” übersetzt. Was den Bogen überspannt, da Gier kein Verbrechen darstellt. Zumindest nicht strafbar ist. Maximal eine der Sieben so genannten Todsünden. Doch um es mit den Worten Gordon Geckos in „Wall Street“ zu sagen: Gier ist gut. Ohne Gier geschieht nichts. Schlecht ist ihre Übertreibung zu Lasten anderer. Wie immer kommt man auf das rechte Maß zurück, dass es zu bedenken gilt.

52At first, when some certain kind of regiment was once approved, it may be nothing was then farther thought upon for the manner of governing, but all permitted unto their wisdom and discretion which were to rule, till by experience they found this for all parts very inconvenient, so as the thing which they had devised for a remedy, did indeed but increase the sore which it should have cured. They saw, that to live by one man’s will, became the cause of all men’s misery. This constrained them to come unto laws wherein all men might see their duty beforehand, and know the penalties of transgressing them. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

52Zu Beginn, als ein bestimmter Typ Regentschaft bestätigt war, war wahrscheinlich nichts weiter für den Stil von Regentschaft bedacht worden, aber Alles der Weisheit und dem Ermessen der Regenten erlaubt. Bis man das an Hand von Erfahrung für alle Beteiligten sehr unpassend hielt. Was man als Heilmittel bestellt hatte, geriet zu als nichts als einer Verschlimmerung der Sorgen, die es hätte kurieren sollen. Man erkannte. Unter eines Mannes Willkür zu leben geriet zu aller Menschen Elend. Das veranlasste sie zu Gesetzen zu kommen, unter denen jedem vorab klar sein würde, was seine Pflicht wäre und welche Strafen auf Übertretung stehen. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 71

John Locke: Two Treatises of Government

§71. This shows the reason how it comes to pass, that parents in societies, where they themselves are subjects, retain a power over their children, and have as much right to their subjection, as those who are in a state of nature. Which could not possibly be, if all political power were only paternal, and that in truth they were one and the same thing: For then, all paternal power being in the Prince, the subject could naturally have none of it. But these two powers, political and paternal, are so perfectly distinct and separate; are built upon so different foundations, and given to so different ends, that every subject, that is a father, has as much a paternal power over his children, as the prince has over his: And every Prince, that has parents, owes them as much filial duty and obedience, as the meanest of his subjects do theirs; and can therefore contain not any part or degree of that kind of dominion, which a Prince or magistrate has over his subject.

§ 71. Hier erkennen wir den Grund wie es dazu kommt, dass Eltern in Gemeinwesen, in denen sie selbst Untergeordnete sind, Macht über ihre Kinder behalten und ebenso viel Recht auf deren Unterordnung haben, wie die, welche sich im Naturzustand befinden. Das könnte unmöglich der Fall sein, wäre alle politische Macht nur väterlich und in Wahrheit ein und dieselbe, denn da dann alle väterliche Macht im Fürsten läge, könnte natürlich ein Untertan keine Macht haben. Diese beiden Arten Macht, die politische und die väterliche, sind vollkommen unterschiedlich und getrennt, beruhen auf derart unterschiedlichen Grundlagen und werden zu verschiedenen Zielen gewährt. Daher hat jeder Untertan, der auch Vater ist, genau so viel Macht über eigene Kinder wie ein Fürst über seinige. Jeder Fürst, der Eltern hat, schuldet diesen genauso viel kindliche Pflicht und Gehorsam, wie der geringste seiner Untertanen den seinigen. Deshalb kann väterliche Macht auch weder den mindesten Anteil oder Grad an jener Art von Herrschaft enthalten, welche ein Fürst oder die Obrigkeit über die Untertanen haben.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt