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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 40, Absatz 40,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 40, Absatz 40,

I. That where the Pharisees enjoin things as magistrates and make laws as men, there Christ commands obedience though it were burdensome, as Math. 23.

II. That where they urge their traditions as the laws of God, denies the obligation of such traditions as traditions and proves it by the opposition of some of those traditions to the law of God, Math. 15, but yet doth not even there deny washing of hands to be lawful because they commanded it, though it seems his disciples neglected it in their practice that they might not seem to countenance irregular injunctions of pretended divine traditions, which were contrary to the law of God which prohibited all additions.

I. Dass erstens dort, wo die Pharisäer als Oberste über religiöse Gegebenheiten bestimmen und die Gesetzgebung als Menschen ausüben, Christus Gehorsam anordnet, selbst wenn daran schwer zu tragen wäre, laut Math. 23.

II. Dass er dort, wo sie ihre Traditionen als Gesetze Gottes durchdrücken, die gesetzliche Verpflichtung solcher Traditionen verneint, eben weil es nur Traditionen sind, und dies durch den Gegensatz einiger dieser Traditionen zum Gesetz Gottes beweist, siehe Math. 15. Selbst wenn er nicht einmal dort das Waschen der Hände ablehnt, nur weil jene es angeordnet hatten. Dahingehend scheint es eher so zu sein, dass seine Schüler dies in der Praxis verweigerten, um nicht den Eindruck zu erwecken, widerrechtliche Verfügungen vorgeschoben göttlicher Traditionen zu dulden, die faktisch dem Gesetz Gottes zuwiderliefen, der ja jegliche Aufblähung und Hinzufügung verboten hatte.

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TToG I § 31

John Locke: Two Treatises of Government

§ 31. And that this grant spoken to Adam was made to him, and the whole species of man, is clear from our author’s own proof out of the Psalmist. The earth, saith the Psalmist, hath he given to the children of men; which shows the title comes from fatherhood. These are Sir Roberts words in the preface before cited, and a strange inference it is he makes; God hath given the earth to the children of men, ergo the title comes from fatherhood. It is pity the propriety of the Hebrew tongue had not used fathers of men, instead of children of men, to express mankind, then indeed our author might have had the countenance of the sound of words, to have placed the title in the fatherhood.

But to conclude, that the fatherhood had the right to the earth, because God gave it to the children of men, is a way of arguing peculiar to our author: And a man must have a great mind to go contrary to the sound as well as the sense of the words before he could light on it. But the sense is yet harder, and more remote from our author’s purpose: For as it stands in his preface, it is to prove Adam’s being monarch, and his reasoning is thus, God gave the earth to the children of men, ergo Adam was monarch of the world.

I defy any man to make a more pleasant conclusion than this, which cannot be excused from the most obvious absurdity, till it can be shown, that by children of men, he who had no father, Adam alone is signified; but whatever our author does, the scripture speaks not nonsense.

§ 31. Aus unseres Autors eigenem, den Psalmen entnommenem Beweis: „Der Psalmist sagt: „Die Erde hat er den Menschenkindern gegeben, (was beweist: Der Rechtsanspruch kommt von der Vaterschaft.“), geht klar hervor, dass die gegenüber Adam ausgesprochene Gewähr ihm und dem ganzen Menschengeschlecht gemacht wurde. So Sir Roberts eigene Worte aus seinem oben erwähnten Vorwort.

Er zieht daraus einen denkwürdigen Schluss: „Gott hat die Erde den Menschenkindern gegeben; ergo kommt der Rechtsanspruch von der Vaterschaft“. Welch ein Jammer, dass die Eigenschaften der hebräischen Sprache „Menschenväter“ als Begriff verweigern, um
Menschheit auszudrücken.

Stattdessen aber „Menschenkinder“ zulassen. Unser Autor würde dann wenigstens auf die Wahrnehmung des Klangs für sein Anliegen bauen können, um den Rechtsanspruch auf Herrschaft in die Vaterschaft zu verpflanzen.

Hier klar zu folgern, die Vaterschaft vermittle das Recht auf die Erde, da Gott sie den Menschenkindern gegeben habe, entspricht der typischen Art der Beweisführung unseres Autors. Ein Mensch muss wirklich große Motivation haben, gegen den Ausdruck und den Sinn der Worte anzugehen, bevor er sich dazu herbeilassen kann.

Der Sinn ist für unseren Autor indessen verheerender und noch weiter entfernt von seinem Zweck: Wie es in seiner Vorrede heißt, soll er Adams Königtum beweisen und seine Schlussfolgerung ist: „Gott gab die Erde den Menschenkindern; ergo war Adam Monarch der Welt“.

Ich fordere jeden auf, einen amüsanteren Schluss zu ziehen als diesen, der als handgreiflichster Unsinn gelten wird, solange unbewiesen bleibt, dass unter „Menschenkindern“ ausgerechnet jemand zu verstehen ist, der gar keinen Vater hatte: Adam allein. Aber mag unser Autor tun, was er will: Die heilige Schrift redet keinen Unsinn.

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